Daten
Kommune
Leipzig
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1423971.pdf
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272 kB
Erstellt
17.08.18, 12:00
Aktualisiert
12.10.18, 12:09
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Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-06224
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule, Beigeordneter Prof. Dr. Fabian
Betreff:
Zentrales Vertretungssystem Kindertagespflege
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
FA Finanzen
Jugendhilfeausschuss
Ratsversammlung
22.11.2018
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
1. Der VKKJ wird mit dem Aufbau und der Durchführung des zentralen Vertretungssystems
ab 01.01.2019 beauftragt. Der VKKJ aktiviert dafür zusätzlich 0,75 VzÄ. Eine
Refinanzierung der dafür erforderlichen Personal- und Sachkosten in Höhe von 65 T€ im
Jahr 2019ff. erfolgt durch die Stadt Leipzig.
2. Die Modelle Springer und Stützpunkte werden als Regelvertretungsleistungen
entwickelt.
3. Aufbau und Durchführung des zentralen Vertretungssystems werden evaluiert.
4. Die aktuell vorgehaltenen Vertretungsplatzangebote des VKKJ und der freien Träger
sollen bis zur Vorlage eines erfolgreichen Ausschreibungsergebnisses längstens jedoch
bis zum 31.12.2019 unter den bisherigen Bedingungen weitergeführt werden.
Zusammenfassung:
Anlass der Vorlage:
Rechtliche Vorschriften
Stadtratsbeschluss
Verwaltungshandeln
Sonstiges:
Für die Stadt Leipzig soll über alle Trägerschaften hinweg ein zentrales Vertretungssystem für die
Kindertagespflege entwickelt und angeboten werden.
Stad
t
Leip
zig
01.1
5/01
6/01.
1/11
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur.
Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern
aus. (siehe Anlage Prüfkatalog)
Schaffung von Rahmenbedingungen für Arbeitsplätze
(siehe Anlage Prüfkatalog)
x
Finanzielle Auswirkungen
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
Folgen bei Ablehnung
nein
x
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
nein
bis
nein
wenn ja,
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
wenn ja,
von
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
01.01.19
01.01.20
31.12.19
31.12.20
740.000
945.100
1.100.36.5.0.01.02.10
1.100.36.5.0.01.02.10
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
nein
Beantragte Stellenerweiterung:
x
wenn ja,
Vorgesehener Stellenabbau: siehe Vorlage
x
Beteiligung Personalrat
nein
ja,
Beschreibung des Abwägungsprozesses:
Nicht zuletzt aus fachlichen Erwägungen heraus wird im Rahmen der Vorlage die Implementierung eines zentralen Vertretungssystems vorgeschlagen. Dazu kommt, dass bei einem
Vertretungssystem, welches zentral organisiert und eng an die Verwaltung selbst angebunden wird, Synergieeffekte erzielt werden können, die ebenfalls Grundlage für die Neuordnung des Vertretungssystems sind und verwaltungsintern durch das Dezernat Finanzen und
das Rechnungsprüfungsamt gefordert worden sind.
2/11
Inhaltsverzeichnis
1
2
2.1
2.2
2.3
2.4
3
4
5
6
7
Nichtöffentlichkeits- und Eilbedürftigkeitsbegründung
Sachverhalt
Anlass
Strategische Ziele
Operative Umsetzung
Realisierungs-/ Zeithorizont
Finanzielle Auswirkungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Bürgerbeteiligung
Besonderheiten der Vorlage
Folgen bei Nichtbeschluss
1
Nichtöffentlichkeits- und Eilbedürftigkeitsbegründung
3
3
3
3
3
10
10
11
11
11
11
Eine nichtöffentliche oder eilbedürftige Beschlussfassung ist nicht notwendig.
2
Sachverhalt
2.1
Anlass
Die Stadt Leipzig stellt als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe gemeinsam mit den
Trägern der freien Jugendhilfe Vertretungsmöglichkeiten für Tagespflegepersonen zur Verfügung. Nach eingehender Analyse des aktuellen Vertretungssystems in Leipzig im Jahr 2017
wurde festgestellt, dass die gegenwärtigen Kapazitäten nicht ausreichend sind, um alle Bedarfe für eine Ersatzbetreuung abdecken zu können.
Einigen freien Träger fällt es schwer, Vertretungslösungen anbieten zu können. Darüber
hinaus ist es für Eltern nur schwer zu verstehen, dass es in Abhängigkeit von der Trägerschaft abweichende Regelungen gibt.
Mit Beschluss der Ratsversammlung vom 18.04.2018 wurde der Auftrag für ein wirksames
Vertretungssystem für die Kindertagespflege in Leipzig formuliert. Durch die Entwicklung
eines zentralen Vertretungssystems, wie im Folgenden dargestellt, ist auch der Auftrag
verbunden, Synergien erzeugen zu können.
2.2
Strategische Ziele
Die Neuordnung des Vertretungssystems Tagespflege ordnet sich in das strategische Ziel
"Leipzig schafft soziales Stabilität" ein und fokussiert auf folgende, darin subsummierte
Teilziele:
Chancengleichheit in der inklusiven Stadt
Zukunftsorientierte Kita- und Schulangebote
Lebenslanges Lernen
2.3
Operative Umsetzung
Der Bundesgesetzgeber hat den Anspruch auf Vertretung in § 23 SGB VIII verankert und
formuliert einen klaren Auftrag an den Träger der öffentlichen Jugendhilfe, bei Ausfallzeiten
einer Tagespflegeperson rechtzeitig eine alternative Betreuungsmöglichkeit für das Kind
sicherzustellen. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass eine entsprechende Regelung
bereits vor Eintreten des Vertretungsfalls zu schaffen ist. Damit sind auch für den Bereich
der Kindertagespflege generell für den planbaren Ausfall, wie z.B. geplante Krankheitstage
und Fortbildungstage der Tagespflegeperson, verlässliche Regelungen zu treffen.
3/11
Die bisherigen Ratsbeschlüsse (RBIV-1543/09, RBV-577/10, RBV-1052/11) zum Vertretungssystem in der Kindertagespflege wurden ausschließlich für den nicht planbaren
Ausfall der Tagespflegeperson, wie z.B. bei plötzlich eintretender Krankheit, getroffen.
Da es in Kindertageseinrichtungen ebenfalls zu Schließzeiten kommt, soll auch weiterhin der
Urlaub der Kindertagespflegepersonen durch individuelle Vereinbarungen mit den Eltern
geregelt werden.
Tagespflege als Bestandteil der Bedarfsplanung
Beim Ausbau der Kinderbetreuungsplätze setzt die Stadt Leipzig weiterhin auf den
Leistungsbereich der Kindertagespflege, der durch aktuell 16 freie Träger und den Verbund
Kommunaler Kinder- und Jugendhilfe (VKKJ) als kommunalen Träger wahrgenommen wird.
Die folgende Übersicht zeigt die Entwicklung der Anzahl an Kindertagespflegeplätzen in den
letzten elf Jahren sowie den bedarfsplanerischen Ausblick bis 2020:
Demnach hat sich die Zahl der zur Verfügung stehenden Kindertagespflegeplätze im Zeitraum von 2005 bis 2018 mehr als verfünffacht. Laut Bedarfsplanung 2018 wird die Anzahl
der Platzkapazitäten auch in den kommenden Jahren weiterwachsen.
Der Zugewinn an Tagespflegeplätzen in den letzten Jahren und der erwartete Anstieg in den
nächsten Jahren erfordert neben dem qualitativen auch einen quantitativen Ausbau des
Vertretungssystems in Leipzig.
Bedarfsanalyse
Eine von der Stadtverwaltung vorgenommene Auswertung der Abwesenheitszeiten in
kommunalen Kitas aufgrund von Krankheit, Urlaub und Fortbildung für das Jahr 2013 ergab
Abwesenheitszeiten der Fachkräfte in Höhe von ca. 20 bis 22 % der Gesamtarbeitszeit. In
den Kindertageseinrichtungen werden diese Ausfallzeiten durch andere Fachkräfte, in der
Regel durch das temporäre Zusammenlegen von Gruppen, kompensiert und somit eine
Betreuungsmöglichkeit in der gewohnten Umgebung der Kinder sichergestellt.
Vergleichsweise wurden die Vertretungsbedarfe der Kindertagespflege beim VKKJ ausgewertet und als repräsentativ für alle Trägerschaften hochgerechnet. Im Zeitraum Januar bis
Dezember 2017 wurden an den VKKJ 297 Vertretungsanfragen (Januar bis Juli 2018: 263
Anfragen) zur Nutzung des bestehenden Vertretungssystems in der kommunalen Kindertagespflege bei einer Gesamtzahl von durchschnittlich 201 Tagespflegepersonen herangetragen. Bei der Betreuung einer kommunalen Tagespflegeperson im Jahr 2017 von durch-
4/11
schnittlich 4,45 Kindern, ergibt sich rein rechnerisch ein Bedarf von max. 110 Kindern (201
Tagespflegepersonen * 1,478 Anfragen pro Tagespflegeperson * 4,45 Kinder pro Tagespflegeperson / 12 Monate), die gleichzeitig einen Vertretungsplatz benötigen würden.
Die Kindertagespflegepersonen fallen im Schnitt fünf Betreuungstage am Stück aus. Diese
Ausfalltage verteilen sich innerhalb der Monate. Bei einer Vielzahl der Vertretungsanfragen
handelt es sich um planbare Ausfälle, bei denen ein Großteil der Eltern sich mit der Tagespflegeperson bereits über die Betreuung der Kinder in der Nichtbetreuungszeit geeinigt
haben (Abstimmung Urlaub Eltern und Tagespflegeperson - vergleichbar mit Schließzeiten in
Kindertageseinrichtungen), so dass nur noch für jeweils einzelne Kinder eine Ersatzbetreuung gefunden werden musste. Zudem ist es in Phasen hoher Krankenstände die Regel,
dass auch zu betreuende Kinder krank sind und dementsprechend zu Hause von den Eltern
betreut werden.
Nach Einschätzung des VKKJ werden daher in der kommunalen Kindertagespflege 40 Vertretungsplätze benötigt.
Hochgerechnet auf alle 604 in Leipzig tätigen Tagespflegepersonen (Stand Juli 2018) bedeutet dies einen Bedarf von mindestens 120 (40 / 201 x 604 = rd. 120) vorzuhaltenden Vertretungsplätzen. Darüber hinaus sind die Vertretungspersonen ebenfalls von Ausfall betroffen,
so dass ein Aufschlag von mindestens 10 % erfolgen muss. Dies ergibt in Summe gerundet
einen Bedarf von 130 ständigen Vertretungsplätzen.
Trägerschaft des zentralen Vertretungssystems
Der Gesetzgeber schreibt den Auftrag, ein Vertretungssystem für die Kindertagespflege
sicher zu stellen, dem öffentlichen Träger der Jugendhilfe zu. Damit ist dieser in Verantwortung für den Aufbau, die Qualität der Erbringung der Leistung, das Controlling, das
Beschwerdemanagement, Beteiligungsprozesse sowie die Finanzierung. Aus diesem Grund
soll die Trägerschaft für das zentrale Vertretungssystem nah am AfJFB angebunden sein.
Damit werden sich bereits erste Synergien ergeben. Die Trägerschaft soll durch den VKKJ
ausgeübt werden. Damit wird das kommunale Tagespflegemanagement, welches der VKKJ
bisher wahrnimmt, um den Bereich des zentralen Vertretungssystems erweitert.
Im Zusammenspiel mit den komplexen Leistungen, die der VKKJ im Leistungsbereich
Kindertagespflege erbringt, werden weitere Synergien gesehen. Beispielhaft sei genannt,
dass dem VKKJ alle Kindertagespflegepersonen sowie die entsprechenden Räume, die als
Tagespflegestellen genutzt werden, bekannt sind. Durch die zentrale Stellung des VKKJ
arbeitet dieser mit allen freien Trägern, die das Angebot vorhalten oder zukünftig vorhalten
wollen, zusammen. Darauf aufbauend soll das zentrale Vertretungssystem ab 01.01.2019
sukzessive aufgebaut werden. Der VKKJ wird alle Synergien nutzend für die hinzukommende Aufgabe 0,75 VzÄ neu einsetzen.
Vertretungsmodelle
Die Informations- und Koordinierungsstelle Kindertagespflege in Sachsen, gefördert vom
Sächsischen Staatsministerium für Kultus, veröffentlichte im Dezember 2013 die wesentlichen Vertretungsmodelle in Sachsen. Diese Veröffentlichung ist nach wie vor aktuell und
bildet im Wesentlichen auch die bisherigen Leipziger Varianten ab.
Die Anforderungen an eine Vertretungsstelle für jeweils bis zu fünf Kinder in der Regel vom
ersten bis zum dritten Lebensjahr sind hoch. Kindeswohl steht dabei im Fokus, Akzeptanz
der Eltern, aber auch Akzeptanz durch die Kindertagespflegepersonen (ausführlich unter
www.iks-sachsen.de).
Nachfolgend werden fünf Vertretungsmodelle beschrieben, welche in dieser Weise - bis auf
die Vertretungsmodell 3.4 und 3.5. - in der Praxis in Leipzig bereits zur Anwendung kommen.
In der Beschreibung werden die Vor- und Nachteile kurz zusammenfasst sowie ein Fazit der
weiteren Umsetzung für die Stadt Leipzig gezogen.
5/11
Kurzbeschreibung:
Kurzbeschreibung
Eine mobile Vertretungskraft kooperiert mit einer
bestimmten Anzahl Kindertagespflegepersonen
und lernt jede Tagespflegestelle persönlich
kennen. Im Vertretungsfall übernimmt sie die
Gruppe in den extern angemieteten Räumen der
regulären Kindertagespflegeperson.
3.2. Stützpunkt
Ein vertraglich gebundener Dienstleister mit
eigenen Räumen und
Vertretungstagespflegepersonen wird durch die
Koordinierungsstelle belegt. Im Vertretungsfall
werden die Kinder im Stützpunkt betreut. Dieses
Modell eignet sich besonders bei Ausfall von
Kindertagespflegepersonen, die die Leistung im
eigenen Haushalt anbieten.
3.3. Freihalteplätze
Eine Tagespflegeperson betreut maximal vier
Kinder. Der fünfte Platz wird freigehalten, um im
Vertretungsfall ein Kind zusätzlich aufnehmen zu
können.
3.4 Kooperation
Je nach Kapazität einer Kita werden Kinder einer
Kindertageseinrichtung oder mehrerer Kindertagespflegestellen im Notfall
- Kindertagespflege
in der Einrichtung des jeweiligen Trägers betreut.
3.5 Container auf
Im Freigelände von zwei bis drei kommunalen
kommunalem
Kitas wird jeweils ein Container für die Betreuung
Kitagelände
von bis zu fünf Kindern aufgestellt und durch das
AfJFB ausgestattet. Eine mobile
Vertretungstagespflegeperson kommt bei Bedarf
zum Einsatz.
3.1
Modell
Springer
Springer
Die Ersatzperson hat keine eigenen Räume und keine eigene Gruppe, sondern hält Kontakt
zu einer angemessenen Anzahl Kindertagespflegepersonen. Im Betreuungsfall übernimmt
die Person die gesamte Gruppe in den Räumen der regulären Kindertagespflegeperson.
Beziehungsaufbau für Kinder und Eltern ist möglich
ohne Mehraufwand für Tageseltern / Kinder / Familien realisierbar
unveränderter Betreuungsort im Vertretungsfall
gleichbleibende Kindergruppe auch im Vertretungsfall, d. h. Kinder
kennen sich
Variante in der Regel nicht geeignet bei Vertretungsbedarf in der
eigenen Wohnung der regulären Kindertagespflegeperson
Anmerkung:
Das Einwerben von Springern liegt im Aufgabenbereich des VKKJ.
Die Finanzierung des Springermodells orientiert sich an der laufenden Geldleistung von
Tagespflege im Haushalt der Eltern und soll wie nachfolgend beschrieben erfolgen.
Sachaufwandspauschale:
Für das Vorhalten von fünf Vertretungsplätzen wird eine Leistung von einem monatlichen
Sachkostenanteil in Höhe von 5 x des Sachaufwandes für die Kindertagespflegebetreuung
6/11
von Kindern im Wohnraum der Eltern laut gültigem Stadtratsbeschluss (in 2018 pro Freihalteplatz 39,80 € im Monat) ausgezahlt.
Bereitstellungspauschale:
Darüber hinaus erhält die Vertretungsperson für die Bereitstellung der Springerleistung 5 x
die Förderleistung für eine 5 h Betreuung in Kindertagespflege laut gültigem Stadtratsbeschluss (in 2018 pro Freihalteplatz 293,90 € im Monat).
Leistungspauschale:
Bei einer Belegung von mindestens einem Platz und 13 Betreuungstagen im Monat erhält
die Vertretungsperson 5 x den Differenzbetrag der Förderleistung für eine 9 h und eine 5 h
Betreuung laut gültigem Stadtratsbeschluss (in 2018 pro Freihalteplatz 529,02 € - 293,90 € =
235,12 € im Monat).
Für die Zahlung der Leistungspauschale finden ebenfalls Tage einer Hospitation in der
Tagespflegestelle einer zu vertretenden Tagespflegeperson sowie der Vertretungseinsatz an
bereits etablierten Vertretungsstandorten Berücksichtigung, wenn dies im Vorfeld mit der
zuständigen Koordinierungsstelle des VKKJ abgestimmt ist.
Bei Leistungsunterbrechung durch Arbeitsunfähigkeit sowie Rehamaßnahmen bzw. Urlaub
wird die Finanzierung der Sachaufwandspauschale und der Bereitstellungspauschale analog
der Regelungen zu den Nichtleistungstagen bei regulären Tagespflegepersonen lt. gültigem
Stadtratsbeschluss gewährt. Bei vollständiger Auslastung eines Springers können demnach
bis zu 34.129,20 Euro pro Jahr an Aufwendungen entstehen.
Vertretungsstützpunkte
Ein Dienstleister übernimmt die ausgeschriebene Leistung und hält geeignete Räume und
Vertretungstagepflegepersonen vor. Es können auch mehrere Dienstleister den Zuschlag
erhalten. Im Betreuungsfall übernimmt die „Stützpunkt-Kindertagespflegeperson“ die
gesamte Gruppe der abwesenden regulären Kindertagespflegeperson und betreut alle
Kinder gemeinsam im Stützpunkt.
Beziehungsaufbau zur Vertretungskraft ist möglich
Betreuungsort kann den Kindern bekannt gemacht werden, wenn eine
sozialräumliche Zuordnung erfolgt
Gleichzeitiger Ausfall von mehr als einer regulären
Kindertagespflegeperson kann unter Umständen aufgefangen werden,
wenn nicht alle betroffenen Kinder eine Ersatzbetreuung benötigen und
daher ggf. Kinder aus verschiedenen Gruppen aufgenommen werden
können (maximal fünf gleichzeitig anwesende, fremde Kinder)
Veränderter Betreuungsort im Vertretungsfall (ggf. weitere Wege für
Eltern)
für Eltern ist es ggf. schwieriger, die „Stützpunkt-Kindertagespflegeperson“ (im Alltag) kennen zu lernen
Anmerkung:
Der Dienstleister hat die Leistung vertraglich zu sichern. Die Finanzierung des Vertretungsstützpunktmodells orientiert an den bisher etablierten Standorten und soll wie nachfolgend
beschrieben erfolgen.
Bereitstellungspauschale:
Für das Vorhalten eines Vertretungsstützpunktes wird eine Vergütung in Form einer
Bereitstellungspauschale in Höhe von monatlich 1.500 Euro (pro Freihalteplatz 300 Euro)
ausgezahlt.
7/11
Leistungspauschale:
Bei einer Platzbelegung im jeweiligen Kalendermonat erhält der Anbieter des Vertretungsstützpunktes. zusätzlich zur monatlichen Bereitstellungspauschale eine Leistungspauschale
in Höhe von 1.500,00 Euro.
Der Anbieter stellt bei Leistungsunterbrechung spätestens ab dem 30. Betreuungstag im
Kalenderjahr eine geeignete Ersatzvertretung zur Verfügung, damit eine Leistungsunterbrechung des Vertretungsangebots vermieden wird. Andernfalls ist die Zahlung der Bereitstellungspauschale einzustellen.
Die Beträge werden mit dem Sächsischen Verbraucherpreisindex jeweils zum 01.01.
dynamisiert (Beginn 2020).
Einzelne Freihalteplätze bei Kindertagespflegepersonen
Weiterhin stehen den Eltern sogenannte „Freihalteplätze“ in Kindertagespflegestellen zur
Verfügung. Das sind Kindertagespflegestellen, die in der Regel einen freien Platz vorhalten
und sich konzeptionell so ausgerichtet haben, dass auch ein flexibles Betreuungsangebot bei
Aufnahme eines Vertretungskindes ermöglicht wird.
Verringerung des möglichen regelhaften Platzangebotes
geringe Bereitschaft etablierter Kindertagespflegepersonen
nur jeweils ein Kind kann aufgenommen werden und wird somit einzeln
aus dem vertrauten Umfeld herausgelöst
Die Finanzierung des Vertretungsstützpunktmodells orientiert sich an dem bisher etablierten
Modell und soll wie nachfolgend beschrieben erfolgen.
Bereitstellungspauschale:
Tagespflegepersonen erhalten für das Vorhalten eines Vertretungsplatzes eine Bereitstellungspauschale in Höhe von 300 Euro monatlich.
Leistungspauschale:
Im Zeitraum der Belegung des Vertretungsplatzes mit einem "Vertretungskind" wird der
Tagessatz der Bereitstellungspauschale auf den Tagessatz der laufenden Geldleistung des
gültigen Stadtratsbeschlusses aufgestockt (in 2018 Monatsbetrag in angemietetem Wohnraum 720,66 Euro und im eigenen Haushalt 699,10 Euro). Die Bereitstellungspauschale wird
mit dem Sächsischen Verbraucherpreisindex jeweils zum 01.01. dynamisiert (Beginn 2020).
Kooperation Kindertageseinrichtung - Kindertagespflege
Bei vorhandenen Kapazitäten innerhalb der jeweiligen Trägerschaft sind die Platzressourcen
in Kindertagesstätten einzubeziehen. Platzressourcen in Kindertagesstätten werden den
Eltern umgehend durch den Träger unabhängig von dem zentralen Vertretungssystem
angeboten.
Die Möglichkeit eines Vertretungsplatzes ergibt sich aus der bestehenden Betriebserlaubnis
der Kita in Bezug auf Kapazität, vorhandener Räumlichkeiten, etc. Kinder können nur für
einen begrenzten Zeitraum aufgenommen werden, wenn freie Kapazitäten vorhanden sind,
also noch kein Betreuungsvertrag auf diesen Platz vorliegt. Das könnte realistisch in den
Monaten August bis Dezember der Fall sein.
Kurze Vermittlungswege innerhalb der eigenen Trägerschaft
erfordert keine zusätzlichen Ressourcen der öffentlichen Hand
8/11
wird bei hoher Kitaplatznachfrage eher eine Ausnahmemöglichkeit
sein, steht nicht als verlässliche planbare Größe zur Verfügung
Container Lösung in Kita-Nähe
Auf einem städtischen Grundstück möglichst in der Nähe einer Kita oder auf dem Gelände
einer Kita werden zusätzliche Räumlichkeiten durch einen Container zur Verfügung gestellt.
Die Vertretungsperson kann beim Ausfall einer Kindertagespflegeperson die Kinder wie bei
einem Vertretungsstützpunkt aufnehmen.
in räumlicher Nähe Kennenlernen des Systems Kita mit dem Blick auf
den Übergang nach dem 3. Lebensjahr
Abgrenzung zur Betriebserlaubnis der Kita erforderlich
hohe Kosten für Bereitstellung und den Betrieb der Container
Die Finanzierung der Vertretungsperson ist je nach Vergabeansatz als Springer (3.1) oder in
Betreibung eines Dienstleisters (3.2) denkbar.
Zusammenfassung
Von den vorgestellten Modellen haben das Springermodell (Pkt. 3.1) und das Stützpunktmodell (Pkt. 3.2) die besten Voraussetzungen, um die anfallenden Vertretungsbedarfe in der
Stadt Leipzig großflächig und zuverlässig zu bedienen. Es sind mindestens 130 Vertretungsplätze im Verhältnis 50 Stützpunktplätze, 80 Plätze für das Springermodell inklusive Reserveplätze zu planen. Während der Aufbauphase sollen die bestehenden Vertretungssysteme
der freien Träger und des VKKJ zur Vermeidung von Betreuungslücken weitergeführt und
ggf. sukzessive abgelöst werden.
Das Springermodell soll perspektivisch für die Kindertagespflegepersonen, die Kindertagespflege im angemieteten Wohnraum anbieten, genutzt werden. Da auch das Privatraum ist, ist
das Einverständnis der regulären Tagespflegeperson sowie der Aufbau eines gewissen
Vertrauensverhältnisses zur Vertretungsperson erforderlich.
Die Stützpunkte sollen vorrangig für Kindertagespflegepersonen, die im eigenen Wohnraum
betreuen, zur Verfügung stehen. Der Aufbau die Koordinierung und Vermittlung der Vertretungsplätze obliegt der zentralen Koordinierungsstelle des VKKJ Kindertagespflegemanagements. Aufgrund der hohen Anschaffungskosten wird die Containerlösung als nicht praktikabel gewertet. Kitaplätze und Freihalteplätze bieten aufgrund der nur begrenzt zur Verfügung stehenden Kapazitäten keine verlässliche Vertretungsvariante, sollen jedoch im
Einzelfall zur Deckung von Bedarfen nicht ausgeschlossen werden.
Qualitätssicherung
Im Rahmen der Evaluation erfasst der VKKJ statistische Strukturdaten bzgl. der Varianten,
des Ausbaus und der fachinhaltlichen Entwicklung der unterschiedlichen Vertretungssysteme. Ebenfalls werden die Anzahl der Vertretungsbedarfe, sozialräumliche Zuordnung,
Dauer der Vertretungen, Ausfallkriterien (planbar, akut) oder Nutzungsverhalten hinsichtlich
der Vertretungsvarianten erfasst und evaluiert.
Die Evaluationsergebnisse und statistischen Daten werden jährlich im Rahmen eines
Qualitätsentwicklungsberichtes gegenüber dem AfJFB und dem Betriebsausschuss Jugend,
Soziales und Gesundheit vorgestellt und sind ebenfalls Bestandteil der wirtschaftlichen
Berichte des VKKJ.
9/11
2.4
Realisierungs-/ Zeithorizont
Vorbereitungsphase vom 01.01.2019 - 31.03.2019:
Einstellung und Einarbeitung von 0,75 VzÄ Vertretungskoordination beim VKKJ
Erarbeiten von Ablaufschemata und Entwickeln von Formblättern
Kommunikation mit den Trägern der Kindertagespflege und allen
Kindertagespflegepersonen
Ausschreibung und Auswahl eines oder mehrerer Dienstleister zum Aufbau von
Vertretungsstützpunkten
Aufbauphase
Springer
Im Zeitraum 01.04.2019 - 31.07.2019 erfolgt das Einwerben, Ausbilden und Einarbeiten von
acht Vertretungstagespflegepersonen für die Vertretung von 40 Tagespflegeplätzen. Weitere
acht Vertretungstagespflegepersonen werden im Zeitraum vom 01.08.2019 - 31.12.2019 für
die Vertretung von weiteren 40 Tagespflegeplätzen folgen.
Stützpunkte
Vom 01.04.2019 - 01.07.2019 werden der/die Dienstleister, der/die den Zuschlag für den
Aufbau von Vertretungsstützpunkten erhalten haben/hat, geeignete Räume anmieten, diese
fachgerecht ausstatten und geeignete Personen mit Pflegeerlaubnis vorhalten. Zum
01.08.2019 stehen zehn Vertretungsstützpunkte a´ 5 Plätze mit 5
Vertretungstagespflegepersonen zur Verfügung.
Arbeits- und Stabilisierungsphase
Im Zeitraum 01.08.2019 - 31.12.2020 erfolgen:
Beratung, Anleitung, Kontrolle in angemessen kurzen Abständen, um positive
Routinen zu etablieren
Aufbau eines Qualitätsmanagements
ggf. Nachsteuerung der Verfahrensabläufe
Dokumentationsaufbau
Evaluation
Die Ergebnisse der Dokumentation werden per 31.12.2020 evaluiert und bis zum Ende des
II. Quartals 2021 dem Stadtrat vorgelegt.
3
Finanzielle Auswirkungen
Die finanzielle Ausgestaltung des Vertretungssystems ist entsprechend des
Haushaltsgrundsatzes nach Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit auszurichten. Dabei ist der
Fokus auf ein effizientes und bedarfsgerechtes Angebot - unter Ausnutzung aller möglichen
Synergieeffekte - zu legen. Dennoch muss die finanzielle Vergütung der Erbringer von
Vertretungsleistungen derart ausgestaltet sein, dass sowohl quantitativ als auch qualitativ
ausreichend Vertretungstagespflegepersonen akquiriert werden können, ohne dass hieraus
eine Konkurrenz zur regulären Tagespflege erwächst.
Der Gesetzgeber hat hinsichtlich von Vertretungsplätzen in der Kindertagespflege keine
finanziellen Rahmenbedingungen vorgegeben. Daher obliegt es im Ermessen der Stadt
Leipzig den finanziellen Rahmen vorzugeben, um den gesetzlichen Auftrag zu erfüllen.
Für den Aufbau des Vertretungssystems, die dauerhafte Koordinierungsleistung, die
Anleitung und Beratung der Vertretungspersonen bzw. Dienstleister sowie das
Beschwerdemanagement ist eine angemessene Finanzierung erforderlich. Einzelne
Vertretungstagespflegepersonen sollen durch Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit und
Dienstleister per Ausschreibung gewonnen werden.
10/11
Bei einem Vertretungsbedarf von 50 Plätzen an Vertretungsstandorten sowie von 80 Plätzen
mittels Springer ergibt sich bei Belegung aller Plätze ein maximaler finanzieller Aufwand in
Höhe von 922.512 Euro (davon rd. 292,4 TEUR für kommunale Kindertagespflegeplätze und
630,1 TEUR für Kindertagespflegeplätze in freier Trägerschaft) in 2019. Allerdings wird das
zentrale Vertretungssystem frühestens zum 01.08.2018 starten. Demnach ergibt sich ein
Bedarf für 2019 in Höhe von 383,3 TEUR. Hinzu kommen für das bisherige
Vertretungssystem bei maximalem Angebot und Auslastung 356,7 TEUR. In Summe ergibt
sich somit ein Bedarf in Höhe von 740 TEUR.
In 2020 ergeben sich unter Berücksichtigung der Dynamisierungsregeln maximale finanzielle
Aufwendungen in Höhe von 945.096 Euro (davon rd. 299,6 TEUR für kommunale
Kindertagespflegeplätze und 645,5 TEUR für Kindertagespflegeplätze in freier Trägerschaft).
Die finanziellen Mittel für die Bereitstellung von 130 Ersatztagespflegeplätzen sind im
Haushalt 2019/2020 berücksichtigt.
4
Auswirkungen auf den Stellenplan
Die Vorlage hat Auswirkungen auf den Stellenplan des Eigenbetriebes VKKJ in Höhe von
0,75 VzÄ.
5
Bürgerbeteiligung
Eine Bürgerbeteiligung i.e.S. ist nicht geplant, Abstimmungen mit den freien Trägern und
derzeit tätigen Tagespflegepersonen sind und werden erfolgen. Der Gesamtelternrat wird im
Rahmen der üblichen Beratungsfolge im JHA beteiligt.
6
Besonderheiten der Vorlage
Die Umsetzung der Vorlage hat grundlegende positive Auswirkungen auf die Akzeptanz der
Eltern gegenüber einem Kindertagespflegeplatz. Somit bringt der Beschluss positive
Synergien im Kontext der Kindertagesstättenplanung der Stadt Leipzig.
7
Folgen bei Nichtbeschluss
Der gesetzliche Auftrag ist mit § 23 Abs. 4 SGB VIII formuliert. Demnach ist bei Ausfallzeiten
einer Tagespflegeperson rechtzeitig eine andere Betreuungsmöglichkeit für das Kind
sicherzustellen. Bei Ablehnung der Vorlage ist diese Aufgabe nicht in vollem Umfang
umsetzbar.
Ein funktionierendes Vertretungssystem/ Ersatztagespflege ist eines der wichtigsten
Qualitätskriterien, um Eltern dafür zu überzeugen, Kindertagespflege als Alternative zur
Kinderkrippe anzunehmen. Zur Sicherung der Berufstätigkeit benötigen die Eltern
verlässliche Systeme. Ein ungeplanter Ausfall von Eltern als Arbeitskraft ist für Arbeitgeber
unkalkulierbar.
11/11
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw.
die Neuschaffung von Arbeitsplätzen
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
verbessert
gesichert
verschlechtert
Begründung
keine
in Vorlage
Auswirkung
1
Seite
1 Arbeitsplatzsituation
☒
☐
☐
☐
2 Ausbildungsplatzsituation
☐
☐
☐
☒
3 finanzielle Situation der
Unternehmen: sie wird
durch städtische
Entscheidung (z. B. zu
Steuern, Gebühren,
Preisen für Gas-WasserStrom)
☐
☐
☐
☒
negative
Auswirkung
keine
Auswirkung
4 Bedeutung des
Vorhabens für
wirtschaftliche
Entwicklung
positive Auswirkung
☐ hoch ☐ mittel
☒ niedrig
☐
☐
private Mittel
Drittmittel/
Fördermittel
finanzielle
Folgewirkungen
für die Stadt
keine
Auswirkung
☐ ja
☐ ja
☒ ja
5 Finanzierung
tadt Leipzig
1.15/016/01.12
1
☐ nein
☐ nein
) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
☐ nein ☐
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine
ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien
mit Kindern aus.
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
Indikatoren
verbessert
auf
bisherigen
Niveau
verschlechtert
keine
Auswirkung
1 Vorschulische Bildungs-
☒
☐
☐
☐
2 Schulische
Bildungsangebote,
Ausbildung und Studium
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
☐
☐
☐
☒
3 Wohnbedingungen für
Kinder, Jugendliche und
Familien (Angebot,
Attraktivität, Vielfalt,
Infrastruktur)
☐
☐
☐
☒
☐
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5 Gesundheit und Sicherheit
von Kindern und
Jugendlichen/Schutz vor
Gefahren
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6 Integration von Kindern
und Jugendlichen mit
Behinderungen oder
Migrationshintergrund
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7 Finanzielle Bedingungen
von Familien
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hat stattgefunden
ist
vorgesehen
ist nicht vorgesehen
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und Betreuungsangebote
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
4 Kultur- und
Freizeitangebote,
Möglichkeiten zum Spielen,
Sporttreiben und Treffen
sowie Naturerfahrungen
für Kinder, Jugendliche
und Familien
Indikator
8 Beteiligung von Kindern,
Jugendlichen und Familien
bei der zu treffenden
Entscheidung
Stadt Leipzig
01.15/016/01.12
1
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Begründung in
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