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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1423971.pdf
Größe
272 kB
Erstellt
17.08.18, 12:00
Aktualisiert
12.10.18, 12:09

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-06224 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule, Beigeordneter Prof. Dr. Fabian Betreff: Zentrales Vertretungssystem Kindertagespflege Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule FA Finanzen Jugendhilfeausschuss Ratsversammlung 22.11.2018 Beschlussfassung Beschlussvorschlag: 1. Der VKKJ wird mit dem Aufbau und der Durchführung des zentralen Vertretungssystems ab 01.01.2019 beauftragt. Der VKKJ aktiviert dafür zusätzlich 0,75 VzÄ. Eine Refinanzierung der dafür erforderlichen Personal- und Sachkosten in Höhe von 65 T€ im Jahr 2019ff. erfolgt durch die Stadt Leipzig. 2. Die Modelle Springer und Stützpunkte werden als Regelvertretungsleistungen entwickelt. 3. Aufbau und Durchführung des zentralen Vertretungssystems werden evaluiert. 4. Die aktuell vorgehaltenen Vertretungsplatzangebote des VKKJ und der freien Träger sollen bis zur Vorlage eines erfolgreichen Ausschreibungsergebnisses längstens jedoch bis zum 31.12.2019 unter den bisherigen Bedingungen weitergeführt werden. Zusammenfassung: Anlass der Vorlage: Rechtliche Vorschriften Stadtratsbeschluss Verwaltungshandeln Sonstiges: Für die Stadt Leipzig soll über alle Trägerschaften hinweg ein zentrales Vertretungssystem für die Kindertagespflege entwickelt und angeboten werden. Stad t Leip zig 01.1 5/01 6/01. 1/11 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. (siehe Anlage Prüfkatalog) Schaffung von Rahmenbedingungen für Arbeitsplätze (siehe Anlage Prüfkatalog) x Finanzielle Auswirkungen Kostengünstigere Alternativen geprüft nein Folgen bei Ablehnung nein x Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt nein bis nein wenn ja, ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein wenn ja, von bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt 01.01.19 01.01.20 31.12.19 31.12.20 740.000 945.100 1.100.36.5.0.01.02.10 1.100.36.5.0.01.02.10 Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan nein Beantragte Stellenerweiterung: x wenn ja, Vorgesehener Stellenabbau: siehe Vorlage x Beteiligung Personalrat nein ja, Beschreibung des Abwägungsprozesses: Nicht zuletzt aus fachlichen Erwägungen heraus wird im Rahmen der Vorlage die Implementierung eines zentralen Vertretungssystems vorgeschlagen. Dazu kommt, dass bei einem Vertretungssystem, welches zentral organisiert und eng an die Verwaltung selbst angebunden wird, Synergieeffekte erzielt werden können, die ebenfalls Grundlage für die Neuordnung des Vertretungssystems sind und verwaltungsintern durch das Dezernat Finanzen und das Rechnungsprüfungsamt gefordert worden sind. 2/11 Inhaltsverzeichnis 1 2 2.1 2.2 2.3 2.4 3 4 5 6 7 Nichtöffentlichkeits- und Eilbedürftigkeitsbegründung Sachverhalt Anlass Strategische Ziele Operative Umsetzung Realisierungs-/ Zeithorizont Finanzielle Auswirkungen Auswirkungen auf den Stellenplan Bürgerbeteiligung Besonderheiten der Vorlage Folgen bei Nichtbeschluss 1 Nichtöffentlichkeits- und Eilbedürftigkeitsbegründung 3 3 3 3 3 10 10 11 11 11 11 Eine nichtöffentliche oder eilbedürftige Beschlussfassung ist nicht notwendig. 2 Sachverhalt 2.1 Anlass Die Stadt Leipzig stellt als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe gemeinsam mit den Trägern der freien Jugendhilfe Vertretungsmöglichkeiten für Tagespflegepersonen zur Verfügung. Nach eingehender Analyse des aktuellen Vertretungssystems in Leipzig im Jahr 2017 wurde festgestellt, dass die gegenwärtigen Kapazitäten nicht ausreichend sind, um alle Bedarfe für eine Ersatzbetreuung abdecken zu können. Einigen freien Träger fällt es schwer, Vertretungslösungen anbieten zu können. Darüber hinaus ist es für Eltern nur schwer zu verstehen, dass es in Abhängigkeit von der Trägerschaft abweichende Regelungen gibt. Mit Beschluss der Ratsversammlung vom 18.04.2018 wurde der Auftrag für ein wirksames Vertretungssystem für die Kindertagespflege in Leipzig formuliert. Durch die Entwicklung eines zentralen Vertretungssystems, wie im Folgenden dargestellt, ist auch der Auftrag verbunden, Synergien erzeugen zu können. 2.2 Strategische Ziele Die Neuordnung des Vertretungssystems Tagespflege ordnet sich in das strategische Ziel "Leipzig schafft soziales Stabilität" ein und fokussiert auf folgende, darin subsummierte Teilziele:  Chancengleichheit in der inklusiven Stadt  Zukunftsorientierte Kita- und Schulangebote  Lebenslanges Lernen 2.3 Operative Umsetzung Der Bundesgesetzgeber hat den Anspruch auf Vertretung in § 23 SGB VIII verankert und formuliert einen klaren Auftrag an den Träger der öffentlichen Jugendhilfe, bei Ausfallzeiten einer Tagespflegeperson rechtzeitig eine alternative Betreuungsmöglichkeit für das Kind sicherzustellen. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass eine entsprechende Regelung bereits vor Eintreten des Vertretungsfalls zu schaffen ist. Damit sind auch für den Bereich der Kindertagespflege generell für den planbaren Ausfall, wie z.B. geplante Krankheitstage und Fortbildungstage der Tagespflegeperson, verlässliche Regelungen zu treffen. 3/11 Die bisherigen Ratsbeschlüsse (RBIV-1543/09, RBV-577/10, RBV-1052/11) zum Vertretungssystem in der Kindertagespflege wurden ausschließlich für den nicht planbaren Ausfall der Tagespflegeperson, wie z.B. bei plötzlich eintretender Krankheit, getroffen. Da es in Kindertageseinrichtungen ebenfalls zu Schließzeiten kommt, soll auch weiterhin der Urlaub der Kindertagespflegepersonen durch individuelle Vereinbarungen mit den Eltern geregelt werden. Tagespflege als Bestandteil der Bedarfsplanung Beim Ausbau der Kinderbetreuungsplätze setzt die Stadt Leipzig weiterhin auf den Leistungsbereich der Kindertagespflege, der durch aktuell 16 freie Träger und den Verbund Kommunaler Kinder- und Jugendhilfe (VKKJ) als kommunalen Träger wahrgenommen wird. Die folgende Übersicht zeigt die Entwicklung der Anzahl an Kindertagespflegeplätzen in den letzten elf Jahren sowie den bedarfsplanerischen Ausblick bis 2020: Demnach hat sich die Zahl der zur Verfügung stehenden Kindertagespflegeplätze im Zeitraum von 2005 bis 2018 mehr als verfünffacht. Laut Bedarfsplanung 2018 wird die Anzahl der Platzkapazitäten auch in den kommenden Jahren weiterwachsen. Der Zugewinn an Tagespflegeplätzen in den letzten Jahren und der erwartete Anstieg in den nächsten Jahren erfordert neben dem qualitativen auch einen quantitativen Ausbau des Vertretungssystems in Leipzig. Bedarfsanalyse Eine von der Stadtverwaltung vorgenommene Auswertung der Abwesenheitszeiten in kommunalen Kitas aufgrund von Krankheit, Urlaub und Fortbildung für das Jahr 2013 ergab Abwesenheitszeiten der Fachkräfte in Höhe von ca. 20 bis 22 % der Gesamtarbeitszeit. In den Kindertageseinrichtungen werden diese Ausfallzeiten durch andere Fachkräfte, in der Regel durch das temporäre Zusammenlegen von Gruppen, kompensiert und somit eine Betreuungsmöglichkeit in der gewohnten Umgebung der Kinder sichergestellt. Vergleichsweise wurden die Vertretungsbedarfe der Kindertagespflege beim VKKJ ausgewertet und als repräsentativ für alle Trägerschaften hochgerechnet. Im Zeitraum Januar bis Dezember 2017 wurden an den VKKJ 297 Vertretungsanfragen (Januar bis Juli 2018: 263 Anfragen) zur Nutzung des bestehenden Vertretungssystems in der kommunalen Kindertagespflege bei einer Gesamtzahl von durchschnittlich 201 Tagespflegepersonen herangetragen. Bei der Betreuung einer kommunalen Tagespflegeperson im Jahr 2017 von durch- 4/11 schnittlich 4,45 Kindern, ergibt sich rein rechnerisch ein Bedarf von max. 110 Kindern (201 Tagespflegepersonen * 1,478 Anfragen pro Tagespflegeperson * 4,45 Kinder pro Tagespflegeperson / 12 Monate), die gleichzeitig einen Vertretungsplatz benötigen würden. Die Kindertagespflegepersonen fallen im Schnitt fünf Betreuungstage am Stück aus. Diese Ausfalltage verteilen sich innerhalb der Monate. Bei einer Vielzahl der Vertretungsanfragen handelt es sich um planbare Ausfälle, bei denen ein Großteil der Eltern sich mit der Tagespflegeperson bereits über die Betreuung der Kinder in der Nichtbetreuungszeit geeinigt haben (Abstimmung Urlaub Eltern und Tagespflegeperson - vergleichbar mit Schließzeiten in Kindertageseinrichtungen), so dass nur noch für jeweils einzelne Kinder eine Ersatzbetreuung gefunden werden musste. Zudem ist es in Phasen hoher Krankenstände die Regel, dass auch zu betreuende Kinder krank sind und dementsprechend zu Hause von den Eltern betreut werden. Nach Einschätzung des VKKJ werden daher in der kommunalen Kindertagespflege 40 Vertretungsplätze benötigt. Hochgerechnet auf alle 604 in Leipzig tätigen Tagespflegepersonen (Stand Juli 2018) bedeutet dies einen Bedarf von mindestens 120 (40 / 201 x 604 = rd. 120) vorzuhaltenden Vertretungsplätzen. Darüber hinaus sind die Vertretungspersonen ebenfalls von Ausfall betroffen, so dass ein Aufschlag von mindestens 10 % erfolgen muss. Dies ergibt in Summe gerundet einen Bedarf von 130 ständigen Vertretungsplätzen. Trägerschaft des zentralen Vertretungssystems Der Gesetzgeber schreibt den Auftrag, ein Vertretungssystem für die Kindertagespflege sicher zu stellen, dem öffentlichen Träger der Jugendhilfe zu. Damit ist dieser in Verantwortung für den Aufbau, die Qualität der Erbringung der Leistung, das Controlling, das Beschwerdemanagement, Beteiligungsprozesse sowie die Finanzierung. Aus diesem Grund soll die Trägerschaft für das zentrale Vertretungssystem nah am AfJFB angebunden sein. Damit werden sich bereits erste Synergien ergeben. Die Trägerschaft soll durch den VKKJ ausgeübt werden. Damit wird das kommunale Tagespflegemanagement, welches der VKKJ bisher wahrnimmt, um den Bereich des zentralen Vertretungssystems erweitert. Im Zusammenspiel mit den komplexen Leistungen, die der VKKJ im Leistungsbereich Kindertagespflege erbringt, werden weitere Synergien gesehen. Beispielhaft sei genannt, dass dem VKKJ alle Kindertagespflegepersonen sowie die entsprechenden Räume, die als Tagespflegestellen genutzt werden, bekannt sind. Durch die zentrale Stellung des VKKJ arbeitet dieser mit allen freien Trägern, die das Angebot vorhalten oder zukünftig vorhalten wollen, zusammen. Darauf aufbauend soll das zentrale Vertretungssystem ab 01.01.2019 sukzessive aufgebaut werden. Der VKKJ wird alle Synergien nutzend für die hinzukommende Aufgabe 0,75 VzÄ neu einsetzen. Vertretungsmodelle Die Informations- und Koordinierungsstelle Kindertagespflege in Sachsen, gefördert vom Sächsischen Staatsministerium für Kultus, veröffentlichte im Dezember 2013 die wesentlichen Vertretungsmodelle in Sachsen. Diese Veröffentlichung ist nach wie vor aktuell und bildet im Wesentlichen auch die bisherigen Leipziger Varianten ab. Die Anforderungen an eine Vertretungsstelle für jeweils bis zu fünf Kinder in der Regel vom ersten bis zum dritten Lebensjahr sind hoch. Kindeswohl steht dabei im Fokus, Akzeptanz der Eltern, aber auch Akzeptanz durch die Kindertagespflegepersonen (ausführlich unter www.iks-sachsen.de). Nachfolgend werden fünf Vertretungsmodelle beschrieben, welche in dieser Weise - bis auf die Vertretungsmodell 3.4 und 3.5. - in der Praxis in Leipzig bereits zur Anwendung kommen. In der Beschreibung werden die Vor- und Nachteile kurz zusammenfasst sowie ein Fazit der weiteren Umsetzung für die Stadt Leipzig gezogen. 5/11 Kurzbeschreibung: Kurzbeschreibung Eine mobile Vertretungskraft kooperiert mit einer bestimmten Anzahl Kindertagespflegepersonen und lernt jede Tagespflegestelle persönlich kennen. Im Vertretungsfall übernimmt sie die Gruppe in den extern angemieteten Räumen der regulären Kindertagespflegeperson. 3.2. Stützpunkt Ein vertraglich gebundener Dienstleister mit eigenen Räumen und Vertretungstagespflegepersonen wird durch die Koordinierungsstelle belegt. Im Vertretungsfall werden die Kinder im Stützpunkt betreut. Dieses Modell eignet sich besonders bei Ausfall von Kindertagespflegepersonen, die die Leistung im eigenen Haushalt anbieten. 3.3. Freihalteplätze Eine Tagespflegeperson betreut maximal vier Kinder. Der fünfte Platz wird freigehalten, um im Vertretungsfall ein Kind zusätzlich aufnehmen zu können. 3.4 Kooperation Je nach Kapazität einer Kita werden Kinder einer Kindertageseinrichtung oder mehrerer Kindertagespflegestellen im Notfall - Kindertagespflege in der Einrichtung des jeweiligen Trägers betreut. 3.5 Container auf Im Freigelände von zwei bis drei kommunalen kommunalem Kitas wird jeweils ein Container für die Betreuung Kitagelände von bis zu fünf Kindern aufgestellt und durch das AfJFB ausgestattet. Eine mobile Vertretungstagespflegeperson kommt bei Bedarf zum Einsatz. 3.1 Modell Springer Springer Die Ersatzperson hat keine eigenen Räume und keine eigene Gruppe, sondern hält Kontakt zu einer angemessenen Anzahl Kindertagespflegepersonen. Im Betreuungsfall übernimmt die Person die gesamte Gruppe in den Räumen der regulären Kindertagespflegeperson. Beziehungsaufbau für Kinder und Eltern ist möglich ohne Mehraufwand für Tageseltern / Kinder / Familien realisierbar unveränderter Betreuungsort im Vertretungsfall gleichbleibende Kindergruppe auch im Vertretungsfall, d. h. Kinder kennen sich Variante in der Regel nicht geeignet bei Vertretungsbedarf in der eigenen Wohnung der regulären Kindertagespflegeperson Anmerkung: Das Einwerben von Springern liegt im Aufgabenbereich des VKKJ. Die Finanzierung des Springermodells orientiert sich an der laufenden Geldleistung von Tagespflege im Haushalt der Eltern und soll wie nachfolgend beschrieben erfolgen. Sachaufwandspauschale: Für das Vorhalten von fünf Vertretungsplätzen wird eine Leistung von einem monatlichen Sachkostenanteil in Höhe von 5 x des Sachaufwandes für die Kindertagespflegebetreuung 6/11 von Kindern im Wohnraum der Eltern laut gültigem Stadtratsbeschluss (in 2018 pro Freihalteplatz 39,80 € im Monat) ausgezahlt. Bereitstellungspauschale: Darüber hinaus erhält die Vertretungsperson für die Bereitstellung der Springerleistung 5 x die Förderleistung für eine 5 h Betreuung in Kindertagespflege laut gültigem Stadtratsbeschluss (in 2018 pro Freihalteplatz 293,90 € im Monat). Leistungspauschale: Bei einer Belegung von mindestens einem Platz und 13 Betreuungstagen im Monat erhält die Vertretungsperson 5 x den Differenzbetrag der Förderleistung für eine 9 h und eine 5 h Betreuung laut gültigem Stadtratsbeschluss (in 2018 pro Freihalteplatz 529,02 € - 293,90 € = 235,12 € im Monat). Für die Zahlung der Leistungspauschale finden ebenfalls Tage einer Hospitation in der Tagespflegestelle einer zu vertretenden Tagespflegeperson sowie der Vertretungseinsatz an bereits etablierten Vertretungsstandorten Berücksichtigung, wenn dies im Vorfeld mit der zuständigen Koordinierungsstelle des VKKJ abgestimmt ist. Bei Leistungsunterbrechung durch Arbeitsunfähigkeit sowie Rehamaßnahmen bzw. Urlaub wird die Finanzierung der Sachaufwandspauschale und der Bereitstellungspauschale analog der Regelungen zu den Nichtleistungstagen bei regulären Tagespflegepersonen lt. gültigem Stadtratsbeschluss gewährt. Bei vollständiger Auslastung eines Springers können demnach bis zu 34.129,20 Euro pro Jahr an Aufwendungen entstehen. Vertretungsstützpunkte Ein Dienstleister übernimmt die ausgeschriebene Leistung und hält geeignete Räume und Vertretungstagepflegepersonen vor. Es können auch mehrere Dienstleister den Zuschlag erhalten. Im Betreuungsfall übernimmt die „Stützpunkt-Kindertagespflegeperson“ die gesamte Gruppe der abwesenden regulären Kindertagespflegeperson und betreut alle Kinder gemeinsam im Stützpunkt. Beziehungsaufbau zur Vertretungskraft ist möglich Betreuungsort kann den Kindern bekannt gemacht werden, wenn eine sozialräumliche Zuordnung erfolgt Gleichzeitiger Ausfall von mehr als einer regulären Kindertagespflegeperson kann unter Umständen aufgefangen werden, wenn nicht alle betroffenen Kinder eine Ersatzbetreuung benötigen und daher ggf. Kinder aus verschiedenen Gruppen aufgenommen werden können (maximal fünf gleichzeitig anwesende, fremde Kinder) Veränderter Betreuungsort im Vertretungsfall (ggf. weitere Wege für Eltern) für Eltern ist es ggf. schwieriger, die „Stützpunkt-Kindertagespflegeperson“ (im Alltag) kennen zu lernen Anmerkung: Der Dienstleister hat die Leistung vertraglich zu sichern. Die Finanzierung des Vertretungsstützpunktmodells orientiert an den bisher etablierten Standorten und soll wie nachfolgend beschrieben erfolgen. Bereitstellungspauschale: Für das Vorhalten eines Vertretungsstützpunktes wird eine Vergütung in Form einer Bereitstellungspauschale in Höhe von monatlich 1.500 Euro (pro Freihalteplatz 300 Euro) ausgezahlt. 7/11 Leistungspauschale: Bei einer Platzbelegung im jeweiligen Kalendermonat erhält der Anbieter des Vertretungsstützpunktes. zusätzlich zur monatlichen Bereitstellungspauschale eine Leistungspauschale in Höhe von 1.500,00 Euro. Der Anbieter stellt bei Leistungsunterbrechung spätestens ab dem 30. Betreuungstag im Kalenderjahr eine geeignete Ersatzvertretung zur Verfügung, damit eine Leistungsunterbrechung des Vertretungsangebots vermieden wird. Andernfalls ist die Zahlung der Bereitstellungspauschale einzustellen. Die Beträge werden mit dem Sächsischen Verbraucherpreisindex jeweils zum 01.01. dynamisiert (Beginn 2020). Einzelne Freihalteplätze bei Kindertagespflegepersonen Weiterhin stehen den Eltern sogenannte „Freihalteplätze“ in Kindertagespflegestellen zur Verfügung. Das sind Kindertagespflegestellen, die in der Regel einen freien Platz vorhalten und sich konzeptionell so ausgerichtet haben, dass auch ein flexibles Betreuungsangebot bei Aufnahme eines Vertretungskindes ermöglicht wird. Verringerung des möglichen regelhaften Platzangebotes geringe Bereitschaft etablierter Kindertagespflegepersonen nur jeweils ein Kind kann aufgenommen werden und wird somit einzeln aus dem vertrauten Umfeld herausgelöst Die Finanzierung des Vertretungsstützpunktmodells orientiert sich an dem bisher etablierten Modell und soll wie nachfolgend beschrieben erfolgen. Bereitstellungspauschale: Tagespflegepersonen erhalten für das Vorhalten eines Vertretungsplatzes eine Bereitstellungspauschale in Höhe von 300 Euro monatlich. Leistungspauschale: Im Zeitraum der Belegung des Vertretungsplatzes mit einem "Vertretungskind" wird der Tagessatz der Bereitstellungspauschale auf den Tagessatz der laufenden Geldleistung des gültigen Stadtratsbeschlusses aufgestockt (in 2018 Monatsbetrag in angemietetem Wohnraum 720,66 Euro und im eigenen Haushalt 699,10 Euro). Die Bereitstellungspauschale wird mit dem Sächsischen Verbraucherpreisindex jeweils zum 01.01. dynamisiert (Beginn 2020). Kooperation Kindertageseinrichtung - Kindertagespflege Bei vorhandenen Kapazitäten innerhalb der jeweiligen Trägerschaft sind die Platzressourcen in Kindertagesstätten einzubeziehen. Platzressourcen in Kindertagesstätten werden den Eltern umgehend durch den Träger unabhängig von dem zentralen Vertretungssystem angeboten. Die Möglichkeit eines Vertretungsplatzes ergibt sich aus der bestehenden Betriebserlaubnis der Kita in Bezug auf Kapazität, vorhandener Räumlichkeiten, etc. Kinder können nur für einen begrenzten Zeitraum aufgenommen werden, wenn freie Kapazitäten vorhanden sind, also noch kein Betreuungsvertrag auf diesen Platz vorliegt. Das könnte realistisch in den Monaten August bis Dezember der Fall sein. Kurze Vermittlungswege innerhalb der eigenen Trägerschaft erfordert keine zusätzlichen Ressourcen der öffentlichen Hand 8/11 wird bei hoher Kitaplatznachfrage eher eine Ausnahmemöglichkeit sein, steht nicht als verlässliche planbare Größe zur Verfügung Container Lösung in Kita-Nähe Auf einem städtischen Grundstück möglichst in der Nähe einer Kita oder auf dem Gelände einer Kita werden zusätzliche Räumlichkeiten durch einen Container zur Verfügung gestellt. Die Vertretungsperson kann beim Ausfall einer Kindertagespflegeperson die Kinder wie bei einem Vertretungsstützpunkt aufnehmen. in räumlicher Nähe Kennenlernen des Systems Kita mit dem Blick auf den Übergang nach dem 3. Lebensjahr Abgrenzung zur Betriebserlaubnis der Kita erforderlich hohe Kosten für Bereitstellung und den Betrieb der Container Die Finanzierung der Vertretungsperson ist je nach Vergabeansatz als Springer (3.1) oder in Betreibung eines Dienstleisters (3.2) denkbar. Zusammenfassung Von den vorgestellten Modellen haben das Springermodell (Pkt. 3.1) und das Stützpunktmodell (Pkt. 3.2) die besten Voraussetzungen, um die anfallenden Vertretungsbedarfe in der Stadt Leipzig großflächig und zuverlässig zu bedienen. Es sind mindestens 130 Vertretungsplätze im Verhältnis 50 Stützpunktplätze, 80 Plätze für das Springermodell inklusive Reserveplätze zu planen. Während der Aufbauphase sollen die bestehenden Vertretungssysteme der freien Träger und des VKKJ zur Vermeidung von Betreuungslücken weitergeführt und ggf. sukzessive abgelöst werden. Das Springermodell soll perspektivisch für die Kindertagespflegepersonen, die Kindertagespflege im angemieteten Wohnraum anbieten, genutzt werden. Da auch das Privatraum ist, ist das Einverständnis der regulären Tagespflegeperson sowie der Aufbau eines gewissen Vertrauensverhältnisses zur Vertretungsperson erforderlich. Die Stützpunkte sollen vorrangig für Kindertagespflegepersonen, die im eigenen Wohnraum betreuen, zur Verfügung stehen. Der Aufbau die Koordinierung und Vermittlung der Vertretungsplätze obliegt der zentralen Koordinierungsstelle des VKKJ Kindertagespflegemanagements. Aufgrund der hohen Anschaffungskosten wird die Containerlösung als nicht praktikabel gewertet. Kitaplätze und Freihalteplätze bieten aufgrund der nur begrenzt zur Verfügung stehenden Kapazitäten keine verlässliche Vertretungsvariante, sollen jedoch im Einzelfall zur Deckung von Bedarfen nicht ausgeschlossen werden. Qualitätssicherung Im Rahmen der Evaluation erfasst der VKKJ statistische Strukturdaten bzgl. der Varianten, des Ausbaus und der fachinhaltlichen Entwicklung der unterschiedlichen Vertretungssysteme. Ebenfalls werden die Anzahl der Vertretungsbedarfe, sozialräumliche Zuordnung, Dauer der Vertretungen, Ausfallkriterien (planbar, akut) oder Nutzungsverhalten hinsichtlich der Vertretungsvarianten erfasst und evaluiert. Die Evaluationsergebnisse und statistischen Daten werden jährlich im Rahmen eines Qualitätsentwicklungsberichtes gegenüber dem AfJFB und dem Betriebsausschuss Jugend, Soziales und Gesundheit vorgestellt und sind ebenfalls Bestandteil der wirtschaftlichen Berichte des VKKJ. 9/11 2.4 Realisierungs-/ Zeithorizont Vorbereitungsphase vom 01.01.2019 - 31.03.2019:  Einstellung und Einarbeitung von 0,75 VzÄ Vertretungskoordination beim VKKJ  Erarbeiten von Ablaufschemata und Entwickeln von Formblättern  Kommunikation mit den Trägern der Kindertagespflege und allen Kindertagespflegepersonen  Ausschreibung und Auswahl eines oder mehrerer Dienstleister zum Aufbau von Vertretungsstützpunkten Aufbauphase Springer Im Zeitraum 01.04.2019 - 31.07.2019 erfolgt das Einwerben, Ausbilden und Einarbeiten von acht Vertretungstagespflegepersonen für die Vertretung von 40 Tagespflegeplätzen. Weitere acht Vertretungstagespflegepersonen werden im Zeitraum vom 01.08.2019 - 31.12.2019 für die Vertretung von weiteren 40 Tagespflegeplätzen folgen. Stützpunkte Vom 01.04.2019 - 01.07.2019 werden der/die Dienstleister, der/die den Zuschlag für den Aufbau von Vertretungsstützpunkten erhalten haben/hat, geeignete Räume anmieten, diese fachgerecht ausstatten und geeignete Personen mit Pflegeerlaubnis vorhalten. Zum 01.08.2019 stehen zehn Vertretungsstützpunkte a´ 5 Plätze mit 5 Vertretungstagespflegepersonen zur Verfügung. Arbeits- und Stabilisierungsphase Im Zeitraum 01.08.2019 - 31.12.2020 erfolgen:  Beratung, Anleitung, Kontrolle in angemessen kurzen Abständen, um positive Routinen zu etablieren  Aufbau eines Qualitätsmanagements  ggf. Nachsteuerung der Verfahrensabläufe  Dokumentationsaufbau Evaluation Die Ergebnisse der Dokumentation werden per 31.12.2020 evaluiert und bis zum Ende des II. Quartals 2021 dem Stadtrat vorgelegt. 3 Finanzielle Auswirkungen Die finanzielle Ausgestaltung des Vertretungssystems ist entsprechend des Haushaltsgrundsatzes nach Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit auszurichten. Dabei ist der Fokus auf ein effizientes und bedarfsgerechtes Angebot - unter Ausnutzung aller möglichen Synergieeffekte - zu legen. Dennoch muss die finanzielle Vergütung der Erbringer von Vertretungsleistungen derart ausgestaltet sein, dass sowohl quantitativ als auch qualitativ ausreichend Vertretungstagespflegepersonen akquiriert werden können, ohne dass hieraus eine Konkurrenz zur regulären Tagespflege erwächst. Der Gesetzgeber hat hinsichtlich von Vertretungsplätzen in der Kindertagespflege keine finanziellen Rahmenbedingungen vorgegeben. Daher obliegt es im Ermessen der Stadt Leipzig den finanziellen Rahmen vorzugeben, um den gesetzlichen Auftrag zu erfüllen. Für den Aufbau des Vertretungssystems, die dauerhafte Koordinierungsleistung, die Anleitung und Beratung der Vertretungspersonen bzw. Dienstleister sowie das Beschwerdemanagement ist eine angemessene Finanzierung erforderlich. Einzelne Vertretungstagespflegepersonen sollen durch Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit und Dienstleister per Ausschreibung gewonnen werden. 10/11 Bei einem Vertretungsbedarf von 50 Plätzen an Vertretungsstandorten sowie von 80 Plätzen mittels Springer ergibt sich bei Belegung aller Plätze ein maximaler finanzieller Aufwand in Höhe von 922.512 Euro (davon rd. 292,4 TEUR für kommunale Kindertagespflegeplätze und 630,1 TEUR für Kindertagespflegeplätze in freier Trägerschaft) in 2019. Allerdings wird das zentrale Vertretungssystem frühestens zum 01.08.2018 starten. Demnach ergibt sich ein Bedarf für 2019 in Höhe von 383,3 TEUR. Hinzu kommen für das bisherige Vertretungssystem bei maximalem Angebot und Auslastung 356,7 TEUR. In Summe ergibt sich somit ein Bedarf in Höhe von 740 TEUR. In 2020 ergeben sich unter Berücksichtigung der Dynamisierungsregeln maximale finanzielle Aufwendungen in Höhe von 945.096 Euro (davon rd. 299,6 TEUR für kommunale Kindertagespflegeplätze und 645,5 TEUR für Kindertagespflegeplätze in freier Trägerschaft). Die finanziellen Mittel für die Bereitstellung von 130 Ersatztagespflegeplätzen sind im Haushalt 2019/2020 berücksichtigt. 4 Auswirkungen auf den Stellenplan Die Vorlage hat Auswirkungen auf den Stellenplan des Eigenbetriebes VKKJ in Höhe von 0,75 VzÄ. 5 Bürgerbeteiligung Eine Bürgerbeteiligung i.e.S. ist nicht geplant, Abstimmungen mit den freien Trägern und derzeit tätigen Tagespflegepersonen sind und werden erfolgen. Der Gesamtelternrat wird im Rahmen der üblichen Beratungsfolge im JHA beteiligt. 6 Besonderheiten der Vorlage Die Umsetzung der Vorlage hat grundlegende positive Auswirkungen auf die Akzeptanz der Eltern gegenüber einem Kindertagespflegeplatz. Somit bringt der Beschluss positive Synergien im Kontext der Kindertagesstättenplanung der Stadt Leipzig. 7 Folgen bei Nichtbeschluss Der gesetzliche Auftrag ist mit § 23 Abs. 4 SGB VIII formuliert. Demnach ist bei Ausfallzeiten einer Tagespflegeperson rechtzeitig eine andere Betreuungsmöglichkeit für das Kind sicherzustellen. Bei Ablehnung der Vorlage ist diese Aufgabe nicht in vollem Umfang umsetzbar. Ein funktionierendes Vertretungssystem/ Ersatztagespflege ist eines der wichtigsten Qualitätskriterien, um Eltern dafür zu überzeugen, Kindertagespflege als Alternative zur Kinderkrippe anzunehmen. Zur Sicherung der Berufstätigkeit benötigen die Eltern verlässliche Systeme. Ein ungeplanter Ausfall von Eltern als Arbeitskraft ist für Arbeitgeber unkalkulierbar. 11/11 Prüfkatalog Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw. die Neuschaffung von Arbeitsplätzen Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten: verbessert gesichert verschlechtert Begründung keine in Vorlage Auswirkung 1 Seite 1 Arbeitsplatzsituation ☒ ☐ ☐ ☐ 2 Ausbildungsplatzsituation ☐ ☐ ☐ ☒ 3 finanzielle Situation der Unternehmen: sie wird durch städtische Entscheidung (z. B. zu Steuern, Gebühren, Preisen für Gas-WasserStrom) ☐ ☐ ☐ ☒ negative Auswirkung keine Auswirkung 4 Bedeutung des Vorhabens für wirtschaftliche Entwicklung positive Auswirkung ☐ hoch ☐ mittel ☒ niedrig ☐ ☐ private Mittel Drittmittel/ Fördermittel finanzielle Folgewirkungen für die Stadt keine Auswirkung ☐ ja ☐ ja ☒ ja 5 Finanzierung tadt Leipzig 1.15/016/01.12 1 ☐ nein ☐ nein ) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt. ☐ nein ☐ Prüfkatalog Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten: Indikatoren verbessert auf bisherigen Niveau verschlechtert keine Auswirkung 1 Vorschulische Bildungs- ☒ ☐ ☐ ☐ 2 Schulische Bildungsangebote, Ausbildung und Studium (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang) ☐ ☐ ☐ ☒ 3 Wohnbedingungen für Kinder, Jugendliche und Familien (Angebot, Attraktivität, Vielfalt, Infrastruktur) ☐ ☐ ☐ ☒ ☐ ☐ ☐ ☒ 5 Gesundheit und Sicherheit von Kindern und Jugendlichen/Schutz vor Gefahren ☐ ☐ ☐ ☒ 6 Integration von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen oder Migrationshintergrund ☐ ☐ ☐ ☒ 7 Finanzielle Bedingungen von Familien ☐ ☐ ☐ ☒ hat stattgefunden ist vorgesehen ist nicht vorgesehen ☐ ☐ ☒ und Betreuungsangebote (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang) 4 Kultur- und Freizeitangebote, Möglichkeiten zum Spielen, Sporttreiben und Treffen sowie Naturerfahrungen für Kinder, Jugendliche und Familien Indikator 8 Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und Familien bei der zu treffenden Entscheidung Stadt Leipzig 01.15/016/01.12 1 ) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt. Begründung in 1 Vorlage Seite Begründung in 1 Vorlage, Seite