Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1428244.pdf
Größe
108 kB
Erstellt
29.08.18, 12:00
Aktualisiert
11.10.18, 09:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-06259
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Finanzen, Beigeordneter T. Bonew
Betreff:
Bestellung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses zum
31.12.2018 für den Eigenbetrieb der Stadt Leipzig
- Kommunaler Eigenbetrieb Leipzig/Engelsdorf Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Finanzen
BA Eigenbetrieb Engelsdorf
Ratsversammlung
22.11.2018
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
Als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Prüfung des Jahresabschlusses und des
Lageberichtes für das Wirtschaftsjahr 01.01.2018 bis 31.12.2018 im Kommunalen
Eigenbetrieb Leipzig/Engelsdorf wird die Ebner Stolz GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bestellt.
Zusammenfassung:
Anlass der Vorlage:
Rechtliche Vorschriften
Stadtratsbeschluss
Verwaltungshandeln
Sonstiges:
Gemäß Sächsischer Eigenbetriebsverordnung ist die Prüfung von Jahresabschluss und
Lagebericht durch Wirtschaftsprüfer oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften durchzuführen,
die jährlich vom Stadtrat zu bestellen sind.
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Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
nicht relevant
x
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
x
nein
wenn ja,
x
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
Beschreibung des Abwägungsprozesses:
Der Vorschlag zur Bestellung der Ebner Stolz GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wird dem Stadtrat aufgrund der überzeugenden Qualität
deren Angebotes incl. Honorarvorschlag unterbreitet.
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Sachverhalt:
Gemäß § 32 Abs. 1 SächsEigBVO (Sächsische Eigenbetriebsverordnung) vom
16. Dezember 2013 ist die Prüfung von Jahresabschluss und Lagebericht durch
Wirtschaftsprüfer oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften durchzuführen, die vom Stadtrat zu
bestellen sind.
Die Jahresabschlussprüfungen für die Wirtschaftsjahre 2013- 2017 wurden durch die
Bansbach Schübel Brösztl & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft durchgeführt.
Zur Vermeidung eines routinemäßigen Vorgehens bei Prüfungen und zur Stärkung der
Unabhängigkeit der mit der Abschlussprüfung beauftragten Wirtschaftsprüfer bzw.
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften wird empfohlen, diese in regelmäßigen Abständen, z.B. in
einem Turnus von drei bis fünf Jahren, zu wechseln.
Um dem externen Rotationsprinzip zu entsprechen, wurden vom Dezernat Finanzen vier
Angebote diverser Wirtschaftsprüfungsgesellschaften eingeholt.
In Übereinstimmung mit dem Eigenbetrieb ist die überzeugende Qualität des Angebotes incl.
Honorarvorschlag der Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Veranlassung, diese dem Stadtrat für das Wirtschaftsjahr 2018 als Abschlussprüfer zur
Bestellung vorzuschlagen.
Mit dem zugrundeliegenden Angebot der Ebner Stolz GmbH & Co. KG wurde eine
Unabhängigkeitserklärung nach Ziffer 7.2.1. des Deutschen Corporate Governance Kodex
sowie die Bestätigung, dass die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als gesetzlicher
Abschlussprüfer nach § 38 Nr. 2f WPO in das Berufsregister der Wirtschaftsprüferkammer
eingetragen ist, vorgelegt.
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