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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1443392.pdf
Größe
825 kB
Erstellt
05.10.18, 12:00
Aktualisiert
10.10.18, 07:57

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Neufassung Nr. VI-DS-05610-NF-02 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Kultur Betreff: Kulturstiftung Leipzig - Institutionelle Förderung ab 2019 und Zuschuss für Sanierungsmaßnahmen am Gebäude Alte Nikolaischule Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Grundstücksverkehrsausschuss FA Kultur FA Finanzen Ratsversammlung 24.10.2018 Beschlussfassung Beschlussvorschlag: 1. Die Kulturstiftung Leipzig wird ab 2019 in die institutionelle Förderung nach Fachförderrichtlinie Kultur (VI-DS-03996) aufgenommen. 1.1. Es werden Mittel in Höhe von 52.676,12 EUR zur Verfügung gestellt, die zweckgebunden der Erfüllung des Erbbaurechtsvertrages mit der Stadt Leipzig und Aufrechterhaltung des Betriebs der Alten Nikolaischule dienen und zur Zahlung des Erbbauzinses an die Stadt Leipzig einzusetzen sind. Erhöht sich der Erbbauzins gemäß § 20 des Erbbaurechtsvertrages entsprechend der Entwicklung des Lebenshaltungskostenindexes, wird die Summe entsprechend erhöht. 1.2. Darüberhinaus werden der Kulturstiftung Leipzig Mittel in Höhe von bis zu 35.000,00 EUR für die Erfüllung des Stiftungszweckes, hier Förderung der Kultur, gewährt. Über die Förderhöhe wird auf der Grundlage des Antrages im Rahmen des Kulturförderverfahrens entschieden. Die Mittel sind bis zur Entscheidung über die Vergabe der Kulturfördermittel im Rahmen des Kulturförderverfahrens 2019 gesperrt. 1.3. Die Deckung der institutionellen Förderung erfolgt aus dem PSP- Element 1.100.25.4.0.01.01.01.sonstige Sparten und regionsübergreifende Förderung im Ergebnishaushalt des Kulturamtes. Die Mittel werden ab 2019 planmäßig, d.h. zusätzlich, zur Verfügung gestellt. 2. Für die Durchführung von zwingenden Sanierungsmaßnahmen am Gebäude Alte Nikolaischule werden der Kulturstiftung Leipzig auf Antrag und mit Vorlage eines Sanierungskonzeptes in zwei Jahresscheiben in den Jahren 2019 und 2020 insgesamt bis zu 250.000,00 EUR gewährt. 1/7 2.1. Die Deckung erfolgt aus dem laufenden Haushalt des Liegenschaftsamtes PSPElement 1.100.11.1.3.05.Liegenschaftsmanagement. 3. Für ab 2021 notwendige Werterhaltungsmaßnahmen am Gebäude Alte Nikolaischule können der Kulturstiftung Leipzig auf Antrag weitere Mittel gewährt werden. Voraussetzung ist das Vorhandensein entsprechender Fördermittel bei der Stadt Leipzig. 4. Der Beschluss gilt unter Vorbehalt der Beschlussfassung zu den Haushaltsplänen der jeweiligen Haushaltsjahre. 2/7 Zusammenfassung: Anlass der Vorlage: Rechtliche Vorschriften Stadtratsbeschluss Verwaltungshandeln Sonstiges: Mit der Vorlage sollen die Betreibung der Alten Nikolaischule durch die Kulturstiftung Leipzig gesichert, in den Jahren 2019 und 2020 zwingende Sanierungsmaßnahmen an dem denkmalgeschützten Gebäude ermöglicht, die Werterhaltung befördert sowie der Stiftungszweck im kulturellen Bereich gefördert werden. Die Kulturstiftung Leipzig wird ab 2019 in die institutionelle Förderung nach Fachförderrichtlinie Kultur aufgenommen. In diesem Rahmen werden zur Erfüllung des Erbbaurechtsvertrages mit der Stadt Leipzig zweckgebunden Mittel in Höhe des an die Stadt Leipzig ab 2019 zu zahlenden Erbbauzinses bereitgestellt. Über die Höhe weiterer Mittel für die Erfüllung des Stiftungszwecks im Bereich Kultur wird anhand des Antrags der Kulturstiftung Leipzig im Kulturförderverfahren entschieden. 3/7 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen nein x Kostengünstigere Alternativen geprüft nein Folgen bei Ablehnung nein Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt von Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt bis 2019 2033 2019 ff. 2019/ 2020 x wenn ja, ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Höhe in EUR wo veranschlagt - 52.676,12 + 87.676,12 + 250.000 1.100.11.1.3.05 1.100.25.4.0.01.01.01 1.100.11.1.3.05 Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von bis wenn ja, Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: x nein wenn ja, x nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat Beschreibung des Abwägungsprozesses: entfällt 4/7 Sachverhalt: Mit der Vorlage soll die Betreibung der Alten Nikolaischule durch die Kulturstiftung Leipzig gesichert sowie die denkmalgeschützte Immobilie grundhaft saniert und dauerhaft baulich erhalten werden. Seit ihrer Gründung im Jahr 1990 verfolgt die Kulturstiftung Leipzig das Ziel, das kulturelle Geschehen der Stadt Leipzig mit eigenen Initiativen wirkungsvoll zu bereichern. Gründungsmotiv für die Stiftung war der damals ruinöse Zustand von zahlreichen, zum hohen Teil sehr wertvollen Gebäuden und die belastete Umwelt in Leipzig. Erster Stiftungspräsident war Gewandhauskapellmeister Kurt Masur. Im März 1990 hatte die Stiftung an den Runden Tisch der Stadt Leipzig einen Antrag gestellt, mit dem sie die Verantwortung für die Sanierung von wertvollen Baudenkmalen, darunter die Alte Nikolaischule, übernehmen wollte. Nach Zustimmung des Runden Tisches stimmte die Stadtverordnetenversammlung am 10. Oktober 1990 ebenfalls zu und ebnete damit den Weg für die Rettung des denkmalgeschützten Gebäudes und für den späteren Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages mit der Stadt Leipzig. Von 1991 bis 1994 wurde die Alte Nikolaischule mit dem Ziel der öffentlichen kulturellen Nutzung durch die Kulturstiftung Leipzig, unter denkmalpflegerischen Gesichtspunkten mit einem Einsatz von öffentlichen Mitteln in Höhe von 13 Mio. DM, darunter 8,9 Mio. DM der Partnerstadt Frankfurt a. Main, vorbildlich saniert. In der Folge erhielten mehrere am Bau beteiligte Architekten und die Kulturstiftung Preise für die Ausführung der Sanierung. Mit dem Titel „Demokratie wagen, Kultur stiften“ legte die Kulturstiftung Leipzig Ende 2017 eine eindrucksvolle Dokumentation ihres 25-jährigen Wirkens auf den Gebieten Kultur, Kulturpolitik, Denkmalpflege und Architektur vor, mit der sie bisher ca. 265.000 Besucher/innen erreichte. Mit der Übergabe der Dokumentation an die Stadt Leipzig machte die Stiftung darauf aufmerksam, dass sie für die Betreibung der Alten Nikolaischule ab 2019, insbesondere für den ab diesem Zeitpunkt zu zahlenden Erbbauzins an die Stadt Leipzig, aber auch zur Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung der weitgefächerten kulturellen Arbeit, für eine grundhafte Sanierung nach 25-jährigem Betrieb sowie für den baulichen Unterhalt finanzielle Unterstützung benötigt. Institutionelle Förderung ab 2019 1. Erläuterung zum Erbbaurechtsvertrag / Förderung Erbbauzins Erbbaurechtsvertrag vom 10.08.1994, UR-Nr. 1262/1994 in der Fassung der Urkunde vom 06.07.1995, UR-Nr. 1396/1995 des Notars Dr. Arimond mit dem Amtssitz in Leipzig Vertragsgegenstand ist das Flurstück 157 der Gemarkung Leipzig, Alte Nikolaischule. Der wertgesicherte Erbbauzins betrug im Zeitpunkt des Vertragsschlusses 82.400,00 DM (42.130,45 EUR). Der Erbbaurechtsvertrag erlangte erst Rechtswirksamkeit mit Zustimmung des Stadtrats (Beschluss vom 14.09.1994) und Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde. Der Ausschluss der Heimfallvergütung und der Entschädigung nach Beendigung des Erbbaurechts führten zur besonderen Regelung des "Wegfalls" der Zahlungspflicht für den 5/7 Erbbauzins bis 31.12.2018. In der Vorlage für den Stadtratsbeschluss (DR II/93, Beschluss Nr. 77/94), welche Verantwortung für den Erhalt des kulturellen Erbes übernimmt, ist dies ausführlich begründet worden (ANLAGE 1 – nicht öffentlich). Der Erbbauzins ist nach § 20 des Erbbaurechtsvertrages wertgesichert vereinbart und passt sich jeweils automatisch an den Lebenshaltungskostenindex an, sofern sich dieser um 10 Punkte bzw. Prozent nach oben oder unten verändert hat. Zum Stichtag 01.01.2019 beträgt nach derzeitigem Stand der erhöhte angepasste Erbbauzins 52.676,12 EUR. Das Erbbaurecht endet am 31.12.2033. Die Kulturstiftung Leipzig hat gegenüber der Stadt Leipzig durch Übergabe von Wirtschaftsplänen und geprüften Jahresabschlüssen glaubhaft dargelegt, dass sie nicht in der Lage ist, den ab 2019 fälligen Erbbauzins an die Stadt Leipzig zu zahlen. Unter Berücksichtigung der besonderen Historie und der Anerkennung der Leistungen der Kulturstiftung Leipzig in den vergangenen 25 Jahren wird dafür plädiert, der Kulturstiftung ab 2019 den jährlich fälligen Erbbauzins vollständig zu fördern und damit zu sichern, dass die Kulturstiftung Leipzig weiterhin Betreiberin der Alten Nikolaischule bleibt. Damit sollen mögliche Folgen bzw. Varianten für den Fall, dass der Erbbauberechtigte seiner Erbbauzinszahlungspflicht nicht nachkommt, nicht zum Tragen kommen (ANLAGE 2). 2. Sicherung und Erweiterung der kulturellen Nutzung / Institutionelle Förderung Die Kulturstiftung Leipzig hat die Alte Nikolaischule in den letzten 25 Jahren als öffentliche Kultureinrichtung zu einem etablierten Standort entwickelt. Neben der Richard-Wagner-Aula und der Ausstellung zum jungen Wagner im Untergeschoss und der zurzeit musealen Nutzung durch das Antikenmuseum der Universität Leipzig finden regelmäßig eigene sowie Mietveranstaltungen statt. Als Herausgeber der Leipziger Blätter, mit der Verleihung des Hieronymus-Lotter-Preises für Denkmalpflege und des Förderpreis Umweltschutz 1992,1996 und 1999, mit der Auslobung von zahlreichen Architektur- und Gestaltungswettbewerben, z. B. der Gestaltung des Alten Nikolaikirchhofes; der Glocke der Demokratie, mit der Beteiligung an nationalen und internationalen Ereignissen, z. B. EXPO 2000, mit der Durchführung von Diskursen zu aktuellen Themen, wie z. B. Streitgespräch Architektur, mit ihrer Arbeit in Gremien, mit den denkmalpflegerischen Aktivitäten und mit der Übernahme von Verantwortung für den Erhalt des kulturellen Erbes ist die Kulturstiftung Leipzig am Standort Alte Nikolaischule ein wichtiges Bildungsinstitut. Sie leistet außerdem einen wertvollen Beitrag zur Imagebildung der Stadt Leipzig als bedeutender Ort zeitgeschichtlicher Ereignisse. Die Kulturstiftung plant im Einvernehmen mit der Stadt Leipzig, dem Thema Richard Wagner im Haus künftig noch mehr Raum zu geben und die Alte Nikolaischule dahingehend weiter zu profilieren. Der Kulturstiftung sollen im Rahmen der institutionellen Förderung bis zu 35.000,00 EUR für die Erfüllung des Stiftungszwecks im Bereich Kultur gewährt werden. Über die Höhe wird anhand des Antrags im Rahmen des Kulturförderverfahrens entschieden. Baulicher Zustand – notwendige Sanierungsmaßnahmen Die Kulturstiftung Leipzig ist gemäß Erbbaurechtsvertrag verpflichtet, das Gebäude laufend instand zu halten, das betrifft alle technischen Anlagen sowie die denkmalgeschützte Bausubstanz. 6/7 Die Stiftung hat bis 2017 umfangreiche werterhaltende Maßnahmen nach ihren Möglichkeiten durchgeführt. Nach 25-jähriger intensiver Nutzung sind jetzt grundlegende Sanierungsmaßnahmen in Höhe von ca. 350.000,00 EUR unerlässlich. Die Maßnahmen betreffen vor allem das Dach, die Fassade, Brandschutz, Aufzug und Instandhaltungsmaßnahmen innen (s. ANLAGE 3). Auf der Grundlage eines von der Stiftung vorzulegenden Sanierungskonzeptes sollen diese Maßnahmen in den Jahren 2019 und 2020 mit bis zu 250.000,00 EUR gefördert werden. Für ab 2021 notwendige Werterhaltungsmaßnahmen am Gebäude Alte Nikolaischule können der Kulturstiftung Leipzig auf Antrag weitere Mittel gewährt werden. Voraussetzung ist das Vorhandensein entsprechender Fördermittel bei der Stadt Leipzig. Folgen bei Ablehnung Sollte die Kulturstiftung Leipzig ab 2019 keine finanzielle Förderung, insbesondere für den ab diesem Zeitpunkt an die Stadt Leipzig zu zahlenden Erbbauzins erhalten, kann sie die Betreibung der Alten Nikolaischule nicht fortsetzen. Das würde zu Auswirkungen auf den Erbbaurechtsvertrag (gem. ANLAGE 2) führen. Außerdem könnte die erfolgreiche Arbeit der Kulturstiftung Leipzig nicht fortgeführt werden und die im Interesse der Stadt Leipzig stehende Verstärkung der Richard Wagner Rezeption am Standort Alte Nikolaischule nicht erfolgen. Anlagen: ANLAGE 1 – nicht öffentlich – Verwaltungsvorlage DR II/93 ANLAGE 2 – Folgen bei Nichtzahlung des Erbbauzinses ANLAGE 3 – Sanierungsmaßnahmen Alte Nikolaischule ANLAGE 4 – Jahresabschluss 2017 – nicht öffentlich ANLAGE 5 – Wirtschaftsplan 2018 – nicht öffentlich 7/7 ANLAGE 2 Welche Folgen könnten entstehen, wenn der Erbbauberechtigte seiner Erbbauzinszahlungspflicht nicht nachkommt? - Der Erbbaurechtsvertrag kann jederzeit im Einvernehmen aufgehoben werden. - Die Stadt Leipzig hätte bei Nichtzahlung des Erbbauzinses einen Anspruch auf Heimfall des Erbbaurechts mit der Folge, dass die Stadt Leipzig wieder Eigentümerin des Gebäudes wird und über eine Vermarktung des Grundstücks (ggf. mit Konzeptvergabe) entscheiden kann. - Der Erbbauberechtigte kann das Erbbaurecht an Dritte veräußern. Eine Veräußerung bedarf der Zustimmung der Stadt Leipzig. Aufgrund des Zwecks des Erbbaurechtes in § 4 Ziffer 3, wonach das Gebäude ausschließlich der Förderung der Kultur und kultureller Einrichtungen sowie die Förderung der Wissenschaft und Forschung zu dienen hat, dürfte eine Veräußerung äußerst schwierig sein, zumal eine Vergütung bei Heimfall bzw. eine Entschädigung bei Zeitablauf vertraglich ausgeschlossen ist. Eine Änderung des Erbbaurechtsvertragsinhalts bedarf der Zustimmung des Stadtrates; bei Unterschreitung des ortsüblichen Erbbauzinses ist die Genehmigung der Rechtsaufsichtbehörde erforderlich, § 90 SächsGemO. Falls ein Dritter das Erbbaurecht unter Eintritt in sämtliche Verpflichtungen des Erbbaurechtsvertrags erwirbt, handelt es sich bei der Veräußerungszustimmung um ein Geschäft der laufenden Verwaltung, weil der Erbbauberechtigte gemäß § 7 ErbbauRG gegenüber dem Grundstückseigentümer einen Anspruch auf Erteilung der Zustimmung hat, wenn der (konkrete) Erwerber des Erbbaurechtes persönlich und wirtschaftlich in der Lage ist, die vertraglich übernommenen Verpflichtungen zu erfüllen. Bei einer Übertragung des Gebäudes an die Stadt Leipzig trägt diese wieder sämtliche Kosten (z.B. öffentliche Lasten, Unterhaltungs- und Instandsetzungskosten).