Daten
Kommune
Leipzig
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1443392.pdf
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Erstellt
05.10.18, 12:00
Aktualisiert
10.10.18, 07:57
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Ratsversammlung
Neufassung Nr. VI-DS-05610-NF-02
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Kultur
Betreff:
Kulturstiftung Leipzig - Institutionelle Förderung ab 2019 und Zuschuss für
Sanierungsmaßnahmen am Gebäude Alte Nikolaischule
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Grundstücksverkehrsausschuss
FA Kultur
FA Finanzen
Ratsversammlung
24.10.2018
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
1.
Die Kulturstiftung Leipzig wird ab 2019 in die institutionelle Förderung nach
Fachförderrichtlinie Kultur (VI-DS-03996) aufgenommen.
1.1.
Es werden Mittel in Höhe von 52.676,12 EUR zur Verfügung gestellt, die
zweckgebunden der Erfüllung des Erbbaurechtsvertrages mit der Stadt Leipzig
und Aufrechterhaltung des Betriebs der Alten Nikolaischule dienen und zur
Zahlung des Erbbauzinses an die Stadt Leipzig einzusetzen sind.
Erhöht sich der Erbbauzins gemäß § 20 des Erbbaurechtsvertrages
entsprechend der Entwicklung des Lebenshaltungskostenindexes, wird die
Summe entsprechend erhöht.
1.2.
Darüberhinaus werden der Kulturstiftung Leipzig Mittel in Höhe von bis zu
35.000,00 EUR für die Erfüllung des Stiftungszweckes, hier Förderung der Kultur,
gewährt. Über die Förderhöhe wird auf der Grundlage des Antrages im Rahmen
des Kulturförderverfahrens entschieden. Die Mittel sind bis zur Entscheidung
über die Vergabe der Kulturfördermittel im Rahmen des Kulturförderverfahrens
2019 gesperrt.
1.3.
Die Deckung der institutionellen Förderung erfolgt aus dem PSP- Element
1.100.25.4.0.01.01.01.sonstige Sparten und regionsübergreifende Förderung im
Ergebnishaushalt des Kulturamtes. Die Mittel werden ab 2019 planmäßig, d.h.
zusätzlich, zur Verfügung gestellt.
2.
Für die Durchführung von zwingenden Sanierungsmaßnahmen am Gebäude Alte
Nikolaischule werden der Kulturstiftung Leipzig auf Antrag und mit Vorlage eines
Sanierungskonzeptes in zwei Jahresscheiben in den Jahren 2019 und 2020
insgesamt bis zu 250.000,00 EUR gewährt.
1/7
2.1.
Die Deckung erfolgt aus dem laufenden Haushalt des Liegenschaftsamtes PSPElement 1.100.11.1.3.05.Liegenschaftsmanagement.
3.
Für ab 2021 notwendige Werterhaltungsmaßnahmen am Gebäude Alte
Nikolaischule können der Kulturstiftung Leipzig auf Antrag weitere Mittel gewährt
werden. Voraussetzung ist das Vorhandensein entsprechender Fördermittel bei
der Stadt Leipzig.
4.
Der Beschluss gilt unter Vorbehalt der Beschlussfassung zu den
Haushaltsplänen der jeweiligen Haushaltsjahre.
2/7
Zusammenfassung:
Anlass der Vorlage:
Rechtliche Vorschriften
Stadtratsbeschluss
Verwaltungshandeln
Sonstiges:
Mit der Vorlage sollen die Betreibung der Alten Nikolaischule durch die Kulturstiftung Leipzig
gesichert, in den Jahren 2019 und 2020 zwingende Sanierungsmaßnahmen an dem
denkmalgeschützten Gebäude ermöglicht, die Werterhaltung befördert sowie der
Stiftungszweck im kulturellen Bereich gefördert werden.
Die Kulturstiftung Leipzig wird ab 2019 in die institutionelle Förderung nach
Fachförderrichtlinie Kultur aufgenommen. In diesem Rahmen werden zur Erfüllung des
Erbbaurechtsvertrages mit der Stadt Leipzig zweckgebunden Mittel in Höhe des an die Stadt
Leipzig ab 2019 zu zahlenden Erbbauzinses bereitgestellt. Über die Höhe weiterer Mittel für
die Erfüllung des Stiftungszwecks im Bereich Kultur wird anhand des Antrags der
Kulturstiftung Leipzig im Kulturförderverfahren entschieden.
3/7
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
Folgen bei Ablehnung
nein
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
von
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
bis
2019
2033
2019 ff.
2019/ 2020
x wenn ja,
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Höhe in EUR
wo veranschlagt
- 52.676,12
+ 87.676,12
+ 250.000
1.100.11.1.3.05
1.100.25.4.0.01.01.01
1.100.11.1.3.05
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
bis
wenn ja,
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand
(ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand
aus jährl.
Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
x nein
wenn ja,
x nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
Beschreibung des Abwägungsprozesses:
entfällt
4/7
Sachverhalt:
Mit der Vorlage soll die Betreibung der Alten Nikolaischule durch die Kulturstiftung Leipzig
gesichert sowie die denkmalgeschützte Immobilie grundhaft saniert und dauerhaft baulich
erhalten werden.
Seit ihrer Gründung im Jahr 1990 verfolgt die Kulturstiftung Leipzig das Ziel, das kulturelle
Geschehen der Stadt Leipzig mit eigenen Initiativen wirkungsvoll zu bereichern.
Gründungsmotiv für die Stiftung war der damals ruinöse Zustand von zahlreichen, zum
hohen Teil sehr wertvollen Gebäuden und die belastete Umwelt in Leipzig. Erster
Stiftungspräsident war Gewandhauskapellmeister Kurt Masur.
Im März 1990 hatte die Stiftung an den Runden Tisch der Stadt Leipzig einen Antrag gestellt,
mit dem sie die Verantwortung für die Sanierung von wertvollen Baudenkmalen, darunter die
Alte Nikolaischule, übernehmen wollte. Nach Zustimmung des Runden Tisches stimmte die
Stadtverordnetenversammlung am 10. Oktober 1990 ebenfalls zu und ebnete damit den
Weg für die Rettung des denkmalgeschützten Gebäudes und für den späteren Abschluss
eines Erbbaurechtsvertrages mit der Stadt Leipzig.
Von 1991 bis 1994 wurde die Alte Nikolaischule mit dem Ziel der öffentlichen kulturellen
Nutzung durch die Kulturstiftung Leipzig, unter denkmalpflegerischen Gesichtspunkten mit
einem Einsatz von öffentlichen Mitteln in Höhe von 13 Mio. DM, darunter 8,9 Mio. DM der
Partnerstadt Frankfurt a. Main, vorbildlich saniert. In der Folge erhielten mehrere am Bau
beteiligte Architekten und die Kulturstiftung Preise für die Ausführung der Sanierung.
Mit dem Titel „Demokratie wagen, Kultur stiften“ legte die Kulturstiftung Leipzig Ende 2017
eine eindrucksvolle Dokumentation ihres 25-jährigen Wirkens auf den Gebieten Kultur,
Kulturpolitik, Denkmalpflege und Architektur vor, mit der sie bisher ca. 265.000
Besucher/innen erreichte.
Mit der Übergabe der Dokumentation an die Stadt Leipzig machte die Stiftung darauf
aufmerksam, dass sie für die Betreibung der Alten Nikolaischule ab 2019, insbesondere für
den ab diesem Zeitpunkt zu zahlenden Erbbauzins an die Stadt Leipzig, aber auch zur
Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung der weitgefächerten kulturellen Arbeit, für eine
grundhafte Sanierung nach 25-jährigem Betrieb sowie für den baulichen Unterhalt finanzielle
Unterstützung benötigt.
Institutionelle Förderung ab 2019
1. Erläuterung zum Erbbaurechtsvertrag / Förderung Erbbauzins
Erbbaurechtsvertrag vom 10.08.1994, UR-Nr. 1262/1994 in der Fassung der Urkunde vom
06.07.1995, UR-Nr. 1396/1995 des Notars Dr. Arimond mit dem Amtssitz in Leipzig
Vertragsgegenstand ist das Flurstück 157 der Gemarkung Leipzig, Alte Nikolaischule. Der
wertgesicherte Erbbauzins betrug im Zeitpunkt des Vertragsschlusses 82.400,00 DM
(42.130,45 EUR).
Der Erbbaurechtsvertrag erlangte erst Rechtswirksamkeit mit Zustimmung des Stadtrats
(Beschluss vom 14.09.1994) und Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde. Der
Ausschluss der Heimfallvergütung und der Entschädigung nach Beendigung des
Erbbaurechts führten zur besonderen Regelung des "Wegfalls" der Zahlungspflicht für den
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Erbbauzins bis 31.12.2018. In der Vorlage für den Stadtratsbeschluss (DR II/93, Beschluss
Nr. 77/94), welche Verantwortung für den Erhalt des kulturellen Erbes übernimmt, ist dies
ausführlich begründet worden (ANLAGE 1 – nicht öffentlich).
Der Erbbauzins ist nach § 20 des Erbbaurechtsvertrages wertgesichert vereinbart und passt
sich jeweils automatisch an den Lebenshaltungskostenindex an, sofern sich dieser um 10
Punkte bzw. Prozent nach oben oder unten verändert hat. Zum Stichtag 01.01.2019 beträgt
nach derzeitigem Stand der erhöhte angepasste Erbbauzins 52.676,12 EUR.
Das Erbbaurecht endet am 31.12.2033.
Die Kulturstiftung Leipzig hat gegenüber der Stadt Leipzig durch Übergabe von
Wirtschaftsplänen und geprüften Jahresabschlüssen glaubhaft dargelegt, dass sie nicht in
der Lage ist, den ab 2019 fälligen Erbbauzins an die Stadt Leipzig zu zahlen. Unter
Berücksichtigung der besonderen Historie und der Anerkennung der Leistungen der
Kulturstiftung Leipzig in den vergangenen 25 Jahren wird dafür plädiert, der Kulturstiftung ab
2019 den jährlich fälligen Erbbauzins vollständig zu fördern und damit zu sichern, dass die
Kulturstiftung Leipzig weiterhin Betreiberin der Alten Nikolaischule bleibt. Damit sollen
mögliche Folgen bzw. Varianten für den Fall, dass der Erbbauberechtigte seiner
Erbbauzinszahlungspflicht nicht nachkommt, nicht zum Tragen kommen (ANLAGE 2).
2. Sicherung und Erweiterung der kulturellen Nutzung / Institutionelle Förderung
Die Kulturstiftung Leipzig hat die Alte Nikolaischule in den letzten 25 Jahren als öffentliche
Kultureinrichtung zu einem etablierten Standort entwickelt. Neben der Richard-Wagner-Aula
und der Ausstellung zum jungen Wagner im Untergeschoss und der zurzeit musealen
Nutzung durch das Antikenmuseum der Universität Leipzig finden regelmäßig eigene sowie
Mietveranstaltungen statt.
Als Herausgeber der Leipziger Blätter, mit der Verleihung des Hieronymus-Lotter-Preises für
Denkmalpflege und des Förderpreis Umweltschutz 1992,1996 und 1999, mit der Auslobung
von zahlreichen Architektur- und Gestaltungswettbewerben, z. B. der Gestaltung des Alten
Nikolaikirchhofes; der Glocke der Demokratie, mit der Beteiligung an nationalen und
internationalen Ereignissen, z. B. EXPO 2000, mit der Durchführung von Diskursen zu
aktuellen Themen, wie z. B. Streitgespräch Architektur, mit ihrer Arbeit in Gremien, mit den
denkmalpflegerischen Aktivitäten und mit der Übernahme von Verantwortung für den Erhalt
des kulturellen Erbes ist die Kulturstiftung Leipzig am Standort Alte Nikolaischule ein
wichtiges Bildungsinstitut. Sie leistet außerdem einen wertvollen Beitrag zur Imagebildung
der Stadt Leipzig als bedeutender Ort zeitgeschichtlicher Ereignisse.
Die Kulturstiftung plant im Einvernehmen mit der Stadt Leipzig, dem Thema Richard Wagner
im Haus künftig noch mehr Raum zu geben und die Alte Nikolaischule dahingehend weiter
zu profilieren.
Der Kulturstiftung sollen im Rahmen der institutionellen Förderung bis zu 35.000,00 EUR für
die Erfüllung des Stiftungszwecks im Bereich Kultur gewährt werden. Über die Höhe wird
anhand des Antrags im Rahmen des Kulturförderverfahrens entschieden.
Baulicher Zustand – notwendige Sanierungsmaßnahmen
Die Kulturstiftung Leipzig ist gemäß Erbbaurechtsvertrag verpflichtet, das Gebäude laufend
instand zu halten, das betrifft alle technischen Anlagen sowie die denkmalgeschützte
Bausubstanz.
6/7
Die Stiftung hat bis 2017 umfangreiche werterhaltende Maßnahmen nach ihren
Möglichkeiten durchgeführt. Nach 25-jähriger intensiver Nutzung sind jetzt grundlegende
Sanierungsmaßnahmen in Höhe von ca. 350.000,00 EUR unerlässlich. Die Maßnahmen
betreffen vor allem das Dach, die Fassade, Brandschutz, Aufzug und
Instandhaltungsmaßnahmen innen (s. ANLAGE 3). Auf der Grundlage eines von der Stiftung
vorzulegenden Sanierungskonzeptes sollen diese Maßnahmen in den Jahren 2019 und 2020
mit bis zu 250.000,00 EUR gefördert werden.
Für ab 2021 notwendige Werterhaltungsmaßnahmen am Gebäude Alte Nikolaischule
können der Kulturstiftung Leipzig auf Antrag weitere Mittel gewährt werden. Voraussetzung
ist das Vorhandensein entsprechender Fördermittel bei der Stadt Leipzig.
Folgen bei Ablehnung
Sollte die Kulturstiftung Leipzig ab 2019 keine finanzielle Förderung, insbesondere für den ab
diesem Zeitpunkt an die Stadt Leipzig zu zahlenden Erbbauzins erhalten, kann sie die
Betreibung der Alten Nikolaischule nicht fortsetzen. Das würde zu Auswirkungen auf den
Erbbaurechtsvertrag (gem. ANLAGE 2) führen. Außerdem könnte die erfolgreiche Arbeit der
Kulturstiftung Leipzig nicht fortgeführt werden und die im Interesse der Stadt Leipzig
stehende Verstärkung der Richard Wagner Rezeption am Standort Alte Nikolaischule nicht
erfolgen.
Anlagen:
ANLAGE 1 – nicht öffentlich – Verwaltungsvorlage DR II/93
ANLAGE 2 – Folgen bei Nichtzahlung des Erbbauzinses
ANLAGE 3 – Sanierungsmaßnahmen Alte Nikolaischule
ANLAGE 4 – Jahresabschluss 2017 – nicht öffentlich
ANLAGE 5 – Wirtschaftsplan 2018 – nicht öffentlich
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ANLAGE 2
Welche Folgen könnten entstehen, wenn der Erbbauberechtigte seiner
Erbbauzinszahlungspflicht nicht nachkommt?
-
Der Erbbaurechtsvertrag kann jederzeit im Einvernehmen aufgehoben werden.
-
Die Stadt Leipzig hätte bei Nichtzahlung des Erbbauzinses einen Anspruch auf
Heimfall des Erbbaurechts mit der Folge, dass die Stadt Leipzig wieder Eigentümerin
des Gebäudes wird und über eine Vermarktung des Grundstücks (ggf. mit
Konzeptvergabe) entscheiden kann.
-
Der Erbbauberechtigte kann das Erbbaurecht an Dritte veräußern. Eine Veräußerung
bedarf der Zustimmung der Stadt Leipzig. Aufgrund des Zwecks des Erbbaurechtes
in § 4 Ziffer 3, wonach das Gebäude ausschließlich der Förderung der Kultur und
kultureller Einrichtungen sowie die Förderung der Wissenschaft und Forschung zu
dienen hat, dürfte eine Veräußerung äußerst schwierig sein, zumal eine Vergütung
bei Heimfall bzw. eine Entschädigung bei Zeitablauf vertraglich ausgeschlossen ist.
Eine Änderung des Erbbaurechtsvertragsinhalts bedarf der Zustimmung des
Stadtrates; bei Unterschreitung des ortsüblichen Erbbauzinses ist die Genehmigung
der Rechtsaufsichtbehörde erforderlich, § 90 SächsGemO.
Falls ein Dritter das Erbbaurecht unter Eintritt in sämtliche Verpflichtungen des
Erbbaurechtsvertrags erwirbt, handelt es sich bei der Veräußerungszustimmung um
ein Geschäft der laufenden Verwaltung, weil der Erbbauberechtigte gemäß
§ 7 ErbbauRG gegenüber dem Grundstückseigentümer einen Anspruch auf Erteilung
der Zustimmung hat, wenn der (konkrete) Erwerber des Erbbaurechtes persönlich
und wirtschaftlich in der Lage ist, die vertraglich übernommenen Verpflichtungen zu
erfüllen.
Bei einer Übertragung des Gebäudes an die Stadt Leipzig trägt diese wieder sämtliche
Kosten (z.B. öffentliche Lasten, Unterhaltungs- und Instandsetzungskosten).