Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1442869.pdf
Größe
73 kB
Erstellt
04.10.18, 12:00
Aktualisiert
24.10.18, 15:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Antrag Nr. VI-A-06479
Status: öffentlich
Eingereicht von
AfD-Fraktion
Betreff:
Festlegung von wirtschaftlichen Befreiungstatbeständen bei der Einführung der
Gästetaxe für Übernachtungen von Bau- und Montagepersonal in Leipziger Hotels und
Pensionen
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
FA Finanzen
FA Wirtschaft und Arbeit
Ratsversammlung
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
24.10.2018
1. Lesung
1. Lesung
Verweisung in die Gremien
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverwaltung, insbesondere deren zu bildendes Forum, „Gästetaxe“, überarbeitet
kurzfristig die vorliegende Gästetaxesatzung mit der Maßgabe, Befreiungstatbestände für
Übernachtungen von Bau- und Montagepersonal in Leipziger Hotels und Pensionen
verbindlich festzulegen, d.h. das Gästetaxen für derartige Übernachtungen nicht zu
entrichten sind. Außerdem ist verwaltungs- seitig zu prüfen, ob weitere
Befreiungstatbestände sinnvoll und notwendig sind.
Sachverhalt:
Die zur Ratsversammlung am 27.09.2018 beschlossene Einführung einer Gästetaxe
(Neufassung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-05645-NF-03 / eingereicht vom Dezernat
Finanzen) orientierte vorrangig auf den Tourismus, berücksichtigte jedoch nicht die
wirtschaftlichen Folgen für die Vielzahl von Übernachtungen von Bau- und Montagepersonal
in Leipziger Hotels und Pensionen. Dieser Personenkreis will hier in Leipzig seiner Arbeit
nachgehen und möchte selbstverständlich auch in Leipzig untergebracht werden. Eine
zusätzliche Zahlung von Gästetaxen seitens dieses Personenkreises ist existenzgefährdend
für Hotel- und Pensionsbetreiber, da Bau- und Montagepersonal in einem solchen Fall auf
Übernachtungsmöglichkeiten außerhalb Leipzigs ausweichen würde, mit allen daraus
resultierenden negativen wirtschaftlichen Folgen für die betreffenden Hotels und Pensionen,
deren Mitarbeiter sowie auch für die Stadt Leipzig selbst.
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