Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1443430.pdf
Größe
82 kB
Erstellt
05.10.18, 12:00
Aktualisiert
06.10.18, 15:12
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Änderungsantrag Nr. VI-A-06206-ÄA-02
Status: öffentlich
Eingereicht von
Fraktion DIE LINKE
Betreff:
Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Ratsversammlung
Zuständigkeit
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister setzt sich in der Trägerversammlung des Jobcenters dafür
ein,
1. dass ab 1.1.2019 mindestens 2,00 Euro je Stunde an
Mehraufwandsentschädigung für AGH-MAE-Beschäftigte beschlossen
werden,
2. dass im entsprechenden Eingliederungstitel des Jobcenters mindestens das
prozentuale Budget für Arbeitsgelegenheiten des Vorjahres fortgeschrieben
wird zuzüglich der Mittel für die künftige höhere Aufwandsentschädigung
3. dass im Bericht an den Stadtrat im Dezember 2018 neben dem
Umsetzungsstand auch eine detaillierte und umfassende
Kundenstrukturanalyse des SGB II-Rechtskreises vorgelegt wird. Diese soll u.
a. untersuchen:
a.
b.
c.
d.
e.
f.
Altersgruppen
Dauer der Arbeitslosigkeit
Einschränkungen
Struktur der Bedarfsgemeinschaften
Berufsabschlüsse (bzw. ihr Fehlen)
Art und Zeitpunkt der Schulabschlüsse
auch für den Bereich Flucht und Asyl
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Sachverhalt:
Den Vorschlag der CDU tragen wir im Grundsatz mit. Jedoch würde eine
Beschlussfassung des CDU-Antrages ohne unsere Ergänzung im ungünstigsten Fall
dazu führen, dass die Mittel dafür aus dem Eingliederungstitel AGH des Jobcenters
selbst generiert werden. Das bedeutet die Erhöhung der
Mehraufwandsentschädigung zulasten anderer Angebote für die Betroffenen aus
dem SGB-II-Bereich, sodass letztlich weniger Menschen geholfen werden kann. Das
wäre ein fatales Signal angesichts der hohen Zahl von Langzeitleistungsbeziehern in
Leipzig.
Angesichts eines jährlichen Haushaltvolumens des Jobcenters von mindestens 45
Mio. € allein für die dortigen Verwaltungsaufgaben wird es möglich sein, die
benötigten Mittel von etwa 500.000 €* durch dortige oder sonstige Einsparungen in
anderen Kostenbereichen frei zu lenken.
Mehr als 80 Prozent der Menschen, die vom Jobcenter betreut werden, gelten als
marktfern und müssen in den nächsten 24 Monaten zunächst an den Arbeitsmarkt
herangeführt werden. Kommunale Integrationskonzepte sollen daher möglichst
passgenau und an den Ursachen anknüpfend entwickelt und umgesetzt werden. Das
setzt eine gute Strukturanalyse voraus. Über die Situation der 31.000 Betroffenen
muss der Stadtrat in Kenntnis gesetzt werden, nicht nur der Fachausschuss
Wirtschaft und Arbeit.
*Berechnungsgrundlage:
Durchschnittliche Maßnahmedauer:
9 Monate
Durchschnittliche monatliche Arbeitszeit (20 h pro Woche):
80 Stunden
Betroffene/Begünstigte:
1.400 Menschen
9 Monate *80 Stunden/Monat *0,50 € Erhöhung/Stunde * 1.400 Teilnehmer = 504.000 T€
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