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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1443430.pdf
Größe
82 kB
Erstellt
05.10.18, 12:00
Aktualisiert
06.10.18, 15:12

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Änderungsantrag Nr. VI-A-06206-ÄA-02 Status: öffentlich Eingereicht von Fraktion DIE LINKE Betreff: Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Ratsversammlung Zuständigkeit Beschlussfassung Beschlussvorschlag: Der Oberbürgermeister setzt sich in der Trägerversammlung des Jobcenters dafür ein, 1. dass ab 1.1.2019 mindestens 2,00 Euro je Stunde an Mehraufwandsentschädigung für AGH-MAE-Beschäftigte beschlossen werden, 2. dass im entsprechenden Eingliederungstitel des Jobcenters mindestens das prozentuale Budget für Arbeitsgelegenheiten des Vorjahres fortgeschrieben wird zuzüglich der Mittel für die künftige höhere Aufwandsentschädigung 3. dass im Bericht an den Stadtrat im Dezember 2018 neben dem Umsetzungsstand auch eine detaillierte und umfassende Kundenstrukturanalyse des SGB II-Rechtskreises vorgelegt wird. Diese soll u. a. untersuchen: a. b. c. d. e. f. Altersgruppen Dauer der Arbeitslosigkeit Einschränkungen Struktur der Bedarfsgemeinschaften Berufsabschlüsse (bzw. ihr Fehlen) Art und Zeitpunkt der Schulabschlüsse auch für den Bereich Flucht und Asyl 1/2 Sachverhalt: Den Vorschlag der CDU tragen wir im Grundsatz mit. Jedoch würde eine Beschlussfassung des CDU-Antrages ohne unsere Ergänzung im ungünstigsten Fall dazu führen, dass die Mittel dafür aus dem Eingliederungstitel AGH des Jobcenters selbst generiert werden. Das bedeutet die Erhöhung der Mehraufwandsentschädigung zulasten anderer Angebote für die Betroffenen aus dem SGB-II-Bereich, sodass letztlich weniger Menschen geholfen werden kann. Das wäre ein fatales Signal angesichts der hohen Zahl von Langzeitleistungsbeziehern in Leipzig. Angesichts eines jährlichen Haushaltvolumens des Jobcenters von mindestens 45 Mio. € allein für die dortigen Verwaltungsaufgaben wird es möglich sein, die benötigten Mittel von etwa 500.000 €* durch dortige oder sonstige Einsparungen in anderen Kostenbereichen frei zu lenken. Mehr als 80 Prozent der Menschen, die vom Jobcenter betreut werden, gelten als marktfern und müssen in den nächsten 24 Monaten zunächst an den Arbeitsmarkt herangeführt werden. Kommunale Integrationskonzepte sollen daher möglichst passgenau und an den Ursachen anknüpfend entwickelt und umgesetzt werden. Das setzt eine gute Strukturanalyse voraus. Über die Situation der 31.000 Betroffenen muss der Stadtrat in Kenntnis gesetzt werden, nicht nur der Fachausschuss Wirtschaft und Arbeit. *Berechnungsgrundlage: Durchschnittliche Maßnahmedauer: 9 Monate Durchschnittliche monatliche Arbeitszeit (20 h pro Woche): 80 Stunden Betroffene/Begünstigte: 1.400 Menschen 9 Monate *80 Stunden/Monat *0,50 € Erhöhung/Stunde * 1.400 Teilnehmer = 504.000 T€ 2/2