Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1435394.pdf
Größe
114 kB
Erstellt
13.09.18, 12:00
Aktualisiert
20.10.18, 10:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-06215-VSP-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Allgemeine Verwaltung
Betreff:
Aufstockung des Budgets für Sprach- und Integrationsmittlung für Freie Träger für
2018 und Beachtung der gewachsenen Bedarfe im Doppelhaushalt 2019/2020
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
FA Allgemeine Verwaltung
Migrantenbeirat
FA Finanzen
Ratsversammlung
11.10.2018
16.10.2018
18.10.2018
22.10.2018
24.10.2018
Bestätigung
Vorberatung
Vorberatung
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
☐
Rechtswidrig und/oder
☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig.
☒
Zustimmung (Beschlusspunkt 1 und 3)
☒ Ablehnung (Beschlusspunkt 2)
☐
Zustimmung mit Ergänzung
☐ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
☐
Alternativvorschlag
☐ Sachstandsbericht
Beschlussvorschlag:
1. Das Budget für Sprach- und Integrationsmittlung (SprInt) für die Freien Träger wird für das
Jahr 2018 um 9.500 Euro aufgestockt.
2. Das Budget für Sprach- und Integrationsmittlung (SprInt) für die Freien Träger wird nicht
erhöht, sondern in unveränderter Höhe von jeweils 50.000 Euro pro Jahr für den Doppelhaushalt fortgeschrieben.
3. Die Stadt Leipzig setzt sich gegenüber dem Land dafür ein, dass Dolmetscher- bzw.
Sprachmittlungskosten für landesgeförderte Einrichtungen, wie zum Beispiel die Ehe- Familien- und Lebensberatung, Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatung wieder
durch das Land übernommen werden.
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Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
X
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
X
ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung
x
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung
von
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
2018
2018
2018
2018
- 9.500 €
+ 9.500 €
1.100.36.3.3.01
101811120006
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
x
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
x
nein
wenn ja,
x
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
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Sachverhalt:
Zu Punkt 1:
Mit Stadtratsbeschluss vom 24.08.2016 wurden 50.000 Euro für den Einsatz von Sprachund Integrationsmittlern (SprInt) bei Freien Trägern zur Verfügung gestellt - davon 40.000
Euro für Einsätze in 24 Beratungs- bzw. Schutzeinrichtungen und 10.000 Euro für die Strukturkosten (Personal- und Sachkosten). Die Mittel werden im Referat für Migration und Integration verwaltet. Zur Budgetabstimmung und Evaluation der Umsetzung trifft sich unter
Leitung des Referats für Migration und Integration quartalsweise die UAG SprInt.
Während im Jahr 2017 22.000 Euro für die o.g. SprInt-Einsätze verbraucht wurden, sind
2018 bis zum Ende des 2. Quartal bereits 21.000 Euro verbraucht und es liegt eine Bedarfseinschätzung von zusätzlichen 13.500 Euro für das laufende Jahr 2018 vor.
Gründe sind der weitere Anstieg der migrantischen Bevölkerung in der Stadt Leipzig
(31.12.2016: 77.559 Migrant/-innen, 31.12.2017: 83.406 Migrant/-innen) und die erhöhte
Inanspruchnahme der Beratungs- und Schutzeinrichtungen durch diese Personengruppe.
Da im Jahr 2018 das Budget für SprInt-Einsätze im Amt für Jugend, Familie und Bildung voraussichtlich nicht vollständig ausgeschöpft wird, können von diesem 9.500 Euro an das Referat für Migration und Integration übertragen und für Einsätze bei den Freien Trägern bis
Ende 2018 zur Verfügung gestellt werden.
Zu Punkt 2:
Für den Doppelhaushalt 2019/2020 kann einem erhöhten Bedarf für die bisherigen und für
weitere Träger wegen der prioritären Haushaltsbedarfe im pflichtigen Bereich nicht entsprochen werden.
Zu Punkt 3:
Über das Land wurden 2017 Dolmetschereinsätze in der Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatung und der Ehe- Familien- und Lebensberatung finanziert. Im März
2018 informierte das Land, dass 2018 aufgrund der begrenzten Mittel keine weitere Finanzierung von Dolmetschereinsätzen in der Ehe-, Familien- und Lebensberatung mehr möglich
ist. Ob die Finanzierung dieser Einsätze in der Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatung für 2018 ausreichend sein und ab 2019 durch das Land fortgeführt wird, ist
ungewiss.
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