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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1435394.pdf
Größe
114 kB
Erstellt
13.09.18, 12:00
Aktualisiert
20.10.18, 10:03

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-06215-VSP-01 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Allgemeine Verwaltung Betreff: Aufstockung des Budgets für Sprach- und Integrationsmittlung für Freie Träger für 2018 und Beachtung der gewachsenen Bedarfe im Doppelhaushalt 2019/2020 Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule FA Allgemeine Verwaltung Migrantenbeirat FA Finanzen Ratsversammlung 11.10.2018 16.10.2018 18.10.2018 22.10.2018 24.10.2018 Bestätigung Vorberatung Vorberatung Vorberatung Vorberatung Beschlussfassung Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre ☐ Rechtswidrig und/oder ☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig. ☒ Zustimmung (Beschlusspunkt 1 und 3) ☒ Ablehnung (Beschlusspunkt 2) ☐ Zustimmung mit Ergänzung ☐ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln ☐ Alternativvorschlag ☐ Sachstandsbericht Beschlussvorschlag: 1. Das Budget für Sprach- und Integrationsmittlung (SprInt) für die Freien Träger wird für das Jahr 2018 um 9.500 Euro aufgestockt. 2. Das Budget für Sprach- und Integrationsmittlung (SprInt) für die Freien Träger wird nicht erhöht, sondern in unveränderter Höhe von jeweils 50.000 Euro pro Jahr für den Doppelhaushalt fortgeschrieben. 3. Die Stadt Leipzig setzt sich gegenüber dem Land dafür ein, dass Dolmetscher- bzw. Sprachmittlungskosten für landesgeförderte Einrichtungen, wie zum Beispiel die Ehe- Familien- und Lebensberatung, Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatung wieder durch das Land übernommen werden. 1/3 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: Finanzielle Auswirkungen nein x wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein X ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein X ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung x Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung von bis Höhe in EUR wo veranschlagt 2018 2018 2018 2018 - 9.500 € + 9.500 € 1.100.36.3.3.01 101811120006 Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen x Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: x nein wenn ja, x nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 2/3 Sachverhalt: Zu Punkt 1: Mit Stadtratsbeschluss vom 24.08.2016 wurden 50.000 Euro für den Einsatz von Sprachund Integrationsmittlern (SprInt) bei Freien Trägern zur Verfügung gestellt - davon 40.000 Euro für Einsätze in 24 Beratungs- bzw. Schutzeinrichtungen und 10.000 Euro für die Strukturkosten (Personal- und Sachkosten). Die Mittel werden im Referat für Migration und Integration verwaltet. Zur Budgetabstimmung und Evaluation der Umsetzung trifft sich unter Leitung des Referats für Migration und Integration quartalsweise die UAG SprInt. Während im Jahr 2017 22.000 Euro für die o.g. SprInt-Einsätze verbraucht wurden, sind 2018 bis zum Ende des 2. Quartal bereits 21.000 Euro verbraucht und es liegt eine Bedarfseinschätzung von zusätzlichen 13.500 Euro für das laufende Jahr 2018 vor. Gründe sind der weitere Anstieg der migrantischen Bevölkerung in der Stadt Leipzig (31.12.2016: 77.559 Migrant/-innen, 31.12.2017: 83.406 Migrant/-innen) und die erhöhte Inanspruchnahme der Beratungs- und Schutzeinrichtungen durch diese Personengruppe. Da im Jahr 2018 das Budget für SprInt-Einsätze im Amt für Jugend, Familie und Bildung voraussichtlich nicht vollständig ausgeschöpft wird, können von diesem 9.500 Euro an das Referat für Migration und Integration übertragen und für Einsätze bei den Freien Trägern bis Ende 2018 zur Verfügung gestellt werden. Zu Punkt 2: Für den Doppelhaushalt 2019/2020 kann einem erhöhten Bedarf für die bisherigen und für weitere Träger wegen der prioritären Haushaltsbedarfe im pflichtigen Bereich nicht entsprochen werden. Zu Punkt 3: Über das Land wurden 2017 Dolmetschereinsätze in der Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatung und der Ehe- Familien- und Lebensberatung finanziert. Im März 2018 informierte das Land, dass 2018 aufgrund der begrenzten Mittel keine weitere Finanzierung von Dolmetschereinsätzen in der Ehe-, Familien- und Lebensberatung mehr möglich ist. Ob die Finanzierung dieser Einsätze in der Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatung für 2018 ausreichend sein und ab 2019 durch das Land fortgeführt wird, ist ungewiss. 3/3