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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1377791.pdf
Größe
887 kB
Erstellt
14.03.18, 12:00
Aktualisiert
04.10.18, 14:50

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-05616 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff: Einziehungsverfahren nach § 8 Sächsischem Straßengesetz (Einziehung einer Teilfläche des Flurstücks 4535 Gemarkung Leipzig, Riemannstraße) Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters SBB Mitte FA Stadtentwicklung und Bau Ratsversammlung 22.11.2018 Beschlussfassung Beschlussvorschlag: Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, das Einziehungsverfahren für die ca. 855 m² große Teilfläche des Flurstücks 4535 Gemarkung Leipzig (Bestandteil der Riemannstraße) gemäß § 8 Sächsischen Straßengesetzes einzuleiten. 1/3 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: nicht relevant x Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen x Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: x nein wenn ja, x nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 2/3 Sachverhalt: 1. Grundlage Als Träger der Straßenbaulast verfügt die Gemeinde, gemäß § 8 des Sächsischen Straßengesetzes, für Ortsstraßen und beschränkt öffentliche Wege und Plätze, die Einziehung für den öffentlichen Verkehr. Diese Vorlage dient als Grundlage für die förmliche Einziehung einer Teilfläche des Flurstücks 4535 Gemarkung Leipzig als Bestandteil der Riemannstraße. 2. Darstellung Die einzuziehende Teilfläche des Flurstücks 4535 dient zurzeit als Gehweg, jedoch ist die verbleibende Fläche für den vorherrschenden Fußgängerverkehr vollkommen ausreichend. Zur gestalterischen Entwicklung und zur Schaffung von hochwertigen Freianlagen wurde die entsprechende Teilfläche des Flurstücks 4535 Gemarkung Leipzig mit notariellem Vertrag vom 31.01.2018 an den Eigentümer des Flurstücks 4537 Gemarkung Leipzig von der Stadt Leipzig verkauft. Es handelt sich um einen Verkauf zum Zwecke der Arrondierung. Das Areal dient als Wohnumfeld und teilweise, je nach Realisierung der laufenden Planung, als Erschließungsfläche, u.a. für Rettungsfahrzeuge, sowie zur Übernahme von Abstandsflächen. Durch diese Maßnahmen würde es gelingen, den Auftakt der Riemannstraße wesentlich aufzuwerten und attraktiv zu gestalten, was aus stadtgestalterischer und stadtplanerischer Sicht begrüßt wird. In Abwägung aller öffentlichen und privaten Interessen hinsichtlich der Einziehung der Teilfläche des Flurstücks 4535 Gemarkung Leipzig lässt sich feststellen, dass die neue Gestaltung der Platzfläche und die damit verbundene Aufwertung der Riemannstraße im Sinne des öffentlichen Wohls eine Einziehung rechtfertigt. Für das neu entstehende Ensemble der LWB, durch das überdies notwendiger Wohnraum für die Leipziger Bürger geschaffen wird, ist es erforderlich eine Teilfläche des platzartig anmutenden Gehwegbereiches entlang der Riemannstraße einzubeziehen. Dem Fußgängerverkehr verbleiben nach Einziehung der Teilfläche weiterhin ca. 7m Gehwegbereich, eine vollständige Nutzung der einzuziehenden 855 m² fand bisher nicht statt. 3. Zusammenfassung Die einzuziehende Fläche hat keine Verkehrsbedeutung und wurde bereits an den Eigentümer des benachbarten Flurstücks 4537 Gemarkung Leipzig veräußert. Es entfallen die Kosten für die Unterhaltung und Verkehrssicherung. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, das Einziehungsverfahren für die ca. 855 m² große Teilfläche des Flurstücks 4535 Gemarkung Leipzig (Bestandteil der Riemannstraße) gemäß § 8 Sächsischen Straßengesetzes einzuleiten. Anlagen: Auszug aus der Liegenschaftskarte 3/3 Anlage zur Vorlage VI-DS-05616