Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1377791.pdf
Größe
887 kB
Erstellt
14.03.18, 12:00
Aktualisiert
04.10.18, 14:50
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-05616
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff:
Einziehungsverfahren nach § 8 Sächsischem Straßengesetz (Einziehung einer
Teilfläche des Flurstücks 4535 Gemarkung Leipzig, Riemannstraße)
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
SBB Mitte
FA Stadtentwicklung und Bau
Ratsversammlung
22.11.2018
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, das Einziehungsverfahren für die ca. 855 m² große
Teilfläche des Flurstücks 4535 Gemarkung Leipzig (Bestandteil der Riemannstraße) gemäß
§ 8 Sächsischen Straßengesetzes einzuleiten.
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Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
nicht relevant
x
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
x
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
x
nein
wenn ja,
x
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
2/3
Sachverhalt:
1. Grundlage
Als Träger der Straßenbaulast verfügt die Gemeinde, gemäß § 8 des Sächsischen
Straßengesetzes, für Ortsstraßen und beschränkt öffentliche Wege und Plätze, die
Einziehung für den öffentlichen Verkehr. Diese Vorlage dient als Grundlage für die förmliche
Einziehung einer Teilfläche des Flurstücks 4535 Gemarkung Leipzig als Bestandteil der
Riemannstraße.
2. Darstellung
Die einzuziehende Teilfläche des Flurstücks 4535 dient zurzeit als Gehweg, jedoch ist die
verbleibende Fläche für den vorherrschenden Fußgängerverkehr vollkommen ausreichend.
Zur gestalterischen Entwicklung und zur Schaffung von hochwertigen Freianlagen wurde die
entsprechende Teilfläche des Flurstücks 4535 Gemarkung Leipzig mit notariellem Vertrag
vom 31.01.2018 an den Eigentümer des Flurstücks 4537 Gemarkung Leipzig von der Stadt
Leipzig verkauft. Es handelt sich um einen Verkauf zum Zwecke der Arrondierung. Das Areal
dient als Wohnumfeld und teilweise, je nach Realisierung der laufenden Planung, als
Erschließungsfläche, u.a. für Rettungsfahrzeuge, sowie zur Übernahme von
Abstandsflächen.
Durch diese Maßnahmen würde es gelingen, den Auftakt der Riemannstraße wesentlich
aufzuwerten und attraktiv zu gestalten, was aus stadtgestalterischer und stadtplanerischer
Sicht begrüßt wird.
In Abwägung aller öffentlichen und privaten Interessen hinsichtlich der Einziehung der
Teilfläche des Flurstücks 4535 Gemarkung Leipzig lässt sich feststellen, dass die neue
Gestaltung der Platzfläche und die damit verbundene Aufwertung der Riemannstraße im
Sinne des öffentlichen Wohls eine Einziehung rechtfertigt. Für das neu entstehende
Ensemble der LWB, durch das überdies notwendiger Wohnraum für die Leipziger Bürger
geschaffen wird, ist es erforderlich eine Teilfläche des platzartig anmutenden
Gehwegbereiches entlang der Riemannstraße einzubeziehen.
Dem Fußgängerverkehr verbleiben nach Einziehung der Teilfläche weiterhin ca. 7m
Gehwegbereich, eine vollständige Nutzung der einzuziehenden 855 m² fand bisher nicht
statt.
3. Zusammenfassung
Die einzuziehende Fläche hat keine Verkehrsbedeutung und wurde bereits an den
Eigentümer des benachbarten Flurstücks 4537 Gemarkung Leipzig veräußert. Es
entfallen die Kosten für die Unterhaltung und Verkehrssicherung.
Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, das Einziehungsverfahren für die ca. 855 m² große
Teilfläche des Flurstücks 4535 Gemarkung Leipzig (Bestandteil der Riemannstraße) gemäß
§ 8 Sächsischen Straßengesetzes einzuleiten.
Anlagen:
Auszug aus der Liegenschaftskarte
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Anlage zur Vorlage VI-DS-05616