Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1394899.pdf
Größe
103 kB
Erstellt
24.08.18, 12:00
Aktualisiert
12.11.18, 23:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-05822
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Finanzen
Betreff:
Bestellung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses zum
31.12.2018 für den Eigenbetrieb der Stadt Leipzig -Städtisches Klinikum "St. Georg"
LeipzigBeratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Finanzen
BA Jugend, Soziales, Gesundheit
Ratsversammlung
22.11.2018
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
Als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Prüfung des Jahresabschlusses und des
Lageberichtes für das Wirtschaftsjahr 01.01.2018 bis 31.12.2018 im Eigenbetrieb
Städtisches Klinikum „St. Georg“ Leipzig wird die Mazars GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bestellt.
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Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
nicht relevant
x
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
x
nein
wenn ja,
x
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
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Sachverhalt:
Gemäß § 32 Abs. 1 SächsEigBVO (Sächsische Eigenbetriebsverordnung) vom
16. Dezember 2013 ist die Prüfung von Jahresabschluss und Lagebericht durch
Wirtschaftsprüfer oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften durchzuführen, die vom Stadtrat zu
bestellen sind.
Die Jahresabschlussprüfungen für die Wirtschaftsjahre 2013 bis 2017 sind durch die BDO
AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft durchgeführt wurden.
Zur Vermeidung eines routinemäßigen Vorgehens bei Prüfungen und zur Stärkung der
Unabhängigkeit der mit der Abschlussprüfung beauftragten Wirtschaftsprüfer bzw.
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften wird empfohlen, diese in regelmäßigen Abständen, z.B. in
einem Turnus von drei bis fünf Jahren, zu wechseln.
Um dem externen Rotationsprinzip zu entsprechen, wurden vom Dezernat Finanzen vier
Angebote diverser Wirtschaftsprüfungsgesellschaften eingeholt.
In Übereinstimmung mit dem Eigenbetrieb ist die überzeugende Qualität des Angebotes incl.
Honorarvorschlag der Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Veranlassung, diese dem Stadtrat für das Wirtschaftsjahr 2018 als Abschlussprüfer zur
Bestellung vorzuschlagen.
Mit dem zugrundeliegenden Angebot der Mazars GmbH & Co. KG wurde eine
Unabhängigkeitserklärung nach Ziffer 7.2.1. des Deutschen Corporate Governance Kodex
sowie die Bestätigung, dass die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als gesetzlicher
Abschlussprüfer nach § 38 Nr. 2f WPO in das Berufsregister der Wirtschaftsprüferkammer
eingetragen ist, vorgelegt.
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