Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1429241.pdf
Größe
2,3 MB
Erstellt
31.08.18, 12:00
Aktualisiert
29.11.18, 17:28
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-06286
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Finanzen
Betreff:
Feststellung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 01.01.2017 bis 31.12.2017
für den Eigenbetrieb Städtisches Klinikum "St. Georg" Leipzig
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Finanzen
BA Jugend, Soziales, Gesundheit
Ratsversammlung
22.11.2018
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
1. Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 01.01.2017 bis 31.12.2017 wird gemäß
Anlage zu Beschlusspunkt 1. festgestellt.
2. Der Jahresüberschuss in Höhe von 49.472,43 Euro wird auf neue Rechnung vorgetragen.
3. Der Betriebsleitung wird für das Wirtschaftsjahr 01.01.2017 bis 31.12.2017 Entlastung
erteilt.
Zusammenfassung:
Anlass der Vorlage:
Rechtliche Vorschriften
Stadtratsbeschluss
Verwaltungshandeln
Sonstiges:
Gemäß Sächsischer Eigenbetriebsverordnung stellt der Stadtrat den Jahresabschluss fest
und beschließt dabei über die Verwendung des Jahresgewinnes oder die Behandlung des
Jahresverlustes des Eigenbetriebes und über die Entlastung der Betriebsleitung.
1/4
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
Erträge
Ergebnishaushalt
von
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
2017
2017
109.472,43
1.100.11.1.1.02.25
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
x
nein
wenn ja,
x
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
Beschreibung des Abwägungsprozesses:
Es sollte dem Gewinnverwendungsvorschlag der Betriebsleitung im Jahresabschluss 2017
gefolgt und diese aufgrund der Bestätigung deren Ordnungsmäßigkeit für das Geschäftsjahr
2017 entlastet werden.
2/4
Sachverhalt:
Entsprechend § 34 Absatz 1 der Sächsischen Eigenbetriebsverordnung (SächsEigBVO) in
der Fassung vom 16.12.2013 stellt der Stadtrat den Jahresabschluss fest und beschließt
dabei über die Verwendung des Jahresgewinnes oder die Behandlung des Jahresverlustes
des Eigenbetriebes und über die Entlastung der Betriebsleitung. Grundlage für die
Feststellung des Jahresabschlusses bilden die Prüfungsergebnisse der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und der Bericht der örtlichen Prüfung.
Der Eigenbetrieb Städtisches Klinikum „St. Georg“ hat den Status eines Eigenbetriebes seit
1993.
Gegenstand des Eigenbetriebes
Zweck des Eigenbetriebs ist die Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege. Dieser
Zweck wird insbesondere verwirklicht durch den Betrieb von Pflege- und
Betreuungseinrichtungen sowie von ambulanten Einrichtungen. Aufgaben des Eigenbetriebs
sind schwerpunktmäßig:
1. die Betreibung der Klinik für Forensische Psychiatrie,
2. die bedarfsgerechte stationäre, teilstationäre und ambulante medizinische Versorgung
der Bevölkerung im Territorium,
die vorsorgende, begleitende und nachsorgende Hilfe bei Suchterkrankungen,
die ärztliche und psychologische Betreuung,
die wohnheimmäßige Unterbringung und Betreuung von Suchtkranken,
die wohnheimmäßige Unterbringung und Betreuung von chronisch-psychisch
Kranken,
7. die Pflege und Betreuung von Menschen im Wachkoma innerhalb eines speziellen
Pflegeheimes.
3.
4.
5.
6.
Feststellungen der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Rechnungslegung
Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen
Die Buchführung entspricht nach unseren Feststellungen den gesetzlichen Vorschriften
einschließlich der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie den ergänzenden
Bestimmungen der Satzung des Eigenbetriebes. Die den weiteren geprüften Unterlagen
entnommenen Informationen sind in der Buchführung, im Jahresabschluss und im
Lagebericht ordnungsgemäß abgebildet.
Das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem ist nach unserer Feststellung
grundsätzlich dazu geeignet, die Sicherheit der verarbeiteten rechnungslegungsrelevanten
Daten zu gewährleisten.*
Jahresabschluss
Der von uns geprüfte Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2017 bis zum
31. Dezember 2017 entspricht nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung
gewonnenen Erkenntnisse den gesetzlichen Vorschriften einschließlich der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung sowie den ergänzenden Bestimmungen der Satzung des
Eigenbetriebes.
Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung wurden ordnungsgemäß aus der
Buchführung und den weiteren geprüften Unterlagen abgeleitet. Die Eröffnungsbilanzwerte
3/4
wurden ordnungsgemäß aus dem Vorjahresabschluss übernommen. Die für den
Eigenbetrieb geltenden Ansatz-, Ausweis- und Bewertungsvorschriften sind beachtet
worden. Der Anhang enthält die vorgeschriebenen Angaben zu den einzelnen Posten von
Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung und gibt die sonstigen Pflichtangaben richtig und
vollständig wieder.*
Lagebericht
Der von uns geprüfte Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2017 entspricht den gesetzlichen
Vorschriften. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss und den bei
unserer Prüfung gewonnenen Erkenntnissen und vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild
von der Lage des Eigenbetriebes. Die wesentlichen Chancen und Risiken der zukünftigen
Entwicklung sind zutreffend dargestellt und die nach § 289 Abs. 2 HGB gemachten Angaben
sind vollständig und zutreffend.*
Feststellungen zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses
Unsere Prüfung hat ergeben, dass der Jahresabschluss insgesamt unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes
vermittelt.*
* Bericht der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft über die Prüfung des Jahresabschlusses zum
31. Dezember 2017 und des Lageberichtes für das Wirtschaftsjahr 2017, Seite 7-10
Ordnungsmäßigkeit der Betriebsleitung
Wir haben bei unserer Prüfung auftragsgemäß die Vorschriften des § 53 HGrG beachtet.
Dementsprechend haben wir auch geprüft, ob die Geschäfte ordnungsgemäß, d. h. mit der
erforderlichen Sorgfalt und in Übereinstimmung mit den einschlägigen handelsrechtlichen
Vorschriften, den Satzungsbestimmungen und der Geschäftsordnung für die Betriebsleitung
geführt worden sind.
Über die in diesem Bericht dargestellten Feststellungen hinaus hat unsere Prüfung keine
Besonderheiten ergeben, die nach unserer Auffassung für die Beurteilung der
Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung von Bedeutung sind.
Die Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse hat nach unserer Beurteilung keinen Anlass zu
wesentlichen Beanstandungen ergeben.**
** Bericht der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft über die Prüfung des Jahresabschlusses zum
31. Dezember 2017 und des Lageberichtes für das Wirtschaftsjahr 2017, Seite 11
Anlagen:
1.
2.
3.
4.
Jahresabschlusss für das Wirtschaftsjahr 01.01.2017 bis 31.12.2017
Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 01.01.2017 bis 31.12.2017
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
Bericht der örtlichen Prüfung zum Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 01.01. bis
31.12.2017 (nichtöffentlich)
5. Vollständiger Prüfungsbericht zum Jahresabschluss zum 31.12.2017 und zum
Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2017 (nichtöffentlich)
(Der vollständige Prüfungsbericht ist im elektronischen Ratsinformationssystem
eingestellt, gedruckte Exemplare werden den Stadträten auf Anforderung zur
Verfügung gestellt.)
4/4
Anlage zu Beschlusspunkt 1.
31.12.2017
in €
Bilanzsumme
139.442.786,46
davon entfallen:
Aktiva
Anlagevermögen
135.636.792,82
Umlaufvermögen
3.804.937,99
Rechnungsabgrenzungsposten
1.055,65
Passiva
Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital
30.000.000,00
Kapitalrücklage
13.180.918,02
Andere Gewinnrücklagen
Gewinn-/Verlustvortrag Vorjahre
Jahresüberschuss
Sonderposten aus Zuwendungen zur Finanzierung
des Anlagevermögens
Rückstellungen
Verbindlichkeiten
Ausgleichsposten aus Darlehensförderung
Rechnungsabgrenzungsposten
1.055.463,74
739.658,92
49.472,43
83.610.295,59
386.300,00
4.932.847,79
113.646,00
5.374.183,97
Summer der Erträge
24.931.233,84
Summe der Aufwendungen
24.881.761,41
Jahresüberschuss
49.472,43
Sachanlagen
1. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Betriebsbauten
2. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Wohnbauten
3. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten
4. Maschinen und maschinelle Anlagen
5. Betriebs- und Geschäftsausstattung
6. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau
II.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
2. Forderungen gegen die Stadt Leipzig
3. Forderungen gegen verbundene Unternehmen
4. Sonstige Vermögensgegenstände
II.
Anlage
Seite
I
1
C. Rechnungsabgrenzungsposten
III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten
Vorräte
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
I.
B. Umlaufvermögen
III. Finanzanlagen
Anteile an der Klinikum St. Georg gGmbH, Leipzig
Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und
ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten
I.
A. Anlagevermögen
Aktiva
379.286,47
152.128,53
2.335.192,74
898.182,56
121.220.503,18
5.575,00
150.462,46
3.325.448,00
469.039,81
1.002.414,86
EUR
EUR
EUR
31.12.2016
Passiva
36.488,89
3.764.790,30
3.658,80
509,00
1.055,65
139.442.786,46 144.597.135,70
37.574,30
3.808.964,17
3.804.937,99
291.466,28
104.268,17
2.334.129,65
1.036.866,77
3.766.730,87
4.659,00
F. Rechnungsabgrenzungsposten
E. Ausgleichsposten aus Darlehensförderung
D. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 297.060,07
(31.12.2016: EUR 247.856,31) 2. Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Leipzig
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 17.099,61
(31.12.2016: EUR 67.033,60) 3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 2.189.130,07
(31.12.2016: EUR 2.196.826,04) 4. Sonstige Verbindlichkeiten
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 1.158.195,22
(31.12.2016: EUR 2.041.140,22) - davon aus Steuern EUR 209.935,31 (31.12.2016: EUR 207.116,31) -
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital
II. Kapitalrücklage
III. Gewinnrücklagen
32.314,00
31.740,00
Andere Gewinnrücklagen
IV. Gewinnvortrag
V. Jahresüberschuss
126.611.615,18
6.133,00
150.462,46
3.808.780,00 B. Sonderposten aus Zuwendungen zur Finanzierung des Anlagevermögens
456.492,81
1. Sonderposten aus Fördermitteln nach dem KHG
291.403,57
2. Sonderposten aus Zuschüssen des Trägers
126.173.443,31
131.324.887,02
3. Sonderposten aus Zuweisungen und Zuschüssen der öffentlichen Hand
4. Sonderposten aus Zuwendungen Dritter
9.431.035,51
9.431.035,51
135.636.792,82 140.787.662,53
C. Rückstellungen
Sonstige Rückstellungen
EUR
31.12.2017
Bilanz
Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017
Städtisches Klinikum "St. Georg" Leipzig, Leipzig
EUR
574.700,00
83.610.295,59
386.300,00
118.364,00
5.740.694,38
113.646,00
5.374.183,97
139.442.786,46 144.597.135,70
6.686.371,09
4.932.847,79
2.041.140,22
2.196.826,04
2.189.130,07
1.158.195,22
2.200.548,52
247.856,31
66.323.971,00
1.797.219,00
18.385.738,55
425,00
86.507.353,55
1.288.462,43
297.060,07
64.027.523,00
1.590.465,00
17.991.744,59
563,00
1.055.463,74
656.085,91
83.573,01
44.969.652,68
1.055.463,74
739.658,92
49.472,43
EUR
31.12.2016
30.000.000,00
13.174.530,02
45.025.513,11
31.12.2017
30.000.000,00
13.180.918,02
EUR
Anlage 1
Städtisches Klinikum "St. Georg" Leipzig, Leipzig
Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017
Gewinn- und Verlustrechnung
2017
EUR
1. Umsatzerlöse
4. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung
und für Unterstützung
- davon für Altersversorgung EUR 400.529,68
(2016: EUR 388.040,44) -
2016
EUR
17.235.884,39 17.107.674,73
2. Sonstige betriebliche Erträge
3. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen
EUR
7.693.625,76
7.814.732,78
2.100.728,86
1.405.412,04
862.528,30
2.267.940,34
1.250.768,37
849.960,49
12.332.171,71
11.960.627,28
2.591.306,22
2.502.123,88
14.923.477,93 14.462.751,16
5. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände
des Anlagevermögens und Sachanlagen
5.171.092,36
5.477.120,24
6. Sonstige betriebliche Aufwendungen
2.674.440,49
2.606.427,17
7. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
1.723,69
2.860,81
8. Zinsen und ähnliche Aufwendungen
7.350,49
22.410,58
54.143,71
88.618,83
10. Sonstige Steuern
4.671,28
5.045,82
11. Jahresüberschuss
49.472,43
83.573,01
9. Ergebnis nach Steuern
Anlage
Seite
I
2
Städtisches Klinikum „St. Georg“ Leipzig, Leipzig
Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr
Vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017
Anhang
I.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 des Eigenbetriebes Städtisches Klinikum
„St. Georg“ Leipzig, im Folgenden kurz „Eigenbetrieb“ genannt, ist unter Berücksichtigung des
Handelsgesetzbuches (HGB) und der Sächsischen Eigenbetriebsverordnung (SächsEigBVO) in
den zum Bilanzstichtag gültigen Fassungen aufgestellt worden.
Entsprechend § 26 Abs. 1 SächsEigBVO ist die Bilanz nach § 266 HGB aufzustellen. In Anwendung von § 26 Abs. 1 Satz 3 SächsEigBVO wurden das Sachanlagevermögen sowie der
Sonderposten aus Zuwendungen zur Finanzierung des Anlagevermögens um entsprechende
Positionen ergänzt.
Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen
Vorschriften bei den Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden
Vermerke ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung anzubringen sind, weitestgehend im Anhang aufgeführt.
Zur Darstellung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögenslage werden als Forderungen gegen/Verbindlichkeiten gegenüber verbundene(n) Unternehmen
solche gegen die Klinikum St. Georg gGmbH und deren Tochtergesellschaften ausgewiesen.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde die Darstellung nach dem Gesamtkostenverfahren
gewählt.
Das Wirtschaftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
Der Eigenbetrieb ist unter der Firma Städtisches Klinikum „St. Georg“ Leipzig mit Sitz Leipzig
beim Amtsgericht Leipzig unter Nummer HRA 13492 eingetragen.
Anlage
Seite
I
3
II.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die geltenden Bewertungsvorschriften des HGB wurden unter Berücksichtigung der Fortführung
der Unternehmenstätigkeit beachtet.
1.
Anlagevermögen
Immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten unter Einbeziehung nicht
abzugsfähiger Vorsteuern, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, bewertet worden.
Das Sachanlagevermögen ist mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten unter Einbeziehung
nicht abzugsfähiger Vorsteuern bewertet. Der Abnutzung wird durch planmäßige lineare Abschreibungen über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer sowie in Vorjahren vorgenommene
außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen.
Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von mehr als EUR 150,00 werden
nach ihrer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Die nach der steuerlichen Bewertungsvorschrift gemäß § 6 Abs. 2a EStG bis zum Wirtschaftsjahr 2013 gebildeten Sammelposten werden bis zum Ende der jeweiligen Fünf-Jahresfrist weiter fortgeführt.
Die Bemessung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände des
abnutzbaren Anlagevermögens erfolgt in Anlehnung an die amtlichen Abschreibungstabellen.
Die Finanzanlagen (Anteile an der Klinikum St. Georg gGmbH, Leipzig) sind mit ihren Anschaffungskosten bewertet.
2.
Vorräte
Die Vorräte an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sind zu Anschaffungskosten unter Einbeziehung
nicht abzugsfähiger Vorsteuern angesetzt.
3.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen sowie sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert bilanziert.
Erkennbaren Risiken wurde durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung
getragen. Bei der Bewertung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden pauschalierte Einzelwertberichtigungen für alle Forderungen, die älter als 180 Tage sind von 50 %
und für alle Forderungen, die älter als 360 Tage sind von 100 % vorgenommen. Die Pauschalwertberichtigung auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zur Berücksichtigung des
allgemeinen Ausfallrisikos unter Abzug der Einzelwertberichtigungen beträgt 1 %.
Anlage
Seite
I
4
4.
Flüssige Mittel und Eigenkapital
Die Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten sowie das Stammkapital sind zu Nennwerten bilanziert.
5.
Latente Steuern
Latente Steuern werden auf die Unterschiede in den Bilanzansätzen der Handelsbilanz und der
Steuerbilanz angesetzt, sofern sich diese in späteren Wirtschaftsjahren voraussichtlich abbauen. Aktive und passive latente Steuern werden saldiert ausgewiesen. Im Falle eines Aktivüberhangs der latenten Steuern zum Bilanzstichtag unterbleibt gemäß § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB ein
Ansatz aktiver latenter Steuern. Bei der Berechnung der latenten Steuern werden die zum Abschlussstichtag maßgeblichen Steuersätze (Körperschaftsteuer: 15 %; Solidaritätszuschlag: 5,5 % der Körperschaftsteuer; Gewerbesteuer: Messbetrag 3,5 % und Hebesatz 460 %)
zugrunde gelegt.
Bei den aktiven latenten Steuern wurde vom Aktivierungswahlrecht Gebrauch gemacht; ein Ansatz unterbleibt. Die aktiven latenten Steuern resultieren im Wesentlichen aus temporären Differenzen in den Bereichen der Rückstellungen für Altersteilzeit und Jubiläen sowie aus Verlustvorträgen aus dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb Blockheizkraftwerk (BHKW) Dösen.
6.
Sonderposten aus Zuwendungen zur Finanzierung des Anlagevermögens
Fördermittel nach dem KHG, Zuschüsse des Trägers, Zuweisungen und Zuschüsse der öffentlichen Hand sowie Zuwendungen Dritter zur Finanzierung der Investitionen in aktivierte Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden als Sonderposten aus Zuwendungen zur Finanzierung des Anlagevermögens, vermindert um den Betrag der bis zum 31. Dezember 2017
angefallenen Abschreibungen auf diese Anlagegegenstände, ausgewiesen.
7.
Rückstellungen
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Wirtschaftsjahre
abgezinst.
Für Personalaufwendungen sowie für andere ungewisse Verbindlichkeiten und erkennbare Risiken sind Rückstellungen in angemessenem Umfang gebildet worden. Die Bilanzierungen erfolgen zum Erfüllungsbetrag. Rückstellungen für Verpflichtungen aus Altersteilzeit wurden nach
Maßgabe des Blockmodells gebildet. Der Berechnung wurden die Heubeck-Richttafeln 2005 G
zugrunde gelegt. Die Rückstellung wurde nach versicherungsmathematischen Grundsätzen
unter Berücksichtigung eines Zinsfußes von 2,53 % gemäß der anzuwendenden Rückstellungsabzinsungsverordnung sowie einer Einkommenssteigerung von 2,04 % p. a. ermittelt.
Anlage
Seite
I
5
Aufgrund der untergeordneten Bedeutung der Verpflichtung für die Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage des Eigenbetriebes sowie der weitgehend unveränderten Altersstruktur der Mitarbeiter wurde die Rückstellung mit dem Wert zum 12. Dezember 2015 im Geschäftsjahr fortgeführt.
Rückstellungen für Jubiläen wurden auf der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnungen bewertet. Die Rückstellungen für Jubiläen wurden pauschal mit einem Rechnungszins
von 3,70 % abgezinst. Bei der Ermittlung der Rückstellungen für Jubiläen wurde eine Fluktuation in Höhe von 6,20 % p. a. und eine Einkommenssteigerung von 1,50 % p. a. unterstellt.
8.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.
9.
Ausgleichsposten aus Darlehensförderung
Der Ausgleichsposten gemäß § 18b KHG a. F. beruht auf dem Investitionsvertrag für Krankenhäuser des Freistaates Sachsen und der AOK Leipzig vom 27. April 1993. Der Ausgleichsposten wird in Höhe des Teils der jährlichen Abschreibungen auf die mit diesen Mitteln finanzierten
Anlagegüter aufgelöst, sodass eine erfolgsneutrale Behandlung von Abschreibungen und Förderung sichergestellt ist.
10.
Rechnungsabgrenzungsposten
Aktive/passive Rechnungsabgrenzungsposten wurden in Höhe der Ausgaben/Einnahmen vor
dem Bilanzstichtag gebildet, soweit sie Aufwand/Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem
Tag darstellen.
Anlage
Seite
I
6
III.
Erläuterungen zur Bilanz
1.
Anlagevermögen
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist aus dem als Anlage beiliegenden Anlagennachweis
ersichtlich.
Die Zugänge zum Anlagevermögen des Wirtschaftsjahres 2017 wurden wie folgt finanziert:
Landesmittel Klinik für Forensische Psychiatrie
Eigenmittel
Zuweisungen und Zuschüsse der öffentlichen Hand
Spenden
TEUR
934,7
123,5
10,9
0,2
1.069,3
Der Eigenbetrieb hält 100 % der Anteile an der Klinikum St. Georg gGmbH, Leipzig. Das Eigenkapital der Klinikum St. Georg gGmbH beträgt zum 31. Dezember 2017 TEUR 18.532. Der Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2017 beträgt TEUR 2.936.
2.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen beinhalten im Wesentlichen Abrechnungen
gegenüber den örtlichen und überörtlichen Sozialhilfeträgern entsprechend dem Bundessozialhilfegesetz, den Sozialgesetzbüchern V, XI und XII sowie Vereinbarungen mit Krankenkassen und Rentenversicherern. Außerdem werden hier die Forderungen gegen Selbstzahler
ausgewiesen.
Forderungen gegen die Stadt Leipzig bestehen in Höhe von TEUR 152 (Vj.: TEUR 104) gegen
das Amt für Jugend, Familie und Bildung für Betreuungsentgelte im Rahmen der wirtschaftlichen Jugendhilfe sowie gegen das Sozialamt.
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen, wie im Vorjahr, Ansprüche des
Eigenbetriebes aus dem gemeinsamen Cash-Management gegen die Klinikum St. Georg
gGmbH.
Die sonstigen Vermögensgegenstände umfassen mit TEUR 741 (Vj.: TEUR 953) im Wesentlichen Schadenersatzforderungen gegen die beteiligten Bauunternehmen für die wirtschaftlichen
Folgen eines Wasserschadens am Baukörper Haus 21 im Jahr 2013. Die Forderung beinhaltet
Sanierungskosten des Baukörpers sowie Erlösausfälle der Pächterin Klinikum St. Georg
gGmbH im Brandverletztenzentrum. Der Ansatz der Forderungen erfolgt unter Berücksichtigung
Anlage
Seite
I
7
eines Risikoabschlages für die Unwägbarkeiten des Klageverfahrens in Höhe von 35 % der
zugrundeliegenden Erlösausfälle bzw. Bauschäden. In Höhe von TEUR 73 (Vj.: TEUR 73) sind
darüber hinaus Forderungen aus Rückerstattung von Arbeitgeberanteilen der Jahre 2007 bis
2010 der ZVK gegen die Unfallkasse Sachsen ausgewiesen.
Die Restlaufzeiten der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände gliedern sich wie
folgt:
Restlaufzeiten
bis 1 Jahr
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Forderungen gegen die Stadt Leipzig
Forderungen gegen verbundene Unternehmen
Sonstige Vermögensgegenstände
3.
über 1 Jahr
über 1 Jahr
(Vorjahr)
379.286,47
152.128,53
2.335.192,74
898.182,56
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
3.764.790,30
0,00
0,00
Eigenkapital
Gemäß Beschluss der Ratsversammlung der Stadt Leipzig vom 13. Dezember 2017 wurde der
Jahresüberschuss des Wirtschaftsjahres 2016 in Höhe von EUR 83.573,01 auf neue Rechnung
vorgetragen.
Gemäß Beschluss der Ratsversammlung der Stadt Leipzig vom 28. Februar 2018 wurde das
Objekt Potschkaustraße 50 mit Wirkung zum 31. Dezember 2017 aus der Zuordnung zum Eigenbetrieb herausgelöst und in den Kernhaushalt der Stadt Leipzig zurückübertragen. Aus der
Rückübertragung war die Kapitalrücklage entsprechend um EUR 53.612,00 zu mindern.
Gemäß Beschluss der Ratsversammlung der Stadt Leipzig vom 14. Dezember 2011 erfolgt eine
jährliche Einzahlung der Stadt Leipzig in Höhe von EUR 60.000,00 in die Kapitalrücklage im
Rahmen der entgeltlichen Widmung von Grundstücken und Gebäuden. In Folge der Rückübertragung des Objektes Potschkaustraße 50 vermindert sich die jährliche Einzahlung der Stadt
Leipzig ab dem Jahr 2018 auf EUR 17.099,61.
Die Zusammensetzung und Entwicklung des Eigenkapitals stellt sich wie folgt dar:
Gezeichnetes Kapital
Kapitalrücklage
Gewinnrücklagen
andere Gewinnrücklagen
Gewinn des Vorjahres/Gewinnvortrag
Jahresüberschuss
Stand
1.1.2017
EUR
30.000.000,00
13.174.530,02
Umgliederungen
EUR
0,00
0,00
Abgang
1.055.463,74
656.085,91
83.573,01
0,00
83.573,01
-83.573,01
0,00
0,00
0,00
44.969.652,68
0,00
-53.612,00
EUR
0,00
-53.612,00
Zuführung
Stand
31.12.2017
EUR
EUR
0,00 30.000.000,00
60.000,00 13.180.918,02
0,00
0,00
49.472,43
1.055.463,74
739.658,92
49.472,43
109.472,43 45.025.513,11
Anlage
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I
8
4.
Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen TEUR 386 (Vj.: TEUR 575) beinhalten im Wesentlichen ausstehende Rechnungen TEUR 65 (Vj.: TEUR 260), Personalrückstellungen
(Vj.: TEUR 172) sowie Archivierungskosten TEUR 53 (Vj.: TEUR 64).
TEUR 217
Bei der Ermittlung der Rückstellungen für Archivierungskosten entsprechend den gesetzlichen
Aufbewahrungsfristen für Geschäftsunterlagen (zehn Jahre) wurden voraussichtliche Preissteigerungen von 2 % p. a. sowie voraussichtliche Personalkostensteigerungen von 1,6 % p. a.
zugrunde gelegt.
5.
Verbindlichkeiten
Unter den Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Leipzig werden im Wesentlichen die zum
31. Dezember 2017 bestehenden Verpflichtungen aus dem entgeltlichen Anteil des im Wirtschaftsjahr 2011 gewidmeten Anlagevermögens (Widmungssatzung) in Höhe von TEUR 325
(Vj.: TEUR 1.195) sowie Zuwendungen zur Finanzierung von Investitionen in Höhe von
TEUR 999 (Vj.: TEUR 999) ausgewiesen.
Die Verbindlichkeiten für das entgeltlich gewidmete Anlagevermögen sind plangemäß entsprechend der Vereinbarung mit der Stadt Leipzig vom 14. Dezember 2011 bis zum Jahr 2036 ratierlich zu tilgen.
Gemäß Beschluss der Ratsversammlung der Stadt Leipzig vom 28. Februar 2018 wurde das
Objekt Potschkaustraße 50 mit Wirkung zum 31. Dezember 2017 aus der Zuordnung zum Eigenbetrieb herausgelöst und in den Kernhaushalt der Stadt Leipzig zurückübertragen. Aus der
Rückübertragung waren die Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Leipzig um EUR 809.740,00
zu mindern.
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen mit TEUR 2.118
(Vj.: TEUR 2.118) im Wesentlichen Verpflichtungen gegenüber der Pächterin Klinikum St.
Georg gGmbH aus dem Wasserschaden am Baukörper Haus 21 im Jahr 2013. Die Verpflichtungen bestehen für Erlösausfälle des Brandverletztenzentrums sowie für Wasserschäden am
Baukörper, zu deren Sanierung die Pächterin ihrerseits nach dem geltenden Pachtvertrag verpflichtet ist. Weitere Verbindlichkeiten gegenüber den Tochtergesellschaften der Klinikum St. Georg gGmbH im Rahmen des gemeinsamen Cash-Managements belaufen sich auf
TEUR 71 (Vj.: TEUR 79).
Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus Investitionszuschüssen des Landes für die Klinik für Forensische Psychiatrie in Höhe von TEUR 335
(Vj.: TEUR 1.055), aus der Finanzierung der Klinik für Forensische Psychiatrie in Höhe von
Anlage
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I
9
TEUR 0 (Vj.: TEUR 161), Lohnsteuern in Höhe von TEUR 210 (Vj.: TEUR 207), Lohn- und Gehaltsverbindlichkeiten von TEUR 133 (Vj.: TEUR 120) sowie Verwahrgelder in Höhe von
TEUR 59 (Vj.: TEUR 57). Im Bestand der sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten
aus Steuern in Höhe von TEUR 210 (Vj.: TEUR 207) enthalten. Verbindlichkeiten im Rahmen
der sozialen Sicherheit bestehen zum Stichtag nicht.
Die Verbindlichkeiten sind unbesichert.
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:
Restlaufzeiten
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Vorjahr
Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Leipzig
Vorjahr
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
Vorjahr
Sonstige Verbindlichkeiten
Vorjahr
Summe
Vorjahr
6.
bis 1 Jahr
über 1 Jahr
297.060,07
247.856,31
17.099,61
67.033,60
2.189.130,07
2.196.826,04
1.158.195,22
2.041.140,22
3.661.484,97
4.552.856,17
0,00
0,00
1.271.362,82
2.133.514,92
0,00
0,00
0,00
0,00
1.271.362,82
2.133.514,92
über 5 Jahre
0,00
0,00
239.394,52
894.632,57
0,00
0,00
0,00
0,00
239.394,52
894.632,57
Passiver Rechnungsabgrenzungsposten
Im passiven Rechnungsabgrenzungsposten ist mit TEUR 5.372 (Vj.: TEUR 5.736) der Nettobarwertvorteil aus der US-Cross-Border-Lease-Transaktion, der über die Laufzeit ertragswirksam aufgelöst wird, ausgewiesen. Im Berichtszeitraum wurden TEUR 364 erfolgswirksam aufgelöst.
Anlage
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I
10
IV.
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
1.
Umsatzerlöse
Die Zusammensetzung der Umsatzerlöse stellt sich wie folgt dar:
Klinik für Forensische Psychiatrie (KFP)
Medizinisch-soziale Wohnheime (MSW)
Anlagenverwaltung (AVW)
Zentrum für Drogenhilfe (ZFD)
2017
TEUR
2016
TEUR
12.436
2.646
1.354
800
12.377
2.498
1.421
811
17.236
17.108
Der Eigenbetrieb übernimmt Aufträge der Stadt Leipzig, des Freistaates Sachsen und des Landesverbandes der Pflegekassen im Freistaat Sachsen entsprechend den SGB V, XI und XII.
Weiterhin beinhaltet diese Position die Erträge aus der Verpachtung der Gebäude und Grundstücke an die Klinikum St. Georg gGmbH TEUR 1.260 (Vj.: TEUR 1.320). Darüber hinaus werden Zuweisungen und Zuschüsse der öffentlichen Hand zur Finanzierung laufender Aufwendungen TEUR 12.435 (Vj.: TEUR 12.404), welche im Wesentlichen die Zuschüsse des Landes
Sachsen zur Finanzierung der Klinik für Forensische Psychiatrie TEUR 12.134 (Vj.:
TEUR 11.765) beinhalten, ausgewiesen. Die Umsätze der Medizinisch-sozialen Wohnheime
betreffen das Pflegeheim für Menschen im Wachkoma mit TEUR 1.453 (Vj.: TEUR 1.364) und
die Sozialtherapeutische Wohnstätte mit TEUR 1.182 (Vj.: TEUR 1.122).
2.
Sonstige betriebliche Erträge
Diese Position beinhaltet im Wesentlichen Erträge aus der Auflösung der Sonderposten aus
Zuwendungen zur Finanzierung des Anlagevermögens (TEUR 3.843; Vj.: TEUR 4.114), Entgelte der Stadt Leipzig zur Finanzierung des Zentrums für Drogenhilfe (TEUR 3.311; Vj.:
TEUR 3.100), Erträge aus der Auflösung des Nettobarwertvorteils aus der US-Cross-BorderLease-Transaktion (TEUR 364; Vj.: TEUR 364) sowie Erstattungen von Personalkosten durch
Dritte (TEUR 69; Vj.: TEUR 91).
Periodenfremde bzw. neutrale Erträge sind in Höhe von TEUR 98 (Vj.: TEUR 139) enthalten.
Sie setzen sich aus Erträgen aus der Auflösung von Rückstellungen von TEUR 18
(Vj.: TEUR 116), Auflösungen von Einzel- und Pauschalwertberichtigungen von TEUR 26
(Vj.: TEUR 0) sowie weiteren Erstattungen und Erträgen in Höhe von TEUR 54 (Vj.: TEUR 23)
zusammen.
Anlage
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I
11
3.
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die
Position
beinhaltet
im
Wesentlichen
Verwaltungsaufwendungen
(TEUR 750;
Vj.:
TEUR 740), Objektbewachungskosten (TEUR 507; Vj.: TEUR 492), Instandhaltungsaufwendungen (TEUR 490; Vj.: TEUR 565), Aufwendungen für Leiharbeit (TEUR 261; Vj.:
TEUR 114) sowie Abgaben und Versicherungen (TEUR 159; Vj.: TEUR 159).
Des Weiteren sind periodenfremde bzw. neutrale Aufwendungen in Höhe von TEUR 222 (Vj.:
TEUR 231) enthalten. Hierbei handelt es sich um Abschreibungen auf Forderungen und die
Zuführung zu Einzel- und Pauschalwertberichtigungen in Höhe von TEUR 213 (Vj.: TEUR 223)
sowie weitere Nachzahlungen in Höhe von TEUR 9 (Vj.: TEUR 8).
4.
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
Der Posten umfasst Erträge aus der Abzinsung langfristiger Rückstellungen in Höhe von
TEUR 1 (Vj.: TEUR 1).
5.
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
TEUR 7 (Vj.: TEUR 11) entfallen auf die Indexierung der Rückstellungen für Jubiläen und Archivierung. TEUR 0 (Vj.: TEUR 1) entfallen auf verbundene Unternehmen.
Anlage
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I
12
6.
Erfolgsübersicht nach Betriebszweigen
Entsprechend den Regelungen der Sächsischen Eigenbetriebsverordnung (SächsEigBVO) ist
in den Anhang eine Erfolgsübersicht nach Betriebszweigen aufzunehmen:
AVW
1. Umsatzerlöse
2. Sonstige betriebliche
Erträge
Summe Erträge
3. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-,
Hilfs- und Betriebsstoffe
b) Aufwendungen für
bezogene Leistungen
4. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter
b) Soziale Abgaben und
Aufwendungen für
Altersversorgung und für
Unterstützung
Summe Material- und
Personalaufwand
5. Abschreibungen
6. Sonstige betriebliche
Aufwendungen
7. Sonstige Zinsen und
ähnliche Erträge
8. Zinsen und ähnliche
Aufwendungen
9. Steuern
10. Jahresüberschuss/
Jahresfehlbetrag
Anlage
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I
13
ZFD
KFP
MSW
Eigenbetrieb
EUR
1.703.037,05
EUR
EUR
800.356,66 12.436.142,02
Sparten
EUR
EUR
2.645.826,33 17.585.362,06
3.028.285,05
4.731.322,10
3.388.954,30 1.258.515,30
4.189.310,96 13.694.657,32
17.871,11 7.693.625,76
2.663.697,44 25.278.987,82
Konsoli-
Eigenbetrieb
dierung
EUR
EUR
-349.477,67 17.235.884,39
0,00 7.693.625,76
-349.477,67 24.929.510,15
11.816,64
167.390,18
930.274,31
141.287,24
1.250.768,37
0,00
1.250.768,37
7.294,33
19.110,97
84.489,75
251.879,93
630.829,72
1.561.104,03
127.346,69
268.633,93
849.960,49
2.100.728,86
0,00
0,00
849.960,49
2.100.728,86
253.060,40
2.575.356,84
7.875.298,66
1.628.455,81 12.332.171,71
0,00 12.332.171,71
53.951,43
307.011,83
549.339,09
3.124.695,93
1.643.666,47
9.518.965,13
344.349,23 2.591.306,22
1.972.805,04 14.923.477,93
0,00 2.591.306,22
0,00 14.923.477,93
3.376.575,86 11.080.069,16
18.619,07 1.197.624,12
2.241.438,97 17.024.206,79
28.320,73 5.171.092,36
0,00 17.024.206,79
0,00 5.171.092,36
326.122,80
3.926.528,44
473.016,05
712.308,82
1.413.105,81
425.487,48
3.023.918,16
-349.477,67
2.674.440,49
574,24
507,21
255,79
386,45
1.723,69
0,00
1.723,69
1.501,66
4.400.471,91
4.433,83
1.335,86
731.756,54
-221,37
3.673,80
2.614.147,94
440,22
839,17
454.260,93
18,60
7.350,49
8.200.637,32
4.671,28
0,00
-349.477,67
0,00
7.350,49
7.851.159,65
4.671,28
293,56
81.199,93
0,00
-32.021,06
49.472,43
0,00
49.472,43
V.
1.
Sonstige Angaben
Durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer
Im Wirtschaftsjahr 2017 wurden durchschnittlich 291 Mitarbeiter beschäftigt, davon zwei Auszubildende. Sie teilen sich wie folgt auf die Dienstarten auf:
Dienstart
Ärztlicher Dienst
Pflegedienst
Medizinisch-technischer Dienst
Funktionsdienst
Klinisches Hauspersonal
Wirtschafts- und Versorgungsdienst
Verwaltungsdienst
Sonderdienst
2.
Anzahl
Anzahl
Mitarbeiter Mitarbeiter
2016
2017
4
138
105
18
1
7
17
1
5
133
103
18
1
7
17
1
291
285
Gremien des Eigenbetriebes
Organe des Eigenbetriebes sind gemäß § 5 der Betriebssatzung in der Fassung vom 25. Februar 2015:
•
die Betriebsleitung
•
der Betriebsausschuss
•
der Stadtrat und
•
der Oberbürgermeister.
Nach § 6 der Betriebssatzung hat der Eigenbetrieb einen Betriebsleiter/eine Betriebsleiterin.
Der Betriebsleiter/die Betriebsleiterin führt die Amtsbezeichnung Direktor/Direktorin des Städtischen Klinikums „St. Georg“.
Betriebsleiterin des Eigenbetriebes und Direktorin des Städtischen Klinikums „St. Georg“
Leipzig ist Frau Dr. Iris Minde.
Die Betriebsführung erfolgt als Geschäftsbesorgung. Bezüge sind nicht gewährt worden.
Das Städtische Klinikum „St. Georg“ Leipzig fällt grundsätzlich in den Anwendungsbereich des
LCGK. Darin ist unter Anderem geregelt, dass gemäß Punkt 8.2.6. des LCGK eine Veröffentlichung der Gesamtvergütung eines jeden Mitglieds der Geschäftsführung im Anhang zum Jah-
Anlage
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I
14
resabschluss erfolgen soll. Da jedoch Bezüge nicht gewährt wurden, entfällt eine entsprechende Angabe gemäß Punkt 8.2.6. des LCGK.
Der Betriebsausschuss für den Eigenbetrieb ist der Betriebsausschuss Jugend, Soziales und
Gesundheit.
Stimmberechtigte Mitglieder des Ausschusses waren im Wirtschaftsjahr:
Frau Margitta Hollick
Frau Ute Köhler-Siegel
Herr Jens Lehmann bis 17.10.2017
Herr Christian Schulze
Frau Naomi-Pia Witte
Herr Karsten Albrecht
Herr Andreas Habicht
Frau Dr. Nicole Christiane Lakowa
Frau Dr. Judith Künstler
Herr Holger Hentschel
Herr Adam Bednarsky
Frau Jessica Heller ab 17.10.2017
Rentnerin
Lehrerin
Erzieher
Einrichtungsleiter AWO Seniorenzentrum Beerendorf
Rentnerin
selbständiger Beratungsingenieur (Bauherrenvertretung, Bauund Projektleitungen)
Angestellter
Projektleiterin
Hausärztin in eigener Praxis
Büroleiter
wissenschaftlicher Mitarbeiter
Studentin
Vom Eigenbetrieb wurden keine Bezüge oder Aufwandsentschädigungen gezahlt.
3.
Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB
Für den Eigenbetrieb bestehen Haftungsverhältnisse aus im Jahr 2002 abgeschlossenen
grenzüberschreitenden Leasinggeschäften über Gebäude und den darunterliegenden Grund
und Boden an den Standorten Delitzscher Straße, Eitingonstraße, Friesenstraße und NikolaiRumjanzew-Straße.
Aus den Leasingverträgen des Eigenbetriebes mit den US-amerikanischen Vertragspartnern
ergaben sich ursprünglich Handlungsfristen und Termine aus Haupt- und Unterleasingvereinbarungen mindestens bis zum Jahr 2032. Im Jahr 2032 besteht dabei für den Eigenbetrieb die
Möglichkeit, durch Ausübung einer Kaufoption das Vertragsverhältnis zu beenden.
Für den Fall, dass im Jahr 2032 die Kaufoption gewählt wird, muss der Eigenbetrieb die Mittel
für die Entrichtung des Kaufoptionspreises in Höhe von USD 210.087.486,50 aufbringen. Dafür
hat der Eigenbetrieb eine Eigenkapital-Zahlungsübernahmevereinbarung mit einer für diesen
Zweck errichteten Stichting geschlossen. Der Kaufoptionspreis ist dadurch abgesichert, dass
die Stichting für den dort eingebrachten Betrag KfW-Anleihen (Zero Bond) erworben hat. Für
den Fall, dass der Vertragspartner den Kaufoptionspreis nicht aufbringen kann, haftet der Eigenbetrieb. Derzeit ist nicht mit einer Inanspruchnahme zu rechnen, da nicht beabsichtigt wird
von der Kaufoption Gebrauch zu machen.
Anlage
Seite
I
15
Der Eigenbetrieb sieht zum jetzigen Zeitpunkt kein akutes Ausfallrisiko in Bezug auf die CrossBorder-Lease-Verträge und hat daher keine Rückstellung gebildet.
Im Berichtszeitraum wurde an die Zusatzversorgungskasse des Kommunalen Versorgungsverbands Sachsen, Dresden, eine Umlage in Höhe von 1,2 % der zusatzversorgungspflichtigen
Bruttoentgelte aller pflichtversicherten Beschäftigten geleistet. Die zusatzversorgungspflichtigen
Bruttoentgelte betrugen TEUR 11.855.
4.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Die Verpflichtungen aus Servicemanagement-, Dienstleistungs-, Reinigungs-, Speisenversorgungs-, Wartungs-, Versicherungs- und Mietverträgen werden mit der Summe der Beträge ausgewiesen, die bis zum frühesten Kündigungstermin anfallen. Sie belaufen sich auf TEUR 2.000
für Verpflichtungen bis ein Jahr und TEUR 3 für Verpflichtungen innerhalb zwei bis fünf Jahren.
Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen gegenüber verbundenen Unternehmen belaufen sich
auf TEUR 1.212.
5.
Abschlussprüferhonorar
Das vom Abschlussprüfer, BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Leipzig, im Wirtschaftsjahr
2017 berechnete Gesamthonorar beträgt für Abschlussprüfungsleistungen netto TEUR 20 und
für sonstige Leistungen netto TEUR 0.
6.
Gewinnverwendungsvorschlag
Die Betriebsleiterin des Eigenbetriebes schlägt dem Stadtrat der Stadt Leipzig vor, den Jahresüberschuss für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 auf neue
Rechnung vorzutragen.
7.
Nachtragsbericht
Im Zuge der strategischen Weiterentwicklung der Klinikum St. Georg gGmbH ist eine Zentralisierung der internistischen Fachabteilungen in einem Neubau geplant. Dieser soll baulich auf
der Fläche des jetzigen Haus 12 errichtet werden, welche ein Bestandteil der CBL-Transaktion
des Eigenbetriebes ist.
Die im Jahr 2017 in Aussicht gestellte vorzeitige Beendigung der CBL-Transaktion wurde im
März 2017 durch einen Gremienvorbehalt des Investors Bank of New York Mellon zu diesem
Zeitpunkt nicht umgesetzt. Eine zukünftige Änderung dieser Entscheidung wird von der BNY
nicht ausgeschlossen. Um für die strategische Weiterentwicklung der Klinikums die erforderliche Planungssicherheit zu haben, wurden im Nachgang durch unsere Berater Möglichkeiten zur
entsprechenden Vertragsänderung für Haus 12 geprüft. Parallel dazu teilte die BNY mit, dass
Anlage
Seite
I
16
Anlage 2
Städtisches Klinikum „St. Georg“ Leipzig, Leipzig
Lagebericht für das Wirtschaftsjahr
vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017
Grundlagen des Eigenbetriebes
A.
Der Eigenbetrieb Städtisches Klinikum „St. Georg“ Leipzig besteht aus den Unternehmensbereichen
•
Klinik für Forensische Psychiatrie
•
Zentrum für Drogenhilfe
•
Medizinisch-soziale Wohnheime (Pflegeheim für Menschen im Wachkoma und Sozialtherapeutische Wohnstätte für chronisch-psychisch Kranke)
•
Verwaltung
Zweck des Eigenbetriebes ist die Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege. Dieser Zweck
wird insbesondere verwirklicht durch den Betrieb von Pflege- und Betreuungseinrichtungen sowie von ambulanten Einrichtungen. Die Aufgaben sind schwerpunktmäßig gerichtet auf:
•
Betreibung der Klinik für Forensische Psychiatrie
•
Bedarfsgerechte stationäre, teilstationäre und ambulante medizinische Versorgung der
Bevölkerung im Territorium
•
Vorsorgende, begleitende und nachsorgende Hilfe bei Suchtkranken
•
Ärztliche und psychologische Betreuung
•
Wohnheimmäßige Unterbringung und Betreuung von Suchtkranken
•
Wohnheimmäßige Unterbringung und Betreuung von chronisch-psychisch Kranken
•
Pflege und Betreuung von Menschen im Wachkoma innerhalb eines speziellen
Pflegeheimes
•
Ambulante Hilfen zur Erziehung für suchtkranke Eltern und ihre Kinder
Für das Wirtschaftsjahr 2017 wurde die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als Abschlussprüfer bestellt.
Anlage
Seite
II
1
Die Klinik für Forensische Psychiatrie (KFP) ist gemäß des Vollstreckungsplanes des
Freistaates Sachsen für den Vollzug der Maßregel gemäß § 64 StGB für suchtkranke Straftäter
aus den Landgerichtsbezirken Leipzig, Chemnitz und Zwickau zuständig sowie für suchtkranke
Straftäterinnen aus ganz Sachsen.
Das
Zentrum
für
Drogenhilfe
(ZFD)
nimmt
seine
Aufgabe
im
Rahmen
eines
Versorgungsauftrages für die ambulante Suchthilfe wahr. Die übertragenen kommunalen
Versorgungsleistungen umfassen die Bereitstellung und Durchführung von Hilfen im Bereich
der ambulanten und komplementären psychiatrischen Versorgung in der Stadt Leipzig auf dem
Gebiet der Suchtkrankenhilfe.
Suchtberatungs- und -behandlungsstellen (SBBn) werden mit den Schwerpunkten Beratung,
Behandlung und Vermittlung betrieben.
Daneben wurden weitere Leistungsvereinbarungen zur Betreibung von Unterkünften mit
kommunalen Dienststellen abgeschlossen - ein Wohnhaus für chronisch alkoholkranke Männer
sowie eine Notschlafstelle für illegal Drogengebrauchende. Dazu kommt die Durchführung
ambulanter erzieherischer Hilfen im Bereich der Jugendhilfe und Familienhilfe. Nachsorge bzw.
ambulante Rehabilitationsmaßnahmen werden einzelfallbezogen von Krankenversicherung
bzw. Rentenversicherung getragen.
Im Bereich der Medizinisch-sozialen Wohnheime (MSW) wurde das vollstationäre Wohn- und
Betreuungsangebot für 40 chronisch psychisch kranke Bewohner der Sozialtherapeutischen
Wohnstätte (STW) auch im Jahr 2017 von den Betroffenen in hundertprozentigem Umfang
genutzt.
Das Pflegeheim für Menschen im Wachkoma (PWK) betreut, pflegt und therapiert 20 Bewohner mit schweren und schwersten Schädigungen des Nervensystems (Phase F).
Wesentliche Grundlage des Unternehmensbereiches Anlagenverwaltung (AVW) ist die
Verpachtung des Grundvermögens und der Gebäude des Eigenbetriebes an die Klinikum St.
Georg gGmbH auf Basis eines Pachtvertrages. Dieser ist in seinen einzelnen Festlegungen
vollständig umgesetzt. Die Pachtzinszahlungen dienen der Finanzierung von Investitionen in die
Substanzerhaltung sowie in die Substanzerweiterung.
B.
Wirtschaftsbericht
Der Eigenbetrieb weist im Wirtschaftsjahr 2017 eine stabil positive Leistung auf, die sich trotz
der bereichsbezogen zum Teil sehr restriktiven Rahmenbedingungen im Gesamtergebnis aus-
Anlage
Seite
II
2
wirken konnten. In den Bereichen Pflegeheim für Menschen im Wachkoma und Sozialtherapeutische Wohnstätte führten die Aufwandssteigerungen leider dazu, dass die Planergebnisse nicht
erreicht werden konnten.
Die Klinik für Forensische Psychiatrie (KFP) war im abgelaufenen Wirtschaftsjahr bezogen
auf 118 Planbetten zu 90,38 % ausgelastet. Die durchschnittliche Belegung lag damit unter
Planniveau. Eine eindeutige Zunahme der Zuweisungen von suchtkranken Straftätern durch die
Gerichte ist weiterhin nicht zu verzeichnen. Seit September entfällt auch die Aufnahme von gemäß § 126a StPO eingewiesenen Patienten aus Sachsen. Des Weiteren wurden im Monatsschnitt deutlich weniger Patienten als in 2016 gemäß § 126a StPO zugewiesen. So ist im Vergleich zum Vorjahr die Auslastung wieder rückläufig.
Die Forensische Institutsambulanz als Bindeglied zwischen stationärer Versorgung und ambulantem Nachsorgenetzwerk läuft gewohnt reibungslos. Im Jahr 2017 wurden monatlich durchschnittlich 128 Patienten behandelt. Dies bedeutet gegenüber dem Vorjahr eine Erhöhung von
19 Patienten monatlich.
Im
Jahr
2017
wurden
im
Vergleich
zum
Vorjahr
in
den
Suchtberatungs-
und
-behandlungsstellen des Zentrums für Drogenhilfe (ZFD) etwas weniger Klienten registriert.
Ursache für den Rückgang waren Ausfallzeiten durch langzeiterkrankte Fachkräfte. Das Wohnhaus für chronisch alkoholabhängige Menschen war ganzjährig komplett belegt. Die vorgehaltenen 20 Betten in der Notschlafstelle Chopinstraße waren ausgebucht. Ein speziell für suchtkranke Eltern eingerichteter Fachbereich Familienhilfe leistet neben klassischer Suchtberatung
ambulante Hilfen zur Erziehung in Form aufsuchender sozialpädagogischer Familienhilfe. Für
2017 und 2018 stehen nun Mittel des Gesundheitsamtes zur Verfügung, um die Arbeit mit Kindern als Angehörige suchtkranker Eltern regelhaft anbieten zu können.
Grundlage
der
Arbeit
ist
die
fortlaufende
Aktualisierung
aller
Leistungs-
und
Kostensatzvereinbarungen.
In der Sozialtherapeutischen Wohnstätte war sowohl Auslastung als auch Belegung des
Hauses auch im Jahr 2017 stabil. Im Jahresdurchschnitt waren alle Plätze belegt und die
Wohnstätte mit über 99 % sehr hoch ausgelastet. Frei werdende Plätze wurden rasch
nachbelegt. Ca. 2/3 der Bewohner haben eine Erkrankung aus dem schizophrenen
Formenkreis, viele von ihnen mit paranoiden Zügen. Trotz längerer Krankenhausaufenthalte
konnte eine Belegung von 94 % im Jahresdurchschnitt erreicht werden.
Anlage
Seite
II
3
Aufgrund erforderlicher struktureller Veränderungen wurde die Heimleiterin Mitte November
2017 freigestellt und diese Aufgabe kommissarisch durch die Leitung des ZFD wahrgenommen.
Die neue Heimleitung hat ihren Dienst ab Februar 2018 angetreten. Fachlicher Schwerpunkt für
die
neue
Heimleitung
wird
die
systematische
Aufarbeitung
und Aktualisierung
der
bewohnerbezogenen Förderpläne nach den Vorgaben des Bundesteilhabegesetzes (BTHG)
sein.
Das Pflegeheim für Menschen im Wachkoma war im Berichtszeitraum zu 98 % ausgelastet
und zu 96 % belegt. Die durch den Tod von zwei Bewohnern frei gewordenen Plätze konnten
durch engagierte Akquise zügig neu belegt werden. Die sehr gute Ergebnisqualität konnte 2017
erreicht werden, da die Bewohner nur selten und nur kurzzeitig im Krankenhaus behandelt
werden mussten und sich somit abwesenheitsbedingte lange Ausfälle nicht zusätzlich
auswirkten.
Die
Wettbewerbssituation
durch
neu
hinzukommende
Einrichtungen
der
stationären
Intensivpflege ist unverändert schwierig. Noch immer liegt der Eigenanteil für den einzelnen
Bewohner deutlich über dem vergleichsüblichen Durchschnitt.
Ein bei Routinekontrollen im Haus festgestellter Legionellenbefund zog umfangreiche
Gegensteuerungsmaßnahmen an der Trinkwasseranlage nach sich. Die aufwändige Sanierung
der Leitungsanlage führte zu erheblichen außerplanmäßigen finanziellen Belastungen.
Das Pflegeheim konnte aufgrund der beschriebenen Sachverhalte das positive Planziel nicht
erreichen.
Die Klinikum St. Georg gGmbH als Pächterin erbringt für den Bereich Verwaltung die
Instandhaltungsarbeiten für die genutzten Gebäude. Diese beliefen sich im Wirtschaftsjahr 2017
auf ein Volumen in Höhe von TEUR 3.614.
Anlage
Seite
II
4
C.
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
1.
Vermögenslage
31.12.2017
TEUR
Aktiva
Anlagevermögen
langfristiges Vermögen
Vorräte
kurzfristige Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
liquide Mittel
Rechnungsabgrenzungsposten
kurzfristiges Vermögen
Summe Aktiva
Passiva
Eigenkapital
Sonderposten
langfristige Rückstellungen
langfristige Verbindlichkeiten gegenüber
dem Gesellschafter
langfristige Mittel
kurzfristige Rückstellungen
kurzfristige Verbindlichkeiten
Ausgleichsposten aus
Darlehensförderung
Rechnungsabgrenzungsposten
kurzfristige Mittel
Summe Passiva
31.12.2016
TEUR
Veränderung
TEUR
Veränderung
%
135.637
135.637
4
140.788
140.788
5
-5.151
-5.151
-1
-3,7
-3,7
-20,0
3.764
37
1
3.806
139.443
3.766
37
1
3.809
144.597
-2
0
0
-3
-5.154
-0,1
0,0
0,0
-0,1
-3,6
45.026
83.610
97
44.970
86.507
100
56
-2.897
-3
0,1
-3,3
-3,0
1.307
130.040
290
3.625
2.134
133.711
475
4.552
-827
-3.671
-185
-927
-38,8
-2,7
-38,9
-20,4
114
5.374
9.403
139.443
118
5.741
10.886
144.597
-4
-367
-1.483
-5.154
-3,4
-6,4
-13,6
-3,6
Die Bilanzsumme verminderte sich im Vorjahresvergleich um TEUR 5.154 bzw. 3,6 %. Die
Ursachen hierfür liegen überwiegend im langfristigen Bereich.
Auf der Aktivseite der Bilanz verminderte sich im langfristigen Bereich das Anlagevermögen im
Vorjahresvergleich um TEUR 5.151 bzw. 3,7 %. Den Investitionen des Wirtschaftsjahres von
TEUR 1.069 stehen Abschreibungen von TEUR 5.171 sowie Restbuchwertabgänge von
TEUR 1.049 gegenüber. Der Deckungsgrad des Anlagevermögens durch Eigenkapital und
Sonderposten beträgt 94,8 %.
Gemäß Beschluss der Ratsversammlung der Stadt Leipzig vom 28. Februar 2018 wurde das
Objekt Potschkaustraße 50 mit Wirkung zum 31. Dezember 2017 aus der Zuordnung zum
Eigenbetrieb herausgelöst und in den Kernhaushalt der Stadt Leipzig zurückübertragen. Aus
der Rückübertragung war das Anlagevermögen um TEUR 863 zu mindern.
Im kurzfristigen Bereich zeigen sich auf der Aktivseite der Bilanz die Forderungen und
sonstigen Vermögensgegenstände mit einer Verminderung um TEUR 2 bzw. 0,1 % nahezu auf
Vorjahresniveau.
Anlage
Seite
II
5
Im Wirtschaftsjahr 2017 wurden die unter den sonstigen Vermögensgegenständen bilanzierten
Schadenersatzansprüche gegen die schadenverursachenden Bauunternehmen, deren
Versicherungen sowie den verantwortlichen Architekten für die wirtschaftlichen Folgen des im
Jahr 2013 eingetretenen Wasserschadens am Baukörper Haus 21 im Zuge des
fortschreitenden Verfahrens um weitere 10 % wertberichtigt. Der Ansatz erfolgt nach dem
Grundsatz der kaufmännischen Vorsicht in Höhe von 35 % der zugrundeliegenden
Aufwendungen.
Auf der Passivseite der Bilanz erhöhte sich im langfristigen Bereich das Eigenkapital um den
Jahresüberschuss des Wirtschaftsjahres von TEUR 49 sowie die Einzahlung der Stadt Leipzig
in die Kapitalrücklagen im Rahmen der entgeltlichen Widmung von Grundstücken und
Gebäuden von TEUR 60. Aus dem Beschluss der Ratsversammlung der Stadt Leipzig zur
Rückübertragung des Objektes Potschkaustraße 50 waren die Kapitalrücklagen um TEUR 53
zu mindern. Das Eigenkapital zum 31. Dezember 2017 beläuft sich auf TEUR 45.026. Die
Eigenkapitalquote zum Stichtag beträgt 32,3 % (Vj.: 31,1 %).
Das festgesetzte Kapital gemäß der Betriebssatzung beträgt zum 31. Dezember 2017
unverändert zum Vorjahr TEUR 30.000.
Ebenfalls im langfristigen Bereich verminderten sich die Sonderposten um TEUR 2.897 bzw.
3,3 %. Den Zuführungen des Wirtschaftsjahres in Höhe der aus Mitteln der öffentlichen Hand
und Zuwendungen Dritter geförderten Investitionen von TEUR 946 stehen Auflösungen der
Sonderposten für Abschreibungen und Restbuchwertabgänge in Höhe von TEUR 3.843
gegenüber.
Die langfristigen Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter verminderten sich im Wirtschaftsjahr um die planmäßigen Tilgungsleistungen im Rahmen der entgeltlichen Widmung von
Grundstücken und Gebäuden in Höhe von TEUR 60. Aus dem Beschluss der Ratsversammlung der Stadt Leipzig zur Rückübertragung des Objektes Potschkaustraße 50 waren die langfristigen Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter zudem um TEUR 767 zu mindern.
Im kurzfristigen Bereich verminderten sich auf der Passivseite der Bilanz die kurzfristigen
Rückstellungen um TEUR 185 bzw. 38,9 % im Wesentlichen wegen der Ausbuchung der Rückstellung für Prozessrisiken aus der Werklohnforderung der OFRA Generalbau GmbH & Co KG.
Mit Datum vom 19. Oktober 2017 erging in der Sache das Urteil des Landgerichtes Leipzig. Die
Klage der OFRA Generalbau GmbH & Co KG wurde abgewiesen bzw. als derzeit unbegründet
abgewiesen.
Die Entwicklung der Rückstellungen des Eigenbetriebes ist in der Anlage zum Lagebericht
dargestellt.
Ebenfalls im kurzfristigen Bereich verminderten sich die kurzfristigen Verbindlichkeiten um
TEUR 927 bzw. 20,4 %. Hier wirkte sich mit TEUR 935 im Wesentlichen die Inanspruchnahme
Anlage
Seite
II
6
von Investitionsfördermitteln des Freistaates für Baumaßnahmen der Klinik für Forensische
Psychiatrie entsprechend aus.
2.
Finanzlage
Die Entwicklung des Finanzmittelbestandes ist in der nachfolgenden Kapitalflussrechnung
dargestellt.
Kapitalflussrechnung nach DRS 21
1.
2.
3.
4.
5.
Jahresüberschuss
Nicht geförderte Abschreibungen auf das Anlagevermögen (+)
Zunahme (+)/ Abnahme (-) der Rückstellungen
Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen (+)/ Erträge (-)
Zunahme (-)/ Abnahme (+) der Vorräte, der Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva, die nicht der
Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind
6. Zunahme (+)/ Abnahme (-) der Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva, die nicht
der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind
7. Gewinn (-)/ Verlust (+) aus dem Abgang von eigenmittelfinanzierten Gegenständen des Anlagevermögens
8. Zinsaufwendungen (+)/ Zinserträge (-)
2017
TEUR
2016
TEUR
VJ-Delta
TEUR
49
1.324
-188
-364
84
1.358
-71
-364
-34
-35
-117
0
3
315
-311
-970
-830
-140
1.049
6
1
20
1.048
-14
908
512
396
-1.069
2
-368
3
-702
-1
-1.068
-365
-703
Auszahlungen aus Darlehen (-)
Einzahlungen von Stadt Leipzig (+)
Erhaltene Fördermittel (+)
Gezahlte Zinsen (-)
-60
6
228
-7
-60
60
1.309
-22
0
-54
-1.081
15
III. Cashflow aus Finanzierungstätigkeit
167
1.286
-1.119
8
1.433
-1.425
2.292
37
2.255
2.300
37
2.263
859
24
836
2.292
37
2.255
1.433
13
1.419
8
0
8
I. Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit
1. Auszahlungen für Investitionen (-) in das Anlagevermögen
2. Erhaltene Zinsen (+)
II. Cashflow aus Investitionstätigkeit
1.
2.
3.
4.
Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds
(Summe I. + II. + III.)
Finanzmittelfonds am Anfang der Periode
davon Kassenbestand
davon saldierte Cash-Pool-Forderungen
Finanzmittelfonds am Ende der Periode
davon Kassenbestand
davon saldierte Cash-Pool-Forderungen
Anlage
Seite
II
7
Der Eigenbetrieb Städtisches Klinikum „St. Georg“ Leipzig ist in das Cash-Management der St.
Georg Unternehmensgruppe eingebunden. Der Finanzmittelfonds des Eigenbetriebes zum
31. Dezember 2017, bestehend aus liquiden Kassenbeständen und geldäquivalenten saldierten
Cash-Pool-Forderungen gegen die St. Georg Unternehmensgruppe beträgt TEUR 2.300 und
setzt sich wie folgt zusammen:
Kassenbestände
Cash-Pool-Forderungen gegen die St. Georg
Unternehmensgruppe
Cash-Pool-Verbindlichkeiten gegenüber der St. Georg
Unternehmensgruppe
Finanzmittelfonds
31.12.2017
31.12.2016
TEUR
TEUR
37
37
VJ-Delta
TEUR
0
2.335
2.334
1
-72
2.300
-79
2.292
7
8
Die Finanzbeziehungen zwischen der Stadt Leipzig und dem Eigenbetrieb stellen sich wie folgt
dar:
2017
EUR
Zentrum für Drogenhilfe
haushaltsrelevante Erträge
Vertrag zur Durchführung der ambulanten komplexen psychiatrischen
Versorgung
1.918.100,00
Zuwendung aus Mitteln des Freistaates Sachsen - Richtlinie Psychiatrie und
Suchthilfe (RL-PsySu) Förderung der ambulanten Suchtberatungs- und
Behandlungsstellen
520.126,00
Ambulante Betreuung Theklaer Straße
492.852,82
Notunterbringung Chopinstraße
312.178,64
Sozialarbeiterstelle Streetworkerteam
30.000,00
Gruppenangebot "Kinder aus suchtbelasteten Familien"
30.000,00
Zuwendung Begegnungsstätte "Regenbogen"
Crystal-Projekt
7.200,00
739,85
Anlagenverwaltung
Ausgleichszahlung Stadt "Finanzierung entgeltliche Widmung" (Vereinbarung
vom 04. Dezember 2012)
Tilgung im Rahmen der "entgeltlichen Widmung" (Vereinbarung vom 04.
Dezember 2012)
60.000,00
-60.000,00
Anlage
Seite
II
8
Forderungen gegen die Stadt Leipzig bestehen in Höhe von TEUR 152 (Vj.: TEUR 104)
gegenüber dem Amt für Jugend, Familie und Bildung für Betreuungsentgelte im Rahmen der
wirtschaftlichen Jugendhilfe sowie gegenüber dem Sozialamt. Verbindlichkeiten gegenüber der
Stadt Leipzig werden im Wesentlichen für die zum 31. Dezember 2017 bestehenden
Verpflichtungen aus dem entgeltlichen Anteil des im Wirtschaftsjahr 2011 gewidmeten
Anlagevermögens (Widmungssatzung) in Höhe von TEUR 325 (Vj.: TEUR 1.195) sowie für
Zuwendungen zur Finanzierung von Investitionen in Höhe von TEUR 999 (Vj.: TEUR 999)
ausgewiesen.
Die Liquidität des Eigenbetriebes war im gesamten Jahr 2017 gesichert. Die saldierte
Forderung gegen die St. Georg Unternehmensgruppe aus dem Cash-Management beträgt zum
Bilanzstichtag TEUR 2.263. Die Forderung ist durch Kassen- und Bankbestände und zusätzlich
durch eine vorhandene Kreditlinie der Klinikum St. Georg gGmbH in Höhe von EUR 24 Mio.
gedeckt.
3.
Ertragslage
2017
TEUR
Laufende Erträge
Umsatzerlöse
sonstige betriebliche Erträge
Laufende Aufwendungen
Personalaufwand
Materialaufwand
ergebniswirksame Abschreibungen
übrige betriebliche Aufwendungen
und sonstige Steuern
Betriebsergebnis
Finanzergebnis
neutrales Ergebnis
Jahresergebnis
%
2016
TEUR
%
VJ-Delta
TEUR
%
17.236
3.748
20.984
82,1
17,9
100,0
17.108
3.557
20.665
82,8
17,2
100,0
128
191
319
0,7
5,4
1,5
14.923
2.101
1.324
71,1
10,0
6,3
14.463
2.268
1.358
70,0
11,0
6,6
460
-167
-34
3,2
-7,4
-2,5
2.457
20.805
179
-6
-124
11,7
99,1
0,9
0,0
-0,6
2.380
20.469
196
-20
-92
11,5
99,1
0,9
-0,1
-0,4
77
336
-17
14
-32
3,2
1,6
-8,7
-70,0
34,8
49
0,2
84
0,4
-35
-41,7
Das Planergebnis 2017 von TEUR -13 wurde mit dem Jahresergebnis von TEUR 49 um
TEUR 62 positiv überschritten. Dabei erwirtschaftete der Unternehmensbereich AVW ein ausgeglichenes Ergebnis, das ZFD einen Überschuss von TEUR 81 und die MSW einen Fehlbetrag in Höhe von TEUR 32. Die KFP liegt auf Grund der Finanzierungssystematik des Landes
Sachsen ergebnisneutral im Planbereich. Ein entsprechender Plan-Ist-Vergleich ist in einer
Anlage zum Lagebericht dargestellt.
Die Umsatzerlöse erhöhten sich im Vorjahresvergleich um TEUR 128 bzw. 0,7 %. Hier wirkten
sich im Wesentlichen gestiegene Zuweisungen des Landes Sachsen an die Klinik für
Anlage
Seite
II
9
Forensische Psychiatrie aus. Die Umsätze stellen sich in den einzelnen Sparten des
Eigenbetriebes wie folgt dar:
Umsatz 2017 Umsatz 2016
TEUR
TEUR
12.436
12.377
2.646
2.498
1.354
1.421
800
811
17.236
17.108
Klinik für Forensische Psychiatrie
Medizinisch-soziale Wohnheime
Verwaltung
Zentrum für Drogenhilfe
Das zugrundeliegende Leistungsgerüst der einzelnen Unternehmensbereiche
Eigenbetriebes ergibt sich im Berichtsjahr im Vergleich zum Vorjahr wie folgt:
Betten und
Plätze
Pflegeheim für Menschen im Wachkoma
Sozialtherapeutische Wohnstätte
Klinik für Forensische Psychiatrie
2017
2016
Anzahl Anzahl
20
20
40
40
118
118
des
Pflegetage/
Betreuungstage
2017
Anzahl
7.138
14.469
38.915
Nutzungsgrad der
aufgestellten
Betten und Plätze
2016
2017
2016
Anzahl
%
%
7.190
97,79
98,23
14.533
99,11
99,27
40.606
90,38
93,99
Zentrum für Drogenhilfe
betreute Klienten
2017
2016
Zahl der Klienten insgesamt (ohne anonyme Kontakte)
davon Zugänge
weitere Angebote
2.782
1.649
2.966
1.878
Notschlafstelle in Chopinstraße (Plätze)
Anzahl Übernachtungen
Auslastung
20
7.213
99%
20
7.192
98%
35
12.522
98%
35
12.418
97%
Wohnstätte für Alkoholkranke in Theklaer Straße (Plätze)
Anzahl Übernachtungen
Auslastung
Die sonstigen betrieblichen Erträge erhöhten sich im Vorjahresvergleich um TEUR 191 bzw.
5,4 %. Hier wirkten sich insbesondere gestiegene Entgelte aus der Leistungsvereinbarung mit
der Stadt Leipzig zur Finanzierung des Zentrums für Drogenhilfe aus.
Der Personalaufwand erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr um TEUR 460 bzw. 3,2 %. Die
Steigerung ist vor allem auf Tariflohnsteigerungen und die Umsetzung der neuen
Entgeltordnung zum TVöD für den Bereich der VKA zurückzuführen.
Anlage
Seite
II
10
Auf der Grundlage des definierten Geltungsbereiches des TVöD-K galt für die Klinik für Forensische Psychiatrie auch im Jahr 2017 dieser Spartenvertrag. Für die Einrichtungen Zentrum für
Drogenhilfe und die medizinischen Wohnheime wurde in 2017 der TVöD-B (Sparte Pflege- und
Betreuungseinrichtungen) angewandt.
Entwicklung der Vollkräfte des Eigenbetriebes nach Bereichen im Jahresdurchschnitt:
Unternehmensbereich
Klinik für Forensische Psychiatrie
Zentrum für Drogenhilfe
Pflegeheim für Menschen im Wachkoma
Sozialtherapeutische Wohnstätte
Sonstiges Personal
Eigenbetrieb gesamt
VK 2017
153,9
50,2
21,0
16,4
5,6
247,1
VK 2016
Abweichung
151,0
2,9
50,7
-0,5
21,7
-0,7
17,1
-0,7
5,4
0,2
245,9
1,2
Im Eigenbetrieb waren 2017 im Jahresdurchschnitt 247,1 VK (Vj.: 245,9 VK) beschäftigt. Damit
erhöhte sich die Anzahl der Vollkräfte im Jahresdurchschnitt gegenüber 2016 insgesamt nur um
1,2 VK.
Die größte Veränderung mit ca. 3 VK Erhöhung ist in der Klinik für Forensische Psychiatrie zu
verzeichnen und betraf einen Zuwachs im Pflegedienst. In den anderen Unternehmensbereichen sind die Veränderungen nur geringfügig.
Darstellung Stellenübersicht:
Stellenübersicht
Städtisches Klinikum "St. Georg" Leipzig
Durchschnittliche Anzahl
Beschäftigte Personen
Vollzeitäquivalente (VZÄ) / Vollkräfte (VK)
Auszubildende
Anlage
Seite
II
11
Plan
Ist
305
264
1
Abw. +/ 291
247
1
-14
-17
0
Die Personalaufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:
2017
Gesamt
Mitarbeiter
(MA)
TEUR
Ärztlicher Dienst
Pflegedienst
Medizinisch-technischer Dienst
Funktionsdienst
Klinisches Hauspersonal
Wirtschafts- und Versorgungsdienst
Verwaltungsdienst
Sonstiges Personal
Gesamt
457
6.759
5.605
948
42
186
706
220
14.923
2016
Gesamt
Mitarbeiter
(MA)
Anzahl
4
138
105
18
1
7
17
1
291
TEUR
535
6.442
5.407
952
41
184
709
193
14.463
Anzahl
5
133
103
18
1
7
17
1
285
Mit der Struktur des Eigenbetriebes als rechtlich zugehöriges Unternehmen zur Stadt Leipzig,
welches Mitglied im Kommunalen Arbeitgeberverband Sachsen e.V. ist, sind die kommunalen
Flächentarifverträge der Vereinigung der Kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) umzusetzen.
Nichtärztlicher Dienst
Der TVöD war entsprechend der Tarifeinigung mit ver.di mit folgenden Eckpunkten umzusetzen.
Bereits im April 2016 war die Einigung über die neue Entgeltordnung erzielt worden. Diese galt
ab 1. Januar 2017 und endet am 31. Dezember 2020. Damit verbunden waren differenzierte
Entgelterhöhungen für unterschiedliche Beschäftigtengruppen. Ab 1. Februar 2017 wurden die
Tabellenentgelte der nichtärztlichen Beschäftigten um 2,35 % erhöht. Weiterhin wirkten sich die
bereits im Vorjahr umgesetzten Vergütungsänderungen im Sozial - und Erziehungsdienst auch
im Jahr 2017 kostensteigernd im Eigenbetrieb aus.
Ärztlicher Dienst
Der TV-Ärzte/VKA wurde entsprechend der Tarifeinigung mit dem Marburger Bund mit folgenden Eckpunkten umgesetzt.
Am 19. Oktober 2016 wurde die Tarifeinigung mit dem Marburger Bund für die Ärzte und Ärztinnen an kommunalen Krankenhäusern mit folgenden Festlegungen erzielt:
Erhöhung der Tabellenentgelte ab 1. September 2016 bis zum 31. August 2017 um 2,3 %. Ab
1. September 2017 wurde eine weitere Steigerung in Höhe von 2,0 % wirksam, die bis
Anlage
Seite
II
12
30. April 2018 gilt. Die Laufzeit des Tarifvertrages im ärztlichen Dienst endet am
31. Dezember 2018.
Altersteilzeit
Es wurden auch im Jahr 2017 keine neuen Altersteilzeitvereinbarungen abgeschlossen.
Abgangsquote/Krankenstand
Die Abgangsquote 2017 beträgt 11,34 % und ist damit im Vergleich zum Vorjahr um 4 % gestiegen. Das Niveau des Krankenstandes betrug im Jahresdurchschnitt 10,09 %. Damit ist im
Vergleich zum Vorjahr ebenfalls ein Anstieg um 1,23 % zu verzeichnen. Die Krankheitsquote
beinhaltet den Ausfall mit und ohne Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber.
Aus- und Weiterbildung
Im Jahr 2017 war im Pflegeheim "St. Georg" ein Auszubildender in der Fachrichtung Altenpflege
bereits seit dem Vorjahr im Ausbildungsverhältnis. Ein weiterer hat die Ausbildung ab
1. September 2017 begonnen.
Im Rahmen des Freiwilligen Sozialen Jahres waren im Eigenbetrieb zwei Jugendliche eingesetzt.
Im Eigenbetrieb wurden im Jahr 2017 insgesamt drei Weiterbildungsverträge mit Beschäftigten
abgeschlossen. Folgende Schwerpunkte waren Inhalt der Weiterbildungen:
• Praxisanleiter
• Fachtherapeut für die außerklinische Intensivpflege und Menschen im Wachkoma/Wachkomatherapeut
Der Materialaufwand entwickelte sich im Vorjahresvergleich um TEUR 167 bzw. 7,4 % rückläufig. Ursächlich ist hier im Wesentlichen die Entwicklung des Medikamentenverbrauches und des
therapeutischen Aufwandes in der Klinik für Forensische Psychiatrie.
Die ergebniswirksamen Abschreibungen liegen mit einem Rückgang von TEUR 34 bzw. 2,5 %
weitestgehend auf Vorjahresniveau.
Anlage
Seite
II
13
Im neutralen Ergebnis wirkt sich im Wesentlichen der Sachverhalt Schadenersatzansprüche
bzw. Schadenersatzverpflichtungen aus der Betriebsunterbrechung im Brandverletztenzentrum
im Zeitraum August 2013 bis März 2014 wie folgt aus:
2017
TEUR
Wertberichtigung aus Neubewertung des Anspruches
neutrales Ergebnis aus Schadenersatzansprüchen/
-verpflichtungen
D.
2016
TEUR
-212
-212
-212
-212
Prognosebericht mit Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
Im Rahmen der Wirtschaftsplanungen mit den gesetzlichen und finanziellen Gegebenheiten
sind für alle Bereiche ausgeglichene Ergebnisse Zielstellung. Insbesondere die Refinanzierung
von tariflichen Personalkostensteigerungen und Instandhaltungs-/Sanierungsmaßnahmen
stellen diesbezüglich wesentliche Faktoren dar.
Der Entwurf des Wirtschaftsplanes für das Folgejahr 2018 weist einen Verlust in Höhe von
TEUR -14 aus. Der Planverlust entsteht im Unternehmensbereich Anlagenverwaltung im Wesentlichen wegen nicht refinanzierter Beratungskosten im Zusammenhang mit der vorzeitigen
Beendigung der CBL- Transaktion.
Wesentliche Änderungen der derzeitigen Rahmenbedingungen sind im Jahr 2018 bislang nicht
auszumachen. Die haushaltsrelevanten Positionen wurden mit der Stadtverwaltung
abgestimmt.
Der Eigenbetrieb ist über die Service-Managementvereinbarung in das Risikomanagementsystem der Klinikum St. Georg gGmbH integriert. Das vorliegende Risikohandbuch für die
Klinikum St. Georg gGmbH wurde am 15. Februar 2010 in Kraft gesetzt, im April 2015
aktualisiert und wird zur Zeit erneut überarbeitet.
Für den Eigenbetrieb bestehen Risiken in der verhandelbaren Refinanzierung von Preis- und
Tarifentwicklungen verbunden mit der unzureichenden Entwicklung der Leistungsentgelte.
Im Unternehmensbereich Anlagenverwaltung wird sich die Liquidität auf Grund der laufenden
Zuflüsse aus dem geltenden Pachtvertrag mit der Klinikum St. Georg gGmbH grundsätzlich
weiter erhöhen. Des Weiteren verfügt der Eigenbetrieb über eine Kontokorrentkreditlinie in
Höhe von EUR 2,8 Mio.
Die Schadenersatzklage des Eigenbetriebes gegen den Bauträger (und letztendlich gegen dessen Insolvenzverwalter) sowie die Planungsfirmen bezüglich des Gebäude- und Betriebsaus-
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fallschadens in Höhe von TEUR 2.118 wurde, wie bereits in den Vorjahren berichtet, form- und
fristgerecht erstellt und beim Landgericht Leipzig geltend gemacht.
Mit Urteil vom 28. Februar 2018 wurde die Klage weitgehend abgewiesen und lediglich ein
Schadenersatz in Höhe von EUR 57.000 dem Städtisches Klinikum „St. Georg“ Leipzig stattgegeben. Es wird beabsichtigt, gegen die Entscheidung Berufung einzulegen.
Das Klageverfahren des Bauträgers (und letztendlich des Insolvenzverwalters) gegen den Eigenbetrieb auf ausstehenden Werklohn wegen fristloser Vertragskündigung wurde im Januar 2018 rechtskräftig entschieden. Das Gericht hat festgestellt, dass die gerichtlich geltend gemachten Werklohnforderungen wegen fehlender prüffähiger Nachweise unberechtigt sind. Die
Klage wurde abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen. Es ist dem Kläger vorbehalten, erneut eine prüffähige Schlussrechnung vorzulegen. Unter Berücksichtigung
der hohen rechtlichen Anforderungen zur Abrechnung eines gekündigten Pauschalpreisvertrages bestehen aus unserer Sicht nur geringe Chancen für eine erfolgreiche Durchsetzung derartiger Werklohnforderungen durch den Bauträger.
Im Zuge der strategischen Weiterentwicklung der Klinikum St. Georg gGmbH ist eine Zentralisierung der internistischen Fachabteilungen in einem Neubau geplant. Dieser soll baulich auf
der Fläche des jetzigen Haus 12 errichtet werden, welche ein Bestandteil der CBL-Transaktion
des Eigenbetriebes ist.
Die im Jahr 2017 in Aussicht gestellte vorzeitige Beendigung der CBL-Transaktion wurde im
März 2017 durch einen Gremienvorbehalt des Investors (Bank of New York Mellon – BNY) zu
diesem Zeitpunkt nicht umgesetzt. Eine zukünftige Änderung dieser Entscheidung wird von der
BNY nicht ausgeschlossen. Um für die strategische Weiterentwicklung des Klinikums die erforderliche Planungssicherheit zu haben, wurden im Nachgang durch unsere Berater Möglichkeiten zur entsprechenden Vertragsänderung für Haus 12 geprüft. Parallel dazu teilte die BNY mit,
dass beim Erreichen von definierten Beendigungswerten eine vorzeitige Komplettablösung weiterhin möglich sei. Vor diesem Hintergrund wurden mit der Stadt Leipzig Gespräche über die
Höhe und die Finanzierung einer zusätzlichen Ausgleichszahlung geführt.
Im Ergebnis wird gegenwärtig eine Gremienvorlage erstellt, welche neben der Darstellung der
möglichen Varianten der Vertragsänderung auch eine vorzeitige Beendigung der CBLTransaktion unter Berücksichtigung einer Ausgleichszahlung zur Entscheidung bringt.
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Das Zentrum für Drogenhilfe wird durch den wachsenden Suchtmittelmissbrauch auch
perspektivisch weiterhin dezentral der psychosozialen Grundversorgung von Suchtkranken zur
Verfügung stehen müssen. Hinzu kommen weitere Aufgaben im Rahmen von Beratung,
Betreuung und Vermittlung suchtgefährdeter und -kranker Menschen und deren Angehöriger.
Die Droge Crystal erzeugt unverändert verstärkt Klientennachfragen. Des Weiteren legen veränderte Konsummuster sowie stoffungebundenes Suchtverhalten eine Profilerweiterung im
Zentrum für Drogenhilfe nahe. Die vorhandenen Ressourcen lassen hier aber kaum Spielraum.
Die Arbeit mit Kindern als Angehörige suchtkranker Eltern wird fest etabliert.
Die Entwurfsplanung für die Sanierung des Objektes Theklaer Straße ist abgeschlossen. Die
Haushaltvorlage zum Baubeschluss ist bauseitig fertiggestellt. Es ist vorgesehen, dass die Vorlage unter der Maßgabe der Kreditfinanzierung erstellt wird. Die Einholung von Finanzierungsangeboten erfolgt zum Ende des Jahres 2017. Derzeit wird die Bauvorlage erarbeitet und 2018
an die städtischen Gremien eingereicht. Das Bauvorhaben wurde im Wirtschaftsplan 2018 ff.
entsprechend eingeordnet.
Am 12. September 2017 wurde die Novellierung der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Förderung sozialpsychiatrischer Hilfen, der
Suchtprävention und Suchtkrankenhilfe (Richtlinie Psychiatrie und Suchthilfe – RL-PsySu)
durch den Freistaat Sachsen bekanntgegeben. Der Finanzierungsmodus erfolgt künftig nach
der jeweiligen Einwohnerstärke der Gebietskörperschaft in Bezug zum Freistaat Sachsen. Mögliche Konsequenzen für die künftige Förderung der Einrichtungen des gemeindepsychiatrischen
Verbundes der Stadt Leipzig und damit auf das ZFD sind derzeit noch nicht absehbar.
In der Klinik für Forensische Psychiatrie konzentriert sich die Arbeit wieder auf die Behandlung
von Patienten im Rahmen der Maßregel gemäß § 64 StGB. Die vorübergehend als spezialisierte Aufnahmestation für vorläufig nach § 126a StPO untergebrachte Patienten eingerichtete Station wird als zusätzliche Therapiestation für Patienten mit Doppeldiagnosen eingerichtet. Hier
zeigt sich ein wachsender Bedarf.
Die Forensische Institutsambulanz wird in enger Kooperation mit der Forensischen Ambulanz
des Sächsisches Krankenhaus für Psychiatrie und Neurologie Altscherbitz, Schkeuditz, betrieben. Nach einem deutlichen Anstieg der zu betreuenden Patienten in 2017 erwarten wir hier für
2018 eine Konsolidierung auf dem Vorjahresniveau.
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WIEDERGABE DES BESTÄTIGUNGSVERMERKS
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VI. WIEDERGABE DES BESTÄTIGUNGSVERMERKS
Wir haben dem Jahresabschluss und dem Lagebericht des Städtisches Klinikum „St. Georg“
Leipzig, Leipzig, für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 in den
diesem Bericht als Anlagen I (Jahresabschluss) und II (Lagebericht) beigefügten Fassungen den
am 8. März 2018 in Leipzig unterzeichneten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk wie folgt
erteilt:
„Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
Wir haben den Jahresabschluss — bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang —
unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Städtisches Klinikum „St. Georg“ Leipzig,
Leipzig, für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften sowie den ergänzenden Bestimmungen der Satzung liegen in der Verantwortung der Betriebsleitung des Eigenbetriebes. Unsere
Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den
Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 32 SächsEigBVO unter Beachtung der
vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden.
Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über
das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Eigenbetriebes sowie die Erwartungen über mögliche
Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen
internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der
angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Betriebsleitung des
Eigenbetriebes sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung
bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften sowie
den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanzund Ertragslage des Eigenbetriebes. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den gesetzlichen Vorschriften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des
Eigenbetriebes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“
bdo
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