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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1429241.pdf
Größe
2,3 MB
Erstellt
31.08.18, 12:00
Aktualisiert
29.11.18, 17:28

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Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-06286 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Finanzen Betreff: Feststellung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 01.01.2017 bis 31.12.2017 für den Eigenbetrieb Städtisches Klinikum "St. Georg" Leipzig Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Finanzen BA Jugend, Soziales, Gesundheit Ratsversammlung 22.11.2018 Beschlussfassung Beschlussvorschlag: 1. Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 01.01.2017 bis 31.12.2017 wird gemäß Anlage zu Beschlusspunkt 1. festgestellt. 2. Der Jahresüberschuss in Höhe von 49.472,43 Euro wird auf neue Rechnung vorgetragen. 3. Der Betriebsleitung wird für das Wirtschaftsjahr 01.01.2017 bis 31.12.2017 Entlastung erteilt. Zusammenfassung: Anlass der Vorlage: Rechtliche Vorschriften Stadtratsbeschluss Verwaltungshandeln Sonstiges: Gemäß Sächsischer Eigenbetriebsverordnung stellt der Stadtrat den Jahresabschluss fest und beschließt dabei über die Verwendung des Jahresgewinnes oder die Behandlung des Jahresverlustes des Eigenbetriebes und über die Entlastung der Betriebsleitung. 1/4 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen nein x wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam Erträge Ergebnishaushalt von bis Höhe in EUR wo veranschlagt 2017 2017 109.472,43 1.100.11.1.1.02.25 Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: x nein wenn ja, x nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat Beschreibung des Abwägungsprozesses: Es sollte dem Gewinnverwendungsvorschlag der Betriebsleitung im Jahresabschluss 2017 gefolgt und diese aufgrund der Bestätigung deren Ordnungsmäßigkeit für das Geschäftsjahr 2017 entlastet werden. 2/4 Sachverhalt: Entsprechend § 34 Absatz 1 der Sächsischen Eigenbetriebsverordnung (SächsEigBVO) in der Fassung vom 16.12.2013 stellt der Stadtrat den Jahresabschluss fest und beschließt dabei über die Verwendung des Jahresgewinnes oder die Behandlung des Jahresverlustes des Eigenbetriebes und über die Entlastung der Betriebsleitung. Grundlage für die Feststellung des Jahresabschlusses bilden die Prüfungsergebnisse der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und der Bericht der örtlichen Prüfung. Der Eigenbetrieb Städtisches Klinikum „St. Georg“ hat den Status eines Eigenbetriebes seit 1993. Gegenstand des Eigenbetriebes Zweck des Eigenbetriebs ist die Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege. Dieser Zweck wird insbesondere verwirklicht durch den Betrieb von Pflege- und Betreuungseinrichtungen sowie von ambulanten Einrichtungen. Aufgaben des Eigenbetriebs sind schwerpunktmäßig: 1. die Betreibung der Klinik für Forensische Psychiatrie, 2. die bedarfsgerechte stationäre, teilstationäre und ambulante medizinische Versorgung der Bevölkerung im Territorium, die vorsorgende, begleitende und nachsorgende Hilfe bei Suchterkrankungen, die ärztliche und psychologische Betreuung, die wohnheimmäßige Unterbringung und Betreuung von Suchtkranken, die wohnheimmäßige Unterbringung und Betreuung von chronisch-psychisch Kranken, 7. die Pflege und Betreuung von Menschen im Wachkoma innerhalb eines speziellen Pflegeheimes. 3. 4. 5. 6. Feststellungen der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Rechnungslegung Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen Die Buchführung entspricht nach unseren Feststellungen den gesetzlichen Vorschriften einschließlich der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie den ergänzenden Bestimmungen der Satzung des Eigenbetriebes. Die den weiteren geprüften Unterlagen entnommenen Informationen sind in der Buchführung, im Jahresabschluss und im Lagebericht ordnungsgemäß abgebildet. Das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem ist nach unserer Feststellung grundsätzlich dazu geeignet, die Sicherheit der verarbeiteten rechnungslegungsrelevanten Daten zu gewährleisten.* Jahresabschluss Der von uns geprüfte Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 entspricht nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse den gesetzlichen Vorschriften einschließlich der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie den ergänzenden Bestimmungen der Satzung des Eigenbetriebes. Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung wurden ordnungsgemäß aus der Buchführung und den weiteren geprüften Unterlagen abgeleitet. Die Eröffnungsbilanzwerte 3/4 wurden ordnungsgemäß aus dem Vorjahresabschluss übernommen. Die für den Eigenbetrieb geltenden Ansatz-, Ausweis- und Bewertungsvorschriften sind beachtet worden. Der Anhang enthält die vorgeschriebenen Angaben zu den einzelnen Posten von Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung und gibt die sonstigen Pflichtangaben richtig und vollständig wieder.* Lagebericht Der von uns geprüfte Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2017 entspricht den gesetzlichen Vorschriften. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss und den bei unserer Prüfung gewonnenen Erkenntnissen und vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes. Die wesentlichen Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung sind zutreffend dargestellt und die nach § 289 Abs. 2 HGB gemachten Angaben sind vollständig und zutreffend.* Feststellungen zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses Unsere Prüfung hat ergeben, dass der Jahresabschluss insgesamt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes vermittelt.* * Bericht der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2017 und des Lageberichtes für das Wirtschaftsjahr 2017, Seite 7-10 Ordnungsmäßigkeit der Betriebsleitung Wir haben bei unserer Prüfung auftragsgemäß die Vorschriften des § 53 HGrG beachtet. Dementsprechend haben wir auch geprüft, ob die Geschäfte ordnungsgemäß, d. h. mit der erforderlichen Sorgfalt und in Übereinstimmung mit den einschlägigen handelsrechtlichen Vorschriften, den Satzungsbestimmungen und der Geschäftsordnung für die Betriebsleitung geführt worden sind. Über die in diesem Bericht dargestellten Feststellungen hinaus hat unsere Prüfung keine Besonderheiten ergeben, die nach unserer Auffassung für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung von Bedeutung sind. Die Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse hat nach unserer Beurteilung keinen Anlass zu wesentlichen Beanstandungen ergeben.** ** Bericht der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2017 und des Lageberichtes für das Wirtschaftsjahr 2017, Seite 11 Anlagen: 1. 2. 3. 4. Jahresabschlusss für das Wirtschaftsjahr 01.01.2017 bis 31.12.2017 Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 01.01.2017 bis 31.12.2017 Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers Bericht der örtlichen Prüfung zum Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 01.01. bis 31.12.2017 (nichtöffentlich) 5. Vollständiger Prüfungsbericht zum Jahresabschluss zum 31.12.2017 und zum Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2017 (nichtöffentlich) (Der vollständige Prüfungsbericht ist im elektronischen Ratsinformationssystem eingestellt, gedruckte Exemplare werden den Stadträten auf Anforderung zur Verfügung gestellt.) 4/4 Anlage zu Beschlusspunkt 1. 31.12.2017 in € Bilanzsumme 139.442.786,46 davon entfallen: Aktiva Anlagevermögen 135.636.792,82 Umlaufvermögen 3.804.937,99 Rechnungsabgrenzungsposten 1.055,65 Passiva Eigenkapital Gezeichnetes Kapital 30.000.000,00 Kapitalrücklage 13.180.918,02 Andere Gewinnrücklagen Gewinn-/Verlustvortrag Vorjahre Jahresüberschuss Sonderposten aus Zuwendungen zur Finanzierung des Anlagevermögens Rückstellungen Verbindlichkeiten Ausgleichsposten aus Darlehensförderung Rechnungsabgrenzungsposten 1.055.463,74 739.658,92 49.472,43 83.610.295,59 386.300,00 4.932.847,79 113.646,00 5.374.183,97 Summer der Erträge 24.931.233,84 Summe der Aufwendungen 24.881.761,41 Jahresüberschuss 49.472,43 Sachanlagen 1. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Betriebsbauten 2. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Wohnbauten 3. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten 4. Maschinen und maschinelle Anlagen 5. Betriebs- und Geschäftsausstattung 6. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 2. Forderungen gegen die Stadt Leipzig 3. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 4. Sonstige Vermögensgegenstände II. Anlage Seite I 1 C. Rechnungsabgrenzungsposten III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten Vorräte Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe I. B. Umlaufvermögen III. Finanzanlagen Anteile an der Klinikum St. Georg gGmbH, Leipzig Immaterielle Vermögensgegenstände Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten I. A. Anlagevermögen Aktiva 379.286,47 152.128,53 2.335.192,74 898.182,56 121.220.503,18 5.575,00 150.462,46 3.325.448,00 469.039,81 1.002.414,86 EUR EUR EUR 31.12.2016 Passiva 36.488,89 3.764.790,30 3.658,80 509,00 1.055,65 139.442.786,46 144.597.135,70 37.574,30 3.808.964,17 3.804.937,99 291.466,28 104.268,17 2.334.129,65 1.036.866,77 3.766.730,87 4.659,00 F. Rechnungsabgrenzungsposten E. Ausgleichsposten aus Darlehensförderung D. Verbindlichkeiten 1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 297.060,07 (31.12.2016: EUR 247.856,31) 2. Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Leipzig - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 17.099,61 (31.12.2016: EUR 67.033,60) 3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 2.189.130,07 (31.12.2016: EUR 2.196.826,04) 4. Sonstige Verbindlichkeiten - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 1.158.195,22 (31.12.2016: EUR 2.041.140,22) - davon aus Steuern EUR 209.935,31 (31.12.2016: EUR 207.116,31) - A. Eigenkapital I. Gezeichnetes Kapital II. Kapitalrücklage III. Gewinnrücklagen 32.314,00 31.740,00 Andere Gewinnrücklagen IV. Gewinnvortrag V. Jahresüberschuss 126.611.615,18 6.133,00 150.462,46 3.808.780,00 B. Sonderposten aus Zuwendungen zur Finanzierung des Anlagevermögens 456.492,81 1. Sonderposten aus Fördermitteln nach dem KHG 291.403,57 2. Sonderposten aus Zuschüssen des Trägers 126.173.443,31 131.324.887,02 3. Sonderposten aus Zuweisungen und Zuschüssen der öffentlichen Hand 4. Sonderposten aus Zuwendungen Dritter 9.431.035,51 9.431.035,51 135.636.792,82 140.787.662,53 C. Rückstellungen Sonstige Rückstellungen EUR 31.12.2017 Bilanz Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 Städtisches Klinikum "St. Georg" Leipzig, Leipzig EUR 574.700,00 83.610.295,59 386.300,00 118.364,00 5.740.694,38 113.646,00 5.374.183,97 139.442.786,46 144.597.135,70 6.686.371,09 4.932.847,79 2.041.140,22 2.196.826,04 2.189.130,07 1.158.195,22 2.200.548,52 247.856,31 66.323.971,00 1.797.219,00 18.385.738,55 425,00 86.507.353,55 1.288.462,43 297.060,07 64.027.523,00 1.590.465,00 17.991.744,59 563,00 1.055.463,74 656.085,91 83.573,01 44.969.652,68 1.055.463,74 739.658,92 49.472,43 EUR 31.12.2016 30.000.000,00 13.174.530,02 45.025.513,11 31.12.2017 30.000.000,00 13.180.918,02 EUR Anlage 1 Städtisches Klinikum "St. Georg" Leipzig, Leipzig Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 Gewinn- und Verlustrechnung 2017 EUR 1. Umsatzerlöse 4. Personalaufwand a) Löhne und Gehälter b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung - davon für Altersversorgung EUR 400.529,68 (2016: EUR 388.040,44) - 2016 EUR 17.235.884,39 17.107.674,73 2. Sonstige betriebliche Erträge 3. Materialaufwand a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe b) Aufwendungen für bezogene Leistungen EUR 7.693.625,76 7.814.732,78 2.100.728,86 1.405.412,04 862.528,30 2.267.940,34 1.250.768,37 849.960,49 12.332.171,71 11.960.627,28 2.591.306,22 2.502.123,88 14.923.477,93 14.462.751,16 5. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 5.171.092,36 5.477.120,24 6. Sonstige betriebliche Aufwendungen 2.674.440,49 2.606.427,17 7. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 1.723,69 2.860,81 8. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 7.350,49 22.410,58 54.143,71 88.618,83 10. Sonstige Steuern 4.671,28 5.045,82 11. Jahresüberschuss 49.472,43 83.573,01 9. Ergebnis nach Steuern Anlage Seite I 2 Städtisches Klinikum „St. Georg“ Leipzig, Leipzig Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr Vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 Anhang I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 des Eigenbetriebes Städtisches Klinikum „St. Georg“ Leipzig, im Folgenden kurz „Eigenbetrieb“ genannt, ist unter Berücksichtigung des Handelsgesetzbuches (HGB) und der Sächsischen Eigenbetriebsverordnung (SächsEigBVO) in den zum Bilanzstichtag gültigen Fassungen aufgestellt worden. Entsprechend § 26 Abs. 1 SächsEigBVO ist die Bilanz nach § 266 HGB aufzustellen. In Anwendung von § 26 Abs. 1 Satz 3 SächsEigBVO wurden das Sachanlagevermögen sowie der Sonderposten aus Zuwendungen zur Finanzierung des Anlagevermögens um entsprechende Positionen ergänzt. Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung anzubringen sind, weitestgehend im Anhang aufgeführt. Zur Darstellung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögenslage werden als Forderungen gegen/Verbindlichkeiten gegenüber verbundene(n) Unternehmen solche gegen die Klinikum St. Georg gGmbH und deren Tochtergesellschaften ausgewiesen. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde die Darstellung nach dem Gesamtkostenverfahren gewählt. Das Wirtschaftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Der Eigenbetrieb ist unter der Firma Städtisches Klinikum „St. Georg“ Leipzig mit Sitz Leipzig beim Amtsgericht Leipzig unter Nummer HRA 13492 eingetragen. Anlage Seite I 3 II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die geltenden Bewertungsvorschriften des HGB wurden unter Berücksichtigung der Fortführung der Unternehmenstätigkeit beachtet. 1. Anlagevermögen Immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten unter Einbeziehung nicht abzugsfähiger Vorsteuern, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, bewertet worden. Das Sachanlagevermögen ist mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten unter Einbeziehung nicht abzugsfähiger Vorsteuern bewertet. Der Abnutzung wird durch planmäßige lineare Abschreibungen über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer sowie in Vorjahren vorgenommene außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von mehr als EUR 150,00 werden nach ihrer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Die nach der steuerlichen Bewertungsvorschrift gemäß § 6 Abs. 2a EStG bis zum Wirtschaftsjahr 2013 gebildeten Sammelposten werden bis zum Ende der jeweiligen Fünf-Jahresfrist weiter fortgeführt. Die Bemessung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände des abnutzbaren Anlagevermögens erfolgt in Anlehnung an die amtlichen Abschreibungstabellen. Die Finanzanlagen (Anteile an der Klinikum St. Georg gGmbH, Leipzig) sind mit ihren Anschaffungskosten bewertet. 2. Vorräte Die Vorräte an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sind zu Anschaffungskosten unter Einbeziehung nicht abzugsfähiger Vorsteuern angesetzt. 3. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen sowie sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert bilanziert. Erkennbaren Risiken wurde durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Bei der Bewertung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden pauschalierte Einzelwertberichtigungen für alle Forderungen, die älter als 180 Tage sind von 50 % und für alle Forderungen, die älter als 360 Tage sind von 100 % vorgenommen. Die Pauschalwertberichtigung auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zur Berücksichtigung des allgemeinen Ausfallrisikos unter Abzug der Einzelwertberichtigungen beträgt 1 %. Anlage Seite I 4 4. Flüssige Mittel und Eigenkapital Die Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten sowie das Stammkapital sind zu Nennwerten bilanziert. 5. Latente Steuern Latente Steuern werden auf die Unterschiede in den Bilanzansätzen der Handelsbilanz und der Steuerbilanz angesetzt, sofern sich diese in späteren Wirtschaftsjahren voraussichtlich abbauen. Aktive und passive latente Steuern werden saldiert ausgewiesen. Im Falle eines Aktivüberhangs der latenten Steuern zum Bilanzstichtag unterbleibt gemäß § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB ein Ansatz aktiver latenter Steuern. Bei der Berechnung der latenten Steuern werden die zum Abschlussstichtag maßgeblichen Steuersätze (Körperschaftsteuer: 15 %; Solidaritätszuschlag: 5,5 % der Körperschaftsteuer; Gewerbesteuer: Messbetrag 3,5 % und Hebesatz 460 %) zugrunde gelegt. Bei den aktiven latenten Steuern wurde vom Aktivierungswahlrecht Gebrauch gemacht; ein Ansatz unterbleibt. Die aktiven latenten Steuern resultieren im Wesentlichen aus temporären Differenzen in den Bereichen der Rückstellungen für Altersteilzeit und Jubiläen sowie aus Verlustvorträgen aus dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb Blockheizkraftwerk (BHKW) Dösen. 6. Sonderposten aus Zuwendungen zur Finanzierung des Anlagevermögens Fördermittel nach dem KHG, Zuschüsse des Trägers, Zuweisungen und Zuschüsse der öffentlichen Hand sowie Zuwendungen Dritter zur Finanzierung der Investitionen in aktivierte Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden als Sonderposten aus Zuwendungen zur Finanzierung des Anlagevermögens, vermindert um den Betrag der bis zum 31. Dezember 2017 angefallenen Abschreibungen auf diese Anlagegegenstände, ausgewiesen. 7. Rückstellungen Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Wirtschaftsjahre abgezinst. Für Personalaufwendungen sowie für andere ungewisse Verbindlichkeiten und erkennbare Risiken sind Rückstellungen in angemessenem Umfang gebildet worden. Die Bilanzierungen erfolgen zum Erfüllungsbetrag. Rückstellungen für Verpflichtungen aus Altersteilzeit wurden nach Maßgabe des Blockmodells gebildet. Der Berechnung wurden die Heubeck-Richttafeln 2005 G zugrunde gelegt. Die Rückstellung wurde nach versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Berücksichtigung eines Zinsfußes von 2,53 % gemäß der anzuwendenden Rückstellungsabzinsungsverordnung sowie einer Einkommenssteigerung von 2,04 % p. a. ermittelt. Anlage Seite I 5 Aufgrund der untergeordneten Bedeutung der Verpflichtung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes sowie der weitgehend unveränderten Altersstruktur der Mitarbeiter wurde die Rückstellung mit dem Wert zum 12. Dezember 2015 im Geschäftsjahr fortgeführt. Rückstellungen für Jubiläen wurden auf der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnungen bewertet. Die Rückstellungen für Jubiläen wurden pauschal mit einem Rechnungszins von 3,70 % abgezinst. Bei der Ermittlung der Rückstellungen für Jubiläen wurde eine Fluktuation in Höhe von 6,20 % p. a. und eine Einkommenssteigerung von 1,50 % p. a. unterstellt. 8. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. 9. Ausgleichsposten aus Darlehensförderung Der Ausgleichsposten gemäß § 18b KHG a. F. beruht auf dem Investitionsvertrag für Krankenhäuser des Freistaates Sachsen und der AOK Leipzig vom 27. April 1993. Der Ausgleichsposten wird in Höhe des Teils der jährlichen Abschreibungen auf die mit diesen Mitteln finanzierten Anlagegüter aufgelöst, sodass eine erfolgsneutrale Behandlung von Abschreibungen und Förderung sichergestellt ist. 10. Rechnungsabgrenzungsposten Aktive/passive Rechnungsabgrenzungsposten wurden in Höhe der Ausgaben/Einnahmen vor dem Bilanzstichtag gebildet, soweit sie Aufwand/Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Anlage Seite I 6 III. Erläuterungen zur Bilanz 1. Anlagevermögen Die Entwicklung des Anlagevermögens ist aus dem als Anlage beiliegenden Anlagennachweis ersichtlich. Die Zugänge zum Anlagevermögen des Wirtschaftsjahres 2017 wurden wie folgt finanziert: Landesmittel Klinik für Forensische Psychiatrie Eigenmittel Zuweisungen und Zuschüsse der öffentlichen Hand Spenden TEUR 934,7 123,5 10,9 0,2 1.069,3 Der Eigenbetrieb hält 100 % der Anteile an der Klinikum St. Georg gGmbH, Leipzig. Das Eigenkapital der Klinikum St. Georg gGmbH beträgt zum 31. Dezember 2017 TEUR 18.532. Der Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2017 beträgt TEUR 2.936. 2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen beinhalten im Wesentlichen Abrechnungen gegenüber den örtlichen und überörtlichen Sozialhilfeträgern entsprechend dem Bundessozialhilfegesetz, den Sozialgesetzbüchern V, XI und XII sowie Vereinbarungen mit Krankenkassen und Rentenversicherern. Außerdem werden hier die Forderungen gegen Selbstzahler ausgewiesen. Forderungen gegen die Stadt Leipzig bestehen in Höhe von TEUR 152 (Vj.: TEUR 104) gegen das Amt für Jugend, Familie und Bildung für Betreuungsentgelte im Rahmen der wirtschaftlichen Jugendhilfe sowie gegen das Sozialamt. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen, wie im Vorjahr, Ansprüche des Eigenbetriebes aus dem gemeinsamen Cash-Management gegen die Klinikum St. Georg gGmbH. Die sonstigen Vermögensgegenstände umfassen mit TEUR 741 (Vj.: TEUR 953) im Wesentlichen Schadenersatzforderungen gegen die beteiligten Bauunternehmen für die wirtschaftlichen Folgen eines Wasserschadens am Baukörper Haus 21 im Jahr 2013. Die Forderung beinhaltet Sanierungskosten des Baukörpers sowie Erlösausfälle der Pächterin Klinikum St. Georg gGmbH im Brandverletztenzentrum. Der Ansatz der Forderungen erfolgt unter Berücksichtigung Anlage Seite I 7 eines Risikoabschlages für die Unwägbarkeiten des Klageverfahrens in Höhe von 35 % der zugrundeliegenden Erlösausfälle bzw. Bauschäden. In Höhe von TEUR 73 (Vj.: TEUR 73) sind darüber hinaus Forderungen aus Rückerstattung von Arbeitgeberanteilen der Jahre 2007 bis 2010 der ZVK gegen die Unfallkasse Sachsen ausgewiesen. Die Restlaufzeiten der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände gliedern sich wie folgt: Restlaufzeiten bis 1 Jahr Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Forderungen gegen die Stadt Leipzig Forderungen gegen verbundene Unternehmen Sonstige Vermögensgegenstände 3. über 1 Jahr über 1 Jahr (Vorjahr) 379.286,47 152.128,53 2.335.192,74 898.182,56 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3.764.790,30 0,00 0,00 Eigenkapital Gemäß Beschluss der Ratsversammlung der Stadt Leipzig vom 13. Dezember 2017 wurde der Jahresüberschuss des Wirtschaftsjahres 2016 in Höhe von EUR 83.573,01 auf neue Rechnung vorgetragen. Gemäß Beschluss der Ratsversammlung der Stadt Leipzig vom 28. Februar 2018 wurde das Objekt Potschkaustraße 50 mit Wirkung zum 31. Dezember 2017 aus der Zuordnung zum Eigenbetrieb herausgelöst und in den Kernhaushalt der Stadt Leipzig zurückübertragen. Aus der Rückübertragung war die Kapitalrücklage entsprechend um EUR 53.612,00 zu mindern. Gemäß Beschluss der Ratsversammlung der Stadt Leipzig vom 14. Dezember 2011 erfolgt eine jährliche Einzahlung der Stadt Leipzig in Höhe von EUR 60.000,00 in die Kapitalrücklage im Rahmen der entgeltlichen Widmung von Grundstücken und Gebäuden. In Folge der Rückübertragung des Objektes Potschkaustraße 50 vermindert sich die jährliche Einzahlung der Stadt Leipzig ab dem Jahr 2018 auf EUR 17.099,61. Die Zusammensetzung und Entwicklung des Eigenkapitals stellt sich wie folgt dar: Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklage Gewinnrücklagen andere Gewinnrücklagen Gewinn des Vorjahres/Gewinnvortrag Jahresüberschuss Stand 1.1.2017 EUR 30.000.000,00 13.174.530,02 Umgliederungen EUR 0,00 0,00 Abgang 1.055.463,74 656.085,91 83.573,01 0,00 83.573,01 -83.573,01 0,00 0,00 0,00 44.969.652,68 0,00 -53.612,00 EUR 0,00 -53.612,00 Zuführung Stand 31.12.2017 EUR EUR 0,00 30.000.000,00 60.000,00 13.180.918,02 0,00 0,00 49.472,43 1.055.463,74 739.658,92 49.472,43 109.472,43 45.025.513,11 Anlage Seite I 8 4. Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen TEUR 386 (Vj.: TEUR 575) beinhalten im Wesentlichen ausstehende Rechnungen TEUR 65 (Vj.: TEUR 260), Personalrückstellungen (Vj.: TEUR 172) sowie Archivierungskosten TEUR 53 (Vj.: TEUR 64). TEUR 217 Bei der Ermittlung der Rückstellungen für Archivierungskosten entsprechend den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für Geschäftsunterlagen (zehn Jahre) wurden voraussichtliche Preissteigerungen von 2 % p. a. sowie voraussichtliche Personalkostensteigerungen von 1,6 % p. a. zugrunde gelegt. 5. Verbindlichkeiten Unter den Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Leipzig werden im Wesentlichen die zum 31. Dezember 2017 bestehenden Verpflichtungen aus dem entgeltlichen Anteil des im Wirtschaftsjahr 2011 gewidmeten Anlagevermögens (Widmungssatzung) in Höhe von TEUR 325 (Vj.: TEUR 1.195) sowie Zuwendungen zur Finanzierung von Investitionen in Höhe von TEUR 999 (Vj.: TEUR 999) ausgewiesen. Die Verbindlichkeiten für das entgeltlich gewidmete Anlagevermögen sind plangemäß entsprechend der Vereinbarung mit der Stadt Leipzig vom 14. Dezember 2011 bis zum Jahr 2036 ratierlich zu tilgen. Gemäß Beschluss der Ratsversammlung der Stadt Leipzig vom 28. Februar 2018 wurde das Objekt Potschkaustraße 50 mit Wirkung zum 31. Dezember 2017 aus der Zuordnung zum Eigenbetrieb herausgelöst und in den Kernhaushalt der Stadt Leipzig zurückübertragen. Aus der Rückübertragung waren die Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Leipzig um EUR 809.740,00 zu mindern. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen mit TEUR 2.118 (Vj.: TEUR 2.118) im Wesentlichen Verpflichtungen gegenüber der Pächterin Klinikum St. Georg gGmbH aus dem Wasserschaden am Baukörper Haus 21 im Jahr 2013. Die Verpflichtungen bestehen für Erlösausfälle des Brandverletztenzentrums sowie für Wasserschäden am Baukörper, zu deren Sanierung die Pächterin ihrerseits nach dem geltenden Pachtvertrag verpflichtet ist. Weitere Verbindlichkeiten gegenüber den Tochtergesellschaften der Klinikum St. Georg gGmbH im Rahmen des gemeinsamen Cash-Managements belaufen sich auf TEUR 71 (Vj.: TEUR 79). Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus Investitionszuschüssen des Landes für die Klinik für Forensische Psychiatrie in Höhe von TEUR 335 (Vj.: TEUR 1.055), aus der Finanzierung der Klinik für Forensische Psychiatrie in Höhe von Anlage Seite I 9 TEUR 0 (Vj.: TEUR 161), Lohnsteuern in Höhe von TEUR 210 (Vj.: TEUR 207), Lohn- und Gehaltsverbindlichkeiten von TEUR 133 (Vj.: TEUR 120) sowie Verwahrgelder in Höhe von TEUR 59 (Vj.: TEUR 57). Im Bestand der sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von TEUR 210 (Vj.: TEUR 207) enthalten. Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit bestehen zum Stichtag nicht. Die Verbindlichkeiten sind unbesichert. Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt: Restlaufzeiten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Vorjahr Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Leipzig Vorjahr Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen Vorjahr Sonstige Verbindlichkeiten Vorjahr Summe Vorjahr 6. bis 1 Jahr über 1 Jahr 297.060,07 247.856,31 17.099,61 67.033,60 2.189.130,07 2.196.826,04 1.158.195,22 2.041.140,22 3.661.484,97 4.552.856,17 0,00 0,00 1.271.362,82 2.133.514,92 0,00 0,00 0,00 0,00 1.271.362,82 2.133.514,92 über 5 Jahre 0,00 0,00 239.394,52 894.632,57 0,00 0,00 0,00 0,00 239.394,52 894.632,57 Passiver Rechnungsabgrenzungsposten Im passiven Rechnungsabgrenzungsposten ist mit TEUR 5.372 (Vj.: TEUR 5.736) der Nettobarwertvorteil aus der US-Cross-Border-Lease-Transaktion, der über die Laufzeit ertragswirksam aufgelöst wird, ausgewiesen. Im Berichtszeitraum wurden TEUR 364 erfolgswirksam aufgelöst. Anlage Seite I 10 IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung 1. Umsatzerlöse Die Zusammensetzung der Umsatzerlöse stellt sich wie folgt dar: Klinik für Forensische Psychiatrie (KFP) Medizinisch-soziale Wohnheime (MSW) Anlagenverwaltung (AVW) Zentrum für Drogenhilfe (ZFD) 2017 TEUR 2016 TEUR 12.436 2.646 1.354 800 12.377 2.498 1.421 811 17.236 17.108 Der Eigenbetrieb übernimmt Aufträge der Stadt Leipzig, des Freistaates Sachsen und des Landesverbandes der Pflegekassen im Freistaat Sachsen entsprechend den SGB V, XI und XII. Weiterhin beinhaltet diese Position die Erträge aus der Verpachtung der Gebäude und Grundstücke an die Klinikum St. Georg gGmbH TEUR 1.260 (Vj.: TEUR 1.320). Darüber hinaus werden Zuweisungen und Zuschüsse der öffentlichen Hand zur Finanzierung laufender Aufwendungen TEUR 12.435 (Vj.: TEUR 12.404), welche im Wesentlichen die Zuschüsse des Landes Sachsen zur Finanzierung der Klinik für Forensische Psychiatrie TEUR 12.134 (Vj.: TEUR 11.765) beinhalten, ausgewiesen. Die Umsätze der Medizinisch-sozialen Wohnheime betreffen das Pflegeheim für Menschen im Wachkoma mit TEUR 1.453 (Vj.: TEUR 1.364) und die Sozialtherapeutische Wohnstätte mit TEUR 1.182 (Vj.: TEUR 1.122). 2. Sonstige betriebliche Erträge Diese Position beinhaltet im Wesentlichen Erträge aus der Auflösung der Sonderposten aus Zuwendungen zur Finanzierung des Anlagevermögens (TEUR 3.843; Vj.: TEUR 4.114), Entgelte der Stadt Leipzig zur Finanzierung des Zentrums für Drogenhilfe (TEUR 3.311; Vj.: TEUR 3.100), Erträge aus der Auflösung des Nettobarwertvorteils aus der US-Cross-BorderLease-Transaktion (TEUR 364; Vj.: TEUR 364) sowie Erstattungen von Personalkosten durch Dritte (TEUR 69; Vj.: TEUR 91). Periodenfremde bzw. neutrale Erträge sind in Höhe von TEUR 98 (Vj.: TEUR 139) enthalten. Sie setzen sich aus Erträgen aus der Auflösung von Rückstellungen von TEUR 18 (Vj.: TEUR 116), Auflösungen von Einzel- und Pauschalwertberichtigungen von TEUR 26 (Vj.: TEUR 0) sowie weiteren Erstattungen und Erträgen in Höhe von TEUR 54 (Vj.: TEUR 23) zusammen. Anlage Seite I 11 3. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die Position beinhaltet im Wesentlichen Verwaltungsaufwendungen (TEUR 750; Vj.: TEUR 740), Objektbewachungskosten (TEUR 507; Vj.: TEUR 492), Instandhaltungsaufwendungen (TEUR 490; Vj.: TEUR 565), Aufwendungen für Leiharbeit (TEUR 261; Vj.: TEUR 114) sowie Abgaben und Versicherungen (TEUR 159; Vj.: TEUR 159). Des Weiteren sind periodenfremde bzw. neutrale Aufwendungen in Höhe von TEUR 222 (Vj.: TEUR 231) enthalten. Hierbei handelt es sich um Abschreibungen auf Forderungen und die Zuführung zu Einzel- und Pauschalwertberichtigungen in Höhe von TEUR 213 (Vj.: TEUR 223) sowie weitere Nachzahlungen in Höhe von TEUR 9 (Vj.: TEUR 8). 4. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge Der Posten umfasst Erträge aus der Abzinsung langfristiger Rückstellungen in Höhe von TEUR 1 (Vj.: TEUR 1). 5. Zinsen und ähnliche Aufwendungen TEUR 7 (Vj.: TEUR 11) entfallen auf die Indexierung der Rückstellungen für Jubiläen und Archivierung. TEUR 0 (Vj.: TEUR 1) entfallen auf verbundene Unternehmen. Anlage Seite I 12 6. Erfolgsübersicht nach Betriebszweigen Entsprechend den Regelungen der Sächsischen Eigenbetriebsverordnung (SächsEigBVO) ist in den Anhang eine Erfolgsübersicht nach Betriebszweigen aufzunehmen: AVW 1. Umsatzerlöse 2. Sonstige betriebliche Erträge Summe Erträge 3. Materialaufwand a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 4. Personalaufwand a) Löhne und Gehälter b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung Summe Material- und Personalaufwand 5. Abschreibungen 6. Sonstige betriebliche Aufwendungen 7. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 8. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 9. Steuern 10. Jahresüberschuss/ Jahresfehlbetrag Anlage Seite I 13 ZFD KFP MSW Eigenbetrieb EUR 1.703.037,05 EUR EUR 800.356,66 12.436.142,02 Sparten EUR EUR 2.645.826,33 17.585.362,06 3.028.285,05 4.731.322,10 3.388.954,30 1.258.515,30 4.189.310,96 13.694.657,32 17.871,11 7.693.625,76 2.663.697,44 25.278.987,82 Konsoli- Eigenbetrieb dierung EUR EUR -349.477,67 17.235.884,39 0,00 7.693.625,76 -349.477,67 24.929.510,15 11.816,64 167.390,18 930.274,31 141.287,24 1.250.768,37 0,00 1.250.768,37 7.294,33 19.110,97 84.489,75 251.879,93 630.829,72 1.561.104,03 127.346,69 268.633,93 849.960,49 2.100.728,86 0,00 0,00 849.960,49 2.100.728,86 253.060,40 2.575.356,84 7.875.298,66 1.628.455,81 12.332.171,71 0,00 12.332.171,71 53.951,43 307.011,83 549.339,09 3.124.695,93 1.643.666,47 9.518.965,13 344.349,23 2.591.306,22 1.972.805,04 14.923.477,93 0,00 2.591.306,22 0,00 14.923.477,93 3.376.575,86 11.080.069,16 18.619,07 1.197.624,12 2.241.438,97 17.024.206,79 28.320,73 5.171.092,36 0,00 17.024.206,79 0,00 5.171.092,36 326.122,80 3.926.528,44 473.016,05 712.308,82 1.413.105,81 425.487,48 3.023.918,16 -349.477,67 2.674.440,49 574,24 507,21 255,79 386,45 1.723,69 0,00 1.723,69 1.501,66 4.400.471,91 4.433,83 1.335,86 731.756,54 -221,37 3.673,80 2.614.147,94 440,22 839,17 454.260,93 18,60 7.350,49 8.200.637,32 4.671,28 0,00 -349.477,67 0,00 7.350,49 7.851.159,65 4.671,28 293,56 81.199,93 0,00 -32.021,06 49.472,43 0,00 49.472,43 V. 1. Sonstige Angaben Durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer Im Wirtschaftsjahr 2017 wurden durchschnittlich 291 Mitarbeiter beschäftigt, davon zwei Auszubildende. Sie teilen sich wie folgt auf die Dienstarten auf: Dienstart Ärztlicher Dienst Pflegedienst Medizinisch-technischer Dienst Funktionsdienst Klinisches Hauspersonal Wirtschafts- und Versorgungsdienst Verwaltungsdienst Sonderdienst 2. Anzahl Anzahl Mitarbeiter Mitarbeiter 2016 2017 4 138 105 18 1 7 17 1 5 133 103 18 1 7 17 1 291 285 Gremien des Eigenbetriebes Organe des Eigenbetriebes sind gemäß § 5 der Betriebssatzung in der Fassung vom 25. Februar 2015: • die Betriebsleitung • der Betriebsausschuss • der Stadtrat und • der Oberbürgermeister. Nach § 6 der Betriebssatzung hat der Eigenbetrieb einen Betriebsleiter/eine Betriebsleiterin. Der Betriebsleiter/die Betriebsleiterin führt die Amtsbezeichnung Direktor/Direktorin des Städtischen Klinikums „St. Georg“. Betriebsleiterin des Eigenbetriebes und Direktorin des Städtischen Klinikums „St. Georg“ Leipzig ist Frau Dr. Iris Minde. Die Betriebsführung erfolgt als Geschäftsbesorgung. Bezüge sind nicht gewährt worden. Das Städtische Klinikum „St. Georg“ Leipzig fällt grundsätzlich in den Anwendungsbereich des LCGK. Darin ist unter Anderem geregelt, dass gemäß Punkt 8.2.6. des LCGK eine Veröffentlichung der Gesamtvergütung eines jeden Mitglieds der Geschäftsführung im Anhang zum Jah- Anlage Seite I 14 resabschluss erfolgen soll. Da jedoch Bezüge nicht gewährt wurden, entfällt eine entsprechende Angabe gemäß Punkt 8.2.6. des LCGK. Der Betriebsausschuss für den Eigenbetrieb ist der Betriebsausschuss Jugend, Soziales und Gesundheit. Stimmberechtigte Mitglieder des Ausschusses waren im Wirtschaftsjahr: Frau Margitta Hollick Frau Ute Köhler-Siegel Herr Jens Lehmann bis 17.10.2017 Herr Christian Schulze Frau Naomi-Pia Witte Herr Karsten Albrecht Herr Andreas Habicht Frau Dr. Nicole Christiane Lakowa Frau Dr. Judith Künstler Herr Holger Hentschel Herr Adam Bednarsky Frau Jessica Heller ab 17.10.2017 Rentnerin Lehrerin Erzieher Einrichtungsleiter AWO Seniorenzentrum Beerendorf Rentnerin selbständiger Beratungsingenieur (Bauherrenvertretung, Bauund Projektleitungen) Angestellter Projektleiterin Hausärztin in eigener Praxis Büroleiter wissenschaftlicher Mitarbeiter Studentin Vom Eigenbetrieb wurden keine Bezüge oder Aufwandsentschädigungen gezahlt. 3. Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB Für den Eigenbetrieb bestehen Haftungsverhältnisse aus im Jahr 2002 abgeschlossenen grenzüberschreitenden Leasinggeschäften über Gebäude und den darunterliegenden Grund und Boden an den Standorten Delitzscher Straße, Eitingonstraße, Friesenstraße und NikolaiRumjanzew-Straße. Aus den Leasingverträgen des Eigenbetriebes mit den US-amerikanischen Vertragspartnern ergaben sich ursprünglich Handlungsfristen und Termine aus Haupt- und Unterleasingvereinbarungen mindestens bis zum Jahr 2032. Im Jahr 2032 besteht dabei für den Eigenbetrieb die Möglichkeit, durch Ausübung einer Kaufoption das Vertragsverhältnis zu beenden. Für den Fall, dass im Jahr 2032 die Kaufoption gewählt wird, muss der Eigenbetrieb die Mittel für die Entrichtung des Kaufoptionspreises in Höhe von USD 210.087.486,50 aufbringen. Dafür hat der Eigenbetrieb eine Eigenkapital-Zahlungsübernahmevereinbarung mit einer für diesen Zweck errichteten Stichting geschlossen. Der Kaufoptionspreis ist dadurch abgesichert, dass die Stichting für den dort eingebrachten Betrag KfW-Anleihen (Zero Bond) erworben hat. Für den Fall, dass der Vertragspartner den Kaufoptionspreis nicht aufbringen kann, haftet der Eigenbetrieb. Derzeit ist nicht mit einer Inanspruchnahme zu rechnen, da nicht beabsichtigt wird von der Kaufoption Gebrauch zu machen. Anlage Seite I 15 Der Eigenbetrieb sieht zum jetzigen Zeitpunkt kein akutes Ausfallrisiko in Bezug auf die CrossBorder-Lease-Verträge und hat daher keine Rückstellung gebildet. Im Berichtszeitraum wurde an die Zusatzversorgungskasse des Kommunalen Versorgungsverbands Sachsen, Dresden, eine Umlage in Höhe von 1,2 % der zusatzversorgungspflichtigen Bruttoentgelte aller pflichtversicherten Beschäftigten geleistet. Die zusatzversorgungspflichtigen Bruttoentgelte betrugen TEUR 11.855. 4. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Die Verpflichtungen aus Servicemanagement-, Dienstleistungs-, Reinigungs-, Speisenversorgungs-, Wartungs-, Versicherungs- und Mietverträgen werden mit der Summe der Beträge ausgewiesen, die bis zum frühesten Kündigungstermin anfallen. Sie belaufen sich auf TEUR 2.000 für Verpflichtungen bis ein Jahr und TEUR 3 für Verpflichtungen innerhalb zwei bis fünf Jahren. Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen gegenüber verbundenen Unternehmen belaufen sich auf TEUR 1.212. 5. Abschlussprüferhonorar Das vom Abschlussprüfer, BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Leipzig, im Wirtschaftsjahr 2017 berechnete Gesamthonorar beträgt für Abschlussprüfungsleistungen netto TEUR 20 und für sonstige Leistungen netto TEUR 0. 6. Gewinnverwendungsvorschlag Die Betriebsleiterin des Eigenbetriebes schlägt dem Stadtrat der Stadt Leipzig vor, den Jahresüberschuss für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 auf neue Rechnung vorzutragen. 7. Nachtragsbericht Im Zuge der strategischen Weiterentwicklung der Klinikum St. Georg gGmbH ist eine Zentralisierung der internistischen Fachabteilungen in einem Neubau geplant. Dieser soll baulich auf der Fläche des jetzigen Haus 12 errichtet werden, welche ein Bestandteil der CBL-Transaktion des Eigenbetriebes ist. Die im Jahr 2017 in Aussicht gestellte vorzeitige Beendigung der CBL-Transaktion wurde im März 2017 durch einen Gremienvorbehalt des Investors Bank of New York Mellon zu diesem Zeitpunkt nicht umgesetzt. Eine zukünftige Änderung dieser Entscheidung wird von der BNY nicht ausgeschlossen. Um für die strategische Weiterentwicklung der Klinikums die erforderliche Planungssicherheit zu haben, wurden im Nachgang durch unsere Berater Möglichkeiten zur entsprechenden Vertragsänderung für Haus 12 geprüft. Parallel dazu teilte die BNY mit, dass Anlage Seite I 16 Anlage 2 Städtisches Klinikum „St. Georg“ Leipzig, Leipzig Lagebericht für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 Grundlagen des Eigenbetriebes A. Der Eigenbetrieb Städtisches Klinikum „St. Georg“ Leipzig besteht aus den Unternehmensbereichen • Klinik für Forensische Psychiatrie • Zentrum für Drogenhilfe • Medizinisch-soziale Wohnheime (Pflegeheim für Menschen im Wachkoma und Sozialtherapeutische Wohnstätte für chronisch-psychisch Kranke) • Verwaltung Zweck des Eigenbetriebes ist die Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege. Dieser Zweck wird insbesondere verwirklicht durch den Betrieb von Pflege- und Betreuungseinrichtungen sowie von ambulanten Einrichtungen. Die Aufgaben sind schwerpunktmäßig gerichtet auf: • Betreibung der Klinik für Forensische Psychiatrie • Bedarfsgerechte stationäre, teilstationäre und ambulante medizinische Versorgung der Bevölkerung im Territorium • Vorsorgende, begleitende und nachsorgende Hilfe bei Suchtkranken • Ärztliche und psychologische Betreuung • Wohnheimmäßige Unterbringung und Betreuung von Suchtkranken • Wohnheimmäßige Unterbringung und Betreuung von chronisch-psychisch Kranken • Pflege und Betreuung von Menschen im Wachkoma innerhalb eines speziellen Pflegeheimes • Ambulante Hilfen zur Erziehung für suchtkranke Eltern und ihre Kinder Für das Wirtschaftsjahr 2017 wurde die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als Abschlussprüfer bestellt. Anlage Seite II 1 Die Klinik für Forensische Psychiatrie (KFP) ist gemäß des Vollstreckungsplanes des Freistaates Sachsen für den Vollzug der Maßregel gemäß § 64 StGB für suchtkranke Straftäter aus den Landgerichtsbezirken Leipzig, Chemnitz und Zwickau zuständig sowie für suchtkranke Straftäterinnen aus ganz Sachsen. Das Zentrum für Drogenhilfe (ZFD) nimmt seine Aufgabe im Rahmen eines Versorgungsauftrages für die ambulante Suchthilfe wahr. Die übertragenen kommunalen Versorgungsleistungen umfassen die Bereitstellung und Durchführung von Hilfen im Bereich der ambulanten und komplementären psychiatrischen Versorgung in der Stadt Leipzig auf dem Gebiet der Suchtkrankenhilfe. Suchtberatungs- und -behandlungsstellen (SBBn) werden mit den Schwerpunkten Beratung, Behandlung und Vermittlung betrieben. Daneben wurden weitere Leistungsvereinbarungen zur Betreibung von Unterkünften mit kommunalen Dienststellen abgeschlossen - ein Wohnhaus für chronisch alkoholkranke Männer sowie eine Notschlafstelle für illegal Drogengebrauchende. Dazu kommt die Durchführung ambulanter erzieherischer Hilfen im Bereich der Jugendhilfe und Familienhilfe. Nachsorge bzw. ambulante Rehabilitationsmaßnahmen werden einzelfallbezogen von Krankenversicherung bzw. Rentenversicherung getragen. Im Bereich der Medizinisch-sozialen Wohnheime (MSW) wurde das vollstationäre Wohn- und Betreuungsangebot für 40 chronisch psychisch kranke Bewohner der Sozialtherapeutischen Wohnstätte (STW) auch im Jahr 2017 von den Betroffenen in hundertprozentigem Umfang genutzt. Das Pflegeheim für Menschen im Wachkoma (PWK) betreut, pflegt und therapiert 20 Bewohner mit schweren und schwersten Schädigungen des Nervensystems (Phase F). Wesentliche Grundlage des Unternehmensbereiches Anlagenverwaltung (AVW) ist die Verpachtung des Grundvermögens und der Gebäude des Eigenbetriebes an die Klinikum St. Georg gGmbH auf Basis eines Pachtvertrages. Dieser ist in seinen einzelnen Festlegungen vollständig umgesetzt. Die Pachtzinszahlungen dienen der Finanzierung von Investitionen in die Substanzerhaltung sowie in die Substanzerweiterung. B. Wirtschaftsbericht Der Eigenbetrieb weist im Wirtschaftsjahr 2017 eine stabil positive Leistung auf, die sich trotz der bereichsbezogen zum Teil sehr restriktiven Rahmenbedingungen im Gesamtergebnis aus- Anlage Seite II 2 wirken konnten. In den Bereichen Pflegeheim für Menschen im Wachkoma und Sozialtherapeutische Wohnstätte führten die Aufwandssteigerungen leider dazu, dass die Planergebnisse nicht erreicht werden konnten. Die Klinik für Forensische Psychiatrie (KFP) war im abgelaufenen Wirtschaftsjahr bezogen auf 118 Planbetten zu 90,38 % ausgelastet. Die durchschnittliche Belegung lag damit unter Planniveau. Eine eindeutige Zunahme der Zuweisungen von suchtkranken Straftätern durch die Gerichte ist weiterhin nicht zu verzeichnen. Seit September entfällt auch die Aufnahme von gemäß § 126a StPO eingewiesenen Patienten aus Sachsen. Des Weiteren wurden im Monatsschnitt deutlich weniger Patienten als in 2016 gemäß § 126a StPO zugewiesen. So ist im Vergleich zum Vorjahr die Auslastung wieder rückläufig. Die Forensische Institutsambulanz als Bindeglied zwischen stationärer Versorgung und ambulantem Nachsorgenetzwerk läuft gewohnt reibungslos. Im Jahr 2017 wurden monatlich durchschnittlich 128 Patienten behandelt. Dies bedeutet gegenüber dem Vorjahr eine Erhöhung von 19 Patienten monatlich. Im Jahr 2017 wurden im Vergleich zum Vorjahr in den Suchtberatungs- und -behandlungsstellen des Zentrums für Drogenhilfe (ZFD) etwas weniger Klienten registriert. Ursache für den Rückgang waren Ausfallzeiten durch langzeiterkrankte Fachkräfte. Das Wohnhaus für chronisch alkoholabhängige Menschen war ganzjährig komplett belegt. Die vorgehaltenen 20 Betten in der Notschlafstelle Chopinstraße waren ausgebucht. Ein speziell für suchtkranke Eltern eingerichteter Fachbereich Familienhilfe leistet neben klassischer Suchtberatung ambulante Hilfen zur Erziehung in Form aufsuchender sozialpädagogischer Familienhilfe. Für 2017 und 2018 stehen nun Mittel des Gesundheitsamtes zur Verfügung, um die Arbeit mit Kindern als Angehörige suchtkranker Eltern regelhaft anbieten zu können. Grundlage der Arbeit ist die fortlaufende Aktualisierung aller Leistungs- und Kostensatzvereinbarungen. In der Sozialtherapeutischen Wohnstätte war sowohl Auslastung als auch Belegung des Hauses auch im Jahr 2017 stabil. Im Jahresdurchschnitt waren alle Plätze belegt und die Wohnstätte mit über 99 % sehr hoch ausgelastet. Frei werdende Plätze wurden rasch nachbelegt. Ca. 2/3 der Bewohner haben eine Erkrankung aus dem schizophrenen Formenkreis, viele von ihnen mit paranoiden Zügen. Trotz längerer Krankenhausaufenthalte konnte eine Belegung von 94 % im Jahresdurchschnitt erreicht werden. Anlage Seite II 3 Aufgrund erforderlicher struktureller Veränderungen wurde die Heimleiterin Mitte November 2017 freigestellt und diese Aufgabe kommissarisch durch die Leitung des ZFD wahrgenommen. Die neue Heimleitung hat ihren Dienst ab Februar 2018 angetreten. Fachlicher Schwerpunkt für die neue Heimleitung wird die systematische Aufarbeitung und Aktualisierung der bewohnerbezogenen Förderpläne nach den Vorgaben des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) sein. Das Pflegeheim für Menschen im Wachkoma war im Berichtszeitraum zu 98 % ausgelastet und zu 96 % belegt. Die durch den Tod von zwei Bewohnern frei gewordenen Plätze konnten durch engagierte Akquise zügig neu belegt werden. Die sehr gute Ergebnisqualität konnte 2017 erreicht werden, da die Bewohner nur selten und nur kurzzeitig im Krankenhaus behandelt werden mussten und sich somit abwesenheitsbedingte lange Ausfälle nicht zusätzlich auswirkten. Die Wettbewerbssituation durch neu hinzukommende Einrichtungen der stationären Intensivpflege ist unverändert schwierig. Noch immer liegt der Eigenanteil für den einzelnen Bewohner deutlich über dem vergleichsüblichen Durchschnitt. Ein bei Routinekontrollen im Haus festgestellter Legionellenbefund zog umfangreiche Gegensteuerungsmaßnahmen an der Trinkwasseranlage nach sich. Die aufwändige Sanierung der Leitungsanlage führte zu erheblichen außerplanmäßigen finanziellen Belastungen. Das Pflegeheim konnte aufgrund der beschriebenen Sachverhalte das positive Planziel nicht erreichen. Die Klinikum St. Georg gGmbH als Pächterin erbringt für den Bereich Verwaltung die Instandhaltungsarbeiten für die genutzten Gebäude. Diese beliefen sich im Wirtschaftsjahr 2017 auf ein Volumen in Höhe von TEUR 3.614. Anlage Seite II 4 C. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage 1. Vermögenslage 31.12.2017 TEUR Aktiva Anlagevermögen langfristiges Vermögen Vorräte kurzfristige Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände liquide Mittel Rechnungsabgrenzungsposten kurzfristiges Vermögen Summe Aktiva Passiva Eigenkapital Sonderposten langfristige Rückstellungen langfristige Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter langfristige Mittel kurzfristige Rückstellungen kurzfristige Verbindlichkeiten Ausgleichsposten aus Darlehensförderung Rechnungsabgrenzungsposten kurzfristige Mittel Summe Passiva 31.12.2016 TEUR Veränderung TEUR Veränderung % 135.637 135.637 4 140.788 140.788 5 -5.151 -5.151 -1 -3,7 -3,7 -20,0 3.764 37 1 3.806 139.443 3.766 37 1 3.809 144.597 -2 0 0 -3 -5.154 -0,1 0,0 0,0 -0,1 -3,6 45.026 83.610 97 44.970 86.507 100 56 -2.897 -3 0,1 -3,3 -3,0 1.307 130.040 290 3.625 2.134 133.711 475 4.552 -827 -3.671 -185 -927 -38,8 -2,7 -38,9 -20,4 114 5.374 9.403 139.443 118 5.741 10.886 144.597 -4 -367 -1.483 -5.154 -3,4 -6,4 -13,6 -3,6 Die Bilanzsumme verminderte sich im Vorjahresvergleich um TEUR 5.154 bzw. 3,6 %. Die Ursachen hierfür liegen überwiegend im langfristigen Bereich. Auf der Aktivseite der Bilanz verminderte sich im langfristigen Bereich das Anlagevermögen im Vorjahresvergleich um TEUR 5.151 bzw. 3,7 %. Den Investitionen des Wirtschaftsjahres von TEUR 1.069 stehen Abschreibungen von TEUR 5.171 sowie Restbuchwertabgänge von TEUR 1.049 gegenüber. Der Deckungsgrad des Anlagevermögens durch Eigenkapital und Sonderposten beträgt 94,8 %. Gemäß Beschluss der Ratsversammlung der Stadt Leipzig vom 28. Februar 2018 wurde das Objekt Potschkaustraße 50 mit Wirkung zum 31. Dezember 2017 aus der Zuordnung zum Eigenbetrieb herausgelöst und in den Kernhaushalt der Stadt Leipzig zurückübertragen. Aus der Rückübertragung war das Anlagevermögen um TEUR 863 zu mindern. Im kurzfristigen Bereich zeigen sich auf der Aktivseite der Bilanz die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände mit einer Verminderung um TEUR 2 bzw. 0,1 % nahezu auf Vorjahresniveau. Anlage Seite II 5 Im Wirtschaftsjahr 2017 wurden die unter den sonstigen Vermögensgegenständen bilanzierten Schadenersatzansprüche gegen die schadenverursachenden Bauunternehmen, deren Versicherungen sowie den verantwortlichen Architekten für die wirtschaftlichen Folgen des im Jahr 2013 eingetretenen Wasserschadens am Baukörper Haus 21 im Zuge des fortschreitenden Verfahrens um weitere 10 % wertberichtigt. Der Ansatz erfolgt nach dem Grundsatz der kaufmännischen Vorsicht in Höhe von 35 % der zugrundeliegenden Aufwendungen. Auf der Passivseite der Bilanz erhöhte sich im langfristigen Bereich das Eigenkapital um den Jahresüberschuss des Wirtschaftsjahres von TEUR 49 sowie die Einzahlung der Stadt Leipzig in die Kapitalrücklagen im Rahmen der entgeltlichen Widmung von Grundstücken und Gebäuden von TEUR 60. Aus dem Beschluss der Ratsversammlung der Stadt Leipzig zur Rückübertragung des Objektes Potschkaustraße 50 waren die Kapitalrücklagen um TEUR 53 zu mindern. Das Eigenkapital zum 31. Dezember 2017 beläuft sich auf TEUR 45.026. Die Eigenkapitalquote zum Stichtag beträgt 32,3 % (Vj.: 31,1 %). Das festgesetzte Kapital gemäß der Betriebssatzung beträgt zum 31. Dezember 2017 unverändert zum Vorjahr TEUR 30.000. Ebenfalls im langfristigen Bereich verminderten sich die Sonderposten um TEUR 2.897 bzw. 3,3 %. Den Zuführungen des Wirtschaftsjahres in Höhe der aus Mitteln der öffentlichen Hand und Zuwendungen Dritter geförderten Investitionen von TEUR 946 stehen Auflösungen der Sonderposten für Abschreibungen und Restbuchwertabgänge in Höhe von TEUR 3.843 gegenüber. Die langfristigen Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter verminderten sich im Wirtschaftsjahr um die planmäßigen Tilgungsleistungen im Rahmen der entgeltlichen Widmung von Grundstücken und Gebäuden in Höhe von TEUR 60. Aus dem Beschluss der Ratsversammlung der Stadt Leipzig zur Rückübertragung des Objektes Potschkaustraße 50 waren die langfristigen Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter zudem um TEUR 767 zu mindern. Im kurzfristigen Bereich verminderten sich auf der Passivseite der Bilanz die kurzfristigen Rückstellungen um TEUR 185 bzw. 38,9 % im Wesentlichen wegen der Ausbuchung der Rückstellung für Prozessrisiken aus der Werklohnforderung der OFRA Generalbau GmbH & Co KG. Mit Datum vom 19. Oktober 2017 erging in der Sache das Urteil des Landgerichtes Leipzig. Die Klage der OFRA Generalbau GmbH & Co KG wurde abgewiesen bzw. als derzeit unbegründet abgewiesen. Die Entwicklung der Rückstellungen des Eigenbetriebes ist in der Anlage zum Lagebericht dargestellt. Ebenfalls im kurzfristigen Bereich verminderten sich die kurzfristigen Verbindlichkeiten um TEUR 927 bzw. 20,4 %. Hier wirkte sich mit TEUR 935 im Wesentlichen die Inanspruchnahme Anlage Seite II 6 von Investitionsfördermitteln des Freistaates für Baumaßnahmen der Klinik für Forensische Psychiatrie entsprechend aus. 2. Finanzlage Die Entwicklung des Finanzmittelbestandes ist in der nachfolgenden Kapitalflussrechnung dargestellt. Kapitalflussrechnung nach DRS 21 1. 2. 3. 4. 5. Jahresüberschuss Nicht geförderte Abschreibungen auf das Anlagevermögen (+) Zunahme (+)/ Abnahme (-) der Rückstellungen Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen (+)/ Erträge (-) Zunahme (-)/ Abnahme (+) der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind 6. Zunahme (+)/ Abnahme (-) der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind 7. Gewinn (-)/ Verlust (+) aus dem Abgang von eigenmittelfinanzierten Gegenständen des Anlagevermögens 8. Zinsaufwendungen (+)/ Zinserträge (-) 2017 TEUR 2016 TEUR VJ-Delta TEUR 49 1.324 -188 -364 84 1.358 -71 -364 -34 -35 -117 0 3 315 -311 -970 -830 -140 1.049 6 1 20 1.048 -14 908 512 396 -1.069 2 -368 3 -702 -1 -1.068 -365 -703 Auszahlungen aus Darlehen (-) Einzahlungen von Stadt Leipzig (+) Erhaltene Fördermittel (+) Gezahlte Zinsen (-) -60 6 228 -7 -60 60 1.309 -22 0 -54 -1.081 15 III. Cashflow aus Finanzierungstätigkeit 167 1.286 -1.119 8 1.433 -1.425 2.292 37 2.255 2.300 37 2.263 859 24 836 2.292 37 2.255 1.433 13 1.419 8 0 8 I. Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit 1. Auszahlungen für Investitionen (-) in das Anlagevermögen 2. Erhaltene Zinsen (+) II. Cashflow aus Investitionstätigkeit 1. 2. 3. 4. Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds (Summe I. + II. + III.) Finanzmittelfonds am Anfang der Periode davon Kassenbestand davon saldierte Cash-Pool-Forderungen Finanzmittelfonds am Ende der Periode davon Kassenbestand davon saldierte Cash-Pool-Forderungen Anlage Seite II 7 Der Eigenbetrieb Städtisches Klinikum „St. Georg“ Leipzig ist in das Cash-Management der St. Georg Unternehmensgruppe eingebunden. Der Finanzmittelfonds des Eigenbetriebes zum 31. Dezember 2017, bestehend aus liquiden Kassenbeständen und geldäquivalenten saldierten Cash-Pool-Forderungen gegen die St. Georg Unternehmensgruppe beträgt TEUR 2.300 und setzt sich wie folgt zusammen: Kassenbestände Cash-Pool-Forderungen gegen die St. Georg Unternehmensgruppe Cash-Pool-Verbindlichkeiten gegenüber der St. Georg Unternehmensgruppe Finanzmittelfonds 31.12.2017 31.12.2016 TEUR TEUR 37 37 VJ-Delta TEUR 0 2.335 2.334 1 -72 2.300 -79 2.292 7 8 Die Finanzbeziehungen zwischen der Stadt Leipzig und dem Eigenbetrieb stellen sich wie folgt dar: 2017 EUR Zentrum für Drogenhilfe haushaltsrelevante Erträge Vertrag zur Durchführung der ambulanten komplexen psychiatrischen Versorgung 1.918.100,00 Zuwendung aus Mitteln des Freistaates Sachsen - Richtlinie Psychiatrie und Suchthilfe (RL-PsySu) Förderung der ambulanten Suchtberatungs- und Behandlungsstellen 520.126,00 Ambulante Betreuung Theklaer Straße 492.852,82 Notunterbringung Chopinstraße 312.178,64 Sozialarbeiterstelle Streetworkerteam 30.000,00 Gruppenangebot "Kinder aus suchtbelasteten Familien" 30.000,00 Zuwendung Begegnungsstätte "Regenbogen" Crystal-Projekt 7.200,00 739,85 Anlagenverwaltung Ausgleichszahlung Stadt "Finanzierung entgeltliche Widmung" (Vereinbarung vom 04. Dezember 2012) Tilgung im Rahmen der "entgeltlichen Widmung" (Vereinbarung vom 04. Dezember 2012) 60.000,00 -60.000,00 Anlage Seite II 8 Forderungen gegen die Stadt Leipzig bestehen in Höhe von TEUR 152 (Vj.: TEUR 104) gegenüber dem Amt für Jugend, Familie und Bildung für Betreuungsentgelte im Rahmen der wirtschaftlichen Jugendhilfe sowie gegenüber dem Sozialamt. Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Leipzig werden im Wesentlichen für die zum 31. Dezember 2017 bestehenden Verpflichtungen aus dem entgeltlichen Anteil des im Wirtschaftsjahr 2011 gewidmeten Anlagevermögens (Widmungssatzung) in Höhe von TEUR 325 (Vj.: TEUR 1.195) sowie für Zuwendungen zur Finanzierung von Investitionen in Höhe von TEUR 999 (Vj.: TEUR 999) ausgewiesen. Die Liquidität des Eigenbetriebes war im gesamten Jahr 2017 gesichert. Die saldierte Forderung gegen die St. Georg Unternehmensgruppe aus dem Cash-Management beträgt zum Bilanzstichtag TEUR 2.263. Die Forderung ist durch Kassen- und Bankbestände und zusätzlich durch eine vorhandene Kreditlinie der Klinikum St. Georg gGmbH in Höhe von EUR 24 Mio. gedeckt. 3. Ertragslage 2017 TEUR Laufende Erträge Umsatzerlöse sonstige betriebliche Erträge Laufende Aufwendungen Personalaufwand Materialaufwand ergebniswirksame Abschreibungen übrige betriebliche Aufwendungen und sonstige Steuern Betriebsergebnis Finanzergebnis neutrales Ergebnis Jahresergebnis % 2016 TEUR % VJ-Delta TEUR % 17.236 3.748 20.984 82,1 17,9 100,0 17.108 3.557 20.665 82,8 17,2 100,0 128 191 319 0,7 5,4 1,5 14.923 2.101 1.324 71,1 10,0 6,3 14.463 2.268 1.358 70,0 11,0 6,6 460 -167 -34 3,2 -7,4 -2,5 2.457 20.805 179 -6 -124 11,7 99,1 0,9 0,0 -0,6 2.380 20.469 196 -20 -92 11,5 99,1 0,9 -0,1 -0,4 77 336 -17 14 -32 3,2 1,6 -8,7 -70,0 34,8 49 0,2 84 0,4 -35 -41,7 Das Planergebnis 2017 von TEUR -13 wurde mit dem Jahresergebnis von TEUR 49 um TEUR 62 positiv überschritten. Dabei erwirtschaftete der Unternehmensbereich AVW ein ausgeglichenes Ergebnis, das ZFD einen Überschuss von TEUR 81 und die MSW einen Fehlbetrag in Höhe von TEUR 32. Die KFP liegt auf Grund der Finanzierungssystematik des Landes Sachsen ergebnisneutral im Planbereich. Ein entsprechender Plan-Ist-Vergleich ist in einer Anlage zum Lagebericht dargestellt. Die Umsatzerlöse erhöhten sich im Vorjahresvergleich um TEUR 128 bzw. 0,7 %. Hier wirkten sich im Wesentlichen gestiegene Zuweisungen des Landes Sachsen an die Klinik für Anlage Seite II 9 Forensische Psychiatrie aus. Die Umsätze stellen sich in den einzelnen Sparten des Eigenbetriebes wie folgt dar: Umsatz 2017 Umsatz 2016 TEUR TEUR 12.436 12.377 2.646 2.498 1.354 1.421 800 811 17.236 17.108 Klinik für Forensische Psychiatrie Medizinisch-soziale Wohnheime Verwaltung Zentrum für Drogenhilfe Das zugrundeliegende Leistungsgerüst der einzelnen Unternehmensbereiche Eigenbetriebes ergibt sich im Berichtsjahr im Vergleich zum Vorjahr wie folgt: Betten und Plätze Pflegeheim für Menschen im Wachkoma Sozialtherapeutische Wohnstätte Klinik für Forensische Psychiatrie 2017 2016 Anzahl Anzahl 20 20 40 40 118 118 des Pflegetage/ Betreuungstage 2017 Anzahl 7.138 14.469 38.915 Nutzungsgrad der aufgestellten Betten und Plätze 2016 2017 2016 Anzahl % % 7.190 97,79 98,23 14.533 99,11 99,27 40.606 90,38 93,99 Zentrum für Drogenhilfe betreute Klienten 2017 2016 Zahl der Klienten insgesamt (ohne anonyme Kontakte) davon Zugänge weitere Angebote 2.782 1.649 2.966 1.878 Notschlafstelle in Chopinstraße (Plätze) Anzahl Übernachtungen Auslastung 20 7.213 99% 20 7.192 98% 35 12.522 98% 35 12.418 97% Wohnstätte für Alkoholkranke in Theklaer Straße (Plätze) Anzahl Übernachtungen Auslastung Die sonstigen betrieblichen Erträge erhöhten sich im Vorjahresvergleich um TEUR 191 bzw. 5,4 %. Hier wirkten sich insbesondere gestiegene Entgelte aus der Leistungsvereinbarung mit der Stadt Leipzig zur Finanzierung des Zentrums für Drogenhilfe aus. Der Personalaufwand erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr um TEUR 460 bzw. 3,2 %. Die Steigerung ist vor allem auf Tariflohnsteigerungen und die Umsetzung der neuen Entgeltordnung zum TVöD für den Bereich der VKA zurückzuführen. Anlage Seite II 10 Auf der Grundlage des definierten Geltungsbereiches des TVöD-K galt für die Klinik für Forensische Psychiatrie auch im Jahr 2017 dieser Spartenvertrag. Für die Einrichtungen Zentrum für Drogenhilfe und die medizinischen Wohnheime wurde in 2017 der TVöD-B (Sparte Pflege- und Betreuungseinrichtungen) angewandt. Entwicklung der Vollkräfte des Eigenbetriebes nach Bereichen im Jahresdurchschnitt: Unternehmensbereich Klinik für Forensische Psychiatrie Zentrum für Drogenhilfe Pflegeheim für Menschen im Wachkoma Sozialtherapeutische Wohnstätte Sonstiges Personal Eigenbetrieb gesamt VK 2017 153,9 50,2 21,0 16,4 5,6 247,1 VK 2016 Abweichung 151,0 2,9 50,7 -0,5 21,7 -0,7 17,1 -0,7 5,4 0,2 245,9 1,2 Im Eigenbetrieb waren 2017 im Jahresdurchschnitt 247,1 VK (Vj.: 245,9 VK) beschäftigt. Damit erhöhte sich die Anzahl der Vollkräfte im Jahresdurchschnitt gegenüber 2016 insgesamt nur um 1,2 VK. Die größte Veränderung mit ca. 3 VK Erhöhung ist in der Klinik für Forensische Psychiatrie zu verzeichnen und betraf einen Zuwachs im Pflegedienst. In den anderen Unternehmensbereichen sind die Veränderungen nur geringfügig. Darstellung Stellenübersicht: Stellenübersicht Städtisches Klinikum "St. Georg" Leipzig Durchschnittliche Anzahl Beschäftigte Personen Vollzeitäquivalente (VZÄ) / Vollkräfte (VK) Auszubildende Anlage Seite II 11 Plan Ist 305 264 1 Abw. +/ 291 247 1 -14 -17 0 Die Personalaufwendungen setzen sich wie folgt zusammen: 2017 Gesamt Mitarbeiter (MA) TEUR Ärztlicher Dienst Pflegedienst Medizinisch-technischer Dienst Funktionsdienst Klinisches Hauspersonal Wirtschafts- und Versorgungsdienst Verwaltungsdienst Sonstiges Personal Gesamt 457 6.759 5.605 948 42 186 706 220 14.923 2016 Gesamt Mitarbeiter (MA) Anzahl 4 138 105 18 1 7 17 1 291 TEUR 535 6.442 5.407 952 41 184 709 193 14.463 Anzahl 5 133 103 18 1 7 17 1 285 Mit der Struktur des Eigenbetriebes als rechtlich zugehöriges Unternehmen zur Stadt Leipzig, welches Mitglied im Kommunalen Arbeitgeberverband Sachsen e.V. ist, sind die kommunalen Flächentarifverträge der Vereinigung der Kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) umzusetzen. Nichtärztlicher Dienst Der TVöD war entsprechend der Tarifeinigung mit ver.di mit folgenden Eckpunkten umzusetzen. Bereits im April 2016 war die Einigung über die neue Entgeltordnung erzielt worden. Diese galt ab 1. Januar 2017 und endet am 31. Dezember 2020. Damit verbunden waren differenzierte Entgelterhöhungen für unterschiedliche Beschäftigtengruppen. Ab 1. Februar 2017 wurden die Tabellenentgelte der nichtärztlichen Beschäftigten um 2,35 % erhöht. Weiterhin wirkten sich die bereits im Vorjahr umgesetzten Vergütungsänderungen im Sozial - und Erziehungsdienst auch im Jahr 2017 kostensteigernd im Eigenbetrieb aus. Ärztlicher Dienst Der TV-Ärzte/VKA wurde entsprechend der Tarifeinigung mit dem Marburger Bund mit folgenden Eckpunkten umgesetzt. Am 19. Oktober 2016 wurde die Tarifeinigung mit dem Marburger Bund für die Ärzte und Ärztinnen an kommunalen Krankenhäusern mit folgenden Festlegungen erzielt: Erhöhung der Tabellenentgelte ab 1. September 2016 bis zum 31. August 2017 um 2,3 %. Ab 1. September 2017 wurde eine weitere Steigerung in Höhe von 2,0 % wirksam, die bis Anlage Seite II 12 30. April 2018 gilt. Die Laufzeit des Tarifvertrages im ärztlichen Dienst endet am 31. Dezember 2018. Altersteilzeit Es wurden auch im Jahr 2017 keine neuen Altersteilzeitvereinbarungen abgeschlossen. Abgangsquote/Krankenstand Die Abgangsquote 2017 beträgt 11,34 % und ist damit im Vergleich zum Vorjahr um 4 % gestiegen. Das Niveau des Krankenstandes betrug im Jahresdurchschnitt 10,09 %. Damit ist im Vergleich zum Vorjahr ebenfalls ein Anstieg um 1,23 % zu verzeichnen. Die Krankheitsquote beinhaltet den Ausfall mit und ohne Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Aus- und Weiterbildung Im Jahr 2017 war im Pflegeheim "St. Georg" ein Auszubildender in der Fachrichtung Altenpflege bereits seit dem Vorjahr im Ausbildungsverhältnis. Ein weiterer hat die Ausbildung ab 1. September 2017 begonnen. Im Rahmen des Freiwilligen Sozialen Jahres waren im Eigenbetrieb zwei Jugendliche eingesetzt. Im Eigenbetrieb wurden im Jahr 2017 insgesamt drei Weiterbildungsverträge mit Beschäftigten abgeschlossen. Folgende Schwerpunkte waren Inhalt der Weiterbildungen: • Praxisanleiter • Fachtherapeut für die außerklinische Intensivpflege und Menschen im Wachkoma/Wachkomatherapeut Der Materialaufwand entwickelte sich im Vorjahresvergleich um TEUR 167 bzw. 7,4 % rückläufig. Ursächlich ist hier im Wesentlichen die Entwicklung des Medikamentenverbrauches und des therapeutischen Aufwandes in der Klinik für Forensische Psychiatrie. Die ergebniswirksamen Abschreibungen liegen mit einem Rückgang von TEUR 34 bzw. 2,5 % weitestgehend auf Vorjahresniveau. Anlage Seite II 13 Im neutralen Ergebnis wirkt sich im Wesentlichen der Sachverhalt Schadenersatzansprüche bzw. Schadenersatzverpflichtungen aus der Betriebsunterbrechung im Brandverletztenzentrum im Zeitraum August 2013 bis März 2014 wie folgt aus: 2017 TEUR Wertberichtigung aus Neubewertung des Anspruches neutrales Ergebnis aus Schadenersatzansprüchen/ -verpflichtungen D. 2016 TEUR -212 -212 -212 -212 Prognosebericht mit Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung Im Rahmen der Wirtschaftsplanungen mit den gesetzlichen und finanziellen Gegebenheiten sind für alle Bereiche ausgeglichene Ergebnisse Zielstellung. Insbesondere die Refinanzierung von tariflichen Personalkostensteigerungen und Instandhaltungs-/Sanierungsmaßnahmen stellen diesbezüglich wesentliche Faktoren dar. Der Entwurf des Wirtschaftsplanes für das Folgejahr 2018 weist einen Verlust in Höhe von TEUR -14 aus. Der Planverlust entsteht im Unternehmensbereich Anlagenverwaltung im Wesentlichen wegen nicht refinanzierter Beratungskosten im Zusammenhang mit der vorzeitigen Beendigung der CBL- Transaktion. Wesentliche Änderungen der derzeitigen Rahmenbedingungen sind im Jahr 2018 bislang nicht auszumachen. Die haushaltsrelevanten Positionen wurden mit der Stadtverwaltung abgestimmt. Der Eigenbetrieb ist über die Service-Managementvereinbarung in das Risikomanagementsystem der Klinikum St. Georg gGmbH integriert. Das vorliegende Risikohandbuch für die Klinikum St. Georg gGmbH wurde am 15. Februar 2010 in Kraft gesetzt, im April 2015 aktualisiert und wird zur Zeit erneut überarbeitet. Für den Eigenbetrieb bestehen Risiken in der verhandelbaren Refinanzierung von Preis- und Tarifentwicklungen verbunden mit der unzureichenden Entwicklung der Leistungsentgelte. Im Unternehmensbereich Anlagenverwaltung wird sich die Liquidität auf Grund der laufenden Zuflüsse aus dem geltenden Pachtvertrag mit der Klinikum St. Georg gGmbH grundsätzlich weiter erhöhen. Des Weiteren verfügt der Eigenbetrieb über eine Kontokorrentkreditlinie in Höhe von EUR 2,8 Mio. Die Schadenersatzklage des Eigenbetriebes gegen den Bauträger (und letztendlich gegen dessen Insolvenzverwalter) sowie die Planungsfirmen bezüglich des Gebäude- und Betriebsaus- Anlage Seite II 14 fallschadens in Höhe von TEUR 2.118 wurde, wie bereits in den Vorjahren berichtet, form- und fristgerecht erstellt und beim Landgericht Leipzig geltend gemacht. Mit Urteil vom 28. Februar 2018 wurde die Klage weitgehend abgewiesen und lediglich ein Schadenersatz in Höhe von EUR 57.000 dem Städtisches Klinikum „St. Georg“ Leipzig stattgegeben. Es wird beabsichtigt, gegen die Entscheidung Berufung einzulegen. Das Klageverfahren des Bauträgers (und letztendlich des Insolvenzverwalters) gegen den Eigenbetrieb auf ausstehenden Werklohn wegen fristloser Vertragskündigung wurde im Januar 2018 rechtskräftig entschieden. Das Gericht hat festgestellt, dass die gerichtlich geltend gemachten Werklohnforderungen wegen fehlender prüffähiger Nachweise unberechtigt sind. Die Klage wurde abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen. Es ist dem Kläger vorbehalten, erneut eine prüffähige Schlussrechnung vorzulegen. Unter Berücksichtigung der hohen rechtlichen Anforderungen zur Abrechnung eines gekündigten Pauschalpreisvertrages bestehen aus unserer Sicht nur geringe Chancen für eine erfolgreiche Durchsetzung derartiger Werklohnforderungen durch den Bauträger. Im Zuge der strategischen Weiterentwicklung der Klinikum St. Georg gGmbH ist eine Zentralisierung der internistischen Fachabteilungen in einem Neubau geplant. Dieser soll baulich auf der Fläche des jetzigen Haus 12 errichtet werden, welche ein Bestandteil der CBL-Transaktion des Eigenbetriebes ist. Die im Jahr 2017 in Aussicht gestellte vorzeitige Beendigung der CBL-Transaktion wurde im März 2017 durch einen Gremienvorbehalt des Investors (Bank of New York Mellon – BNY) zu diesem Zeitpunkt nicht umgesetzt. Eine zukünftige Änderung dieser Entscheidung wird von der BNY nicht ausgeschlossen. Um für die strategische Weiterentwicklung des Klinikums die erforderliche Planungssicherheit zu haben, wurden im Nachgang durch unsere Berater Möglichkeiten zur entsprechenden Vertragsänderung für Haus 12 geprüft. Parallel dazu teilte die BNY mit, dass beim Erreichen von definierten Beendigungswerten eine vorzeitige Komplettablösung weiterhin möglich sei. Vor diesem Hintergrund wurden mit der Stadt Leipzig Gespräche über die Höhe und die Finanzierung einer zusätzlichen Ausgleichszahlung geführt. Im Ergebnis wird gegenwärtig eine Gremienvorlage erstellt, welche neben der Darstellung der möglichen Varianten der Vertragsänderung auch eine vorzeitige Beendigung der CBLTransaktion unter Berücksichtigung einer Ausgleichszahlung zur Entscheidung bringt. Anlage Seite II 15 Das Zentrum für Drogenhilfe wird durch den wachsenden Suchtmittelmissbrauch auch perspektivisch weiterhin dezentral der psychosozialen Grundversorgung von Suchtkranken zur Verfügung stehen müssen. Hinzu kommen weitere Aufgaben im Rahmen von Beratung, Betreuung und Vermittlung suchtgefährdeter und -kranker Menschen und deren Angehöriger. Die Droge Crystal erzeugt unverändert verstärkt Klientennachfragen. Des Weiteren legen veränderte Konsummuster sowie stoffungebundenes Suchtverhalten eine Profilerweiterung im Zentrum für Drogenhilfe nahe. Die vorhandenen Ressourcen lassen hier aber kaum Spielraum. Die Arbeit mit Kindern als Angehörige suchtkranker Eltern wird fest etabliert. Die Entwurfsplanung für die Sanierung des Objektes Theklaer Straße ist abgeschlossen. Die Haushaltvorlage zum Baubeschluss ist bauseitig fertiggestellt. Es ist vorgesehen, dass die Vorlage unter der Maßgabe der Kreditfinanzierung erstellt wird. Die Einholung von Finanzierungsangeboten erfolgt zum Ende des Jahres 2017. Derzeit wird die Bauvorlage erarbeitet und 2018 an die städtischen Gremien eingereicht. Das Bauvorhaben wurde im Wirtschaftsplan 2018 ff. entsprechend eingeordnet. Am 12. September 2017 wurde die Novellierung der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Förderung sozialpsychiatrischer Hilfen, der Suchtprävention und Suchtkrankenhilfe (Richtlinie Psychiatrie und Suchthilfe – RL-PsySu) durch den Freistaat Sachsen bekanntgegeben. Der Finanzierungsmodus erfolgt künftig nach der jeweiligen Einwohnerstärke der Gebietskörperschaft in Bezug zum Freistaat Sachsen. Mögliche Konsequenzen für die künftige Förderung der Einrichtungen des gemeindepsychiatrischen Verbundes der Stadt Leipzig und damit auf das ZFD sind derzeit noch nicht absehbar. In der Klinik für Forensische Psychiatrie konzentriert sich die Arbeit wieder auf die Behandlung von Patienten im Rahmen der Maßregel gemäß § 64 StGB. Die vorübergehend als spezialisierte Aufnahmestation für vorläufig nach § 126a StPO untergebrachte Patienten eingerichtete Station wird als zusätzliche Therapiestation für Patienten mit Doppeldiagnosen eingerichtet. Hier zeigt sich ein wachsender Bedarf. Die Forensische Institutsambulanz wird in enger Kooperation mit der Forensischen Ambulanz des Sächsisches Krankenhaus für Psychiatrie und Neurologie Altscherbitz, Schkeuditz, betrieben. Nach einem deutlichen Anstieg der zu betreuenden Patienten in 2017 erwarten wir hier für 2018 eine Konsolidierung auf dem Vorjahresniveau. Anlage Seite II 16 WIEDERGABE DES BESTÄTIGUNGSVERMERKS Anlage 3 VI. WIEDERGABE DES BESTÄTIGUNGSVERMERKS Wir haben dem Jahresabschluss und dem Lagebericht des Städtisches Klinikum „St. Georg“ Leipzig, Leipzig, für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 in den diesem Bericht als Anlagen I (Jahresabschluss) und II (Lagebericht) beigefügten Fassungen den am 8. März 2018 in Leipzig unterzeichneten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk wie folgt erteilt: „Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers Wir haben den Jahresabschluss — bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang — unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Städtisches Klinikum „St. Georg“ Leipzig, Leipzig, für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften sowie den ergänzenden Bestimmungen der Satzung liegen in der Verantwortung der Betriebsleitung des Eigenbetriebes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 32 SächsEigBVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Eigenbetriebes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Betriebsleitung des Eigenbetriebes sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften sowie den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanzund Ertragslage des Eigenbetriebes. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den gesetzlichen Vorschriften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“ bdo Seite 12 von 13