Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1429191.pdf
Größe
114 kB
Erstellt
31.08.18, 12:00
Aktualisiert
20.10.18, 10:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Verwaltungsstandpunkt zur Petition Nr. VI-P-06201-VSP-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff:
Bildung eines Wohnungsplanungsverbundes
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Petitionsausschuss
Ratsversammlung
Zuständigkeit
Bestätigung
Vorberatung
Beschlussfassung
☐
Zustimmung und Abhilfe
☐
Alternativvorschlag
☐
Berücksichtigung
☐
Erledigt
☒
Ablehnung
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung empfiehlt „Ablehnung“.
Zusammenfassung:
Anlass der Vorlage:
Rechtliche Vorschriften
Stadtratsbeschluss
Verwaltungshandeln
Sonstiges: Petition
Die Intention einer regionalen Planung ist grundsätzlich richtig. Jedoch bleibt der vom
Petenten „formlose Wohnungsplanungsverbund“ hinter dem bereits bestehenden formellen
Planungsinstrumentarium zurück.
Die Stadt Leipzig ist bereits Mitglied im Regionalen Planungsverband Leipzig-Westsachsen,
welcher die Rolle für die Entwicklung und Koordination von regionalen Planungen und
Konzepten übernimmt. Der Planungsverband hat im Regionalplanentwurf ein Ziel zur
Entwicklung eines regionalen Wohnbauflächen-Entwicklungskonzepts verankert und arbeitet
in Forschungsprojekten, an denen sich die Stadt beteiligt, an dieser Thematik.
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Sachverhalt:
Der Petent verweist auf den großen Bedarf an Wohnraum zu erschwinglichen Preisen in
Leipzig und schlägt vor, dieses Problem durch eine verstärkte Einbeziehung von
Umlandgemeinden anzugehen. Dazu scheint ihm die Schaffung eines „formlosen
Wohnungsplanungsverbundes“ ein sinnvolles Instrument zu sein. Die Verwaltung befürwortet
den Ansatz einer regionalen Planung. Wie in der Petition formuliert, ist eine Einbeziehung
von Standorten, die gut an die S-Bahn angebunden sind, richtig und sinnvoll. Dazu gibt es
bereits planerische Instrumente, die mehr sind als nur „formlos“.
So ist die Stadt Leipzig bereits Mitglied im Regionalen Planungsverband LeipzigWestsachsen. Die gesetzliche Grundlage dafür ist das Sächsische Landesplanungsgesetz
(SächsLPlG). Weitere Informationen über den Verband und seine Aufgaben sind auf
folgender Internetseite zu finden: https://www.rpv-westsachsen.de. Der Regionale
Planungsverband ist nicht nur für die formelle Regionalplanung zuständig, sondern
übernimmt die moderative Rolle bei der Entwicklung und Koordination von regionalen
Planungen und Konzepten. Die politische Ebene ist über die Entsendung von Vertretern (für
Leipzig sind es 6 Stadträte) in die Verbandsversammlung des Regionalen
Planungsverbandes in die Entscheidungsprozesse eingebunden.
Der Planungsverband erarbeitet derzeit die Fortschreibung des Regionalplans LeipzigWestsachsen. Dieses Planwerk bildet den formellen Rahmen für die künftige räumliche
Entwicklung in der Region. Angesichts des Bevölkerungswachstums in der Region und
dessen Auswirkungen auf den Wohnungsmarkt ist in diesem Plan ein neues Ziel (2.2.2.2)
enthalten, nach dem in der Region ein kooperatives Wohnbauflächen-Entwicklungskonzept
zur Abstimmung der Wohnbauentwicklung in der Stadt-Umland-Region entwickelt werden
soll.
Im Integrierten Stadtentwicklungskonzepts Leipzig 2030 (INSEK) sind Aussagen zur
Weiterentwicklung der regionalen Kooperation (Kapitel B 3.2), insbesondere zum Thema
nachhaltige Siedlungsflächenentwicklung und die Absicht, sich aktiv an der Erarbeitung des
kooperativen Wohnbauflächen-Entwicklungskonzepts zu beteiligen, verankert.
Die sachliche Grundlage für dieses Wohnbauflächen-Entwicklungskonzept soll im Rahmen
zweier kürzlich angelaufener Forschungsprojekte „Stadt-Land-Navi“ und „interko²“ mit
Förderung durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung geschaffen werden. Die
Stadt Leipzig ist als Projektpartner aktiv an diesen Projekten beteiligt.
Zusammenfassung:
Trotz Zustimmung zu den Intentionen des Petenten wird dennoch Ablehnung empfohlen,
weil das bestehende Instrumentarium der Regionalplanung zu nutzen ist und ein zusätzlicher
„formloser Wohnungsplanungsverbund“ nicht erforderlich ist.
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