Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1442469.pdf
Größe
193 kB
Erstellt
02.10.18, 12:00
Aktualisiert
20.10.18, 10:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-P-06106-DS-02
Status: öffentlich
Eingereicht von
Petitionsausschuss
Betreff:
Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit auf der Karl-Heine-Straße
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
24.10.2018
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
Die Petition wird abgelehnt.
1/4
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
2/4
Sachverhalt:
Die Karl-Heine-Straße gehört als Hauptverkehrsstraße zum Straßenhauptnetz der Stadt
Leipzig. Die Kfz-Belastung im Abschnitt zwischen Zschocherscher Straße und König-AlbertBrücke beträgt ca. 11000 bis 14000 Kfz am Tag. Zudem verkehrt dort die Straßenbahnlinie
14. Der Radverkehr wird im Seitenraum auf einem baulich angelegten Radweg geführt.
Am Felsenkeller und an der Merseburger Straße gibt es Lichtsignalanlagen.
Für den ruhenden Verkehr sind zum großen Teil baulich Parkbuchten angelegt. Ansonsten
kann in der Karl-Heine-Straße dort gehalten und geparkt werden, wo es die
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) erlaubt.
Zu 1. Fußgängerüberweg mit Ampel am Karl-Heine-Platz
Unbestritten verlangt die Querung der Karl-Heine-Straße von den Fußgängern ein hohes
Maß an Aufmerksamkeit. Es liegt allerdings auf der Hand und ist der Normalfall, dass in
Hauptverkehrsstraßen nicht an jeder Stelle besondere gesicherte Querungen angeboten
werden können. Am Felsenkeller und an der Merseburger Straße können Fußgänger an den
Lichtsignalanlagen gesichert die Karl-Heine-Straße überqueren. Diese sind ca. 150 m bzw.
250 m vom Karl-Heine-Platz entfernt.
Die Anlage eines Fußgängerüberweges am Karl-Heine-Platz ist aus verkehrsrechtlichen
Gründen nicht möglich, da die nach den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von
Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) örtlichen und verkehrlichen Voraussetzungen nicht
erfüllt sind. So ist es u.a. nicht zulässig, einen Fußgängerüberweg in der Nähe von
Lichtsignalanlagen und über Straßenbahnanlagen ohne eigenen Gleiskörper anzuordnen.
Die Sicherheit der Kinder auf ihrem Schulweg wird regelmäßig im Rahmen der Arbeit der
Arbeitsgruppe Schulwegsicherheit, in der Leitung des Amtes für Jugend, Familie und Bildung
neben dem Verkehrs- und Tiefbauamt und dem Ordnungsamt der Stadtverwaltung u.a. auch
die Polizei, die Verkehrswacht und der Stadtelternrat vertreten sind, überprüft und
entsprechende Schulwege vorgegeben, bei denen die Sicherheit der Kinder möglichst hoch
ist und besonderes Gewicht hat. Deshalb ist im Schulwegplan nur an den Lichtsignalanlagen
die Querung für Schüler vorgesehen, auch wenn damit Umwege verbunden sind.
Besondere Probleme bei der Querung der Karl-Heine-Straße über das an
Hauptverkehrsstraßen übliche Maß hinaus sind nicht bekannt, so dass sich aus
verkehrsplanerischer Sicht keine Ansatzpunkte für die Einordnung weiterer besonderer
baulicher Querungsanlagen ergeben.
Zu 2. Tempo 30 Karl-Heine-Straße zwischen Felsenkeller und König-Albert-Brücke
Gemäß § 39 Abs. 1 und § 45 Abs. 9 StVO sind Verkehrszeichen und Markierungen nur dort
anzuordnen, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist.
Beschränkungen des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, wenn aufgrund
der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko
einer Beeinträchtigung übersteigt.
Solch eine besondere Gefahrenlage würde z.B. bestehen, wenn Unfalluntersuchungen
ergeben haben, dass häufig geschwindigkeitsbedingte Unfälle aufgetreten sind oder
aufgrund unangemessener Geschwindigkeiten besondere Gefahrensituationen entstehen.
Eine erhöhte Unfalllage in dem in Rede stehenden Abschnitt der Karl-Heine-Straße ist nicht
bekannt. Ebenso sind keine besonderen Einschränkungen der Verkehrssicherheit,
insbesondere bezüglich der Querungssituation, erkennbar (s.o.).
3/4
Dass die Fußwege entsprechend ihrer Funktion genutzt werden und Freisitze usw.
vorhanden sind, ist keine Grundlage, um nach StVO Verkehrsbeschränkungen anzuordnen.
Es fehlt somit an der Rechtsgrundlage für die Anordnung von Tempo 30.
Zusammengefasst muss festgestellt werden, dass die gewünschten Maßnahmen nicht
angeordnet werden können.
Ein Beschluss zu Regelungen auf Grundlage der bundeseinheitlich geltenden StVO wäre
auch rechtswidrig. Die Ausführung dieser Verordnung obliegt den Straßenverkehrsbehörden
im übertragenen Wirkungskreis und unterliegt der Fachaufsicht der oberen
Straßenverkehrsbehörde (Landesamt für Straßenbau und Verkehr). Somit ist die StVO kein
Mittel der kommunalen Selbstverwaltung. Eine Anweisung durch einen Stadtratsbeschluss
ist daher nicht möglich. Die Gemeinde ist insoweit in ihrer Entscheidungskompetenz
eingeschränkt.
Anlage:
-
Petition
4/4
VI-P-06106
Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit auf der Karl-Heine-Straße
1. Fußgängerüberweg mit Ampel Karl-Heine-Straße am Ausgang ?Knochenspielplatz? (KarlHeine-Platz) Sehr geehrte Damen und Herren,
mitten im Herzen von Plagwitz/Lindenau befindet sich der Karl-Heine-Platz, bei uns
Bewohnern auch „Knochenspielplatz“ genannt. Er ist in Plagwitz/Lindenau einer der
beliebtesten Spielplätze für Familien mit Kindern. Täglich pilgern hunderte Eltern mit ihrem
Nachwuchs zu dieser grünen Oase im Viertel. Dabei muss ein Großteil auf dem Hin-und
Rückweg die Karl-Heine-Straße überqueren. Der Ausgang vom Spielplatz befindet sich zur
Karl-Heine-Straße auf Höhe Walter-Heinze-Straße. Hier ist es vor allem zur Nachmittagszeit
fast unmöglich, gefahrenfrei mit Kindern die Karl- Heine-Straße zu überqueren. Man muss
sich dabei durch parkende Autos drängeln und hat erschwerend den aus der Walter-HeinzeStraße kommenden Verkehr gegen sich. Für viele Grundschüler der Erich-Zeigner-Schule
(Einzugsgebiet nördl. der Karl-Heine-Straße) läuft in diesem Bereich der empfohlene
Schulweg. Die hierfür vorgesehenen Ampeln Merseburger Str. und Felsenkeller sind dafür
ungeeignet, weil zu weit und von diesem Punkt nicht ersichtlich. So überqueren viele Kinder
die Karl-Heine-Straße zwischen Josephstraße und Karl-Heine-Platz/Birkenstraße, um in die
Walter-Heinze-Straße auf direktem Weg zu ihrer Schule zu kommen. Eine Ampelanlage
wäre hier, für die Sicherheit der Kinder, von großem Vorteil. Deshalb fordern wir in diesem
Bereich für uns und unsere Kinder einen sicheren Fußgängerüberweg mit Ampelanlage!
2. Tempo 30 Karl-Heine-Straße zwischen Felsenkeller und König-Albert-Brücke Der
Leipziger Westen ist mit der Karl-Heine-Straße als zentraler Magistrale ein Magnet für
hunderte Leipziger und gleichzeitig viele Touristen. Zahlreiche Gaststätten und Kaffees laden
täglich und beidseitig der Karl-Heine-Straße von früh bis spät zum Verweilen ein. Auch ist
dieser Stadtteil seit Jahren ein beliebter Zuzugsort für viele Familien mit Kindern. Hier
befindet sich der Karl-Heine-Platz („Knochenspielplatz“), einer der beliebtesten Spielplätze,
zu dem täglich hunderte Eltern mit ihrem Nachwuchs pendeln und dabei die Karl-HeineStraße benutzen und vor allem überqueren. Zusätzlich verläuft für viele Grundschüler der
Erich-Zeigner-Schule (Einzugsgebiet nördl. der Karl-Heine-Straße) in diesem Bereich der
empfohlene Schulweg. Sie überqueren zwischen Merseburger Str. und Felsenkeller die KarlHeine-Straße. Da in diesem Bereich täglich ein überdurchschnittlich hohes
Fußgängeraufkommen herrscht,
viele Menschen in Straßenrestaurants sitzen und die Straße queren, fordern wir auf der KarlHeine-Straße zwischen Felsenkeller und König-Albert-Brücke Tempo 30