Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1439736.pdf
Größe
111 kB
Erstellt
24.09.18, 12:00
Aktualisiert
08.10.18, 11:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Neufassung Nr. VI-A-05746-NF-02
Status: öffentlich
Eingereicht von
CDU-Fraktion
SPD-Fraktion
Betreff:
Medienentwicklungsplan an Schulen umsetzen
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
FA Allgemeine Verwaltung
FA Finanzen
Beschlussvorschlag:
1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sich bei der sächsischen Staatsregierung dafür
einzusetzen, dass die Voraussetzungen zur Umsetzung des Medienentwicklungsplanes an
den Leipziger Schulen geschaffen werden. Es muss geklärt werden, welche rechtlichen
Anforderungen für die Nutzung digitaler Endgeräte in Abschlussprüfungen gelten.
2. Die Stadt Leipzig schafft dafür sofort die Stelle eines IT Gestalters/Planers für Schule und
Kita der die Querschnittsaufgabe zwischen Planung und Netzausbau in den einzelnen
Schulen koordiniert. Für die Umsetzung des Medienentwicklungsplanes werden innerhalb der
Stadtverwaltung stufenweise 10 Stellen für IT- Koordinatoren/Medienassistenten bis Ende
2020 geschaffen, die laufende Wartungs- und Servicearbeiten an Schulen übernehmen und
die Arbeiten der Servicedienstleister koordinieren.
3. Die Stadt erstellt ein Sicherheitskonzept für die Nutzung digitaler Medien. Dies umfasst zum
einen die Sicherung der Hardware gegen Diebstahl/Missbrauch, zum anderen die Sicherung
der Netzwerke und der verwendeten Software in den Gebäuden. Auch Versicherungsfragen
für die Nutzer müssen dabei geklärt werden.
4. Die Stadt Leipzig entwickelt eine Planung, wie bis 2020 an allen kommunalen Schulen in
einem ersten Schritt ausreichend Datenverbindungen bis zu den Schulen, in einem zweiten
Schritt der passive Netzausbau in den Schulen und in einem dritten Schritt die aktive
Netzfreischaltung in allen Schulen finanziert, organisiert und umgesetzt werden kann.
5. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit dem Landesamt für Schule und
Bildung die Aus- und Weiterbildung der Lehrkräfte in allen technischen Belangen zu
forcieren.
6. Die Beschaffung geeigneter IKT-Systeme (Informations- und Kommunikationstechnik) für
Schulen muss im Gesamtzusammenhang der zukünftig geplanten Einsatzmöglichkeiten
betrachtet werden. Dabei werden die künftigen Anforderungen an die verschiedenen
Netzwerke für Personal des Landes und der Stadt, für Unterricht und Prüfungen, aber auch
für Eltern- und Schülerrat, Gastnutzer und Haustechnik (Schließanlage, Heizungstechnik,
etc.) berücksichtigt.
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7. Jeder Schule soll ein flexibles, ansparbares Medienbudget im Rahmen des Schulbudgets zur
Verfügung gestellt werden, damit die Schulen selber schrittweise entscheiden können,
welche digitalen Medien angeschafft werden (Tablets, interaktive Tafeln, digitale
Taschenrechner, digitale Atlanten, digitale Wörterbücher etc.). Die Schulen formulieren als
Voraussetzung dafür ihre Konzepte in einem Medienentwicklungskonzept passgenau für ihre
Schule.
8. Je Schulart (Grundschule, Oberschule, Gymnasium, Förderschule, BSZ) werden je
zwei Schulen bis 2020 als digitale Modellschulen ausgestattet. Die Ausstattung dieser
Schulen umfasst die aktive Netzfreischaltung, je mindestens einen Klassensatz Tablets
und interaktive Tafeln in allen Klassen- und Fachunterrichtsräumen dieser Schulen.
Die Schulen werden von der Stadt Leipzig an Hand von eingereichten Konzeptionen
ausgewählt. Eine Evaluation soll bis 2022 erfolgen.
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Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
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Sachverhalt:
Die Digitalisierung stellt unsere Gesellschaft in der Zukunft vor große Herausforderungen.
Dennoch mangelt es in unseren Schulen an der nötigen technischen Ausstattung, um
entsprechendes Equipment in den Unterricht mit einzubeziehen.
Die Auseinandersetzungen, ob die Kommune oder der Freistaat für die Finanzierung der
Bereitstellung verantwortlich sind, lösen das Problem nicht. Daher soll bis zur
Veröffentlichung des Haushaltsplanentwurfs für 2019/20 gemeinsam mit dem Freistaat
über die Finanzierung der Projekte verhandelt werden.
Die sächsische Landesregierung beschreibt in den Lehrplänen, welche Kenntnisse die Schüler
im Umgang mit Medien entwickeln sollen. Hierbei fehlen Empfehlungen für die Schulträger zur
Ausstattung der Schulen mit digitalen Medien.
Durch den wachsenden Ausstattungsgrad der Schulen mit IT-Technik sind weder das MPZ
(Medienpädagogische Zentrum) noch die Pitkos (Pädagogische IT-Koordinatoren) in der Lage,
die komplexen Systeme zu warten und den technischen Support durchzuführen. Das entspricht
auch nicht ihren Aufgabenstellungen. Analog der Datenverarbeitungs- Koordinatoren der Ämter
der Stadt Leipzig sollten IT-Koordinatoren/ Mediengestalter je nach Schulart mehrere Schulen
betreuen. Das MPZ könnte die Dienst- und Fachaufsicht übernehmen.
Für uns steht allerdings fest, dass die beste technische Ausstattung nichts nützt, wenn sie
nicht professionell gepflegt wird. Allzu oft bleibt die Betreuung der IT-Systeme an Schulen
an den jeweiligen Informatiklehrern hängen, wofür diese jedoch meist keine Entlastung im
Schulalltag erhalten. Kommune und Freistaat sollten daher die Möglichkeiten ausloten, mit
der auch dieses Problem behoben werden kann.
Für die Hardware an Schulen muss ein Sicherheitskonzept erarbeitet werden. Oft kommt es zu
Verlusten durch Diebstahl. Sicherheitskonzepte werden auch in Hinsicht auf diverse
Schadprogramme, Viren und sonstige Angriffe von außen und innen für sämtliche Hard- und
Software innerhalb der Netzwerke benötigt. Das beinhaltet auch die Ausstattung mit Kinder- und
Jugendschutzprogrammen, welche über Internetverbindungen ständig aktualisiert und angepasst
werden müssen.
In Leipzig verfügen nur wenige Schulen über einen leistungsfähigen Breitbandanschluss und
über eine vollständige Dateninfrastruktur aufbauend auf W-LAN-Netzen. Um digitale Medien
nutzen zu können, ist das eine unabdingbare Voraussetzung. Die Stadt Leipzig ermittelt die
benötigten Kosten und stellt diese in den Haushaltsplan 2019 und 2020 ein. Sie stellt einen
Zeitplan auf, wann die Arbeiten an welcher Schule erfolgen. Bei der rasanten Entwicklung in
diesem Bereich und dem Rückstand bei der Ausstattung kann nicht gewartet werden, bis die
Schulen grundlegend saniert wird. Die Anforderungen an die Anschlüsse sind im
Musterraumprogramm für Schulen festgehalten worden.
Im Rahmen des Medienentwicklungsplanes und des Schulkonzeptes befasst sich jede Schule mit
ihrem Konzept zur digitalen Medienausstattung. Innerhalb des Schulbudgets wird ein
Medienbudget ausgereicht. Damit können die Schulen selbst entscheiden, ob sie Tablets mit
digitalen Atlanten, Wörterbüchern, Taschenrechnern,… anschaffen wollen oder eher Laptops
oder interaktive Tafeln benötigen. Das Budget für Medien und alle ergänzende Technik und
Ausstattung muss ansparbar sein.
Anlagen:
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