Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1441239.pdf
Größe
148 kB
Erstellt
27.09.18, 12:00
Aktualisiert
27.09.18, 18:34
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Neufassung Nr. VI-A-06105-NF-03
Status: öffentlich
Eingereicht von
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Fraktion DIE LINKE
SPD-Fraktion
Betreff:
Quartiersentwicklung "Eutritzscher Freiladebahnhof": Masterplan und ergänzender
städtebaulicher Vertrag
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
27.09.2018
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
1. Der
Oberbürgermeister
wird
beauftragt,
den
Städtebaulichen
Vertrag
vom 26.04.2017 in der unterzeichneten und unveränderten Vertragsfassung
auszugestalten.
2. Die Ratsversammlung beschließt bis spätestens zum Ende des IV. Quartals 2018
gemeinsam mit der Masterplanung über die zwischen Stadt und Vorhabenträger
erreichte Ausgestaltung des Städtebaulichen Vertrags vom 26.04.2017.
3. Die Ratsversammlung begrüßt im Grundsatz die ersten Verhandlungsergebnisse die
mit dem Vorhabenträger einvernehmlich erzielt worden sind.
a. Kooperative Baulandentwicklung
hier: Grundstücksübertragung:
- Die bestehende Regelung zur Grundstücksübertragung für
Wohnfolgeeinrichtungen (bisher Schulen und Kindertagesstätten)
bleiben erhalten.
- Neu: Als
Wohnfolgeeinrichtung
werden
nunmehr
alle
gemeinbedarfsorientierten
Einrichtungen
im
Projektgebiet
verstanden. Dies können kulturelle, soziale, innovative (z.B. Aufbau
und Management von Vernetzungsstrukturen innerhalb des
Gebietes) Einrichtungen sein.
- Neu: Der Vorhabenträger überträgt Gebäude einschließlich
zugehöriger, neu zu bildender Grundstücke (i.d.R. Gebäudefläche)
des Baufeldes 25 „Ladeschuppen“ und des Gebäudes des Baufeldes
26 „Lokschuppen“ analog § 7 Abs. 6 zum Verkehrswert an die Stadt.
Die Verkehrswertermittlung erfolgt durch einen öffentlich bestellten
Sachverständigen. Die Kaufverträge sollen zeitgleich zur
1/6
-
Beschlussfassung der Masterplanung durch die Ratsversammlung
abgeschlossen werden, der Eigentumsübergang erfolgt zum
Zeitpunkt
der
planrechtlichen
Sicherung
mit
dem
Satzungsbeschluss.
Neu: Der Vorhabenträger übernimmt auf eigene Kosten die
Instandsetzung und Herrichtung der Gebäude Baufeld 25 und 26
nach mittlerem üblichem Standard (Roh- und Ausbau) für
Wohnfolgeeinrichtungen. Die Ausführung (Baubeschreibung) ist
gemeinsam festzulegen. Über die Entscheidung für den Besatz der
Gebäude wird der Vorhabenträger paritätisch beteiligt.
b. Kooperative Baulandentwicklung
hier: Anzahl und Kostenbeteiligung Kitaplätze und Grundschulplätze:
- Der Regelungsprozess der notwendigen Bedarfe nach Anlage 8 für
Kita-Plätze und Grundschulplätze zum Satzungsbeschluss bleibt
unverändert bestehen. Mit der Fixierung der Geschossfläche im
Gebiet und der daraus resultierenden Ableitung der Wohneinheiten
auf Basis der Normwohnungsgrößen kann der abschließende Bedarf
an vorhabenverursachter sozialer Infrastruktur festgelegt werden.
- Neu: Zur Kostensicherheit des Vorhabens und präzisierter Regelung
des Interessenausgleichs sehen die Vertragsparteien eine
Festsetzung der Platzkosten durch eine Fixkostenregelung auf Basis
der letzten evaluierten Datenbasis der Stadt, Stand 31.12.2016 vor.
Diese ist derzeit Grundlage der Kostenannahmen für die Kooperative
Baulandentwicklung im Einzelfall. Die Kostenbeteiligung richtet sich
nach dem Rechenmodell der Anlage 8 zum städtebaulichen Vertrag
und berücksichtigt die höhere BGF.
- Der Vorhabenträger wird zur Sicherung dieser Kosten
entsprechende Sicherheiten zum Zeitpunkt der Beschlussfassung
des Masterplans durch die Ratsversammlung vorlegen.
c. Kooperative Baulandentwicklung
hier: Planungs- und Verfahrenskosten - Erbringung von Planungsleistungen
- Die Regelungen nach § 7 Abs. 2 bleiben erhalten.
- Neu: Treten jedwede Leistungsstörungen bei der Erbringung von
Planungsleistungen auf, die nicht der Verantwortung der Stadt
Leipzig zuzuordnen sind, ist die Stadt berechtigt, unter Fristsetzung
die Erfüllung zu verlangen. Verläuft diese Nachfristsetzung erfolglos,
ist die Stadt zur Ersatzvornahme zu Lasten des Vorhabenträgers
berechtigt.
Diesbezüglich
hinterlegt
der
Vorhabenträger
entsprechende Sicherheiten spätestens zum Zeitpunkt der
Beschlussfassung des Masterplans durch die Ratsversammlung.
d. Planungsziele
hier: Ökologisches Gesamtkonzept und Vorzeigequartier
- Neu: Der Vorhabenträger wird ein ökologisches Vorzeigequartier
erstellen. Dazu wird das im Städtebaulichen Vertrag als Anlage 5
benannte Gesamtkonzept im Benehmen mit der Stadt weiter vertieft
und bauliche Umsetzungsmaßnahmen mit innovativem Charakter
detailliert ausgearbeitet. Diese werden als „Bauverpflichtung“
planrechtlich eingeordnet.
- Das
im
Städtebaulichen
Vertrag
bereits
aufgeführte
gewerkeübergreifende Gesamtkonzept wird dadurch u.a. die
folgenden Elemente zusammenfassen und vernetzen:
Regenwasserversickerung
Stadtklima
Begrünung im Quartier
2/6
Dachbegrünung
Energie und Effizienz
Mobilität.
e. Planungsziele:
hier: Baukultur - Qualität und Gestaltung; Gestaltungshandbuch
- Die Stadt Leipzig und der Vorhabenträger sind sich einig, das eine
hochwertige, lebendige und nutzerorientierte Gestaltung des
Quartiers erfolgen soll, die dem Quartier einen besonderen
Charakter gibt und eine für die Gestaltung der inneren Stadt
angemessene Erscheinung gibt.
- Neu: Dafür wird ein verbindliches und für den Vorhabenträger
verpflichtendes Gestaltungshandbuch mit den folgenden Themen
erstellt:
1. Gestaltung von Gebäuden, Fassaden und Dachformen
2. Bestimmung von Materialen, Farben und Erscheinungsformen
3. Gestaltung der Blöcke für ein differenziertes Erscheinungsbild
4. Hochwertiges Freiraumkonzept in der Grüngestaltung
5. Hochwertige, angemessen Ausstattung der öffentlichen
Freiflächen
6. Entsprechende zukunftsweisende und wertige Spielplätze
7. Integration des ökologischen Gesamtkonzeptes in die
Gestaltung
8. ökologische Wertigkeit und Vernetzung im Kontext mit der
Baukultur.
f.
Planungsziele:
hier: Baufeld 10 und 11 - experimentelles Wohnen
- Neu: Der
Vorhabenträger
verpflichtet
sich,
Modelle
zu
genossenschaftlichen Bau-, Wohn- und Arbeitsformen nach
Münchner oder Wiener Vorbild in den Baufeldern 10 und 11
federführend, aber in enger Zusammenarbeit mit dem
Stadtplanungsamt zu prüfen.
g. Planungsziele:
hier: Einzelhandel und einzelhandelsnahe Dienstleistungen
- Neu: Mit dem aktuellen Planungsstand 09/2018 wird der zusätzliche
Bedarf
an
Einzelhandelsflächen
und
einzelhandelsnahen
Dienstleistungen erkennbar. Dieser zusätzliche Bedarf ist für eine
geordnete
Quartiersentwicklung
erforderlich,
steht
aber
möglicherweise in Konkurrenz zu den räumlichen Annahmen des
STEP Zentren, der zum Zeitpunkt seiner Beschlussfassung die
aktuelle Entwicklung im Projektgebiet nicht hinreichend annehmen
konnte. Deshalb werden Vorhabenträger und Stadt als Grundlage
eine – ein Gutachten ersetzende - noch in Bearbeitung befindliche
Stellungnahme des Stadtplanungsamtes für eine deutliche
Erweiterung des Flächenansatzes für Teilflächen des Gebietes
weiterarbeiten.
h. Fortführung der Öffentlichkeitsbeteiligung / integrierten informellen
Bürgerbeteiligung
- Die diesbezüglichen Leistungen des Vorhabenträgers aus dem
Städtebaulichen Vertrag wurden erbracht und sind formell beendet.
- Neu: Auf Wunsch des Vorhabenträgers soll die bisherige
Öffentlichkeits- und Bürgerbeteiligung bestehend aus Bürgerforum
und Nachbarschaftsforum fortgesetzt werden. Die genauen
Rahmenbedingungen, Inhalte und Vorgehensweisen legen Stadt und
Vorhabenträger gesondert fest.
3/6
-
Die Stadt wird nach Eröffnung des Bauleitplanverfahrens den
Verfahrensschritt frühzeitige Bürgerbeteiligung durchführen.
4. Über die bisher erreichten Verhandlungsergebnisse hinaus wird die Stadtverwaltung
beauftragt, sich im Rahmen der weiteren Verhandlungen dafür einzusetzen,
a. dass bis zur Beschlussfassung des in Punkt 2 erwähnten „ausgestalteten
Städtebaulichen Vertrags“ seitens der Vorhabenträgers keine
unabänderlichen baulichen Veränderungen vorgenommen werden und
etwaige bestehende Miet- oder Pachtverträge bis zu einer Entscheidung über
diese Flächen befristet verlängert und gegebenenfalls ausgesprochene
Kündigungen zurückgenommen werden.
b. dass auf dem Baufeld 25 unter anderem, wie in den Bürgerforen besprochen
ein Sportpark entsteht
c. dass in Bezug auf die Bürgerbeteiligung vor endgültiger Festlegung der
Rahmenbedingungen der Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
eingebunden wird.
5. Das Amt für Wirtschaftsförderung stellt sicher, dass auch §5 (8) des im Stadtrat
beschlossenen städtebaulichen Vertrags mit der CG-Gruppe umgesetzt wird. In
diesem heißt es: "Der Vorhabenträger strebt betrieblich angemessene
Umsetzungslösungen für die heute im Gebiet vorhandenen Gewerbebetriebe an. Er
wird die Stadt regelmäßig über diesbezügliche Verhandlungen informieren.“ Der
Wirtschaftsausschuss wird über die Verhandlungen regelmäßig informiert.
Darüber hinaus wirkt die Stadtverwaltung auf die Vorhabenträgerin ein, dass die
betroffenen Unternehmen die Grundstücke bis zu einem tatsächlich notwendigen
Baubeginn nutzen können.
6. Das Kulturamt unterstützt das weitere Verfahren in Bezug auf die örtlichen Clubs mit
dem Ziel der Erhaltung der Clubs.
4/6
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
5/6
Sachverhalt:
Erfolgt mündlich
Anlagen:
6/6