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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1441239.pdf
Größe
148 kB
Erstellt
27.09.18, 12:00
Aktualisiert
27.09.18, 18:34

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Ratsversammlung Neufassung Nr. VI-A-06105-NF-03 Status: öffentlich Eingereicht von Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Fraktion DIE LINKE SPD-Fraktion Betreff: Quartiersentwicklung "Eutritzscher Freiladebahnhof": Masterplan und ergänzender städtebaulicher Vertrag Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Ratsversammlung 27.09.2018 Beschlussfassung Beschlussvorschlag: 1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Städtebaulichen Vertrag vom 26.04.2017 in der unterzeichneten und unveränderten Vertragsfassung auszugestalten. 2. Die Ratsversammlung beschließt bis spätestens zum Ende des IV. Quartals 2018 gemeinsam mit der Masterplanung über die zwischen Stadt und Vorhabenträger erreichte Ausgestaltung des Städtebaulichen Vertrags vom 26.04.2017. 3. Die Ratsversammlung begrüßt im Grundsatz die ersten Verhandlungsergebnisse die mit dem Vorhabenträger einvernehmlich erzielt worden sind. a. Kooperative Baulandentwicklung hier: Grundstücksübertragung: - Die bestehende Regelung zur Grundstücksübertragung für Wohnfolgeeinrichtungen (bisher Schulen und Kindertagesstätten) bleiben erhalten. - Neu: Als Wohnfolgeeinrichtung werden nunmehr alle gemeinbedarfsorientierten Einrichtungen im Projektgebiet verstanden. Dies können kulturelle, soziale, innovative (z.B. Aufbau und Management von Vernetzungsstrukturen innerhalb des Gebietes) Einrichtungen sein. - Neu: Der Vorhabenträger überträgt Gebäude einschließlich zugehöriger, neu zu bildender Grundstücke (i.d.R. Gebäudefläche) des Baufeldes 25 „Ladeschuppen“ und des Gebäudes des Baufeldes 26 „Lokschuppen“ analog § 7 Abs. 6 zum Verkehrswert an die Stadt. Die Verkehrswertermittlung erfolgt durch einen öffentlich bestellten Sachverständigen. Die Kaufverträge sollen zeitgleich zur 1/6 - Beschlussfassung der Masterplanung durch die Ratsversammlung abgeschlossen werden, der Eigentumsübergang erfolgt zum Zeitpunkt der planrechtlichen Sicherung mit dem Satzungsbeschluss. Neu: Der Vorhabenträger übernimmt auf eigene Kosten die Instandsetzung und Herrichtung der Gebäude Baufeld 25 und 26 nach mittlerem üblichem Standard (Roh- und Ausbau) für Wohnfolgeeinrichtungen. Die Ausführung (Baubeschreibung) ist gemeinsam festzulegen. Über die Entscheidung für den Besatz der Gebäude wird der Vorhabenträger paritätisch beteiligt. b. Kooperative Baulandentwicklung hier: Anzahl und Kostenbeteiligung Kitaplätze und Grundschulplätze: - Der Regelungsprozess der notwendigen Bedarfe nach Anlage 8 für Kita-Plätze und Grundschulplätze zum Satzungsbeschluss bleibt unverändert bestehen. Mit der Fixierung der Geschossfläche im Gebiet und der daraus resultierenden Ableitung der Wohneinheiten auf Basis der Normwohnungsgrößen kann der abschließende Bedarf an vorhabenverursachter sozialer Infrastruktur festgelegt werden. - Neu: Zur Kostensicherheit des Vorhabens und präzisierter Regelung des Interessenausgleichs sehen die Vertragsparteien eine Festsetzung der Platzkosten durch eine Fixkostenregelung auf Basis der letzten evaluierten Datenbasis der Stadt, Stand 31.12.2016 vor. Diese ist derzeit Grundlage der Kostenannahmen für die Kooperative Baulandentwicklung im Einzelfall. Die Kostenbeteiligung richtet sich nach dem Rechenmodell der Anlage 8 zum städtebaulichen Vertrag und berücksichtigt die höhere BGF. - Der Vorhabenträger wird zur Sicherung dieser Kosten entsprechende Sicherheiten zum Zeitpunkt der Beschlussfassung des Masterplans durch die Ratsversammlung vorlegen. c. Kooperative Baulandentwicklung hier: Planungs- und Verfahrenskosten - Erbringung von Planungsleistungen - Die Regelungen nach § 7 Abs. 2 bleiben erhalten. - Neu: Treten jedwede Leistungsstörungen bei der Erbringung von Planungsleistungen auf, die nicht der Verantwortung der Stadt Leipzig zuzuordnen sind, ist die Stadt berechtigt, unter Fristsetzung die Erfüllung zu verlangen. Verläuft diese Nachfristsetzung erfolglos, ist die Stadt zur Ersatzvornahme zu Lasten des Vorhabenträgers berechtigt. Diesbezüglich hinterlegt der Vorhabenträger entsprechende Sicherheiten spätestens zum Zeitpunkt der Beschlussfassung des Masterplans durch die Ratsversammlung. d. Planungsziele hier: Ökologisches Gesamtkonzept und Vorzeigequartier - Neu: Der Vorhabenträger wird ein ökologisches Vorzeigequartier erstellen. Dazu wird das im Städtebaulichen Vertrag als Anlage 5 benannte Gesamtkonzept im Benehmen mit der Stadt weiter vertieft und bauliche Umsetzungsmaßnahmen mit innovativem Charakter detailliert ausgearbeitet. Diese werden als „Bauverpflichtung“ planrechtlich eingeordnet. - Das im Städtebaulichen Vertrag bereits aufgeführte gewerkeübergreifende Gesamtkonzept wird dadurch u.a. die folgenden Elemente zusammenfassen und vernetzen:    Regenwasserversickerung Stadtklima Begrünung im Quartier 2/6    Dachbegrünung Energie und Effizienz Mobilität. e. Planungsziele: hier: Baukultur - Qualität und Gestaltung; Gestaltungshandbuch - Die Stadt Leipzig und der Vorhabenträger sind sich einig, das eine hochwertige, lebendige und nutzerorientierte Gestaltung des Quartiers erfolgen soll, die dem Quartier einen besonderen Charakter gibt und eine für die Gestaltung der inneren Stadt angemessene Erscheinung gibt. - Neu: Dafür wird ein verbindliches und für den Vorhabenträger verpflichtendes Gestaltungshandbuch mit den folgenden Themen erstellt: 1. Gestaltung von Gebäuden, Fassaden und Dachformen 2. Bestimmung von Materialen, Farben und Erscheinungsformen 3. Gestaltung der Blöcke für ein differenziertes Erscheinungsbild 4. Hochwertiges Freiraumkonzept in der Grüngestaltung 5. Hochwertige, angemessen Ausstattung der öffentlichen Freiflächen 6. Entsprechende zukunftsweisende und wertige Spielplätze 7. Integration des ökologischen Gesamtkonzeptes in die Gestaltung 8. ökologische Wertigkeit und Vernetzung im Kontext mit der Baukultur. f. Planungsziele: hier: Baufeld 10 und 11 - experimentelles Wohnen - Neu: Der Vorhabenträger verpflichtet sich, Modelle zu genossenschaftlichen Bau-, Wohn- und Arbeitsformen nach Münchner oder Wiener Vorbild in den Baufeldern 10 und 11 federführend, aber in enger Zusammenarbeit mit dem Stadtplanungsamt zu prüfen. g. Planungsziele: hier: Einzelhandel und einzelhandelsnahe Dienstleistungen - Neu: Mit dem aktuellen Planungsstand 09/2018 wird der zusätzliche Bedarf an Einzelhandelsflächen und einzelhandelsnahen Dienstleistungen erkennbar. Dieser zusätzliche Bedarf ist für eine geordnete Quartiersentwicklung erforderlich, steht aber möglicherweise in Konkurrenz zu den räumlichen Annahmen des STEP Zentren, der zum Zeitpunkt seiner Beschlussfassung die aktuelle Entwicklung im Projektgebiet nicht hinreichend annehmen konnte. Deshalb werden Vorhabenträger und Stadt als Grundlage eine – ein Gutachten ersetzende - noch in Bearbeitung befindliche Stellungnahme des Stadtplanungsamtes für eine deutliche Erweiterung des Flächenansatzes für Teilflächen des Gebietes weiterarbeiten. h. Fortführung der Öffentlichkeitsbeteiligung / integrierten informellen Bürgerbeteiligung - Die diesbezüglichen Leistungen des Vorhabenträgers aus dem Städtebaulichen Vertrag wurden erbracht und sind formell beendet. - Neu: Auf Wunsch des Vorhabenträgers soll die bisherige Öffentlichkeits- und Bürgerbeteiligung bestehend aus Bürgerforum und Nachbarschaftsforum fortgesetzt werden. Die genauen Rahmenbedingungen, Inhalte und Vorgehensweisen legen Stadt und Vorhabenträger gesondert fest. 3/6 - Die Stadt wird nach Eröffnung des Bauleitplanverfahrens den Verfahrensschritt frühzeitige Bürgerbeteiligung durchführen. 4. Über die bisher erreichten Verhandlungsergebnisse hinaus wird die Stadtverwaltung beauftragt, sich im Rahmen der weiteren Verhandlungen dafür einzusetzen, a. dass bis zur Beschlussfassung des in Punkt 2 erwähnten „ausgestalteten Städtebaulichen Vertrags“ seitens der Vorhabenträgers keine unabänderlichen baulichen Veränderungen vorgenommen werden und etwaige bestehende Miet- oder Pachtverträge bis zu einer Entscheidung über diese Flächen befristet verlängert und gegebenenfalls ausgesprochene Kündigungen zurückgenommen werden. b. dass auf dem Baufeld 25 unter anderem, wie in den Bürgerforen besprochen ein Sportpark entsteht c. dass in Bezug auf die Bürgerbeteiligung vor endgültiger Festlegung der Rahmenbedingungen der Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau eingebunden wird. 5. Das Amt für Wirtschaftsförderung stellt sicher, dass auch §5 (8) des im Stadtrat beschlossenen städtebaulichen Vertrags mit der CG-Gruppe umgesetzt wird. In diesem heißt es: "Der Vorhabenträger strebt betrieblich angemessene Umsetzungslösungen für die heute im Gebiet vorhandenen Gewerbebetriebe an. Er wird die Stadt regelmäßig über diesbezügliche Verhandlungen informieren.“ Der Wirtschaftsausschuss wird über die Verhandlungen regelmäßig informiert. Darüber hinaus wirkt die Stadtverwaltung auf die Vorhabenträgerin ein, dass die betroffenen Unternehmen die Grundstücke bis zu einem tatsächlich notwendigen Baubeginn nutzen können. 6. Das Kulturamt unterstützt das weitere Verfahren in Bezug auf die örtlichen Clubs mit dem Ziel der Erhaltung der Clubs. 4/6 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 5/6 Sachverhalt: Erfolgt mündlich Anlagen: 6/6