Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1428670.pdf
Größe
133 kB
Erstellt
24.08.18, 12:00
Aktualisiert
27.09.18, 19:28
Stichworte
Inhalt der Datei
Informationsvorlage Nr. VI-Ifo-06243
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport, Beigeordneter H. Rosenthal
Betreff:
Mitgliedschaft im Trägerverein des Olympiastützpunktes Leipzig e.V. - Information
zum Sachstand
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Sport
Ratsversammlung
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
24.10.2018
Information zur Kenntnis
Information zur Kenntnis
Information zur Kenntnis
Der Stadtrat nimmt nachfolgende Information zur Kenntnis.
Zusammenfassung:
Anlass der Vorlage:
Rechtliche Vorschriften
Stadtratsbeschluss
Verwaltungshandeln
Sonstiges: DOSB-Leistungssportreform
Inhaltlich betroffen ist der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung 320/91 vom
18.09.1991. Mit ihm ist die Stadt Leipzig in den Trägerverein des „Olympiastützpunktes
Leipzig e.V.“ (OSP-L) eingetreten. In der Mitgliederversammlung am 03.12.2016 hat der
DOSB eine Leistungssportreform beschlossen, die u.a. auch Auswirkungen auf die
Leistungssportstrukturen in Leipzig haben soll.
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Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur.
X
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
X
nein
wenn ja,
X
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
Beschreibung des Abwägungsprozesses:
Der OSP-Leipzig (OSP-L) reiht sich bislang in die hervorragende Leipziger Infrastruktur für
den Leistungssport ein. In der Mitgliederversammlung am 03.12.2016 hat der DOSB eine
Leistungssportreform beschlossen mit Auswirkungen auch auf die Leistungssportstrukturen
in Leipzig sowie sachsenweit. So soll es für Sachsen künftig nur noch einen
Olympiastützpunkt geben. Noch ist dieser nicht verortet.
Die Stadt Leipzig hat den OSP-L und den Leistungssport als freiwillige Aufgabe unterstützt
und gefördert und beabsichtigt dieses auch künftig am Standort Leipzig (siehe VI-DS-02503NF-06, Sportprogramm 2024). Sie muss sich, eigene Interessen und den Stadtratsauftrag
aus dem Sportprogramm 2024 vertretend, in die anstehenden Verhandlungen mit dem
Landessportbund Sachsen, dem Sächsischen Staatsministerium des Innern und dem
Bundesministerium des Innern einbringen.
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Sachverhalt:
1.
Beschlusslage
- Beschluss der Stadtverordnetenversammlung 320/91 vom 18.09.1991: „Beitritt der Stadt
Leipzig in den Trägerverein des Olympiastützpunktes Leipzig e.V.“
- Stadtratsbeschluss VI-DS-02503-NF-06 vom 16.09.2016: „Sportprogramm 2024 für die
Stadt Leipzig“
2.
Ausgangssituation
Gemäß der Konzeption des Deutschen Olympischen Sportbundes e.V. (DOSB) zur
Leistungssportreform soll künftig eine sportfachlich und organisatorisch logischere Struktur
der Olympia- und Bundesstützpunkte in Deutschland geschaffen werden. In diesem Bereich
des Leistungssports sieht der DOSB Effizienzpotenziale, vor allem durch die Konzentration
im verwaltungstechnischen Bereich. Ziele sind:
- die Verringerung und Neustrukturierung von bisher 19 auf künftig 13 OSP in der
Bundesrepublik Deutschland
- die (kriteriengestützte) Konzentration von Bundesstützpunkten (BStp) an weniger
Standorten und daraus folgend die Abwertung bisheriger BStp zu Landesstützpunkten.
(Quelle: Frankfurter Erklärung zur Leistungssportreform, DOSB 09.05.2018).
Im Jahr 2017 hat die Umsetzung begonnen. Die Reform soll ihre Wirkung mit Erfolgen bei
den Olympischen Sommerspielen 2024 vollumfänglich entfalten. OSP und BStp in ihrer
jetzigen Form haben noch eine Vertragszeit bis zum 31.12.2018. Eine Einbindung der
Stadt Leipzig zur Verringerung und Verortung der OSP und BStp in Sachsen hat
bisher weder durch den DOSB noch durch den Freistaat Sachsen stattgefunden.
Derzeitige Leistungen/Förderungen von OSP und BStp Leipzig durch die Stadt Leipzig (vgl.
Sportprogramm 2024, Kapitel Leistungssport):
1.) Geschäftsstelle des OSP - Am Sportforum 10 (kommunales Gebäude)
- mietkostenfreie Bereitstellung der Immobilie;
- Beteiligung an den Betriebskosten der Immobilie;
2.) Trainermischfinanzierung
- jährlich 240.000,- EUR (mit Erhöhung um 5.000,- EUR aller zwei Jahre bis 2024) für
aktuell 16 Trainer, gebunden an die Schwerpunktsportarten der Stadt Leipzig entsprechend
der Sportförderungsrichtlinie der Stadt Leipzig;
3.) Schwerpunktsportartenförderung
- jährlich 425.000,- EUR zur Förderung von Projekten in den Schwerpunktsportarten
4.) Ausbildung- und Arbeitsplätze für Leistungssportler/innen
- Bereitstellung von bis zu drei Ausbildungsplätzen in den stadttypischen Ausbildungsberufen
und bis zu drei Arbeitsplätzen für Leistungssportler/innen mit Vorschlagsrecht durch den
OSP-L.
5.) Weitere Unterstützungsleistungen
- Förderung des Olympiaballs (ca. 8.000,- EUR jährlich)
- Förderung von speziellen Sportgeräten (ca. 15.000,- EUR jährlich)
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3.
Ziele und Interessen der Stadt Leipzig
1.) Erhalt des OSP am Standort Leipzig auch bei einer Fusion der Trägervereine beider
sächsischer OSP:
- Sitz des Olympiastützpunktes Sachsen in Leipzig
- Eintragung des Trägervereins des Olympiastützpunktes Sachsen in das Amtsgericht
Leipzig
- Sitz des/der Olympiastützpunktleiters/in in Leipzig
2.) Erhalt möglichst vieler BStp in Leipzig
- Tendenz Bestätigung: Kanu-Rennsport, Kanu-Slalom, Judo, Leichtathletik,
Wasserspringen, Fechten, Ringen,
- Tendenz Streichung: Rudern, Schwimmen
4. Begründung:
Das vom Stadtrat beschlossene „Sportprogramm 2024 für die Stadt Leipzig“ umfasst elf
Leitsätze. Im Leitsatz 5 wird der Stadt Leipzig aufgetragen, sich u.a. für eine stabile Struktur
eines OSP am Standort Leipzig auch nach einer Reform Leistungssport fördernder
Einrichtungen einzusetzen. An diesen Auftrag wird angeknüpft.
In Leipzig gibt es die größte Anzahl an Bundesstützpunkten, an Sportschüler/innen/n, an
Kadersportler/innen/n und an Vereinssportler/innen/n in Sachsen.
Um Spitzenleistungen im Sport erreichen zu können, ist nicht nur ein langjähriger,
systematischer Leistungsaufbau erforderlich. Auch die Rahmenbedingungen für diesen
Leistungsaufbau und das zügig koordinier- und steuerbare Zusammenspiel von
Partnereinrichtungen müssen gegeben sein.
In Leipzig existieren mit
- den leistungssporttragenden Sportvereinen,
- den anerkannten Eliteschulen des Sports (Landesgymnasium, Sportoberschule,
Nachwuchsleistungszentrum RB Leipzig mit den angeschlossenen Internaten) als
schulische Zentren der Begabtenförderung,
- dem OSP-L als Serviceeinrichtung des Leistungs- und Spitzensports,
- dem mit mehreren nationalen Spitzensportverbänden und deren Aktiven kooperierenden
Institut für Angewandte Trainingswissenschaft (IAT)
- sowie der Sportwissenschaftlichen Fakultät der Universität Leipzig als eine zentrale
Ausbildungsstätte
renommierte und leistungsstarke Einrichtungen mit komplexen Wirkungsverflechtungen für
den Sport.
Hinzu kommen moderne, von Land und Bund geförderte kommunale Sportstätten mit besten
Voraussetzungen für leistungssportliches Training und zum Teil auch für hochkarätige
Wettkämpfe.
Das funktionierende und bewährte Verbundsystem mit dem koordinierenden Zentrum OSP
für Sachsen muss angesichts der sportfachlichen Argumente deshalb weiter in Leipzig
erhalten bleiben.
4/5
Darüber hinaus sollte es das Ziel der Stadt Leipzig sein, die Diskussion innerhalb der
Sportselbstverwaltung über die Konzentration von Bundesstützpunktstandorten argumentativ
pro Leipzig zu begleiten, so dass möglichst viele BStp der Sommersportarten am
traditionellen und erfolgreichen Leistungssportstandort Leipzig erhalten bzw. konzentriert
angesiedelt werden.
Im Zuge der Stärkung des (Leistungs)Sportstandortes Leipzig sind in den zurückliegenden
Jahren erhebliche kommunale, teilweise vereinseigene, Landes- und Bundesmittel in die
Sanierung und den Neubau von Spezialsportstätten geflossen.
Gelingen diese Zielsetzungen nicht, gehen die Attraktivität und Ausstrahlungskraft des
Leistungssportstandortes Leipzig ein Stück weit verloren. Dies wirkt sich in der sportlichen
Nachwuchsmotivation und –unterstützung negativ und damit insgesamt auf die
Rahmenbedingungen für Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern negativ aus. Denn
Leistungssport und Breitensport sind besonders im Kinder- und Jugendbereich eng
miteinander verflochten.
5/5