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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1428670.pdf
Größe
133 kB
Erstellt
24.08.18, 12:00
Aktualisiert
27.09.18, 19:28

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Inhalt der Datei

Informationsvorlage Nr. VI-Ifo-06243 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport, Beigeordneter H. Rosenthal Betreff: Mitgliedschaft im Trägerverein des Olympiastützpunktes Leipzig e.V. - Information zum Sachstand Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Sport Ratsversammlung voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit 24.10.2018 Information zur Kenntnis Information zur Kenntnis Information zur Kenntnis Der Stadtrat nimmt nachfolgende Information zur Kenntnis. Zusammenfassung: Anlass der Vorlage: Rechtliche Vorschriften Stadtratsbeschluss Verwaltungshandeln Sonstiges: DOSB-Leistungssportreform Inhaltlich betroffen ist der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung 320/91 vom 18.09.1991. Mit ihm ist die Stadt Leipzig in den Trägerverein des „Olympiastützpunktes Leipzig e.V.“ (OSP-L) eingetreten. In der Mitgliederversammlung am 03.12.2016 hat der DOSB eine Leistungssportreform beschlossen, die u.a. auch Auswirkungen auf die Leistungssportstrukturen in Leipzig haben soll. 1/5 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. X Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: X nein wenn ja, X nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat Beschreibung des Abwägungsprozesses: Der OSP-Leipzig (OSP-L) reiht sich bislang in die hervorragende Leipziger Infrastruktur für den Leistungssport ein. In der Mitgliederversammlung am 03.12.2016 hat der DOSB eine Leistungssportreform beschlossen mit Auswirkungen auch auf die Leistungssportstrukturen in Leipzig sowie sachsenweit. So soll es für Sachsen künftig nur noch einen Olympiastützpunkt geben. Noch ist dieser nicht verortet. Die Stadt Leipzig hat den OSP-L und den Leistungssport als freiwillige Aufgabe unterstützt und gefördert und beabsichtigt dieses auch künftig am Standort Leipzig (siehe VI-DS-02503NF-06, Sportprogramm 2024). Sie muss sich, eigene Interessen und den Stadtratsauftrag aus dem Sportprogramm 2024 vertretend, in die anstehenden Verhandlungen mit dem Landessportbund Sachsen, dem Sächsischen Staatsministerium des Innern und dem Bundesministerium des Innern einbringen. 2/5 Sachverhalt: 1. Beschlusslage - Beschluss der Stadtverordnetenversammlung 320/91 vom 18.09.1991: „Beitritt der Stadt Leipzig in den Trägerverein des Olympiastützpunktes Leipzig e.V.“ - Stadtratsbeschluss VI-DS-02503-NF-06 vom 16.09.2016: „Sportprogramm 2024 für die Stadt Leipzig“ 2. Ausgangssituation Gemäß der Konzeption des Deutschen Olympischen Sportbundes e.V. (DOSB) zur Leistungssportreform soll künftig eine sportfachlich und organisatorisch logischere Struktur der Olympia- und Bundesstützpunkte in Deutschland geschaffen werden. In diesem Bereich des Leistungssports sieht der DOSB Effizienzpotenziale, vor allem durch die Konzentration im verwaltungstechnischen Bereich. Ziele sind: - die Verringerung und Neustrukturierung von bisher 19 auf künftig 13 OSP in der Bundesrepublik Deutschland - die (kriteriengestützte) Konzentration von Bundesstützpunkten (BStp) an weniger Standorten und daraus folgend die Abwertung bisheriger BStp zu Landesstützpunkten. (Quelle: Frankfurter Erklärung zur Leistungssportreform, DOSB 09.05.2018). Im Jahr 2017 hat die Umsetzung begonnen. Die Reform soll ihre Wirkung mit Erfolgen bei den Olympischen Sommerspielen 2024 vollumfänglich entfalten. OSP und BStp in ihrer jetzigen Form haben noch eine Vertragszeit bis zum 31.12.2018. Eine Einbindung der Stadt Leipzig zur Verringerung und Verortung der OSP und BStp in Sachsen hat bisher weder durch den DOSB noch durch den Freistaat Sachsen stattgefunden. Derzeitige Leistungen/Förderungen von OSP und BStp Leipzig durch die Stadt Leipzig (vgl. Sportprogramm 2024, Kapitel Leistungssport): 1.) Geschäftsstelle des OSP - Am Sportforum 10 (kommunales Gebäude) - mietkostenfreie Bereitstellung der Immobilie; - Beteiligung an den Betriebskosten der Immobilie; 2.) Trainermischfinanzierung - jährlich 240.000,- EUR (mit Erhöhung um 5.000,- EUR aller zwei Jahre bis 2024) für aktuell 16 Trainer, gebunden an die Schwerpunktsportarten der Stadt Leipzig entsprechend der Sportförderungsrichtlinie der Stadt Leipzig; 3.) Schwerpunktsportartenförderung - jährlich 425.000,- EUR zur Förderung von Projekten in den Schwerpunktsportarten 4.) Ausbildung- und Arbeitsplätze für Leistungssportler/innen - Bereitstellung von bis zu drei Ausbildungsplätzen in den stadttypischen Ausbildungsberufen und bis zu drei Arbeitsplätzen für Leistungssportler/innen mit Vorschlagsrecht durch den OSP-L. 5.) Weitere Unterstützungsleistungen - Förderung des Olympiaballs (ca. 8.000,- EUR jährlich) - Förderung von speziellen Sportgeräten (ca. 15.000,- EUR jährlich) 3/5 3. Ziele und Interessen der Stadt Leipzig 1.) Erhalt des OSP am Standort Leipzig auch bei einer Fusion der Trägervereine beider sächsischer OSP: - Sitz des Olympiastützpunktes Sachsen in Leipzig - Eintragung des Trägervereins des Olympiastützpunktes Sachsen in das Amtsgericht Leipzig - Sitz des/der Olympiastützpunktleiters/in in Leipzig 2.) Erhalt möglichst vieler BStp in Leipzig - Tendenz Bestätigung: Kanu-Rennsport, Kanu-Slalom, Judo, Leichtathletik, Wasserspringen, Fechten, Ringen, - Tendenz Streichung: Rudern, Schwimmen 4. Begründung: Das vom Stadtrat beschlossene „Sportprogramm 2024 für die Stadt Leipzig“ umfasst elf Leitsätze. Im Leitsatz 5 wird der Stadt Leipzig aufgetragen, sich u.a. für eine stabile Struktur eines OSP am Standort Leipzig auch nach einer Reform Leistungssport fördernder Einrichtungen einzusetzen. An diesen Auftrag wird angeknüpft. In Leipzig gibt es die größte Anzahl an Bundesstützpunkten, an Sportschüler/innen/n, an Kadersportler/innen/n und an Vereinssportler/innen/n in Sachsen. Um Spitzenleistungen im Sport erreichen zu können, ist nicht nur ein langjähriger, systematischer Leistungsaufbau erforderlich. Auch die Rahmenbedingungen für diesen Leistungsaufbau und das zügig koordinier- und steuerbare Zusammenspiel von Partnereinrichtungen müssen gegeben sein. In Leipzig existieren mit - den leistungssporttragenden Sportvereinen, - den anerkannten Eliteschulen des Sports (Landesgymnasium, Sportoberschule, Nachwuchsleistungszentrum RB Leipzig mit den angeschlossenen Internaten) als schulische Zentren der Begabtenförderung, - dem OSP-L als Serviceeinrichtung des Leistungs- und Spitzensports, - dem mit mehreren nationalen Spitzensportverbänden und deren Aktiven kooperierenden Institut für Angewandte Trainingswissenschaft (IAT) - sowie der Sportwissenschaftlichen Fakultät der Universität Leipzig als eine zentrale Ausbildungsstätte renommierte und leistungsstarke Einrichtungen mit komplexen Wirkungsverflechtungen für den Sport. Hinzu kommen moderne, von Land und Bund geförderte kommunale Sportstätten mit besten Voraussetzungen für leistungssportliches Training und zum Teil auch für hochkarätige Wettkämpfe. Das funktionierende und bewährte Verbundsystem mit dem koordinierenden Zentrum OSP für Sachsen muss angesichts der sportfachlichen Argumente deshalb weiter in Leipzig erhalten bleiben. 4/5 Darüber hinaus sollte es das Ziel der Stadt Leipzig sein, die Diskussion innerhalb der Sportselbstverwaltung über die Konzentration von Bundesstützpunktstandorten argumentativ pro Leipzig zu begleiten, so dass möglichst viele BStp der Sommersportarten am traditionellen und erfolgreichen Leistungssportstandort Leipzig erhalten bzw. konzentriert angesiedelt werden. Im Zuge der Stärkung des (Leistungs)Sportstandortes Leipzig sind in den zurückliegenden Jahren erhebliche kommunale, teilweise vereinseigene, Landes- und Bundesmittel in die Sanierung und den Neubau von Spezialsportstätten geflossen. Gelingen diese Zielsetzungen nicht, gehen die Attraktivität und Ausstrahlungskraft des Leistungssportstandortes Leipzig ein Stück weit verloren. Dies wirkt sich in der sportlichen Nachwuchsmotivation und –unterstützung negativ und damit insgesamt auf die Rahmenbedingungen für Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern negativ aus. Denn Leistungssport und Breitensport sind besonders im Kinder- und Jugendbereich eng miteinander verflochten. 5/5