Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1440945.pdf
Größe
323 kB
Erstellt
26.09.18, 12:00
Aktualisiert
07.10.18, 18:09
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-P-05931-DS-03
Status: öffentlich
Eingereicht von
Petitionsausschuss
Betreff:
Erhalt der Arbeitsplätze in den Schulbibliotheken
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
24.10.2018
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
Die Stadt Leipzig unterstützt weiterhin aktiv den Einsatz von arbeitsmarktpolitischen
Maßnahmen an Schulbibliotheken und Leseräumen und prüft ähnliche oder vergleichbare
Finanzierungsformen nach Auslaufen des aktuellen Programms.
1/3
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
2/3
Sachverhalt:
Das Vorhalten von Schulbibliotheken und Leseräumen sowie deren personelle und sachliche
Ausstattung ist eine freiwillige Leistung der Kommune im Rahmen ihrer finanziellen
Möglichkeiten. Im Rahmen der Aufstellung des Haushaltsplanes 2019/2020 muss die Stadt
Leipzig finanzielle Mittel zugunsten von Pflichtaufgaben priorisieren. Die Schaffung fester
Personalstellen für Schulbibliotheken und Leseräume wäre – je nach Qualifikation - mit
Kosten in Höhe von ca. 1,5 bis 1,9 Mio. Euro verbunden (siehe VI-A-05379-VSP-01).
Das Personal in den Schulbibliotheken und Leseräumen an Schulen in Trägerschaft der
Stadt Leipzig ist bis Ende 2018 über das Bundesprogramm „Soziale Teilhabe am
Arbeitsmarkt“ beschäftigt. Es handelt sich hier um eine arbeitsmarktpolitische Maßnahme, in
der Langzeitarbeitslose die Chance erhalten, wieder in den Arbeitsprozess zu gelangen und
in den 1. Arbeitsmarkt integriert zu werden. Diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verfügen
i.d.R. über einen Berufsabschluss, allerdings nicht im Bereich Medien- und
Informationsdienste oder Bibliotheks- und Informationswissenschaft. Sie müssen in
Auswahlgesprächen ihre Eignung nachweisen und werden durch die Schulbibliothekarische
Arbeitsstelle Leipzig in Fortbildungen (Grundlagenvermittlung) zu verschiedenen Themen auf
die alltäglichen Arbeiten in der Schulbibliothek und im Leseraum vorbereitet. Sollte es nach
dem 31.12.2018 eine arbeitsmarktpolitische Folgemaßnahme geben, dann wird diese auf
Eignung für die Fortführung der personellen Betreuung der Schulbibliotheken und
Leseräume geprüft. Die Schulbibliothekarische Arbeitsstelle wurde zur Unterstützung dieser
Aufgabe Ende des Jahres 2017 um eine zusätzliche VZÄ aufgestockt.
Der Erhalt der Räumlichkeiten für Schulbibliotheken und Leseräume erfolgt im Rahmen der
derzeitigen Möglichkeiten, wobei die räumliche Absicherung des Unterrichtes immer im
Vordergrund steht. Aktuell ist jedoch keine Schule bekannt, die ihre Schulbibliothek oder
ihren Leseraum auf Grund räumlicher Probleme schließt. Gemäß dem Beschluss der
Ratsversammlung Nr. RBV-1311/12 vom 18.07.2012 wird bei jedem Neubau und jeder
Sanierung von Schulen die Einrichtung einer Schulbibliothek im Rahmen der Planung
geprüft.
Mit Beschluss zu VI-DS-03190 „Schulbibliotheken und Leseräume an Schulen in
Trägerschaft der Stadt Leipzig – Fortschreibung des Entwicklungskonzeptes für die Jahre
2017 – 2020“ wurden zusätzliche Mittel für die Aktualisierung und den Ausbau der
Medienbestände bestätigt. Dieser Etat liegt für das Schuljahr 2018/19 für die insgesamt 72
Einrichtungen bei 58.040 €. Auch für das Schuljahr 2019/20 ist ein entsprechender
Medienetat vorgesehen.
Anlage:
- Petition
3/3
VI-P-05931
Einreicherin: Frau Friede
Erhalt der Arbeitsplätze in den Schulbibliotheken
Schülerrat der Christian-Gottlob-Frege Schule-Oberschule der Stadt Leipzig
Sehr geehrte bildungsbejahende Damen und Herren des Stadtrates der Stadt Leipzig,
die in den letzten Jahren entstandenen Schulbibliotheken haben sich für alle Schulen und
Schüler als großer Gewinn erwiesen.
Durch das Lesen werden die Tore zur Bildung geöffnet, deshalb muss es ein frei und leicht
zugänglicher Teil im Alltag aller Kinder und Jugendlichen sein. Nur so herrscht die von den
Politikern viel gepriesene Chancengleichheit. Leseförderung und die damit einhergehende
Alphabetisierung und Grundbildung werden in Schulbibliotheken systematisch und
zielgerichtet angewandt und führten an unserer Schule zu einer deutlichen Verbesserung der
Lesekompetenz. Ständig wechselndes Personal an den Schulen führt zu Verwirrung und
destruktiven Abläufen in den Köpfen der Schüler.
Wir Schüler nutzen die Bibliothek in mehreren Hinsichten und benötigen diese Räume
dringend weiterhin mit dem bereits geschultem und hochmotiviertem Personal für die
Ausleihe von Medien, die uns kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Weiterhin findet ein
regelmäßiger sozialer Austausch vom Schulalltag, Unterricht und viele verschiedene Events
in diesen Räumen statt. Das Lernklima in unserer Schule hat sich durch eben diese
Besonderheit, einer den Schulstoff unterstützenden und interessant geführten Bibliothek,
deutlich verbessert.
Die Lehrer/innen nutzen gemeinsam mit den Schülern das weit gefächerte Angebot in
verschiedenen Unterrichtseinheiten sehr gern und oft. Gleichfalls begrüßen sie die
fachgerechte unterstützende Mitarbeit der Bibliotheksmitarbeiter/innen, die durch die
schulbibliothekarische Arbeitsstelle der Stadt Leipzig geschult wurden! Unsere Schüler/innen
sehen die Mitarbeiterin als einen zuverlässigen und hilfsbereiten Menschen, der sie
unterstützt, berät und ein offenes Ohr für alle Themenbereiche der Schule hat. Wir die
Schüler, möchten die zum heutigen Zeitpunkt vor Ort arbeitenden Mitarbeiter/innen weiter in
unserer Schulbibliothek behalten!
Deshalb fordern wir, der Schülerrat, im Namen aller Schüler der
Christian-Gottlob-Frege-Schule-Oberschule der Stadt Leipzig und aller anderen Grund-und
Oberschulen und Gymnasien in Leipzig:
-
den Beschluss der Stadt Leipzig - „keine Einführung neuer Stellen“ noch einmal
genau zu prüfen und zu ändern
-
neue unbefristete Arbeitsstellen schaffen (evtl.in Zusammenarbeit mit regionalen
Bildungsträgern)
-
generell keine ungelernten und unerfahrenen Kräfte für die Bildung der Kinder
einzusetzen
-
den Erhalt der Räumlichkeiten und weiteren Ausbau des Medienbestandes zu
sichern
Der Schülerrat