Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1415631.pdf
Größe
335 kB
Erstellt
27.06.18, 12:00
Aktualisiert
18.10.18, 15:20
Stichworte
Inhalt der Datei
Dienstberatung des
Oberbürgermeisters
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-06063
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Allgemeine Verwaltung
Betreff:
Verfahren zur Einrichtung des Migrantenbeirates der Stadt Leipzig für die VII.
Wahlperiode
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Migrantenbeirat
FA Allgemeine Verwaltung
Zuständigkeit
Beschlussfassung
Information zur Kenntnis
Information zur Kenntnis
Beschluss des Oberbürgermeisters vom 24.09.2018:
Das vorgeschlagene Bewerbungsverfahren zur Einrichtung des Migrantenbeirates für die VII.
Wahlperiode, einschließlich der anzuwendenden Auswahlkriterien, wird bestätigt.
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Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
nicht relevant
x
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
x
nein
wenn ja,
x
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
2/5
Sachverhalt:
Vorgeschichte und bisheriges Verfahren
Mit Beschluss Nr. RB IV-1322/08 vom 17.09.2008 hat die Ratsversammlung die Einrichtung
eines Beirats für Migrantinnen und Migranten (Migrantenbeirat) beschlossen und seine
Geschäftsordnung zur Kenntnis genommen. Mit Beschluss Nr. RB IV-1417/08 vom
17.12.2008 wurde dann seine Zusammensetzung bestätigt. Am 6. Februar 2009 fand die
konstituierende Sitzung des neuen Gremiums. Die Konstituierung für die V. Wahlperiode
erfolgte am 19. März 2010 und für die VI. Wahlperiode – am 22. April 2015.
Die Zusammensetzung des Migrantenbeirats in den jeweiligen Legislaturperioden erfolgte
bislang auf der Grundlage eines Bewerbungs- und Auswahlverfahrens, das in einen
Beschluss des Stadtrates mündete und zur Berufung der Mitglieder führte. Ein Leitgedanke
war dabei stets das Bemühen, eine möglichst hohe Repräsentativität im Hinblick auf
Herkunft, zahlenmäßige Präsenz, Geschlecht und Alter der migrantischen Bevölkerung der
Stadt zu erreichen (vgl. dazu aktuelle Zusammensetzung in der Anlage 1).
Der Migrantenbeirat existiert also seit mehr als 9 Jahren. Er hat sich längst als sehr aktives
beratendes Gremium für Stadtpolitik und Stadtverwaltung etabliert. Seine erfolgreiche
Tätigkeit wird nicht zuletzt aus den bislang 3 Tätigkeitsberichten deutlich, die der Stadtrat zur
Kenntnis genommen hat.
Aktuelle Diskussionen im und mit dem Migrantenbeirat
In mehreren Sitzungen der letzten Jahre hat sich der Migrantenbeirat mit den Möglichkeiten
und Grenzen einer indirekten Wahl des Gremiums befasst. Dabei wurden Erfahrungen
anderer Städte ausgewertet sowie Vor- und Nachteile abgewogen. Als besonderer Vorteil
stand dabei die durch Wahlen angestrebte Legitimation im Vordergrund. Zugleich wurde
aber auch die Qualifikation der Mitglieder und die Repräsentativität bezüglich Geschlecht,
zahlenmäßiger Präsenz in Leipzig und Herkunftsländer / -regionen hervorgehoben. Um diese
Repräsentativität zu gewährleisten wurden Vorschläge für Quotierungen bei den
gewünschten Wahlen unterbreitet: einerseits um zu gewährleisten, dass die gewählten
Mitglieder je zur Hälfte Frauen und Männer sind, und andererseits um die Repräsentanz aller
Herkunftsregionen zu ermöglichen. Damit auch Staaten, aus denen weniger als 1000
Menschen in Leipzig leben, zum Zuge kommen, soll je ein Sitz den folgenden Regionen der
Welt zufallen:
1) West- und Zentralasien (ohne Berücksichtigung z.B. von Syrien, das überrepräsentiert ist)
2) Südostasien und sonstiges Asien
3) Subsaharisches Afrika
4) Nordafrika
5) Süd- und Mittelamerika
6) Nordamerika, Australien, Ozeanien
7) Nord-, West- und Mitteleuropa
8) Süd- und Osteuropa (ohne Berücksichtigung z.B. von Russland, dass überrepräsentiert
ist)
Acht weitere Beiratssitze sollen unabhängig von der Herkunft besetzt werden.
Die intensiven Diskussionen im Migrantenbeirat wurden stets vom Referat für Migration und
Integration, dem Amt für Statistik und Wahlen und - an entscheidenden Punkten - auch vom
Beigeordneten für Allgemeine Verwaltung inhaltlich begleitet. Die wertvollen Impulse aus
diesem Diskussionsprozess waren auch eine Grundlage für den hier unterbreiteten
Vorschlag der Verwaltung.
3/5
Verfahrensvorschlag für die VII. Wahlperiode
Aufgrund der positiven Erfahrungen mit dem bisherigen Verfahren zur Berufung der
Beiratsmitglieder soll dieses auch bei der Einrichtung für die VI. Wahlperiode beibehalten
werden, d.h., es soll weiterhin ein Bewerbungsverfahren durchgeführt werden, in dessen
Ergebnis der Stadtrat die Mitglieder des Beirats wählt. Die öffentliche Ausschreibung
(Bewerbungsaufforderung) erfolgt in verschiedenen Sprachen.
Die bislang auf der Grundlage einer Absprache im Fachausschuss Allgemeine Verwaltung
verwendeten Kriterien zur Auswahl geeigneter Bewerber/-innen sollen nun vom Stadtrat
verbindlich beschlossen werden. Diese Kriterien sind:
Die Mitglieder des Migrantenbeirats sollten soweit wie möglich die ethnische Vielfalt
der Migrantenbevölkerung abbilden, die verschiedenen Kontinente und Regionen
angemessen vertreten, zugleich aber auch möglichst viele der zahlenmäßig stärksten
Gruppen unter ihnen repräsentieren.
Frauen und Männer sollten möglichst gleich stark vertreten sein.
Im Migrantenbeirat sollten verschiedene Migrationsgeschichten bzw.
Aufenthaltsstatus angemessen vertreten sein.
Im Migrantenbeirat sollen verschiedene Altersgruppen vertreten sein.
Der Migrantenbeirat sollte auch beim sozialen Status seiner Mitglieder möglichst
einen Querschnitt der Migrantenbevölkerung darstellen.
Hinzu kommt, dass – wie bislang praktiziert – mit dem Bewerbungsbogen auch die
Motivation und das bisherige Engagement der Bewerber/-innen erfasst werden.
Die hier genannten Auswahlkriterien können zwar die von den Beiratsmitgliedern die – je
nach Wahlbeteiligung - mehr oder weniger ausgeprägte Legitimation nicht ersetzen, die
durch Wahlen hervorgeht, auch wenn diese nur indirekt sind, da letztlich der Stadtrat die
Entscheidung über die endgültige Besetzung trifft.
Die anzuwendenden, vom Stadtrat zu beschließenden o.g. Kriterien gewährleisten aber in
ihrer Kombination eine Repräsentativität bezüglich ethnischer Vielfalt, zahlenmäßiger
Präsenz in der Stadt, Geschlecht, Alter, sozialen und Aufenthaltsstatus, sowie die
Qualifikation der zukünftigen Mitglieder. Dies soll auch die nachfolgende Tabelle
veranschaulichen:
Modelle
indirekte Wahl
mit Quotierungen
bisheriges
Verfahren
vorgeschlagenes
Verfahren
ja
indirekt
indirekt
wesentliche
Kriterien
Legitimation
(mit der Einschränkung, dass
1. erfahrungsgemäß sehr
niedrige Wahlbeteiligung zu
erwarten ist,
2. auch die gewählten Mitglieder
vom Stadtrat bestätigt werden
müssen und
3. die Quotierungen den
„Wählerwillen“ abändern)
4/5
(durch den
Beschluss des
Stadtrates)
(durch den
Beschluss des
Stadtrates)
teilweise
Repräsentativität
ja
(durch die vorgesehene
Quotierung nach Regionen, die
allerdings nur für die Hälfte der
Mitglieder greift)
nein
ja
(zusätzlich
abgesichert durch
den verbindlichen
Beschluss der o.g.
Kriterien)
ja
(durch das Bewerbungsverfahren, bei
dem auch das bisherige Engagement
abgefragt wird)
Qualifikation
ja
(durch das Bewerbungsverfahren, bei
dem auch das bisherige Engagement
abgefragt wird)
Das vorgeschlagene Verfahren hat also im Hinblick auf Repräsentativität und
Qualifikation der Beiratsmitglieder Vorteile gegenüber einer indirekten Wahl, die diese
auch bei einer (schwer praktikablen und arbeitsaufwendigen) Quotierung nicht zu
gewährleisten vermag. Auch der personelle und finanzielle Aufwand für die Durchführung der
indirekten Wahlen mit mehrfacher Quotierungen wäre nicht zu unterschätzen.
Mit diesem Beschluss ist die Vorlage VI-DS-01629 „Verfahren zur indirekten Wahl der
Mitglieder des Migrantenbeirats“, die seit Oktober 2015 „ruhend gestellt“ ist, gegenstandslos.
Anlage 1: Anwendung der vorgeschlagenen Kriterien am Beispiel der aktuellen
Zusammensetzung des Migrantenbeirats
5/5
Anlage 1
Anwendung der vorgeschlagenen Kriterien am Beispiel der aktuellen
Zusammensetzung des Migrantenbeirats (Stand: Juni 2018)
Der Migrantenbeirat der Stadt hat 22 Mitglieder – je ein/-e Vertreter/-n der sechs
Stadtratsfraktionen und 16 Migrant/-innen. Bei letzteren wurden folgende Kriterien
angewendet:
die Mitglieder des Migrantenbeirates sollten soweit wie möglich die ethnische Vielfalt
der Migrantenbevölkerung abbilden, die verschiedenen Kontinente und Regionen
angemessen vertreten, zugleich aber auch möglichst viele der zahlenmäßig stärksten
Gruppen unter ihnen repräsentieren:
Die 16 aktuellen Mitglieder stammen aus 15 Herkunftsländern, davon 6 aus Europa, 6 aus
Asien, 3 aus Nord- und Südamerika und 1 aus Afrika. Diese Verteilung entspricht
weitgehend der „kontinentalen“ Präsenz der Migrantinnen und Migranten in Leipzig. Bei den
Herkunftsländern ist Russland als einziges Land mit 2 Personen vertreten, was seinem 1.
Platz in der Statistik Rechnung trägt. Von den 10 stärksten Herkunftsländern der
Migrantinnen und Migranten in Leipzig sind 5 im Beirat vertreten. (Von drei der restlichen 5
TOP 10-Länder lagen gar keine Bewerbungen vor) Zugleich sind aber auch in Leipzig
zahlenmäßig schwächer vertretene Herkunftsländer im Migrantenbeirat präsent, die den vom
Migrantenbeirat aufgelisteten Regionen zuzuordnen sind, wie z.B. West- und Zentralasien
(Iran), Süd- und Mittelamerika (Brasilien und Mexiko), Süd- und Osteuropa (Mazedonien)
oder Subsaharisches Afrika (Kamerun).
Frauen und Männer sollten möglichst gleich stark vertreten sein:
Dem Migrantenbeirat gehören aktuell 11 Männer und 5 Frauen an. In der ursprünglichen
Auswahl bei der Konstituierung waren es 9 Männer und 7 Frauen. Durch das Ausscheiden
von 2 Frauen und das Nachrücken von 2 Männern hat sich das fast ausgeglichene
Verhältnis zu Ungunsten der Frauen geändert.
im Migrantenbeirat sollten verschiedene Migrationsgeschichten bzw.
Aufenthaltsstatus angemessen vertreten sein:
Unter den Mitgliedern befinden sich Spätaussiedler, Eingebürgerte, Vertreterinnen und
Vertreter der ersten und der zweiten Zuwanderergeneration, Ausländerinnen und Ausländer
mit Niederlassungserlaubnis und mit Aufenthaltserlaubnis, darunter auch welche, die als
Flüchtlinge nach Deutschland gekommen sind.
im Migrantenbeirat sollten verschiedene Altersgruppen vertreten sein:
Im Migrantenbeirat sind verschiedene Altersgruppen vertreten – von Mitte 30 bis Ende 70
der Migrantenbeirat sollte auch beim sozialen Status seiner Mitglieder möglichst
einen Querschnitt der Migrantenbevölkerung darstellen:
Unter den Mitgliedern sind u.a. ausgebildete Lehrer und Ärzte, Sozialarbeiter und
Politikwissenschaftler, Dolmetscher und Ingenieure. Manche von ihnen sind als Angestellte
oder Selbständige tätig, andere absolvieren noch ein Studium oder sind bereits Rentner