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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1417359.pdf
Größe
101 kB
Erstellt
09.07.18, 12:00
Aktualisiert
20.11.18, 17:17

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-06034-VSP-01 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff: Verbot nicht jugendfreie Werbung Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters Jugendbeirat Jugendhilfeausschuss FA Wirtschaft und Arbeit FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule FA Allgemeine Verwaltung Ratsversammlung 18.10.2018 22.10.2018 23.10.2018 25.10.2018 30.10.2018 22.11.2018 Bestätigung Vorberatung Vorberatung Vorberatung Vorberatung Vorberatung Beschlussfassung Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre ☐ Rechtswidrig und/oder ☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig. ☐ Zustimmung ☐ Ablehnung ☐ Zustimmung mit Ergänzung ☒ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln ☐ Alternativvorschlag ☐ Sachstandsbericht Beschlussvorschlag: Die Verwaltung handelt bereits im Sinne des Antrags und prüft fortlaufend die rechtlichen Möglichkeiten. 1/3 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: x Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat Beschreibung des Abwägungsprozesses: 2/3 Sachverhalt: Die Verwaltung teilt die Auffassung des Jugendbeirats, Werbung für Suchtmittel zum Schutze von Jugendlichen zu verhindern. Allerdings ist der kommunale Handlungsrahmen beschränkt. Es wurden jedoch soweit rechtlich zulässig, Regelungen getroffen. Werbung im öffentlichen Raum unterteilt sich in kommerzielle Werbung auf stationären Werbeanlagen auf der Grundlage der Werbeverträge der Stadt Leipzig und auf die Veranstaltungswerbung auf transportablen Werbemedien über die Sondernutzungssatzung der Stadt Leipzig. Beim Abschluss der Werbeverträge konnte ein Werbeverbot für Suchtmittel verhandelt werden, für Werbeanlagen, die vor Kindergärten und Schulen eingesehen werden können. Unter Suchtmittel werden neben Betäubungsmitteln gemäß BtMG auch Tabakprodukte und alkoholische Getränke verstanden. Außerhalb der Werbeverträge hat die Stadt nur noch die Möglichkeit, Veranstaltungswerbung über Sondernutzungserlaubnisse zu genehmigen. Allerdings richtet sich eine mögliche Ablehnung einer Sondernutzung allein nach straßenrechtlichen Kriterien. Es besteht keine Inhaltskontrolle, soweit gegen kein gesetzliches Verbot verstoßen wird. Die Stadt wirkt zwar auch empfehlend auf die Antragsteller insbesondere im Bereich von Schule und Kitas ein, Einschränkungen für Zigaretten- und Alkoholwerbung auf stationären Werbeanlagen der Werbepartner der Stadt können jedoch nur durch den Gesetzgeber vorgegeben werden. Ein entsprechendes Werbeverbot liegt bisher aber nicht vor. 3/3