Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1417359.pdf
Größe
101 kB
Erstellt
09.07.18, 12:00
Aktualisiert
20.11.18, 17:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-06034-VSP-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff:
Verbot nicht jugendfreie Werbung
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Jugendbeirat
Jugendhilfeausschuss
FA Wirtschaft und Arbeit
FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
FA Allgemeine Verwaltung
Ratsversammlung
18.10.2018
22.10.2018
23.10.2018
25.10.2018
30.10.2018
22.11.2018
Bestätigung
Vorberatung
Vorberatung
Vorberatung
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
☐
Rechtswidrig und/oder
☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig.
☐
Zustimmung
☐ Ablehnung
☐
Zustimmung mit Ergänzung
☒ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
☐
Alternativvorschlag
☐ Sachstandsbericht
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung handelt bereits im Sinne des Antrags und prüft fortlaufend die rechtlichen
Möglichkeiten.
1/3
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
x
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
Beschreibung des Abwägungsprozesses:
2/3
Sachverhalt:
Die Verwaltung teilt die Auffassung des Jugendbeirats, Werbung für Suchtmittel zum
Schutze von Jugendlichen zu verhindern. Allerdings ist der kommunale Handlungsrahmen
beschränkt. Es wurden jedoch soweit rechtlich zulässig, Regelungen getroffen.
Werbung im öffentlichen Raum unterteilt sich in kommerzielle Werbung auf stationären Werbeanlagen auf der Grundlage der Werbeverträge der Stadt Leipzig und auf die Veranstaltungswerbung auf transportablen Werbemedien über die Sondernutzungssatzung der Stadt
Leipzig.
Beim Abschluss der Werbeverträge konnte ein Werbeverbot für Suchtmittel verhandelt werden, für Werbeanlagen, die vor Kindergärten und Schulen eingesehen werden können. Unter
Suchtmittel werden neben Betäubungsmitteln gemäß BtMG auch Tabakprodukte und
alkoholische Getränke verstanden.
Außerhalb der Werbeverträge hat die Stadt nur noch die Möglichkeit, Veranstaltungswerbung über Sondernutzungserlaubnisse zu genehmigen. Allerdings richtet sich eine mögliche Ablehnung einer Sondernutzung allein nach straßenrechtlichen Kriterien. Es besteht
keine Inhaltskontrolle, soweit gegen kein gesetzliches Verbot verstoßen wird. Die Stadt wirkt
zwar auch empfehlend auf die Antragsteller insbesondere im Bereich von Schule und Kitas
ein, Einschränkungen für Zigaretten- und Alkoholwerbung auf stationären Werbeanlagen der
Werbepartner der Stadt können jedoch nur durch den Gesetzgeber vorgegeben werden. Ein
entsprechendes Werbeverbot liegt bisher aber nicht vor.
3/3