Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1423460.pdf
Größe
139 kB
Erstellt
17.08.18, 12:00
Aktualisiert
08.10.18, 13:29
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-06223
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule, Beigeordneter Prof. Dr. Fabian
Betreff:
Sozialumlage an den Kommunalen Sozialverband Sachsen (KSV) 2018 - Bestätigung
gem. § 79 (1) SächsGemO
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
FA Finanzen
Ratsversammlung
22.11.2018
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
1. Die überplanmäßigen Aufwendungen nach § 79 (1) SächsGemO für das Haushaltsjahr
2018 in Höhe von 618.600 € im PSP-Element 1.100.61.1.0.01.03 „Sozialumlage“ werden
bestätigt.
2. Die Deckung erfolgt aus Minderaufwendungen im Budget „Grundsicherung nach dem
SGB II“ (50_312_ZW).
Zusammenfassung:
Anlass der Vorlage:
Rechtliche Vorschriften
Stadtratsbeschluss
Verwaltungshandeln
Sonstiges:
Am 06.08.2018 erhielt die Stadt Leipzig den Bescheid des Kommunalen Sozialverbandes
Sachsen (KSV) zur Erhebung der Sozialumlage für das Jahr 2018. Der Anteil der Stadt
Leipzig an der Sozialumlage wurde auf einen Betrag von insgesamt 82.671.800,12 €
festgesetzt.
Infolge der Festsetzung der Umlage für die Stadt Leipzig in Höhe von 82.671.800,12 € und
einem Haushaltsansatz in Höhe von 82.053.250 € entstehen überplanmäßige
Aufwendungen in Höhe von 618.550,12 € im PSP-Element 1.100.61.1.0.01.03.
1/5
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
von
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
1.1.
31.12.018
618.600
1.100.61.1.0.01.03
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
Beschreibung des Abwägungsprozesses:
-
2/5
Sachverhalt:
1
Nichtöffentlichkeits- und Eilbedürftigkeitsbegründung
Nicht relevant.
2
Sachverhalt
Der Kommunale Sozialverband Sachsen erhebt zur Deckung seines nicht durch eigene
Einnahmen gedeckten Finanzbedarfes die Sozialumlage nach § 22 Abs. 2 des Gesetzes
über den Kommunalen Sozialverband Sachsen (SächsKomSozVG). Die Anteile der
Landkreise und kreisfreien Städte an der Sozialumlage werden gemäß § 28 FAG durch
Anwendung eines Vomhundertsatzes (Umlagesatz) auf die Umlagegrundlagen bestimmt.
Dieser Umlagesatz ergibt sich aus dem Verhältnis vom Gesamtumlagebetrag des KSV zur
Gesamtumlagegrundlage.
2.1
Anlass
Am 11.06.2018 hat die Verbandsversammlung die Haushaltssatzung des KSV für das
Haushaltsjahr 2018 beschlossen. Die Höhe der Sozialumlage wurde mit 8,487 v.H. der
Umlagegrundlagen der Landkreise und kreisfreien Städte festgesetzt. Das Sächsische
Staatsministerium des Innern hat als Rechtsaufsichtsbehörde mit Bescheid vom 22.06.2018
die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung 2018 bestätigt und die Höhe der Sozialumlage
genehmigt.
Am 06.08.2018 erhielt die Stadt Leipzig den Bescheid des KSV zur Erhebung der
Sozialumlage für das Jahr 2018. Der Anteil der Stadt Leipzig an der Sozialumlage wurde auf
einen Betrag von insgesamt 82.671.800,12 € festgesetzt.
Die Gesamtumlage des KSV im Jahr 2018 beträgt 487,5 Mio. €. Insgesamt lässt sich
feststellen, dass sich der Trend des Anstieges der Sozialumlage weiter fortsetzt (2017: 448,9
Mio. €; 2016: 424,5 Mio. €; 2015: 412,1 Mio. €).
Die Steigerung der Umlage im Jahr 2018 ist vor allem auf deutlich steigende
Transferaufwendungen zurückzuführen:
Anstieg der Sozialhilfeausgaben insbesondere aufgrund von Entgelterhöhungen: +27 Mio. €
Auswirkungen des neuen Bundesteilhabegesetzes: +42 Mio. €
durch das AGSGB (Sächsisches Gesetz zur Ausführung des Sozialgesetzbuches)
geänderte Zuständigkeiten zwischen örtlichen Trägern und KSV bei der Sozial- und
Eingliederungshilfe: +36 Mio. €.
Zwar stehen den zusätzlichen Transferleistungen auch zusätzliche Transfererträge
gegenüber, jedoch entsteht beim KSV eine deutliche Deckungslücke, die durch eine höhere
Umlage zu finanzieren ist.
2.2
Strategische Ziele
Chancengleichheit in der inklusiven Stadt.
Der Kommunale Sozialverband Sachsen ist überörtlicher Träger der Sozialhilfe. Den
Schwerpunkt der Tätigkeit des Verbandes bildet die Eingliederungshilfe für Menschen mit
Behinderung. Es handelt sich um die Finanzierung gesetzlicher Pflichtleistungen. Der nicht
durch eigene Einnahmen gedeckte Finanzbedarf ist über die Sozialumlage durch die
Mitgliedskörperschaften des KSV zu decken.
3/5
2.3
Operative Umsetzung
Nach Beschlussfassung erfolgt die Auszahlung der letzten Rate an den KSV.
2.4
Realisierungs-/ Zeithorizont
Die überplanmäßigen Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO in Höhe von 618.600 €
sind spätestens zum 30.11.2018 zu beschließen, so dass die letzte Rate (Fälligkeit
10.12.2018) entsprechend des vorliegenden Bescheides zur Erhebung der Sozialumlage
vom 06.08.2018 an den KSV ausgezahlt werden kann.
3
Finanzielle Auswirkungen
Es entstehen überplanmäßige Aufwendungen nach § 79 (1) SächsGemO für das
Haushaltsjahr 2018 in Höhe von 618.600 € im PSP-Element 1.100.61.1.0.01.03
"Sozialumlage".
Die Deckung erfolgt aus Minderaufwendungen im Budget "Grundsicherung nach dem SGB
II" (50_312_ZW).
Im Budget "Grundsicherung nach dem SGB II (50_312_ZW) ergeben sich auf Basis des V-Ist
per 30.06.2018 voraussichtlich Mindererträge in Höhe von insgesamt 3,2 Mio. € sowie
Minderaufwendungen in Höhe von 5,6 Mio. €, die sich im Wesentlichen wie folgt
zusammensetzen:
Abweichungen
Plan 2018 ggü. V-Ist per 30.06.2018
Laufende KdU einschl. KFA
Eingliederungshilfen
Einmalige Leistungen
Bildungs- und Teilhabeleistungen
Erträge Aufwendungen
-3.221.995
-25.000
-3.246.995
-7.196.393
-53.288
53.288
1.622.100
-5.574.292
Zuschuss
-3.974.397
-53.288
53.288
1.647.100
-2.327.298
Die Minderaufwendungen im Budget "Grundsicherung nach dem SGB II" ermöglichen eine
Deckung der Mehraufwendungen im PSP-Element "Sozialumlage".
4
Auswirkungen auf den Stellenplan
Nein.
5
Bürgerbeteiligung
Nicht erforderlich. Es handelt sich um eine gesetzlich fixierte Finanzierung von
Pflichtleistungen.
6
Besonderheiten der Vorlage
Keine
7
Folgen bei Nichtbeschluss
Bei Nichtbeschluss kann die Sozialumlage gemäß Bescheid vom 06.08.2018 nicht an den
KSV Sachsen gezahlt werden.
4/5
5/5