Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1423460.pdf
Größe
139 kB
Erstellt
17.08.18, 12:00
Aktualisiert
08.10.18, 13:29

öffnen download melden Dateigröße: 139 kB

Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-06223 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule, Beigeordneter Prof. Dr. Fabian Betreff: Sozialumlage an den Kommunalen Sozialverband Sachsen (KSV) 2018 - Bestätigung gem. § 79 (1) SächsGemO Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule FA Finanzen Ratsversammlung 22.11.2018 Beschlussfassung Beschlussvorschlag: 1. Die überplanmäßigen Aufwendungen nach § 79 (1) SächsGemO für das Haushaltsjahr 2018 in Höhe von 618.600 € im PSP-Element 1.100.61.1.0.01.03 „Sozialumlage“ werden bestätigt. 2. Die Deckung erfolgt aus Minderaufwendungen im Budget „Grundsicherung nach dem SGB II“ (50_312_ZW). Zusammenfassung: Anlass der Vorlage: Rechtliche Vorschriften Stadtratsbeschluss Verwaltungshandeln Sonstiges: Am 06.08.2018 erhielt die Stadt Leipzig den Bescheid des Kommunalen Sozialverbandes Sachsen (KSV) zur Erhebung der Sozialumlage für das Jahr 2018. Der Anteil der Stadt Leipzig an der Sozialumlage wurde auf einen Betrag von insgesamt 82.671.800,12 € festgesetzt. Infolge der Festsetzung der Umlage für die Stadt Leipzig in Höhe von 82.671.800,12 € und einem Haushaltsansatz in Höhe von 82.053.250 € entstehen überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 618.550,12 € im PSP-Element 1.100.61.1.0.01.03. 1/5 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen nein x wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt von bis Höhe in EUR wo veranschlagt 1.1. 31.12.018 618.600 1.100.61.1.0.01.03 Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat Beschreibung des Abwägungsprozesses: - 2/5 Sachverhalt: 1 Nichtöffentlichkeits- und Eilbedürftigkeitsbegründung Nicht relevant. 2 Sachverhalt Der Kommunale Sozialverband Sachsen erhebt zur Deckung seines nicht durch eigene Einnahmen gedeckten Finanzbedarfes die Sozialumlage nach § 22 Abs. 2 des Gesetzes über den Kommunalen Sozialverband Sachsen (SächsKomSozVG). Die Anteile der Landkreise und kreisfreien Städte an der Sozialumlage werden gemäß § 28 FAG durch Anwendung eines Vomhundertsatzes (Umlagesatz) auf die Umlagegrundlagen bestimmt. Dieser Umlagesatz ergibt sich aus dem Verhältnis vom Gesamtumlagebetrag des KSV zur Gesamtumlagegrundlage. 2.1 Anlass Am 11.06.2018 hat die Verbandsversammlung die Haushaltssatzung des KSV für das Haushaltsjahr 2018 beschlossen. Die Höhe der Sozialumlage wurde mit 8,487 v.H. der Umlagegrundlagen der Landkreise und kreisfreien Städte festgesetzt. Das Sächsische Staatsministerium des Innern hat als Rechtsaufsichtsbehörde mit Bescheid vom 22.06.2018 die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung 2018 bestätigt und die Höhe der Sozialumlage genehmigt. Am 06.08.2018 erhielt die Stadt Leipzig den Bescheid des KSV zur Erhebung der Sozialumlage für das Jahr 2018. Der Anteil der Stadt Leipzig an der Sozialumlage wurde auf einen Betrag von insgesamt 82.671.800,12 € festgesetzt. Die Gesamtumlage des KSV im Jahr 2018 beträgt 487,5 Mio. €. Insgesamt lässt sich feststellen, dass sich der Trend des Anstieges der Sozialumlage weiter fortsetzt (2017: 448,9 Mio. €; 2016: 424,5 Mio. €; 2015: 412,1 Mio. €).     Die Steigerung der Umlage im Jahr 2018 ist vor allem auf deutlich steigende Transferaufwendungen zurückzuführen: Anstieg der Sozialhilfeausgaben insbesondere aufgrund von Entgelterhöhungen: +27 Mio. € Auswirkungen des neuen Bundesteilhabegesetzes: +42 Mio. € durch das AGSGB (Sächsisches Gesetz zur Ausführung des Sozialgesetzbuches) geänderte Zuständigkeiten zwischen örtlichen Trägern und KSV bei der Sozial- und Eingliederungshilfe: +36 Mio. €. Zwar stehen den zusätzlichen Transferleistungen auch zusätzliche Transfererträge gegenüber, jedoch entsteht beim KSV eine deutliche Deckungslücke, die durch eine höhere Umlage zu finanzieren ist. 2.2 Strategische Ziele Chancengleichheit in der inklusiven Stadt. Der Kommunale Sozialverband Sachsen ist überörtlicher Träger der Sozialhilfe. Den Schwerpunkt der Tätigkeit des Verbandes bildet die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung. Es handelt sich um die Finanzierung gesetzlicher Pflichtleistungen. Der nicht durch eigene Einnahmen gedeckte Finanzbedarf ist über die Sozialumlage durch die Mitgliedskörperschaften des KSV zu decken. 3/5 2.3 Operative Umsetzung Nach Beschlussfassung erfolgt die Auszahlung der letzten Rate an den KSV. 2.4 Realisierungs-/ Zeithorizont Die überplanmäßigen Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO in Höhe von 618.600 € sind spätestens zum 30.11.2018 zu beschließen, so dass die letzte Rate (Fälligkeit 10.12.2018) entsprechend des vorliegenden Bescheides zur Erhebung der Sozialumlage vom 06.08.2018 an den KSV ausgezahlt werden kann. 3 Finanzielle Auswirkungen Es entstehen überplanmäßige Aufwendungen nach § 79 (1) SächsGemO für das Haushaltsjahr 2018 in Höhe von 618.600 € im PSP-Element 1.100.61.1.0.01.03 "Sozialumlage". Die Deckung erfolgt aus Minderaufwendungen im Budget "Grundsicherung nach dem SGB II" (50_312_ZW). Im Budget "Grundsicherung nach dem SGB II (50_312_ZW) ergeben sich auf Basis des V-Ist per 30.06.2018 voraussichtlich Mindererträge in Höhe von insgesamt 3,2 Mio. € sowie Minderaufwendungen in Höhe von 5,6 Mio. €, die sich im Wesentlichen wie folgt zusammensetzen: Abweichungen Plan 2018 ggü. V-Ist per 30.06.2018 Laufende KdU einschl. KFA Eingliederungshilfen Einmalige Leistungen Bildungs- und Teilhabeleistungen Erträge Aufwendungen -3.221.995 -25.000 -3.246.995 -7.196.393 -53.288 53.288 1.622.100 -5.574.292 Zuschuss -3.974.397 -53.288 53.288 1.647.100 -2.327.298 Die Minderaufwendungen im Budget "Grundsicherung nach dem SGB II" ermöglichen eine Deckung der Mehraufwendungen im PSP-Element "Sozialumlage". 4 Auswirkungen auf den Stellenplan Nein. 5 Bürgerbeteiligung Nicht erforderlich. Es handelt sich um eine gesetzlich fixierte Finanzierung von Pflichtleistungen. 6 Besonderheiten der Vorlage Keine 7 Folgen bei Nichtbeschluss Bei Nichtbeschluss kann die Sozialumlage gemäß Bescheid vom 06.08.2018 nicht an den KSV Sachsen gezahlt werden. 4/5 5/5