Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1439580.pdf
Größe
208 kB
Erstellt
21.09.18, 12:00
Aktualisiert
25.09.18, 22:25
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-DS-05678-ÄA-03-NF-01-VSP01
Status: öffentlich
Eingereicht von
Oberbürgermeister
Betreff:
Veranstaltungen zum 30. Jahrestag der Friedlichen Revolution 9. Oktober 2019
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
27.09.2018
Beschlussfassung
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
☐
Rechtswidrig und/oder
☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig.
☐
Zustimmung
☐ Ablehnung
X
Zustimmung mit Ergänzung
☐ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
☐
Alternativvorschlag
☐ Sachstandsbericht
Beschlussvorschlag:
Beschlusspunkt 3 – Neufassung gem. ÄA VI-DS-05678-ÄA-03_NF-01 wird wie folgt ergänzt:
Dazu wird die als Anlage 1 beigefügte 5. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt
Leipzig beschlossen.
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Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
Beschreibung des Abwägungsprozesses:
entfällt
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Sachverhalt:
Gemäß Änderungsantrag VI-DS-05678-ÄA-03-NF-01 soll mit der Neufassung des
Beschlusspunktes 3 der Vorlage ein Beirat „Kuratorium Tag der Friedlichen Revolution 1989“
gem. § 47 SächsGemO beschlossen werden. Dies erfolgt durch eine Änderung der
Hauptsatzung. Die dafür erforderliche „5. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung“ wird
hiermit vorgelegt. Dies ermöglicht eine zeitnahe Bildung des Beirates und die Berufung
seiner Mitglieder.
Anlage:
5. Änderungssatzung zur Änderung der Hauptsatzung
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Anlage 1 – 5. Änderung der Hauptsatzung
5. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Leipzig
Auf Grund von § 4 Abs. 2 i.V.m. § 28 Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat
Sachsen in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. März 2014 (SächsGvbl. S. 146),
zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. Dezember 2017 (SächsGvbl. S. 626),
wird durch Beschluss der Ratsversammlung der Stadt Leipzig vom XXXXXXX die
Hauptsatzung der Stadt Leipzig in der Fassung der letzten Änderung vom 20.06.2018
Beschluss Nr. VI-DS-05725-NF-02 wie folgt geändert:
§1
Änderung des § 21 Beiräte
Der § 21 Abs. 2 wird wie folgt ergänzt:
„9. Kuratorium Tag der Friedlichen Revolution 1989“
Dem § 21 wird folgender Absatz 4 angefügt:
„(4) Der Beirat „Kuratorium Tag der Friedlichen Revolution 1989“ besteht aus 19 Mitgliedern.
Ihm gehören der Oberbürgermeister, je eine Stadträtin/ein Stadtrat der Fraktionen im
Leipziger Stadtrat, 6 Vertreter auf Vorschlag der Initiativgruppe „Tag der Friedlichen
Revolution – Leipzig 9. Oktober“ sowie 6 Vertreter, die vom Stadtrat zu benennen sind, an.
Für jedes Mitglied wird eine Vertreterin bzw. ein Vertreter bestellt.“
§2
Inkrafttreten
Die Änderung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachtung in Kraft.
Burkhard Jung
Oberbürgermeister
Leipzig, den