Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1396125.pdf
Größe
110 kB
Erstellt
17.04.18, 12:00
Aktualisiert
16.01.19, 12:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-05670-VSP-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff:
Änderung Bebauungsplan 354 Gewerbepark Stahmeln
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
OR Lützschena-Stahmeln
FA Stadtentwicklung und Bau
FA Wirtschaft und Arbeit
Ratsversammlung
15.10.2018
23.10.2018
23.10.2018
24.10.2018
Bestätigung
Vorberatung
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
☐
Rechtswidrig und/oder
☒ Nachteilig für die Stadt Leipzig.
☐
Zustimmung
☒ Ablehnung
☐
Zustimmung mit Ergänzung
☐ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
☐
Alternativvorschlag
☐ Sachstandsbericht
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Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
X
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
X
nein
wenn ja,
X
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
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Die Verwaltung empfiehlt die Ablehnung des Antrages mit folgender Begründung:
Der Antrag des Ortschaftsrates Lützschena-Stahmeln, der insbesondere die Änderung des
B-Planes Nr. 354 "Gewerbepark Stahmeln" (schwerpunktmäßig von gewerblichen Bauflächen hin zu Wohnbauflächen inklusive sozialen Einrichtungen) zum Inhalt hat, wurde verwaltungsseitig intensiv geprüft.
Zwar ist die Entwicklung von Flächen für eine Grundschule und für Wohnungsbau in der Ortschaft Lützschena-Stahmeln stadtentwicklungspolitisch sinnvoll und wird auch durch die Verwaltung verfolgt. Allerdings hätte die Umsetzung auf den Flächen des Gewerbeparks nachteilige wirtschaftliche Folgewirkungen für die Stadt Leipzig (1). Auf Grund anderweitiger Interessen des Grundstückseigentümers ist zudem die Umsetzungswahrscheinlichkeit als gering
einzuschätzen.
zu 1:
Eine Annahme des Antrages wäre als rechtliche Konsequenz ggf. fiskalisch nachteilig für die
Stadt Leipzig. Ausschlaggebend hierfür ist ein beim Verwaltungsgericht Leipzig anhängiges
Rechtsverfahren zwischen der Stadt Leipzig und der Eigentümerschaft, bei welchem gegenüber der Stadt Schadenersatzforderungen im siebenstelligen Bereich gefordert werden. Das
entsprechende Rechtsverfahren ist im beiderseitigen Einvernehmen ausgesetzt, da durch
die Aufstellung des B-Planes Nr. 354 auch angestrebt ist, die strittigen Punkte einvernehmlich beizulegen. Dies ist mit dem Entwurf des B-Planes bis dato gelungen. Eine Änderung
der Inhalte des B-Planes würde jedoch, auch bestätigt durch die Rechtsauffassung des
Rechtsamtes, unzweifelhaft zu einer Wiederaufnahme des Verfahrens führen.
zu 2:
Die jüngsten Gespräche mit dem Vorhabenträger, welcher auf die Umsetzung von gewerblichen Projekten spezialisiert ist, haben gezeigt, dass eine Änderung der Inhalte des B-Planes
dort nicht mitgetragen werden. Angesichts der erreichten Verfahrensstände sowohl des städtebaulichen Vertrages als auch des B-Plan-Verfahrens würde eine mit weiteren deutlichem
Zeitverzug verbundene Planänderung nicht mitgetragen werden. Zudem sei bei einer dynamisch wachsenden Stadt auch eine Vergrößerung von gewerblichen Bauflächen, gerade
auch im Umfeld des stark nachgefragten Güterverkehrszentrums Leipzig ("Porsche") städtebaulich sinnvoll. Die Umsetzung der städtebaulichen Zielvorstellungen des Ortschaftsrates
Lützschena-Stahmeln ist jedoch ohne Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümerschaft zumindest mittelfristig nicht zu erwarten.
Unbenommen von den beiden oben genannten Punkten ist festzustellen, dass verwaltungsseitig entsprechend der Anregung des Ortschaftsrates intensiv nach Flächen für soziale
Infrastruktureinrichtungen, hier insbesondere Flächen zur Ansiedlung einer Grundschule,
recherchiert wird. Dabei wurden schon geeignete Flächen gefunden, welche jetzt vertieft
untersucht werden müssen. Dadurch kann auch ein idealer Zuschnitt der Fläche, welcher im
Gewerbepark Stahmeln auf Grund der schon hergestellten Verkehrsflächen mit organischer
Struktur nicht unbedingt gegeben ist, erreicht werden.
Abschließend sei noch darauf hingewiesen, dass Bauleitpläne entsprechend der Bundesgesetzgebung durchaus auch geändert werden können, so dass auch nach einer Bestätigung
des jetzigen Planentwurfes eine nochmalige Überplanung, so ein entsprechendes ganzheitliches Erfordernis vorliegt, prinzipiell möglich wäre.
Fazit:
Unter Beachtung aller relevanter Aspekte empfiehlt daher die Verwaltung, den vorliegenden
Antrag abzulehnen und in Konsequenz den zwischen der Verwaltung und dem Vorhabenträger annähernd endabgestimmten städtebaulichen Vertrag abzuschließen sowie anschließend den als abgestimmten Entwurf vorliegenden B-Plan Nr. 354 "Gewerbepark Stahmeln"
als Satzung beschließen zu lassen.
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