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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1396125.pdf
Größe
110 kB
Erstellt
17.04.18, 12:00
Aktualisiert
16.01.19, 12:32

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-05670-VSP-01 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff: Änderung Bebauungsplan 354 Gewerbepark Stahmeln Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters OR Lützschena-Stahmeln FA Stadtentwicklung und Bau FA Wirtschaft und Arbeit Ratsversammlung 15.10.2018 23.10.2018 23.10.2018 24.10.2018 Bestätigung Vorberatung Vorberatung Vorberatung Beschlussfassung Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre ☐ Rechtswidrig und/oder ☒ Nachteilig für die Stadt Leipzig. ☐ Zustimmung ☒ Ablehnung ☐ Zustimmung mit Ergänzung ☐ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln ☐ Alternativvorschlag ☐ Sachstandsbericht 1/3 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: X Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: X nein wenn ja, X nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 2/3 Die Verwaltung empfiehlt die Ablehnung des Antrages mit folgender Begründung: Der Antrag des Ortschaftsrates Lützschena-Stahmeln, der insbesondere die Änderung des B-Planes Nr. 354 "Gewerbepark Stahmeln" (schwerpunktmäßig von gewerblichen Bauflächen hin zu Wohnbauflächen inklusive sozialen Einrichtungen) zum Inhalt hat, wurde verwaltungsseitig intensiv geprüft. Zwar ist die Entwicklung von Flächen für eine Grundschule und für Wohnungsbau in der Ortschaft Lützschena-Stahmeln stadtentwicklungspolitisch sinnvoll und wird auch durch die Verwaltung verfolgt. Allerdings hätte die Umsetzung auf den Flächen des Gewerbeparks nachteilige wirtschaftliche Folgewirkungen für die Stadt Leipzig (1). Auf Grund anderweitiger Interessen des Grundstückseigentümers ist zudem die Umsetzungswahrscheinlichkeit als gering einzuschätzen. zu 1: Eine Annahme des Antrages wäre als rechtliche Konsequenz ggf. fiskalisch nachteilig für die Stadt Leipzig. Ausschlaggebend hierfür ist ein beim Verwaltungsgericht Leipzig anhängiges Rechtsverfahren zwischen der Stadt Leipzig und der Eigentümerschaft, bei welchem gegenüber der Stadt Schadenersatzforderungen im siebenstelligen Bereich gefordert werden. Das entsprechende Rechtsverfahren ist im beiderseitigen Einvernehmen ausgesetzt, da durch die Aufstellung des B-Planes Nr. 354 auch angestrebt ist, die strittigen Punkte einvernehmlich beizulegen. Dies ist mit dem Entwurf des B-Planes bis dato gelungen. Eine Änderung der Inhalte des B-Planes würde jedoch, auch bestätigt durch die Rechtsauffassung des Rechtsamtes, unzweifelhaft zu einer Wiederaufnahme des Verfahrens führen. zu 2: Die jüngsten Gespräche mit dem Vorhabenträger, welcher auf die Umsetzung von gewerblichen Projekten spezialisiert ist, haben gezeigt, dass eine Änderung der Inhalte des B-Planes dort nicht mitgetragen werden. Angesichts der erreichten Verfahrensstände sowohl des städtebaulichen Vertrages als auch des B-Plan-Verfahrens würde eine mit weiteren deutlichem Zeitverzug verbundene Planänderung nicht mitgetragen werden. Zudem sei bei einer dynamisch wachsenden Stadt auch eine Vergrößerung von gewerblichen Bauflächen, gerade auch im Umfeld des stark nachgefragten Güterverkehrszentrums Leipzig ("Porsche") städtebaulich sinnvoll. Die Umsetzung der städtebaulichen Zielvorstellungen des Ortschaftsrates Lützschena-Stahmeln ist jedoch ohne Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümerschaft zumindest mittelfristig nicht zu erwarten. Unbenommen von den beiden oben genannten Punkten ist festzustellen, dass verwaltungsseitig entsprechend der Anregung des Ortschaftsrates intensiv nach Flächen für soziale Infrastruktureinrichtungen, hier insbesondere Flächen zur Ansiedlung einer Grundschule, recherchiert wird. Dabei wurden schon geeignete Flächen gefunden, welche jetzt vertieft untersucht werden müssen. Dadurch kann auch ein idealer Zuschnitt der Fläche, welcher im Gewerbepark Stahmeln auf Grund der schon hergestellten Verkehrsflächen mit organischer Struktur nicht unbedingt gegeben ist, erreicht werden. Abschließend sei noch darauf hingewiesen, dass Bauleitpläne entsprechend der Bundesgesetzgebung durchaus auch geändert werden können, so dass auch nach einer Bestätigung des jetzigen Planentwurfes eine nochmalige Überplanung, so ein entsprechendes ganzheitliches Erfordernis vorliegt, prinzipiell möglich wäre. Fazit: Unter Beachtung aller relevanter Aspekte empfiehlt daher die Verwaltung, den vorliegenden Antrag abzulehnen und in Konsequenz den zwischen der Verwaltung und dem Vorhabenträger annähernd endabgestimmten städtebaulichen Vertrag abzuschließen sowie anschließend den als abgestimmten Entwurf vorliegenden B-Plan Nr. 354 "Gewerbepark Stahmeln" als Satzung beschließen zu lassen. 3/3