Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1435198.pdf
Größe
91 kB
Erstellt
13.09.18, 12:00
Aktualisiert
20.09.18, 05:29
Stichworte
Inhalt der Datei
schriftliche Antwort zur Anfrage Nr. VI-EF-06271-AW-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport
Betreff:
Kurze Südabkurvung
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
19.09.2018
schriftliche Beantwortung
Sachverhalt:
1. Wird die Stadt Leipzig, nunmehr endlich, sich um die Abschaffung der
Südabkurvung kümmern und dazu einen konkreten Antrag beim dafür
zuständigen Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur stellen?
Durch den Stadtratsbeschlusses RBV-282/10 wurde die Stadtverwaltung beauftragt,
sich in der Fluglärmkommission dafür einzusetzen, dass die Inbetriebnahme der
alternativen kurzen Südabkurvung ausgesetzt und die kurze Südabkurvung bei
Ostwindwetterlage komplett abgeschafft wird.
Die Stadtverwaltung hat diesen Auftrag umgesetzt. Der Antrag der Stadt Leipzig in
der Fluglärmkommission wurde jedoch mehrheitlich abgelehnt.
Bereits im Jahr 2007 hatte das Bundesministerium für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung eine Aussetzung der kurzen Südabkurvung und Prüfung der
Rechtmäßigkeit der Flugroute veranlasst und mit Schreiben vom 22. April 2008 die
Rechtmäßigkeit des Verfahrens zur Festlegung der kurzen Südabkurvung in Richtung
Ost als Tagabflugroute (06:00 Uhr bis 22:00 Uhr) bestätigt. Im Jahr 2016 hat das
Sächsische Oberverwaltungsgericht die Klage des anerkannten Naturschutzvereins
Grüne Liga Sachsen e. V. zur Festlegung von Flugverfahren zur kurzen
Südabkurvung am Flughafen Leipzig/Halle abgelehnt. Die Abweisung umfasst auch
den inhaltlichen Antrag der Stadt Leipzig auf Feststellung der Nichtigkeit der
Abflugverfahren zur kurzen Südabkurvung gemäß Stadtratsbeschluss RBV-2134/14
vom 16. Juli 2014.
Aufgrund der fehlenden Erfolgsaussichten sind aktuell keine weiteren Maßnahmen
zur Abschaffung der kurzen Südabkurvung geplant. Allerdings wird die Stadt Leipzig
darauf hinwirken, dass die vorgegebene zeitliche Beschränkung der ausschließlichen
Nutzung der kurzen Südabkurvung im Tagzeitraum eingehalten wird und die
Ursachen der unzulässigen Nutzungen gefunden, behoben und ggf. geahndet
werden.
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2. Wird die Stadt Leipzig, nunmehr endlich, sich um die Gleichverteilung der
Starts und Landungen auf die Nord- und Süd-SLB kümmern und dazu einen
konkreten Antrag beim dafür zuständigen Sächsischen Ministerium für
Wirtschaft und Arbeit stellen?
Gemäß dem Urteil des BVerwG vom 09.11.2006 (BVerwG 4 A 2001.06) ist die
Verteilung des Flugverkehrs nach § 27c Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1a und b LuftVG Aufgabe
der Flugsicherung, d.h. der Deutschen Flugsicherung GmbH (DFS), die Festlegung
von Flugverfahren nach § 27a Abs. 2 Satz 1 LuftVO(Luftverkehrs-Ordnung) ist Sache
des Luftfahrt-Bundesamtes. Mehr als einen Appell an die DFS, bei ihren
Ermessensentscheidungen aus Gründen des Lärmschutzes den Grundsatz der
hälftigen Verteilung der Flugbewegungen anzustreben kann gemäß diesem Urteils
die Stadt Leipzig und auch das Sächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und
Verkehr nicht aussprechen.
Unabhängig davon ist die Diskussion zur Bahnverteilung ist wesentlicher
Schwerpunkt der Beratungen in der Fluglärmkommission. Es wurden verschiedene
Bahnnutzungsvarianten erarbeitet und analysiert. Im Ergebnis konnte die
Kommission nur folgender Variante zustimmen: Nach Norden abfliegende Flugzeuge
sollen nachts bei Ostbetrieb (Ostwind) von der Nordbahn starten. Momentan wird
dazu ein Umsetzungskonzept von den Systempartnern Flughafen Leipzig/Halle
GmbH, Deutsche Flugsicherung GmbH und DHL erarbeitet.
Selbstverständlich wird sich die Stadt Leipzig auch weiter für die Umsetzung der sich
in der Diskussion befindlichen Lärmschutzmaßnahmen einsetzen und in der
Fluglärmkommission eine effektive Bearbeitung der Anträge der Stadt Leipzig
einfordern.
3. Wird die Stadt Leipzig die Diskussion zu den Triebwerksprobeläufen im Freien
dahingehend führen, dass diese nicht nur im Grundsatz sondern auch im
absoluten verboten werden?
In der Fluglärmkommission für den Flughafen Leipzig/Halle hat die Stadt Leipzig
vehement bis zum Jahr 2012 für das Verbot nächtlicher Triebwerksprobeläufe
außerhalb der Halle entsprechend der Regelungen des Planfeststellungsbeschlusses
gekämpft.
In der Ratsversammlung am 21.01.2015 hat Herr Rosenthal in der Beantwortung der
Einwohneranfrage zum Antrag der Flughafen Leipzig/Halle GmbH dem Stadtrat
mitgeteilt, dass die Stadt Leipzig ihren bisher vertretenen Standpunkt, nächtliche
Triebwerksprobeläufe ausschließlich in der Triebwerksprobelaufhalle durchzuführen,
auch weiterhin verfolgen wird.
Im Jahr 2012 wurde durch die Flughafen Leipzig/Halle GmbH beim Sächsischen
Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr als zuständige
Genehmigungsbehörde eine Änderung der luftrechtlichen Genehmigung für den
Flughafen Leipzig/Halle beantragt. Mit dem Antrag sollen in begründeten
Ausnahmefällen
zukünftig
auch
Triebwerksprobeläufe
außerhalb
der
Triebwerksprobelaufhalle ermöglicht werden.
Die Stadt Leipzig erhielt im Rahmen des Genehmigungsverfahrens die
Planunterlagen zur Stellungnahme. Mit Schreiben vom 27.04.2015 lehnte die Stadt
Leipzig die beantragten Anpassungen der Regelungen zur Durchführung von
Triebwerksprobeläufen, insbesondere im Nachtzeitraum, ab. Die Durchführung von
Triebwerksprobeläufen außerhalb der Halle im Tagzeitraum in begründeten
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Ausnahmefällen (witterungsbedingte oder sonstige zwingende technische Gründe)
wäre aus Sicht der Stadt Leipzig möglich, da keine Überschreitung der festgelegten
Schutzkriterien auf dem Territorium der Stadt Leipzig zu befürchten ist.
Die Entscheidung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und
Verkehr steht noch aus.
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