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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1435198.pdf
Größe
91 kB
Erstellt
13.09.18, 12:00
Aktualisiert
20.09.18, 05:29

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Inhalt der Datei

schriftliche Antwort zur Anfrage Nr. VI-EF-06271-AW-01 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport Betreff: Kurze Südabkurvung Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Ratsversammlung 19.09.2018 schriftliche Beantwortung Sachverhalt: 1. Wird die Stadt Leipzig, nunmehr endlich, sich um die Abschaffung der Südabkurvung kümmern und dazu einen konkreten Antrag beim dafür zuständigen Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur stellen? Durch den Stadtratsbeschlusses RBV-282/10 wurde die Stadtverwaltung beauftragt, sich in der Fluglärmkommission dafür einzusetzen, dass die Inbetriebnahme der alternativen kurzen Südabkurvung ausgesetzt und die kurze Südabkurvung bei Ostwindwetterlage komplett abgeschafft wird. Die Stadtverwaltung hat diesen Auftrag umgesetzt. Der Antrag der Stadt Leipzig in der Fluglärmkommission wurde jedoch mehrheitlich abgelehnt. Bereits im Jahr 2007 hatte das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung eine Aussetzung der kurzen Südabkurvung und Prüfung der Rechtmäßigkeit der Flugroute veranlasst und mit Schreiben vom 22. April 2008 die Rechtmäßigkeit des Verfahrens zur Festlegung der kurzen Südabkurvung in Richtung Ost als Tagabflugroute (06:00 Uhr bis 22:00 Uhr) bestätigt. Im Jahr 2016 hat das Sächsische Oberverwaltungsgericht die Klage des anerkannten Naturschutzvereins Grüne Liga Sachsen e. V. zur Festlegung von Flugverfahren zur kurzen Südabkurvung am Flughafen Leipzig/Halle abgelehnt. Die Abweisung umfasst auch den inhaltlichen Antrag der Stadt Leipzig auf Feststellung der Nichtigkeit der Abflugverfahren zur kurzen Südabkurvung gemäß Stadtratsbeschluss RBV-2134/14 vom 16. Juli 2014. Aufgrund der fehlenden Erfolgsaussichten sind aktuell keine weiteren Maßnahmen zur Abschaffung der kurzen Südabkurvung geplant. Allerdings wird die Stadt Leipzig darauf hinwirken, dass die vorgegebene zeitliche Beschränkung der ausschließlichen Nutzung der kurzen Südabkurvung im Tagzeitraum eingehalten wird und die Ursachen der unzulässigen Nutzungen gefunden, behoben und ggf. geahndet werden. 1/3 2. Wird die Stadt Leipzig, nunmehr endlich, sich um die Gleichverteilung der Starts und Landungen auf die Nord- und Süd-SLB kümmern und dazu einen konkreten Antrag beim dafür zuständigen Sächsischen Ministerium für Wirtschaft und Arbeit stellen? Gemäß dem Urteil des BVerwG vom 09.11.2006 (BVerwG 4 A 2001.06) ist die Verteilung des Flugverkehrs nach § 27c Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1a und b LuftVG Aufgabe der Flugsicherung, d.h. der Deutschen Flugsicherung GmbH (DFS), die Festlegung von Flugverfahren nach § 27a Abs. 2 Satz 1 LuftVO(Luftverkehrs-Ordnung) ist Sache des Luftfahrt-Bundesamtes. Mehr als einen Appell an die DFS, bei ihren Ermessensentscheidungen aus Gründen des Lärmschutzes den Grundsatz der hälftigen Verteilung der Flugbewegungen anzustreben kann gemäß diesem Urteils die Stadt Leipzig und auch das Sächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr nicht aussprechen. Unabhängig davon ist die Diskussion zur Bahnverteilung ist wesentlicher Schwerpunkt der Beratungen in der Fluglärmkommission. Es wurden verschiedene Bahnnutzungsvarianten erarbeitet und analysiert. Im Ergebnis konnte die Kommission nur folgender Variante zustimmen: Nach Norden abfliegende Flugzeuge sollen nachts bei Ostbetrieb (Ostwind) von der Nordbahn starten. Momentan wird dazu ein Umsetzungskonzept von den Systempartnern Flughafen Leipzig/Halle GmbH, Deutsche Flugsicherung GmbH und DHL erarbeitet. Selbstverständlich wird sich die Stadt Leipzig auch weiter für die Umsetzung der sich in der Diskussion befindlichen Lärmschutzmaßnahmen einsetzen und in der Fluglärmkommission eine effektive Bearbeitung der Anträge der Stadt Leipzig einfordern. 3. Wird die Stadt Leipzig die Diskussion zu den Triebwerksprobeläufen im Freien dahingehend führen, dass diese nicht nur im Grundsatz sondern auch im absoluten verboten werden? In der Fluglärmkommission für den Flughafen Leipzig/Halle hat die Stadt Leipzig vehement bis zum Jahr 2012 für das Verbot nächtlicher Triebwerksprobeläufe außerhalb der Halle entsprechend der Regelungen des Planfeststellungsbeschlusses gekämpft. In der Ratsversammlung am 21.01.2015 hat Herr Rosenthal in der Beantwortung der Einwohneranfrage zum Antrag der Flughafen Leipzig/Halle GmbH dem Stadtrat mitgeteilt, dass die Stadt Leipzig ihren bisher vertretenen Standpunkt, nächtliche Triebwerksprobeläufe ausschließlich in der Triebwerksprobelaufhalle durchzuführen, auch weiterhin verfolgen wird. Im Jahr 2012 wurde durch die Flughafen Leipzig/Halle GmbH beim Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr als zuständige Genehmigungsbehörde eine Änderung der luftrechtlichen Genehmigung für den Flughafen Leipzig/Halle beantragt. Mit dem Antrag sollen in begründeten Ausnahmefällen zukünftig auch Triebwerksprobeläufe außerhalb der Triebwerksprobelaufhalle ermöglicht werden. Die Stadt Leipzig erhielt im Rahmen des Genehmigungsverfahrens die Planunterlagen zur Stellungnahme. Mit Schreiben vom 27.04.2015 lehnte die Stadt Leipzig die beantragten Anpassungen der Regelungen zur Durchführung von Triebwerksprobeläufen, insbesondere im Nachtzeitraum, ab. Die Durchführung von Triebwerksprobeläufen außerhalb der Halle im Tagzeitraum in begründeten 2/3 Ausnahmefällen (witterungsbedingte oder sonstige zwingende technische Gründe) wäre aus Sicht der Stadt Leipzig möglich, da keine Überschreitung der festgelegten Schutzkriterien auf dem Territorium der Stadt Leipzig zu befürchten ist. Die Entscheidung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr steht noch aus. 3/3