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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1436160.pdf
Größe
68 kB
Erstellt
06.09.18, 12:00
Aktualisiert
20.09.18, 05:29

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Inhalt der Datei

schriftliche Antwort zur Anfrage Nr. VI-EF-06294-AW-01 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff: Schulsozialarbeiterstellen an Leipziger Grundschulen Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Ratsversammlung 19.09.2018 schriftliche Beantwortung Antwort: 1. Geben es die Förderungsbedingungen des SMK her, Schulsozialarbeiter für gemeinsam betrachtete Standorte zu beantragen? (Bspw. wenn Grundschulklassen an auf demselben Gelände befindliche Oberschulen ausgelagert sind.) Nein, eine solche Form der Beantragung ist über die vom Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz (SMS) veröffentlichte Förderrichtlinie Schulsozialarbeit nicht möglich. Die Beantragung erfolgt je Schule, auch wenn zwei Schulen am gleichen Standort sind. 2. Wenn ja, warum wird das nicht gemacht? 3. Wird der Umstand, dass sich "im" Standort (Schulhaus), für welchen die Förderung für einen SSA beantragt wird, auch noch anderen Schulformen/Klassen befinden, im Antrag an das SMK überhaupt erwähnt? Nein, dieser Umstand findet keine Erwähnung im Antrag der Stadt Leipzig an die vom Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz bestellte Bewilligungsbehörde, den Kommunalen Sozialverband Sachsen (KSV), da für jede Schule ein Einzelantrag zu stellen ist. 1/1