Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1436160.pdf
Größe
68 kB
Erstellt
06.09.18, 12:00
Aktualisiert
20.09.18, 05:29
Stichworte
Inhalt der Datei
schriftliche Antwort zur Anfrage Nr. VI-EF-06294-AW-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff:
Schulsozialarbeiterstellen an Leipziger Grundschulen
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
19.09.2018
schriftliche Beantwortung
Antwort:
1. Geben es die Förderungsbedingungen des SMK her, Schulsozialarbeiter für
gemeinsam betrachtete Standorte zu beantragen? (Bspw. wenn Grundschulklassen
an auf demselben Gelände befindliche Oberschulen ausgelagert sind.)
Nein, eine solche Form der Beantragung ist über die vom Sächsischen Staatsministerium für
Soziales und Verbraucherschutz (SMS) veröffentlichte Förderrichtlinie Schulsozialarbeit nicht
möglich. Die Beantragung erfolgt je Schule, auch wenn zwei Schulen am gleichen Standort
sind.
2. Wenn ja, warum wird das nicht gemacht?
3. Wird der Umstand, dass sich "im" Standort (Schulhaus), für welchen die Förderung
für einen SSA beantragt wird, auch noch anderen Schulformen/Klassen befinden,
im Antrag an das SMK überhaupt erwähnt?
Nein, dieser Umstand findet keine Erwähnung im Antrag der Stadt Leipzig an die vom
Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz bestellte
Bewilligungsbehörde, den Kommunalen Sozialverband Sachsen (KSV), da für jede Schule
ein Einzelantrag zu stellen ist.
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