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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1436151.pdf
Größe
71 kB
Erstellt
06.09.18, 12:00
Aktualisiert
20.09.18, 05:29

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Inhalt der Datei

schriftliche Antwort zur Anfrage Nr. VI-EF-06295-AW-01 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff: Schulsozialarbeit an Leipziger Schulen Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Ratsversammlung 19.09.2018 schriftliche Beantwortung Antwort: 1. Ist es richtig, dass Leipziger Schulen in der Förderungsbeantragung durch die Stadt Leipzig als getrennte Standorte betrachtet werden, obwohl diese es tatsächlich nicht sind? (Bspw. wenn Grundschulklassen an auf dem Gelände befindliche Oberschulen ausgelagert sind?) Ja, für jede Schule ist ein eigener Antrag zu stellen, auch wenn zwei Schulen am gleichen Standort sind. Dies gibt die vom Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz (SMS) veröffentlichte Förderrichtlinie Schulsozialarbeit so vor. Die in der Fragestellung beispielhaft genannte Auslagerung einzelner Klassen oder Züge einer Schule an den Standort einer benachbarten Schule führt demzufolge nicht zur gemeinsamen Beantragung von Fördermitteln für den Standort. 2. Ist es weiterhin richtig, dass es keine sozialindikativen Schlüssel/keinen städtischen Indikator bei der Schulsozialarbeit gibt, der einen solchen Sonderfall (ausgelagerte Klassen an andere Schulen/Schularten) überhaupt abbildet? Das ist richtig. 3. Ist es infolgedessen also richtig, dass in Leipzig mindestens eine Grundschule lt. ihrer Indikatoren keinen SSA bekommt, die auf demselben Grundstück befindliche Oberschule (in welcher sich drei 3. Grundschulklassen ausgelagert befinden und in unmittelbaren Kontakt mit den Schülern der OS kommen) jedoch einen SSA ausschließlich für die Oberschule hat? Das ist richtig. Oberschulen erhalten gemäß Förderrichtlinie Schulsozialarbeit des Freistaates Sachsen grundsätzlich Schulsozialarbeit. Dies ist bei Grundschulen, Förderschulen und Gymnasien nicht der Fall. 1/2 2/2