Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1435288.pdf
Größe
70 kB
Erstellt
13.09.18, 12:00
Aktualisiert
20.09.18, 05:29

öffnen download melden Dateigröße: 70 kB

Inhalt der Datei

schriftliche Antwort zur Anfrage Nr. VI-EF-06293-AW-01 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff: Einwohneranfrage zum angenommenen Bürgereinwand 0030/2017/18 (Toilettensanierung an der 46. Schule) zum Doppelhaushalt 2017/18 Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Ratsversammlung 19.09.2018 schriftliche Beantwortung Antwort: 1. Ist es realistisch (im Hinblick auf: eine Baufirma zu finden) eine Ausschreibung für einen solchen Bauumfang erst 2 Monat vor geplantem Baubeginn zu veranlassen? Da diese Ausschreibung offensichtlich viel zu spät erfolgte, konnten auch die Sanierungsmaßnahmen in den Sommerferien nicht erfolgen. Die öffentliche Ausschreibung des Loses Heizung/Lüftung/Sanitär begann frühzeitig am 09. April 2018. Geplanter Baubeginn war der 20. Juli 2018. Es wurde ein Angebot abgegeben, dass eine Verdoppelung der vorausberechneten Kosten bedeutet hätte. Die Ausschreibung musste deshalb aus wirtschaftlichen Gründen aufgehoben werden. 2. Wann erfolgt nun die erneute Ausschreibung für o.g. BE? Die erneute Ausschreibung ist inzwischen erfolgt. Termin für die Abgabe der Angebote war der 7. September 2018. 3. Gibt es eine zeitliche Richtlinie, in wie weit - VOR einer geplanten Baumaßnahme – die Ausschreibung erfolgen sollte? Eine feste zeitliche Vorgabe besteht nicht. Im konkreten Fall erfolgte die öffentliche Ausschreibung frühzeitig. Aufgrund der sehr guten Auftragslage der Fachfirmen kann im Einzelfall nicht ausgeschlossen werden, dass keine zuschlagfähigen Angebote abgegeben werden und die Ausschreibung aus diesem Grund wiederholt werden muss. 1/1