Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1436109.pdf
Größe
94 kB
Erstellt
17.09.18, 12:00
Aktualisiert
19.09.18, 12:38
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Änderungsantrag Nr. VI-DS-03902-NF-02-ÄA-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
Mitglieder des zbA Verkehr und Mobilität
Betreff:
Mobilitätsstrategie 2030 für Leipzig
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
19.09.2018
Beschlussfassung
1. Der Stadtrat trifft die Grundsatzentscheidung für das Nachhaltigkeitsszenario als
Planungsgrundlage für die Planung und Priorisierung von Verkehrsprojekten und kampagnen u.ä.
2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt sich auch weiterhin bei der Sächsischen
Staatsregierung und in den Gremien des Deutschen Städtetags für die Diskussion
der Einführung alternativer Finanzierungsformen einzusetzen.
3. Der Stadtrat beauftragt angesichts der geringen Planungstiefe den
Oberbürgermeister unverzüglich mit der Erstellung eines Zeit- und Maßnahmenplans
zur Priorisierung der notwendigen Investitionen in drei Stufen, zunächst für den
Zeitraum bis 2024, als zweite Stufe für den Zeitraum bis 2030 und als dritte Stufe für
den Zeitraum danach. Der Zeit- und Maßnahmenplan muss hinsichtlich jeder
Investition eine Aussage darüber enthalten, wann das Ergebnis der Untersuchung
der verkehrlichen Wirksamkeit, die Vorplanung und soweit erforderlich der
Genehmigungsplanung abgeschlossen sein wird und bis wann das Baurecht zu
erwarten ist. Auf Basis dieses Zeit- und Maßnahmenplans sind die erforderlichen
Finanzmittel für die Planung und den Bau maßnahmenkonkret auf die
Jahresscheiben aufzuteilen. Der Zeit- und Maßnahmenplan muss dem Stadtrat im
Jahr 2019 vorgelegt werden, um auf dieser Basis im Jahr 2020 Verhandlungen mit
dem Freistaat und dem Bund führen zu können, da ohne die Einwerbung von
entsprechenden Fördermitteln in den Doppelhaushalten ab 2021/22 die Umsetzung
der Maßnahmen nicht möglich sein wird.
4. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen personellen und
finanziellen Ressourcen unverzüglich zu ermitteln und die Mehrbedarfe dem Stadtrat
als Änderung zum Entwurf des Doppelhaushaltes 2019/2020 unverzüglich zuzuleiten,
um die die Erarbeitung des Zeit- und Maßnahmenplanes im geforderten zeitlichen
Rahmen bearbeiten zu können.
5. Der Stadtrat beauftragt den Oberbürgermeister den Zeit- und Maßnahmenplan
laufend fortzuschreiben und dem Stadtrat jährlich sowie dem zuständigen Ausschuss
vierteljährlich darüber zu berichten.
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6. Der Stadtrat beauftragt den Oberbürgermeister in 2022 eine Evaluation vorzulegen,
ob sich die den Szenarien zu Grunde liegenden Prämissen weitgehend erfüllt haben.
Auf dieser Basis sollte eine erneute Entscheidung für die Zeit bis 2030 getroffen
werden.
7. Der zeitweilig beratende Ausschuss Verkehr und Mobilität wird bis zum Abschluss
der Evaluierung im Jahr 2022 fortgeführt.
Begründung
Das Nachhaltigkeitsszenario ist (neben dem Gemeinschaftsszenario) das einzige, bei
welchem trotz der wachsenden Bevölkerung die Attraktivität des städtischen Raums steigt,
die Bedingungen für ÖPNV, MIV und Wirtschaftsverkehr sich nicht verschlechtern und die
Einhaltung der Schadstoffgrenzwerte wahrscheinlich ist. Zudem handelt es sich um ein
leises Szenario. Durch eine gleichberechtigte Entwicklung aller Verkehrsträger wird die
Attraktivität der Stadt für alle Verkehrsteilnehmer gleichermaßen erhöht. Trotz der derzeit
noch ungelösten Finanzierungsfragen erscheint es bei einer Fokussierung der Investitionen
ab Mitte der zwanziger Jahre auf dieses Thema und der Einwerbung von Fördermittel noch
umsetzbar. Dies ist beim Gemeinschaftsszenario mit Mehrkosten von über 1 Mrd. Euro
gegenüber dem Nachhaltigkeitsszenario nicht mehr der Fall.
Die Fortführungs-Szenarien sind so offensichtlich nicht geeignet, Mobilität in Leipzig in einem
angemessenen Maße zu sichern, so dass sie keine Option sind.
Dem Stadtrat ist bewusst, dass die Umsetzung des Nachhaltigkeitsszenarios zum heutigen
Zeitpunkt finanziell noch nicht vollständig untersetzt ist.
In der LVV ist das ÖPNV-Vorrangszenario Gegenstand der Planung. Daher ist dort zum
einen der im Nachhaltigkeitsszenario laut Vorlage gegenüber dem ÖPNV-Vorrangszenario
bis zum Jahr 2030 zusätzliche Investitionsbedarf in Höhe von 150 bis 300 Mio. Euro und
zum anderen der durch die Deckelung der Fahrpreissteigerungen auf höchstens 2 Prozent
gegenüber der Planung von 3,5 Prozent entstehende, bis zum Jahr 2030 kumulierte
Einnahmeausfall von 130 bis 320 Mio. Euro offen.
Der Investitionsbedarf für alle Szenarien ist im städtischen Haushalt weitgehend
unberücksichtigt. Dieser würde für das ÖPNV-Vorrangszenario 500 Mio. Euro betragen.
Beim Nachhaltigkeitsszenario erhöht sich dieser Investitionsaufwand um 100 bis 200 Mio.
Euro, so dass insgesamt 600 bis 700 Mio. Euro zu finanzieren wären.
Der Stadtrat trifft diese Entscheidung im Bewusstsein, dass bis zum Jahr 2024 zwischen
ÖPNV-Vorrangszenario und Nachhaltigkeitsszenario die Unterschiede in der praktischen
Umsetzung der erforderlichen Investitionen sehr gering sind und kaum ins Gewicht fallen,
sich die Projekte gegenüber der Annahme in der Vorlage auf Grund des geringen
Planungsvorlaufs verzögern werden und sich die Finanzierunglücken bei den Investitionen
und Einnahmeausfällen bis dahin in Grenzen halten.
Dem Stadtrat ist bewusst, dass es sich bei den Einzelmaßnahmen welche im
Zusammenhang mit dem Szenarienprozess vorgestellt wurden, um Beispiele und
Ideensammlungen handelt, welche überwiegend weder hinsichtlich ihrer verkehrlichen
Wirksamkeit untersucht, noch durch Vorplanungen untersetzt und auch nicht priorisiert sind.
Es ist dringend notwendig, sehr schnell mit der Priorisierung und Umsetzung der
notwendigen Maßnahmen zu beginnen, da es sich bei den vorgestellten Maßnahmen
überwiegen um Projektideen handelt und für die Einwerbung von Fördermitten mindestens
eine Vorplanung erforderlich ist. Um dieses Ziel zu erreichen, ist die Personalausstattung
schnell zu erhöhen. Die zusätzlichen Stellen und die damit verbundenen Finanzmittel
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müssen daher bereits im Doppelhaushalt 2019/2020 bereitgestellt werden. Die
Vorplanungen bieten auch eine verbesserte Grundlage zur Bewertung der
Investitionsentscheidungen. Daher ist eine Evaluierung im Jahr 2022 angezeigt. Der
Ausschuss Verkehr und Mobilität sollte als Begleitgremium für diesen Prozess bis zum
Abschluss der Evaluierung fortgeführt werden.
Angesichts der noch ungelösten Finanzierung gehen wir jedoch gerade davon aus, dass
eine langfristige Strategie für die Mobilität in Leipzig die Chancen erheblich verbessern wird,
für diese auch die entsprechenden Fördermittel organisieren zu können. Hierfür bietet der
Szenarioprozess eine gute Grundlage, weil er mit dem Nachhaltigkeitsszenario sowohl die
Grundlage für eine solche Strategie legt als auch deutlich macht, was passiert, wenn sich
nichts grundlegend ändert: Der Verkehr wird langsamer und trotzdem teurer.
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