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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1437109.pdf
Größe
173 kB
Erstellt
17.09.18, 12:00
Aktualisiert
20.09.18, 05:30

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Neufassung Nr. VI-DS-05645-NF-01-ÄA-01-NF-01 Status: öffentlich Eingereicht von SPD-Fraktion Fraktion DIE LINKE Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Betreff: Einführung der Gästetaxe Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Ratsversammlung 19.09.2018 Beschlussfassung Beschlussvorschlag: Der Beschlussvorschlag wird wie folgt geändert bzw. ergänzt (fett gedruckt): 1. Die Ratsversammlung beschließt die Einführung einer Gästetaxe ab 01.01.2019 mit der vorliegenden Gästetaxesatzung (Anlage 1). 2. Der Oberbürgermeister wird zur Erhöhung der Rechtssicherheit der Erhebung der Gästetaxe zu folgenden Maßnahmen beauftragt: a. Fortschreibung des Touristischen Entwicklungsplans (TEP) ab 2019 b. Entwicklung eines Konzepts für eine koordinierte und repräsentative Befragung, die alle touristisch relevanten Einrichtungen und Angebote der Stadt Leipzig umfasst, bis zum 31.12.2018 c. Implementierung einer einheitlichen Methodik für die Kalkulation bis zum 31.12.2018 3. Unter Leitung des Ersten Bürgermeisters und Beigeordneten für Finanzen wird ein Forum Gästetaxe gebildet. Dieses berät die Stadtverwaltung bei der Einführung der Gästetaxe, der Auswahl neuer gästetaxefähiger Projekte sowie der Überprüfung der Höhe der Gästetaxe. 4. Die Auswahl neuer, gästetaxefähiger Projekte, wird in jedem Jahr der Einbringung des Doppelhaushaltes bis zum 30.06. durch die Ratsversammlung mittels Beschlussvorlage bestätigt. Im Jahr 2018 wird dies bis zum 31.12. erfolgen. Der OBM berichtet der Ratsversammlung regelmäßig bis zum 30.06. des Folgejahres über die Verwendung des Gästetaxaufkommens und die Umsetzung der vom Stadtrat beschlossenen Projekte. 5. (1) (NEU) In einem zusätzlichen Paragraphen „Befreiung von der Gästetaxepflicht“ zur „Gästetaxesatzung der Stadt Leipzig“ sind folgende Ausnahmereglungen aufzunehmen: Von der Gästetaxepflicht sind befreit: 1/4 a) Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, b) Schüler, Studenten und Auszubildende vom 18. bis zum vollendeten 25. Lebensjahr, c) Schwerbehinderte im Sinne des SGB IX, d) Begleitpersonen von Schwerbehinderten, wenn die Notwendigkeit der Begleitung durch amtsärztliche Bescheinigung, Schwerbehindertenausweis oder Rentenbescheid nachgewiesen wird f) Kranke, die ihre Unterkunft nicht verlassen können, nachdem der Betroffene die Dauer der Verhinderung durch Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses nachgewiesen hat; das Zeugnis ist dem Vorlegenden nach Einsichtnahme zurückzugeben, g) Personen, die in Krankenhäusern oder Pflegeheimen zur vollstationären Behandlung aufgenommen wurden oder denen Eingliederungshilfe nach § 55 SGB XII gewährt wird, (2) Die Voraussetzungen für die Befreiung von der Gästetaxepflicht sind, sofern sie nicht offensichtlich vorliegen, durch Vorlage eines geeigneten Nachweises zu bestätigen. Der Nachweis ist dem Betroffenen nach Einsichtnahme zurückzugeben. 6. Der § 3 (1), Satz 1 zum Gästetaxsatz wird wie folgt ersetzt: Die Gästetaxe beträgt je Person und Aufenthaltstag bei einem Übernachtungspreis bis einschließlich 30,00 Euro 1,00 Euro sowie bei einem Übernachtungspreis von über 30,00 Euro 3,00 Euro, ggf. jeweils incl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. 7. Die Verwaltung prüft bis zum 31.12.2018 nochmals die Ausgabe einer Gästecard. Zusammenfassung: Anlass der Vorlage: Rechtliche Vorschriften Stadtratsbeschluss Verwaltungshandeln Sonstiges: >Worum geht es in der Vorlage: - max. 400 Zeichen ohne Leerzeichen (beim Ausfüllen bitte überschreiben) 2/4 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat Beschreibung des Abwägungsprozesses: > beim Ausfüllen bitte überschreiben: > Für den Fall, dass innerhalb der Verwaltung unterschiedliche fachliche Beurteilungen aufgetreten sind: - Kurze und verständliche Benennung inhaltlicher Zielkonflikte (Worum ging es?) - Auf dieser Basis bitte eine Begründung bezüglich der vorgelegten Entscheidung formulieren  max. 800 Zeichen ohne Leerzeichen 3/4 Sachverhalt: Die Einführung einer Gästetaxe kann wesentlich zur Stärkung des Kultur- und Touristik- und somit des Wirtschaftsstandortes Leipzig beitragen. Wichtige Voraussetzung dafür ist eine gewisse Akzeptanz bei Gästen und Beherbergungsbetrieben. Aus diesem Grunde halten wir eine Reihe von Befreiungstatbeständen für eine sozialpolitische Ausgewogenheit für unverzichtbar. Die Stadt Meißen, als Vorreiter bei der Einführung einer Gästetaxe in Sachsen, hat bereits ähnliche Ausnahmetatbestände in ihrer Gästetaxsatzung aufgenommen. Mit Hinblick auf Übernachtungsgäste im Niedrigstpreisbereich, wie Jugendherbergen, Zeltplätze etc. , halten wir eine Absenkung auf 1 Euro pro Übernachtung und Person als sachlich geboten und vertretbar. Aus unserer Sicht kann die Einführung einer attraktiven Gästecard die Akzeptanz der Gästetaxe weiter erhöhen. Daher sollte dies ernsthaft geprüft werden für den Fall, dass die Gästetaxpflicht der Umsatzsteuer unterliegt. Um die demokratische Mitbestimmung und Kontrolle der Gästetaxe durch den Stadtrat sicherzustellen, ist es notwendig, dass die Auswahl neuer, gästetaxfähiger Projekte, durch den Stadtrat bestätigt und dieser auch über die Verwendung des Gästetaxaufkommens regelmäßig informiert werden muss. Anlagen: 4/4