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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1436701.pdf
Größe
156 kB
Erstellt
17.09.18, 12:00
Aktualisiert
18.09.18, 07:14

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Ratsversammlung Neufassung Nr. VI-DS-05678-ÄA-03-NF-01 Status: öffentlich Eingereicht von CDU-Fraktion Fraktion Bündnis 90/Die Grünen SPD-Fraktion und Fraktion Freibeuter Betreff: Veranstaltungen zum 30. Jahrestag der Friedlichen Revolution 9. Oktober 2019 Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Ratsversammlung 19.09.2018 Beschlussfassung Beschlussvorschlag: Beschlusspunkt 1 wird um folgenden Satz ergänzt: Der Stadtrat würdigt ausdrücklich die Arbeit der Initiativgruppe "Tag der Friedlichen Revolution Leipzig 9. Oktober". Beschlusspunkt 2 - Neufassung Die Verantwortung für die thematischen Schwerpunkte der Feierlichkeiten zur Friedlichen Revolution sowie der begleitenden Programme obliegt dem "Kuratorium Friedliche Revolution 1989“. Bei der Untersetzung der thematischen Schwerpunktsetzungen werden die Initiativgruppe "Tag der Friedlichen Revolution - Leipzig 9. Oktober" und deren Arbeitsgruppen eingebunden. Die organisatorische Verantwortung für das Lichtfest trägt die Leipzig Tourismus und Marketing GmbH (LTM). Beschlusspunkt 3 - Neufassung Es wird ein "Kuratorium Tag der Friedlichen Revolution 1989" als Beirat gemäß § 47 SächsGemO berufen. Das Kuratorium besteht aus 19 Mitgliedern und ihm gehören an: - der Oberbürgermeister, je eine Stadträtin / ein Stadtrat der Fraktionen im Leipziger Stadtrat, 6 Vertreter auf Vorschlag der Initiativgruppe "Tag der Friedlichen Revolution -Leipzig 9. Oktober", 6 Vertreter, die vom Stadtrat zu benennen sind. Die Hauptsatzung der Stadt Leipzig wird im § 21 (2) wie folgt ergänzt: 9. "Kuratorium Tag der Friedlichen Revolution 1989". 1/4 Zusammenfassung: 2/4 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat Beschreibung des Abwägungsprozesses: > beim Ausfüllen bitte überschreiben: > Für den Fall, dass innerhalb der Verwaltung unterschiedliche fachliche Beurteilungen aufgetreten sind: - Kurze und verständliche Benennung inhaltlicher Zielkonflikte (Worum ging es?) - Auf dieser Basis bitte eine Begründung bezüglich der vorgelegten Entscheidung formulieren  max. 800 Zeichen ohne Leerzeichen 3/4 Sachverhalt: Es ist von immenser Wichtigkeit, dass der „Tag der Friedlichen Revolution 1989“ den Leipzigerinnen und Leipzigern und ihren Gästen jedes Jahr neu die Möglichkeit gibt, sich intellektuell und emotional mit dem Jahrestag der Friedlichen Revolution am 9. Oktober 1989 und ihren Zielen und ihrer Historie zu verbinden. Die von der Stadt jetzt vorgelegten Planungen zu den zentralen Veranstaltungen am 9. Oktober 2019 mit Staatsempfang, dem Friedensgebet und der „Rede zur Demokratie“ in der Nikolaikirche, sowie das Lichtfest um den Innenstadtring zeigen, dass es keine selbstkritische Neureflexion des Themas, sondern lediglich ein „weiter so“ geben soll. Die derzeitigen Organisationsstrukturen, die sehr stark auf die Betonung des touristischen Mehrwertes ausgerichtet sind, tragen diesem Anliegen nicht mehr ausreichend Rechnung. Aus diesem Grund bedarf es einer engeren Anbindung und der Steuerung durch den Stadtrat und die Verwaltungsspitze, was durch einen Beirat nach Sächsischer Gemeindeordnung am besten umzusetzen ist. Anlagen: 4/4