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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1435223.pdf
Größe
68 kB
Erstellt
13.09.18, 12:00
Aktualisiert
18.09.18, 21:04

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Inhalt der Datei

schriftliche Antwort zur Anfrage Nr. VI-EF-06307-AW-01 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Finanzen Betreff: Einwohneranfrage zu den (finanzwirtschaftlich) abgelehnten Bürgereinwendungen zum Doppelhaushalt 2017/18 (VI-EF-05485-AW-01 u.a.) Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Ratsversammlung 19.09.2018 Zuständigkeit Sachverhalt: Zu 1. Die mit dem Beschluss zum Doppelhaushalt 2017/2018 abgelehnten Bürgereinwände sind mit dem Votum der Ratsversammlung vom 01.02.2017 abgeschlossen, da diese nur zum Haushaltsplanentwurf 2017/2018 eingereicht wurden. Eine automatische Berücksichtigung für den Doppelhaushalt 2019/2020 erfolgt somit nicht. Hinweis: Die Bürgereinwände gemäß der beiliegenden Übersicht zur Einwohneranfrage enthielten in der Verwaltungsmeinung teilweise auch fachliche Ablehnungsgründe bzw. Hinweise, dass teilweise finanzielle Mittel im Haushalt berücksichtigt sind (zum Beispiel: BE 0053/17/18, BE 0054/17/18, BE 0087/17/18, BE 0210/17/18. Zu 2. Für den Fall, dass das Anliegen des Bürgereinwandes noch Bestand hat, müssten diese Einwendungen zum Haushaltsplanentwurf 2019/2020 erneut gestellt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass zunächst durch den Einwandsteller geprüft werden müsste, ob der Sachverhalt gegebenenfalls mit dem Entwurf des Doppelhaushaltes 2019/2020 berücksichtigt ist. 1/1