Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1435223.pdf
Größe
68 kB
Erstellt
13.09.18, 12:00
Aktualisiert
18.09.18, 21:04
Stichworte
Inhalt der Datei
schriftliche Antwort zur Anfrage Nr. VI-EF-06307-AW-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Finanzen
Betreff:
Einwohneranfrage zu den (finanzwirtschaftlich) abgelehnten Bürgereinwendungen
zum Doppelhaushalt 2017/18 (VI-EF-05485-AW-01 u.a.)
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Ratsversammlung
19.09.2018
Zuständigkeit
Sachverhalt:
Zu 1. Die mit dem Beschluss zum Doppelhaushalt 2017/2018 abgelehnten Bürgereinwände
sind mit dem Votum der Ratsversammlung vom 01.02.2017 abgeschlossen, da diese nur
zum Haushaltsplanentwurf 2017/2018 eingereicht wurden.
Eine automatische Berücksichtigung für den Doppelhaushalt 2019/2020 erfolgt somit nicht.
Hinweis:
Die Bürgereinwände gemäß der beiliegenden Übersicht zur Einwohneranfrage enthielten in
der Verwaltungsmeinung teilweise auch fachliche Ablehnungsgründe bzw. Hinweise, dass
teilweise finanzielle Mittel im Haushalt berücksichtigt sind (zum Beispiel: BE 0053/17/18, BE
0054/17/18, BE 0087/17/18, BE 0210/17/18.
Zu 2. Für den Fall, dass das Anliegen des Bürgereinwandes noch Bestand hat, müssten
diese Einwendungen zum Haushaltsplanentwurf 2019/2020 erneut gestellt werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass zunächst durch den Einwandsteller geprüft werden
müsste, ob der Sachverhalt gegebenenfalls mit dem Entwurf des Doppelhaushaltes
2019/2020 berücksichtigt ist.
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