Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1436041.pdf
Größe
85 kB
Erstellt
14.09.18, 12:00
Aktualisiert
20.09.18, 05:29
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Neufassung Nr. VI-A-05755-NF-03
Status: öffentlich
Eingereicht von
SPD-Fraktion
Betreff:
Sonderprogramm Kunstrasenplätze und Änderung Sportförderrichtlinie
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
19.09.2018
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
1. Die Stadtverwaltung richtet, vor dem Hintergrund der Bewerbung um die Fußball-EM
2024, ein Sonderprogramm zum Bau von Kunstrasenplätzen bzw. entsprechenden
Alternativen ein, das im Jahr 2019 startet. Dieses Sonderprogramm soll zusätzlich
zur bestehenden Investitionsförderung aufgelegt werden und ein Volumen von jährlich 500.000 Euro haben. Die Stadtverwaltung versucht, dafür Mittel von Bund und
Land sowie von Stiftungen oder Sponsoren zu akquirieren.
2. Die Sportförderrichtlinie des Freistaates Sachsen unterscheidet in der Förderhöhe
zwischen gedeckten und ungedeckten Sportstätten. Die Stadtverwaltung setzt sich
daher gegenüber dem Freistaat Sachsen für eine einheitliche Förderquote von 50
Prozent ein.
3. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Förderbedingungen des Sonderprogrammes derart auszuarbeiten, dass insbesondere der Bau von Kunstrasenplätzen aus
umweltfreundlichen, nachwachsenden und recyclebaren Füllmaterialien, wie z.B.
Kork-Kokosfasern, durch zusätzliche Förderanreize berücksichtigt und gegenüber anderen Füllmaterialien bevorzugt förderfähig ist.
1/3
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
2/3
Sachverhalt:
Die im aktuellen Sportprogramm beschlossenen Mittel für investive Großmaßnahmen werden aufgrund des hohen Bedarfes und aufgrund der in der Höhe fest geschriebenen Mittel im
Haushalt fast ausschließlich für den Bau bzw. die Sanierung von Kunstrasenplätzen für Fußball verwendet. Für die notwendige Sanierung von Funktionsgebäuden, sowie den Bau/die
Sanierung von Rasenplätzen für andere Sportarten, kann durch ein Sonderprogramm Kunstrasenplätze entsprechender Spielraum geschaffen werden.
Kunstrasenplätze haben den Vorteil einer ganzjährigen Bespielbarkeit. Vor dem Hintergrund
der Kritik bzgl. einer umweltschädlichen Wirkung durch Kunstrasenplätze soll die Verwendung von nachwachsenden und recyclebaren Füllmaterialien, wie z.B. Kork-Kokosfasern,
durch zusätzliche Anreize gefördert werden.
Derzeit werden durch die sächsische Sportförderrichtlinie gedeckte Sportstätten, also alle
Sporthallen mit einem Dach, zu 50 Prozent gefördert. So genannte ungedeckte Sportstätten,
also alle Sportarten mit Sportstätten unter freiem Himmel, werden dagegen derzeit nur mit
einer Förderquote von 30 Prozent vom Freistaat bedacht. Hier ist eine Vereinheitlichung auf
eine 50 prozentige Förderung wünschenswert.
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