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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1436041.pdf
Größe
85 kB
Erstellt
14.09.18, 12:00
Aktualisiert
20.09.18, 05:29

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Neufassung Nr. VI-A-05755-NF-03 Status: öffentlich Eingereicht von SPD-Fraktion Betreff: Sonderprogramm Kunstrasenplätze und Änderung Sportförderrichtlinie Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Ratsversammlung 19.09.2018 Beschlussfassung Beschlussvorschlag: 1. Die Stadtverwaltung richtet, vor dem Hintergrund der Bewerbung um die Fußball-EM 2024, ein Sonderprogramm zum Bau von Kunstrasenplätzen bzw. entsprechenden Alternativen ein, das im Jahr 2019 startet. Dieses Sonderprogramm soll zusätzlich zur bestehenden Investitionsförderung aufgelegt werden und ein Volumen von jährlich 500.000 Euro haben. Die Stadtverwaltung versucht, dafür Mittel von Bund und Land sowie von Stiftungen oder Sponsoren zu akquirieren. 2. Die Sportförderrichtlinie des Freistaates Sachsen unterscheidet in der Förderhöhe zwischen gedeckten und ungedeckten Sportstätten. Die Stadtverwaltung setzt sich daher gegenüber dem Freistaat Sachsen für eine einheitliche Förderquote von 50 Prozent ein. 3. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Förderbedingungen des Sonderprogrammes derart auszuarbeiten, dass insbesondere der Bau von Kunstrasenplätzen aus umweltfreundlichen, nachwachsenden und recyclebaren Füllmaterialien, wie z.B. Kork-Kokosfasern, durch zusätzliche Förderanreize berücksichtigt und gegenüber anderen Füllmaterialien bevorzugt förderfähig ist. 1/3 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: 2/3 Sachverhalt: Die im aktuellen Sportprogramm beschlossenen Mittel für investive Großmaßnahmen werden aufgrund des hohen Bedarfes und aufgrund der in der Höhe fest geschriebenen Mittel im Haushalt fast ausschließlich für den Bau bzw. die Sanierung von Kunstrasenplätzen für Fußball verwendet. Für die notwendige Sanierung von Funktionsgebäuden, sowie den Bau/die Sanierung von Rasenplätzen für andere Sportarten, kann durch ein Sonderprogramm Kunstrasenplätze entsprechender Spielraum geschaffen werden. Kunstrasenplätze haben den Vorteil einer ganzjährigen Bespielbarkeit. Vor dem Hintergrund der Kritik bzgl. einer umweltschädlichen Wirkung durch Kunstrasenplätze soll die Verwendung von nachwachsenden und recyclebaren Füllmaterialien, wie z.B. Kork-Kokosfasern, durch zusätzliche Anreize gefördert werden. Derzeit werden durch die sächsische Sportförderrichtlinie gedeckte Sportstätten, also alle Sporthallen mit einem Dach, zu 50 Prozent gefördert. So genannte ungedeckte Sportstätten, also alle Sportarten mit Sportstätten unter freiem Himmel, werden dagegen derzeit nur mit einer Förderquote von 30 Prozent vom Freistaat bedacht. Hier ist eine Vereinheitlichung auf eine 50 prozentige Förderung wünschenswert. 3/3