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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1435797.pdf
Größe
72 kB
Erstellt
14.09.18, 12:00
Aktualisiert
20.09.18, 05:29

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Inhalt der Datei

Antrag Nr. VI-A-06365 Status: öffentlich Eingereicht von Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Betreff: Schrittweise Übernahme von Beschäftigten aus arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule FA Allgemeine Verwaltung FA Wirtschaft und Arbeit Ratsversammlung voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit 19.09.2018 1. Lesung 1. Lesung 1. Lesung Verweisung in die Gremien Beschlussvorschlag: 1. Die Stadt Leipzig ermöglicht eine schrittweise Übernahme geförderten Personals aus arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen in eine Festanstellung bei der Stadt, wenn die fachliche und persönliche Eignung während des Maßnahmezeitraums nachgewiesen werden konnte. 2. Hierzu ist für die gesamte Stadtverwaltung eine jährliche Berichterstattung mit Darstellung der entsprechenden Entwicklungen auch aus den Vorjahren zu erarbeiten und dem Stadtrat vorzustellen. Sachverhalt: Geförderte Beschäftigungsverhältnisse sind bislang stets ein wichtiges Instrument für die Stadt Leipzig gewesen, um grundlegend wichtige Dienstleistungen absichern zu können. So erbringen u. a. Integrationshelfer*in, Hallenwart, schulbibliothekarisches Personal, Mitarbeiter*innen des Hausdiensts der Stadtbibliothek, Schülerlotsen unverzichtbare Arbeit. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist davon überzeugt, dass eine Kürzung arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen unweigerlich zu einer Einschränkungen solcher Dienstleistungen führen wird. Außerdem ist es bereits heute enorm erschwert, geeignetes Personal für die unterschiedlichen Maßnahmen und vielfältigen Einsatzgebiete zu finden. Abgesehen davon wurden und werden die Frauen und Männer mit den Maßnahmen betraut, um deren Chancen auf Beschäftigung am allgemeinen Arbeitsmarkt zu verbessern. Dem entsprechend muss mit Ablauf jeder Maßnahme auch eine Übernahme in ein Beschäftigungsverhältnis bei der Stadt Leipzig geprüft werden. 1/2 Eine entsprechende Berichterstattung ist dem Stadtrat jährlich zu erstatten und eine daraus folgende Stellenplanung vorzunehmen. Anlagen: 2/2