Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1435797.pdf
Größe
72 kB
Erstellt
14.09.18, 12:00
Aktualisiert
20.09.18, 05:29
Stichworte
Inhalt der Datei
Antrag Nr. VI-A-06365
Status: öffentlich
Eingereicht von
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Betreff:
Schrittweise Übernahme von Beschäftigten aus arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
FA Allgemeine Verwaltung
FA Wirtschaft und Arbeit
Ratsversammlung
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
19.09.2018
1. Lesung
1. Lesung
1. Lesung
Verweisung in die Gremien
Beschlussvorschlag:
1. Die Stadt Leipzig ermöglicht eine schrittweise Übernahme geförderten Personals aus
arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen in eine Festanstellung bei der Stadt, wenn die
fachliche und persönliche Eignung während des Maßnahmezeitraums nachgewiesen
werden konnte.
2. Hierzu ist für die gesamte Stadtverwaltung eine jährliche Berichterstattung mit
Darstellung der entsprechenden Entwicklungen auch aus den Vorjahren zu
erarbeiten und dem Stadtrat vorzustellen.
Sachverhalt:
Geförderte Beschäftigungsverhältnisse sind bislang stets ein wichtiges Instrument für die
Stadt Leipzig gewesen, um grundlegend wichtige Dienstleistungen absichern zu können. So
erbringen u. a. Integrationshelfer*in, Hallenwart, schulbibliothekarisches Personal,
Mitarbeiter*innen des Hausdiensts der Stadtbibliothek, Schülerlotsen unverzichtbare Arbeit.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist davon überzeugt, dass eine Kürzung
arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen unweigerlich zu einer Einschränkungen solcher
Dienstleistungen führen wird. Außerdem ist es bereits heute enorm erschwert, geeignetes
Personal für die unterschiedlichen Maßnahmen und vielfältigen Einsatzgebiete zu finden.
Abgesehen davon wurden und werden die Frauen und Männer mit den Maßnahmen betraut,
um deren Chancen auf Beschäftigung am allgemeinen Arbeitsmarkt zu verbessern. Dem
entsprechend muss mit Ablauf jeder Maßnahme auch eine Übernahme in ein
Beschäftigungsverhältnis bei der Stadt Leipzig geprüft werden.
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Eine entsprechende Berichterstattung ist dem Stadtrat jährlich zu erstatten und eine daraus
folgende Stellenplanung vorzunehmen.
Anlagen:
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