Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1432249.pdf
Größe
83 kB
Erstellt
07.09.18, 12:00
Aktualisiert
17.09.18, 11:37
Stichworte
Inhalt der Datei
Antrag Nr. VI-A-06331
Status: öffentlich
Eingereicht von
Fraktion DIE LINKE
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Betreff:
Transparenz zum Listenverfahren der LWB
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
Verwaltungsausschuss
FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Ratsversammlung
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
19.09.2018
Vorberatung
1. Lesung
1. Lesung
Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, bei der Leipziger Wohnungsgesellschaft mbH
einen regelmäßigen Bericht über das so genannte Listenverfahren einzuholen.
Der Bericht soll folgende Informationen enthalten:
Welche Kriterien legt die LWB für die Wohnungsauswahl für Mietinteressenten nach
dem Listenverfahren zugrunde?
Wie viele Wohnungen werden über das Listenverfahren zum Stichtag nachgefragt?
Welche Wohnungsgrößen nach Anzahl der Räume werden nachgefragt?
Wie viele Wohnungen wurden seit Einführung über das Listenverfahren vergeben
bzw. wie viele Mietverträge wurden seit dem letzten Bericht vergeben?
Wie verteilen sich die bisher vergebenen Wohnungen nach dem Listenverfahren auf
das Stadtgebiet?
Der Bericht ist stets in der Vorlage „Sachstand [und weitere Planungen] für die
Unterbringung von Geflüchteten in der Zuständigkeit der Stadt Leipzig“ zu integrieren.
Sachverhalt:
Seit dem ersten Quartal 2017 vergibt die LWB für Personen nach § 16a GG, § 3(1) AsylG, §
4 AsylG und § 60(5 oder 7) AufenthG Wohnungen nach einem Listenverfahren. Dieses
Listenverfahren steht bei zahlreichen Unterstützungsinitativen und -vereinen in der Kritik,
weil es an Transparenz mangelt und nur wenige Personen bekannt sind, die über dieses
Vergabeverfahren tatsächlich zu einer Wohnung gekommen sind.
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Der Antrag begehrt die Herstellung der notwendigen Transparenz über das von der LWB
eingeführte Listenverfahren und dessen tatsächliche Effekte.
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