Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1434806.pdf
Größe
73 kB
Erstellt
13.09.18, 12:00
Aktualisiert
20.09.18, 05:30
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Änderungsantrag Nr. VI-DS-05276-ÄA-05
Status: öffentlich
Eingereicht von
Fraktion DIE LINKE
Betreff:
Fortschreibung der Instrumente und Maßnahmen des Wohnungspolitischen Konzepts
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Ratsversammlung
Zuständigkeit
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
Unter dem Punkt „Sachverhalt“ wird im Punkt 1 „Anlass der Fortschreibung des
Instrumentensets“ ergänzt:
„Unter den Bedingungen des Bevölkerungswachstums wächst die Stadt aus ihren urbanen
und Siedlungskernen.“
Sachverhalt:
In Zeiten des Bevölkerungsrückgangs verfolgte der Freistaat die Strategie, dass die
Kommunen von außen nach innen schrumpfen sollten. Im Gegensatz dazu hatte Leipzig die
Stadtumbaustrategie beschlossen und verfolgt, dass die Stadt nach den urbanen und
Siedlungskernen schrumpft, was sich in den Folgejahren bewährt hat. Dadurch haben viele
Stadtteile einen Beitrag zum damals notwendigen Stadtumbau geleistet, und es konnten
zielgerichtet wohnortnahe Grünflächen entstehen sowie Grünzüge erweitert und vernetzt
werden.
Durch die Umkehrung der Bevölkerungsentwicklung von Schrumpfung über Stagnation hin
zu Wachstum sollte sich die Stadt aus ihren urbanen und Siedlungskernen entwickeln. Das
trägt auch einer harmonischen Stadtentwicklung Rechnung, und es können in den
randstädtischen Ortsteilen neben mehrgeschossigen Wohnbauten im Kern und an
Haltestellen vor allem des schienengebundenen öffentlichen Nahverkehrs vor allem auch
Eigenheime nachfragegerecht gebaut werden. Nicht ausgelastete Schulen und Kitas könnten
so besser genutzt werden.
Bedarfsweise sollen Kita- und Schulstandorte vorrangig durch Ergänzungsbauten erweitert
werden. Auch der wohnortnahe Einzelhandel sowie Dienstleistungen würden besser
ausgelastet.
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Da mittlerweile 10-jährige Sperrfristen für die Wiedererrichtung von Wohngebäuden
auslaufen, können die LWB oder Wohnungsbaugenossenschaften und andere
Wohnungseigentümer ihre durch Stadtumbau entstandenen Brachen schrittweise wieder
bebauen. Der Wohnungsneubau wird am jetzigen und zu erwartenden Bedarf ausgerichtet.
An den Standorten, bei denen keine Stadtumbaufördermittel in Anspruch genommen
wurden, war und ist dies bereits überwiegend möglich, und es kann zügig Baurecht nach §
34 BauGB geschaffen werden.
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