Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1434806.pdf
Größe
73 kB
Erstellt
13.09.18, 12:00
Aktualisiert
20.09.18, 05:30

öffnen download melden Dateigröße: 73 kB

Inhalt der Datei

Ratsversammlung Änderungsantrag Nr. VI-DS-05276-ÄA-05 Status: öffentlich Eingereicht von Fraktion DIE LINKE Betreff: Fortschreibung der Instrumente und Maßnahmen des Wohnungspolitischen Konzepts Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Ratsversammlung Zuständigkeit Beschlussfassung Beschlussvorschlag: Unter dem Punkt „Sachverhalt“ wird im Punkt 1 „Anlass der Fortschreibung des Instrumentensets“ ergänzt: „Unter den Bedingungen des Bevölkerungswachstums wächst die Stadt aus ihren urbanen und Siedlungskernen.“ Sachverhalt: In Zeiten des Bevölkerungsrückgangs verfolgte der Freistaat die Strategie, dass die Kommunen von außen nach innen schrumpfen sollten. Im Gegensatz dazu hatte Leipzig die Stadtumbaustrategie beschlossen und verfolgt, dass die Stadt nach den urbanen und Siedlungskernen schrumpft, was sich in den Folgejahren bewährt hat. Dadurch haben viele Stadtteile einen Beitrag zum damals notwendigen Stadtumbau geleistet, und es konnten zielgerichtet wohnortnahe Grünflächen entstehen sowie Grünzüge erweitert und vernetzt werden. Durch die Umkehrung der Bevölkerungsentwicklung von Schrumpfung über Stagnation hin zu Wachstum sollte sich die Stadt aus ihren urbanen und Siedlungskernen entwickeln. Das trägt auch einer harmonischen Stadtentwicklung Rechnung, und es können in den randstädtischen Ortsteilen neben mehrgeschossigen Wohnbauten im Kern und an Haltestellen vor allem des schienengebundenen öffentlichen Nahverkehrs vor allem auch Eigenheime nachfragegerecht gebaut werden. Nicht ausgelastete Schulen und Kitas könnten so besser genutzt werden. Bedarfsweise sollen Kita- und Schulstandorte vorrangig durch Ergänzungsbauten erweitert werden. Auch der wohnortnahe Einzelhandel sowie Dienstleistungen würden besser ausgelastet. 1/2 Da mittlerweile 10-jährige Sperrfristen für die Wiedererrichtung von Wohngebäuden auslaufen, können die LWB oder Wohnungsbaugenossenschaften und andere Wohnungseigentümer ihre durch Stadtumbau entstandenen Brachen schrittweise wieder bebauen. Der Wohnungsneubau wird am jetzigen und zu erwartenden Bedarf ausgerichtet. An den Standorten, bei denen keine Stadtumbaufördermittel in Anspruch genommen wurden, war und ist dies bereits überwiegend möglich, und es kann zügig Baurecht nach § 34 BauGB geschaffen werden. 2/2