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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1428601.pdf
Größe
10 MB
Erstellt
29.08.18, 12:00
Aktualisiert
19.09.18, 22:15

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-06262 Status: öffentlich Eingereicht von Oberbürgermeister Betreff: Teilnahme der Stadt Leipzig am Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen" Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Kultur FA Finanzen Jugendhilfeausschuss Ratsversammlung 11.09.2018 14.09.2018 17.09.2018 17.09.2018 19.09.2018 Bestätigung Vorberatung Vorberatung Vorberatung Beschlussfassung Beschlussvorschlag: Die Ratsversammlung beschließt, die folgenden Maßnahmen für eine Förderung durch das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ (Fördersatz 45 %) im Programmjahr 2018 einzureichen: 1) Startschuss für die Modernisierung der Leipziger Traditionssportstätte "Alfred-KunzeSportpark" 2) Sanierung der Stadtteilbibliothek (STB) Südvorstadt und bauliche Vorbereitung der Teilnutzung durch die Musikschule Leipzig 3) Sanierung am Gewandhaus zu Leipzig – Sanierung Glasfassade und Neubau Podium Zusammenfassung: Anlass der Vorlage: Rechtliche Vorschriften Stadtratsbeschluss Verwaltungshandeln Sonstiges: Die Stadt Leipzig bewirbt sich mit 3 Baumaßnahmen um eine Förderung aus dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ im Programmjahr 2018. Dies sind: 1. Startschuss für die Modernisierung der Leipziger Traditionssportstätte "Alfred-KunzeSportpark" 2. Sanierung der Stadtteilbibliothek (STB) Südvorstadt und bauliche Vorbereitung der Teilnutzung durch die Musikschule Leipzig 3. Sanierung am Gewandhaus zu Leipzig – Sanierung Glasfassade und Neubau Podium Die für die Projekte zuständigen Fachämter und Eigenbetriebe erklärten, dass für die beantragten Fördersummen ausreichend kommunale Haushaltsmittel bereitgestellt sind, um den jeweiligen Eigenanteil in Höhe von 55 % zu finanzieren. 1/6 2/6 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen nein x wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 3/6 Begründung der Eilbedürftigkeit: Der Bewerbungsschluss für die Teilnahme am Bundesprogramm war der 31.08.2018. Zu diesem Tag wurden die potentiellen Maßnahmen der Stadt Leipzig dem Fördermittelgeber angezeigt bzw. die Projektskizzen online eingestellt. Die Projektskizzen wurden zudem fristgerecht zum 04.09.2018 postalisch übermittelt. Fördervoraussetzung ist jedoch ein Beschluss des Stadtrates, der bis zum 20.09.2018 nachgereicht werden kann. Sollte diese Vorlage in der Ratsversammlung am 19.09.2018 nicht beschlossen werden, ist die Chance der Stadt Leipzig auf Teilnahme am Bundesprogramm im Programmjahr 2018 vertan. Sachverhalt: Die Stadt Leipzig möchte sich mit mehreren Maßnahmen um eine Förderung aus dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ im Programmjahr 2018 bewerben. Für die Teilnahme am Förderprogramm ist zwingend ein Stadtratsbeschluss erforderlich, der die einzureichenden Maßnahmen bestätigt. Dieser Beschluss kann auch nach Bewerbungsfrist (31.08.2018) bis zum 20.09.2018 dem Fördermittelgeber nachgereicht werden. In die Ratsversammlung am 19.09.2018 wird daher diese eilbedürftige Beschlussvorlage eingebracht. Das Bundesprogramm fördert im Programmjahr 2018 mit insgesamt 100 Mio. Euro und einer Förderquote von 45 % die Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Jahren 2019 bis 2022 (kassenwirksam 2018). Der Bundesanteil geförderter Maßnahmen sollte zwischen 1 bis 4 Mio. € liegen. Gefördert werden Maßnahmen aus den Bereichen Sport, Kultur und Jugend. Der Schwerpunkt liegt im Programmjahr 2018 auf Sportstätten, da hier ein besonderer Instandsetzungsrückstand gesehen wird. Grundsätzlich gefördert werden die bauliche Sanierung und der Ausbau von Einrichtungen der sozialen Infrastruktur. Gefördert werden sollen größere Projekte mit deutlichen stadtentwicklungspolitischen Impulsen für die Gemeinde sowie regionaler oder überregionaler Wirkung, die eine besondere Bedeutung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die soziale Integration vor Ort haben. Die förderungswürdigen Projekte sollen zudem in besonderer Weise zu den Klimaschutzzielen des Bundes beitragen und/oder durch ihre städtebauliche Einbindung in das Wohnumfeld eine nachhaltige Verbesserung des Stadtteils erreichen. Für das Bundesprogramm wird ein zweistufiges Auswahlverfahren durchgeführt. In der jetzigen 1. Phase werden Projektvorschläge eingereicht und von einer Jury ausgewählt. In der 2. Phase können die Kommunen der ausgewählten Maßnahmen einen Zuwendungsantrag auf Bundesförderung stellen. Diese Anträge müssen dann bis zum 15.11.2018 gestellt werden. Vier Maßnahmen wurden für das Förderprogramm aus den Fachdezernaten bzw. den Eigenbetrieben der Stadt Leipzig benannt. Nach Abgleich der Förderkriterien und der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel bewarb sich die Stadt Leipzig zum Stichtag 31.08.2018 mit drei Maßnahmen um eine Förderung. Zur Vervollständigung der Bewerbung ist ein Beschluss des Stadtrats über die Einreichung dieser Maßnahmen notwendig. 4/6 Abwägungsprozess: Zum Stichtag 24.08.2018 (Meldepflicht der Maßnahmen beim Sächsischen Ministerium des Innern, SMI) wurden vier potentielle Fördermaßnahmen aus den Dezernaten benannt: Sanierung der Stadtbibliothek Südvorstadt Modernisierung des Alfred-Kunze-Sportparks Sanierungsarbeiten am Gewandhaus zu Leipzig – Haupt-Glasfassade, Podium im Großen Saal Energetische Sanierung Schauspiel Leipzig Die vier Maßnahmen wurden anhand der Förderkriterien und der Finanzierbarkeit einander gegenübergestellt. Als Prämisse wurde angesetzt, dass für die einzureichenden Maßnahmen die notwendigen Eigenmittel im kommunalen Haushalt eingestellt oder geplant sein müssen. Projekt 1 Sanierung Stadtteilbibliothek Südvorstadt 2 Teilsanierung Alfred-KunzeSportpark 3 Sanierung Gewandhaus Glasfassade und Podium 4 Energetische Sanierung Schauspiel Leipzig Förderkriterien werden … sehr gut erfüllt gut erfüllt, entspricht JahresSchwerpunkt insbesondere erfüllt durch Energieeinsparung erfüllt durch Energieeinsparung Gesamtvolumen notwendige Eigenmittel im Haushalt eingestellte/ geplante Eigenmittel 3,9 Mio. € 2,14 Mio. € 3,8 Mio. € 4 Mio. € 2,25 Mio. € 2,25 Mio. € 6,5 Mio. € 3,575 Mio. € 3,575 Mio. € 2,3 Mio. € 1,27 Mio. € 0€ Für die Komplexsanierung der Stadtteilteilbibliothek Südvorstadt stehen im HH 2019/2020 ausreichend Eigenmittel zur Verfügung. Die Maßnahme erfüllt in hohem Maße die qualitativen Förderkriterien des Programms. In Summe entspricht die Maßnahme den finanziellen und inhaltlichen Kriterien und sollte daher zur Förderung angemeldet werden. Die Sanierung des Alfred-Kunze-Sportparks entspricht ganz besonders dem diesjährigen Förderschwerpunkt. Dem Amt für Sport stehen ausreichend Eigenmittel zur Verfügung, um eine Maßnahme in Höhe von 4 Mio. € zu finanzieren. In Summe entspricht die Maßnahme den finanziellen und inhaltlichen Kriterien und sollte daher zur Förderung angemeldet werden. Das Gewandhaus zu Leipzig verfügt im HH 2019/2020 über investive Mittel i. H. v. 3,575 Mio. €. Damit sind Sanierungsmaßnahmen in Höhe von 6,5 Mio. € mit Hilfe der Fördergelder finanzierbar. In Summe entspricht die Maßnahme den finanziellen und inhaltlichen Kriterien und sollte daher zur Förderung angemeldet werden. Für die energetische Sanierung des Schauspiels Leipzig stehen im kommenden Wirtschaftsplan keine Gelder zur Verfügung. Auch Rücklagen können nicht in ausreichendem Maße genutzt werden und eine Kofinanzierung durch Landesfördermittel ist nicht gesichert. Somit kann diese Maßnahme derzeit nicht für eine Förderung angemeldet werden. Anlagen: Projektskizzen 5/6 6/6 Projektblatt zur Skizze An das BMI - Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung zur Fördermaßnahme: Sanierung kommunaler Einrichtungen 2018 im Förderbereich: Projektaufruf 2018 SJK III Stadt Leipzig, Martin-Luther-Ring 4-6, 04109 Leipzig Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung Online-Kennung: 100372669 Akronym: L_Stadtbibliothek FKZ Deichmanns Aue 31-37 53179 Bonn Kennwort Eingerahmte Felder bitte freilassen Skizzeneinreicher: Stadt Leipzig Martin-Luther-Ring 4-6, 04109 Leipzig Projektthema: Sanierung der STB Südvorstadt und bauliche Vorbereitung der Teilnutzung durch die Musikschule Leipzig Planzeitraum 01.01.2019 bis 01.12.2021 Projektleitung: Frau Susanne Metz, (Tel.: +49 341 123-5300), susanne.metz@leipzig.de Wichtige Angaben:  Die Datenschutzhinweise wurden zur Kenntnis genommen und bestätigt. Liste der beigefügten Antragsunterlagen:     Angaben zu den Ansprechpersonen Angaben zur Finanzierung Kurzfassung der Vorhabenbeschreibung Projektbeschreibung 30.08.2018 Ort und Datum Name / Unterschrift A00 Projektskizzeneinreichende Kommune Rechtsverbindlicher Name des/der Skizzeneinreicher(s)/(in) <0110> A01 Stadt Leipzig Straße <0120> A02 Martin-Luther-Ring 4-6 Postleitzahl <0150a> Ort <0160a> A03 04109 A04 Leipzig Bundesland <0130> A05 Sachsen Postfach <0130> Postleitzahl (zu Postfach) A06 A07 Ort (zu Postfach) <0160b> A08 Telefon-Nr.: <0270> Fax-Nr.: <0281> A11 +49 341 123-0 A12 +49 341 123-5605 E-Mail-Adresse A13 info@leipzig.de S00 Ausführende Stelle Name <0210> S01 Stadt Leipzig Straße <0225> S02 Martin-Luther-Ring 4-6 Postleitzahl <0230a> Ort <0240a> S03 04109 S04 Leipzig Bundesland <0220> S05 Sachsen Postfach <0230b> Postleitzahl (zu Postfach) S06 S07 Telefon-Nr.: Ort <0240b> S08 Fax-Nr.: S11 +49 341 123-0 S12 +49 341 123-5605 E-Mail-Adresse S13 info@leipzig.de FKZ: 2 Online-Kennung: 100372669 SKI Personenbezogene Daten Kontaktpersonen der Kommune Anrede Vorname P01 Frau Name <0294> P02 Susanne akad. Grad P03 Metz Telefon-Nr.: <0295> P04 Fax-Nr.: <0297> P05 +49 341 123-5300 P06 +49 341 123-5305 E-Mail-Adresse <0296> P07 susanne.metz@leipzig.de . Funktion P08 Amtsleiterin Leipziger Städtische Bibliotheken . 2. Ansprechperson Projekleitung Anrede Vorname Name <0294> Frau Pantzer Juliana akad. Grad Telefon-Nr.: Fax-Nr.: +49 341 123-2013 +49 341 123-2075 E-Mail-Adresse juliana.pantzer@leipzig.de Funktion P08 Referentin im Referat Grundsatz und Koordination . 1. Administrative Ansprechperson (im Falle einer Bewilligung) Anrede P08 Herr Vorname P09 Stefan Telefon-Nr.: <0270> Name <0294> akad. Grad P10 Arnold P11 Fax-Nr.: <0281> P12 +49 341 123-5371 P13 +49 341 123-5305 E-Mail-Adresse <0280> P14 stefan.arnold@leipzig.de . 2. Weitere Kontaktperson(nur während der Antragsphase) Anrede P38 Herr Vorname P39 Jan Name <0294> akad. Grad P40 Teichert Telefon-Nr.: <0270> P41 Fax-Nr.: <0281> P42 +49 341 123-5326 P43 +49 341 123-5305 E-Mail-Adresse <0280> P44 jan.teichert@leipzig.de D00 Datenschutzhinweis: FKZ: 3 Online-Kennung: 100372669 D01 Die in der Skizze enthaltenen personenbezogenen Daten und sonstigen Angaben werden vom Empfänger der Skizze und seinen Beauftragten im Rahmen seiner/ihrer Zuständigkeit erhoben, verarbeitet und genutzt. Eine Weitergabe dieser Daten an andere Stellen richtet sich nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) bzw. diesem vorgehenden Rechtsvorschriften (§1 Abs. 3 BDSG). Soweit in der Skizze personenbezogene Daten von Beschäftigten des/der Einreicher(s)(in) oder sonstigen natürlichen Personen enthalten sind, wurden diese entsprechend den Datenschutzhinweisen informiert und deren Einverständnis eingeholt. FKZ: 4 Online-Kennung: 100372669  Ja SKI Vorhabenbezogene Daten V00 Projekttitel V05 L_Stadtbibliothek Projektthema <0100> V06 Sanierung der STB Südvorstadt und bauliche Vorbereitung der Teilnutzung durch die Musikschule Leipzig Kurzbeschreibung Kurzbeschreibung des Projekts Mit der Maßnahme soll der denkmalgeschützte Bibliotheksbau, der im Stile des Neuen Bauens 1930 errichtet wurde und im besonderen Maße für die Tradition der öffentlichen Bibliotheken in Leipzig steht, vollständig saniert, brandschutztechnisch ertüchtigt und für eine multifunktionale Nutzung umgestaltet werden. Das Haus ist im sehr dynamischen Umfeld des Leipziger Südens ein besonderer kultureller und sozialer Treffpunkt, der als barrierearm, niedrigschwellig und kommerzfrei zu kennzeichnen ist. Diese Funktionen sollen durch die Maßnahme nachhaltig gesichert und qualitativ untermauert werden. Darüber hinaus stärkt das Vorhaben das Haus als kooperationsfreudigen und teilhabeorientierten Kulturort. Durch die dauerhafte Nutzung einer Teilfläche durch die Musikschule Leipzig, welche erst durch die Sanierung möglich wird, wird diese Funktion nachhaltig institutionalisiert. Die Stadtteilbibliothek (STB) Südvorstadt entwickelt sich auch damit konsequent zu einem offenen Ort der Begegnung im Stadtteil. Konkret wird das Vorhaben die baulichen Maßnahmen Sanierung der Gebäudehülle, innere Sanierung, Erneuerung der technischen Anlagen und Sanierung der Außenanlagen umfassen. Mit den genannten Maßnahmen werden multifunktionale Nutzbarkeit, Flächenzuwachs, Optimierung der technischen Ausstattung und Erhöhung der Aufenthaltsqualität als Nutzungsverbesserungen angestrebt. Begründung für das Projekt incl. seiner städtebaulichen Einbindung bzw. dem Quartiersbezug Begründung für das Projekt Das Projekt soll zur Stabilisierung und positiven Entwicklung des gesamten Quartiers im Leipziger Süden beitragen. Die STB Südvorstadt bietet heute rund 45.000 Medien zur Ausleihe an und trägt mit rund 345.000 Entleihungen, 85.000 Besuchern und etwa 110 Veranstaltungen pro Jahr (Stand 2017) erheblich zur Erfüllung der Aufgaben und Funktionen der Leipziger Städtischen Bibliotheken (LSB) bei. Das Gebäude wurde – wie die Schwestereinrichtung im Stadtteil Plagwitz – als kommunaler Bibliotheksbau errichtet und trägt den Namen des Begründers der Leipziger Bücherhallen (Walter-Hofmann-Bibliothek). Sie steht damit im besonderem Maße für die über hundertjährige Tradition Öffentlicher Bibliotheken in Leipzig. Im dynamischen Umfeld des Einzugsgebiets, das die Südvorstadt und Connewitz sowie Teile Schleußigs, Marienbrunns, des Zentrums-Süd und des Zentrums-Südost umfasst, kommt der breit vernetzten STB bereits heute eine besondere Relevanz als (inter)kultureller und Bildungstreffpunkt zu. Diese Rolle soll mit der Umsetzung des Projektes gestärkt, weiterentwickelt und ausgebaut werden. Insbesondere für die geplante multifunktionale Nutzung des Gebäudes gemeinsam mit der Musikschule, die Erweiterung der Angebote für Familien und der Ausbau der Veranstaltungsarbeit mit Partnern im Quartier sind die Sanierung des Hauses und bauliche Veränderungen unabdingbare Voraussetzung. Die Maßnahme ist aufgrund der vorgenannten Kriterien und Zielsetzungen in die strategische Planung der Stadt (INSEK 2030) sowie die Fachplanung (Bibliotheksentwicklungskonzeption 2016 – 2020) aufgenommen worden. FKZ: 5 Online-Kennung: 100372669 Ziele und Zweck des Projekts Ziele und Zweck Die Maßnahme dient zunächst auf das Gebäude bezogen der Erhaltung des denkmalgeschützten Objektes in einem schutzwürdigen Gesamtensemble. Zudem soll die gesamte Haustechnik auf einen zeitgemäßen Stand gehoben werden, was einerseits Energieverbrauch und –kosten senken wird und andererseits den Anspruchsgruppen neue Services sowie Funktionen zur Verfügung stellt. Durch die institutionalisierte Kooperation mit der Musikschule Leipzig ist eine effektivere Nutzung öffentlicher Flächen in einem Quartier Leipzigs angestrebt, das ausgeprägte Flächenkonkurrenzen aufweist. Zusätzlich werden dadurch schulische Flächen in ihrer Auslastung entlastet. Inhaltlich ergeben sich aus der verstetigten Zusammenarbeit neue Impulse und Möglichkeiten für die Bevölkerung des Einzugsgebietes. Durch optimierte räumliche Zuschnitte, eine zeitgemäße Anbindung an das Internet sowie das Leitmotiv der Flexibilität wird das Haus für vielfältige neue Nutzungen geöffnet und auf einen zukunftsfähigen Stand gehoben. Damit wird eine nachhaltig verbesserte Versorgung des Umfelds mit bibliothekarischen Services, frei und kreativ nutzbarer Fläche sowie kommerzfreien Räumen umgesetzt. Die Angebote der Musikschule können im Quartier ausgebaut und verankert werden. In einem sich stetig verdichteten Einzugsgebiet sollen so gleichberechtigt nutzbare Sphären erhalten werden. Erfüllung der Auswahlkriterien Erfüllung der Auswahlkriterien 1. begründeter Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt und zur sozialen Integration im Quartier: Das Vorhaben ermöglicht die Weiterentwicklung der STB als kooperationsfreudigen und teilhabeorientierten Kultur- und Bildungsort im Quartier. Die STB stärkt konsequent ihr Profil als offener, nicht-kommerzieller und interkulturellem Ort der Begegnung im Stadtteil. 2. Machbarkeit und zügige Umsetzbarkeit; langfristige Nutzbarkeit: Der Planungsbeschluss liegt vor, die Vorbereitungen zur Planung haben begonnen, Mittel für die Baumaßnahme sind in der Planung des Haushalts 2019-2021 aufgenommen, Erfahrungen der Sanierung der Schwestereinrichtung im Stadtteil Plagwitz zeigen, dass die Baumaßnahme innerhalb von 1 ½ Jahren umsetzbar ist. 3. städtebauliche Eingliederung in das Wohnumfeld und baukulturelle Qualität: Das Bibliotheksgebäude steht unter Denkmalschutz und ist eines von zwei kommunalen Bibliotheksgebäuden Leipzigs; das Gebäude ist eingebettet in eine zeitgleich errichtete Wohnanlage und damit seit Gründungszeit in das Wohnumfeld städtebaulich wie bedarfsorientiert eingegliedert. 4. überdurchschnittliche fachliche Qualität, insbesondere bezüglich des gesellschaftlichen Zusammenhalts und der sozialen Integration: Die STB wird durch die Maßnahme mehr als ein Ort des Lesens und der Ausleihe von Büchern sein. Sie wird im Zuge der Sanierung konsequent zu einem zentralen Raum im Quartier, in dem herkunfts- und interessenübergreifend Begegnung stattfindet, weiterentwickelt. In Zeiten des digitalen Wandels und zunehmender Diversität ist sie in ihrem Einzugsgebiet wichtig für die Vermittlung von Medienkompetenzen und als aktiver Ort gesellschaftlicher Debatten. Der Besuch und die Vor-Ort-Nutzung der STB sind mit keinen finanziellen oder sozialen Hürden verbunden. Sie macht damit die kulturelle, soziale und digitale Teilhabe gemeinwohlorientiert und generationenübergreifend möglich. 5. hohes Innovationspotential: Die multifunktionale Nutzbarkeit der Räume und Flächen, die enge Kooperation mit der Musikschule bezüglich der Veranstaltungsarbeit und der Angebote für Kinder und Jugendliche, die Optimierung der technischen Ausstattung, die deutliche Erhöhung der Aufenthaltsqualität sowie die geplante konsequente Öffnung der STB in den Stadtteil (Kooperationen, Netzwerke, Veranstaltungen, etc.) stellen auch im Sinne des Leipziger INSEK 2030 erhebliche Innovationen dar. FKZ: 6 Online-Kennung: 100372669 Fördermaßnahmen Fördermaßnahmen Folgende Einzelmaßnahmen sind vorgesehen: 1.) Sanierung der Gebäudehülle: • denkmalgerechte Sanierung des Dachstuhles inkl. Flachdachabdichtung, • Sanierung der Klinkerfassade, Fliesenplatten und Putzflächen, • Instandsetzung und teilweise Erneuerung von Fenstern und Außentüren, • Trockenlegungsmaßnahmen für erdberührende Außenwände und Kellerbereiche, • Erneuerung der Umwehrungen auf öffentlich genutzten Flächen (z.B. Terrasse) 2.) Innere Sanierung: • Brand- und Rauchschutzabtrennungen im Treppenhaus, • Herstellung des erforderlichen Feuerwiderstandes der raumabschließenden Bauteile • Sanierung von Wand-, Decken- und Bodenbelägen • Herrichten von Räumen für die Musikschule 3.) Technische Anlagen: • Erneuerung der elektrotechnischen Anlage insbesondere der Einbau einer Sicherheitsbeleuchtung, Einbau einer Hausalarmanlage, Einbau einer Rauch- und Wärmeabzugsanlage und sonstigen Beleuchtung • Sanierung der Heizungs- und Sanitäranlagen • technische Ertüchtigung der Aufzugsanlage 4.) Außenanlagen: • Erneuerung der Pflasterflächen • Sanierung der technischen Anlagen (Leitungen) im Bereich der Außenanlagen Geplant wird das Projekt bisher ausschließlich mit kommunalen Mitteln. Nach dem Planungsbeschluss wird seit August 2018 das VgV-Verfahren für die Planung vorbereitet. Projektbeteiligte und Organisationsstruktur Projektbeteiligte und Organisationsstruktur Bauherrenamt: Amt 45 / Leipziger Städtische Bibliotheken Baufachamt: Amt für Gebäudemanagement Weitere Beteiligte: Amt für Bauordnung und Denkmalpflege, Musikschule Leipzig „Johann Sebastian Bach“, Henkel Projektmanagement GmbH Zwischen dem Amt 45 / Leipziger Städtische Bibliotheken und dem Amt für Gebäudemanagement wurde eine Protokollvereinbarung geschlossen. Die Leipziger Städtischen Bibliothek beauftragen damit das Amt für Gebäudemanagement mit der Umsetzung der geplanten Komplettmodernisierung der STB Südvorstadt. Die Musikschule „Johann Sebastian Bach“ ist als Kooperationspartner in die Maßnahme integriert, da eine gemeinsame Nutzung des Gebäudes erfolgen soll. Das Amt für Gebäudemanagement und das Projektmanagementbüro Henkel bereiten gemeinsam das VgVVerfahren vor. Ablauf- und Zeitplan FKZ: 7 Online-Kennung: 100372669 V07 Ablauf- und Zeitplan <0900> Im Jahr 2017 wurde durch den Rat der Stadt Leipzig der Planungsbeschluss gefasst (DS - VI - 04685) Die Vorbereitung des VgV-Verfahren wurde im August 2018 angestoßen. Die Planung der Leistungsphasen 1 bis 3 sollen bis Ende 3. Quartal 2019 abgeschlossen sein. Erstellung des Baubeschlusses bis 4. Quartal 2019. Stadtratsbeschluss zur Baumaßnahme bis Jahresende 2019. Die Umsetzung der Baumaßnahme ist für die Jahre 2020 – 2021 vorgesehen. . FKZ: 8 Online-Kennung: 100372669 Ausgabenplan: Projektspezifische Maßnahmen 2019 Lfd. Nr. 1 2 3 4 Maßnahme Betrag in EUR 393.500,00 0,00 0,00 0,00 Umsetzung Planungsbeschluss LP 1 bis 3 bis Q 3 201 Baubeschluss bis Ende 2019 Start Baumaßnahme und Umsetzung Baubeschluss Abschluss Baumaßnahme 2020 Lfd. Nr. 1 2 Maßnahme Umsetzung Planungsbeschluss LP 1 bis 3 bis Q 3 201 Baubeschluss bis Ende 2019 3 Start Baumaßnahme und Umsetzung Baubeschluss 4 Abschluss Baumaßnahme Betrag in EUR 0,00 0,00 2.000.000,0 0 0,00 2021 Lfd. Nr. 1 2 3 Maßnahme Umsetzung Planungsbeschluss LP 1 bis 3 bis Q 3 201 Baubeschluss bis Ende 2019 Start Baumaßnahme und Umsetzung Baubeschluss 4 Abschluss Baumaßnahme Betrag in EUR 0,00 0,00 0,00 1.500.000,0 0 Gesamt Lfd. Nr. 1 2 Bezeichnung Betrag in EUR 393.500,00 0,00 Umsetzung Planungsbeschluss LP 1 bis 3 bis Q 3 201 Baubeschluss bis Ende 2019 3 Start Baumaßnahme und Umsetzung Baubeschluss 2.000.000,0 0 4 Abschluss Baumaßnahme 1.500.000,0 0 . FKZ: 9 Online-Kennung: 100372669 SKI Finanzierungsplan Jahr 2019 2020 2021 Gesamt FKZ: Projektkosten (1) 0,00 ggf. Mittel öffentliche r Fördergeber (ohne Bundesanteil) (3) 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 ggf. Mittel beteiligter Dritter (2) 393.500,00 2.000.000, 00 1.500.000, 00 3.893.500, 00 10 Förderfähige Kosten (4) 393.500,00 2.000.000, 00 1.500.000, 00 3.893.500, 00 Online-Kennung: Landesmittel (5) 0,00 Kommunale Eigenmittel (6) Bundesmittel (7) Mittel unbeteiligter Dritter (8) 216.425,00 1.100.000, 00 177.075,00 0,00 900.000,00 0,00 0,00 825.000,00 675.000,00 0,00 0,00 2.141.425, 00 1.752.075, 00 0,00 0,00 100372669 SKI Zusätzliche Angaben und Anlagen der Projektskizze Darstellungen des Projektes  Mind. zwei bis max. vier zeichnerische, bildliche oder kartografische Darstellungen des Projektes und seiner Verortung im städtebaulichen Umfeld. Bitte beachten Sie, dass neben der Darstellung des Projektes sowie den zeichnerischen, bildlichen und kartografischen Darstellungen keine weiteren Unterlagen für die Vorprüfung Ihres Projektantrages berücksichtigt werden können. Wir bitten Sie daher von der Zusendung weiterer Materialien (Baupläne, Infotafeln, Broschüren etc.) zunächst abzusehen. Nachweis einer Haushaltsnotlage  Ggf. Nachweis einer Haushaltsnotlage durch die zuständige Kommunalaufsicht. Ratsbeschluss  Nachweis eines Beschlusses über die Unterstützung des Stadt- oder Gemeinderates. Finanzierungsanteil Dritter  Ggf. Nachweis des Finanzierungsanteils Dritter. Eigentumsverhältnisse Ratsbeschluss Bitte beachten Sie, dass die Bundesmittel dieses Programms nicht für den Erwerb von bundeseigenen Liegenschaften oder die Sanierung von Liegenschaften im Eigentum des Bundes eingesetzt werden können. Sollte die Umsetzung des Projekts vom Erwerb von einer (Bundes-)Liegenschaft abhängen oder mit ihm in Zusammenhangstehen, ist mit Vorlage der Projektskizze nachzuweisen, dass der Grundstückskaufvertrag zeitnah abgeschlossen wird und die Machbarkeit des Projekts innerhalb des Förderzeitraums gewährleistet ist. Das betreffende Objekt befindet sich(Mehrfachnennungen möglich): FKZ:  im Eigentum der Kommune  im Eigentum des Landes  im Eigentum des Bundes  im Eigentum eines kommunalen Unternehmens 11 Online-Kennung: 100372669  im Eigentum eines privaten Dritten (auch Vereine u.ä.)  sonstiger Eigentümer Name des Eigentümers Anteil der Kommune Die Kommune befindet sich (bitte auswählen)   nicht in Haushaltsnotlage (kommunaler Anteil bei 55%)  eine Bescheinigung der Kommunalaufsichtsbehörde liegt bei  wird nachgereicht bis: in Haushaltsnotlage (kommunaler Anteil mindestens 10%) Datum Ratsbeschluss Ein Ratsbeschluss über die Unterstützung des Stadt- und Gemeinderates  liegt bei  wird nachgereicht bis: Datum 20.09.2018 Geplante Umsetzung des Projekts  FKZ: Das Projekt wird ausschließlich aus dem Bundesprogramm Sanierung Sport-, Jugend- und Kultureinrichtungen gefördert. 12 Online-Kennung: 100372669  Das Projekt ist ein Bauabschnitt eines Gesamtprojektes, der ausschließlich aus dem Bundesprogramm Sanierung Sport-, Jugend- und Kultureinrichtungen gefördert wird. Gibt es eine finanzielle Beteiligung des Landes? finanzielle Beteiligung des Landes Die finanzielle Beteiligung von Stadtstaaten wird als kommunaler Anteil gewertet.   nein ja Höhe der Beteiligung Bescheinigung des Landes  liegt bei  wird nachgereicht bis: Datum Gibt es eine finanzielle Beteiligung beteiligter Dritter (z.B. Eigentümer)? finanzielle Beteiligung beteiligter Dritter Der finanzielle Beitrag beteiligter Dritter ist nicht Teil der Projektkosten – die Berechnung des kommunalen-Anteils (z. B. 55%) bezieht sich also auf die Projektkosten abzüglich dieses Anteils.   nein ja Höhe der Beteiligung  wird nachgereicht bis: Datum Bescheinigung beteiligter Dritter  liegt bei Gibt es eine finanzielle Beteiligung unbeteiligter Dritter (z. B. Spenden)? Beteiligung unbeteiligter Dritter Als unbeteiligte Dritte gelten solche natürlichen oder juristischen Personen, die keine rechtlichen, personellen oder wirtschaftlichen Beziehungen zum Projektträger, Bauherrn oder Vorhaben haben. Insbesondere dürfen sie nicht selbst Förderempfänger oder Nutznießer der Förderung sein (z. B. unabhängige Stiftungen oder Spender). Durch die Beteiligung von Dritten kann der kommunale Anteil reduziert werden. Der Mindestanteil der Kommune beträgt aber in jedem Fall 10% (gilt auch für Kommunen in Haushaltsnotlage). FKZ: 13 Online-Kennung: 100372669   nein ja Höhe der Beteiligung Bescheinigung unbeteiligter Dritter  liegt bei  wird nachgereicht bis: Datum FKZ: 14 Online-Kennung: 100372669 Anlagen Dokumenttyp Dateiname Ergänzende Anhänge Ergänzende Anhänge Ergänzende Anhänge Ergänzende Anhänge FKZ: L_Stadtbibliothek_Lageplan.pdf L_Stadtbibliothek_Nordansicht.pdf L_Stadtbibliothek_Südansicht.pdf L_Stadtbibliothek_Westansicht.pdf 15 Online-Kennung: Beschreibung Lageplan im Umfeld Nordansicht Südansicht Westansicht 100372669