Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1428601.pdf
Größe
10 MB
Erstellt
29.08.18, 12:00
Aktualisiert
19.09.18, 22:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-06262
Status: öffentlich
Eingereicht von
Oberbürgermeister
Betreff:
Teilnahme der Stadt Leipzig am Bundesprogramm "Sanierung kommunaler
Einrichtungen"
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Kultur
FA Finanzen
Jugendhilfeausschuss
Ratsversammlung
11.09.2018
14.09.2018
17.09.2018
17.09.2018
19.09.2018
Bestätigung
Vorberatung
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
Die Ratsversammlung beschließt, die folgenden Maßnahmen für eine Förderung durch das
Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend
und Kultur“ (Fördersatz 45 %) im Programmjahr 2018 einzureichen:
1) Startschuss für die Modernisierung der Leipziger Traditionssportstätte "Alfred-KunzeSportpark"
2) Sanierung der Stadtteilbibliothek (STB) Südvorstadt und bauliche Vorbereitung der
Teilnutzung durch die Musikschule Leipzig
3) Sanierung am Gewandhaus zu Leipzig – Sanierung Glasfassade und Neubau Podium
Zusammenfassung:
Anlass der Vorlage:
Rechtliche Vorschriften
Stadtratsbeschluss
Verwaltungshandeln
Sonstiges:
Die Stadt Leipzig bewirbt sich mit 3 Baumaßnahmen um eine Förderung aus dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und
Kultur“ im Programmjahr 2018.
Dies sind:
1. Startschuss für die Modernisierung der Leipziger Traditionssportstätte "Alfred-KunzeSportpark"
2. Sanierung der Stadtteilbibliothek (STB) Südvorstadt und bauliche Vorbereitung der
Teilnutzung durch die Musikschule Leipzig
3. Sanierung am Gewandhaus zu Leipzig – Sanierung Glasfassade und Neubau Podium
Die für die Projekte zuständigen Fachämter und Eigenbetriebe erklärten, dass für die
beantragten Fördersummen ausreichend kommunale Haushaltsmittel bereitgestellt sind, um
den jeweiligen Eigenanteil in Höhe von 55 % zu finanzieren.
1/6
2/6
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
3/6
Begründung der Eilbedürftigkeit:
Der Bewerbungsschluss für die Teilnahme am Bundesprogramm war der 31.08.2018. Zu
diesem Tag wurden die potentiellen Maßnahmen der Stadt Leipzig dem Fördermittelgeber
angezeigt bzw. die Projektskizzen online eingestellt. Die Projektskizzen wurden zudem
fristgerecht zum 04.09.2018 postalisch übermittelt.
Fördervoraussetzung ist jedoch ein Beschluss des Stadtrates, der bis zum 20.09.2018 nachgereicht werden kann. Sollte diese Vorlage in der Ratsversammlung am 19.09.2018 nicht beschlossen werden, ist die Chance der Stadt Leipzig auf Teilnahme am Bundesprogramm im
Programmjahr 2018 vertan.
Sachverhalt:
Die Stadt Leipzig möchte sich mit mehreren Maßnahmen um eine Förderung aus dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und
Kultur“ im Programmjahr 2018 bewerben.
Für die Teilnahme am Förderprogramm ist zwingend ein Stadtratsbeschluss erforderlich, der
die einzureichenden Maßnahmen bestätigt. Dieser Beschluss kann auch nach Bewerbungsfrist (31.08.2018) bis zum 20.09.2018 dem Fördermittelgeber nachgereicht werden. In die
Ratsversammlung am 19.09.2018 wird daher diese eilbedürftige Beschlussvorlage eingebracht.
Das Bundesprogramm fördert im Programmjahr 2018 mit insgesamt 100 Mio. Euro und einer
Förderquote von 45 % die Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Jahren 2019 bis
2022 (kassenwirksam 2018). Der Bundesanteil geförderter Maßnahmen sollte zwischen 1 bis
4 Mio. € liegen.
Gefördert werden Maßnahmen aus den Bereichen Sport, Kultur und Jugend. Der Schwerpunkt liegt im Programmjahr 2018 auf Sportstätten, da hier ein besonderer Instandsetzungsrückstand gesehen wird.
Grundsätzlich gefördert werden die bauliche Sanierung und der Ausbau von Einrichtungen
der sozialen Infrastruktur. Gefördert werden sollen größere Projekte mit deutlichen stadtentwicklungspolitischen Impulsen für die Gemeinde sowie regionaler oder überregionaler Wirkung, die eine besondere Bedeutung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die soziale Integration vor Ort haben. Die förderungswürdigen Projekte sollen zudem in besonderer
Weise zu den Klimaschutzzielen des Bundes beitragen und/oder durch ihre städtebauliche
Einbindung in das Wohnumfeld eine nachhaltige Verbesserung des Stadtteils erreichen.
Für das Bundesprogramm wird ein zweistufiges Auswahlverfahren durchgeführt. In der jetzigen 1. Phase werden Projektvorschläge eingereicht und von einer Jury ausgewählt. In der 2.
Phase können die Kommunen der ausgewählten Maßnahmen einen Zuwendungsantrag auf
Bundesförderung stellen. Diese Anträge müssen dann bis zum 15.11.2018 gestellt werden.
Vier Maßnahmen wurden für das Förderprogramm aus den Fachdezernaten bzw. den Eigenbetrieben der Stadt Leipzig benannt. Nach Abgleich der Förderkriterien und der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel bewarb sich die Stadt Leipzig zum Stichtag 31.08.2018 mit
drei Maßnahmen um eine Förderung. Zur Vervollständigung der Bewerbung ist ein Beschluss des Stadtrats über die Einreichung dieser Maßnahmen notwendig.
4/6
Abwägungsprozess:
Zum Stichtag 24.08.2018 (Meldepflicht der Maßnahmen beim Sächsischen Ministerium des
Innern, SMI) wurden vier potentielle Fördermaßnahmen aus den Dezernaten benannt:
Sanierung der Stadtbibliothek Südvorstadt
Modernisierung des Alfred-Kunze-Sportparks
Sanierungsarbeiten am Gewandhaus zu Leipzig – Haupt-Glasfassade, Podium im
Großen Saal
Energetische Sanierung Schauspiel Leipzig
Die vier Maßnahmen wurden anhand der Förderkriterien und der Finanzierbarkeit einander
gegenübergestellt. Als Prämisse wurde angesetzt, dass für die einzureichenden Maßnahmen
die notwendigen Eigenmittel im kommunalen Haushalt eingestellt oder geplant sein müssen.
Projekt
1 Sanierung Stadtteilbibliothek
Südvorstadt
2 Teilsanierung
Alfred-KunzeSportpark
3 Sanierung
Gewandhaus Glasfassade und
Podium
4 Energetische
Sanierung
Schauspiel
Leipzig
Förderkriterien
werden …
sehr gut erfüllt
gut erfüllt,
entspricht JahresSchwerpunkt
insbesondere
erfüllt durch
Energieeinsparung
erfüllt durch
Energieeinsparung
Gesamtvolumen
notwendige
Eigenmittel
im Haushalt
eingestellte/
geplante
Eigenmittel
3,9 Mio. €
2,14 Mio. €
3,8 Mio. €
4 Mio. €
2,25 Mio. €
2,25 Mio. €
6,5 Mio. €
3,575 Mio. €
3,575 Mio. €
2,3 Mio. €
1,27 Mio. €
0€
Für die Komplexsanierung der Stadtteilteilbibliothek Südvorstadt stehen im HH 2019/2020
ausreichend Eigenmittel zur Verfügung. Die Maßnahme erfüllt in hohem Maße die qualitativen Förderkriterien des Programms. In Summe entspricht die Maßnahme den finanziellen
und inhaltlichen Kriterien und sollte daher zur Förderung angemeldet werden.
Die Sanierung des Alfred-Kunze-Sportparks entspricht ganz besonders dem diesjährigen
Förderschwerpunkt. Dem Amt für Sport stehen ausreichend Eigenmittel zur Verfügung, um
eine Maßnahme in Höhe von 4 Mio. € zu finanzieren. In Summe entspricht die Maßnahme
den finanziellen und inhaltlichen Kriterien und sollte daher zur Förderung angemeldet
werden.
Das Gewandhaus zu Leipzig verfügt im HH 2019/2020 über investive Mittel i. H. v. 3,575
Mio. €. Damit sind Sanierungsmaßnahmen in Höhe von 6,5 Mio. € mit Hilfe der Fördergelder
finanzierbar. In Summe entspricht die Maßnahme den finanziellen und inhaltlichen Kriterien
und sollte daher zur Förderung angemeldet werden.
Für die energetische Sanierung des Schauspiels Leipzig stehen im kommenden Wirtschaftsplan keine Gelder zur Verfügung. Auch Rücklagen können nicht in ausreichendem Maße genutzt werden und eine Kofinanzierung durch Landesfördermittel ist nicht gesichert. Somit
kann diese Maßnahme derzeit nicht für eine Förderung angemeldet werden.
Anlagen: Projektskizzen
5/6
6/6
Projektblatt zur Skizze
An das BMI - Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung
zur Fördermaßnahme: Sanierung kommunaler Einrichtungen 2018
im Förderbereich:
Projektaufruf 2018 SJK III
Stadt Leipzig, Martin-Luther-Ring 4-6, 04109 Leipzig
Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und
Raumforschung
Online-Kennung: 100372669
Akronym: L_Stadtbibliothek
FKZ
Deichmanns Aue 31-37
53179 Bonn
Kennwort
Eingerahmte Felder bitte freilassen
Skizzeneinreicher: Stadt Leipzig
Martin-Luther-Ring 4-6, 04109 Leipzig
Projektthema:
Sanierung der STB Südvorstadt und bauliche Vorbereitung der Teilnutzung durch die Musikschule Leipzig
Planzeitraum
01.01.2019 bis 01.12.2021
Projektleitung: Frau Susanne Metz, (Tel.: +49 341 123-5300), susanne.metz@leipzig.de
Wichtige Angaben:
Die Datenschutzhinweise wurden zur Kenntnis genommen und bestätigt.
Liste der beigefügten Antragsunterlagen:
Angaben zu den Ansprechpersonen
Angaben zur Finanzierung
Kurzfassung der Vorhabenbeschreibung
Projektbeschreibung
30.08.2018
Ort und Datum
Name / Unterschrift
A00 Projektskizzeneinreichende Kommune
Rechtsverbindlicher Name des/der Skizzeneinreicher(s)/(in) <0110>
A01 Stadt Leipzig
Straße <0120>
A02 Martin-Luther-Ring 4-6
Postleitzahl <0150a>
Ort <0160a>
A03 04109
A04 Leipzig
Bundesland <0130>
A05 Sachsen
Postfach <0130>
Postleitzahl (zu Postfach)
A06
A07
Ort (zu Postfach) <0160b>
A08
Telefon-Nr.: <0270>
Fax-Nr.: <0281>
A11 +49 341 123-0
A12 +49 341 123-5605
E-Mail-Adresse
A13 info@leipzig.de
S00 Ausführende Stelle
Name <0210>
S01 Stadt Leipzig
Straße <0225>
S02 Martin-Luther-Ring 4-6
Postleitzahl <0230a>
Ort <0240a>
S03 04109
S04 Leipzig
Bundesland <0220>
S05 Sachsen
Postfach <0230b>
Postleitzahl (zu Postfach)
S06
S07
Telefon-Nr.:
Ort <0240b>
S08
Fax-Nr.:
S11 +49 341 123-0
S12 +49 341 123-5605
E-Mail-Adresse
S13 info@leipzig.de
FKZ:
2
Online-Kennung:
100372669
SKI Personenbezogene Daten
Kontaktpersonen der Kommune
Anrede
Vorname
P01 Frau
Name <0294>
P02 Susanne
akad. Grad
P03 Metz
Telefon-Nr.: <0295>
P04
Fax-Nr.: <0297>
P05 +49 341 123-5300
P06 +49 341 123-5305
E-Mail-Adresse <0296>
P07 susanne.metz@leipzig.de
.
Funktion
P08 Amtsleiterin Leipziger Städtische Bibliotheken
.
2. Ansprechperson Projekleitung
Anrede
Vorname
Name <0294>
Frau
Pantzer
Juliana
akad. Grad
Telefon-Nr.:
Fax-Nr.:
+49 341 123-2013
+49 341 123-2075
E-Mail-Adresse
juliana.pantzer@leipzig.de
Funktion
P08 Referentin im Referat Grundsatz und Koordination
.
1. Administrative Ansprechperson (im Falle einer Bewilligung)
Anrede
P08 Herr
Vorname
P09 Stefan
Telefon-Nr.: <0270>
Name <0294>
akad. Grad
P10 Arnold
P11
Fax-Nr.: <0281>
P12 +49 341 123-5371
P13 +49 341 123-5305
E-Mail-Adresse <0280>
P14 stefan.arnold@leipzig.de
.
2. Weitere Kontaktperson(nur während der Antragsphase)
Anrede
P38 Herr
Vorname
P39 Jan
Name <0294>
akad. Grad
P40 Teichert
Telefon-Nr.: <0270>
P41
Fax-Nr.: <0281>
P42 +49 341 123-5326
P43 +49 341 123-5305
E-Mail-Adresse <0280>
P44 jan.teichert@leipzig.de
D00 Datenschutzhinweis:
FKZ:
3
Online-Kennung:
100372669
D01 Die in der Skizze enthaltenen personenbezogenen Daten und sonstigen Angaben werden vom Empfänger
der Skizze und seinen Beauftragten im Rahmen seiner/ihrer Zuständigkeit erhoben, verarbeitet und genutzt.
Eine Weitergabe dieser Daten an andere Stellen richtet sich nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
bzw. diesem vorgehenden Rechtsvorschriften (§1 Abs. 3 BDSG).
Soweit in der Skizze personenbezogene Daten von Beschäftigten des/der
Einreicher(s)(in) oder sonstigen natürlichen Personen enthalten sind, wurden diese
entsprechend den Datenschutzhinweisen informiert und deren Einverständnis
eingeholt.
FKZ:
4
Online-Kennung:
100372669
Ja
SKI Vorhabenbezogene Daten
V00
Projekttitel
V05 L_Stadtbibliothek
Projektthema <0100>
V06 Sanierung der STB Südvorstadt und bauliche Vorbereitung der Teilnutzung durch die Musikschule Leipzig
Kurzbeschreibung
Kurzbeschreibung des Projekts
Mit der Maßnahme soll der denkmalgeschützte Bibliotheksbau, der im Stile des Neuen Bauens 1930
errichtet wurde und im besonderen Maße für die Tradition der öffentlichen Bibliotheken in Leipzig steht,
vollständig saniert, brandschutztechnisch ertüchtigt und für eine multifunktionale Nutzung umgestaltet
werden. Das Haus ist im sehr dynamischen Umfeld des Leipziger Südens ein besonderer kultureller und
sozialer Treffpunkt, der als barrierearm, niedrigschwellig und kommerzfrei zu kennzeichnen ist. Diese
Funktionen sollen durch die Maßnahme nachhaltig gesichert und qualitativ untermauert werden.
Darüber hinaus stärkt das Vorhaben das Haus als kooperationsfreudigen und teilhabeorientierten Kulturort.
Durch die dauerhafte Nutzung einer Teilfläche durch die Musikschule Leipzig, welche erst durch die
Sanierung möglich wird, wird diese Funktion nachhaltig institutionalisiert. Die Stadtteilbibliothek (STB)
Südvorstadt entwickelt sich auch damit konsequent zu einem offenen Ort der Begegnung im Stadtteil.
Konkret wird das Vorhaben die baulichen Maßnahmen Sanierung der Gebäudehülle, innere Sanierung,
Erneuerung der technischen Anlagen und Sanierung der Außenanlagen umfassen. Mit den genannten
Maßnahmen werden multifunktionale Nutzbarkeit, Flächenzuwachs, Optimierung der technischen
Ausstattung und Erhöhung der Aufenthaltsqualität als Nutzungsverbesserungen angestrebt.
Begründung für das Projekt incl. seiner städtebaulichen Einbindung bzw. dem
Quartiersbezug
Begründung für das Projekt
Das Projekt soll zur Stabilisierung und positiven Entwicklung des gesamten Quartiers im Leipziger Süden
beitragen. Die STB Südvorstadt bietet heute rund 45.000 Medien zur Ausleihe an und trägt mit rund 345.000
Entleihungen, 85.000 Besuchern und etwa 110 Veranstaltungen pro Jahr (Stand 2017) erheblich zur
Erfüllung der Aufgaben und Funktionen der Leipziger Städtischen Bibliotheken (LSB) bei. Das Gebäude
wurde – wie die Schwestereinrichtung im Stadtteil Plagwitz – als kommunaler Bibliotheksbau errichtet und
trägt den Namen des Begründers der Leipziger Bücherhallen (Walter-Hofmann-Bibliothek). Sie steht damit
im besonderem Maße für die über hundertjährige Tradition Öffentlicher Bibliotheken in Leipzig.
Im dynamischen Umfeld des Einzugsgebiets, das die Südvorstadt und Connewitz sowie Teile Schleußigs,
Marienbrunns, des Zentrums-Süd und des Zentrums-Südost umfasst, kommt der breit vernetzten STB
bereits heute eine besondere Relevanz als (inter)kultureller und Bildungstreffpunkt zu. Diese Rolle soll mit
der Umsetzung des Projektes gestärkt, weiterentwickelt und ausgebaut werden. Insbesondere für die
geplante multifunktionale Nutzung des Gebäudes gemeinsam mit der Musikschule, die Erweiterung der
Angebote für Familien und der Ausbau der Veranstaltungsarbeit mit Partnern im Quartier sind die Sanierung
des Hauses und bauliche Veränderungen unabdingbare Voraussetzung.
Die Maßnahme ist aufgrund der vorgenannten Kriterien und Zielsetzungen in die strategische Planung der
Stadt (INSEK 2030) sowie die Fachplanung (Bibliotheksentwicklungskonzeption 2016 – 2020) aufgenommen
worden.
FKZ:
5
Online-Kennung:
100372669
Ziele und Zweck des Projekts
Ziele und Zweck
Die Maßnahme dient zunächst auf das Gebäude bezogen der Erhaltung des denkmalgeschützten Objektes
in einem schutzwürdigen Gesamtensemble. Zudem soll die gesamte Haustechnik auf einen zeitgemäßen
Stand gehoben werden, was einerseits Energieverbrauch und –kosten senken wird und andererseits den
Anspruchsgruppen neue Services sowie Funktionen zur Verfügung stellt. Durch die institutionalisierte
Kooperation mit der Musikschule Leipzig ist eine effektivere Nutzung öffentlicher Flächen in einem Quartier
Leipzigs angestrebt, das ausgeprägte Flächenkonkurrenzen aufweist. Zusätzlich werden dadurch schulische
Flächen in ihrer Auslastung entlastet. Inhaltlich ergeben sich aus der verstetigten Zusammenarbeit neue
Impulse und Möglichkeiten für die Bevölkerung des Einzugsgebietes.
Durch optimierte räumliche Zuschnitte, eine zeitgemäße Anbindung an das Internet sowie das Leitmotiv der
Flexibilität wird das Haus für vielfältige neue Nutzungen geöffnet und auf einen zukunftsfähigen Stand
gehoben. Damit wird eine nachhaltig verbesserte Versorgung des Umfelds mit bibliothekarischen Services,
frei und kreativ nutzbarer Fläche sowie kommerzfreien Räumen umgesetzt. Die Angebote der Musikschule
können im Quartier ausgebaut und verankert werden. In einem sich stetig verdichteten Einzugsgebiet sollen
so gleichberechtigt nutzbare Sphären erhalten werden.
Erfüllung der Auswahlkriterien
Erfüllung der Auswahlkriterien
1.
begründeter Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt und zur sozialen Integration im Quartier:
Das Vorhaben ermöglicht die Weiterentwicklung der STB als kooperationsfreudigen und teilhabeorientierten
Kultur- und Bildungsort im Quartier. Die STB stärkt konsequent ihr Profil als offener, nicht-kommerzieller und
interkulturellem Ort der Begegnung im Stadtteil.
2.
Machbarkeit und zügige Umsetzbarkeit; langfristige Nutzbarkeit:
Der Planungsbeschluss liegt vor, die Vorbereitungen zur Planung haben begonnen, Mittel für die
Baumaßnahme sind in der Planung des Haushalts 2019-2021 aufgenommen, Erfahrungen der Sanierung
der Schwestereinrichtung im Stadtteil Plagwitz zeigen, dass die Baumaßnahme innerhalb von 1 ½ Jahren
umsetzbar ist.
3.
städtebauliche Eingliederung in das Wohnumfeld und baukulturelle Qualität:
Das Bibliotheksgebäude steht unter Denkmalschutz und ist eines von zwei kommunalen
Bibliotheksgebäuden Leipzigs; das Gebäude ist eingebettet in eine zeitgleich errichtete Wohnanlage und
damit seit Gründungszeit in das Wohnumfeld städtebaulich wie bedarfsorientiert eingegliedert.
4.
überdurchschnittliche fachliche Qualität, insbesondere bezüglich des gesellschaftlichen
Zusammenhalts und der sozialen Integration:
Die STB wird durch die Maßnahme mehr als ein Ort des Lesens und der Ausleihe von Büchern sein. Sie
wird im Zuge der Sanierung konsequent zu einem zentralen Raum im Quartier, in dem herkunfts- und
interessenübergreifend Begegnung stattfindet, weiterentwickelt. In Zeiten des digitalen Wandels und
zunehmender Diversität ist sie in ihrem Einzugsgebiet wichtig für die Vermittlung von Medienkompetenzen
und als aktiver Ort gesellschaftlicher Debatten. Der Besuch und die Vor-Ort-Nutzung der STB sind mit
keinen finanziellen oder sozialen Hürden verbunden. Sie macht damit die kulturelle, soziale und digitale
Teilhabe gemeinwohlorientiert und generationenübergreifend möglich.
5.
hohes Innovationspotential:
Die multifunktionale Nutzbarkeit der Räume und Flächen, die enge Kooperation mit der Musikschule
bezüglich der Veranstaltungsarbeit und der Angebote für Kinder und Jugendliche, die Optimierung der
technischen Ausstattung, die deutliche Erhöhung der Aufenthaltsqualität sowie die geplante konsequente
Öffnung der STB in den Stadtteil (Kooperationen, Netzwerke, Veranstaltungen, etc.) stellen auch im Sinne
des Leipziger INSEK 2030 erhebliche Innovationen dar.
FKZ:
6
Online-Kennung:
100372669
Fördermaßnahmen
Fördermaßnahmen
Folgende Einzelmaßnahmen sind vorgesehen:
1.)
Sanierung der Gebäudehülle:
• denkmalgerechte Sanierung des Dachstuhles inkl. Flachdachabdichtung,
• Sanierung der Klinkerfassade, Fliesenplatten und Putzflächen,
• Instandsetzung und teilweise Erneuerung von Fenstern und Außentüren,
• Trockenlegungsmaßnahmen für erdberührende Außenwände und Kellerbereiche,
• Erneuerung der Umwehrungen auf öffentlich genutzten Flächen (z.B. Terrasse)
2.)
Innere Sanierung:
• Brand- und Rauchschutzabtrennungen im Treppenhaus,
• Herstellung des erforderlichen Feuerwiderstandes der raumabschließenden Bauteile
• Sanierung von Wand-, Decken- und Bodenbelägen
• Herrichten von Räumen für die Musikschule
3.)
Technische Anlagen:
• Erneuerung der elektrotechnischen Anlage insbesondere der Einbau einer
Sicherheitsbeleuchtung, Einbau einer Hausalarmanlage, Einbau einer Rauch- und
Wärmeabzugsanlage und sonstigen Beleuchtung
• Sanierung der Heizungs- und Sanitäranlagen
• technische Ertüchtigung der Aufzugsanlage
4.)
Außenanlagen:
• Erneuerung der Pflasterflächen
• Sanierung der technischen Anlagen (Leitungen) im Bereich der Außenanlagen
Geplant wird das Projekt bisher ausschließlich mit kommunalen Mitteln. Nach dem Planungsbeschluss wird
seit August 2018 das VgV-Verfahren für die Planung vorbereitet.
Projektbeteiligte und Organisationsstruktur
Projektbeteiligte und Organisationsstruktur
Bauherrenamt: Amt 45 / Leipziger Städtische Bibliotheken
Baufachamt: Amt für Gebäudemanagement
Weitere Beteiligte: Amt für Bauordnung und Denkmalpflege, Musikschule Leipzig „Johann Sebastian Bach“,
Henkel Projektmanagement GmbH
Zwischen dem Amt 45 / Leipziger Städtische Bibliotheken und dem Amt für Gebäudemanagement wurde
eine Protokollvereinbarung geschlossen. Die Leipziger Städtischen Bibliothek beauftragen damit das Amt für
Gebäudemanagement mit der Umsetzung der geplanten Komplettmodernisierung der STB Südvorstadt.
Die Musikschule „Johann Sebastian Bach“ ist als Kooperationspartner in die Maßnahme integriert, da eine
gemeinsame Nutzung des Gebäudes erfolgen soll.
Das Amt für Gebäudemanagement und das Projektmanagementbüro Henkel bereiten gemeinsam das VgVVerfahren vor.
Ablauf- und Zeitplan
FKZ:
7
Online-Kennung:
100372669
V07
Ablauf- und Zeitplan <0900>
Im Jahr 2017 wurde durch den Rat der Stadt Leipzig der Planungsbeschluss gefasst (DS - VI - 04685)
Die Vorbereitung des VgV-Verfahren wurde im August 2018 angestoßen.
Die Planung der Leistungsphasen 1 bis 3 sollen bis Ende 3. Quartal 2019 abgeschlossen sein.
Erstellung des Baubeschlusses bis 4. Quartal 2019.
Stadtratsbeschluss zur Baumaßnahme bis Jahresende 2019.
Die Umsetzung der Baumaßnahme ist für die Jahre 2020 – 2021 vorgesehen.
.
FKZ:
8
Online-Kennung:
100372669
Ausgabenplan: Projektspezifische Maßnahmen
2019
Lfd.
Nr.
1
2
3
4
Maßnahme
Betrag in
EUR
393.500,00
0,00
0,00
0,00
Umsetzung Planungsbeschluss LP 1 bis 3 bis Q 3 201
Baubeschluss bis Ende 2019
Start Baumaßnahme und Umsetzung Baubeschluss
Abschluss Baumaßnahme
2020
Lfd.
Nr.
1
2
Maßnahme
Umsetzung Planungsbeschluss LP 1 bis 3 bis Q 3 201
Baubeschluss bis Ende 2019
3
Start Baumaßnahme und Umsetzung Baubeschluss
4
Abschluss Baumaßnahme
Betrag in
EUR
0,00
0,00
2.000.000,0
0
0,00
2021
Lfd.
Nr.
1
2
3
Maßnahme
Umsetzung Planungsbeschluss LP 1 bis 3 bis Q 3 201
Baubeschluss bis Ende 2019
Start Baumaßnahme und Umsetzung Baubeschluss
4
Abschluss Baumaßnahme
Betrag in
EUR
0,00
0,00
0,00
1.500.000,0
0
Gesamt
Lfd.
Nr.
1
2
Bezeichnung
Betrag in
EUR
393.500,00
0,00
Umsetzung Planungsbeschluss LP 1 bis 3 bis Q 3 201
Baubeschluss bis Ende 2019
3
Start Baumaßnahme und Umsetzung Baubeschluss
2.000.000,0
0
4
Abschluss Baumaßnahme
1.500.000,0
0
.
FKZ:
9
Online-Kennung:
100372669
SKI Finanzierungsplan
Jahr
2019
2020
2021
Gesamt
FKZ:
Projektkosten (1)
0,00
ggf. Mittel
öffentliche
r Fördergeber
(ohne
Bundesanteil) (3)
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
ggf. Mittel
beteiligter
Dritter (2)
393.500,00
2.000.000,
00
1.500.000,
00
3.893.500,
00
10
Förderfähige
Kosten (4)
393.500,00
2.000.000,
00
1.500.000,
00
3.893.500,
00
Online-Kennung:
Landesmittel (5)
0,00
Kommunale
Eigenmittel (6)
Bundesmittel (7)
Mittel
unbeteiligter
Dritter (8)
216.425,00
1.100.000,
00
177.075,00
0,00
900.000,00
0,00
0,00
825.000,00
675.000,00
0,00
0,00
2.141.425,
00
1.752.075,
00
0,00
0,00
100372669
SKI Zusätzliche Angaben und Anlagen der Projektskizze
Darstellungen des Projektes
Mind. zwei bis max. vier zeichnerische, bildliche oder kartografische Darstellungen des Projektes
und seiner Verortung im städtebaulichen Umfeld. Bitte beachten Sie, dass neben der Darstellung
des Projektes sowie den zeichnerischen, bildlichen und kartografischen Darstellungen keine
weiteren Unterlagen für die Vorprüfung Ihres Projektantrages berücksichtigt werden können. Wir
bitten Sie daher von der Zusendung weiterer Materialien (Baupläne, Infotafeln, Broschüren etc.)
zunächst abzusehen.
Nachweis einer Haushaltsnotlage
Ggf. Nachweis einer Haushaltsnotlage durch die zuständige Kommunalaufsicht.
Ratsbeschluss
Nachweis eines Beschlusses über die Unterstützung des Stadt- oder Gemeinderates.
Finanzierungsanteil Dritter
Ggf. Nachweis des Finanzierungsanteils Dritter.
Eigentumsverhältnisse
Ratsbeschluss
Bitte beachten Sie, dass die Bundesmittel dieses Programms nicht für den Erwerb von bundeseigenen Liegenschaften oder die
Sanierung von Liegenschaften im Eigentum des Bundes eingesetzt werden können. Sollte die Umsetzung des Projekts vom
Erwerb von einer (Bundes-)Liegenschaft abhängen oder mit ihm in Zusammenhangstehen, ist mit Vorlage der Projektskizze
nachzuweisen, dass der Grundstückskaufvertrag zeitnah abgeschlossen wird und die Machbarkeit des Projekts innerhalb des
Förderzeitraums gewährleistet ist. Das betreffende Objekt befindet sich(Mehrfachnennungen möglich):
FKZ:
im Eigentum der Kommune
im Eigentum des Landes
im Eigentum des Bundes
im Eigentum eines kommunalen Unternehmens
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Online-Kennung:
100372669
im Eigentum eines privaten Dritten (auch Vereine u.ä.)
sonstiger Eigentümer
Name des Eigentümers
Anteil der Kommune
Die Kommune befindet sich (bitte auswählen)
nicht in Haushaltsnotlage (kommunaler Anteil bei 55%)
eine Bescheinigung der Kommunalaufsichtsbehörde liegt bei
wird nachgereicht bis:
in Haushaltsnotlage (kommunaler Anteil mindestens 10%)
Datum
Ratsbeschluss
Ein Ratsbeschluss über die Unterstützung des Stadt- und Gemeinderates
liegt bei
wird nachgereicht bis:
Datum
20.09.2018
Geplante Umsetzung des Projekts
FKZ:
Das Projekt wird ausschließlich aus dem Bundesprogramm Sanierung Sport-, Jugend- und
Kultureinrichtungen gefördert.
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Online-Kennung:
100372669
Das Projekt ist ein Bauabschnitt eines Gesamtprojektes, der
ausschließlich aus dem Bundesprogramm Sanierung Sport-,
Jugend- und Kultureinrichtungen gefördert wird.
Gibt es eine finanzielle Beteiligung des Landes?
finanzielle Beteiligung des Landes
Die finanzielle Beteiligung von Stadtstaaten wird als kommunaler Anteil gewertet.
nein
ja
Höhe der Beteiligung
Bescheinigung des Landes
liegt bei
wird nachgereicht bis:
Datum
Gibt es eine finanzielle Beteiligung beteiligter Dritter (z.B. Eigentümer)?
finanzielle Beteiligung beteiligter Dritter
Der finanzielle Beitrag beteiligter Dritter ist nicht Teil der Projektkosten – die Berechnung des kommunalen-Anteils (z. B. 55%)
bezieht sich also auf die Projektkosten abzüglich dieses Anteils.
nein
ja
Höhe der Beteiligung
wird nachgereicht bis:
Datum
Bescheinigung beteiligter Dritter
liegt bei
Gibt es eine finanzielle Beteiligung unbeteiligter Dritter (z. B. Spenden)?
Beteiligung unbeteiligter Dritter
Als unbeteiligte Dritte gelten solche natürlichen oder juristischen Personen, die keine rechtlichen, personellen oder
wirtschaftlichen Beziehungen zum Projektträger, Bauherrn oder Vorhaben haben. Insbesondere dürfen sie nicht selbst
Förderempfänger oder Nutznießer der Förderung sein (z. B. unabhängige Stiftungen oder Spender). Durch die Beteiligung von
Dritten kann der kommunale Anteil reduziert werden. Der Mindestanteil der Kommune beträgt aber in jedem Fall 10% (gilt auch
für Kommunen in Haushaltsnotlage).
FKZ:
13
Online-Kennung:
100372669
nein
ja
Höhe der Beteiligung
Bescheinigung unbeteiligter Dritter
liegt bei
wird nachgereicht bis:
Datum
FKZ:
14
Online-Kennung:
100372669
Anlagen
Dokumenttyp
Dateiname
Ergänzende Anhänge
Ergänzende Anhänge
Ergänzende Anhänge
Ergänzende Anhänge
FKZ:
L_Stadtbibliothek_Lageplan.pdf
L_Stadtbibliothek_Nordansicht.pdf
L_Stadtbibliothek_Südansicht.pdf
L_Stadtbibliothek_Westansicht.pdf
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Online-Kennung:
Beschreibung
Lageplan im Umfeld
Nordansicht
Südansicht
Westansicht
100372669