Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1396034.pdf
Größe
132 kB
Erstellt
04.05.18, 12:00
Aktualisiert
20.09.18, 05:29
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-05755-VSP-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport
Betreff:
Sonderprogramm Kunstrasenplätze und Änderung Sportförderrichtlinie
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Finanzen
Ratsversammlung
11.09.2018
17.09.2018
19.09.2018
Bestätigung
Vorberatung
Beschlussfassung
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
☐
Rechtswidrig und/oder
☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig.
☐
Zustimmung
☐ Ablehnung
☒
Zustimmung mit Ergänzung
☐ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
☐
Alternativvorschlag
☐ Sachstandsbericht
Beschlussvorschlag:
1. Die Stadtverwaltung prüft, vor dem Hintergrund der Bewerbung um die Fußball-EM 2024,
die Einrichtung eines Sonderprogramms zum Bau von Kunstrasenplätzen bzw.
entsprechenden Alternativen.
2. Die Sportförderrichtlinie des Freistaates Sachsen unterscheidet in der Förderhöhe
zwischen gedeckten und ungedeckten Sportstätten. Die Stadtverwaltung setzt sich daher
gegenüber dem Freistaat Sachsen für eine einheitliche Förderquote von 50 Prozent ein.
3. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Förderbedingungen des Sonderprogrammes
derart auszuarbeiten, dass insbesondere der Bau von Kunstrasenplätzen aus
umweltfreundlichen, nachwachsenden und recyclebaren Füllmaterialien, wie z.B. KorkKokosfasern, durch zusätzliche Förderanreize berücksichtigt und gegenüber anderen
Füllmaterialien bevorzugt förderfähig ist.
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Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
X
Finanzielle Auswirkungen
Nein*
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
X
nein
wenn ja,
X
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
* Das Entstehen finanzieller Auswirkungen ist abhängig vom Prüfergebnis und der daraus
resultierenden Entscheidung.
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Sachverhalt:
zu 1.:
Auf Grundlage der Fachförderrichtlinie Sport (VI-DS-03633, RV vom 17.05.2017) kofinanziert
die Stadt Leipzig Vereinsbauvorhaben auf und in kommunalen Pachtsportstätten. Im
Haushalt der Stadt Leipzig stehen zu diesem Zweck jährlich 1,5 Mio. EUR für alle
Sportstättentypen und für alle Sportarten zur Verfügung.
Der Großteil dieser Investitionen erfolgte und erfolgt auf den Sportplatzanlagen zugunsten
der Sportart Fußball. Die Antragssummen waren in den letzten Jahren stets höher als das
zur Verfügung stehende Budget. So beträgt aktuell der Gesamtwertumfang aller bei der
Stadt Leipzig beantragten Investitionsprojekte für Fußball im Jahr 2018 mehr als
9,3 Mio. EUR. Dafür wurden Fördermittel in Höhe von fast 4,3 Mio. EUR bei der Stadt
Leipzig beantragt. Das allein entspricht in etwa dem Dreifachen des zur Verfügung
stehenden Budgets für alle Sportstättentypen und Sportarten.
Von den 9,3 Mio. EUR waren gemäß Antragstellung allein 7,2 Mio. EUR für
Kunstrasenprojekte vorgesehen. Das Antragsvolumen bei der Stadt Leipzig dafür beträgt ca.
3,25 Mio. EUR, also mehr als das Doppelte des Budgets für 2018. Die Höhe des
Antragsvolumens der Fußballvereine spiegelt die Entwicklung des organisierten Fußballs in
Leipzig wider. Die Zahl der Vereinsfußballspieler/innen in Leipzig ist in den letzten Jahren
stark gewachsen, zu 4/5 im Kinder- und Jugendbereich. Im Jahr 2011 waren es noch 10.381
Mitglieder, davon 4.761 im Kindes- und Jugendalter. Anfang 2018 waren bereits 12.863
Mitglieder, darunter 6.773 im Kindes- und Jugendalter, in der Vereinsstatistik erfasst. Bis
zum Jahr 2024 prognostiziert das „Sportprogramm 2024“ für das Stadtgebiet Leipzigs eine
Gesamtmitgliederzahl von 16.300, davon 8.500 im Kindes- und Jugendalter.
Fast alle normierten Fußball-Sportanlagen im kommunalen Eigentum sind verpachtet
(54 von 62). Diese kommunalen Sportplatzanlagen (SPA) geraten u.a. aufgrund der
Bevölkerungszunahme und des „RB-Effektes“ zunehmend an ihre Nutzerkapazitätsgrenzen.
Mit 32 von 54 verpachteten SPA ist weit über die Hälfte dieses Sportstättenbestandes bereits
voll ausgelastet. 16 SPA haben - unabhängig von ihrem Bau- und Ausstattungszustand - nur
noch sehr geringe und 6 SPA vergleichsweise etwas mehr Kapazitäten für Neuaufnahmen
von organisierten Fußballinteressierten.
Stark ausgelastete bzw. übernutzte SPA liegen nicht immer neben den nur noch wenigen
SPA mit Aufnahmereserven. Das führt kleinräumig, aber sogar auch großräumig zu
Versorgungsengpässen; so in den Stadtbezirken Nord, Süd, Ost, Mitte, Südwest und AltWest. In den Stadtbezirken Nord, Süd, Ost, Mitte und Alt-West wird der Nutzungsdruck
aufgrund neu entstehender Wohnquartiere (Quelle: INSEK 2030) in den nächsten Jahren
noch erheblich ansteigen. Die wachsende und sich stark verdichtende Stadt lässt in den
Wohnquartieren kaum Raum mehr für neue normierte SPA (Flächenbedarf mindestens
10.000 m²). Dass bedeutet, dass die Auslastbarkeit der Bestandsanlagen mit angemessenen
sporttechnologischen Ausstattungen (Kunstrasenplätzen und Flutlichtanlagen) gesteigert
werden muss, auch um die erwartete sportartspezifische Entwicklung mit Blick auf die UEFA
Euro 2024 aufzufangen.
Deshalb wird im Rahmen der Aufstellung des Doppelhaushaltes 2019/2020 ein zusätzliches,
zweckgebundenes Budget in Höhe von 500.000 EUR u. a. für die Kofinanzierung von
Kunstrasenplatzprojekten auf Pachtsportanlagen eingeführt, zur Entlastung des allgemeinen
Investitionsförderbudgets für bauliche Aufwertungen anderer Anlagen (z.B. Sanitärgebäude)
und auch anderer Sportarten (z.B. Leichtathletik- und Wassersportanlagen). Eine fokussierte
investive Förderung nur auf Fußball würde der Entwicklung des organisierten Sports in
Leipzig nicht gerecht werden. Seit 2009 ist seine Mitgliederzahl um 27% gewachsen, verteilt
auf 120 Sportarten.
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Zusätzliche Versuche des Einwerbens von Mitteln des Bundes, von (fußballnahen)
Stiftungen und von Unternehmen haben nach dem erfolgreichen Prinzip der
Investitionsförderung von Seiten der Sportvereine als Bauherren zu erfolgen, um ihren
erforderlichen Eigenanteil aufbringen zu können.
Die Sportvereine werden gemäß Pachtvertrag bereits seit Anfang der 90er Jahre mit einer
zweckgebundenen, städtischen Beteiligung bei der Pflege und Unterhaltung der
Pachtsportstätten unterstützt, sodass die Prüfung einer Unterstützung der Sportvereine bei
der Sportstättenpflege nicht mehr erforderlich ist. Gegebenenfalls sind Anpassungen
notwendig hinsichtlich des Pflegeaufwandes für Kunstrasen und dessen Berücksichtigung in
der Berechnungsmatrix.
zu 2.:
Derzeit werden vom Land gemäß der sächsischen Sportförderrichtlinie* ungedeckte
Sportstätten, also alle Sportarten mit Sportstätten unter freiem Himmel, mit einer
Förderquote von 30 Prozent gefördert. Für gedeckte Sportstätten sind es 50%. Eine
Vereinheitlichung auf eine 50 prozentige Förderung ist aus kommunaler Sicht durchaus
wünschenswert.
In einem Fragebogen des Sächsischen Staatsministeriums des Innern beantwortete das Amt
für Sport am 10.01.2017 die Frage nach gewünschten Veränderungen in der sächsischen
Sportförderrichtlinie dahingehend, dass die Förderquote für ungedeckte Sportstätten auch
auf 50 % angehoben werden sollte. Die Diskussion darüber ist noch nicht abgeschlossen.
Entscheidungsbefugt zu Veränderungen ist aber letztlich der Sächsische Landtag.
* Sportförderrichtlinie vom 5. Mai 2009 (SächsABl. S. 890), die zuletzt durch die Richtlinie vom 30. August 2017
(SächsABl. S. 1182) geändert worden ist, zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 4. Dezember 2017
(SächsABl.SDr. S. S 352
zu 3.:
Die Förderbedingungen können im Sinne des Beschlusspunktes 3 erarbeitet werden, sofern
durch die Verwendung dieser Materialien nicht die Funktionalität und die Haltbarkeit der
Kunstrasenplätze gemindert sind. Seit 2017 erlässt die Stadt Leipzig in Förderbescheiden
die Auflage, dass Fördermittelempfänger für die Investition in Kunstrasenplätze keine
Anlagen mit krebs-erregenden Inhaltsstoffen errichten dürfen.
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