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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1396034.pdf
Größe
132 kB
Erstellt
04.05.18, 12:00
Aktualisiert
20.09.18, 05:29

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-05755-VSP-01 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport Betreff: Sonderprogramm Kunstrasenplätze und Änderung Sportförderrichtlinie Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Finanzen Ratsversammlung 11.09.2018 17.09.2018 19.09.2018 Bestätigung Vorberatung Beschlussfassung Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre ☐ Rechtswidrig und/oder ☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig. ☐ Zustimmung ☐ Ablehnung ☒ Zustimmung mit Ergänzung ☐ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln ☐ Alternativvorschlag ☐ Sachstandsbericht Beschlussvorschlag: 1. Die Stadtverwaltung prüft, vor dem Hintergrund der Bewerbung um die Fußball-EM 2024, die Einrichtung eines Sonderprogramms zum Bau von Kunstrasenplätzen bzw. entsprechenden Alternativen. 2. Die Sportförderrichtlinie des Freistaates Sachsen unterscheidet in der Förderhöhe zwischen gedeckten und ungedeckten Sportstätten. Die Stadtverwaltung setzt sich daher gegenüber dem Freistaat Sachsen für eine einheitliche Förderquote von 50 Prozent ein. 3. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Förderbedingungen des Sonderprogrammes derart auszuarbeiten, dass insbesondere der Bau von Kunstrasenplätzen aus umweltfreundlichen, nachwachsenden und recyclebaren Füllmaterialien, wie z.B. KorkKokosfasern, durch zusätzliche Förderanreize berücksichtigt und gegenüber anderen Füllmaterialien bevorzugt förderfähig ist. 1/4 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: X Finanzielle Auswirkungen Nein* wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: X nein wenn ja, X nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat * Das Entstehen finanzieller Auswirkungen ist abhängig vom Prüfergebnis und der daraus resultierenden Entscheidung. 2/4 Sachverhalt: zu 1.: Auf Grundlage der Fachförderrichtlinie Sport (VI-DS-03633, RV vom 17.05.2017) kofinanziert die Stadt Leipzig Vereinsbauvorhaben auf und in kommunalen Pachtsportstätten. Im Haushalt der Stadt Leipzig stehen zu diesem Zweck jährlich 1,5 Mio. EUR für alle Sportstättentypen und für alle Sportarten zur Verfügung. Der Großteil dieser Investitionen erfolgte und erfolgt auf den Sportplatzanlagen zugunsten der Sportart Fußball. Die Antragssummen waren in den letzten Jahren stets höher als das zur Verfügung stehende Budget. So beträgt aktuell der Gesamtwertumfang aller bei der Stadt Leipzig beantragten Investitionsprojekte für Fußball im Jahr 2018 mehr als 9,3 Mio. EUR. Dafür wurden Fördermittel in Höhe von fast 4,3 Mio. EUR bei der Stadt Leipzig beantragt. Das allein entspricht in etwa dem Dreifachen des zur Verfügung stehenden Budgets für alle Sportstättentypen und Sportarten. Von den 9,3 Mio. EUR waren gemäß Antragstellung allein 7,2 Mio. EUR für Kunstrasenprojekte vorgesehen. Das Antragsvolumen bei der Stadt Leipzig dafür beträgt ca. 3,25 Mio. EUR, also mehr als das Doppelte des Budgets für 2018. Die Höhe des Antragsvolumens der Fußballvereine spiegelt die Entwicklung des organisierten Fußballs in Leipzig wider. Die Zahl der Vereinsfußballspieler/innen in Leipzig ist in den letzten Jahren stark gewachsen, zu 4/5 im Kinder- und Jugendbereich. Im Jahr 2011 waren es noch 10.381 Mitglieder, davon 4.761 im Kindes- und Jugendalter. Anfang 2018 waren bereits 12.863 Mitglieder, darunter 6.773 im Kindes- und Jugendalter, in der Vereinsstatistik erfasst. Bis zum Jahr 2024 prognostiziert das „Sportprogramm 2024“ für das Stadtgebiet Leipzigs eine Gesamtmitgliederzahl von 16.300, davon 8.500 im Kindes- und Jugendalter. Fast alle normierten Fußball-Sportanlagen im kommunalen Eigentum sind verpachtet (54 von 62). Diese kommunalen Sportplatzanlagen (SPA) geraten u.a. aufgrund der Bevölkerungszunahme und des „RB-Effektes“ zunehmend an ihre Nutzerkapazitätsgrenzen. Mit 32 von 54 verpachteten SPA ist weit über die Hälfte dieses Sportstättenbestandes bereits voll ausgelastet. 16 SPA haben - unabhängig von ihrem Bau- und Ausstattungszustand - nur noch sehr geringe und 6 SPA vergleichsweise etwas mehr Kapazitäten für Neuaufnahmen von organisierten Fußballinteressierten. Stark ausgelastete bzw. übernutzte SPA liegen nicht immer neben den nur noch wenigen SPA mit Aufnahmereserven. Das führt kleinräumig, aber sogar auch großräumig zu Versorgungsengpässen; so in den Stadtbezirken Nord, Süd, Ost, Mitte, Südwest und AltWest. In den Stadtbezirken Nord, Süd, Ost, Mitte und Alt-West wird der Nutzungsdruck aufgrund neu entstehender Wohnquartiere (Quelle: INSEK 2030) in den nächsten Jahren noch erheblich ansteigen. Die wachsende und sich stark verdichtende Stadt lässt in den Wohnquartieren kaum Raum mehr für neue normierte SPA (Flächenbedarf mindestens 10.000 m²). Dass bedeutet, dass die Auslastbarkeit der Bestandsanlagen mit angemessenen sporttechnologischen Ausstattungen (Kunstrasenplätzen und Flutlichtanlagen) gesteigert werden muss, auch um die erwartete sportartspezifische Entwicklung mit Blick auf die UEFA Euro 2024 aufzufangen. Deshalb wird im Rahmen der Aufstellung des Doppelhaushaltes 2019/2020 ein zusätzliches, zweckgebundenes Budget in Höhe von 500.000 EUR u. a. für die Kofinanzierung von Kunstrasenplatzprojekten auf Pachtsportanlagen eingeführt, zur Entlastung des allgemeinen Investitionsförderbudgets für bauliche Aufwertungen anderer Anlagen (z.B. Sanitärgebäude) und auch anderer Sportarten (z.B. Leichtathletik- und Wassersportanlagen). Eine fokussierte investive Förderung nur auf Fußball würde der Entwicklung des organisierten Sports in Leipzig nicht gerecht werden. Seit 2009 ist seine Mitgliederzahl um 27% gewachsen, verteilt auf 120 Sportarten. 3/4 Zusätzliche Versuche des Einwerbens von Mitteln des Bundes, von (fußballnahen) Stiftungen und von Unternehmen haben nach dem erfolgreichen Prinzip der Investitionsförderung von Seiten der Sportvereine als Bauherren zu erfolgen, um ihren erforderlichen Eigenanteil aufbringen zu können. Die Sportvereine werden gemäß Pachtvertrag bereits seit Anfang der 90er Jahre mit einer zweckgebundenen, städtischen Beteiligung bei der Pflege und Unterhaltung der Pachtsportstätten unterstützt, sodass die Prüfung einer Unterstützung der Sportvereine bei der Sportstättenpflege nicht mehr erforderlich ist. Gegebenenfalls sind Anpassungen notwendig hinsichtlich des Pflegeaufwandes für Kunstrasen und dessen Berücksichtigung in der Berechnungsmatrix. zu 2.: Derzeit werden vom Land gemäß der sächsischen Sportförderrichtlinie* ungedeckte Sportstätten, also alle Sportarten mit Sportstätten unter freiem Himmel, mit einer Förderquote von 30 Prozent gefördert. Für gedeckte Sportstätten sind es 50%. Eine Vereinheitlichung auf eine 50 prozentige Förderung ist aus kommunaler Sicht durchaus wünschenswert. In einem Fragebogen des Sächsischen Staatsministeriums des Innern beantwortete das Amt für Sport am 10.01.2017 die Frage nach gewünschten Veränderungen in der sächsischen Sportförderrichtlinie dahingehend, dass die Förderquote für ungedeckte Sportstätten auch auf 50 % angehoben werden sollte. Die Diskussion darüber ist noch nicht abgeschlossen. Entscheidungsbefugt zu Veränderungen ist aber letztlich der Sächsische Landtag. * Sportförderrichtlinie vom 5. Mai 2009 (SächsABl. S. 890), die zuletzt durch die Richtlinie vom 30. August 2017 (SächsABl. S. 1182) geändert worden ist, zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 4. Dezember 2017 (SächsABl.SDr. S. S 352 zu 3.: Die Förderbedingungen können im Sinne des Beschlusspunktes 3 erarbeitet werden, sofern durch die Verwendung dieser Materialien nicht die Funktionalität und die Haltbarkeit der Kunstrasenplätze gemindert sind. Seit 2017 erlässt die Stadt Leipzig in Förderbescheiden die Auflage, dass Fördermittelempfänger für die Investition in Kunstrasenplätze keine Anlagen mit krebs-erregenden Inhaltsstoffen errichten dürfen. 4/4