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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1417287.pdf
Größe
22 MB
Erstellt
06.07.18, 12:00
Aktualisiert
20.09.18, 09:47

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Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-06083 Status: öffentlich Eingereicht von Beigeordnete für Stadtentwicklung und Bau Betreff: Städtebaulicher Vertrag zur straßenseitigen Erschließung des Gewerbegebietes an der Berliner Brücke- südlicher Teil mit Anbindung an die Rackwitzer Straße Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Stadtentwicklung und Bau Ratsversammlung 24.10.2018 Beschlussfassung Beschlussvorschlag: 1. Der beigefügte städtebauliche Vertrag zwischen der Stadt Leipzig und der Gewerbepark Berliner Brücke GmbH & Co.KG zur straßenseitigen Erschließung des Gewerbegebietes an der Berliner Brücke- südlicher Teil mit Anbindung an die Rackwitzer Straße wird seitens der Stadt abgeschlossen. 2. Die ggf. ab dem Haushaltsjahr 2020 anfallenden Folgekosten in Höhe von 12.026,50 Euro sind innerhalb des gesamtstädtischen Haushalts gedeckt. 3. Der Oberbürgermeister, vertreten durch das Dezernat Stadtentwicklung und Bau, Verkehrs- und Tiefbauamt, wird ermächtigt, ggf. Detailfragen im städtebaulichen Vertrag noch nachzuverhandeln. 4. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, das Widmungsverfahren über eine Teilfläche des Flurstücks 2758/15 der Gemarkung Leipzig gemäß § 6 des Sächsischen Straßengesetzes einzuleiten. 1/5 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. (siehe Anlage Prüfkatalog) Schaffung von Rahmenbedingungen für Arbeitsplätze (siehe Anlage Prüfkatalog) Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen nein X wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt bis Höhe in EUR bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE X nein von wenn ja, wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Öff. Verkehrsflächen ca. 5.544,00 €/a 1.100.54.1.0.01 Oberflächen1.100.54.1.0.01 entwässerung Konto 42419150 ca. 3.082,50 €/a Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) s. Sachverhalt Beleuchtung Unterhaltung Ca. 2020€/a 1.100541.001.09 Beleuchtung Strom Ca. 1.380€/a 1.100.5410.01 Konto 42711200 Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: X nein wenn ja, X nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 2/5 Sachverhalt: Die Gewerbepark Berliner Brücke GmbH & Co. KG (GBB) ist seit 12.07.2016 gemäß Auflassung vom 07.04.2016 Eigentümerin der Flurstücke im Grundbuch von Leipzig, Gemarkung Leipzig, Blatt 30276, Flur 2758/15, 2758/17 und 2758/18 in einer Gesamtgröße von ca. 10 ha Größe an der Berliner Brücke, Leipzig mit teils aufstehenden Gebäuden. Mit der Verkäuferin dieser Flurstücke hat die Stadt am 11.03.2015 einen städtebaulichen Vertrag über die Verpflichtung der Verkäuferin als Erschließungsträger zur Planung und Herstellung der Wollkämmereistraße als künftig öffentliche Straße auf der Grundlage des Stadtratsbeschlusses Nr. RBV-1362/12 vom 20.09.2012 abgeschlossen. Zur Schaffung von Baurecht war durch die Stadt Leipzig ein Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes eingeleitet worden. Das seinerzeit als Bebauungsplan Nr. 244 „Gewerbegebiet an der Berliner Brücke“ begonnene Bebauungsplanverfahren ist nicht zu Ende geführt worden. Weil planungsrechtlich die nachprägende Wirkung der vorherigen Bebauung zu berücksichtigen ist, beurteilen sich Bauvorhaben in dem geplanten Gewerbegebiet nach § 34 BauGB. Der Erschließungsträger plant die Weiterentwicklung des Gewerbegebietes als „Gewerbepark Berliner Brücke“ im südlichen Teil auf seinen Flurstücken. Zur straßenseitigen Erschließung dieser geplanten Gewerbeflächen im südlichen Teil verpflichtet sich der Erschließungsträger zur Planung und Herstellung der Erschließungsstraße mit Wendeanlage, der fuß- und radverkehrsläufigen Verbindung der nördlichen und südlichen Wendeanlagen, zum gemäß Verkehrstechnischer Untersuchung Südteil des Büros Brenner BERNARD Ingenieure GmbH vom 17.05.2018 notwendigen Ausbau des Knotens an der Rackwitzer Straße sowie dem erforderlichen Ausbau des vorhandenen öffentlichen Straßenteilstücks gemäß den nachstehenden Regelungen. Da der Erschließungsträger ein Baugrundstück vermietet hat (Neubau einer mechanisierten Zustellbasis (MechZB) für DP DHL in Leipzig sowie Errichtung von 30 PKW-, 54 VAN und 2 Wechselbrückenstellplätzen), bereits nach Erteilung von drei Teilbaugenehmigungen gebaut wird, die Inbetriebnahme für 2018 vorgesehen ist und, weil die genannte Verkehrstechnische Untersuchung eine temporäre Zufahrt (Stand: 31.05.2018 „Schleppkurve 03“) übergangsweise vorschlägt, regelt der Vertrag einerseits die Planung und Herstellung einer provisorischen Zufahrt nur für dieses Bauvorhaben zeitlich befristet bis zur endgültigen Herstellung der Erschließungsanlagen. Dieser Vertrag regelt des Weiteren, dass der Eigentümer als Erschließungsträger die gesamte straßenseitige Erschließung des südlichen Teils des Gewerbegebiets inklusive des endgültigen Ausbaus des Knotens Rackwitzer Straße auf seine Kosten plant und herstellt sowie über eine Sicherheitsleistung für Vertragserfüllung absichert. Dies erfolgt auf der Grundlage der Entwurfsplanung zur straßenseitigen Erschließung des Südteils des Gewerbegebietes über die Erschließungsstraße nebst Wegeverbindung zwischen den beiden Wendeanlagen, der die Stadt am 26.06.2018 mit Bedingungen zugestimmt hat, einer noch einzureichenden und zu genehmigenden Entwurfsplanung für den Ausbau des Knotens Rackwitzer Straße und der jeweils daraus zu entwickelnden und zum Bau freizugebenden Ausführungsplanung. Für den Ausbau des Knotens Rackwitzer Straße bedarf es voraussichtlich eines Planfeststellungsverfahrens. Die straßenseitige Erschließung weiterer Bauvorhaben ist im südlichen Teil des Gewerbegebietes erst nach Abschluss dieses Vertrages gesichert, wenn alle Voraussetzungen durch den Erschließungsträger geschaffen wurden, um den Bau der Erschließungsanlagen nach wirksamem Abschluss dieses städtebaulichen Vertrages beginnen zu können und eine Baufreigabe seitens der Stadt hierzu erteilt wurde. Für Pflege- und Unterhaltungsmaßnahmen an den städtischen Grün- und Biotopflächen sind Zugangs- und Zufahrtsmöglichkeiten zu schaffen und GBB verpflichtet sich, zu Gunsten der 3/5 Stadt entsprechende beschränkt persönliche Dienstbarkeiten in Abstimmung mit dem Amt für Stadtgrün und Gewässer im Grundbuch eintragen zu lassen. Der Erschließungsträger sichert einseitig zu, die erforderlichen Maßnahmen zur straßenseitigen Erschließung gemäß diesem Vertrag durchzuführen. Gemäß städtebaulichem Vertrag sind Leistungen in Höhe von insgesamt 2.478.500,00 € zu erbringen. Der Erschließungsträger sichert diese vertraglichen Verpflichtungen über eine Vertragserfüllungsbürgschaft einer Bank, Sparkasse bzw. eines Kreditversicherungsunternehmens oder durch Einzahlung des Sicherungsbetrages auf ein Verwahrkonto der Stadt ab. Folgekosten Nach der Entscheidung des Stadtrates auf der Grundlage dieser Vorlage, die Erschließungsstraße und den Verbindungsweg zur nördlich gelegenen Wendeanlage künftig als öffentliche Verkehrsanlagen zu widmen, entstehen der Stadt durch die vertragsgemäße Herstellung der öffentlichen Straßen- und Wegeflächen ab dem Zeitpunkt der Übernahme der vertragsgemäß fertiggestellten Erschließungsanlagen, voraussichtlich ab dem Jahr 2020 jährlich Folgekosten. Nach den Ergebnissen der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen beträgt der jährliche erforderliche Unterhaltungsaufwand für Anliegerstraßen 1,10 Euro/ m² pro Jahr. Die künftig durch die Stadt zu unterhaltende, zusätzliche Verkehrsfläche ist insgesamt ca. 5.040 m2 groß, daher ergibt sich ein Bedarf von ca. 5.544,00 Euro pro Jahr (PSP 1.100.54.1.0.01) und für die Oberflächenentwässerung der künftig öffentlichen Flächen entsteht ein Bedarf in Höhe von ca. 3.082,50 Euro pro Jahr (PSP 1.100.54.1.0.01). Für die Unterhaltung der Beleuchtung sind künftig ca.2.020,00 Euro pro Jahr (PSP 1.100.54.1.0.01.09) und den hierfür benötigten Strom 1.380,00 Euro pro Jahr (PSP 1.100.54.1.0.01, Konto 42711100), insgesamt 3.400,00 Euro pro Jahr nötig. Für die Straßenbäume fallen keine Folgekosten beim Amt für Stadtgrün und Gewässer an, weil es sich um Standorte handelt, an denen bereits Bäume standen. Eine genaue Zuordnung zu Jahreszahlen auf dem Vorlagendeckblatt kann deshalb nicht erfolgen, weil der Erschließungsträger auch den endgültigen Ausbau des Knotens Rackwitzer Straße auf der Grundlage einer noch durch ihn einzureichenden Entwurfsplanung planen und herstellen muss und hierfür ggf. ein Planfeststellungsverfahren durchzuführen ist. Daher ist noch nicht genau prognostizierbar, wann die Folgekosten für die Stadt entstehen. Widmung der Erschließungsstraße und der Wegeverbindung zur nördlichen Wendeanlage Der Erschließungsträger möchte die herzustellende Erschließungsstraße mit Wendeanlage (inklusive der Wegeverbindung) auf seinen Wunsch als künftig öffentliche Straße kostenund lastenfrei in das Eigentum der Stadt und die Bau-/ Unterhaltungslast und Verkehrssicherungspflicht der Stadt übergeben und wird daher die technischen Standards einer öffentlichen Straße bei der Planung und bei der Herstellung erfüllen. Voraussetzung einer öffentlichen Widmung und Übernahme ins Eigentum der Stadt ist ein entsprechender Stadtratsbeschluss, da kein Baurecht auf der Grundlage eines Bebauungsplanes vorliegt. Auch die im nördlichen Teil des Gewerbegebietes an der Berliner Brücke sich in Herstellung gelegene Erschließungsstraße Wollkämmereistraße wird als künftig öffentliche Straße auf der Grundlage des Stadtratsbeschlusses Nr. RBV-1362/12 vom 20.09.2012 gewidmet. Die Widmung der Erschließungsstraße und der Wegeverbindung wird nach der Fertigstellung der Verkehrsanlagen verfügt und öffentlich bekannt gemacht. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, das Widmungsverfahren nach § 6 SächsStrG einzuleiten. Nachverhandlungsauftrag für den städtebaulichen Vertrag 4/5 Da sich aus den vom Erschließungsträger noch vorzulegenden Unterlagen, wie z.B. der Entwurfsplanung zum endgültigen Ausbau des Knotenbereiches Rackwitzer Straße, des Beleuchtungsprojektes der Erschließungsstraße und der Wegeverbindung und den hierzu erforderlichen Prüfverfahren noch Änderungen des Vertragsinhalts (Text oder Anlagen) ergeben können, ist es wichtig, dass ein Nachverhandlungsauftrag hierzu dem Dezernat Stadtentwicklung und Bau erteilt wird und damit nötige Vertragsanpassungen ohne erneuten Stadtratsbeschluss möglich sind. Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt /die Schaffung von Arbeitsplätzen Der Vertragspartner sichert mit der Erschließung und Bebauung sein eigenes Tätigkeitsfeld und schafft mit der Durchführung seines Vorhabens auch Effekte für andere beauftragte Unternehmen im Hinblick auf die Sicherung von Arbeitsplätzen. Anlagen: Städtebaulicher Vertrag inklusive Anlagen 1 bis 2a Formular Prüfkatalog Außerdem gehören zum städtebaulichen Vertrag noch die Anlagen 2b bis 8, die wegen ihres Umfangs nicht in gedruckter, sondern nur in elektronischer Form, zur Verfügung gestellt werden. 5/5 1 Städtebaulicher Vertrag (Stand: 04.07.2018) zwischen der Stadt Leipzig, Martin-Luther-Ring 4-6, 04109 Leipzig, vertreten durch den Oberbürgermeister, dieser wiederum vertreten durch die Beigeordnete für Stadtentwicklung und Bau, Frau Dorothee Dubrau - nachfolgend Stadt genannt und der Gewerbepark Berliner Brücke GmbH & Co. KG, Isarstraße 1c, 83026 Rosenheim, vertreten durch Berliner Brücke Verwaltung GmbH, diese wiederum vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christoph Fecke - nachfolgend GBB, Eigentümer oder Erschließungsträger genannt Präambel GBB ist seit 12.07.2016 gemäß Auflassung vom 07.04.2016 Eigentümer der Flurstücke im Grundbuch von Leipzig, Gemarkung Leipzig, Blatt 30276, Flur 2758/15, 2758/17 und 2758/18 in einer Gesamtgröße von ca. 10 ha Größe an der Berliner Brücke, Leipzig mit teils aufstehenden Gebäuden. Mit der Verkäuferin dieser Flurstücke hat die Stadt am 11.03.2015 beim beurkundenden Notar Dr. Wich, Ur.-Nr. 344/2015 in Leipzig einen städtebaulichen Vertrag über die Verpflichtung der Verkäuferin als Erschließungsträger zur Planung und Herstellung der Wollkämmereistraße als künftig öffentliche Straße auf der Grundlage des Stadtratsbeschlusses Nr. RBV-1362/12 vom 20.09.2012 abgeschlossen. Die Erschließungsstraße ist noch nicht endgültig hergestellt und noch nicht öffentlich gewidmet. Hierzu wird wegen des inzwischen erfolgten Eigentümerwechsels der vorbenannten Flurstücke an den Erschließungsträger mit diesem ein gesonderter Vertragsnachtrag geschlossen, der seinen Eintritt in alle Rechte und Pflichten des städtebaulichen Vertrages vom 11.03.2015 des Notars Dr. Wich (Ur.-Nr. 344/2015) an den vorgenannten Flurstücken regelt. Zur Schaffung von Baurecht war durch die Stadt Leipzig ein Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes eingeleitet worden. Das seinerzeit als Bebauungsplan Nr. 244 „Gewerbegebiet an der Berliner Brücke“ begonnene Bebauungsplanverfahren ist nicht zu Ende geführt worden. Weil planungsrechtlich die nachprägende Wirkung der vorherigen Bebauung zu berücksich- 2 tigen ist, beurteilen sich Bauvorhaben in dem geplanten Gewerbegebiet nach § 34 BauGB. Der Erschließungsträger plant die Weiterentwicklung des Gewerbegebietes als „Gewerbepark Berliner Brücke“ im südlichen Teil auf seinen Flurstücken. Zur straßenseitigen Erschließung dieser geplanten Gewerbeflächen im südlichen Teil verpflichtet sich der Erschließungsträger zur Planung und Herstellung der Erschließungsstraße mit Wendeanlage, der fuß- und radverkehrsläufigen Verbindung der nördlichen und südlichen Wendeanlagen, zum gemäß Verkehrstechnischer Untersuchung Südteil des Büros Brenner BERNARD Ingenieure GmbH vom 31.05.2018 notwendigen Ausbau des Knotens an der Rackwitzer Straße sowie dem erforderlichen Ausbau des vorhandenen öffentlichen Straßenteilstücks gemäß den nachstehenden Regelungen. Da der Erschließungsträger bereits ein Baugrundstück vermietet hat (Neubau einer mechanisierten Zustellbasis (MechZB) für DP DHL in Leipzig sowie Errichtung von 30 PKW-, 54 VAN und 2 Wechselbrückenstellplätzen), nach Erteilung von drei Teilbaugenehmigungen gebaut wird, die Inbetriebnahme für 2018 vorgesehen ist und weil die genannte Verkehrstechnische Untersuchung eine temporäre Zufahrt übergangsweise vorschlägt, regelt der Vertrag einerseits die Planung und Herstellung einer provisorischen Zufahrt nur für dieses Bauvorhaben zeitlich befristet bis zur endgültigen Herstellung der Erschließungsanlagen. GBB ist in der Pflicht, alle damit verbundenen Risiken und Eingriffe in den Gewerbebetrieb des Nutzers und etwaige Schadenersatzforderungen von der Stadt fern zu halten, die daraus resultieren, dass die straßenseitigen Erschließungsanlagen nicht frühzeitiger im vertraglich geregelten Umfang geplant und hergestellt wurden. Entsprechende Bauablaufpläne sind der Stadt vorzulegen, aus denen hervorgeht, wann und wie die Herstellung aller Erschließungsanlagen erfolgen wird ohne Beeinträchtigung des neu angesiedelten Gewerbebetriebes. Dieser Vertrag regelt des Weiteren, dass der Eigentümer als Erschließungsträger die gesamte straßenseitige Erschließung des südlichen Teils des Gewerbegebiets auf seine Kosten innerhalb der geregelten Fristen plant und herstellt sowie über eine Sicherheitsleistung für Vertragserfüllung absichert. Dies erfolgt auf der Grundlage der Entwurfsplanung zur straßenseitigen Erschließung des Südteils des Gewerbegebietes über die Erschließungsstraße nebst Wegeverbindung zwischen den beiden Wendeanlagen, der die Stadt am 26.06.2018 mit Bedingungen zugestimmt hat, einer noch einzureichenden und zu genehmigenden Entwurfsplanung für den Ausbau des Knotens Rackwitzer Straße und der jeweils daraus zu entwickelnden und zum Bau freizugebenden Ausführungsplanung. Für den Ausbau des Knotens Rackwitzer Straße bedarf es voraussichtlich eines Planfeststellungsverfahrens. Die straßenseitige Erschließung weiterer Bauvorhaben ist im südlichen Teil des Gewerbegebietes erst nach Abschluss dieses Vertrages gesichert, wenn alle Voraussetzungen durch den Erschließungsträger geschaffen wurden, um den Bau der Erschließungsanlagen nach wirksamem Abschluss dieses städ- 3 tebaulichen Vertrages beginnen zu können und eine Baufreigabe seitens der Stadt hierzu erteilt wurde. Der Erschließungsträger möchte die herzustellende Erschließungsstraße mit Wendeanlage auf seinen Wunsch als künftig öffentliche Straße kosten- und lastenfrei in das Eigentum der Stadt und die Bau-/ Unterhaltungslast und Verkehrssicherungspflicht der Stadt übergeben und wird daher die technischen Standards einer öffentlichen Straße bei der Planung und bei der Herstellung erfüllen. Voraussetzung einer öffentlichen Widmung und Übernahme ins Eigentum der Stadt ist ein entsprechender Stadtratsbeschluss. Die Abwägung erfolgt auf der Grundlage des § 125 BauGB. Für Pflege- und Unterhaltungsmaßnahmen an den städtischen Grün- und Biotopflächen sind Zugangs- und Zufahrtsmöglichkeiten zu schaffen und GBB verpflichtet sich, zu Gunsten der Stadt entsprechende beschränkt persönliche Dienstbarkeiten in Abstimmung mit dem Amt für Stadtgrün und Gewässer im Grundbuch eintragen zu lassen. Der Erschließungsträger sichert bereits jetzt einseitig zu, die erforderlichen Maßnahmen zur straßenseitigen Erschließung gemäß diesem Vertrag durchzuführen. Dies vorausgeschickt, schließen die Vertragspartner folgenden städtebaulichen Vertrag nach § 11 BauGB: §1 Zusicherung des Erschließungsträgers Für den Fall, dass die Baugenehmigung für das Bauvorhaben Neubau einer mechanisierten Zustellbasis (MechZB) für DP DHL in Leipzig sowie Errichtung von 30 PKW-, 54 VAN und 2 Wechselbrückenstellplätzen vor der Wirksamkeit dieses Vertrages erteilt wird, sichert der Erschließungsträger bereits jetzt gegenüber der Stadt die Erfüllung aller nachfolgenden Verpflichtungen aus diesem städtebaulichen Vertrag zu, soweit diese nicht von einer Gegenleistung der Stadt abhängen und erbringt die Sicherheitsleistung für Vertragserfüllung gemäß § 10 dieses Vertrages. §2 Gegenstand des Vertrages (1) Die Stadt überträgt nach § 11 Abs.1 Satz 1 BauGB die Erschließung auf den Eigentümer als Erschließungsträger. Die Umgrenzung des Erschließungsgebietes ergibt sich aus dem in Anlage 1 beigefügten Plan. (2) Für die Art, den Umfang und die Ausführung der Erschließung sind die durch die Stadt zu genehmigenden Entwurfsplanungen und daraus zu entwickelnden und baufreizugebenden Ausführungsplanungen maßgebend, für die die Voraussetzungen des § 125. Abs. 2 BauGB vorliegen müssen, soweit zu diesem Zeitpunkt kein rechtskräftiger Bebauungsplan vorliegt. 4 (3) Der Erschließungsträger verpflichtet sich auf eigene Kosten zur Planung und Herstellung der Erschließungsanlagen gemäß §§ 2 und 3 dieses Vertrages. (4) Die Stadt verpflichtet sich, die öffentlichen Erschließungsanlagen bei Vorliegen der in § 9 dieses Vertrages genannten Voraussetzungen in ihre Unterhaltung und Verkehrssicherungspflicht zu übernehmen. Eine Übertragung von zukünftig öffentlichen Grundstücksflächen an die Stadt erfolgt kosten- und lastenfrei für die Stadt auf Grund eines noch abzuschließenden Notarvertrages. Die auf dem Flurstück 2758/15 der Gemarkung Leipzig, Rackwitz hergestellte Privatstraße nebst Wegeverbindung zur nördlichen Wendeanlage übernimmt die Stadt Leipzig gemäß § 9 dieses Vertrages in ihre Unterhaltung und Verkehrssicherungspflicht, wenn diese Erschließungsanlagen gemäß der Entwurfsplanung mit erteilter Zustimmung vom 26.06.2018, daraus entwickelten und zum Bau seitens der Stadt frei gegebenen Ausführungsplanung hergestellt wurde, der Stadtrat einen entsprechenden Beschluss gefasst hat, dass diese Straße als öffentliche Straße analog zum nördlichen Teil auf der Grundlage des § 125 BauGB gewidmet werden soll, die Stadt Eigentümerin der Flächen geworden ist und der Knoten Rackwitzer Straße mit Anbindung an die Erschließungsstraße endgültig ausgebaut ist. Anderenfalls übernimmt die Stadt die Privatstraße nebst Wegeverbindung nicht in ihre Zuständigkeit und diese Flächen nicht in ihr Eigentum. Die Stadt übernimmt nur die straßenseitigen zukünftig öffentlichen Erschließungsanlagen bei Vorliegen der Voraussetzungen der in § 9 Abs. 1 dieses Vertrages genannten Voraussetzungen in ihre Unterhaltung und Verkehrssicherungspflicht. Die privat verbleibenden Flächen (private Straßen, Wege und Grünflächen usw.) werden nicht von der Stadt übernommen und diese trägt hierfür auch keine Verkehrssicherungs- und Unterhaltungspflichten. Dieser städtebauliche Vertrag ist notariell zu beurkunden. Dies gilt nicht für die einseitige Erklärung des Erschließungsträgers gemäß § 1 dieses Vertrages. Sämtliche für die notarielle Beurkundung dieses Vertrages entstehenden Kosten trägt der Erschließungsträger. (5) Leitungsgebundene Erschließungsanlagen (Abwasser, Wasser, Strom, Gas, Telekommunikation) sind nicht Gegenstand dieses Vertrages. Hierüber hat der Erschließungsträger mit den zuständigen Versorgungsträgern gesonderte Vereinbarungen zu schließen. (6) Gemäß der Verkehrstechnischen Untersuchung des Südteils des Gewerbegebietes des Büros Brenner BERNARD Ingenieure GmbH vom 17.05.2018 (letzter Stand: 31.05.2018 mit „Schleppkurve 03“- Anlage 2a-d) soll übergangsweise eine provisorische Zufahrt auch mittels einer temporäre Neumarkierung in der Zufahrt („Schleppkurve 03“) nur für das Bauvorhaben Neubau einer mechanisierten Zustellbasis (MechZB) für DP DHL in Leipzig sowie Errichtung von 30 PKW-, 54 VAN und 2 Wechselbrückenstellplätzen zeitlich befristet bis zur endgültigen Herstellung der Erschließungsanlagen inklusive 5 notwendigem Ausbau des Knotens an der Rackwitzer Straße, für den die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens aller Voraussicht nach durchgeführt werden muss, sowie dem erforderlichen Ausbau des vorhandenen öffentlichen Straßenteilstücks erfolgen. Der Erschließungsträger verpflichtet sich, hierzu mittels geeigneter Lagepläne und Planungsunterlagen eine entsprechende Baustellenzufahrt beim Verkehrs- und Tiefbauamt (verkehrsbehördliche Anordnung und Sondernutzung) zu beantragen. Soweit die Prüfung der Unterlagen ergibt, dass LSA-relevante Veränderungen am Knoten Rackwitzer Straße für die Zufahrt (eine Zufahrtsspur für Verkehrsbelastung „Prognose 20130 Spitzenstunde 1. BA –DHL“ notwendig sind und umgesetzt werden müssen, ist der Erschließungsträger verpflichtet, diese Maßnahmen auf seine Kosten nach vorheriger Abstimmung mit der Abteilung Stadtbeleuchtung des Verkehrs- und Tiefbauamtes zu planen und zu realisieren. Der Erschließungsträger hat das Baugrundstück bereits vermarktet. Insbesondere das ggf. noch anstehende Planfeststellungsverfahren zum Ausbau des öffentlichen Knotens wird aber noch Zeit beanspruchen. Auf der Grundlage der bereits erteilten drei Teilbaugenehmigungen wird bereits gebaut, da die Inbetriebnahme für 2018 vorgesehen ist. Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass mit einer Baustellenzufahrt lediglich eine provisorische Möglichkeit der Erschließung dieser Zustellbasis von DHL für einen befristeten Zeitraum von maximal 2 Jahren ab Inbetriebnahme der Zustellbasis durch den Nutzer geschaffen wird. Innerhalb dieses Zeitraumes wird der Erschließungsträger die endgültige straßenseitige Erschließung gemäß diesem städtebaulichen Vertrag hergestellt haben. Entsprechende Bauablaufpläne, aus denen hervorgeht, wann und wie die Herstellung aller Erschließungsanlagen ohne Beeinträchtigung des neu angesiedelten Gewerbebetriebes erfolgen wird, legt der Erschließungsträger der Stadt im Rahmen der Entwurfsplanung zum Knotenausbau vor. Der Erschließungsträger haftet aus den vorgenannten Gründen gegenüber der Stadt für alle Risiken, Folgen und Eingriffe in den Gewerbebetrieb des Nutzers sowie etwaige Schäden, die der Stadt oder Dritten dadurch entstehen, dass die straßenseitigen Erschließungsanlagen nicht frühzeitiger im vertraglich geregelten Umfang geplant und hergestellt wurden. Der Erschließungsträger stellt die Stadt von sämtlichen Schadenersatzforderungen frei, die gegenüber der Stadt im Zusammenhang mit der Erschließung des Gewerbegebietes südlicher Teil erhoben werden. (7) Das geplante Vorhaben liegt teilweise im gemäß § 72 Abs. 2 SächsWG festgesetzten Überschwemmungsgebiet der Parthe mit dem zu Grunde gelegten Bemessungshochwasser HG=100. Die Errichtung oder Erweiterung baulicher Anlagen sowie Änderungen der Höhe von Erdoberflächen bedürfen in festgesetzten Überschwemmungsgebieten gemäß § 78 Absätze 3 und 4 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) der Genehmigung durch die untere Wasserbehörde, die am 09.02.2018 (Az.: 36.01.-36.10.59) erteilt wurde. 6 (8) Für die Pflege- und Unterhaltungsmaßnahmen an den städtischen Grünund Biotopflächen sind Zugangs- und Zufahrtsmöglichkeiten zu schaffen. Der Erschließungsträger verpflichtet sich, zu Gunsten der Stadt Leipzig zur Nutzung des Unterhaltungsweges am Regenrückhaltebecken und entlang des Ablaufkanals zur Parthe sowie zu dem Biotop auf dem Flurstück 2758/7 der Gemarkung Leipzig jeweils bis zur Anbindung an die öffentliche Straße in Abstimmung mit dem Amt für Stadtgrün und Gewässer und dem Liegenschaftsamt der Stadt entsprechende beschränkt persönliche Dienstbarkeiten innerhalb von 6 Monaten nach Abschluss dieses Vertrages auf seine Kosteneintragen zu lassen. (9) Eine wasserrechtliche Genehmigung muss für die am Regenrückhaltebecken geplanten Änderungen (Erhöhung undurchlässiger Flächenanteil und Erhöhung der Einleitmengen in die Parthe) vorliegen. §3 Fertigstellung der Anlagen (1) Der Erschließungsträger verpflichtet sich, die in den beigefügten Plänen dargestellte Entwässerung sowie die Straßen- und Wegeflächen und die Grünanlagen in dem Umfang fertig zu stellen, der sich aus der Entwurfsplanung zur straßenseitigen Erschließung des Südteils des Gewerbegebietes über die Erschließungsstraße nebst Wegeverbindung zwischen den beiden Wendeanlagen, der die Stadt am 26.06.2018 mit Bedingungen zugestimmt hat (Anlagen 3a bis 3o), einer noch einzureichenden und zu genehmigenden Entwurfsplanung für den Ausbau des Knotens Rackwitzer Straße und der jeweils daraus zu entwickelnden und zum Bau freizugebenden Ausführungsplanung ergibt. Die Erschließungsanlagen müssen zeitlich entsprechend den Erfordernissen der Bebauung hergestellt, spätestens bis zur Fertigstellung der anzuschließenden Bauten benutzbar sein. Die Erschließungsanlagen werden in zwei Stufen hergestellt: In einer ersten Stufe wird die Baustellenzufahrt im Bereich des Knotens Rackwitzer Straße nach Beantragung und Genehmigung einer Baustellenzufahrt und die Erschließungsstraße mit der Wendeanlage als Privatstraße hergestellt. Gemäß der in § 2 Abs. 6 gesetzten Frist wird in der zweiten Stufe der Knoten Rackwitzer Straße im endgültigen Zustand ausgebaut. (2) Erfüllt der Erschließungsträger seine Verpflichtungen nicht oder fehlerhaft, so ist die Stadt berechtigt, ihm schriftlich eine angemessene Frist zur Ausführung der Arbeiten zu setzen. Erfüllt der Erschließungsträger bis zum Ablauf dieser Frist die vertraglichen Verpflichtungen nicht, so ist die Stadt berechtigt, die Arbeiten auf Kosten des Erschließungsträgers auszuführen, ausführen zu lassen oder von diesem Vertrag zurückzutreten. 7 Der Erschließungsträger verpflichtet sich, den Freiflächen- und Gestaltungsplan dahingehend zu korrigieren, dass die Darstellung der Abgrenzung des „Röhricht/Biotop“ gemäß der Anlage 3o korrekt erfolgt. Es erstreckt sich nördlich des Flurstücks 2758/7 ca. 8 m in das Flurstück 2758/15 der Gemarkung Leipzig hinein. §4 Art und Umfang der Erschließungsanlagen (1) Die Erschließung nach diesem Vertrag umfasst: a) die Freilegung der privaten und öffentlichen Erschließungsflächen b) die erstmalige Herstellung/ den Straßenausbau der privaten und öffentlichen Straßen, Wege und Plätze einschließlich - Fahrbahn mit Wendeanlage - Gehwege - Parkflächen - Straßenentwässerung - Straßenbeleuchtung/ Wegebeleuchtung - Verkehrszeichen/ Verkehrseinrichtungen - Straßennamensschilder - Knotenausbau Rackwitzer Straße (inklusive angrenzendes Straßenteilstück in Anbindung an die Erschließungsstraße) c) die Ersatzpflanzungen von Straßenbäumen für die durch das Bauvorhaben verursachten Gehölzverluste im öffentlichen Straßenraum nach den Vorgaben des Amtes für Stadtgrün und Gewässer d) die Baustellenzufahrt im Bereich des Knotens Rackwitzer Straße nach Beantragung und Genehmigung einer Baustellenzufahrt e) die Herstellung der Zufahrtswege zu den Biotopflächen auf dem Flurstück 2758/7 der Gemarkung Leipzig f) die Pflanzung von 34 Bäumen der Art Kaiser-Linde (Tilia vulgaris „Pallida“) mit der Pflanzqualität mindestens Hochstamm, 3-mal verpflanzt, stammumfang 18-20, straßenbegleitend auf dem Privatgrundstück entlang der Erschließungsstraße nach Maßgabe der von der Stadt gemäß diesem Vertrag zu genehmigenden Entwurfsplanung und der daraus zu entwickelnden Ausführungsplanung. Vor Baubeginn ist mit der Ausführungsplanung (Leistungsphase 5 HOAI) die Baufreigabe bei der Stadt (Verkehrs- und Tiefbauamt) zu beantragen. 8 Die Wendeanlage der Erschließungsstraße (ca. 260 m²) und der Geh/Radweg (ca. 100 m²) entwässern in das Regenrückhaltebecken, das der Erschließungsträger auf der Grundlage des mit der KWL abgeschlossenen Erschließungsvertrages zum nördlichen Teil des Gewerbegebietes nebst der Leitung für die Ableitung der Straßenwässer in das Regenrückhaltebecken herstellt hat. Für die Zuleitung und das Regenrückhaltebeckens ist durch den Erschließungsträger eine entsprechende rechtliche Sicherung der Flächen dieser Anlagen zu Gunsten der Stadt ins Grundbuch eintragen zu lassen, damit die Erschließungsstraße als öffentliche Straße gewidmet werden kann. Für alle Verkehrszeichen ist eine straßenverkehrsrechtliche Anordnung beim Verkehrs- und Tiefbauamt, Abteilung Straßenverkehrsbehörde/ Verkehrsmanagement mittels Beschilderungs- und Markierungsplan zu beantragen. (2) Der Erschließungsträger hat notwendige bau-, wasserrechtliche, naturschutzrechtliche, denkmalschutzrechtliche sowie sonstige Genehmigungen bzw. Zustimmungen vor Baubeginn einzuholen und der Stadt vorzulegen. (3) Vor Erteilung der Baugenehmigung ist – soweit erforderlich- gegenüber der Stadt nachzuweisen, dass die Grundstücke der Bauherren eine gesicherte Zufahrt zur öffentlichen Verkehrsfläche gemäß § 2 Abs. 12 SächsBO haben. Der Erschließungsträger hat bezüglich der Erforderlichkeit und des Verfahrens der rechtlichen Sicherung Kontakt mit dem Amt für Bauordnung und Denkmalpflege aufzunehmen. §5 Ausschreibungen, Vergabe und Bauleitung (1) Mit der Ausschreibung, Bauleitung und Abrechnung der Erschließungsanlagen beauftragt der Erschließungsträger ein leistungsfähiges Ingenieurbüro, das die Gewähr für die technisch beste und wirtschaftlichste Abwicklung der Baumaßnahme bietet. (2) Der Erschließungsträger verpflichtet sich, Bauleistungen nach Ausschreibung auf der Grundlage der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB/ Teil B/ C) ausführen zu lassen. (3) Die erforderlichen Vermessungsarbeiten (wie Lageplanfertigung, Bauabsteckung, Gebäudeaufnahme für das Liegenschaftskataster, Bestandsvermessung) werden an einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur in Auftrag gegeben. Die Vermessungsarbeiten nach Satz 1 sind mit dem Amt für Geoinformation und Bodenordnung vorher abzustimmen. 9 §6 Baudurchführung (1) Der Erschließungsträger hat durch Abstimmung mit Versorgungsträgern und sonstigen Leitungsträgern sicherzustellen, dass die Versorgungseinrichtungen für das Erschließungsgebiet (z. B. Kabel für Telefon- und Antennenanschluss, Strom-, Gas-, Wasser- und Abwasserleitung) so rechtzeitig in die Verkehrsflächen verlegt werden, dass die zügige Fertigstellung der Erschließungsanlagen nicht behindert und ein Aufbruch fertiggestellter Anlagen ausgeschlossen wird. Das Gleiche gilt für die Herstellung jeglicher Hausanschlüsse. Die Verlegung von Kabeln muss unterirdisch erfolgen. Für die Leitungseinbindung im öffentlichen Verkehrsraum müssen bei der Stadt, Verkehrs- und Tiefbauamt, Anträge auf Trassenzustimmung gestellt werden. (2) Die Herstellung der Straßenbeleuchtung hat der Erschließungsträger in Abstimmung mit dem Verkehrs- und Tiefbauamt/ Abt. Stadtbeleuchtung zu veranlassen. (3) Der Baubeginn ist der Stadt, Verkehrs- und Tiefbauamt vorher schriftlich anzuzeigen. Vor Baubeginn ist eine Vorortbegehung mit dem Verkehrs- und Tiefbauamt, Sachgebiet Straßenunterhaltung zur Beweissicherung des Fahrbahn- und Gehwegzustandes für den angrenzenden öffentlichen Bereich durchzuführen. Alle Schäden, die durch die Baumaßnahmen des Erschließungsträgers im öffentlichen Bereich verursacht werden, sind durch den Erschließungsträger spätestens bis zur Fertigstellung der Erschließungsmaßnahme zu beseitigen. Die Stadt oder ein von ihr beauftragter Dritter ist berechtigt, die ordnungsgemäße Ausführung der Arbeiten zu überwachen und die unverzügliche Beseitigung festgestellter Mängel zu verlangen. (4) Bereits bei der Leitungskoordinierung sind die geplanten Straßenbäume als auch der Baumbestand zu berücksichtigen. Können die geforderten Mindestabstände nicht eingehalten werden, sind Abstimmungen mit dem Amt für Stadtgrün und Gewässer und den Leitungsträgern zu führen sowie ggf. Leitungsschutzmaßnahmen vorzusehen. (5) Der Erschließungsträger hat im Einzelfall auf Verlangen der Stadt von den für den Bau der Anlage verwendeten Materialien nach den hierfür geltenden technischen Richtlinien Proben zu entnehmen und diese in einem von beiden Vertragsparteien anerkannten Baustofflaboratorium untersuchen zu lassen sowie die Untersuchungsbefunde der Stadt vorzulegen. Der Erschließungsträger verpflichtet sich weiter, Stoffe oder Bauteile, die diesem Vertrag nicht entsprechen, innerhalb einer von der Stadt bestimmten Frist zu entfernen. (6) Vor Beginn der Hochbaumaßnahmen sind die Entwässerungsanlagen und die vorgesehenen Straßen als Baustraßen herzustellen. Schäden, einschließ- 10 lich der Straßenaufbrüche an den Baustraßen sind vor Fertigstellung Straßen fachgerecht durch den Erschließungsträger zu beseitigen. Mit Fertigstellung der Erschließungsanlagen darf erst nach Beendigung Hochbaumaßnahmen auf den Flächen des Gewerbegebietes inklusive Fertigstellung der dazugehörigen Medienanschlüsse begonnen werden. der der der der (7) Im Interesse der Vermeidung und Minimierung baubetrieblicher Bodenbelastungen sind bei den Bauarbeiten die DIN-Vorschriften 18300 – „Erdarbeiten“, 18915 – „Bodenarbeiten“, 18920 – „Schutz von Bäumen, Pflanzbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen“ und 19731 – „Verwertung von Bodenmaterial“ einzuhalten. Mutterboden, der bei der Errichtung und Änderung baulicher Anlagen und Erschließungsanlagen im Erschließungsgebiet ausgehoben wird, ist in nutzbarem Zustand zu erhalten und vor Vernichtung oder Vergeudung zu schützen. Das im Verlauf der baulichen Maßnahme anfallende unbelastete Bodenmaterial ist zu verwerten. Die Verwertung hat Vorrang vor der Beseitigung (§ 7 Abs. 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) vom 24.02.2012). Werden im Vorfeld oder im Verlauf von Baumaßnahmen altlasten- bzw. umweltrelevante Sachverhalte festgestellt, ist gemäß § 10 Abs. 2 des Sächsischen Abfallwirtschafts- und Bodenschutzgesetzes (SächsABG) das Amt für Umweltschutz umgehend zu informieren. Durch das Amt für Umweltschutz werden im Benehmen mit dem Erschließungsträger die erforderlichen Maßnahmen festgelegt, die vom Erschließungsträger zu realisieren sind. (8) Die Flurstücke 2758/15, 27/58/17 und 2758/18 der Gemarkung Leipzig sind im Sächsischen Altlastenkataster unter der Altlastenkennziffer 65 10 1565 mit dem Handlungsbedarf „Belassen“ registriert. Der Altlastenverdacht resultiert aus der jahrzehntelangen bis ca. 1997 reichenden Nutzung des Grundstücks für Betriebszwecke der Wollkämmerei. Von 1998 bis 1999 sowie 2005 wurden auf dem Grundstück Rückbaumaßnahmen durchgeführt. Die Gebäude und Anlagen der ehemaligen Wollkämmerei wurden vollständig zurückgebaut und die aus den Altlastenuntersuchungen bekannten Schadstoffquellen weitgehend beseitigt. Das Gelände und die Baugruben wurden mit Bauschuttrecyclingmaterial aufgefüllt. Mit punktuell erhöhten Schadstoffgehalten und erhöhten Entsorgungskosten ist weiterhin zu rechnen. Die baulichen Maßnahmen und die Abfallentsorgung sind bei allen Tiefbauarbeiten durch einen anerkannten, unabhängigen Fachgutachter für Altlasten zu überwachen und baubegleitend zu untersuchen (§ 12 SächsABG). Der vom Erschließungsträger beauftragte Gutachter ist der Abfall-/ Bodenschutzbehörde im Amt für Umweltschutz mindestens 14 Tage vor Baubeginn mitzuteilen. Die Ergebnisse der baubegleitenden Untersuchung sind in einem Ab- 11 schlussbericht dazustellen und unverzüglich nach Abschluss der Tiefbauarbeiten an die Stadt zu übergeben. Schadstoffbelastete Bereiche sind einzugrenzen, zu separieren, analytisch zu bewerten und entsprechend den Untersuchungsergebnissen in dafür zugelassenen Anlagen zu entsorgen. Um die Entsorgungswege bzw. Möglichkeiten des Wiedereinbaus des beim Rückbau anfallenden Aufbruch-/ Aushubmaterials festlegen bzw. die Kosten für die Entsorgung ermitteln zu können, sind Materialuntersuchungen (Asphalt, Bauschutt, …) durchzuführen. Es wird in diesem Zusammenhang auf die einschlägige Vorgehensweise im Rahmen der Baugrunduntersuchungen verwiesen. Bei den Baumaßnahmen anfallende nicht zum Wiedereinbau geeignete/ eingesetzte Abfälle sind entsprechend den abfallrechtlichen Bestimmungen zu entsorgen. (9) Nach Aussage des Landesamtes für Archäologie Sachsen liegt der Vorhabenbereich im archäologischen Relevanzgebiet. Das Landesamt für Archäologie Sachsen ist vom exakten Baubeginn des beantragten Vorhabens (Erschließungs-, Abbruch-, Ausschachtungs- oder Planierarbeiten) mindestens drei Wochen vorher zu informieren. In der Bauanzeige sind die ausführenden Firmen, der verantwortliche Bauleiter und die jeweiligen Telefonnummern zu benennen. §7 Haftung und Verkehrssicherung (1) Vom Tage des Beginns der Erschließungsarbeiten an übernimmt der Erschließungsträger im gesamten Erschließungsgebiet die Verkehrssicherungspflicht. (2) Der Erschließungsträger haftet bis zur Übernahme der Anlagen für jeden Schaden, der durch die Verletzung der bis dahin ihm obliegenden allgemeinen Verkehrssicherungspflicht entsteht und für solche Schäden, die infolge der Erschließungsmaßnahmen an bereits verlegten Leitungen oder ansonsten verursacht werden. Der Erschließungsträger stellt die Stadt insoweit von allen Schadensersatzansprüchen frei. Diese Regelung gilt unbeschadet der Eigentumsverhältnisse. Vor Beginn der Baumaßnahmen ist das Bestehen einer ausreichenden Haftpflichtversicherung nachzuweisen. §8 Gewährleistung und Abnahme öffentlicher Erschließungsanlagen (1) Der Erschließungsträger übernimmt die Gewähr, dass seine Leistung zur Zeit der Abnahme durch die Stadt die vertraglich vereinbarten Eigenschaften hat, den anerkannten Regeln der Technik und Baukunst entspricht und nicht 12 mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Zweck aufheben oder mindern. Für privat verbleibende Erschließungsanlagen und –flächen findet keine Abnahme statt, sondern lediglich eine Feststellung der vertragsgemäßen Fertigstellung. (2) Die Gewährleistung richtet sich nach den Regeln der VOB. Die Frist für die Gewährleistung wird auf 5 Jahre festgesetzt. Sie beginnt mit der Abnahme der einzelnen mangelfreien Erschließungsanlage durch die Stadt. Besonders abgenommen werden folgende Teile der Leistung: das Straßenbegleitgrün (einschließlich Straßenbäume),  Technische Kontrollprüfung unmittelbar nach ihrer Herstellung als ordnungsgemäße Anlage,  Abnahme (Anwuchs- und Austriebskontrolle) nach absolvierter Fertigstellungspflege ab 30. September nach der Pflanzung (gemäß ZTV La StB 05)  Schlussabnahme nach Beendigung der Entwicklungspflege (Dauer 2 Jahre). Die Gewährleistungsfrist für das Straßenbegleitgrün beginnt nach Ablauf der Fertigstellungspflege und beträgt 2 Jahre. Für die auf den privaten Baugrundstücken zu pflanzenden Alleebäume an der Erschließungsstraße findet keine Abnahme/ Übernahme, sondern eine Feststellung der vertragsgemäßen Pflanzung statt. Die Fertigstellung der privaten Baumpflanzungen ist der Stadt anzuzeigen. Nach erfolgter Fertigstellung (einschließlich Fertigstellungspflege) werden pro Jahr und Baum 100 Euro zur Sicherung der zweijährigen Entwicklungspflege einbehalten. Der Erschließungsträger verpflichtet sich, Erwerbern der Baugrundstücke die Pflanz-, Erhaltungs- und Ersatzverpflichtung in geeigneter Form (z.B. über die Kaufverträge) weiterzugeben. (3) Der Erschließungsträger zeigt der Stadt die vertragsgemäße Herstellung der Anlagen schriftlich an. Die Stadt vereinbart einen Abnahmetermin innerhalb von vier Wochen nach der Anzeige. Die Bauleistungen sind von der Stadt und dem Erschließungsträger gemeinsam abzunehmen. Das Ergebnis dieser Abnahme ist zu protokollieren und von beiden Vertragsparteien zu unterzeichnen. Werden bei der Abnahme Mängel festgestellt, so sind diese innerhalb einer angemessenen Frist durch den Erschließungsträger zu beseitigen. Im Falle des Verzuges ist die Stadt berechtigt, die Mängel auf Kosten des Erschließungsträgers beseitigen zu lassen. Wird die Abnahme wegen wesentli- 13 cher Mängel abgelehnt, kann für jede weitere Abnahme ein Entgelt von 150,00 Euro angefordert werden. Dies gilt auch, wenn der Erschließungsträger beim Abnahmetermin nicht erscheint. §9 Übernahme der öffentlichen Erschließungsanlagen (1) Im Anschluss an die Abnahme der im Wesentlichen mangelfreien Erschließungsanlagen übernimmt die Stadt diese in ihre Baulast, wenn sie Eigentümerin der öffentlichen Erschließungsflächen geworden ist und der Erschließungsträger vorher a) in einfacher Ausfertigung die vom Ingenieurbüro sachlich, fachtechnisch und rechnerisch richtig festgestellten Schlussrechnungen einschließlich der Bestandspläne übergeben hat, b) die Schlussvermessung durchgeführt und eine Bescheinigung eines öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs über die Einhaltung der Grenzen übergeben hat, aus der sich weiterhin ergibt, dass sämtliche Grenzzeichen sichtbar sind sowie einen Bestandsplan (Topografie) zur Dokumentation der öffentlichen/ privaten Straßen und Erschließungsflächen in analoger und digitaler Form, abgestimmt auf das bei der Stadt vorhandene grafische Informationssystem und dessen Inhalt, übergeben hat. Der Erschließungsträger trägt auch die Kosten, die der Stadt durch die Übernahme der gelieferten Vermessungsdaten in die digitale Stadtkarte entstehen. c) auf Anforderung der Stadt Nachweise erbracht hat über Untersuchungsbefunde der nach der Ausführungsplanung geforderten Materialien. d) der Stadtratsbeschluss der Stadt über die Widmung der Erschließungsstraße mit Wendeanlage als öffentliche Straße gefasst wurde und der Knotenbereich mit dem angrenzenden öffentlichen Straßenteilstück in Anbindung an die Privatstraße endgültig ausgebaut und seitens der Stadt abgenommen ist. e) die dinglichen Sicherungen gemäß § 2 Abs. 8 dieses Vertrages erfolgt und der Stadt nachgewiesen sind. Bei einer Sicherung durch beschränkt persönliche Dienstbarkeiten reicht die notarielle Bestätigung des beauftragten Notars, dass einer Eintragung an rangerster Stell im Grundbuch nichts entgegensteht. Sollten die nach Abs. 1b) geforderten Unterlagen nicht in der abgestimmten Form übergeben werden, sind die dem Amt für Geoinformation und Boden- 14 ordnung durch die Nachbearbeitung entstehenden Mehrkosten vom Erschließungsträger an die Stadt nach Aufforderung zu erstatten. Die Vertragsparteien vereinbaren die Übergabe der vorgenannten Unterlagen als Bestandteil im Rahmen der gemäß Anlage 4 der Stadt zu übergebenden Schlussdokumentation. (2) Vorgelegte Unterlagen und Pläne werden Eigentum der Stadt. (3) Die Stadt bestätigt die Übernahme der Erschließungsanlagen in ihre Verwaltung und Unterhaltung schriftlich. (4) Die Widmung der Straßen, Wege und Plätze erfolgt durch die Stadt; der Erschließungsträger stimmt hiermit unwiderruflich der Widmung zu. § 10 Sicherheitsleistungen (1) Zur Sicherung aller sich aus diesem Vertrag für den Erschließungsträger ergebenden Verpflichtungen leistet er Sicherheit in Höhe von 2.478.500,00 Euro (in Worten: zweimillionenvierhundertachtundsiebzigtausendfünfhundert Euro) durch Übergabe einer unbefristeten selbstschuldnerischen Bürgschaft einer Bank, Sparkasse oder eines Kreditversicherungsunternehmens bzw. durch Einzahlung des entsprechenden Betrages auf das städtische Verwahrkonto (Vertragsgegenstand: VG 5.8052.000207.0. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus: 434.000,00 Euro für die Erschließungsstraße und die Wegeverbindung zur nördlichen Wendeanlage, 10.500,00 Euro für Straßenbäume, 34.000,00 Euro für 34 Bäume entlang der Erschließungsstraße und den Kosten des Knotenausbaus Rackwitzer Straße inklusive des öffentlichen Straßenteilstücks in Anbindung an die Erschließungsstraße in Höhe von 2 Millionen Euro. Die Höhe der Sicherheitsleistung für Vertragserfüllung nach Satz 1 für den Knotenausbau wurde auf der Grundlage einer groben Kostenschätzung ermittelt, da eine genehmigte Entwurfsplanung hierfür noch nicht vorliegt. Die Höhe des Betrages der Sicherheitsleistung für Vertragserfüllung wird nach Vorliegen der genehmigten Entwurfsplanung und Prüfung und Feststellung des bestätigten Sicherungsbetrages durch die Stadt entsprechend erhöht oder reduziert. Die Bürgschaft wird durch die Stadt entsprechend dem Baufortschritt in Teilbeträgen freigegeben unter Berücksichtigung des Erfüllungsstandes aller vertraglichen Verpflichtungen. Bis zur Vorlage der Gewährleistungsbürgschaft 15 erfolgen die Freigaben höchstens bis zu 90 % der Bürgschaftssumme nach Satz 1. (2) Im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Erschließungsträgers ist die Stadt berechtigt, noch offenstehende Forderungen Dritter gegen den Erschließungsträger für Leistungen aus diesem Vertrag aus der Bürgschaft zu befriedigen. (3) Nach Abnahme der Maßnahme und Vorlage der Schlussrechnungen mit Anlagen ist für die Dauer der Gewährleistungsfrist eine Gewährleistungsbürgschaft in Höhe von 5 % der Baukosten vorzulegen. Nach Eingang wird die verbliebene Vertragserfüllungsbürgschaft freigegeben. Der Erschließungsträger kann diesbezüglich auch seine Gewährleistungsansprüche gegen das ausführende Unternehmen an die Stadt abtreten. Die Gewährleistungsansprüche der Stadt gegen den Erschließungsträger bleiben bestehen. Eine Geltendmachung ´von Gewährleistungsansprüchen gegen den Erschließungsträger erfolgt nach vorheriger Rückabtretung der vom Erschließungsträger abgetretenen Gewährleistungsansprüche durch die Stadt (vgl. Muster Abtretungserklärung Anlage 5). (4) Mehrere Vertragspartner der Stadt haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen. (5) Die Bürgschaften sind entsprechend den dieser Vereinbarung beigefügten zwischen den Vertragspartnern einvernehmlich verhandelten Entwürfen gemäß Anlagen 7 und 8 auszustellen. Die Parteien haben sich gegenseitig über die Inhalte und Risiken der Bürgschaften verständigt und es ist ihr erklärter und ausdrücklicher Wille, dass die Bürgschaften in der in Anlagen 7 und 8 beigefügten Form und mit diesen Inhalten vereinbart sind. Dies gilt auch unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung zum Bürgschaftsrecht bei Werk- und sonstigen Verträgen. Die Parteien sind sich ferner darüber einig, dass diese Bürgschaften keine Allgemeingültigkeit haben sollen, sondern sich nur auf diese speziellen Bürgschaften beziehen. § 11 Bestandteile des Vertrages Bestandteile dieses Vertrages sind: a) der Lageplan mit den Grenzen des Erschließungsgebietes (Anlage 1), b) die Verkehrstechnische Untersuchung 17.04.2018 für das Provisorium (Anlagen 2a-d), c) die Entwurfsplanung mit Zustimmung vom 26.06.2018 (Anlagen 3a-3o) Anlage 3a- Zustimmung zur Entwurfsplanung vom 26.06.2018, Anlage 3b-Freiflächen- und Gestaltungsplan, Anlage 3c- Erläuterungsbericht Entwurfsplanung, 16 Anlagen 3d- 3i Straßenquerschnitte A-F, Anlage 3j-Lageplan Entwässerung, Anlage 3k- Detail Baumscheibe, Anlage 3l- Lageplan Anbindung mit Deckenhöhen, Anlage 3m- Lageplan Anbindung mit Rückbau, Anlage 3n- Übersichtslageplan, Anlage 3o- Berichtigung Darstellung Abgrenzung Röhricht/Biotop (zum Freiflächen- und Gestaltungsplan) d) die Regelanforderungen für die Schlussdokumentation (Anlage 4), e) das Muster Abtretungserklärung (Anlage 5), f) die Standards der Stadt Leipzig für die Planung und Ausschreibung von Straßenbegleitgrün (Anlage 6), g) der Entwurf der Vertragserfüllungsbürgschaft (Anlage 7), h) der Entwurf der Gewährleistungsbürgschaft (Anlage 8). § 12 Schlussbestimmungen (1) Vertragsänderungen oder -ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Nebenabreden bestehen nicht. Der Vertrag ist zweifach ausgefertigt. Die Stadt und der Erschließungsträger erhalten je eine Ausfertigung. (2) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen dieses Vertrages nicht. Dies gilt insbesondere für die einseitig abgegebene Verpflichtungserklärung des Erschließungsträgers nach § 1 dieses Vertrages. Die Vertragsparteien verpflichten sich, unwirksame Bestimmungen durch solche zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck des Vertrages rechtlich und wirtschaftlich entsprechen. § 13 Wirksamwerden (1) Die Zusicherung gemäß § 1 dieses Vertrages wird mit einseitiger Unterschrift des Erschließungsträgers und Erbringung der Sicherheitsleistung für Vertragserfüllung gemäß § 10 wirksam. (2) Der Vertrag tritt in Kraft, wenn der Vertrag nach Bestätigung im zuständigen Gremium seitens der Stadt bestätigt wurde, in einem Termin zur notariellen Beurkundung durch beide Vertragspartner unterzeichnet wurde und die Vertragserfüllungsbürgschaft gemäß § 10 dieses Vertrages hinterlegt wurde 17 bzw. der entsprechende Betrag auf dem Verwahrkonto der Stadt eingegangen ist, alle Vertragspartner diesen Vertrag unterzeichnet haben. Leipzig, den ................................ …..........., den................................ ................................................... Für die Stadt Leipzig .......................................................... Für den Erschließungsträger Christoph Fecke Geschäftsführer Prüfkatalog Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw. die Neuschaffung von Arbeitsplätzen Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten: verbessert gesichert Begründung keine in Vorlage Auswirkung Seite 1 1 Arbeitsplatzsituation       2 Ausbildungsplatzsituation       3 finanzielle Situation der Unternehmen: sie wird durch städtische Entscheidung (z. B. zu Steuern, Gebühren, Preisen für Gas-WasserStrom)       4 Bedeutung des Vorhabens für wirtschaftliche Entwicklung hoch mittel ja nein ja Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt. keine Auswirkung       niedrig Drittmittel/ Fördermittel private Mittel 1) negative Auswirkung positive Auswirkung 5 Finanzierung Stad t Leip zig 01.1 5/01 6/01 .12 verschlechtert nein finanzielle keine Folgewirkungen Auswirkung für die Stadt       ja nein Prüfkatalog Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten: Indikatoren verbessert auf bisherigen Niveau verschlechtert keine Auswirkung Begründung in Vorlage Seite 1       1 Vorschulische Bildungs- und Betreuungsangebote (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang)       2 Schulische Bildungsangebote, Ausbildung und Studium (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang) 3 Wohnbedingungen für Kinder, Jugendliche und Familien (Angebot, Attraktivität, Vielfalt, Infrastruktur) 4 Kultur- und Freizeitangebote, Möglichkeiten zum Spielen, Sporttreiben und Treffen sowie Naturerfahrungen für Kinder, Jugendliche und Familien       5 Gesundheit und Sicherheit von Kindern und Jugendlichen/Schutz vor Gefahren       6 Integration von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen oder Migrationshintergrund       7 Finanzielle Bedingungen von Familien       Indikator hat stattgefunden ist vorgesehen 8 Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und Familien bei der zu treffenden Entscheidung 1) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt. ist nicht vorgesehen Begründung in Vorlage, Seite 1       Stad t Leip zig 01.1 5/01 6/01 .12 3951/3 ?PUNKTNUMMER ?PUNKTZ ?PUNKTNUMMER ?PUNKTZ 3951 3 Vo 2 lbe din 2758 4 gst raß e tof fe ?PUNKTNUMMER ?PUNKTZ ba us 2758/18 Sy ste m 3950 12 2758/13 WE GO 2758/10 111.83 111.83 2758/19 27 58 /17 3950 13 ?PUNKTNUMMER ?PUNKTZ P P P P P P P P P P P P ME 1 112.08 P P P P P P P P P ME 2 P P P P P P ME 3 HB 2758 8 P P P P P P P P RB Zaun HB ?PUNKTZ ?PUNKTZ 6,5 0 3,1 0 13 HB HB RB StS 1: 1: 2 2 ?PUNKTZ ?PUNKTZ ?PUNKTZ RRB 2,0 06 ,50 Z KT ?P UN KT ?P Z UN ze St ell plä t 5V AN - 2758/15 ?PUNKTZ II ?PUNKTZ un za en ?PUNKTZ Sta bm att ?PUNKTZ ell plä tze ?PUNKTZ ?PUNKTZ 23.09.2002 ?PUNKTZ VA 30 Sta bm att e nz au n N- St Grundstückszufahrten sind analog BF 12 als Gehwegüberfahrten anzulegen Legende: NSt ell Pa rth e plä tze 2758/7 Tra fo 19 VA 12 1/2 3033 nd en an die nu ng Grundstückszufahrten sind analog BF 12 als Gehwegüberfahrten anzulegen Gewerbepark Berliner Brücke (Grenze) 2758/15 2758/17 2758/18 Flurstücksnummer 2758/16 2758/7 3P kw -S tell pl. ma nu ell es To r Tr afo Ra n Mo gie nta rbu ge cht tor Ku Flürstücksgrenzen Baumscheiben geplant 2758/4 ng Ein ga tz pla Mü ll Fa üb hrrä erd de ac r ht Sc mit hlup un Ka ftor d El rte ek nles tro er türö /Spr ffn ec er ha nlag e Rackwitzer Stra ße Baumfällung e lätz Gewerbepark Berliner Brücke p tell A-S M 30 un za bm att en Sta Rinne Bp 109,93 GWM S02 A Rinne Bp A Kp Ste llp la 2 Wtz 4 ec .00m hs x Ste elb 1 llp rü 8,7 la ck 5 en m 2 Wtz 4.0 ec 0m hs x elb 18 rü ,75 ck en m Mp 109,89 2758/15 109,85 B 108,37 ?PUNKTZ Rinne Bp 109,90 B 108,42 2758/7 Rin ne Bp A Bp 3950/8 Gewerbepark "Berliner Brücke" Teil Süd Bp 5005 Lagerbox Fuß weg eg Fußw Rin ne Bp 5006 Biotop x" erbo "Lag Bp D108,54 D108,55 108,56 109,17 Bp Schutzvermerk nach DIN 34 beachten! 2754/3 traße itzer S Rinne A Bp Rinne Bp 109,27 Rackw Rg Fußweg Bp lle Ha Blindenleitsystem Bp A 108,65 2 1 Nr. B U S 2768a Institut für Ingenieur- und Tiefbau GmbH Projekt-Nr.: Rinn e Bp 2768/4 A Rin A HB ne HB e Bp RB Rinn ne Bp 06.07.18 15.09.17 Datum seecon Fr Name Bp Bp A Bp B U S Bp 2768/5 Spinnereistraße 9 04416 Markkleeberg Tel.: 0341 / 4 86 74 - 0 108,52 Blindenleitsystem Grenze Geltungsnbereich städtebaulicher Vertrag Darstellung/ Anbindung Rackwitzer Straße Art der Änderung Fußw Rin eg ne Bp 108,49 Rin rth 3950/5 109,48 108,53 BU S Pa Rinne Bp Rinne Bp 108,60 A 109,45 BUS A e Bp 23.09.2002 ?PUNKTZ Datum 25.10. 25.10. 25.10. Rin ne Bp 108,48 2016 gezeichnet geprüft geprüft Name Fritsch Bp 108,42 Bp Straßenverwaltung : Verkehrs- und Tiefbauamt der Stadt Leipzig Leipzig - Mockau Straße : Gewerbepark "Berliner Brücke", Teil Süd (ehemals Gewerbegebiet "Volbedingstraße 2") Straßenbau Entwurfs-/Genehmigungsplanung Geltungsbereich städtbaul. Vertrag Bp Rin Rin A ne ne Bp Bp Rin ne Bp Aufgestellt: Bp Gewerbepark Berliner Brücke GmbH & Co. KG Isarstraße 1c 83026 Rosenheim Art der Änderung Nr. Datum Name Schnitt A-A 1,00 3,41 Fahrstreifen 3,25 Fahrstreifen 2,00 Gehweg Burgstraße 2 04651 Bad Lausick vorh. Zaun 3,20 Rückbau Hochbord Mutterboden abtragen und lagern, Geländeanpassung vorh. Gelände Auffüllung Schotter Baustraße Asphalt in Verbindung mit ZTV Asphalt - StB 07/13 Grundlage der dargestellten Flurstücksgrenzen sind die vom Vermessungsbüro Engnath zur Verfügung gestellten ALK-Daten. Telefon (034345) 26490 Telefax (034345) 26491 geotec@t-online.de www.geotec-grimma.de Auftraggeber: Gewerbepark Berliner Brücke GmbH & Co. KG Annahme Oberbau, Belastungsklasse 1,8 in Anlehnung an RStO 12, Tafel 1, Zeile 3 in Verbindung mit ZTV Asphalt - StB 07/13 5 cm Asphaltdeckschicht 10 cm Asphalttragschicht 15 cm Plotdatum: 2018-07-06 Format: 841x594 Einbau auf Geotextil falls keine Auffüllung mit Schotter 4 cm Asphaltdeckschicht 12 cm Asphalttragschicht 15 cm Schottertragschicht E v2 > 150 MPa 33 cm Frostschutzschicht E v2 ≥ 120 MPa 65 cm Planum: E v2 ≥ 45 MPa Vorhaben: Darstellung: Gewerbepark Berliner Brücke Teil Süd Leipzig Lage- und Höhenplan Rackwitzer Str./Einfahrt Süd Maßstab: gemessen: 04/2017 HEINICH/RETTIG 04/2017 MÜLLER 13.04.2017 STEINHARDT gezeichnet: CAD-System: M 1 : 250 Lagebezug: geprüft: GEOvision Projektnummer: RD 83 Höhenbezug: 09016G Plannummer: DHHN 92 09016F1 Leipzig, den 18.04.2018 Unterlage: 3 Blatt Nr.: 015 Reg. Nr.: Datum Name bearbeitet gezeichnet geprüft Maßstab: 1 :1000 DHHN92 Ra ck Ra 3949 7 110,92 110,00 109,34 07 6 109,81 109,19 02 110,14 109,00 110,00 109,19 90462 108,94 108,96 Bp 109,94 109,26 108,98 108,98 109,98 90453 108,99 109,24 90463 109,99 108,96 111,17 109,12 109,27 Bp 110,82 109,12 109,97 111,31 110,66 111,24 110,59 109,31 109,14 108,88 108,81 Wp 108,80 108,82 109,89 109,02 109,43 108,95 108,93 108,82 109,84 108,76 108,78 Wp 108,90 108,91 108,78 902 72 108,95 109,23 109,82 108,81 109,13 110,78 109,91 90464 109,83 108,80 108,65 Bp 108,94 109,06 108,70108,64 109,67 108,75 110,76 Wp 109,51 108,96 108,66 109,57 109,28 108,64 108,65 109,96 108,91 Regenr²ºckhaltebecken 108,72 109,42 108,61 108,56 110,00 110,79 2 : 108,96 109,03 108,61 1 109,59 109,81 109,28 2 109,08 109,49 Bauschutt 109,32 108,65 : 109,57 108,72 1 109,65 110,03 109,36 109,09 110,56 108,97 109,30 108,41 20005 109,31 108,96109,94 109,11 109,33 2 109,17 109,21 109,61 : 108,31 109,30 109,90 1 109,29 108,67 108,77 108,98 109,19 108,59 109,78 109,09 108,65 110,94 108,61 108,70 109,29 109,06 109,02 109,24 108,79 109,00 108,35 108,81 108,78 108,94 108,79 108,63 109,25 109,03 108,30 108,86 108,33 109,88 108,84 5 109,05 VA 108,19 109,95 110,63 108,74108,80 109,03 109,82 108,31 108,71 108,20 N-St 108,93 109,05 108,70 108,99 109,14 ell 108,12 107,94 109,91 108,54 plä 108,63 LB 108,94 109,28 107,85 110,44 108,88 s 0,1 t 108,26 ze 107,85 k 3,0 108,74 108,50 108,32 h 4,0 108,19 109,75 108,76 108,49 109,89 DN 110,22 109,26 15 0 109,66 109,91 108,34 1, 5% 108,76 108,72 49 108,68 ,9 109,26 108,64 108,34 5m 109,16 109,30 108,75 109,25 108,61 Erde 108,24 109,85 109,54 108,95 DN3 00 0 ,5% 108,22 109,29 18,0 0m 108,83 108,63 108,64 109,27 108,65 110,20 109,89 109,56 109,90 108,27 Ulme 109,29 108,65 109,47 108,69 s 0,2 108,21 108,59 108,65 k 4,0 108,25 108,64 109,56 108,60 h 5,0 108,58 109,04 108,94 108,46 108,68 Ulme 109,35 s 0,2 109,85 108,26 k 4,0 110,02 1 109,40 h 9,0 108,64 108,67 109,80 Pappel 109,25 108,54 108,21 108,17 108,69 Pappel 109,16 108,59 s 2 x 0,55 Tr Abgrabehöhe 107,65 108,60 s 0,2 au k 16,0 fst 108,77 108,74 k 4,0 re h 14,0 ife h 4,0 Bet ng 109,36 108,29108,58 em D 111.55 109,96 .A 109,31 108,69 Entlüftung 110,12 (94) 000 108,55 109,55 108,58 108,42 ca. 3800m² 108,27 9 109,94 108,16 109,11 108,17 108,61 109,91 108,52 108,58 108,61 108,53 109,33 108,70 t 108,59 108,49 109,71 ch 108,66 us b 108,30 r 109,16 108,65 109,84 St Pappel Pappel ve 108,56 108,64 ab s 0,2 s 0,1 rk Ulme 109,66 20003 108,48 k 3,5 k 3,0 m 108,94 108,52 sta 109,52 109,39 s 0,3 108,42 h 5,0 h 9,0 at 108,54 108,50 k 7,0 108,12 108,57108,57 te 109,89 h 10,0 n 108,34 108,10 108,48 108,72 108,44 108,98 zau 110,12 108,55 108,59 109,12 n 108,75 108,53 109,26 108,48 108,48 108,29 Ulme 109,32 109,80 s 0,9 108,79 108,45 108,46 4 x Pappel 108,60 108,60 k 18,0 s 0,4-0,5 108,08108,45 h 23,0 k 3,0-4,0 108,75 108,37 109,76 108,08 h 23,0 108,39 108,47 108,04 109,56 20006108,06 108,01108,03 108,39 108,67 D 108.65 108,30 109,59 110,14 108,74 109,03 108,23 108,42 108,41 109,12 108,77 108,02 108,17 107,99 109,27 108,03 108,69 109,46 109,93 108,61 Esche 108,51 108,70 108,00 s 0,5 109,84 108,05 k 14,0 108,27 108,37 108,35 108,71 h 18,0 108,15 108,68 107,96 107,94 109,56 109,14 Esche 109,63 108,12 108,26 s 0,6 108,93 108,51 20007 109,33 108,56 k 8,0 108,69 108,40 108,13 110,13 108,34 h 16,0 108,42 108,62 Linde 108,16 109,16 108,87 s 0,5 109,85 108,32108,24 109,28 108,63 k 14,0 109,30 108,80 20008 108,13 h 7,0 108,36 109,77 Esche DHL - Fläche 108,68 s 0,1 108,28 k 3,0 108,18 108,35 108,60 108,66 108,28 h 6,0 108,34 108,25 Esche 109,18 108,75 108,25 110,12 109,68 s 0,1 109,00 k 4,0 109,47 108,42 109,19 h 4,0 108,10 108,62 108,26 109,27 108,12 108,32 109,94 108,43 108,30 108,52 108,89 108,61 109,89 108,75 109,15 108,28 0 109,65 1/2 108,89 5 109,20 108,31 1 0 108,19 3033 108,30 1x 15 109,62 210 3x x1x 108,66 108,26 3 108,20 108,68 110,13 2Y Y 109,14 20009 0 108,84 XS S2 4117 108,88 109,31 108,25 2 2 108,72 X 109,17 A 108,73 x 108,26 108,19 N A2 4 109,87 Esche s 0,55 kV N J 108,30 108,72 108,21 109,33 108,33 10 kV Yk 12,0 0 Y 108,25 h 15,0 1 A 109,79 211 108,17 N 109,29 109,59 108,19 D 109.22 108,73 . a.B 108,76 t ann ek109,11 110,13 Ahorn unb D 108.54 TW 108,75 108,34 s 0,15 2x 108,66 DN1 109,33 -H 108,17 Ulme 108,37 108,99 k 4,0 El 109,10 5 108,32 0 A tD 108.53 108,64 h 7,0 1, 109,48 108,77 s 0,25 5% 108,61 HA 22 109,34 k 6,0 109,88 ,1 109,89 5m h 7,0 108,71 108,27 118 110,22 108,45 108,99 109,30 109,59 108,18 108,19 1xPappel; 7xAkazie 108,34 108,80 s 0,1-0,2 TW k 10,0 109,15 Sta 109,05H110,20 109,11 108,69 h 12,0 A 108,28 110,17 hlb 109,57 109,35 El DH 109,02 108,17 rüc 108,11 t108,43 L110,02 Akazie (abgestorben) HA 108,29 ke s 0,3 108,84 109,47 108,40 k 2,0 109,90 DH 108,88 108,18 109,84 109,44 h 8,0 L 108,99 109,22 108,05 108,78 109,82 108,81 109,58 108,93 108,81 109,26 108,38 108,29 108,75 108,83 108,84 At 108,17 t Ka ika Abgrabehöhe 108,05 108,63 ste 1 109,46 108,17 1, nr 1 110,16 30 in 8 108,24 108,02 MOK108,78 m ne .6 108,80 V 2 109,50 108,19 Ei 109,96 KG-A n A 108,65 g108,82 A x50 ttik an 108,08 108,92 4l 108,24 a g A 108,19 109,65Tra 120 108,82 MOK109,09 20002 .9 uf 109,81 str 3 eif 108,3215 108,15 en 108,11 109,18 ge 108,75 108,58 m. 108,82 MOK109,09 110,19 A (9 20010 ca. 3100m² 4) 108,83 00 09 108,61 108,34 108,61 109,79 108,11 108,29 108,21 108,10 108,79 108,78 109,48 108,29 108,76 M MOK109,11 109,87 108,79 108,88 108,39 108,16 üll 109,82 pla 108,43 tz 108,63 108,19 Abtragshöhe 108,05 108,79 108,81 108,57 108,31 108,82 108,29 108,80 109,18 108,78 108,54 108,09 108,30 109,49 108,77 108,74 108,19 108,72 109,25 108,31 101 108,36 108,45 108,62 108,06 108,30 105 108,75 108,82 108,33 108,69 108,29 107,48 107,75 MOK109,09 108,89 108,80 108,36 108,88 108,33 108,01 108,45 107,40 107,42 e 108,93 108,43 z 108,81 t 108,24107,47lplä 108,38 St 108,27 108,25 ab 108,38 tel 108,12 108,26 -S107,47 108,06 m 107,59 A 108,48 107,67 107,49 a 108,62 M t 107,51 t 0 108,27 MOK109,10 e 3 108,47 108,25 n 107,74 108,10 za 107,38 108,76 108,31 un 108,06 108,16 107,68 108,59 108,19 Tr 107,39 108,17 afo 108,34 108,90 108,82 MOK109,12 (4) 20011 107,58 108,28 107,53 108,12 108,22 108,19 108,65 108,17 107,92 108,17 107,52 108,23 108,79 MOK109,10 108,81 108,53 107,70 108,26 108,08 104 108,21 107,97 108,16 108,09 109,17 107,36 108,55 108,14 GW M S02 108,14 108,01 107,33108,78 108,03 108,80 109,4/108,4 107,43 108,27 108,39 108,02 108,49 107,59 108,79 108,21 108,14 109,25 Pappel 108,13 s 0,25 108,04 108,77 k 4,0 h 13,5 108,31 108,20 108,8120001 108,25 x3 5% t em .A (9 4 )0 ut ck eg 00 3. 2 25 x2 0 0% us 5 x3 2, x2 5 15 g/ HB 8 x3 0 x2 ?PUNKTZ 5 HB 15 x3 0 0. 70 6. 00 un 8 34 TB ch RB x3 15 HB TB 00 R0.50 5. 15 0a uf x2 R3.00 2 L¸ HB Ba 15 0% 1. 33 SW DN 1 O K 80 RS = 1 0 0 = 10 9.62 8. 62 5 x2 8 TB L¸ 2, 0a x3 2 00 0 4) (9 .A em uf ch HB 6. 00 (9 .A ck 8 3, eg 0a L¸ uf 5 TB 0% ck x3 16 .2 HB 15 0% 2. 3. 25 60 , 5% an 50 te Un 50 x3 0 8. Legende 00 x2 5 /1 TB 8 00 10 ge m9 . A7. (980 4) 00 02 Ei 111 15 m B2 0% 0 ,3 90466 HB 25 0 5% 0, TB 0 3, rk 0. 5 0% 8 x2 50 ng Leitu 5 • 0,1 3, 9. 30 DN 0% e rth te 0. DN 42 1. 15 0 41 0, 00 10 Ei 50 Esche s 3 x 0,15 k 8,0 h 12,0 Pa B 00 m 50 0 /1 B6 0. 3, Pappel s 3 x 0,15-0,3 k 8,0 h 16,0 ²s 7. 00 9 15 eg em HB 3, R0.50 1. 9 ?PUNKTZ 15 2 00 0 4) R0.50 R3.00 R0.50 3, Bp RRB 0 3950 8 109,95 109,18 Straßenverkehrsfläche 23 uf L¸ c ke .5 0 x3 0a HB 15 2, x3 0% HB 15 0 50 x2 5 5 x2 3, 3, x2 3, TB 8 0% 00 4) au fL 30 15 x he Pa rt M 5 02 00 4) (9 .A em eg ¸c k au fL 15 x HB 5 x2 2 TB 8 .6 18 a1 m 70 5, e1 50 inn 0. feuchter Staudenflur m nr 00 )0 (9 4 4. 5 .A em L¸ uf 0a x3 '01 StB G sb il au 15 0m -1 ,00 e % 3. 54 13 .5 0 m 2. 3, 24 0% x3 0 0 th 7. 00 HB 1, 5 ,2 6 0 6.0 84 d0 Pa r an 0% 3 5x 1 Wartungsweg en 96 tzw 0 TB rä P .T m ge ng du x2 8 TB 0. St¸ x3 .0 5 x2 x2 2 15 0. 30 hr x 15 % HB 2,5 8 15 15 89 HB 20 begrünte Böschung Regenrückhaltebecken Fu g 1% 5 de RB 2, x2 9. 5 8 TB 1. 0% Fu 37 32 . 8 2, 0% 5 x2 x2 .0 0 HB 15 nr Ka ste 7.0 0 4. be rü TB 15 2 10 2758 7 ck eg m 68 6, e1 inn 0% 50 RB rd 5 x2 TB 8 00 8. 3, x2 2 x2 15 % 5 R1 2 TB x2 2, 0% RB 1, 5 .00 00 1. ac ht 8 5 2, TB 0 % 8 x2 5.0 5 0 Regenrückhaltebecken (wasserundurchlässig, massiver Verbau, keine gewässertypische Vegetation 2 Ka ste 7 4% 2, 2, 0 x3 15 0% 5, HB 0 Fa R0.50 x3 0% 20 TB 15 2, 8 0 x3 15 HB 0 HB R4.00 2,0 E Fe lt B rnm St reitb eld raß an ek en dka abe be be l l. l 30 Sc 0 x3 15 HB tik 1. nla S m chlu un it Ka pft o d El rten r ek le tro se tü r/S rö p ffn re er ch a 5% 0 R0.5 2.5 % % x 15 Bestandgebäude Abriss 13 .5 0 )0 (9 4 .A em 0 x3 2, ck eg 1 R0 .50 15 1% uf L¸ Versickerungsmulde 0a x3 at GH 15 15 HB priv HB x3 0 NY R1.00 Fu g en au sb il m du ng ge geplantes Oberflächengefälle m .T P Fu G 8. 00 StB '01 15 x3 0 S 2 tellp W la ec tz hs 4. elb 00 rü mx ck 18 en .7 5 50 1 1 0k NA0kVVN YY NAA2 -J KBXs 2 4xA 3Y 24 x1 3x 0 85 1x1 10 13 00 / HB 30 ko mm x 15 10 HB geplante Schmutzwasserleitung 2 00 )0 (9 4 .A em geplante Regenwasserleitung mit Schacht Esche s 0,45 h 9,0 k 6,0 15 HB 15 x3 0 1 80 PE h NY x3 0a uf DN L¸ ck eg 12 00 18 .7 5 HB HL Ei 00 2 30 31 Vorwald (stadien) 1/2 0% 108,47 108,18 108,23 108,67 107,39 108,21 109,80 108,21 108,14 00 108,29 50 10 Ei DN3 2758 7 (2 .0) 1 108,31 107,39 107,92 108,16 Pappel s 0,5 k 9,0 h 21,0 108,04 WSP 107,39 52 109,34 110.2 Esche s 0,15 k 3,0 h 8,0 108,18 108,20 Akazien Weide 8xs 0,2 k 18,0 h 15,0 278 2 107.3 geplante Straßenbeleuchtung Geltungsbereich 110,04 110.1 108.4 108,17 52 geplane Fernmeldekabel / Breitbandkabel 110.0 110,04 108.5 Pappel s 0,7 k 12,0 h 21,5 108,23 107,35 108,97 109,10 109,08 108,28 108,15 90264 geplante Trinkwasserleitung 109.31 108,71 107. 108,22 107,38 ) (2 Esche s 2x 0,35 k12,0 h15,0 107,99 108,27 108,10 Ringdrainage 205 108,50 108,22 108,07 108,14 107,71 107,90 107,97 108,22 108,29 Tor 0 x2 8 TB 25 m 3 ,1 e6 inn hli tzr 76 1. 50 3. 50 2. st 1, enr 04 in m ne Ka .A em ng ife str e 35 uf ge 00 5. 2, 00 R2.00 1,0 2, HB Tür /1 24 At 20 1. 00 9 4) 0 (9 3. 13 6. us na ge Fu lät ze llp St e 3 96 1. 2 x2 15 RB 0 x3 15 Tr a 00 8. 5% 2, 0.6 7 Ve rsic Zu rin lauf ne P 5z flas eil te rig HB Üb DN erg ab O es K 10 ch RS = 1 00 ac 0 = ht 10 9.86 SW 8. 02 0 x3 15 50 0. 6. r- ke x. 12 rung OK Eins 8,00 smu UK Mu tauh m lde 1 Mu lde ˆhe 30 Bˆsc lde 109 0,16 cm hu 10 ,30 m Ob ng 1 9,0 er :2 0 bo de n Zu rin lauf ne P 5z flas eil te ig Ma el ab ek ld HB mm HL /1 3 00 10 Ei ko 10 -H D PE 6 TW DN 110 *6 , 1 HB 02 ) 00 (94 30 me x3 3. 4,0 % x 15 .A 5 0 15 x2 15 02 R1.50 HB 00 8 m 4) TB ,2 0 G R0.50 (9 30 56 S7 (1. UHY2250 0 5) 46 90259 S7 04 5 90441 90442 x3 Vorwald durch Sukzession -0 ,75 % 2, 0% 38 .A 0 R2.0 uf 1 L¸ ,8 ck % eg em HB ke g 0 uf L¸c 25.3 30 a 5x R1.50 x 15 PE VW 63 Esche s 0,1 h 7,0 k 2,0 S 2. 0,2 0m 1, 5 DN x3 0, 5% 15 50 0 0 5.0 rn nd 15 0 x3 0 0.5 Fe 3, tzw a HB 100 90569 15 0 St¸ DN 15 0a HB 90472 90456 0 5m HB 2. HB 90471 5006 5006 HB 27 .0 0% 50 0 102 bisherige Ausbreitung Röhricht / Biotope 2758 15 7. 05 0. R0.5 90586 ¸c k eg 5 x2 x2 8 TB '01 StB m ge ng du bil 6 .4 19 00 3 O K 80 RS = 1 0 0 = 10 9.62 8. 20 DN 5 28 ,4 PE x2 5% 63 8 3, 0, AW x3 0 0 00 R1.00 0 15 6. 24 Rack x3 0 TB x2 50 4x R3.00 2 15 Röhricht / Biotop 9. m 50 5% x3 0 HB em (2) 15 ,75 0 % R1.00 R0.50 5% 1 90587 2% HB 2, 3.0 HB 4, -0 J x3 0m 0. SW m 0 0, e1 inn 3 .0 hli tzr 10 Sc 49 HB 5 5, ,2 2, 00 8 d0 .4 ,5 R0.50 HB 15 HB x3 0 15 x3 0 5. 3. 10 0% YY 15 0. 96 3, an 10 4) (9 .A m ge ke uf L¸ c 0a x3 15 HB 0% TB 0 R3.00 0% G Fu .T Bö 02 or he sT isc ele ktr 0 31 /1 00 00 12 10 Ei DN 3, R4.00 0 3, St¸ tzw Rasenfläche .5 R0.50 r St r. 0% .5 7 0% 23 NA HB 0% 00 R0.50 R3.00 witze 3, 11 8 R4.00 R4.00 11 7.7 3, 8. P sc Ve .00 0 TB 5 5% 15 0 DN 0 R0.50 R5 4. 4 8 60 ,0 0m 0% 0, rsic M keru ax n gs . OK Eins mu ta ld hu UK Muld uhö e 3 ng Mu e he 33 1:2 lde 10 0,2 0,0 30 10 9,1 9 0 m cm 8,8 5 m  Ob 5 er bo de n x3 geplantes Gebäude 0% 0% 3, 15 HB 0% 62 Ve .0 6 rsic ke ax 6 run . OK Eins 82,0 gsm ta UK Mu uh 0 m uld e2 lde öh ² M B 30 ös ulde 10 e 0,1 cm ch 1 8,6 7 Ob ung 08,3 0 m er 1:2 0 bo de n x2 3, HB Pflasterfläche PKW befahrbar 5 3, Asphaltfläche LKW befahrbar em 19 TB 8 x2 5 uf L¸ c 15 3, HB 119 ze lät llp te -S VA N ke 0% x3 05 (9 .A 5 8 TB 0% 00 (9 .A m ge 3, 0a Ei 2. 0% x2 SW DN 3, 4) /1 00 10 00 02 8 TB 2 O K 80 RS = 1 0 0 = 10 9.62 8. 32 3, 02 50 0 54 8. 10 D 2. Betonfläche LKW befahrbar 0% 5 0% 2 8 TB 2 0. 15 70 TB 8 VA N 30 0% x2 0 R0.50 3, 8 x3 0 RB 3950 10 TB 15 Fußwege x3 33 5 -S HB 15 0% 8 34 x2 5 x2 0% 3, 5. 1. TB 3, te 52 HB R4.00 lät llp 3. 1. 4 ze 0. 20012 Flurstückgrenze WSP 106,58 2,25 m 108,26 2768/a 2768a 108,19 109,88 Bemaßung 107.5 108,16 108,11 107,37 109,11 94 108,23 108,27 \LKa.\l \Ls 0,7\l \Lk 16,0\l \Lh 18,0\l D 108.35 2768 2768 4 4 Plotdatum: 2014-07-31 Bearbeiter: Bolte 3807 6 3806 GFHD 2768 5 2768 5 Birke s 0,4 k 10,0 h 18,0 1 107,64 109,13 109,25 Baum, Bestand 278 109,13 Vorwald, Bestand 109,22 1 Akazie s 0,15 k 4,0 h 10,5 109,09 Parthe 20013 107.5 108,55 107,74 108,60 108,80 108,31 106.9.20 71 02 23.0 Vermessungsplan GEO TEC Grimma GmbH 03/12 Vermessungsplan GEO TEC Grimma GmbH 04/17 108,86 107,46 108,44 107,38 108,55 108,72 GFGI 108,66 107,38 107,41 108,55 109,19 c . b a . Datum Bauvorhaben WSP 106,58 107,45 . Name Bemerkung DHL MZB72 "Gewerbepark an der Berliner Brücke" Plan / Bauteil Freiflächen- und Gestaltungsplan 108,67 107,36 50 108,60 107,43 107,36 108,42 107,36 107,37 108,27 107,47 109,17 rt 107,71 he 109,30 Pa P:\3532_BPL Gewerbepark Berliner Brücke\3532.14_B-Plan\2_Bearbeitung\3_Zeichnungen\a_AutoCAD\1_BPL\1_Vorentwurf\Leitungen aus Plan IIT vom 20.04.2017.dwg 2768 6 107,99 109,16 geplante Geländehöhe 108,41 Weide s 0,8 k 15,0 h 18,0 5005 190,23 107.6 108,27 108,32 Linde s 0,35 k 12,0 h 10,0 Bestandhöhen Baum, Neuanpflanzung Änderung S 278 1 108,39 108,33 109,20 108,05 107.6 109,20 108,17 \LKa.\l \Ls 0,7\l \Lk 16,0\l \Lh 18,0\l 108,35 5005 108.6 108,47 ca. 543m² 107,36 109,16 190,23 e 90443 108,55 Asph. Pa rt h 1 Einfassung Bordstein 108,07 D 108.41 109,15 107,74 N 109,14 277a 108. 108,46 8 108,98 3033 279 109.1 280 DHHN92 ETRS 89 Landkreis: Kommune: Gemarkung: Flur: Leipzig Leipzig Datum 279 107.4 2768 8 Höhenbezug: Lagebezug: Auftraggeber Gewerbepark Berliner Brücke GmbH & Co. KG Isarstraße 1c 83026 Rosenheim Name Bearb. 30.11.2017 Meißner Gezei. 30.11.2017 Meißner Gepr. 30.11.2017 Bolte Auftragnehmer seecon Ingenieure GmbH Gemeinsam | Zukunft | Planen Spinnereistraße 7, Halle 14, 04179 LEIPZIG Tel.: 0341 / 4840511, Fax: 0341 / 4840520 www.seecon.de Unterschrift: Auftragsnr.: Phase: 3532.24 BP Plan-Nr.: 1 Ers. f.: Maßstab 1:500 Blatt von Weitergabe sowie Verfielfältigung dieses Dokumentes an Dritte, Verwertung und Mitteilung seines Inhaltes sind verboten, sowie nicht ausdrücklich gestattet. Zuwiderhandlungen verpflichten zu Schadensersatz 1 1 Flurstück 5006 Flurstück 5006 Flurstück 2768/5 Flurstück 3950/5 Flurstück 2768/4 eg St el lp la tz 2W 4 .0 0m e ch la tz x1 8 ,7 5m h se lbr ü ck en 0m ec 4 .0 2W 8, 75 m se lbrü c ke n el lp x1 St NY p rivat n en z au a tt Sta bm ü be hrr ä de r rda ch t Fa tz llp la Mü u nd hlu pft or rte nle ser /Sp tro tü r ec ha rö f ne nla ge r Ka Sc Elek mit ga ng Ein lätz 3P kw - St el lp l. ma n ue lle s To r T ra fo Mo ng ie eto r Ra nta g rb u cht Ku nd en an die nu ng T ra fo 19 VA N -S te l l p lä tz e P la n s tr a a tt n 30 en z au e Sta bm ß VA N- S tel lp l ätz e en z au n a tt weg eg te llp S ta bm A A-S A 30 M 5V KGV A- A Al 4x50 ze lä t B llp 110 , 88 1 11. 01 110 . 76 1 11 . 13 1 11 ,2 1 11 , 13 4 1 11 1 11 . .3 5 26 111 , 10 111,1 0 N -S te ad -/ R 3950/5 ßw ßw G eh Fu Fu NY A Fußw eg 3950/5 2768/4 Grundlage: PEHD SDR1 1 110 x10 SS5 D S 109,72 HAS 109,74 Rohr 112.08 RS 3 D S 109,35 HAS 109,92 RS2 D S 109,20 RS 1 D S 109,13 HAS 109,33 C C 2758/7 3033 1/2 B e 275 8/ 7 LEGENDE Aufnahmepunkt Pegel Polygonpunkt Holzmast Trigonometrischer Punkt A-Mast Festpunkt laut Vermessungsamt Stützmast Grenzstein laut Vermessungsamt Stahlrohrmast Grenzstein gerechnet Stahlgittermast Wiese Laubwald Nadelwald Grenzstein gemessen Betonmast Holzzaun Merkstein allgemein Lampe Drahtzaun Merkstein Telefon Holzmast mit Lampe Eisenzaun Merkstein Fernwärme Stahlrohrmast mit Lampe Hecke Merkstein Wasser Stahlgittermast mit Lampe Geländer Merkstein Gas Betonmast mit Lampe Leitplanke Merkstein Elektro Poller Palisade Bohrpunkt Eingang/Einfahrt Höhenpunkt Litfaßsäule A Asphalt Wasserschieber Schranke B Beton Ventilanbohrarmatur Denkmal Bp Betonpflaster Abwasserschieber Laubbaum (gemessen) Gf Grünfläche Gasschieber Nadelbaum (gemessen) Gp Großpflaster 20015 109,78 109,93 Rinn e Bp A 110,01 R in ne Bp A Kp 109,90 e Bp R in n 108,34 Mp 109,89 Fernwärmeschieber Baum (nicht gemessen) Grpl Granitplatten Einlauf rund Baumstumpf K Kies Einlauf eckig Gebüsch (nicht gemessen) Kp Kleinpflaster 56 109,95 109,94 Legende: 108,49 109,71 108,67 109,85 traße Rasengitter Oberflurhydrant Klärgrube rund Sch Schotter Durchlaß Klärgrube eckig Sp Splitt Brunnen Wasserzählschacht rund Ub Unbefestigt Fallrohr Wasserzählschacht eckig Wbst Wasserbausteine Pumpe Briefkasten/Schließfach Wp Wabenplatten Fernmeldeschrank Verkehrszeichen Stromkasten rund, versenkbar BB Hinweiszeichen Stromkasten eckig, versenkbar GB(a) Granitbord (abgesenkt) Busbord Ampel Fahrradständer HB/TB Hochbord/Tiefbord Warnkreuz Leitpfosten RB(a) Rundbbord (abgesenkt) Lichtschranke Parkscheinautomat Kamera Ga Garage Informationstafel Parkplatz Schp Schuppen S140.00 Höhe Sohle Oberkante Kabel HT 108,71 E 109,42 109,24 108,73 108,74 Planung BO, Bordoberkante Planung BU = OK Straße gepl. Lampenstandorte Fußweg Bestand 108,35 Straße Planung 108,69 108,57 5006 108,50 Fußweg Planung 108,53 108,59 108,49 A 108,74 105,99 Höhe Traufe MB Mauerbreite ROK Rohroberkante MUK Mauerunterkante Ug Umbindung auf vorhandene Leitung MOK Maueroberkante 108,78 108,86 109,00 108,99 108,88 Rohrdeckung 108,96 E X 108,74 108,63 108,52 108,47 108,65 108,54 109,01 109,20 Blindenleitsystem 109,40 109,26 109,44 109,30 109,33 H Rad ne R in 109,37 109,23 109,10 109,23 109,35 109,23 109,27 109,25 109,29 109,25 109,39 109,27 109,44 109,31 109,14 109,02 R12 Nr. A 109,16 109,12 108,98 Bp 109,14 R12 108,97 108,99 108,84 109,18 109,04 109,08 F Telefon (034345) 26490 Telefax (034345) 26491 geotec@t-online.de www.geotec-grimma.de Auftraggeber: 109,06 Gewerbepark Berliner Brücke GmbH & Co. KG Vorhaben: 2768/5 Darstellung: Gewerbepark Berliner Brücke Teil Süd Leipzig 109,07 gemessen: HEINICH/RETTIG 04/2017 MÜLLER 13.04.2017 STEINHARDT 108,76 109,05 108,85 108,72 108,98 B p 109,01 108,93 2768/5 CAD-System: M 1 : 250 Lagebezug: geprüft: 109,04 108,88 Lage- und Höhenplan Rackwitzer Str./Einfahrt Süd Maßstab: 04/2017 gezeichnet: 109,11 109,06 Name 04651 Bad Lausick 109,07 108,92 e S Bp Datum Burgstraße 2 20018 A Art der Änderung 109,23 109,15 109,17 109,02 eB p 109,27 2768/4 108,96 e nn Ri Rin n 109,45 Bp R11 109,08 109,00109,17 109,03 109,11 109,25 109,41 109,38 109,34 3950/5 Bp Bp ne R in 109,25 HB 109,46 109,33 109,27 20017 109,42 109,09 109,11 109,29 109,36 109,24 109,51 109,39 109,49 R10 109,19 109,26 109,45 109,51 B Bp 109,18 109,42 109,30 109,48 uß we 109,50 g A 109,17 109,10 109,23 109,31 109,19 109,55 109,44 109,43 109,42 109,43 109,35 109,57 109,40 109,51 109,32 109,52109,44 109,45 109,39 109,40 F 109,49 Rad A 109,22 109,10 109,20 109,06 109,42 109,46 109,34 109,08 108,96 109,08109,05 we g 109,33 109,38 109,26 109,09 Fu ß Rin ne Bp Rin ne B p 2768a 109,12 109,03 109,02 109,40 109,28 F 108,91 108,86 108,73 R10 109,45 109,28109,32 108,74 108,71 108,76 108,71 HB 3950/5 BUS A 108,88 109,20 109,36 A 108,95 108,83 108,80 108,88 108,85 108,92 108,89 109,05 108,90 108,91 D109,33 Bp Bp 108,81 108,67 R11 109,26 S 108,77 109,25 109,32 B U 108,84 108,72 109,12 109,00 109,26 109,14 109,26 108,55 HB Bp 108,72 lle 109,18 g Fußwe 109,18 109,37 108,76 108,63 108,54 Ha Rg RB 108,99 109,34 109,38 108,65 Bp 108,80 108,79 109,01 109,03 108,91 109,38 108,60 108,59 109,09 108,97 Rin ne Bp Rin ne B p A 108,78 x" 108,86 108,56 108,51 R14 R20 108,69 109,27 D108,63 R16 HB 109,09 108,97 g o e rb D108,54 D108,55 108,76 108,64 108,68 20016 108,80 108,69 "L a Bp 108,62 108,91 108,79 Baumscheiben Planung 108,46 108,43 108,66 108,63 109,17 108,74 108,77 108,91 108,79 BU S Bestand Bestand Höhen - Bestand 108,44 Höhe First RD Blindenleitsystem 108,79 D108,34 108,67 108,38 U Wasserspiegel OKK 108,66 109,36 109,02 B Beregner HF 108,58 108,68 108,63 108,51 RB Kellerfenster/Lichtschacht 3950/8 109,59 HB D140.00 Höhe Deckel Bp HB Kilometerstein Rackwitze rS Fahnenmast A 108,91 108,30 109,86 108,74 HB Rg 109,36 HB Entlüftungsventil 5005 108,46 TB Unterflurhydrant 108,42 108,42 108,48 109,71 TB Ökopflaster HB Natursteine Öp 108,76 = BO Höhe 108,63 = BU Höhe TB Nst Blitz HB Stromkasten Schacht eckig 108,47 108,45 eg adw -/ R Schacht rund Mosaikpflaster Wegweiser 109,81 Geh Busch (gemessen) 108,42 108,45 108,37 108,49 Einlauf seitlich Mp 109,91 GEOvision Projektnummer: RD 83 09016G Plannummer: Höhenbezug: DHHN 92 09016F1 LEGENDE Aufnahmepunkt Pegel Polygonpunkt Holzmast Trigonometrischer Punkt A-Mast Festpunkt laut Vermessungsamt Stützmast Grenzstein laut Vermessungsamt Stahlrohrmast Grenzstein gerechnet Stahlgittermast Wiese Laubwald Nadelwald 109,59 109,45 109,61 109,76 109,62 109,58 Kp Asphalt Schranke B Beton Ventilanbohrarmatur Denkmal Bp Betonpflaster Großpflaster Baum (nicht gemessen) Grpl Granitplatten Einlauf rund Baumstumpf K Kies Einlauf eckig Gebüsch (nicht gemessen) Kp Kleinpflaster Einlauf seitlich Busch (gemessen) Schacht rund Stromkasten Nst Natursteine Schacht eckig Blitz Öp Ökopflaster Mp Rg Rasengitter Oberflurhydrant Klärgrube rund Sch Schotter Sp 108,67 109,65 109,51 109,41 109,27 109,59 109,45 Wasserzählschacht rund Ub Unbefestigt Fallrohr Wasserzählschacht eckig Wbst Wasserbausteine Pumpe Briefkasten/Schließfach Wp Wabenplatten 109,54 109,40 109,31 109,17 Fahnenmast Fernmeldeschrank Verkehrszeichen Stromkasten rund, versenkbar BB Hinweiszeichen Stromkasten eckig, versenkbar GB(a) Granitbord (abgesenkt) Ampel Fahrradständer HB/TB Hochbord/Tiefbord Warnkreuz Leitpfosten RB(a) Rundbbord (abgesenkt) Wegweiser Lichtschranke 109,49 109,50 109,47 109,33 109,23 Ga Garage Informationstafel Parkplatz Schp Schuppen Kilometerstein D140.00 Höhe Deckel Kellerfenster/Lichtschacht S140.00 Höhe Sohle 109,45 109,31 Beregner OKK Oberkante Kabel HT Höhe Traufe Wasserspiegel RD Rohrdeckung MB Mauerbreite A Bp Bp 109,73 109,59 3950/8 109,70 109,59 108,66 109,36 108,71 108,73 E 109,24 MUK Mauerunterkante Ug Umbindung auf vorhandene Leitung MOK Maueroberkante 109,37 109,23 108,96 109,41 109,27 109,09 108,91 108,79 109,17 109,51 109,08 108,94 108,50 108,53 108,59 108,49 108,74 108,63 108,52 108,47 R20 109,26 109,45 109,27 Rg Rg 109,17 109,03 109,46 109,24 109,16 108,83 108,69 Blindenleitsystem Blindenleitsystem 109,09 108,95 108,65 108,65 109,06 B B U U 108,90 108,80 108,95 108,94 109,36 Bp Bp A A p A F 109,28109,32 D108,75 108,53 2768a 108,80 108,79 109,33 109,25 109,21 109,38 109,28 109,25 109,26 108,51 109,40 109,26 108,65 108,62 Rad 109,30 109,33 H 108,49 108,85 108,72 108,84 108,83 108,92 108,79 108,92 108,83 R in R in eB p S B Rin n Bep innen n R Ri 109,16 109,09 109,12 108,98 109,14 U 108,87 108,54 109,06 109,06 108,92 108,84 108,94 109,08 108,48 108,81 109,00 108,87 F Telefon (034345) 26490 Telefax (034345) 26491 geotec@t-online.de www.geotec-grimma.de Auftraggeber: 109,06 Gewerbepark Berliner Brücke GmbH & Co. KG Vorhaben: 2768/5 Darstellung: Gewerbepark Berliner Brücke Teil Süd Leipzig 109,07 gemessen: HEINICH/RETTIG 04/2017 MÜLLER 13.04.2017 STEINHARDT gezeichnet: 109,04 108,88 108,76 109,05 108,85 108,72 108,94 109,01 108,98 108,93 2768/5 Lage- und Höhenplan Rackwitzer Str./Einfahrt Süd Maßstab: 04/2017 CAD-System: M 1 : 250 Lagebezug: geprüft: 109,06 109,01 108,84 108,71 109,18 109,04 109,08 108,99 108,98 108,83 108,69 108,99 108,84 Name 04651 Bad Lausick 2768/4 108,97 Datum Burgstraße 2 20018 R12 Art der Änderung 109,23 109,11 109,00 108,84 109,14 109,02 Nr. 109,07 108,92 108,52 108,82 108,61 109,44 109,31 A A Bp Bp Bp 108,87 108,74 109,35 109,23 109,27 109,25 109,29 109,25 109,39 109,27 109,27 109,15 109,10 108,97 108,88 108,75 109,10 109,23 X 109,17 109,02 109,11 109,00 A 109,37 109,23 108,96 109,07 108,94 108,81 108,59 109,45 109,49 R11 109,11 109,25 109,41 109,38 109,34 109,08 109,00109,17 109,03 109,02 108,97 108,91 108,78 108,85 BU S 109,06 109,01 109,08 109,03 108,76 ne ne Bp Bp 108,55 108,77 109,25 H X 3950/5 Bp A 108,72 ne Bp 109,46 109,33 Rad 108,81 108,86 108,72 R10B B 109,27 20017 109,42 109,09 109,11 109,29 109,36 109,24 109,51 109,39 109,45 109,51 109,19 109,26 Bp Bp 108,90 108,82 108,61 109,44 uß we 109,50 g Rin 108,80 108,60 109,48 109,46 109,34 B p 108,66 108,61 109,18 109,42 109,30 109,55 109,44 109,43 109,42 109,43 109,35 109,57 109,40 109,51 109,32 109,52109,44 109,45 109,39 109,40 F 109,49 109,32 109,19 108,69 108,68 109,31 109,19 109,20 109,06 109,42 108,55 A A 109,17 109,10 109,23 109,40 109,28 Rinin R nenBe pB 109,05 108,92 p Rinin R n enBe pB 108,60 109,22 109,10 S 108,99 108,86 109,45 BUU B S 108,61 109,08 108,96 109,08109,05 109,20 3950/5 S S 109,09 D109,33 109,32 109,10 108,97 108,86 108,73 109,25 109,26 109,43 109,21 108,91 109,12 109,03 109,02 109,12 109,00 109,26 109,14 109,26 109,13 Bp 109,01 109,20 109,45 108,74 108,71 108,76 108,71 we g 108,86 Bp Bp 109,39 109,25 108,88 lle 109,47 D109,01 109,18 g Fußwe 109,18 109,37 108,95 108,83 108,80 108,88 108,85 108,92 108,89 109,05 108,90 108,91 HB 109,40 109,40 108,76 108,63 Ha 109,17 108,87 108,73 108,99 109,34 109,38 108,65 108,77 108,81 108,67 HB 109,40 109,26 108,84 108,72 R11 p 109,38 Baumfällung 108,55 108,80 108,79 109,01 109,03 108,91 109,21 109,17 109,03 108,95 Rinin R n enBe pB Rinin R nene Bp B p A A 109,44 Rückbau Grünfläche 108,59 109,09 108,97 109,44 109,30 RB 109,23 108,78 e rb 108,60 108,72 Fu ß 109,25 109,11 108,65 108,54 108,51 R14 108,69 g "L a Rückbau Fußweg " ox 108,86 108,56 108,54 R10 109,47 Fußweg Bestand Bp Bp R16 109,09 108,97 109,47 109,33 108,94 A D108,54 D108,55 D108,63 108,68 20016 108,80 108,69 HB 109,31 109,17 108,74 108,46 108,43 108,62 108,91 108,79 109,29 109,15 108,95 108,81 Baumscheiben Planung Bp Bp 109,51 109,37 109,27 E X 108,76 108,64 109,31 109,35 108,74 108,69 108,57 108,66 108,63 109,33 109,01 Fußweg Planung 108,77 109,53 109,39 109,06 Straße Planung 108,35 108,78 108,86 109,00 108,99 109,53 109,39 108,80 108,44 108,74 105,99 Planung BO, Bordoberkante Planung BU = OK Straße gepl. Lampenstandorte 108,67 5006 109,59 109,45 108,88 Rohroberkante 108,79 D108,34 Bp 108,74 109,16 109,02 ROK Blindenleitsystem 108,58 108,68 108,63 108,51 109,42 109,66 109,52 108,91 108,30 109,86 108,74 109,41 109,41 109,36 Bestand Bestand Höhen - Bestand A 108,38 Höhe First 108,46 109,71 109,02 D109,31 HF 108,42 108,42 108,48 108,76 = BO Höhe 108,63 = BU Höhe 5005 108,47 108,45 109,51 109,37 Busbord Kamera 109,59 108,42 B 108,45 108,37 109,81 109,81 109,67 109,56 109,42 109,37 Parkscheinautomat B 109,91 108,49 109,58 109,34 Brunnen 109,85 109,62 Splitt Legende: 108,49 109,71 eg adw -/ R Klärgrube eckig 109,47 109,33 109,94 Geh Entlüftungsventil Durchlaß 109,89 109,64 109,50 Mosaikpflaster Unterflurhydrant 108,34 Mp 109,49 Fernwärmeschieber 109,95 X Gp 109,69 109,55 109,66 Bp Nadelbaum (gemessen) 109,50 Bep Gasschieber Grünfläche 109,90 D109,69 e Gf Laubbaum (gemessen) 109,89 109,89 109,75 109,72 109,58 e Bp Wasserschieber Abwasserschieber 109,69 109,55 109,53 109,39 R in n A nn Litfaßsäule 109,91 109,77 A Ri Höhenpunkt A 110,01 Bp Eingang/Einfahrt 109,93 ne Bohrpunkt 20015 109,78 Palisade Rackwitze rS Poller Rinn e Bp Merkstein Elektro HB Leitplanke Rin Betonmast mit Lampe HB Merkstein Gas TB Geländer R12 Hecke Stahlgittermast mit Lampe HB Stahlrohrmast mit Lampe Merkstein Wasser HB Merkstein Fernwärme RB Eisenzaun HB Holzmast mit Lampe HB Merkstein Telefon Bp Drahtzaun traße Holzzaun Lampe R in ne Betonmast 56 Grenzstein gemessen Merkstein allgemein GEOvision Projektnummer: RD 83 09016G Plannummer: Höhenbezug: DHHN 92 09016F1 Verkehrsschild umsetzen 3951/3 ?PUNKTNUMMER ?PUNKTZ ?PUNKTNUMMER ?PUNKTZ 3951 3 Vo 2 lbe din 2758 4 gst raß e tof fe ?PUNKTNUMMER ?PUNKTZ ba us 2758/18 Sy ste m 3950 12 2758/13 WE GO 2758/10 111.83 111.83 2758/19 27 58 /17 3950 13 ?PUNKTNUMMER ?PUNKTZ P P P P P P P P P P P P ME 1 112.08 P P P P P P P P P ME 2 P P P P P P ME 3 HB 2758 8 P P P P P P P P RB HB Zaun Detail 4.2 ?PUNKTZ ?PUNKTZ 6,5 0 3,1 0 13 HB HB RB Detail 4.1 StS 1: 1: 2 2 ?PUNKTZ ?PUNKTZ ?PUNKTZ RRB 2,0 06 ,50 Z KT ?P UN KT ?P Z UN ze St ell plä t 5V AN - 2758/15 ?PUNKTZ II ?PUNKTZ un za en ?PUNKTZ Sta bm att ?PUNKTZ ell plä tze ?PUNKTZ ?PUNKTZ 23.09.2002 ?PUNKTZ VA 30 Sta bm att e nz au n N- St Grundstückszufahrten sind analog BF 12 als Gehwegüberfahrten anzulegen Detail 1.1 Legende: NSt ell Pa rth e plä tze 2758/7 Tra fo 19 VA 12 1/2 3033 nd en an die nu ng Grundstückszufahrten sind analog BF 12 als Gehwegüberfahrten anzulegen Gewerbepark Berliner Brücke (Grenze) 2758/15 2758/17 2758/18 Flurstücksnummer 2758/16 2758/7 3P kw -S tell pl. ma nu ell es To r Tr afo Ra n Mo gie nta rbu ge cht tor Ku Flürstücksgrenzen Baumscheiben geplant 2758/4 ng Ein ga tz pla Mü ll Fa üb hrrä erd de ac r ht Sc mit hlup un Ka ftor d El rte ek nles tro er türö /Spr ffn ec er ha nlag e Rackwitzer Stra ße Baumfällung e lätz Gewerbepark Berliner Brücke p tell A-S M 30 un za bm att en Sta Rinne Bp 109,93 GWM S02 A Rinne Bp A Kp Ste llp la 2 Wtz 4 ec .00m hs x Ste elb 1 llp rü 8,7 la ck 5 en m 2 Wtz 4.0 ec 0m hs x elb 18 rü ,75 ck en m 2758/15 B 20 109,85 0 Detail 3 109,89 ,0 Mp 108,37 ?PUNKTZ Rinne Bp 109,90 B 108,42 2758/7 Rin ne Bp A Bp 3950/8 Bp 5005 Lagerbox Fuß weg eg Fußw Rin ne Bp 5006 Gewerbepark "Berliner Brücke" Teil Süd Detail 1.2 Biotop x" Bp D108,54 D108,55 108,56 109,17 erbo "Lag Bp Schutzvermerk nach DIN 34 beachten! 2754/3 traße itzer S Rinne A Bp Rinne Bp 109,27 Rackw Rg Fußweg Bp lle Ha Blindenleitsystem Bp A 108,65 2 1 Nr. B U S rth Pa Rinne Bp Rinne Bp 108,60 A 109,45 BUS A e Bp 3950/5 109,48 108,53 R12,00 2768a Detail 1 - 4.2 Darstellung/ Anbindung Rackwitzer Straße Art der Änderung 18.04.18 15.09.17 Datum seecon Fr Name RB HB Fußw Rin ne Rin eg ne Bp 108,49 Bp Bp ne e Bp Rinn e Bp HB A Rin A ne HB Bp Bp B U S ,00 R8 BU S Institut für Ingenieur- und Tiefbau GmbH Projekt-Nr.: 2768/4 Rin RB Rinn Rin ne Bp A 2768/5 Spinnereistraße 9 04416 Markkleeberg Tel.: 0341 / 4 86 74 - 0 108,52 Blindenleitsystem 23.09.2002 ?PUNKTZ Datum 25.10. 25.10. 25.10. Rin ne Bp 108,48 2016 gezeichnet geprüft geprüft Name Fritsch Bp 108,42 Bp Straßenverwaltung : Verkehrs- und Tiefbauamt der Stadt Leipzig Leipzig - Mockau Straße : Gewerbepark "Berliner Brücke", Teil Süd Detail 2 (ehemals Gewerbegebiet "Volbedingstraße 2") Straßenbau Entwurfs-/Genehmigungsplanung Übersichtslageplan Bp Rin Rin A ne ne Bp Bp Rin ne Bp Aufgestellt: Bp Gewerbepark Berliner Brücke GmbH & Co. KG Isarstraße 1c 83026 Rosenheim Art der Änderung Nr. Datum Name Burgstraße 2 04651 Bad Lausick Plotdatum: 2018-04-18 Format: 841x594 Grundlage der dargestellten Flurstücksgrenzen sind die vom Vermessungsbüro Engnath zur Verfügung gestellten ALK-Daten. Telefon (034345) 26490 Telefax (034345) 26491 geotec@t-online.de www.geotec-grimma.de Auftraggeber: Gewerbepark Berliner Brücke GmbH & Co. KG Vorhaben: Darstellung: Gewerbepark Berliner Brücke Teil Süd Leipzig Lage- und Höhenplan Rackwitzer Str./Einfahrt Süd Maßstab: gemessen: 04/2017 HEINICH/RETTIG 04/2017 MÜLLER 13.04.2017 STEINHARDT gezeichnet: CAD-System: M 1 : 250 Lagebezug: geprüft: GEOvision Projektnummer: RD 83 Höhenbezug: 09016G Plannummer: DHHN 92 09016F1 Leipzig, den 18.04.2018 Unterlage: 3 Blatt Nr.: 001 Reg. Nr.: Datum Name bearbeitet gezeichnet geprüft Maßstab: 1 :1000 DHHN92 Stadt Leipzig Verkehrs- und Tiefbauamt Stand: Februar 17 Anlage 4 Abnahmedokumentation Erschließungsmaßnahme Straße Bauvorhaben Projektnummer Bauherr/Erschließungsträger Generalunternehmer 1. Übernahmeerklärung Stadt Leipzig (nach Vertragserfüllung) 2. Genehmigungen / Abnahmen 2.1 Erschließungsvertrag / Städtebaulicher Vertrag, /Durchführungsvertrag Protokollvereinbarungen / Ergänzungen 2.2 Plangenehmigung Entwurfsplanung und Baufreigabeerklärung Verkehrs- und Tiefbauamt 2.3 Nutzungserlaubnis / Verkehrsfreigabeprotokoll 2.4 Abnahmeprotokolle  Straßen-/ Grün-/ Beschilderungs-/ Markierungsabnahmeprotokoll  Schlussabnahmeprotokoll inkl. Anlagen GU, Bauleitererklärung  Bestätigung Mängelbeseitigung GU 2.5 Abnahmeprotokoll Straßenbeleuchtung, Installationsbescheinigung Straßenbeleuchtung 2.6 Gewährleistungsbürgschaften (Kopie) mit Fristangabe oder Erklärung, dass Gewährleistungssicherung über Verwahrkonto läuft 2.7 Abnahmeprotokolle, Vereinbarungen Ver- und Entsorgungsunternehmen / Medien 3. Bestandsdokumentation 3.1 3.2 3.3 3.4 Bebauungsplan Bestandsvermessung, Lageplan M 1:500 Grenzbescheinigung des Vermessungsbüros Komplette Ausführungsplanung Erschließung Straßenbau mit Baubeschreibung und Plänen 4. Qualitätssicherheitsnachweise/Zertifikate 4.1 Verdichtungsnachweise Frostschutz-, bzw. Kiessandtragschicht, Schottertragschicht 4.2 Spülprotokolle Straßenentwässerung / Straßeneinläufe, Versickerungsnachweise 4.3 Zertifikate Betonerzeugnisse, Beton, Mineralbeton, Splitt, Frostschutzmaterial (einschl. Eignungsprüfung), Recyclingmaterial 4.4 Lieferscheine Asphaltbeton bzw. Gussasphalt, Asphaltbinder, bituminöse Tragschicht, sonst. Massenbaustoffe (auf Anforderung) 4.5 Eignungsprüfung der Mischanlage für eingebautes bituminöses Material (auf Anforderung) 5. Kostenzusammenstellung (Übersicht) Anlage 5 Abtretungserklärung B-Plan Nr. Titel, Städtebaulicher Vertrag vom Datum Hiermit tritt der Erschließungsträger Name, Anschrift seine Gewährleistungsansprüche gegen das ausführende Unternehmen Name, Anschrift aus dem Werkvertrag vom Datum und aus den Bürgschaften Nummer bzw. Az., Datum, Betrag der Bürgschaft(en) und Name des Bürgen (der Bank) zur Erfüllung seiner Gewährleistungspflicht gegenüber der Stadt Leipzig in voller Höhe an die Stadt Leipzig, Martin-Luther-Ring 4-6, 04109 Leipzig ab. Die Gewährleistungsansprüche der Stadt gegen den Erschließungsträger aus § Gewährleistungsparagraph des Städtebaulichen Vertrages vom Datum bleiben bestehen. Eine Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen gegen den Erschließungsträger erfolgt nur nach vorheriger Rückabtretung der von dem Erschließungsträger abgetretenen Gewährleistungsansprüche durch die Stadt. Unterschrift eines Vertreters des ausführenden Unternehmens Ort, Datum Unterschrift eines Vertreters des Erschließungsträgers Ort, Datum Unterschrift eines Vertreters der Bank Ort, Datum Unterschrift eines Vertreters der Stadt Leipzig Ort, Datum Anlage Auszug aus dem Werkvertrag vom Datum Der Werkvertrag ist beizulegen. Stadt Leipzig ASG Mai 2011 Standards der Stadt Leipzig für die Planung und Ausschreibung von Straßenbegleitgrün Die Ausbaustandards für Stadtstraßen in Leipzig und die Mindeststandards für Bäume bei Pflanzungen im öffentlichen Straßenraum wurden im Beschluss des Oberbürgermeisters Nr. 37/98 bestätigt und dienen als Grundlage der folgenden Richtlinie. Hinweise zur Planung I. 1. Allgemeine Gestaltungsgrundsätze bei der Bepflanzung von Straßenräumen Wesentliche Grundlagen bei der Gestaltung des öffentlichen Straßenraumes sind: • Lage und Funktion von Hauptverkehrs-, Haupterschließungs- und Anliegerstraßen • - - Charakter und Wertigkeit der Bebauung, Denkmalschutz, Lärmschutz, Wohn- und Aufenthaltsqualität Im öffentlichen Straßenraum ist deshalb am konkreten Standort zu prüfen wie die Vegetationsflächen gestaltet werden. Dabei sind zwei Kategorien zu unterscheiden: • Ausbau von Baumscheiben in Hauptverkehrs- und Haupterschließungsstraßen, intensiv frequentierten Wohn- und Geschäftsstraßen • - Stadtgestalterischer Aspekt Vegetationsstreifen entlang Hauptverkehrs-, Haupterschließungs- und Anliegerstraßen Pflanzen sind prägende, wertvolle Elemente des Raumes. Sie sind wichtige Punkte der Planung. Bei Rekonstruktion und Neuanlagen von Straßen ist der vorhandene Bestand (Vegetation, Bausubstanz usw.) zu erfassen, zu analysieren und in die Planung zu integrieren. Die Kronendurchmesser der Bäume sind im Lageplan maßstabsgerecht darzustellen. Der Gehölzbestand aus angrenzenden Grundstücken ist ebenfalls im Plan zu erfassen. Flächige Pflanzungen sind entsprechend der FLL Richtlinie „Leitfaden für die Planung, Ausführung und Pflege von funktionsgerechten Gehölzpflanzungen im besiedelten Bereich“ zu planen. 2. Bäume Bei der Gestaltung des Straßenraumes haben Bäume aufgrund ihrer starken raumbildenden Wirkung eine zentrale Bedeutung. Die Art der Bepflanzung ist von der gestalterischen Funktion abhängig: • Allee Betonung des linearen Charakters der Straße • Baumreihen oder wechselseitige Gestaltungselemente zur Abgrenzung des Reihenpflanzungen Straßenraumes und zur Betonung des Straßenverlaufes • Baumgruppen, Blockbildung Betonung von Gebäuden oder Straßenabschnitten • Solitärbaum Platzgestaltung, Orientierungsmerkmal • Baumtor Hervorheben eines Abschnittwechsels Auswahl der Baumarten: Sie richtet sich nach dem Bestand, den vorhandenen räumlichen Bedingungen, den Standortansprüchen sowie der zu erzielenden gestalterischen Wirkung. Hierbei sind die Empfehlungen der Straßenbaumliste des GALK-Arbeitskreis Stadtbäume zu beachten. Eine Festlegung der Baumarten und –sorten hat mit dem Amt für Stadtgrün und Gewässer Leipzig Sachgebiet Stadtbäume zu erfolgen. Seite 1 „Standards der Stadt Leipzig für die Planung und Ausschreibung von Straßenbegleitgrün“ 2011 3. Rasen Rasen ist die Vorzugsvariante zur Begrünung von Vegetationsflächen im öffentlichen Straßenraum. Die Zusammenstellung der Rasensaatgutmischung ist standortabhängig. 4. Sträucher und Hecken Aufgrund des hohen Pflegeaufwandes sind Sträucher und Hecken in unmittelbarer Angrenzung zur Straßenfläche nur an ausgewählten Stellen zu pflanzen, z.B. auf Ausgleichsflächen, Randbereichen der Verkehrsanlagen oder Lärmschutzwällen. Die Sicht zwischen Gehweg und Fahrbahn an Knotenpunkten und Querungsstellen darf nicht eingeschränkt werden. 5. Kletterpflanzen Bei der Begrünung von Fassaden, Wänden und technischen Bauwerken ist die Verwendung in Abhängigkeit von der gestalterischen Funktion zu prüfen. 6. Blumenzwiebeln Verwendung in Rasenflächen 7. Technische Ausrüstungs- und Ausstattungselemente des öffentlichen Raumes In der Vorplanung sind Abstimmungen zur Koordinierung erforderlich: - Ver- und Entsorgungsanlagen (oberirdisch und unterirdisch) - Beleuchtungsanlagen - Lichtsignalanlagen - Maste und Fahrleitungsanlagen der Leipziger Verkehrsbetriebe, - Beschilderung (Verkehrszeichen, wegweisende Beschilderung, Schilderbrücken) - Stadtmobiliar - Werbeanlagen - Haltestellen 8. Die Planung muss unter dem Aspekt eines vertretbaren Bewirtschaftungsaufwandes während der Unterhaltungspflege erfolgen Bereits in der Planung müssen die Folgekosten für die Unterhaltungspflege ausgewiesen werden. Folgende Details sind objektkonkret mit dem Amt für Stadtgrün und Gewässer abzustimmen: - Arten- und Sortenwahl von Gehölzen - Bäume auf der Grundlage der aktuellen GALK-Straßenbaumliste - Rasensaatgut- oder Kräutermischungen - Blumenzwiebeln Pflanzabstände der Sträucher zu befestigten Flächen Straße, Geh- und Radweg: - Bodendecker > 0,7 m - mittelhohe Sträucher > 1,5 m - hohe Sträucher, Solitäre > 3,0 m • Im Straßenrandbereich sind Bodendecker zu pflanzen (Ausnahmefall). • Kreuzungsbereiche und Straßenraumsichtfelder sind von Strauchpflanzungen frei zu halten. • Straßenmittelstreifen und Kreisverkehrsmittelflächen sind als Rasenflächen auszubilden. - Flächen mit weiniger als 10 m² sind als Vegetationsflächen nicht geeignet und deshalb mit einem dauerhaften Belag zu versehen. Seite 2 „Standards der Stadt Leipzig für die Planung und Ausschreibung von Straßenbegleitgrün“ 2011 II. Anforderungen an die Ausschreibung von Straßenbegleitgrün 1. Mindeststandards für Bäume bei Pflanzungen im öffentlichen Straßenraum der Stadt Leipzig (Beschluss des OBM der Stadt Leipzig vom 18.05.98) Qualitätskriterien für Alleebäume (Hochstämme für Straßenbepflanzung); in Ergänzung der jeweils aktuellen FLL Gütebestimmungen für Baumschulpflanzen: Ausschreibungstext für die Baumlieferung Innere Qualität der Bäume: ausgewogen ernährt in der Baumschule ausreichend akklimatisiert frei von Krankheiten und Schädlingen sortenecht Äußere Qualität der Bäume: Krone arttypisch, gleichmäßig mit Ästen in differenzierter Rangordnung aufgebaut maximaler Astdurchmesser 2,5 cm ausgewogenes Verhältnis zwischen Krone und Stamm keine eingeschlossene Rinde zwischen Stamm und Seitenästen Stamm gerade, ohne Quirle und Zwiesel, frei von Verletzungen, mit gerader Verlängerung in der Krone Bewurzelung der Art/Sorte und dem Alter entsprechend ausgebildet regelmäßig verpflanzt, nicht unterschnitten Ballen fest durchwurzelt, Grobwurzeln nicht beschädigt letzter Aufbauschnitt spätestens in der vorletzten Vegetationsperiode Alleebaum, 4 x verpflanzt, mit Drahtballen, Stammumfang 20 - 25 cm, aus extra weitem Stand, mit geradem durchgehenden Leittrieb, einheitlichem Kronenaufbau, einheitlichem Kronenansatz bei mindestens 2,50 m, aus deutschen oder vergleichbaren Anbaugebieten; Lieferbetrieb muss anerkannte Markenbaumschule des jeweiligen Lieferlandes sein (Nachweis). 2. Baumscheiben, Vegetationsstreifen 2.1 Baumscheiben • Mindestfläche der offenen Baumscheibe 6 m² (Nettofläche). Die Grundfläche des durchwurzelbaren Raumes soll mindestens 16 m² und die Tiefe mindestens 80 cm betragen(DIN 18916). Sollten offene Baumscheiben in der geforderten Größe nicht möglich sein, sind folgende Maßnahmen vorzusehen: • Abdeckung mit Baumrosten, Wurzelbrücken oder einem dauerhaft luft- und wasserdurchlässigen Belag in analoger Größe. • Vergrößerung des durchwurzelbaren Raumes durch Wurzelgräben; 2.2 Vegetationsstreifen Mindest-Netto-Breite 2,00 m (Brutto-Breite abzüglich Rückenstütze der Borde). Bei Pflanzungen in Vegetationsstreifen sind zur Verbesserung der Einwachsbedingungen und zur Erweiterung des Wurzelraumes Wurzelgräben zwischen den einzelnen Baumgruben herzustellen (FLL Empfehlungen für Baumpflanzungen Teil 2) 2.3 Aushub Tiefe • Baumgruben mindestens 120 cm • Altbaumscheiben 20 cm Entfernen des alten Erdstoffes (in Vegetationsstreifen L = 300 cm) z.B. durch Absaugen mit dem Erdstoffsauger. Arbeiten im Wurzelbereich sind manuell auszuführen. Wurzeln dürfen nicht verletzt werden. • Strauchflächen zwischen den Baumstandorten 40 cm • Rasenflächen 10 cm 2.4 Lockern der Baumgrubensohle und des Untergrundes der Vegetationsflächen Lockerungstiefe unter Baumgrubensohle: 20 cm Seite 3 „Standards der Stadt Leipzig für die Planung und Ausschreibung von Straßenbegleitgrün“ 2011 2.5 Einbau Substrat • Standortvorbereitungen für Neupflanzungen; Pflanzgruben und Wurzelraumerweiterung, Bauweisen und Substrate (FLL Empfehlungen für Baumpflanzungen Teil 2) Pflanzgrubenbauweise 1 Pflanzgrube nicht oder nur freitragend überbaut, ihre Oberfläche nicht oder nur geringfügig belastet. Der Baugrund und die Verfüllung müssen nicht unterbaufähig sein. Anforderungen an die einzubauenden Erdstoffe: pflanzenphysiologisch unbedenklich; frei von Verticilliumerregern, Wurzelunkräutern und Fremdstoffanteilen (Nachweis - Zertifikat) Baumneupflanzung - mindestens 110 cm Gemisch A - Oberboden (siehe Definition) - Kompost (Rottegrad 5, Bundesgütegemeinschaft Kompost e.v.) - Sand 0/4 - Lavalit 4/16 - Perlit 2/6 45 % 15 % 10 % 15 % 15 % Gemisch B Für Baumarten, die einen abgemagerten Boden benötigen, wie z.B. Robinie: - Oberboden (siehe Definition) 30 % - Sand 0/4 30 % - Lavalit 4/16 25 % - Perlit 2/6 15 % Definition Oberboden (nach DIN 18196 und DIN 18915): Korngrößenzusammensetzung: - Kieskorn > 2 - < 5 mm - Feinbodenanteil < 2 mm (davon Gehalt an Humus / organische Bodensubstanz 3 - 6 %) Bodengruppe 6 bindiger Boden begrenzt bis auf folgenden Feinanteil: - lehmiger Sand mit Feinanteil < 0,06 mm - sandiger Lehm mit Feinanteil < 0,06 mm pH-Wert 6,0 - 7,5 Salzgehalt < 3 g/kg Vorhandene verfügbare Nährstoffanteile: Phosphor Kalium Magnesium 30 % 70 % 16-20 % 21-25 % 6 - 8 mg/100g 13 - 20 mg/100g 5 - 7 mg/100g Pflanzgrubenbauweise 2 gemäß „FLL Empfehlungen für Baumpflanzungen Teil 2 bei ganz oder teilweise als Verkehrsfläche überbauten Pflanzgruben. Darunter müssen Baugrund und Verfüllung/Vegetationsschicht tragfähig/unterbaufähig sein. • • • Altbaumscheibe Rasenflächen Strauchpflanzung 10 cm Kompost 10 cm Oberboden 30 cm Gemisch: 50 % Kompost 50 % Oberboden 2.6 Abdeckung von Baumscheiben und Strauchflächen • Baumscheiben 10 cm Lavalit 4/8 (alternativ Blähschiefer) • Baumscheiben in Rasenflächen 10 cm Lavalit 2/4 (alternativ Blähschiefer) • Vegetationsflächen mit Strauchpflanzungen 10 cm Rindenmulch Seite 4 „Standards der Stadt Leipzig für die Planung und Ausschreibung von Straßenbegleitgrün“ 2011 3. Düngung - Jungbäume siehe Punkt 7.2 Entwicklungspflege. - Strauchpflanzungen: Vor dem Aufbringen des Rindenmulches ist ein langsam wirkender N-Dünger einzuarbeiten. 4. Hinweise zur Ausführung von Baumpflanzungen • Lockeres, überschüssiges Bodenmaterial auf dem Ballen ist vor der Pflanzung von Hand, ohne Werkzeug zu entfernen. Die Wurzelanläufe sollen sichtbar sein. • Die Bäume sind nur so tief zu pflanzen, wie sie vorher in der Baumschule gestanden haben. Das Setzmaß ist zu beachten. • Nach dem Einsetzen des Baumes in die vorbereitete Pflanzgrube ist das Drahtgeflecht auf der Oberseite des Ballens zu lösen. • Stammschutz - Schutz vor Temperaturschwankungen: Rindenschutz gegen Verdunstung und Sonneneinstrahlung durch Weißanstrich inklusive Voranstrich herstellen. Stamm mittels Schleifvlies reinigen und mit dem Voranstrich LX 60 oder gleichwertigem "satt" streichen. Rindenschutz durch deckenden Anstrich mehrjährig (>= 5 Jahre) haftender Stammschutzfarbe (weiß) vom Stammfuß bis zum Kronenansatz anlegen. System Arbo-Flex der Fa. Flügel- GmbH Osterode/Harz Tel: 05522/3191-0 oder gleichwertig. Im Falle niedriger Bearbeitungstemperaturen ist eine Zwischensicherung bis zum nächstmöglichen Anstrichzeitpunkt mittels Schilfrohrmatten einlagig ( Höhe bis Kronenansatz) herzustellen. Die Überlappung ist nach Norden auszurichten. Ausnahme: Eichen und Platanen erhalten keinen Stammschutz. • Die Verankerung der neu zu pflanzenden Bäume erfolgt mit je drei Baumpfählen, die untereinander mit Halblatten zu stabilisieren sind. • Als Baumbindung ist ein Baumbindegurt für eine 3-Pfahl-Bindung zu verwenden. Typ: "Baumbindegurt GEFA 2000" oder gleichwertig • Durch die Art der Verbindung von Baum und Verankerung darf keine Verletzung oder Einschnürung der Rinde entstehen und sie muss am Pfahl gegen Verrutschen gesichert sein. Die Bindung muss parallel zwischen Stamm und Verankerung ausgeführt werden. 5. Baumschutz In Abhängigkeit von den Standortverhältnissen ist jeweils am konkreten Fall die Notwendigkeit von Schutzmaßnahmen vor Anfahrschäden zu prüfen. Festlegungen zur Art des Produktes und zum Einbau erfolgen in Abstimmung mit dem Amt für Stadtgrün und Gewässer. Sicherheitsraum: Bei allen Einbauten ist der Sicherheitsraum zur Straße zu beachten (RAS-Q). Einbauten: • Holzpfosten (14 cm x 14 cm x 120 cm, ohne Spitze, mit Fase) aus Hartholz (Robinie, Lärche, Esche oder Eiche), Einbauhöhe 70 cm über Niveau • Baumschutzbügel an exponierten Standorten mit starkem Parkdruck • Poller aus Beton oder Naturstein als Sonderlösung 6. Leitungsschutzmaßnahmen Bei komplexen Erschließungs- bzw. Neubaumaßnahmen von Straßen sind die Regelabstände von Leitungen zu Baumstandorten anzustreben. Können diese nicht eingehalten werden, sind die Festlegungen in der jeweiligen „Vereinbarung zum Schutz der Bäume in der Stadt Leipzig und zum Schutz der unterirdischen Ver- und Entsorgungsanlagen bei Unterschreitung der Regelabstände“ (jeweils zwischen Stadt Leipzig und der SWL GmbH / KWL GmbH / LVB GmbH) zu berücksichtigen. Zum Schutz der Leitungen sind folgende Maßnahmen möglich: • vorzugsweise – planmäßiger Schutz der Leitungen durch Wurzelsperren direkt an der Ver-/Entsorgungsleitung im Leitungsgraben bzw. durch Verlegung in Kabelschutzrohren • Einbau von Folien/Platten als maximal einseitige Wurzelsperre je Baumgrube • Nachträglicher Einbau von teilbaren Kabelschutzrohren 7. Pflanzschnitt, Erziehungs- und Aufbauschnitt (nach ZTV – Baumpflege) Abstimmungen zum Schnitt sind mit dem Amt für Stadtgrün und Gewässer zu führen. Um Schnittflächen möglichst klein zu halten, ist unter Berücksichtigung der arttypischen Wuchsform Fehlentwicklungen rechtzeitig vorzubeugen bzw. sind diese möglichst früh zu korrigieren. • Zur Pflanzung erfolgt der Pflanzschnitt. Zu dicht stehende Äste, nach innen wachsende Zweige, Konkurrenztriebe und beschädigte Triebe sind zu entfernen. Seite 5 „Standards der Stadt Leipzig für die Planung und Ausschreibung von Straßenbegleitgrün“ 2011 • • • Der Leittrieb ist frei zu stellen. Nach dem ersten Standjahr beginnen der Aufbau des Lichtraumprofils sowie der Erziehungsund Aufbauschnitt. Die Schnittflächen sind sofort nach den Schneiden mit einem zugelassenen Wundverschlussmittel (fungizidhaltig, rindengrau) zu behandeln. 8. Fertigstellungs-, Entwicklungs- und Unterhaltungspflege Alle Pflegegänge sind rechtzeitig vor der Ausführung dem AG anzukündigen. 8.1 Fertigstellungspflege Bis zur Abnahme der Pflanzung sind in 3 Pflegegängen die Leistungen der Fertigstellungspflege nach DIN 18916 zu erbringen: • Entfernen von unerwünschtem Aufwuchs • Beseitigung von Unrat • Wässern Jungbäume: Zeitraum Mai bis September 12 Wassergaben je 100 l/Baum Sträucher: Zeitraum Mai bis September 12 Wassergaben je 10 l/Strauch Die Fertigstellungspflege dauert mindestens bis zum 30. September nach der Herstellung und endet mit der Abnahme (gemäß ZTV La-StB 05, Punkt 4.5.2) 8.2 Entwicklungspflege Für 2 Jahre sind im Leistungsverzeichnis folgende Leistungen zu erfassen: • 3 Pflegegänge/Jahr - Entfernen von unerwünschtem Aufwuchs - Beseitigung von Unrat. • Wartung der Baumverankerung: pro Jahr ein Durchgang. • Wässern: Jungbäume: Zeitraum Mai bis September 12 Wassergaben je 100 l/Baum Sträucher: Zeitraum Mai bis September 12 Wassergaben je 10 l/Strauch • Düngung der Jungbäume: pro Jahr eine Düngung mit Spezialbaumdünger: 150 g/m² N, P, K mit Mg, Ca und Spurenelementen • Am Ende der Entwicklungspflege, falls nicht anders festgelegt, sind Baumbindungen und Verankerungen zu entfernen. 8.3 Entwicklungs- und Unterhaltungspflege von Rasenflächen Die Anzahl der Rasenschnitte pro Jahr erfolgt in Abhängigkeit von der Lage der Flächen in der Regel: • Innenstadtbereich 8 • Alle anderen Flächen 2 9. Gewährleistung, Abnahmen und Übergaben • Nach Herstellung erfolgt eine Kontrollprüfung der ausgeführten Pflanzarbeiten. • Die Abnahme der mangelfreien Leistung erfolgt nach der Fertigstellungspflege. • Die Gewährleistung richtet sich nach den Regeln der VOB. Die Frist für die Gewährleistung wird auf mindestens 2 Jahre festgesetzt. • Die Abnahme der Entwicklungspflegeleistungen erfolgt zum Ende der vertraglichen Pflegezeit. Gleichzeitig erfolgt eine Endkontrolle zur Mangelfreiheit der Pflanzleistung • Bei Abnahmen und Kontrollprüfungen ist das Amt für Stadtgrün und Gewässer Leipzig hinzu zu ziehen. Es ist jeweils ein Protokoll zu fertigen. 10. Schutz von Bäumen im Baustellenbereich Zum Schutz des Baumbestandes sind folgende Vorschriften und Regelwerke zu beachten: DIN 18920 Vegetationstechnik im Landschaftsbau; Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen RAS-LP 4 Teil Landschaftspflege; Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren bei Baumaßnahmen ZTV Baumpflege Baumschutzsatzung - Satzung zum Schutz und zur Pflege des Baumbestandes der Stadt Leipzig Seite 6 „Standards der Stadt Leipzig für die Planung und Ausschreibung von Straßenbegleitgrün“ 2011 Im Baustellenbereich sind die Bäume mit einer Bretterummantelung vor Schäden zu schützen. Im Näherungsbereich von Wurzeln sind wurzelschonende Maßnahmen anzuwenden. Wurzeln dürfen nicht verletzt werden. • Absaugen von Erdstoff mit dem Erdstoffsauger • Handschachtung • maschinelle Grabung nur mit Kleintechnik und nach Kenntnis der Wurzelverläufe (Suchschachtungen) 11. Vorschriften und Regeln in den jeweils aktuellen Ausgaben DIN 18299 DIN 18300 DIN 18315 DIN 18317 DIN 18318 DIN 18320 DIN 18915 DIN 18916 DIN 18917 DIN 18918 DIN 18919 DIN 18920 DIN 1998 RAS-LP 4 RAS-Q ZTV ZTV ZTV Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art Erdarbeiten Verkehrswegebauarbeiten, Oberbauschichten ohne Bindemittel Verkehrswegebauarbeiten, Oberbauschichten aus Asphalt Verkehrswegebauarbeiten, Pflasterdecken, Plattenbeläge und Einfassungen Landschaftsbauarbeiten Vegetationstechnik im Landschaftsbau; Bodenarbeiten Vegetationstechnik im Landschaftsbau; Pflanzen und Pflanzarbeiten Vegetationstechnik im Landschaftsbau; Rasen und Saatarbeiten Vegetationstechnik im Landschaftsbau; Ingenieurbiologische Sicherungsbauweisen; Sicherungen durch Ansaaten, Bepflanzungen; Bauweisen mit lebenden und nichtlebenden Stoffen und Bauteilen, kombinierte Bauweisen Vegetationstechnik im Landschaftsbau; Entwicklungs- und Unterhaltungspflege von Grünflächen Vegetationstechnik im Landschaftsbau; Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen Unterbringung von Leitungen und Anlagen in öffentliche Flächen; Richtlinien für die Planung Teil Landschaftspflege, Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren bei Baumaßnahmen Teil: Querschnitte Großbaumverpflanzung Baumpflege Baum – StB 04 ZTVE-StB 94 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Erdarbeiten im Straßenbau ZTV La-StB 05 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Landschaftsbauarbeiten im Straßenbau FLL FLL FLL Leitfaden für die Planung, Ausführung und Pflege von funktionsgerechten Gehölzpflanzungen im besiedelten Bereich Empfehlungen für Baumpflanzungen Teil 1 Planung, Pflanzarbeiten, Pflege; Teil 2 Standortvorbereitungen für Neupflanzungen; Pflanzgruben und Wurzelraumerweiterung, Bauweisen und Substrate Gütebestimmungen für Baumschulpflanzen Baumschutzsatzung zum Schutz und zur Pflege des Baumbestandes der Stadt Leipzig Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V.: Qualitätskriterien und Güterichtlinien, Substratkompost Merkblatt über Baumstandorte und unterirdische Ver- und Entsorgungsanlagen Vereinbarung zum Schutz der Bäume in der Stadt Leipzig und zum Schutz der unterirdischen Ver- und Entsorgungsanlagen bei Unterschreitung der Regelabstände mit: • SWL • KWL • LVB Seite 7 „Standards der Stadt Leipzig für die Planung und Ausschreibung von Straßenbegleitgrün“ 2011 Anlage 7 Vertragserfüllungsbürgschaft Name und Adresse des Erschließungsträgers: Gewerbepark Berliner Brücke GmbH & Co.KG Isarstraße 1 c 83026 Rosenheim HRA 12038 Amtsgericht Traunstein Name und Adresse des Bürgen: Sicherheitsleistung für Vertragserfüllung bis zum Höchstbetrag von in Ziffern: 2.478.500,00 Euro in Worten: zweimillionenvierhundertachtundsiebzigtausendfünfhundert Euro für die Ansprüche aus dem Städtebaulichen Vertrag und der einseitig verpflichtenden Erklärung gemäß § 1 des Städtebaulichen Vertrages mit der Stadt Leipzig, Martin-LutherRing 4-6, 04109 Leipzig (Postanschrift 04092 Leipzig) (Stand: 04.07.2018) zur Planung und Herstellung der straßenseitigen Erschließungsanlagen im Gewerbegebiet an der Berliner Brücke auf dem Flurstück Nr. 2758/15 der Gemarkung Leipzig und der endgültigen Anbindung im Bereich des Knotens Rackwitzer Straße. Hiermit übernehmen wir für den Erschließungsträger gegenüber der Stadt Leipzig die selbstschuldnerische Bürgschaft für die Erfüllung des Städtebaulichen Vertrages und verpflichten uns, jeden Betrag bis zum angegebenen Höchstbetrag zu zahlen, sofern der Erschließungsträger seiner Verpflichtung zur vertragsgemäßen Ausführung der Leistung einschließlich der Abrechnung nicht, nicht vollständig oder nicht fristgerecht nachgekommen ist. Auf die Einreden der Anfechtung und der Aufrechnung sowie der Vorausklage gemäß §§ 768, 770, 771 BGB wird verzichtet. Bezüglich der Einrede der Aufrechenbarkeit des § 770 Abs. 2 BGB steht dem Bürgen diese Einrede nur zu, soweit die Gegenforderung des Hauptschuldners unbestritten ist oder diese rechtskräftig festgestellt wurde. Eine Hinterlegung ist ausgeschlossen. Nach Rückgabe der Bürgschaftsurkunde an den Erschließungsträger können Ansprüche gegen den Bürgen nicht mehr geltend gemacht werden. Ort, Datum Siegel/ Stempel, Unterschriften Anlage 8 Gewährleistungsbürgschaft Name und Adresse des Erschließungsträgers: Gewerbepark Berliner Brücke GmbH & Co.KG Isarstraße 1 c 83026 Rosenheim HRA 12038 Amtsgericht Traunstein Name und Adresse des Bürgen: Sicherheitsleistung für vertragsgemäße Gewährleistung bis zum Höchstbetrag von in Ziffern: in Worten: für die Ansprüche aus dem Städtebaulichen Vertrag und der einseitig verpflichtenden Erklärung gemäß § 1 des Städtebaulichen Vertrages mit der Stadt Leipzig, Martin-LutherRing 4-6, 04109 Leipzig (Postanschrift 04092 Leipzig) (Stand: 04.07.2018) zur Planung und Herstellung der straßenseitigen Erschließungsanlagen im Gewerbegebiet an der Berliner Brücke auf dem Flurstück Nr. 2758/15 der Gemarkung Leipzig und der endgültigen Anbindung im Bereich des Knotens Rackwitzer Straße. Hiermit übernehmen wir für den Erschließungsträger gegenüber der Stadt Leipzig die selbstschuldnerische Bürgschaft für Gewährleistungsansprüche aus dem genannten Vertrag und verpflichten uns, bei nicht fristgerechter Erfüllung dieser Ansprüche jeden Betrag bis zum angegebenen Höchstbetrag zu zahlen. Auf die Einreden der Anfechtung und der Aufrechnung sowie der Vorausklage gemäß §§ 768, 770, 771 BGB wird verzichtet. Bezüglich der Einrede der Aufrechenbarkeit des § 770 Abs. 2 BGB steht dem Bürgen diese Einrede nur zu, soweit die Gegenforderung des Hauptschuldners unbestritten ist oder diese rechtskräftig festgestellt wurde. Eine Hinterlegung ist ausgeschlossen. Nach Rückgabe der Bürgschaftsurkunde an den Erschließungsträger können Ansprüche gegen den Bürgen nicht mehr geltend gemacht werden. Ort, Datum Siegel/ Stempel, Unterschriften