Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1417287.pdf
Größe
22 MB
Erstellt
06.07.18, 12:00
Aktualisiert
20.09.18, 09:47
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-06083
Status: öffentlich
Eingereicht von
Beigeordnete für Stadtentwicklung und Bau
Betreff:
Städtebaulicher Vertrag zur straßenseitigen Erschließung des Gewerbegebietes an der
Berliner Brücke- südlicher Teil mit Anbindung an die Rackwitzer Straße
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Stadtentwicklung und Bau
Ratsversammlung
24.10.2018
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
1. Der beigefügte städtebauliche Vertrag zwischen der Stadt Leipzig und der
Gewerbepark Berliner Brücke GmbH & Co.KG zur straßenseitigen Erschließung des
Gewerbegebietes an der Berliner Brücke- südlicher Teil mit Anbindung an die
Rackwitzer Straße wird seitens der Stadt abgeschlossen.
2. Die ggf. ab dem Haushaltsjahr 2020 anfallenden Folgekosten in Höhe von 12.026,50
Euro sind innerhalb des gesamtstädtischen Haushalts gedeckt.
3. Der Oberbürgermeister, vertreten durch das Dezernat Stadtentwicklung und Bau,
Verkehrs- und Tiefbauamt, wird ermächtigt, ggf. Detailfragen im städtebaulichen
Vertrag noch nachzuverhandeln.
4. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, das Widmungsverfahren über eine Teilfläche
des Flurstücks 2758/15 der Gemarkung Leipzig gemäß § 6 des Sächsischen
Straßengesetzes einzuleiten.
1/5
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur.
Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern
aus. (siehe Anlage Prüfkatalog)
Schaffung von Rahmenbedingungen für Arbeitsplätze
(siehe Anlage Prüfkatalog)
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
X
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
X
nein
von
wenn ja,
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Öff. Verkehrsflächen
ca. 5.544,00 €/a
1.100.54.1.0.01
Oberflächen1.100.54.1.0.01
entwässerung
Konto 42419150
ca. 3.082,50 €/a
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
s. Sachverhalt
Beleuchtung
Unterhaltung
Ca. 2020€/a
1.100541.001.09
Beleuchtung
Strom
Ca. 1.380€/a
1.100.5410.01
Konto 42711200
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
X
nein
wenn ja,
X
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
2/5
Sachverhalt:
Die Gewerbepark Berliner Brücke GmbH & Co. KG (GBB) ist seit 12.07.2016 gemäß
Auflassung vom 07.04.2016 Eigentümerin der Flurstücke im Grundbuch von Leipzig,
Gemarkung Leipzig, Blatt 30276, Flur 2758/15, 2758/17 und 2758/18 in einer Gesamtgröße
von ca. 10 ha Größe an der Berliner Brücke, Leipzig mit teils aufstehenden Gebäuden.
Mit der Verkäuferin dieser Flurstücke hat die Stadt am 11.03.2015 einen städtebaulichen
Vertrag über die Verpflichtung der Verkäuferin als Erschließungsträger zur Planung und
Herstellung der Wollkämmereistraße als künftig öffentliche Straße auf der Grundlage des
Stadtratsbeschlusses Nr. RBV-1362/12 vom 20.09.2012 abgeschlossen.
Zur Schaffung von Baurecht war durch die Stadt Leipzig ein Verfahren zur Aufstellung eines
Bebauungsplanes eingeleitet worden. Das seinerzeit als Bebauungsplan Nr. 244
„Gewerbegebiet an der Berliner Brücke“ begonnene Bebauungsplanverfahren ist nicht zu
Ende geführt worden. Weil planungsrechtlich die nachprägende Wirkung der vorherigen
Bebauung zu berücksichtigen ist, beurteilen sich Bauvorhaben in dem geplanten
Gewerbegebiet nach § 34 BauGB.
Der Erschließungsträger plant die Weiterentwicklung des Gewerbegebietes als
„Gewerbepark Berliner Brücke“ im südlichen Teil auf seinen Flurstücken. Zur straßenseitigen
Erschließung dieser geplanten Gewerbeflächen im südlichen Teil verpflichtet sich der
Erschließungsträger zur Planung und Herstellung der Erschließungsstraße mit
Wendeanlage, der fuß- und radverkehrsläufigen Verbindung der nördlichen und südlichen
Wendeanlagen, zum gemäß Verkehrstechnischer Untersuchung Südteil des Büros Brenner
BERNARD Ingenieure GmbH vom 17.05.2018 notwendigen Ausbau des Knotens an der
Rackwitzer Straße sowie dem erforderlichen Ausbau des vorhandenen öffentlichen
Straßenteilstücks gemäß den nachstehenden Regelungen.
Da der Erschließungsträger ein Baugrundstück vermietet hat (Neubau einer mechanisierten
Zustellbasis (MechZB) für DP DHL in Leipzig sowie Errichtung von 30 PKW-, 54 VAN und 2
Wechselbrückenstellplätzen), bereits nach Erteilung von drei Teilbaugenehmigungen gebaut
wird, die Inbetriebnahme für 2018 vorgesehen ist und, weil die genannte Verkehrstechnische
Untersuchung eine temporäre Zufahrt (Stand: 31.05.2018 „Schleppkurve 03“)
übergangsweise vorschlägt, regelt der Vertrag einerseits die Planung und Herstellung einer
provisorischen Zufahrt nur für dieses Bauvorhaben zeitlich befristet bis zur endgültigen
Herstellung der Erschließungsanlagen. Dieser Vertrag regelt des Weiteren, dass der
Eigentümer als Erschließungsträger die gesamte straßenseitige Erschließung des südlichen
Teils des Gewerbegebiets inklusive des endgültigen Ausbaus des Knotens Rackwitzer
Straße auf seine Kosten plant und herstellt sowie über eine Sicherheitsleistung für
Vertragserfüllung absichert.
Dies erfolgt auf der Grundlage der Entwurfsplanung zur straßenseitigen Erschließung des
Südteils des Gewerbegebietes über die Erschließungsstraße nebst Wegeverbindung
zwischen den beiden Wendeanlagen, der die Stadt am 26.06.2018 mit Bedingungen
zugestimmt hat, einer noch einzureichenden und zu genehmigenden Entwurfsplanung für
den Ausbau des Knotens Rackwitzer Straße und der jeweils daraus zu entwickelnden und
zum Bau freizugebenden Ausführungsplanung. Für den Ausbau des Knotens Rackwitzer
Straße bedarf es voraussichtlich eines Planfeststellungsverfahrens.
Die straßenseitige Erschließung weiterer Bauvorhaben ist im südlichen Teil des
Gewerbegebietes erst nach Abschluss dieses Vertrages gesichert, wenn alle
Voraussetzungen durch den Erschließungsträger geschaffen wurden, um den Bau der
Erschließungsanlagen nach wirksamem Abschluss dieses städtebaulichen Vertrages
beginnen zu können und eine Baufreigabe seitens der Stadt hierzu erteilt wurde.
Für Pflege- und Unterhaltungsmaßnahmen an den städtischen Grün- und Biotopflächen sind
Zugangs- und Zufahrtsmöglichkeiten zu schaffen und GBB verpflichtet sich, zu Gunsten der
3/5
Stadt entsprechende beschränkt persönliche Dienstbarkeiten in Abstimmung mit dem Amt
für Stadtgrün und Gewässer im Grundbuch eintragen zu lassen.
Der Erschließungsträger sichert einseitig zu, die erforderlichen Maßnahmen zur
straßenseitigen Erschließung gemäß diesem Vertrag durchzuführen.
Gemäß städtebaulichem Vertrag sind Leistungen in Höhe von insgesamt 2.478.500,00 € zu
erbringen. Der Erschließungsträger sichert diese vertraglichen Verpflichtungen über eine
Vertragserfüllungsbürgschaft einer Bank, Sparkasse bzw. eines
Kreditversicherungsunternehmens oder durch Einzahlung des Sicherungsbetrages auf ein
Verwahrkonto der Stadt ab.
Folgekosten
Nach der Entscheidung des Stadtrates auf der Grundlage dieser Vorlage, die
Erschließungsstraße und den Verbindungsweg zur nördlich gelegenen Wendeanlage künftig
als öffentliche Verkehrsanlagen zu widmen, entstehen der Stadt durch die vertragsgemäße
Herstellung der öffentlichen Straßen- und Wegeflächen ab dem Zeitpunkt der Übernahme
der vertragsgemäß fertiggestellten Erschließungsanlagen, voraussichtlich ab dem Jahr 2020
jährlich Folgekosten.
Nach den Ergebnissen der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen beträgt
der jährliche erforderliche Unterhaltungsaufwand für Anliegerstraßen 1,10 Euro/ m² pro Jahr.
Die künftig durch die Stadt zu unterhaltende, zusätzliche Verkehrsfläche ist insgesamt ca.
5.040 m2 groß, daher ergibt sich ein Bedarf von ca. 5.544,00 Euro pro Jahr (PSP
1.100.54.1.0.01) und für die Oberflächenentwässerung der künftig öffentlichen Flächen
entsteht ein Bedarf in Höhe von ca. 3.082,50 Euro pro Jahr (PSP 1.100.54.1.0.01). Für die
Unterhaltung der Beleuchtung sind künftig ca.2.020,00 Euro pro Jahr (PSP
1.100.54.1.0.01.09) und den hierfür benötigten Strom 1.380,00 Euro pro Jahr (PSP
1.100.54.1.0.01, Konto 42711100), insgesamt 3.400,00 Euro pro Jahr nötig. Für die
Straßenbäume fallen keine Folgekosten beim Amt für Stadtgrün und Gewässer an, weil es
sich um Standorte handelt, an denen bereits Bäume standen.
Eine genaue Zuordnung zu Jahreszahlen auf dem Vorlagendeckblatt kann deshalb nicht
erfolgen, weil der Erschließungsträger auch den endgültigen Ausbau des Knotens
Rackwitzer Straße auf der Grundlage einer noch durch ihn einzureichenden Entwurfsplanung
planen und herstellen muss und hierfür ggf. ein Planfeststellungsverfahren durchzuführen ist.
Daher ist noch nicht genau prognostizierbar, wann die Folgekosten für die Stadt entstehen.
Widmung der Erschließungsstraße und der Wegeverbindung zur nördlichen Wendeanlage
Der Erschließungsträger möchte die herzustellende Erschließungsstraße mit Wendeanlage
(inklusive der Wegeverbindung) auf seinen Wunsch als künftig öffentliche Straße kostenund lastenfrei in das Eigentum der Stadt und die Bau-/ Unterhaltungslast und
Verkehrssicherungspflicht der Stadt übergeben und wird daher die technischen Standards
einer öffentlichen Straße bei der Planung und bei der Herstellung erfüllen. Voraussetzung
einer öffentlichen Widmung und Übernahme ins Eigentum der Stadt ist ein entsprechender
Stadtratsbeschluss, da kein Baurecht auf der Grundlage eines Bebauungsplanes vorliegt.
Auch die im nördlichen Teil des Gewerbegebietes an der Berliner Brücke sich in Herstellung
gelegene Erschließungsstraße Wollkämmereistraße wird als künftig öffentliche Straße auf
der Grundlage des Stadtratsbeschlusses Nr. RBV-1362/12 vom 20.09.2012 gewidmet. Die
Widmung der Erschließungsstraße und der Wegeverbindung wird nach der Fertigstellung der
Verkehrsanlagen verfügt und öffentlich bekannt gemacht. Der Oberbürgermeister wird
ermächtigt, das Widmungsverfahren nach § 6 SächsStrG einzuleiten.
Nachverhandlungsauftrag für den städtebaulichen Vertrag
4/5
Da sich aus den vom Erschließungsträger noch vorzulegenden Unterlagen, wie z.B. der
Entwurfsplanung zum endgültigen Ausbau des Knotenbereiches Rackwitzer Straße, des
Beleuchtungsprojektes der Erschließungsstraße und der Wegeverbindung und den hierzu
erforderlichen Prüfverfahren noch Änderungen des Vertragsinhalts (Text oder Anlagen)
ergeben können, ist es wichtig, dass ein Nachverhandlungsauftrag hierzu dem Dezernat
Stadtentwicklung und Bau erteilt wird und damit nötige Vertragsanpassungen ohne erneuten
Stadtratsbeschluss möglich sind.
Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt /die Schaffung von Arbeitsplätzen
Der Vertragspartner sichert mit der Erschließung und Bebauung sein eigenes Tätigkeitsfeld
und schafft mit der Durchführung seines Vorhabens auch Effekte für andere beauftragte
Unternehmen im Hinblick auf die Sicherung von Arbeitsplätzen.
Anlagen:
Städtebaulicher Vertrag inklusive Anlagen 1 bis 2a
Formular Prüfkatalog
Außerdem gehören zum städtebaulichen Vertrag noch die Anlagen 2b bis 8, die wegen ihres
Umfangs nicht in gedruckter, sondern nur in elektronischer Form, zur Verfügung gestellt
werden.
5/5
1
Städtebaulicher Vertrag
(Stand: 04.07.2018)
zwischen
der Stadt Leipzig, Martin-Luther-Ring 4-6, 04109 Leipzig,
vertreten durch den Oberbürgermeister,
dieser wiederum vertreten durch die Beigeordnete für Stadtentwicklung und
Bau, Frau Dorothee Dubrau
- nachfolgend Stadt genannt und
der Gewerbepark Berliner Brücke GmbH & Co. KG,
Isarstraße 1c, 83026 Rosenheim,
vertreten durch Berliner Brücke Verwaltung GmbH,
diese wiederum vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christoph Fecke
- nachfolgend GBB, Eigentümer oder Erschließungsträger genannt Präambel
GBB ist seit 12.07.2016 gemäß Auflassung vom 07.04.2016 Eigentümer der
Flurstücke im Grundbuch von Leipzig, Gemarkung Leipzig, Blatt 30276, Flur
2758/15, 2758/17 und 2758/18 in einer Gesamtgröße von ca. 10 ha Größe an
der Berliner Brücke, Leipzig mit teils aufstehenden Gebäuden.
Mit der Verkäuferin dieser Flurstücke hat die Stadt am 11.03.2015 beim beurkundenden Notar Dr. Wich, Ur.-Nr. 344/2015 in Leipzig einen städtebaulichen
Vertrag über die Verpflichtung der Verkäuferin als Erschließungsträger zur
Planung und Herstellung der Wollkämmereistraße als künftig öffentliche Straße auf der Grundlage des Stadtratsbeschlusses Nr. RBV-1362/12 vom
20.09.2012 abgeschlossen. Die Erschließungsstraße ist noch nicht endgültig
hergestellt und noch nicht öffentlich gewidmet. Hierzu wird wegen des inzwischen erfolgten Eigentümerwechsels der vorbenannten Flurstücke an den Erschließungsträger mit diesem ein gesonderter Vertragsnachtrag geschlossen,
der seinen Eintritt in alle Rechte und Pflichten des städtebaulichen Vertrages
vom 11.03.2015 des Notars Dr. Wich (Ur.-Nr. 344/2015) an den vorgenannten
Flurstücken regelt.
Zur Schaffung von Baurecht war durch die Stadt Leipzig ein Verfahren zur
Aufstellung eines Bebauungsplanes eingeleitet worden. Das seinerzeit als
Bebauungsplan Nr. 244 „Gewerbegebiet an der Berliner Brücke“ begonnene
Bebauungsplanverfahren ist nicht zu Ende geführt worden. Weil planungsrechtlich die nachprägende Wirkung der vorherigen Bebauung zu berücksich-
2
tigen ist, beurteilen sich Bauvorhaben in dem geplanten Gewerbegebiet nach
§ 34 BauGB.
Der Erschließungsträger plant die Weiterentwicklung des Gewerbegebietes
als „Gewerbepark Berliner Brücke“ im südlichen Teil auf seinen Flurstücken.
Zur straßenseitigen Erschließung dieser geplanten Gewerbeflächen im südlichen Teil verpflichtet sich der Erschließungsträger zur Planung und Herstellung der Erschließungsstraße mit Wendeanlage, der fuß- und radverkehrsläufigen Verbindung der nördlichen und südlichen Wendeanlagen, zum gemäß
Verkehrstechnischer Untersuchung Südteil des Büros Brenner BERNARD Ingenieure GmbH vom 31.05.2018 notwendigen Ausbau des Knotens an der
Rackwitzer Straße sowie dem erforderlichen Ausbau des vorhandenen öffentlichen Straßenteilstücks gemäß den nachstehenden Regelungen.
Da der Erschließungsträger bereits ein Baugrundstück vermietet hat (Neubau
einer mechanisierten Zustellbasis (MechZB) für DP DHL in Leipzig sowie Errichtung von 30 PKW-, 54 VAN und 2 Wechselbrückenstellplätzen), nach Erteilung von drei Teilbaugenehmigungen gebaut wird, die Inbetriebnahme für
2018 vorgesehen ist und weil die genannte Verkehrstechnische Untersuchung eine temporäre Zufahrt übergangsweise vorschlägt, regelt der Vertrag
einerseits die Planung und Herstellung einer provisorischen Zufahrt nur für
dieses Bauvorhaben zeitlich befristet bis zur endgültigen Herstellung der Erschließungsanlagen. GBB ist in der Pflicht, alle damit verbundenen Risiken
und Eingriffe in den Gewerbebetrieb des Nutzers und etwaige Schadenersatzforderungen von der Stadt fern zu halten, die daraus resultieren, dass die
straßenseitigen Erschließungsanlagen nicht frühzeitiger im vertraglich geregelten Umfang geplant und hergestellt wurden. Entsprechende Bauablaufpläne sind der Stadt vorzulegen, aus denen hervorgeht, wann und wie die Herstellung aller Erschließungsanlagen erfolgen wird ohne Beeinträchtigung des
neu angesiedelten Gewerbebetriebes.
Dieser Vertrag regelt des Weiteren, dass der Eigentümer als Erschließungsträger die gesamte straßenseitige Erschließung des südlichen Teils des Gewerbegebiets auf seine Kosten innerhalb der geregelten Fristen plant und
herstellt sowie über eine Sicherheitsleistung für Vertragserfüllung absichert.
Dies erfolgt auf der Grundlage der Entwurfsplanung zur straßenseitigen Erschließung des Südteils des Gewerbegebietes über die Erschließungsstraße
nebst Wegeverbindung zwischen den beiden Wendeanlagen, der die Stadt
am 26.06.2018 mit Bedingungen zugestimmt hat, einer noch einzureichenden
und zu genehmigenden Entwurfsplanung für den Ausbau des Knotens Rackwitzer Straße und der jeweils daraus zu entwickelnden und zum Bau freizugebenden Ausführungsplanung. Für den Ausbau des Knotens Rackwitzer
Straße bedarf es voraussichtlich eines Planfeststellungsverfahrens.
Die straßenseitige Erschließung weiterer Bauvorhaben ist im südlichen Teil
des Gewerbegebietes erst nach Abschluss dieses Vertrages gesichert, wenn
alle Voraussetzungen durch den Erschließungsträger geschaffen wurden, um
den Bau der Erschließungsanlagen nach wirksamem Abschluss dieses städ-
3
tebaulichen Vertrages beginnen zu können und eine Baufreigabe seitens der
Stadt hierzu erteilt wurde.
Der Erschließungsträger möchte die herzustellende Erschließungsstraße mit
Wendeanlage auf seinen Wunsch als künftig öffentliche Straße kosten- und
lastenfrei in das Eigentum der Stadt und die Bau-/ Unterhaltungslast und Verkehrssicherungspflicht der Stadt übergeben und wird daher die technischen
Standards einer öffentlichen Straße bei der Planung und bei der Herstellung
erfüllen. Voraussetzung einer öffentlichen Widmung und Übernahme ins Eigentum der Stadt ist ein entsprechender Stadtratsbeschluss. Die Abwägung
erfolgt auf der Grundlage des § 125 BauGB.
Für Pflege- und Unterhaltungsmaßnahmen an den städtischen Grün- und
Biotopflächen sind Zugangs- und Zufahrtsmöglichkeiten zu schaffen und GBB
verpflichtet sich, zu Gunsten der Stadt entsprechende beschränkt persönliche
Dienstbarkeiten in Abstimmung mit dem Amt für Stadtgrün und Gewässer im
Grundbuch eintragen zu lassen.
Der Erschließungsträger sichert bereits jetzt einseitig zu, die erforderlichen
Maßnahmen zur straßenseitigen Erschließung gemäß diesem Vertrag durchzuführen.
Dies vorausgeschickt, schließen die Vertragspartner folgenden städtebaulichen Vertrag nach § 11 BauGB:
§1
Zusicherung des Erschließungsträgers
Für den Fall, dass die Baugenehmigung für das Bauvorhaben Neubau einer
mechanisierten Zustellbasis (MechZB) für DP DHL in Leipzig sowie Errichtung
von 30 PKW-, 54 VAN und 2 Wechselbrückenstellplätzen vor der Wirksamkeit
dieses Vertrages erteilt wird, sichert der Erschließungsträger bereits jetzt gegenüber der Stadt die Erfüllung aller nachfolgenden Verpflichtungen aus diesem städtebaulichen Vertrag zu, soweit diese nicht von einer Gegenleistung
der Stadt abhängen und erbringt die Sicherheitsleistung für Vertragserfüllung
gemäß § 10 dieses Vertrages.
§2
Gegenstand des Vertrages
(1) Die Stadt überträgt nach § 11 Abs.1 Satz 1 BauGB die Erschließung auf
den Eigentümer als Erschließungsträger. Die Umgrenzung des Erschließungsgebietes ergibt sich aus dem in Anlage 1 beigefügten Plan.
(2) Für die Art, den Umfang und die Ausführung der Erschließung sind die
durch die Stadt zu genehmigenden Entwurfsplanungen und daraus zu entwickelnden und baufreizugebenden Ausführungsplanungen maßgebend, für die
die Voraussetzungen des § 125. Abs. 2 BauGB vorliegen müssen, soweit zu
diesem Zeitpunkt kein rechtskräftiger Bebauungsplan vorliegt.
4
(3) Der Erschließungsträger verpflichtet sich auf eigene Kosten zur Planung
und Herstellung der Erschließungsanlagen gemäß §§ 2 und 3 dieses Vertrages.
(4) Die Stadt verpflichtet sich, die öffentlichen Erschließungsanlagen bei Vorliegen der in § 9 dieses Vertrages genannten Voraussetzungen in ihre Unterhaltung und Verkehrssicherungspflicht zu übernehmen. Eine Übertragung von
zukünftig öffentlichen Grundstücksflächen an die Stadt erfolgt kosten- und
lastenfrei für die Stadt auf Grund eines noch abzuschließenden Notarvertrages.
Die auf dem Flurstück 2758/15 der Gemarkung Leipzig, Rackwitz hergestellte
Privatstraße nebst Wegeverbindung zur nördlichen Wendeanlage übernimmt
die Stadt Leipzig gemäß § 9 dieses Vertrages in ihre Unterhaltung und Verkehrssicherungspflicht, wenn diese Erschließungsanlagen gemäß der Entwurfsplanung mit erteilter Zustimmung vom 26.06.2018, daraus entwickelten
und zum Bau seitens der Stadt frei gegebenen Ausführungsplanung hergestellt wurde, der Stadtrat einen entsprechenden Beschluss gefasst hat, dass
diese Straße als öffentliche Straße analog zum nördlichen Teil auf der Grundlage des § 125 BauGB gewidmet werden soll, die Stadt Eigentümerin der Flächen geworden ist und der Knoten Rackwitzer Straße mit Anbindung an die
Erschließungsstraße endgültig ausgebaut ist. Anderenfalls übernimmt die
Stadt die Privatstraße nebst Wegeverbindung nicht in ihre Zuständigkeit und
diese Flächen nicht in ihr Eigentum.
Die Stadt übernimmt nur die straßenseitigen zukünftig öffentlichen Erschließungsanlagen bei Vorliegen der Voraussetzungen der in § 9 Abs. 1 dieses
Vertrages genannten Voraussetzungen in ihre Unterhaltung und Verkehrssicherungspflicht. Die privat verbleibenden Flächen (private Straßen, Wege und
Grünflächen usw.) werden nicht von der Stadt übernommen und diese trägt
hierfür auch keine Verkehrssicherungs- und Unterhaltungspflichten.
Dieser städtebauliche Vertrag ist notariell zu beurkunden. Dies gilt nicht für
die einseitige Erklärung des Erschließungsträgers gemäß § 1 dieses Vertrages. Sämtliche für die notarielle Beurkundung dieses Vertrages entstehenden
Kosten trägt der Erschließungsträger.
(5) Leitungsgebundene Erschließungsanlagen (Abwasser, Wasser, Strom,
Gas, Telekommunikation) sind nicht Gegenstand dieses Vertrages. Hierüber
hat der Erschließungsträger mit den zuständigen Versorgungsträgern gesonderte Vereinbarungen zu schließen.
(6) Gemäß der Verkehrstechnischen Untersuchung des Südteils des Gewerbegebietes des Büros Brenner BERNARD Ingenieure GmbH vom 17.05.2018
(letzter Stand: 31.05.2018 mit „Schleppkurve 03“- Anlage 2a-d) soll übergangsweise eine provisorische Zufahrt auch mittels einer temporäre Neumarkierung in der Zufahrt („Schleppkurve 03“) nur für das Bauvorhaben Neubau
einer mechanisierten Zustellbasis (MechZB) für DP DHL in Leipzig sowie Errichtung von 30 PKW-, 54 VAN und 2 Wechselbrückenstellplätzen zeitlich befristet bis zur endgültigen Herstellung der Erschließungsanlagen inklusive
5
notwendigem Ausbau des Knotens an der Rackwitzer Straße, für den die
Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens aller Voraussicht nach
durchgeführt werden muss, sowie dem erforderlichen Ausbau des vorhandenen öffentlichen Straßenteilstücks erfolgen.
Der Erschließungsträger verpflichtet sich, hierzu mittels geeigneter Lagepläne
und Planungsunterlagen eine entsprechende Baustellenzufahrt beim Verkehrs- und Tiefbauamt (verkehrsbehördliche Anordnung und Sondernutzung)
zu beantragen. Soweit die Prüfung der Unterlagen ergibt, dass LSA-relevante
Veränderungen am Knoten Rackwitzer Straße für die Zufahrt (eine Zufahrtsspur für Verkehrsbelastung „Prognose 20130 Spitzenstunde 1. BA –DHL“
notwendig sind und umgesetzt werden müssen, ist der Erschließungsträger
verpflichtet, diese Maßnahmen auf seine Kosten nach vorheriger Abstimmung
mit der Abteilung Stadtbeleuchtung des Verkehrs- und Tiefbauamtes zu planen und zu realisieren.
Der Erschließungsträger hat das Baugrundstück bereits vermarktet. Insbesondere das ggf. noch anstehende Planfeststellungsverfahren zum Ausbau
des öffentlichen Knotens wird aber noch Zeit beanspruchen. Auf der Grundlage der bereits erteilten drei Teilbaugenehmigungen wird bereits gebaut, da
die Inbetriebnahme für 2018 vorgesehen ist. Die Vertragsparteien sind sich
darüber einig, dass mit einer Baustellenzufahrt lediglich eine provisorische
Möglichkeit der Erschließung dieser Zustellbasis von DHL für einen befristeten Zeitraum von maximal 2 Jahren ab Inbetriebnahme der Zustellbasis
durch den Nutzer geschaffen wird. Innerhalb dieses Zeitraumes wird der Erschließungsträger die endgültige straßenseitige Erschließung gemäß diesem
städtebaulichen Vertrag hergestellt haben.
Entsprechende Bauablaufpläne, aus denen hervorgeht, wann und wie die
Herstellung aller Erschließungsanlagen ohne Beeinträchtigung des neu angesiedelten Gewerbebetriebes erfolgen wird, legt der Erschließungsträger der
Stadt im Rahmen der Entwurfsplanung zum Knotenausbau vor.
Der Erschließungsträger haftet aus den vorgenannten Gründen gegenüber
der Stadt für alle Risiken, Folgen und Eingriffe in den Gewerbebetrieb des
Nutzers sowie etwaige Schäden, die der Stadt oder Dritten dadurch entstehen, dass die straßenseitigen Erschließungsanlagen nicht frühzeitiger im vertraglich geregelten Umfang geplant und hergestellt wurden. Der Erschließungsträger stellt die Stadt von sämtlichen Schadenersatzforderungen frei,
die gegenüber der Stadt im Zusammenhang mit der Erschließung des Gewerbegebietes südlicher Teil erhoben werden.
(7) Das geplante Vorhaben liegt teilweise im gemäß § 72 Abs. 2 SächsWG
festgesetzten Überschwemmungsgebiet der Parthe mit dem zu Grunde gelegten Bemessungshochwasser HG=100. Die Errichtung oder Erweiterung
baulicher Anlagen sowie Änderungen der Höhe von Erdoberflächen bedürfen
in festgesetzten Überschwemmungsgebieten gemäß § 78 Absätze 3 und 4
des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) der Genehmigung durch die untere
Wasserbehörde, die am 09.02.2018 (Az.: 36.01.-36.10.59) erteilt wurde.
6
(8) Für die Pflege- und Unterhaltungsmaßnahmen an den städtischen Grünund Biotopflächen sind Zugangs- und Zufahrtsmöglichkeiten zu schaffen. Der
Erschließungsträger verpflichtet sich, zu Gunsten der Stadt Leipzig zur Nutzung des Unterhaltungsweges am Regenrückhaltebecken und entlang des
Ablaufkanals zur Parthe sowie zu dem Biotop auf dem Flurstück 2758/7 der
Gemarkung Leipzig jeweils bis zur Anbindung an die öffentliche Straße in Abstimmung mit dem Amt für Stadtgrün und Gewässer und dem Liegenschaftsamt der Stadt entsprechende beschränkt persönliche Dienstbarkeiten innerhalb von 6 Monaten nach Abschluss dieses Vertrages auf seine Kosteneintragen zu lassen.
(9) Eine wasserrechtliche Genehmigung muss für die am Regenrückhaltebecken geplanten Änderungen (Erhöhung undurchlässiger Flächenanteil und
Erhöhung der Einleitmengen in die Parthe) vorliegen.
§3
Fertigstellung der Anlagen
(1) Der Erschließungsträger verpflichtet sich, die in den beigefügten Plänen
dargestellte Entwässerung sowie die Straßen- und Wegeflächen und die
Grünanlagen in dem Umfang fertig zu stellen, der sich aus der Entwurfsplanung zur straßenseitigen Erschließung des Südteils des Gewerbegebietes
über die Erschließungsstraße nebst Wegeverbindung zwischen den beiden
Wendeanlagen, der die Stadt am 26.06.2018 mit Bedingungen zugestimmt
hat (Anlagen 3a bis 3o), einer noch einzureichenden und zu genehmigenden
Entwurfsplanung für den Ausbau des Knotens Rackwitzer Straße und der jeweils daraus zu entwickelnden und zum Bau freizugebenden Ausführungsplanung ergibt. Die Erschließungsanlagen müssen zeitlich entsprechend den
Erfordernissen der Bebauung hergestellt, spätestens bis zur Fertigstellung
der anzuschließenden Bauten benutzbar sein.
Die Erschließungsanlagen werden in zwei Stufen hergestellt: In einer ersten
Stufe wird die Baustellenzufahrt im Bereich des Knotens Rackwitzer Straße
nach Beantragung und Genehmigung einer Baustellenzufahrt und die Erschließungsstraße mit der Wendeanlage als Privatstraße hergestellt. Gemäß
der in § 2 Abs. 6 gesetzten Frist wird in der zweiten Stufe der Knoten Rackwitzer Straße im endgültigen Zustand ausgebaut.
(2) Erfüllt der Erschließungsträger seine Verpflichtungen nicht oder fehlerhaft,
so ist die Stadt berechtigt, ihm schriftlich eine angemessene Frist zur Ausführung der Arbeiten zu setzen. Erfüllt der Erschließungsträger bis zum Ablauf
dieser Frist die vertraglichen Verpflichtungen nicht, so ist die Stadt berechtigt,
die Arbeiten auf Kosten des Erschließungsträgers auszuführen, ausführen zu
lassen oder von diesem Vertrag zurückzutreten.
7
Der Erschließungsträger verpflichtet sich, den Freiflächen- und Gestaltungsplan dahingehend zu korrigieren, dass die Darstellung der Abgrenzung des
„Röhricht/Biotop“ gemäß der Anlage 3o korrekt erfolgt. Es erstreckt sich
nördlich des Flurstücks 2758/7 ca. 8 m in das Flurstück 2758/15 der Gemarkung Leipzig hinein.
§4
Art und Umfang der Erschließungsanlagen
(1) Die Erschließung nach diesem Vertrag umfasst:
a) die Freilegung der privaten und öffentlichen Erschließungsflächen
b) die erstmalige Herstellung/ den Straßenausbau der privaten und öffentlichen Straßen, Wege und Plätze
einschließlich
- Fahrbahn mit Wendeanlage
- Gehwege
- Parkflächen
- Straßenentwässerung
- Straßenbeleuchtung/ Wegebeleuchtung
- Verkehrszeichen/ Verkehrseinrichtungen
- Straßennamensschilder
- Knotenausbau Rackwitzer Straße (inklusive
angrenzendes Straßenteilstück in
Anbindung an die Erschließungsstraße)
c) die Ersatzpflanzungen von Straßenbäumen für die durch das Bauvorhaben verursachten Gehölzverluste im öffentlichen Straßenraum nach
den Vorgaben des Amtes für Stadtgrün und Gewässer
d) die Baustellenzufahrt im Bereich des Knotens Rackwitzer Straße nach
Beantragung und Genehmigung einer Baustellenzufahrt
e) die Herstellung der Zufahrtswege zu den Biotopflächen auf dem Flurstück 2758/7 der Gemarkung Leipzig
f) die Pflanzung von 34 Bäumen der Art Kaiser-Linde (Tilia vulgaris „Pallida“) mit der Pflanzqualität mindestens Hochstamm, 3-mal verpflanzt,
stammumfang 18-20, straßenbegleitend auf dem Privatgrundstück entlang der Erschließungsstraße
nach Maßgabe der von der Stadt gemäß diesem Vertrag zu genehmigenden
Entwurfsplanung und der daraus zu entwickelnden Ausführungsplanung.
Vor Baubeginn ist mit der Ausführungsplanung (Leistungsphase 5 HOAI) die
Baufreigabe bei der Stadt (Verkehrs- und Tiefbauamt) zu beantragen.
8
Die Wendeanlage der Erschließungsstraße (ca. 260 m²) und der
Geh/Radweg (ca. 100 m²) entwässern in das Regenrückhaltebecken, das der
Erschließungsträger auf der Grundlage des mit der KWL abgeschlossenen
Erschließungsvertrages zum nördlichen Teil des Gewerbegebietes nebst der
Leitung für die Ableitung der Straßenwässer in das Regenrückhaltebecken
herstellt hat. Für die Zuleitung und das Regenrückhaltebeckens ist durch den
Erschließungsträger eine entsprechende rechtliche Sicherung der Flächen
dieser Anlagen zu Gunsten der Stadt ins Grundbuch eintragen zu lassen,
damit die Erschließungsstraße als öffentliche Straße gewidmet werden kann.
Für alle Verkehrszeichen ist eine straßenverkehrsrechtliche Anordnung beim
Verkehrs- und Tiefbauamt, Abteilung Straßenverkehrsbehörde/ Verkehrsmanagement mittels Beschilderungs- und Markierungsplan zu beantragen.
(2) Der Erschließungsträger hat notwendige bau-, wasserrechtliche, naturschutzrechtliche, denkmalschutzrechtliche sowie sonstige Genehmigungen
bzw. Zustimmungen vor Baubeginn einzuholen und der Stadt vorzulegen.
(3) Vor Erteilung der Baugenehmigung ist – soweit erforderlich- gegenüber
der Stadt nachzuweisen, dass die Grundstücke der Bauherren eine gesicherte Zufahrt zur öffentlichen Verkehrsfläche gemäß § 2 Abs. 12 SächsBO haben. Der Erschließungsträger hat bezüglich der Erforderlichkeit und des Verfahrens der rechtlichen Sicherung Kontakt mit dem Amt für Bauordnung und
Denkmalpflege aufzunehmen.
§5
Ausschreibungen, Vergabe und Bauleitung
(1) Mit der Ausschreibung, Bauleitung und Abrechnung der Erschließungsanlagen beauftragt der Erschließungsträger ein leistungsfähiges Ingenieurbüro,
das die Gewähr für die technisch beste und wirtschaftlichste Abwicklung der
Baumaßnahme bietet.
(2) Der Erschließungsträger verpflichtet sich, Bauleistungen nach Ausschreibung auf der Grundlage der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB/
Teil B/ C) ausführen zu lassen.
(3) Die erforderlichen Vermessungsarbeiten (wie Lageplanfertigung, Bauabsteckung, Gebäudeaufnahme für das Liegenschaftskataster, Bestandsvermessung) werden an einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur in
Auftrag gegeben. Die Vermessungsarbeiten nach Satz 1 sind mit dem Amt für
Geoinformation und Bodenordnung vorher abzustimmen.
9
§6
Baudurchführung
(1) Der Erschließungsträger hat durch Abstimmung mit Versorgungsträgern
und sonstigen Leitungsträgern sicherzustellen, dass die Versorgungseinrichtungen für das Erschließungsgebiet (z. B. Kabel für Telefon- und Antennenanschluss, Strom-, Gas-, Wasser- und Abwasserleitung) so rechtzeitig in die
Verkehrsflächen verlegt werden, dass die zügige Fertigstellung der Erschließungsanlagen nicht behindert und ein Aufbruch fertiggestellter Anlagen ausgeschlossen wird. Das Gleiche gilt für die Herstellung jeglicher Hausanschlüsse. Die Verlegung von Kabeln muss unterirdisch erfolgen. Für die Leitungseinbindung im öffentlichen Verkehrsraum müssen bei der Stadt, Verkehrs- und Tiefbauamt, Anträge auf Trassenzustimmung gestellt werden.
(2) Die Herstellung der Straßenbeleuchtung hat der Erschließungsträger in
Abstimmung mit dem Verkehrs- und Tiefbauamt/ Abt. Stadtbeleuchtung zu
veranlassen.
(3) Der Baubeginn ist der Stadt, Verkehrs- und Tiefbauamt vorher schriftlich
anzuzeigen. Vor Baubeginn ist eine Vorortbegehung mit dem Verkehrs- und
Tiefbauamt, Sachgebiet Straßenunterhaltung zur Beweissicherung des Fahrbahn- und Gehwegzustandes für den angrenzenden öffentlichen Bereich
durchzuführen. Alle Schäden, die durch die Baumaßnahmen des Erschließungsträgers im öffentlichen Bereich verursacht werden, sind durch den Erschließungsträger spätestens bis zur Fertigstellung der Erschließungsmaßnahme zu beseitigen. Die Stadt oder ein von ihr beauftragter Dritter ist berechtigt, die ordnungsgemäße Ausführung der Arbeiten zu überwachen und
die unverzügliche Beseitigung festgestellter Mängel zu verlangen.
(4) Bereits bei der Leitungskoordinierung sind die geplanten Straßenbäume
als auch der Baumbestand zu berücksichtigen. Können die geforderten Mindestabstände nicht eingehalten werden, sind Abstimmungen mit dem Amt für
Stadtgrün und Gewässer und den Leitungsträgern zu führen sowie ggf. Leitungsschutzmaßnahmen vorzusehen.
(5) Der Erschließungsträger hat im Einzelfall auf Verlangen der Stadt von den
für den Bau der Anlage verwendeten Materialien nach den hierfür geltenden
technischen Richtlinien Proben zu entnehmen und diese in einem von beiden
Vertragsparteien anerkannten Baustofflaboratorium untersuchen zu lassen
sowie die Untersuchungsbefunde der Stadt vorzulegen. Der Erschließungsträger verpflichtet sich weiter, Stoffe oder Bauteile, die diesem Vertrag nicht
entsprechen, innerhalb einer von der Stadt bestimmten Frist zu entfernen.
(6) Vor Beginn der Hochbaumaßnahmen sind die Entwässerungsanlagen und
die vorgesehenen Straßen als Baustraßen herzustellen. Schäden, einschließ-
10
lich der Straßenaufbrüche an den Baustraßen sind vor Fertigstellung
Straßen fachgerecht durch den Erschließungsträger zu beseitigen. Mit
Fertigstellung der Erschließungsanlagen darf erst nach Beendigung
Hochbaumaßnahmen auf den Flächen des Gewerbegebietes inklusive
Fertigstellung der dazugehörigen Medienanschlüsse begonnen werden.
der
der
der
der
(7) Im Interesse der Vermeidung und Minimierung baubetrieblicher Bodenbelastungen sind bei den Bauarbeiten die DIN-Vorschriften 18300 – „Erdarbeiten“, 18915 – „Bodenarbeiten“, 18920 – „Schutz von Bäumen, Pflanzbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen“ und 19731 – „Verwertung
von Bodenmaterial“ einzuhalten.
Mutterboden, der bei der Errichtung und Änderung baulicher Anlagen und Erschließungsanlagen im Erschließungsgebiet ausgehoben wird, ist in nutzbarem Zustand zu erhalten und vor Vernichtung oder Vergeudung zu schützen.
Das im Verlauf der baulichen Maßnahme anfallende unbelastete Bodenmaterial ist zu verwerten. Die Verwertung hat Vorrang vor der Beseitigung (§ 7
Abs. 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) vom 24.02.2012).
Werden im Vorfeld oder im Verlauf von Baumaßnahmen altlasten- bzw. umweltrelevante Sachverhalte festgestellt, ist gemäß § 10 Abs. 2 des Sächsischen Abfallwirtschafts- und Bodenschutzgesetzes (SächsABG) das Amt für
Umweltschutz umgehend zu informieren. Durch das Amt für Umweltschutz
werden im Benehmen mit dem Erschließungsträger die erforderlichen Maßnahmen festgelegt, die vom Erschließungsträger zu realisieren sind.
(8) Die Flurstücke 2758/15, 27/58/17 und 2758/18 der Gemarkung Leipzig
sind im Sächsischen Altlastenkataster unter der Altlastenkennziffer 65 10
1565 mit dem Handlungsbedarf „Belassen“ registriert. Der Altlastenverdacht
resultiert aus der jahrzehntelangen bis ca. 1997 reichenden Nutzung des
Grundstücks für Betriebszwecke der Wollkämmerei. Von 1998 bis 1999 sowie
2005 wurden auf dem Grundstück Rückbaumaßnahmen durchgeführt. Die
Gebäude und Anlagen der ehemaligen Wollkämmerei wurden vollständig zurückgebaut und die aus den Altlastenuntersuchungen bekannten Schadstoffquellen weitgehend beseitigt. Das Gelände und die Baugruben wurden mit
Bauschuttrecyclingmaterial aufgefüllt. Mit punktuell erhöhten Schadstoffgehalten und erhöhten Entsorgungskosten ist weiterhin zu rechnen.
Die baulichen Maßnahmen und die Abfallentsorgung sind bei allen Tiefbauarbeiten durch einen anerkannten, unabhängigen Fachgutachter für Altlasten
zu überwachen und baubegleitend zu untersuchen (§ 12 SächsABG). Der
vom Erschließungsträger beauftragte Gutachter ist der Abfall-/ Bodenschutzbehörde im Amt für Umweltschutz mindestens 14 Tage vor Baubeginn mitzuteilen. Die Ergebnisse der baubegleitenden Untersuchung sind in einem Ab-
11
schlussbericht dazustellen und unverzüglich nach Abschluss der Tiefbauarbeiten an die Stadt zu übergeben.
Schadstoffbelastete Bereiche sind einzugrenzen, zu separieren, analytisch zu
bewerten und entsprechend den Untersuchungsergebnissen in dafür zugelassenen Anlagen zu entsorgen. Um die Entsorgungswege bzw. Möglichkeiten des Wiedereinbaus des beim Rückbau anfallenden Aufbruch-/ Aushubmaterials festlegen bzw. die Kosten für die Entsorgung ermitteln zu können,
sind Materialuntersuchungen (Asphalt, Bauschutt, …) durchzuführen. Es wird
in diesem Zusammenhang auf die einschlägige Vorgehensweise im Rahmen
der Baugrunduntersuchungen verwiesen. Bei den Baumaßnahmen anfallende nicht zum Wiedereinbau geeignete/ eingesetzte Abfälle sind entsprechend
den abfallrechtlichen Bestimmungen zu entsorgen.
(9) Nach Aussage des Landesamtes für Archäologie Sachsen liegt der Vorhabenbereich im archäologischen Relevanzgebiet. Das Landesamt für Archäologie Sachsen ist vom exakten Baubeginn des beantragten Vorhabens
(Erschließungs-, Abbruch-, Ausschachtungs- oder Planierarbeiten) mindestens drei Wochen vorher zu informieren. In der Bauanzeige sind die ausführenden Firmen, der verantwortliche Bauleiter und die jeweiligen Telefonnummern zu benennen.
§7
Haftung und Verkehrssicherung
(1) Vom Tage des Beginns der Erschließungsarbeiten an übernimmt der Erschließungsträger im gesamten Erschließungsgebiet die Verkehrssicherungspflicht.
(2) Der Erschließungsträger haftet bis zur Übernahme der Anlagen für jeden
Schaden, der durch die Verletzung der bis dahin ihm obliegenden allgemeinen Verkehrssicherungspflicht entsteht und für solche Schäden, die infolge
der Erschließungsmaßnahmen an bereits verlegten Leitungen oder ansonsten verursacht werden. Der Erschließungsträger stellt die Stadt insoweit von
allen Schadensersatzansprüchen frei. Diese Regelung gilt unbeschadet der
Eigentumsverhältnisse. Vor Beginn der Baumaßnahmen ist das Bestehen einer ausreichenden Haftpflichtversicherung nachzuweisen.
§8
Gewährleistung und Abnahme öffentlicher Erschließungsanlagen
(1) Der Erschließungsträger übernimmt die Gewähr, dass seine Leistung zur
Zeit der Abnahme durch die Stadt die vertraglich vereinbarten Eigenschaften
hat, den anerkannten Regeln der Technik und Baukunst entspricht und nicht
12
mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem nach dem
Vertrag vorausgesetzten Zweck aufheben oder mindern.
Für privat verbleibende Erschließungsanlagen und –flächen findet keine Abnahme statt, sondern lediglich eine Feststellung der vertragsgemäßen Fertigstellung.
(2) Die Gewährleistung richtet sich nach den Regeln der VOB. Die Frist für
die Gewährleistung wird auf 5 Jahre festgesetzt. Sie beginnt mit der Abnahme der einzelnen mangelfreien Erschließungsanlage durch die Stadt.
Besonders abgenommen werden folgende Teile der Leistung:
das Straßenbegleitgrün (einschließlich Straßenbäume),
Technische Kontrollprüfung unmittelbar nach ihrer Herstellung als ordnungsgemäße Anlage,
Abnahme (Anwuchs- und Austriebskontrolle) nach absolvierter Fertigstellungspflege ab 30. September nach der Pflanzung (gemäß ZTV La
StB 05)
Schlussabnahme nach Beendigung der Entwicklungspflege (Dauer 2
Jahre).
Die Gewährleistungsfrist für das Straßenbegleitgrün beginnt nach Ablauf der
Fertigstellungspflege und beträgt 2 Jahre.
Für die auf den privaten Baugrundstücken zu pflanzenden Alleebäume an der
Erschließungsstraße findet keine Abnahme/ Übernahme, sondern eine Feststellung der vertragsgemäßen Pflanzung statt. Die Fertigstellung der privaten
Baumpflanzungen ist der Stadt anzuzeigen. Nach erfolgter Fertigstellung
(einschließlich Fertigstellungspflege) werden pro Jahr und Baum 100 Euro zur
Sicherung der zweijährigen Entwicklungspflege einbehalten.
Der Erschließungsträger verpflichtet sich, Erwerbern der Baugrundstücke die
Pflanz-, Erhaltungs- und Ersatzverpflichtung in geeigneter Form (z.B. über die
Kaufverträge) weiterzugeben.
(3) Der Erschließungsträger zeigt der Stadt die vertragsgemäße Herstellung
der Anlagen schriftlich an. Die Stadt vereinbart einen Abnahmetermin innerhalb von vier Wochen nach der Anzeige. Die Bauleistungen sind von der
Stadt und dem Erschließungsträger gemeinsam abzunehmen. Das Ergebnis
dieser Abnahme ist zu protokollieren und von beiden Vertragsparteien zu unterzeichnen. Werden bei der Abnahme Mängel festgestellt, so sind diese innerhalb einer angemessenen Frist durch den Erschließungsträger zu beseitigen.
Im Falle des Verzuges ist die Stadt berechtigt, die Mängel auf Kosten des Erschließungsträgers beseitigen zu lassen. Wird die Abnahme wegen wesentli-
13
cher Mängel abgelehnt, kann für jede weitere Abnahme ein Entgelt von
150,00 Euro angefordert werden. Dies gilt auch, wenn der Erschließungsträger beim Abnahmetermin nicht erscheint.
§9
Übernahme der öffentlichen Erschließungsanlagen
(1) Im Anschluss an die Abnahme der im Wesentlichen mangelfreien Erschließungsanlagen übernimmt die Stadt diese in ihre Baulast, wenn sie Eigentümerin der öffentlichen Erschließungsflächen geworden ist und der Erschließungsträger vorher
a) in einfacher Ausfertigung die vom Ingenieurbüro sachlich, fachtechnisch
und rechnerisch richtig festgestellten Schlussrechnungen einschließlich der
Bestandspläne übergeben hat,
b) die Schlussvermessung durchgeführt und eine Bescheinigung eines öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs über die Einhaltung der Grenzen
übergeben hat, aus der sich weiterhin ergibt, dass sämtliche Grenzzeichen
sichtbar sind sowie einen Bestandsplan (Topografie) zur Dokumentation der
öffentlichen/ privaten Straßen und Erschließungsflächen in analoger und digitaler Form, abgestimmt auf das bei der Stadt vorhandene grafische Informationssystem und dessen Inhalt, übergeben hat. Der Erschließungsträger trägt
auch die Kosten, die der Stadt durch die Übernahme der gelieferten Vermessungsdaten in die digitale Stadtkarte entstehen.
c) auf Anforderung der Stadt Nachweise erbracht hat über Untersuchungsbefunde der nach der Ausführungsplanung geforderten Materialien.
d) der Stadtratsbeschluss der Stadt über die Widmung der Erschließungsstraße mit Wendeanlage als öffentliche Straße gefasst wurde und der Knotenbereich mit dem angrenzenden öffentlichen Straßenteilstück in Anbindung
an die Privatstraße endgültig ausgebaut und seitens der Stadt abgenommen
ist.
e) die dinglichen Sicherungen gemäß § 2 Abs. 8 dieses Vertrages erfolgt und
der Stadt nachgewiesen sind. Bei einer Sicherung durch beschränkt persönliche Dienstbarkeiten reicht die notarielle Bestätigung des beauftragten Notars,
dass einer Eintragung an rangerster Stell im Grundbuch nichts entgegensteht.
Sollten die nach Abs. 1b) geforderten Unterlagen nicht in der abgestimmten
Form übergeben werden, sind die dem Amt für Geoinformation und Boden-
14
ordnung durch die Nachbearbeitung entstehenden Mehrkosten vom Erschließungsträger an die Stadt nach Aufforderung zu erstatten.
Die Vertragsparteien vereinbaren die Übergabe der vorgenannten Unterlagen
als Bestandteil im Rahmen der gemäß Anlage 4 der Stadt zu übergebenden
Schlussdokumentation.
(2) Vorgelegte Unterlagen und Pläne werden Eigentum der Stadt.
(3) Die Stadt bestätigt die Übernahme der Erschließungsanlagen in ihre Verwaltung und Unterhaltung schriftlich.
(4) Die Widmung der Straßen, Wege und Plätze erfolgt durch die Stadt; der
Erschließungsträger stimmt hiermit unwiderruflich der Widmung zu.
§ 10
Sicherheitsleistungen
(1) Zur Sicherung aller sich aus diesem Vertrag für den Erschließungsträger
ergebenden Verpflichtungen leistet er Sicherheit in Höhe von 2.478.500,00
Euro (in Worten: zweimillionenvierhundertachtundsiebzigtausendfünfhundert
Euro) durch Übergabe einer unbefristeten selbstschuldnerischen Bürgschaft
einer Bank, Sparkasse oder eines Kreditversicherungsunternehmens bzw.
durch Einzahlung des entsprechenden Betrages auf das städtische Verwahrkonto (Vertragsgegenstand: VG 5.8052.000207.0. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus: 434.000,00 Euro für die Erschließungsstraße und die Wegeverbindung zur nördlichen Wendeanlage, 10.500,00 Euro für Straßenbäume,
34.000,00 Euro für 34 Bäume entlang der Erschließungsstraße und den Kosten des Knotenausbaus Rackwitzer Straße inklusive des öffentlichen Straßenteilstücks in Anbindung an die Erschließungsstraße in Höhe von 2 Millionen Euro.
Die Höhe der Sicherheitsleistung für Vertragserfüllung nach Satz 1 für den
Knotenausbau wurde auf der Grundlage einer groben Kostenschätzung ermittelt, da eine genehmigte Entwurfsplanung hierfür noch nicht vorliegt. Die Höhe des Betrages der Sicherheitsleistung für Vertragserfüllung wird nach Vorliegen der genehmigten Entwurfsplanung und Prüfung und Feststellung des
bestätigten Sicherungsbetrages durch die Stadt entsprechend erhöht oder
reduziert.
Die Bürgschaft wird durch die Stadt entsprechend dem Baufortschritt in Teilbeträgen freigegeben unter Berücksichtigung des Erfüllungsstandes aller vertraglichen Verpflichtungen. Bis zur Vorlage der Gewährleistungsbürgschaft
15
erfolgen die Freigaben höchstens bis zu 90 % der Bürgschaftssumme nach
Satz 1.
(2) Im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Erschließungsträgers ist die Stadt
berechtigt, noch offenstehende Forderungen Dritter gegen den Erschließungsträger für Leistungen aus diesem Vertrag aus der Bürgschaft zu befriedigen.
(3) Nach Abnahme der Maßnahme und Vorlage der Schlussrechnungen mit
Anlagen ist für die Dauer der Gewährleistungsfrist eine Gewährleistungsbürgschaft in Höhe von 5 % der Baukosten vorzulegen. Nach Eingang wird die
verbliebene Vertragserfüllungsbürgschaft freigegeben. Der Erschließungsträger kann diesbezüglich auch seine Gewährleistungsansprüche gegen das
ausführende Unternehmen an die Stadt abtreten. Die Gewährleistungsansprüche der Stadt gegen den Erschließungsträger bleiben bestehen. Eine
Geltendmachung ´von Gewährleistungsansprüchen gegen den Erschließungsträger erfolgt nach vorheriger Rückabtretung der vom Erschließungsträger abgetretenen Gewährleistungsansprüche durch die Stadt (vgl. Muster
Abtretungserklärung Anlage 5).
(4) Mehrere Vertragspartner der Stadt haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen.
(5) Die Bürgschaften sind entsprechend den dieser Vereinbarung beigefügten
zwischen den Vertragspartnern einvernehmlich verhandelten Entwürfen gemäß Anlagen 7 und 8 auszustellen. Die Parteien haben sich gegenseitig
über die Inhalte und Risiken der Bürgschaften verständigt und es ist ihr erklärter und ausdrücklicher Wille, dass die Bürgschaften in der in Anlagen 7
und 8 beigefügten Form und mit diesen Inhalten vereinbart sind. Dies gilt
auch unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung zum Bürgschaftsrecht bei Werk- und sonstigen Verträgen. Die Parteien sind sich ferner darüber einig, dass diese Bürgschaften keine Allgemeingültigkeit haben sollen,
sondern sich nur auf diese speziellen Bürgschaften beziehen.
§ 11
Bestandteile des Vertrages
Bestandteile dieses Vertrages sind:
a) der Lageplan mit den Grenzen des Erschließungsgebietes (Anlage 1),
b) die Verkehrstechnische Untersuchung 17.04.2018 für das Provisorium
(Anlagen 2a-d),
c) die Entwurfsplanung mit Zustimmung vom 26.06.2018 (Anlagen 3a-3o)
Anlage 3a- Zustimmung zur Entwurfsplanung vom 26.06.2018,
Anlage 3b-Freiflächen- und Gestaltungsplan,
Anlage 3c- Erläuterungsbericht Entwurfsplanung,
16
Anlagen 3d- 3i Straßenquerschnitte A-F,
Anlage 3j-Lageplan Entwässerung,
Anlage 3k- Detail Baumscheibe,
Anlage 3l- Lageplan Anbindung mit Deckenhöhen,
Anlage 3m- Lageplan Anbindung mit Rückbau,
Anlage 3n- Übersichtslageplan,
Anlage 3o- Berichtigung Darstellung Abgrenzung Röhricht/Biotop (zum Freiflächen- und Gestaltungsplan)
d) die Regelanforderungen für die Schlussdokumentation (Anlage 4),
e) das Muster Abtretungserklärung (Anlage 5),
f) die Standards der Stadt Leipzig für die Planung und Ausschreibung von
Straßenbegleitgrün (Anlage 6),
g) der Entwurf der Vertragserfüllungsbürgschaft (Anlage 7),
h) der Entwurf der Gewährleistungsbürgschaft (Anlage 8).
§ 12
Schlussbestimmungen
(1) Vertragsänderungen oder -ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Nebenabreden bestehen nicht. Der Vertrag ist zweifach ausgefertigt. Die Stadt und der Erschließungsträger erhalten je eine Ausfertigung.
(2) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der
übrigen Regelungen dieses Vertrages nicht. Dies gilt insbesondere für die
einseitig abgegebene Verpflichtungserklärung des Erschließungsträgers nach
§ 1 dieses Vertrages. Die Vertragsparteien verpflichten sich, unwirksame
Bestimmungen durch solche zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck des Vertrages rechtlich und wirtschaftlich entsprechen.
§ 13
Wirksamwerden
(1) Die Zusicherung gemäß § 1 dieses Vertrages wird mit einseitiger Unterschrift des Erschließungsträgers und Erbringung der Sicherheitsleistung für
Vertragserfüllung gemäß § 10 wirksam.
(2) Der Vertrag tritt in Kraft, wenn der Vertrag nach Bestätigung im zuständigen Gremium seitens der Stadt bestätigt wurde, in einem Termin zur notariellen Beurkundung durch beide Vertragspartner unterzeichnet wurde und die
Vertragserfüllungsbürgschaft gemäß § 10 dieses Vertrages hinterlegt wurde
17
bzw. der entsprechende Betrag auf dem Verwahrkonto der Stadt eingegangen ist, alle Vertragspartner diesen Vertrag unterzeichnet haben.
Leipzig, den ................................
…..........., den................................
...................................................
Für die Stadt Leipzig
..........................................................
Für den Erschließungsträger
Christoph Fecke
Geschäftsführer
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw.
die Neuschaffung von Arbeitsplätzen
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
verbessert
gesichert
Begründung
keine
in Vorlage
Auswirkung
Seite 1
1 Arbeitsplatzsituation
2 Ausbildungsplatzsituation
3 finanzielle Situation der
Unternehmen: sie wird
durch städtische
Entscheidung (z. B. zu
Steuern, Gebühren,
Preisen für Gas-WasserStrom)
4 Bedeutung des
Vorhabens für
wirtschaftliche
Entwicklung
hoch
mittel
ja
nein
ja
Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
keine
Auswirkung
niedrig
Drittmittel/
Fördermittel
private Mittel
1)
negative
Auswirkung
positive Auswirkung
5 Finanzierung
Stad
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Leip
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01.1
5/01
6/01
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verschlechtert
nein
finanzielle
keine
Folgewirkungen
Auswirkung
für die Stadt
ja
nein
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine
ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien
mit Kindern aus.
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
Indikatoren
verbessert
auf
bisherigen
Niveau
verschlechtert
keine
Auswirkung
Begründung in
Vorlage Seite 1
1 Vorschulische Bildungs-
und Betreuungsangebote
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
2 Schulische
Bildungsangebote,
Ausbildung und Studium
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
3 Wohnbedingungen für
Kinder, Jugendliche und
Familien (Angebot,
Attraktivität, Vielfalt,
Infrastruktur)
4 Kultur- und
Freizeitangebote,
Möglichkeiten zum
Spielen, Sporttreiben und
Treffen sowie
Naturerfahrungen für
Kinder, Jugendliche und
Familien
5 Gesundheit und Sicherheit
von Kindern und
Jugendlichen/Schutz vor
Gefahren
6 Integration von Kindern
und Jugendlichen mit
Behinderungen oder
Migrationshintergrund
7 Finanzielle Bedingungen
von Familien
Indikator
hat stattgefunden
ist
vorgesehen
8 Beteiligung von Kindern,
Jugendlichen und Familien
bei der zu treffenden
Entscheidung
1)
Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
ist nicht vorgesehen
Begründung in
Vorlage, Seite 1
Stad
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Leip
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01.1
5/01
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Grundstückszufahrten sind
analog BF 12 als
Gehwegüberfahrten anzulegen
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Schutzvermerk nach DIN 34 beachten!
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2768/5
Spinnereistraße 9
04416 Markkleeberg
Tel.: 0341 / 4 86 74 - 0
108,52
Blindenleitsystem
Grenze Geltungsnbereich städtebaulicher Vertrag
Darstellung/ Anbindung Rackwitzer Straße
Art der Änderung
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Datum
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gezeichnet
geprüft
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Name
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Straßenverwaltung : Verkehrs- und Tiefbauamt
der Stadt Leipzig
Leipzig - Mockau
Straße : Gewerbepark "Berliner Brücke", Teil Süd
(ehemals Gewerbegebiet "Volbedingstraße 2")
Straßenbau
Entwurfs-/Genehmigungsplanung
Geltungsbereich städtbaul. Vertrag
Bp
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Aufgestellt:
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Gewerbepark Berliner Brücke GmbH & Co. KG
Isarstraße 1c
83026 Rosenheim
Art der Änderung
Nr.
Datum
Name
Schnitt A-A
1,00
3,41
Fahrstreifen
3,25
Fahrstreifen
2,00
Gehweg
Burgstraße 2
04651 Bad Lausick
vorh. Zaun
3,20
Rückbau Hochbord
Mutterboden abtragen und lagern,
Geländeanpassung
vorh. Gelände
Auffüllung Schotter
Baustraße Asphalt
in Verbindung mit ZTV Asphalt - StB 07/13
Grundlage der dargestellten Flurstücksgrenzen sind die vom Vermessungsbüro Engnath zur Verfügung gestellten ALK-Daten.
Telefon (034345) 26490
Telefax (034345) 26491
geotec@t-online.de
www.geotec-grimma.de
Auftraggeber:
Gewerbepark Berliner Brücke
GmbH & Co. KG
Annahme Oberbau, Belastungsklasse 1,8
in Anlehnung an RStO 12, Tafel 1, Zeile 3
in Verbindung mit ZTV Asphalt - StB 07/13
5 cm Asphaltdeckschicht
10 cm Asphalttragschicht
15 cm
Plotdatum: 2018-07-06
Format:
841x594
Einbau auf Geotextil falls keine Auffüllung
mit Schotter
4 cm Asphaltdeckschicht
12 cm Asphalttragschicht
15 cm Schottertragschicht
E v2 > 150 MPa
33 cm Frostschutzschicht
E v2 ≥ 120 MPa
65 cm
Planum: E v2 ≥ 45 MPa
Vorhaben:
Darstellung:
Gewerbepark Berliner Brücke
Teil Süd
Leipzig
Lage- und Höhenplan
Rackwitzer Str./Einfahrt Süd
Maßstab:
gemessen:
04/2017
HEINICH/RETTIG
04/2017
MÜLLER
13.04.2017
STEINHARDT
gezeichnet:
CAD-System:
M 1 : 250
Lagebezug:
geprüft:
GEOvision
Projektnummer:
RD 83
Höhenbezug:
09016G
Plannummer:
DHHN 92
09016F1
Leipzig, den 18.04.2018
Unterlage: 3
Blatt Nr.: 015
Reg. Nr.:
Datum
Name
bearbeitet
gezeichnet
geprüft
Maßstab: 1 :1000
DHHN92
Ra
ck
Ra
3949
7
110,92
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geplante Straßenbeleuchtung
Geltungsbereich
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110.1
108.4
108,17
52
geplane Fernmeldekabel / Breitbandkabel
110.0
110,04
108.5
Pappel
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k 12,0
h 21,5
108,23
107,35
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Ringdrainage
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\Ls 0,7\l
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\Lh 18,0\l
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2768
4
4
Plotdatum: 2014-07-31
Bearbeiter: Bolte
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6
3806
GFHD
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5
2768
5
Birke
s 0,4
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1
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278
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Akazie
s 0,15
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Parthe
20013
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c .
b
a
.
Datum
Bauvorhaben
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.
Name
Bemerkung
DHL MZB72
"Gewerbepark an der Berliner Brücke"
Plan / Bauteil
Freiflächen- und Gestaltungsplan
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50
108,60
107,43
107,36
108,42
107,36
107,37
108,27
107,47
109,17
rt
107,71
he
109,30
Pa
P:\3532_BPL Gewerbepark Berliner Brücke\3532.14_B-Plan\2_Bearbeitung\3_Zeichnungen\a_AutoCAD\1_BPL\1_Vorentwurf\Leitungen aus Plan IIT vom 20.04.2017.dwg
2768
6
107,99
109,16
geplante Geländehöhe
108,41
Weide
s 0,8
k 15,0
h 18,0
5005
190,23
107.6
108,27
108,32
Linde
s 0,35
k 12,0
h 10,0
Bestandhöhen
Baum, Neuanpflanzung
Änderung
S
278
1
108,39
108,33
109,20
108,05
107.6
109,20
108,17
\LKa.\l
\Ls 0,7\l
\Lk 16,0\l
\Lh 18,0\l
108,35
5005
108.6
108,47
ca. 543m²
107,36
109,16
190,23
e
90443
108,55
Asph.
Pa
rt
h
1
Einfassung Bordstein
108,07
D 108.41
109,15
107,74
N
109,14
277a
108.
108,46
8
108,98
3033
279
109.1
280
DHHN92
ETRS 89
Landkreis:
Kommune:
Gemarkung:
Flur:
Leipzig
Leipzig
Datum
279
107.4
2768
8
Höhenbezug:
Lagebezug:
Auftraggeber
Gewerbepark Berliner Brücke
GmbH & Co. KG
Isarstraße 1c
83026 Rosenheim
Name
Bearb.
30.11.2017
Meißner
Gezei.
30.11.2017
Meißner
Gepr.
30.11.2017
Bolte
Auftragnehmer
seecon Ingenieure GmbH
Gemeinsam | Zukunft | Planen
Spinnereistraße 7, Halle 14, 04179 LEIPZIG
Tel.: 0341 / 4840511, Fax: 0341 / 4840520
www.seecon.de
Unterschrift:
Auftragsnr.:
Phase:
3532.24
BP
Plan-Nr.: 1
Ers. f.:
Maßstab
1:500
Blatt
von
Weitergabe sowie Verfielfältigung dieses Dokumentes an Dritte, Verwertung und Mitteilung seines Inhaltes sind
verboten, sowie nicht ausdrücklich gestattet. Zuwiderhandlungen verpflichten zu Schadensersatz
1
1
Flurstück 5006
Flurstück 5006
Flurstück 2768/5
Flurstück 3950/5
Flurstück 2768/4
eg
St
el lp
la tz
2W
4 .0
0m
e ch
la tz
x1
8 ,7
5m
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Sta
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r
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19
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l
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P
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n
s
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a
a tt
n
30
en
z au
e
Sta
bm
ß
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e
en
z au
n
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eg
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S ta
bm
A
A-S
A
30 M
5V
KGV
A- A Al
4x50
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B
llp
110 ,
88
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01
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76
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13
1 11 ,2
1 11 ,
13
4
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1 11 . .3 5
26
111 ,
10
111,1
0
N -S
te
ad
-/ R
3950/5
ßw
ßw
G eh
Fu
Fu
NY
A
Fußw eg
3950/5
2768/4
Grundlage:
PEHD
SDR1
1 110
x10
SS5
D
S 109,72
HAS 109,74
Rohr
112.08
RS 3
D
S 109,35
HAS 109,92
RS2
D
S 109,20
RS 1
D
S 109,13
HAS 109,33
C
C
2758/7
3033
1/2
B
e
275 8/ 7
LEGENDE
Aufnahmepunkt
Pegel
Polygonpunkt
Holzmast
Trigonometrischer Punkt
A-Mast
Festpunkt laut Vermessungsamt
Stützmast
Grenzstein laut Vermessungsamt
Stahlrohrmast
Grenzstein gerechnet
Stahlgittermast
Wiese
Laubwald
Nadelwald
Grenzstein gemessen
Betonmast
Holzzaun
Merkstein allgemein
Lampe
Drahtzaun
Merkstein Telefon
Holzmast mit Lampe
Eisenzaun
Merkstein Fernwärme
Stahlrohrmast mit Lampe
Hecke
Merkstein Wasser
Stahlgittermast mit Lampe
Geländer
Merkstein Gas
Betonmast mit Lampe
Leitplanke
Merkstein Elektro
Poller
Palisade
Bohrpunkt
Eingang/Einfahrt
Höhenpunkt
Litfaßsäule
A
Asphalt
Wasserschieber
Schranke
B
Beton
Ventilanbohrarmatur
Denkmal
Bp
Betonpflaster
Abwasserschieber
Laubbaum (gemessen)
Gf
Grünfläche
Gasschieber
Nadelbaum (gemessen)
Gp
Großpflaster
20015
109,78
109,93
Rinn e
Bp
A
110,01
R in ne
Bp
A
Kp
109,90
e Bp
R in n
108,34
Mp
109,89
Fernwärmeschieber
Baum (nicht gemessen)
Grpl
Granitplatten
Einlauf rund
Baumstumpf
K
Kies
Einlauf eckig
Gebüsch (nicht gemessen)
Kp
Kleinpflaster
56
109,95
109,94
Legende:
108,49
109,71
108,67
109,85
traße
Rasengitter
Oberflurhydrant
Klärgrube rund
Sch
Schotter
Durchlaß
Klärgrube eckig
Sp
Splitt
Brunnen
Wasserzählschacht rund
Ub
Unbefestigt
Fallrohr
Wasserzählschacht eckig
Wbst
Wasserbausteine
Pumpe
Briefkasten/Schließfach
Wp
Wabenplatten
Fernmeldeschrank
Verkehrszeichen
Stromkasten rund, versenkbar
BB
Hinweiszeichen
Stromkasten eckig, versenkbar
GB(a) Granitbord (abgesenkt)
Busbord
Ampel
Fahrradständer
HB/TB Hochbord/Tiefbord
Warnkreuz
Leitpfosten
RB(a) Rundbbord (abgesenkt)
Lichtschranke
Parkscheinautomat
Kamera
Ga
Garage
Informationstafel
Parkplatz
Schp
Schuppen
S140.00 Höhe Sohle
Oberkante Kabel
HT
108,71
E
109,42
109,24
108,73
108,74
Planung BO, Bordoberkante
Planung BU = OK Straße
gepl. Lampenstandorte
Fußweg Bestand
108,35
Straße Planung
108,69
108,57
5006
108,50
Fußweg Planung
108,53
108,59
108,49
A
108,74
105,99
Höhe Traufe
MB
Mauerbreite
ROK
Rohroberkante
MUK
Mauerunterkante
Ug
Umbindung auf
vorhandene Leitung
MOK
Maueroberkante
108,78
108,86
109,00
108,99
108,88
Rohrdeckung
108,96
E
X
108,74
108,63
108,52
108,47
108,65
108,54
109,01
109,20
Blindenleitsystem
109,40
109,26
109,44
109,30
109,33 H
Rad
ne
R in
109,37
109,23
109,10
109,23
109,35
109,23
109,27
109,25
109,29
109,25
109,39
109,27
109,44
109,31
109,14
109,02
R12
Nr.
A
109,16
109,12
108,98
Bp
109,14
R12
108,97
108,99
108,84
109,18
109,04
109,08
F
Telefon (034345) 26490
Telefax (034345) 26491
geotec@t-online.de
www.geotec-grimma.de
Auftraggeber:
109,06
Gewerbepark Berliner Brücke
GmbH & Co. KG
Vorhaben:
2768/5
Darstellung:
Gewerbepark Berliner Brücke
Teil Süd
Leipzig
109,07
gemessen:
HEINICH/RETTIG
04/2017
MÜLLER
13.04.2017
STEINHARDT
108,76
109,05
108,85
108,72
108,98
B
p
109,01
108,93
2768/5
CAD-System:
M 1 : 250
Lagebezug:
geprüft:
109,04
108,88
Lage- und Höhenplan
Rackwitzer Str./Einfahrt Süd
Maßstab:
04/2017
gezeichnet:
109,11
109,06
Name
04651 Bad Lausick
109,07
108,92
e
S
Bp
Datum
Burgstraße 2
20018
A
Art der Änderung
109,23
109,15
109,17
109,02
eB
p
109,27
2768/4
108,96
e
nn
Ri
Rin
n
109,45
Bp
R11
109,08
109,00109,17
109,03
109,11
109,25
109,41
109,38
109,34
3950/5
Bp
Bp
ne
R in
109,25
HB
109,46
109,33
109,27
20017
109,42
109,09
109,11 109,29
109,36
109,24
109,51
109,39
109,49
R10
109,19
109,26
109,45
109,51
B
Bp
109,18
109,42
109,30
109,48
uß
we 109,50
g
A
109,17 109,10
109,23
109,31
109,19
109,55
109,44 109,43
109,42
109,43
109,35
109,57
109,40 109,51
109,32
109,52109,44
109,45
109,39
109,40
F 109,49
Rad
A
109,22
109,10
109,20
109,06
109,42
109,46
109,34
109,08
108,96
109,08109,05
we
g
109,33
109,38
109,26
109,09
Fu
ß
Rin
ne
Bp
Rin
ne B
p
2768a
109,12
109,03 109,02
109,40
109,28
F
108,91
108,86
108,73
R10
109,45
109,28109,32
108,74
108,71
108,76
108,71
HB
3950/5
BUS
A
108,88
109,20
109,36
A
108,95
108,83
108,80
108,88
108,85
108,92
108,89
109,05
108,90 108,91
D109,33
Bp
Bp
108,81
108,67
R11
109,26
S
108,77
109,25
109,32
B U
108,84
108,72
109,12
109,00 109,26
109,14
109,26
108,55
HB
Bp
108,72
lle
109,18
g
Fußwe
109,18
109,37
108,76
108,63
108,54
Ha
Rg
RB
108,99
109,34
109,38
108,65
Bp
108,80 108,79
109,01
109,03
108,91
109,38
108,60
108,59
109,09
108,97
Rin
ne
Bp
Rin
ne B
p
A
108,78
x"
108,86
108,56
108,51
R14
R20
108,69
109,27
D108,63
R16
HB
109,09
108,97
g
o
e rb
D108,54
D108,55
108,76
108,64
108,68
20016
108,80
108,69
"L a
Bp
108,62
108,91
108,79
Baumscheiben Planung
108,46
108,43
108,66
108,63
109,17
108,74
108,77
108,91
108,79
BU
S
Bestand
Bestand
Höhen - Bestand
108,44
Höhe First
RD
Blindenleitsystem
108,79
D108,34
108,67
108,38
U
Wasserspiegel
OKK
108,66
109,36
109,02
B
Beregner
HF
108,58
108,68
108,63
108,51
RB
Kellerfenster/Lichtschacht
3950/8
109,59
HB
D140.00 Höhe Deckel
Bp
HB
Kilometerstein
Rackwitze
rS
Fahnenmast
A
108,91
108,30
109,86
108,74
HB
Rg
109,36
HB
Entlüftungsventil
5005
108,46
TB
Unterflurhydrant
108,42
108,42
108,48
109,71
TB
Ökopflaster
HB
Natursteine
Öp
108,76 = BO Höhe
108,63 = BU Höhe
TB
Nst
Blitz
HB
Stromkasten
Schacht eckig
108,47
108,45
eg
adw
-/ R
Schacht rund
Mosaikpflaster
Wegweiser
109,81
Geh
Busch (gemessen)
108,42
108,45
108,37
108,49
Einlauf seitlich
Mp
109,91
GEOvision
Projektnummer:
RD 83
09016G
Plannummer:
Höhenbezug:
DHHN 92
09016F1
LEGENDE
Aufnahmepunkt
Pegel
Polygonpunkt
Holzmast
Trigonometrischer Punkt
A-Mast
Festpunkt laut Vermessungsamt
Stützmast
Grenzstein laut Vermessungsamt
Stahlrohrmast
Grenzstein gerechnet
Stahlgittermast
Wiese
Laubwald
Nadelwald
109,59
109,45
109,61
109,76
109,62
109,58
Kp
Asphalt
Schranke
B
Beton
Ventilanbohrarmatur
Denkmal
Bp
Betonpflaster
Großpflaster
Baum (nicht gemessen)
Grpl
Granitplatten
Einlauf rund
Baumstumpf
K
Kies
Einlauf eckig
Gebüsch (nicht gemessen)
Kp
Kleinpflaster
Einlauf seitlich
Busch (gemessen)
Schacht rund
Stromkasten
Nst
Natursteine
Schacht eckig
Blitz
Öp
Ökopflaster
Mp
Rg
Rasengitter
Oberflurhydrant
Klärgrube rund
Sch
Schotter
Sp
108,67
109,65
109,51
109,41
109,27
109,59
109,45
Wasserzählschacht rund
Ub
Unbefestigt
Fallrohr
Wasserzählschacht eckig
Wbst
Wasserbausteine
Pumpe
Briefkasten/Schließfach
Wp
Wabenplatten
109,54
109,40
109,31
109,17
Fahnenmast
Fernmeldeschrank
Verkehrszeichen
Stromkasten rund, versenkbar
BB
Hinweiszeichen
Stromkasten eckig, versenkbar
GB(a) Granitbord (abgesenkt)
Ampel
Fahrradständer
HB/TB Hochbord/Tiefbord
Warnkreuz
Leitpfosten
RB(a) Rundbbord (abgesenkt)
Wegweiser
Lichtschranke
109,49
109,50
109,47
109,33
109,23
Ga
Garage
Informationstafel
Parkplatz
Schp
Schuppen
Kilometerstein
D140.00 Höhe Deckel
Kellerfenster/Lichtschacht
S140.00 Höhe Sohle
109,45
109,31
Beregner
OKK
Oberkante Kabel
HT
Höhe Traufe
Wasserspiegel
RD
Rohrdeckung
MB
Mauerbreite
A
Bp
Bp
109,73
109,59
3950/8
109,70
109,59
108,66
109,36
108,71
108,73
E
109,24
MUK
Mauerunterkante
Ug
Umbindung auf
vorhandene Leitung
MOK
Maueroberkante
109,37
109,23
108,96
109,41
109,27
109,09
108,91
108,79
109,17
109,51
109,08
108,94
108,50
108,53
108,59
108,49
108,74
108,63
108,52
108,47
R20
109,26
109,45
109,27
Rg
Rg
109,17
109,03
109,46
109,24
109,16
108,83
108,69
Blindenleitsystem
Blindenleitsystem
109,09
108,95
108,65
108,65
109,06
B
B
U
U
108,90
108,80
108,95
108,94
109,36
Bp
Bp
A
A
p
A
F
109,28109,32
D108,75
108,53
2768a
108,80
108,79
109,33
109,25
109,21
109,38
109,28
109,25
109,26
108,51
109,40
109,26
108,65
108,62
Rad
109,30
109,33 H
108,49
108,85
108,72
108,84
108,83
108,92
108,79
108,92
108,83
R in
R in
eB
p
S
B
Rin
n
Bep
innen
n
R
Ri
109,16
109,09
109,12
108,98
109,14
U
108,87
108,54
109,06
109,06
108,92
108,84
108,94
109,08
108,48
108,81
109,00
108,87
F
Telefon (034345) 26490
Telefax (034345) 26491
geotec@t-online.de
www.geotec-grimma.de
Auftraggeber:
109,06
Gewerbepark Berliner Brücke
GmbH & Co. KG
Vorhaben:
2768/5
Darstellung:
Gewerbepark Berliner Brücke
Teil Süd
Leipzig
109,07
gemessen:
HEINICH/RETTIG
04/2017
MÜLLER
13.04.2017
STEINHARDT
gezeichnet:
109,04
108,88
108,76
109,05
108,85
108,72
108,94
109,01
108,98
108,93
2768/5
Lage- und Höhenplan
Rackwitzer Str./Einfahrt Süd
Maßstab:
04/2017
CAD-System:
M 1 : 250
Lagebezug:
geprüft:
109,06
109,01
108,84
108,71
109,18
109,04
109,08
108,99
108,98
108,83
108,69
108,99
108,84
Name
04651 Bad Lausick
2768/4
108,97
Datum
Burgstraße 2
20018
R12
Art der Änderung
109,23
109,11
109,00
108,84
109,14
109,02
Nr.
109,07
108,92
108,52
108,82
108,61
109,44
109,31
A
A
Bp
Bp
Bp
108,87
108,74
109,35
109,23
109,27
109,25
109,29
109,25
109,39
109,27
109,27
109,15
109,10
108,97
108,88
108,75
109,10
109,23
X
109,17
109,02
109,11
109,00
A
109,37
109,23
108,96
109,07
108,94
108,81
108,59
109,45
109,49
R11
109,11
109,25
109,41
109,38
109,34
109,08
109,00109,17
109,03
109,02
108,97
108,91
108,78
108,85
BU
S
109,06
109,01
109,08
109,03
108,76
ne
ne
Bp
Bp
108,55
108,77
109,25
H
X
3950/5
Bp
A
108,72
ne
Bp
109,46
109,33
Rad
108,81
108,86
108,72
R10B
B
109,27
20017
109,42
109,09
109,11 109,29
109,36
109,24
109,51
109,39
109,45
109,51
109,19
109,26
Bp
Bp
108,90
108,82
108,61
109,44
uß
we 109,50
g
Rin
108,80
108,60
109,48
109,46
109,34
B
p
108,66
108,61
109,18
109,42
109,30
109,55
109,44 109,43
109,42
109,43
109,35
109,57
109,40 109,51
109,32
109,52109,44
109,45
109,39
109,40
F 109,49
109,32
109,19
108,69
108,68
109,31
109,19
109,20
109,06
109,42
108,55
A
A
109,17 109,10
109,23
109,40
109,28
Rinin
R
nenBe
pB
109,05
108,92
p
Rinin
R
n enBe
pB
108,60
109,22
109,10
S
108,99
108,86
109,45
BUU
B
S
108,61
109,08
108,96
109,08109,05
109,20
3950/5
S
S
109,09
D109,33
109,32
109,10
108,97
108,86
108,73
109,25
109,26
109,43
109,21
108,91
109,12
109,03 109,02
109,12
109,00 109,26
109,14
109,26
109,13
Bp
109,01
109,20
109,45
108,74
108,71
108,76
108,71
we
g
108,86
Bp
Bp
109,39
109,25
108,88
lle
109,47
D109,01
109,18
g
Fußwe
109,18
109,37
108,95
108,83
108,80
108,88
108,85
108,92
108,89
109,05
108,90 108,91
HB
109,40
109,40
108,76
108,63
Ha
109,17
108,87
108,73
108,99
109,34
109,38
108,65
108,77
108,81
108,67
HB
109,40
109,26
108,84
108,72
R11
p
109,38
Baumfällung
108,55
108,80 108,79
109,01
109,03
108,91
109,21
109,17
109,03
108,95
Rinin
R
n enBe
pB
Rinin
R
nene
Bp B
p
A
A
109,44
Rückbau Grünfläche
108,59
109,09
108,97
109,44
109,30
RB
109,23
108,78
e rb
108,60
108,72
Fu
ß
109,25
109,11
108,65
108,54
108,51
R14
108,69
g
"L a
Rückbau Fußweg
"
ox
108,86
108,56
108,54
R10
109,47
Fußweg Bestand
Bp
Bp
R16
109,09
108,97
109,47
109,33
108,94
A
D108,54
D108,55
D108,63
108,68
20016
108,80
108,69
HB
109,31
109,17
108,74
108,46
108,43
108,62
108,91
108,79
109,29
109,15
108,95
108,81
Baumscheiben Planung
Bp
Bp
109,51
109,37
109,27
E
X
108,76
108,64
109,31
109,35
108,74
108,69
108,57
108,66
108,63
109,33
109,01
Fußweg Planung
108,77
109,53
109,39
109,06
Straße Planung
108,35
108,78
108,86
109,00
108,99
109,53
109,39
108,80
108,44
108,74
105,99
Planung BO, Bordoberkante
Planung BU = OK Straße
gepl. Lampenstandorte
108,67
5006
109,59
109,45
108,88
Rohroberkante
108,79
D108,34
Bp
108,74
109,16
109,02
ROK
Blindenleitsystem
108,58
108,68
108,63
108,51
109,42
109,66
109,52
108,91
108,30
109,86
108,74
109,41
109,41
109,36
Bestand
Bestand
Höhen - Bestand
A
108,38
Höhe First
108,46
109,71
109,02
D109,31
HF
108,42
108,42
108,48
108,76 = BO Höhe
108,63 = BU Höhe
5005
108,47
108,45
109,51
109,37
Busbord
Kamera
109,59
108,42
B
108,45
108,37
109,81
109,81
109,67
109,56
109,42
109,37
Parkscheinautomat
B
109,91
108,49
109,58
109,34
Brunnen
109,85
109,62
Splitt
Legende:
108,49
109,71
eg
adw
-/ R
Klärgrube eckig
109,47
109,33
109,94
Geh
Entlüftungsventil
Durchlaß
109,89
109,64
109,50
Mosaikpflaster
Unterflurhydrant
108,34
Mp
109,49
Fernwärmeschieber
109,95
X
Gp
109,69
109,55
109,66
Bp
Nadelbaum (gemessen)
109,50
Bep
Gasschieber
Grünfläche
109,90
D109,69
e
Gf
Laubbaum (gemessen)
109,89 109,89
109,75
109,72
109,58
e Bp
Wasserschieber
Abwasserschieber
109,69
109,55
109,53
109,39
R in n
A
nn
Litfaßsäule
109,91
109,77
A
Ri
Höhenpunkt
A
110,01
Bp
Eingang/Einfahrt
109,93
ne
Bohrpunkt
20015
109,78
Palisade
Rackwitze
rS
Poller
Rinn e
Bp
Merkstein Elektro
HB
Leitplanke
Rin
Betonmast mit Lampe
HB
Merkstein Gas
TB
Geländer
R12
Hecke
Stahlgittermast mit Lampe
HB
Stahlrohrmast mit Lampe
Merkstein Wasser
HB
Merkstein Fernwärme
RB
Eisenzaun
HB
Holzmast mit Lampe
HB
Merkstein Telefon
Bp
Drahtzaun
traße
Holzzaun
Lampe
R in ne
Betonmast
56
Grenzstein gemessen
Merkstein allgemein
GEOvision
Projektnummer:
RD 83
09016G
Plannummer:
Höhenbezug:
DHHN 92
09016F1
Verkehrsschild umsetzen
3951/3
?PUNKTNUMMER
?PUNKTZ
?PUNKTNUMMER
?PUNKTZ
3951
3
Vo
2
lbe
din
2758
4
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?PUNKTNUMMER
?PUNKTZ
ba
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2758/18
Sy
ste
m
3950
12
2758/13
WE
GO
2758/10
111.83
111.83
2758/19
27
58
/17
3950
13
?PUNKTNUMMER
?PUNKTZ
P
P
P
P
P
P
P
P
P
P
P
P
ME 1
112.08
P
P
P
P
P
P
P
P
P
ME 2
P
P
P
P P
P
ME 3
HB
2758
8
P
P
P
P
P
P
P
P
RB
HB
Zaun
Detail 4.2
?PUNKTZ
?PUNKTZ
6,5
0
3,1
0
13
HB
HB
RB
Detail 4.1
StS
1:
1:
2
2
?PUNKTZ
?PUNKTZ
?PUNKTZ
RRB
2,0
06
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Z
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2758/15
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23.09.2002
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VA
30
Sta
bm
att
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au
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N-
St
Grundstückszufahrten sind
analog BF 12 als
Gehwegüberfahrten anzulegen
Detail 1.1
Legende:
NSt
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Pa
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e
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2758/7
Tra
fo
19
VA
12
1/2
3033
nd
en
an
die
nu
ng
Grundstückszufahrten sind
analog BF 12 als
Gehwegüberfahrten anzulegen
Gewerbepark
Berliner Brücke (Grenze)
2758/15 2758/17 2758/18
Flurstücksnummer
2758/16 2758/7
3P
kw
-S
tell
pl.
ma
nu
ell
es
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Tr
afo
Ra
n
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tor
Ku
Flürstücksgrenzen
Baumscheiben geplant
2758/4
ng
Ein
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tz
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Fa
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Sc
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Rackwitzer Stra
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Baumfällung
e
lätz
Gewerbepark
Berliner Brücke
p
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Rinne Bp
109,93
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Rinne Bp
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2758/15
B
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0
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109,89
,0
Mp
108,37
?PUNKTZ
Rinne Bp
109,90
B
108,42
2758/7
Rin
ne
Bp
A
Bp
3950/8
Bp
5005
Lagerbox
Fuß
weg
eg
Fußw
Rin
ne
Bp
5006
Gewerbepark
"Berliner Brücke"
Teil Süd
Detail 1.2
Biotop
x"
Bp
D108,54
D108,55
108,56
109,17
erbo
"Lag
Bp
Schutzvermerk nach DIN 34 beachten!
2754/3
traße
itzer S
Rinne
A
Bp
Rinne
Bp
109,27
Rackw
Rg
Fußweg
Bp
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Blindenleitsystem
Bp
A
108,65
2
1
Nr.
B U
S
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Pa
Rinne
Bp
Rinne
Bp
108,60
A
109,45
BUS
A
e
Bp
3950/5
109,48
108,53
R12,00
2768a
Detail 1 - 4.2
Darstellung/ Anbindung Rackwitzer Straße
Art der Änderung
18.04.18
15.09.17
Datum
seecon
Fr
Name
RB
HB
Fußw
Rin
ne Rin eg
ne Bp
108,49
Bp
Bp
ne
e Bp
Rinn
e Bp
HB
A
Rin
A
ne
HB
Bp
Bp
B U
S
,00
R8
BU
S
Institut für Ingenieur- und Tiefbau GmbH Projekt-Nr.:
2768/4
Rin
RB
Rinn
Rin
ne Bp
A
2768/5
Spinnereistraße 9
04416 Markkleeberg
Tel.: 0341 / 4 86 74 - 0
108,52
Blindenleitsystem
23.09.2002
?PUNKTZ
Datum
25.10.
25.10.
25.10.
Rin
ne
Bp
108,48
2016
gezeichnet
geprüft
geprüft
Name
Fritsch
Bp
108,42
Bp
Straßenverwaltung : Verkehrs- und Tiefbauamt
der Stadt Leipzig
Leipzig - Mockau
Straße : Gewerbepark "Berliner Brücke", Teil Süd
Detail 2
(ehemals Gewerbegebiet "Volbedingstraße 2")
Straßenbau
Entwurfs-/Genehmigungsplanung
Übersichtslageplan
Bp
Rin
Rin
A
ne
ne
Bp
Bp
Rin
ne
Bp
Aufgestellt:
Bp
Gewerbepark Berliner Brücke GmbH & Co. KG
Isarstraße 1c
83026 Rosenheim
Art der Änderung
Nr.
Datum
Name
Burgstraße 2
04651 Bad Lausick
Plotdatum: 2018-04-18
Format:
841x594
Grundlage der dargestellten Flurstücksgrenzen sind die vom Vermessungsbüro Engnath zur Verfügung gestellten ALK-Daten.
Telefon (034345) 26490
Telefax (034345) 26491
geotec@t-online.de
www.geotec-grimma.de
Auftraggeber:
Gewerbepark Berliner Brücke
GmbH & Co. KG
Vorhaben:
Darstellung:
Gewerbepark Berliner Brücke
Teil Süd
Leipzig
Lage- und Höhenplan
Rackwitzer Str./Einfahrt Süd
Maßstab:
gemessen:
04/2017
HEINICH/RETTIG
04/2017
MÜLLER
13.04.2017
STEINHARDT
gezeichnet:
CAD-System:
M 1 : 250
Lagebezug:
geprüft:
GEOvision
Projektnummer:
RD 83
Höhenbezug:
09016G
Plannummer:
DHHN 92
09016F1
Leipzig, den 18.04.2018
Unterlage: 3
Blatt Nr.: 001
Reg. Nr.:
Datum
Name
bearbeitet
gezeichnet
geprüft
Maßstab: 1 :1000
DHHN92
Stadt Leipzig
Verkehrs- und Tiefbauamt
Stand: Februar 17
Anlage 4
Abnahmedokumentation Erschließungsmaßnahme Straße
Bauvorhaben
Projektnummer
Bauherr/Erschließungsträger
Generalunternehmer
1. Übernahmeerklärung Stadt Leipzig (nach Vertragserfüllung)
2. Genehmigungen / Abnahmen
2.1 Erschließungsvertrag / Städtebaulicher Vertrag, /Durchführungsvertrag
Protokollvereinbarungen / Ergänzungen
2.2 Plangenehmigung Entwurfsplanung und Baufreigabeerklärung Verkehrs- und
Tiefbauamt
2.3 Nutzungserlaubnis / Verkehrsfreigabeprotokoll
2.4 Abnahmeprotokolle
Straßen-/ Grün-/ Beschilderungs-/ Markierungsabnahmeprotokoll
Schlussabnahmeprotokoll inkl. Anlagen GU, Bauleitererklärung
Bestätigung Mängelbeseitigung GU
2.5 Abnahmeprotokoll Straßenbeleuchtung, Installationsbescheinigung
Straßenbeleuchtung
2.6 Gewährleistungsbürgschaften (Kopie) mit Fristangabe oder Erklärung, dass
Gewährleistungssicherung über Verwahrkonto läuft
2.7 Abnahmeprotokolle, Vereinbarungen Ver- und Entsorgungsunternehmen / Medien
3. Bestandsdokumentation
3.1
3.2
3.3
3.4
Bebauungsplan
Bestandsvermessung, Lageplan M 1:500
Grenzbescheinigung des Vermessungsbüros
Komplette Ausführungsplanung Erschließung Straßenbau mit Baubeschreibung
und Plänen
4. Qualitätssicherheitsnachweise/Zertifikate
4.1 Verdichtungsnachweise Frostschutz-, bzw. Kiessandtragschicht, Schottertragschicht
4.2 Spülprotokolle Straßenentwässerung / Straßeneinläufe, Versickerungsnachweise
4.3 Zertifikate Betonerzeugnisse, Beton, Mineralbeton, Splitt, Frostschutzmaterial
(einschl. Eignungsprüfung), Recyclingmaterial
4.4 Lieferscheine Asphaltbeton bzw. Gussasphalt, Asphaltbinder, bituminöse
Tragschicht, sonst. Massenbaustoffe (auf Anforderung)
4.5 Eignungsprüfung der Mischanlage für eingebautes bituminöses Material (auf
Anforderung)
5. Kostenzusammenstellung (Übersicht)
Anlage 5
Abtretungserklärung
B-Plan Nr. Titel, Städtebaulicher Vertrag vom Datum
Hiermit tritt der Erschließungsträger
Name, Anschrift
seine Gewährleistungsansprüche gegen das ausführende Unternehmen
Name, Anschrift
aus dem Werkvertrag vom Datum und aus den Bürgschaften
Nummer bzw. Az., Datum, Betrag der Bürgschaft(en) und Name des Bürgen (der Bank)
zur Erfüllung seiner Gewährleistungspflicht gegenüber der Stadt Leipzig in voller Höhe an
die Stadt Leipzig, Martin-Luther-Ring 4-6, 04109 Leipzig
ab.
Die Gewährleistungsansprüche der Stadt gegen den Erschließungsträger aus §
Gewährleistungsparagraph des Städtebaulichen Vertrages vom Datum bleiben bestehen.
Eine Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen gegen den Erschließungsträger
erfolgt nur nach vorheriger Rückabtretung der von dem Erschließungsträger abgetretenen
Gewährleistungsansprüche durch die Stadt.
Unterschrift eines Vertreters des ausführenden Unternehmens
Ort, Datum
Unterschrift eines Vertreters des Erschließungsträgers
Ort, Datum
Unterschrift eines Vertreters der Bank
Ort, Datum
Unterschrift eines Vertreters der Stadt Leipzig
Ort, Datum
Anlage
Auszug aus dem Werkvertrag vom Datum
Der Werkvertrag ist beizulegen.
Stadt Leipzig
ASG
Mai 2011
Standards der Stadt Leipzig
für die Planung und Ausschreibung von Straßenbegleitgrün
Die Ausbaustandards für Stadtstraßen in Leipzig und die Mindeststandards für Bäume bei
Pflanzungen im öffentlichen Straßenraum wurden im Beschluss des Oberbürgermeisters Nr. 37/98
bestätigt und dienen als Grundlage der folgenden Richtlinie.
Hinweise zur Planung
I.
1. Allgemeine Gestaltungsgrundsätze bei der Bepflanzung von Straßenräumen
Wesentliche Grundlagen bei der Gestaltung des öffentlichen Straßenraumes sind:
•
Lage und Funktion von
Hauptverkehrs-, Haupterschließungs- und
Anliegerstraßen
•
-
-
Charakter und Wertigkeit der Bebauung,
Denkmalschutz, Lärmschutz, Wohn- und
Aufenthaltsqualität
Im öffentlichen Straßenraum ist deshalb am konkreten Standort zu prüfen wie die
Vegetationsflächen gestaltet werden. Dabei sind zwei Kategorien zu unterscheiden:
•
Ausbau von Baumscheiben
in Hauptverkehrs- und Haupterschließungsstraßen,
intensiv frequentierten Wohn- und Geschäftsstraßen
•
-
Stadtgestalterischer Aspekt
Vegetationsstreifen
entlang Hauptverkehrs-, Haupterschließungs- und
Anliegerstraßen
Pflanzen sind prägende, wertvolle Elemente des Raumes.
Sie sind wichtige Punkte der Planung.
Bei Rekonstruktion und Neuanlagen von Straßen ist der vorhandene Bestand (Vegetation,
Bausubstanz usw.) zu erfassen, zu analysieren und in die Planung zu integrieren.
Die Kronendurchmesser der Bäume sind im Lageplan maßstabsgerecht darzustellen.
Der Gehölzbestand aus angrenzenden Grundstücken ist ebenfalls im Plan zu erfassen.
Flächige Pflanzungen sind entsprechend der FLL Richtlinie „Leitfaden für die Planung, Ausführung
und Pflege von funktionsgerechten Gehölzpflanzungen im besiedelten Bereich“ zu planen.
2. Bäume
Bei der Gestaltung des Straßenraumes haben Bäume aufgrund ihrer starken raumbildenden Wirkung
eine zentrale Bedeutung.
Die Art der Bepflanzung ist von der gestalterischen Funktion abhängig:
•
Allee
Betonung des linearen Charakters der Straße
•
Baumreihen oder wechselseitige Gestaltungselemente zur Abgrenzung des
Reihenpflanzungen
Straßenraumes und zur Betonung des
Straßenverlaufes
•
Baumgruppen, Blockbildung
Betonung von Gebäuden oder Straßenabschnitten
•
Solitärbaum
Platzgestaltung, Orientierungsmerkmal
•
Baumtor
Hervorheben eines Abschnittwechsels
Auswahl der Baumarten:
Sie richtet sich nach dem Bestand, den vorhandenen räumlichen Bedingungen, den
Standortansprüchen sowie der zu erzielenden gestalterischen Wirkung.
Hierbei sind die Empfehlungen der Straßenbaumliste des GALK-Arbeitskreis Stadtbäume zu
beachten. Eine Festlegung der Baumarten und –sorten hat mit dem Amt für Stadtgrün und Gewässer
Leipzig Sachgebiet Stadtbäume zu erfolgen.
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„Standards der Stadt Leipzig für die Planung und Ausschreibung von Straßenbegleitgrün“ 2011
3. Rasen
Rasen ist die Vorzugsvariante zur Begrünung von Vegetationsflächen im öffentlichen Straßenraum.
Die Zusammenstellung der Rasensaatgutmischung ist standortabhängig.
4. Sträucher und Hecken
Aufgrund des hohen Pflegeaufwandes sind Sträucher und Hecken in unmittelbarer Angrenzung zur
Straßenfläche nur an ausgewählten Stellen zu pflanzen, z.B. auf Ausgleichsflächen, Randbereichen
der Verkehrsanlagen oder Lärmschutzwällen.
Die Sicht zwischen Gehweg und Fahrbahn an Knotenpunkten und Querungsstellen darf nicht
eingeschränkt werden.
5. Kletterpflanzen
Bei der Begrünung von Fassaden, Wänden und technischen Bauwerken ist die Verwendung in
Abhängigkeit von der gestalterischen Funktion zu prüfen.
6. Blumenzwiebeln
Verwendung in Rasenflächen
7. Technische Ausrüstungs- und Ausstattungselemente des öffentlichen Raumes
In der Vorplanung sind Abstimmungen zur Koordinierung erforderlich:
- Ver- und Entsorgungsanlagen (oberirdisch und unterirdisch)
- Beleuchtungsanlagen
- Lichtsignalanlagen
- Maste und Fahrleitungsanlagen der Leipziger Verkehrsbetriebe,
- Beschilderung (Verkehrszeichen, wegweisende Beschilderung, Schilderbrücken)
- Stadtmobiliar
- Werbeanlagen
- Haltestellen
8. Die Planung muss unter dem Aspekt eines vertretbaren Bewirtschaftungsaufwandes
während der Unterhaltungspflege erfolgen
Bereits in der Planung müssen die Folgekosten für die Unterhaltungspflege ausgewiesen werden.
Folgende Details sind objektkonkret mit dem Amt für Stadtgrün und Gewässer abzustimmen:
- Arten- und Sortenwahl von Gehölzen
- Bäume auf der Grundlage der aktuellen GALK-Straßenbaumliste
- Rasensaatgut- oder Kräutermischungen
- Blumenzwiebeln
Pflanzabstände der Sträucher zu befestigten Flächen Straße, Geh- und Radweg:
- Bodendecker
>
0,7 m
- mittelhohe Sträucher
>
1,5 m
- hohe Sträucher, Solitäre
>
3,0 m
•
Im Straßenrandbereich sind Bodendecker zu pflanzen (Ausnahmefall).
•
Kreuzungsbereiche und Straßenraumsichtfelder sind von Strauchpflanzungen frei zu halten.
•
Straßenmittelstreifen und Kreisverkehrsmittelflächen sind als Rasenflächen auszubilden.
- Flächen mit weiniger als 10 m² sind als Vegetationsflächen nicht geeignet und deshalb mit einem
dauerhaften Belag zu versehen.
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„Standards der Stadt Leipzig für die Planung und Ausschreibung von Straßenbegleitgrün“ 2011
II.
Anforderungen an die Ausschreibung von Straßenbegleitgrün
1. Mindeststandards für Bäume bei Pflanzungen im öffentlichen Straßenraum der Stadt Leipzig
(Beschluss des OBM der Stadt Leipzig vom 18.05.98)
Qualitätskriterien für Alleebäume (Hochstämme für Straßenbepflanzung); in Ergänzung der jeweils
aktuellen FLL Gütebestimmungen für Baumschulpflanzen:
Ausschreibungstext für die Baumlieferung
Innere Qualität der Bäume:
ausgewogen ernährt
in der Baumschule ausreichend akklimatisiert
frei von Krankheiten und Schädlingen
sortenecht
Äußere Qualität der Bäume:
Krone arttypisch, gleichmäßig mit Ästen in differenzierter Rangordnung aufgebaut
maximaler Astdurchmesser 2,5 cm
ausgewogenes Verhältnis zwischen Krone und Stamm
keine eingeschlossene Rinde zwischen Stamm und Seitenästen
Stamm gerade, ohne Quirle und Zwiesel, frei von Verletzungen, mit gerader
Verlängerung in der Krone
Bewurzelung der Art/Sorte und dem Alter entsprechend ausgebildet
regelmäßig verpflanzt, nicht unterschnitten
Ballen fest durchwurzelt, Grobwurzeln nicht beschädigt
letzter Aufbauschnitt spätestens in der vorletzten Vegetationsperiode
Alleebaum, 4 x verpflanzt, mit Drahtballen, Stammumfang 20 - 25 cm, aus extra weitem Stand,
mit geradem durchgehenden Leittrieb, einheitlichem Kronenaufbau, einheitlichem Kronenansatz
bei mindestens 2,50 m, aus deutschen oder vergleichbaren Anbaugebieten; Lieferbetrieb muss
anerkannte Markenbaumschule des jeweiligen Lieferlandes sein (Nachweis).
2. Baumscheiben, Vegetationsstreifen
2.1 Baumscheiben
•
Mindestfläche der offenen Baumscheibe 6 m² (Nettofläche). Die Grundfläche des
durchwurzelbaren Raumes soll mindestens 16 m² und die Tiefe mindestens 80 cm
betragen(DIN 18916).
Sollten offene Baumscheiben in der geforderten Größe nicht möglich sein, sind folgende Maßnahmen
vorzusehen:
•
Abdeckung mit Baumrosten, Wurzelbrücken oder einem dauerhaft luft- und
wasserdurchlässigen Belag in analoger Größe.
•
Vergrößerung des durchwurzelbaren Raumes durch Wurzelgräben;
2.2 Vegetationsstreifen
Mindest-Netto-Breite 2,00 m (Brutto-Breite abzüglich Rückenstütze der Borde).
Bei Pflanzungen in Vegetationsstreifen sind zur Verbesserung der Einwachsbedingungen und zur
Erweiterung des Wurzelraumes Wurzelgräben zwischen den einzelnen Baumgruben herzustellen (FLL
Empfehlungen für Baumpflanzungen Teil 2)
2.3 Aushub
Tiefe
•
Baumgruben mindestens
120 cm
•
Altbaumscheiben
20 cm
Entfernen des alten Erdstoffes (in Vegetationsstreifen L = 300 cm)
z.B. durch Absaugen mit dem Erdstoffsauger. Arbeiten im Wurzelbereich sind manuell
auszuführen. Wurzeln dürfen nicht verletzt werden.
•
Strauchflächen zwischen den Baumstandorten
40 cm
•
Rasenflächen
10 cm
2.4 Lockern der Baumgrubensohle und des Untergrundes der Vegetationsflächen
Lockerungstiefe unter Baumgrubensohle:
20 cm
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„Standards der Stadt Leipzig für die Planung und Ausschreibung von Straßenbegleitgrün“ 2011
2.5 Einbau Substrat
•
Standortvorbereitungen für Neupflanzungen; Pflanzgruben und
Wurzelraumerweiterung, Bauweisen und Substrate (FLL Empfehlungen für
Baumpflanzungen Teil 2)
Pflanzgrubenbauweise 1
Pflanzgrube nicht oder nur freitragend überbaut, ihre Oberfläche nicht oder nur geringfügig
belastet. Der Baugrund und die Verfüllung müssen nicht unterbaufähig sein.
Anforderungen an die einzubauenden Erdstoffe:
pflanzenphysiologisch unbedenklich; frei von Verticilliumerregern, Wurzelunkräutern und
Fremdstoffanteilen (Nachweis - Zertifikat)
Baumneupflanzung - mindestens
110 cm
Gemisch A
- Oberboden (siehe Definition)
- Kompost (Rottegrad 5, Bundesgütegemeinschaft Kompost e.v.)
- Sand 0/4
- Lavalit 4/16
- Perlit 2/6
45 %
15 %
10 %
15 %
15 %
Gemisch B
Für Baumarten, die einen abgemagerten Boden benötigen, wie z.B. Robinie:
- Oberboden (siehe Definition)
30 %
- Sand 0/4
30 %
- Lavalit 4/16
25 %
- Perlit 2/6
15 %
Definition Oberboden (nach DIN 18196 und DIN 18915):
Korngrößenzusammensetzung:
- Kieskorn
> 2 - < 5 mm
- Feinbodenanteil
< 2 mm
(davon Gehalt an Humus / organische Bodensubstanz 3 - 6 %)
Bodengruppe 6 bindiger Boden begrenzt bis auf folgenden Feinanteil:
- lehmiger Sand mit Feinanteil
< 0,06 mm
- sandiger Lehm mit Feinanteil
< 0,06 mm
pH-Wert
6,0 - 7,5
Salzgehalt
< 3 g/kg
Vorhandene verfügbare Nährstoffanteile:
Phosphor
Kalium
Magnesium
30 %
70 %
16-20 %
21-25 %
6 - 8 mg/100g
13 - 20 mg/100g
5 - 7 mg/100g
Pflanzgrubenbauweise 2
gemäß „FLL Empfehlungen für Baumpflanzungen Teil 2
bei ganz oder teilweise als Verkehrsfläche überbauten Pflanzgruben. Darunter müssen
Baugrund und Verfüllung/Vegetationsschicht tragfähig/unterbaufähig sein.
•
•
•
Altbaumscheibe
Rasenflächen
Strauchpflanzung
10 cm Kompost
10 cm Oberboden
30 cm Gemisch:
50 % Kompost
50 % Oberboden
2.6 Abdeckung von Baumscheiben und Strauchflächen
•
Baumscheiben
10 cm Lavalit 4/8 (alternativ Blähschiefer)
•
Baumscheiben in Rasenflächen
10 cm Lavalit 2/4 (alternativ Blähschiefer)
•
Vegetationsflächen mit Strauchpflanzungen 10 cm Rindenmulch
Seite 4
„Standards der Stadt Leipzig für die Planung und Ausschreibung von Straßenbegleitgrün“ 2011
3. Düngung
- Jungbäume siehe Punkt 7.2 Entwicklungspflege.
- Strauchpflanzungen:
Vor dem Aufbringen des Rindenmulches ist ein langsam wirkender N-Dünger einzuarbeiten.
4. Hinweise zur Ausführung von Baumpflanzungen
•
Lockeres, überschüssiges Bodenmaterial auf dem Ballen ist vor der Pflanzung von Hand,
ohne Werkzeug zu entfernen. Die Wurzelanläufe sollen sichtbar sein.
•
Die Bäume sind nur so tief zu pflanzen, wie sie vorher in der Baumschule gestanden
haben. Das Setzmaß ist zu beachten.
•
Nach dem Einsetzen des Baumes in die vorbereitete Pflanzgrube ist das Drahtgeflecht auf der
Oberseite des Ballens zu lösen.
•
Stammschutz - Schutz vor Temperaturschwankungen:
Rindenschutz gegen Verdunstung und Sonneneinstrahlung durch Weißanstrich inklusive
Voranstrich herstellen. Stamm mittels Schleifvlies reinigen und mit dem Voranstrich LX 60 oder
gleichwertigem "satt" streichen. Rindenschutz durch deckenden Anstrich mehrjährig (>= 5 Jahre)
haftender Stammschutzfarbe (weiß) vom Stammfuß bis zum Kronenansatz anlegen.
System Arbo-Flex der Fa. Flügel- GmbH Osterode/Harz Tel: 05522/3191-0 oder gleichwertig.
Im Falle niedriger Bearbeitungstemperaturen ist eine Zwischensicherung bis zum
nächstmöglichen Anstrichzeitpunkt mittels Schilfrohrmatten einlagig ( Höhe bis Kronenansatz)
herzustellen. Die Überlappung ist nach Norden auszurichten.
Ausnahme: Eichen und Platanen erhalten keinen Stammschutz.
•
Die Verankerung der neu zu pflanzenden Bäume erfolgt mit je drei Baumpfählen, die
untereinander mit Halblatten zu stabilisieren sind.
•
Als Baumbindung ist ein Baumbindegurt für eine 3-Pfahl-Bindung zu verwenden. Typ:
"Baumbindegurt GEFA 2000" oder gleichwertig
•
Durch die Art der Verbindung von Baum und Verankerung darf keine Verletzung oder
Einschnürung der Rinde entstehen und sie muss am Pfahl gegen Verrutschen gesichert sein.
Die Bindung muss parallel zwischen Stamm und Verankerung ausgeführt werden.
5. Baumschutz
In Abhängigkeit von den Standortverhältnissen ist jeweils am konkreten Fall die Notwendigkeit von
Schutzmaßnahmen vor Anfahrschäden zu prüfen. Festlegungen zur Art des Produktes und zum
Einbau erfolgen in Abstimmung mit dem Amt für Stadtgrün und Gewässer.
Sicherheitsraum: Bei allen Einbauten ist der Sicherheitsraum zur Straße zu beachten (RAS-Q).
Einbauten:
•
Holzpfosten (14 cm x 14 cm x 120 cm, ohne Spitze, mit Fase)
aus Hartholz (Robinie, Lärche, Esche oder Eiche), Einbauhöhe 70 cm über Niveau
•
Baumschutzbügel
an exponierten Standorten mit starkem Parkdruck
•
Poller aus Beton oder Naturstein als Sonderlösung
6. Leitungsschutzmaßnahmen
Bei komplexen Erschließungs- bzw. Neubaumaßnahmen von Straßen sind die Regelabstände von
Leitungen zu Baumstandorten anzustreben. Können diese nicht eingehalten werden, sind die
Festlegungen in der jeweiligen „Vereinbarung zum Schutz der Bäume in der Stadt Leipzig und zum
Schutz der unterirdischen Ver- und Entsorgungsanlagen bei Unterschreitung der Regelabstände“
(jeweils zwischen Stadt Leipzig und der SWL GmbH / KWL GmbH / LVB GmbH) zu berücksichtigen.
Zum Schutz der Leitungen sind folgende Maßnahmen möglich:
•
vorzugsweise – planmäßiger Schutz der Leitungen durch Wurzelsperren direkt an der
Ver-/Entsorgungsleitung im Leitungsgraben bzw. durch Verlegung in Kabelschutzrohren
•
Einbau von Folien/Platten als maximal einseitige Wurzelsperre je Baumgrube
•
Nachträglicher Einbau von teilbaren Kabelschutzrohren
7. Pflanzschnitt, Erziehungs- und Aufbauschnitt (nach ZTV – Baumpflege)
Abstimmungen zum Schnitt sind mit dem Amt für Stadtgrün und Gewässer zu führen.
Um Schnittflächen möglichst klein zu halten, ist unter Berücksichtigung der arttypischen Wuchsform
Fehlentwicklungen rechtzeitig vorzubeugen bzw. sind diese möglichst früh zu korrigieren.
•
Zur Pflanzung erfolgt der Pflanzschnitt. Zu dicht stehende Äste, nach innen wachsende
Zweige, Konkurrenztriebe und beschädigte Triebe sind zu entfernen.
Seite 5
„Standards der Stadt Leipzig für die Planung und Ausschreibung von Straßenbegleitgrün“ 2011
•
•
•
Der Leittrieb ist frei zu stellen.
Nach dem ersten Standjahr beginnen der Aufbau des Lichtraumprofils sowie der Erziehungsund Aufbauschnitt.
Die Schnittflächen sind sofort nach den Schneiden mit einem zugelassenen
Wundverschlussmittel (fungizidhaltig, rindengrau) zu behandeln.
8. Fertigstellungs-, Entwicklungs- und Unterhaltungspflege
Alle Pflegegänge sind rechtzeitig vor der Ausführung dem AG anzukündigen.
8.1 Fertigstellungspflege
Bis zur Abnahme der Pflanzung sind in 3 Pflegegängen die Leistungen der Fertigstellungspflege nach
DIN 18916 zu erbringen:
•
Entfernen von unerwünschtem Aufwuchs
•
Beseitigung von Unrat
•
Wässern
Jungbäume:
Zeitraum Mai bis September 12 Wassergaben je 100 l/Baum
Sträucher:
Zeitraum Mai bis September 12 Wassergaben je 10 l/Strauch
Die Fertigstellungspflege dauert mindestens bis zum 30. September nach der Herstellung und endet
mit der Abnahme (gemäß ZTV La-StB 05, Punkt 4.5.2)
8.2 Entwicklungspflege
Für 2 Jahre sind im Leistungsverzeichnis folgende Leistungen zu erfassen:
•
3 Pflegegänge/Jahr
- Entfernen von unerwünschtem Aufwuchs
- Beseitigung von Unrat.
•
Wartung der Baumverankerung: pro Jahr ein Durchgang.
•
Wässern:
Jungbäume:
Zeitraum Mai bis September 12 Wassergaben je 100 l/Baum
Sträucher:
Zeitraum Mai bis September 12 Wassergaben je 10 l/Strauch
•
Düngung der Jungbäume:
pro Jahr eine Düngung mit Spezialbaumdünger:
150 g/m² N, P, K mit Mg, Ca und Spurenelementen
•
Am Ende der Entwicklungspflege, falls nicht anders festgelegt, sind Baumbindungen und
Verankerungen zu entfernen.
8.3 Entwicklungs- und Unterhaltungspflege von Rasenflächen
Die Anzahl der Rasenschnitte pro Jahr erfolgt in Abhängigkeit von der Lage der Flächen in der Regel:
• Innenstadtbereich
8
• Alle anderen Flächen
2
9. Gewährleistung, Abnahmen und Übergaben
• Nach Herstellung erfolgt eine Kontrollprüfung der ausgeführten Pflanzarbeiten.
• Die Abnahme der mangelfreien Leistung erfolgt nach der Fertigstellungspflege.
• Die Gewährleistung richtet sich nach den Regeln der VOB. Die Frist für die Gewährleistung wird auf
mindestens 2 Jahre festgesetzt.
• Die Abnahme der Entwicklungspflegeleistungen erfolgt zum Ende der vertraglichen Pflegezeit.
Gleichzeitig erfolgt eine Endkontrolle zur Mangelfreiheit der Pflanzleistung
• Bei Abnahmen und Kontrollprüfungen ist das Amt für Stadtgrün und Gewässer Leipzig hinzu zu
ziehen. Es ist jeweils ein Protokoll zu fertigen.
10. Schutz von Bäumen im Baustellenbereich
Zum Schutz des Baumbestandes sind folgende Vorschriften und Regelwerke zu beachten:
DIN 18920
Vegetationstechnik im Landschaftsbau; Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und
Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen
RAS-LP 4
Teil Landschaftspflege; Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren bei
Baumaßnahmen
ZTV
Baumpflege
Baumschutzsatzung - Satzung zum Schutz und zur Pflege des Baumbestandes der Stadt Leipzig
Seite 6
„Standards der Stadt Leipzig für die Planung und Ausschreibung von Straßenbegleitgrün“ 2011
Im Baustellenbereich sind die Bäume mit einer Bretterummantelung vor Schäden zu schützen.
Im Näherungsbereich von Wurzeln sind wurzelschonende Maßnahmen anzuwenden. Wurzeln dürfen
nicht verletzt werden.
•
Absaugen von Erdstoff mit dem Erdstoffsauger
•
Handschachtung
•
maschinelle Grabung nur mit Kleintechnik und nach Kenntnis der Wurzelverläufe
(Suchschachtungen)
11. Vorschriften und Regeln
in den jeweils aktuellen Ausgaben
DIN 18299
DIN 18300
DIN 18315
DIN 18317
DIN 18318
DIN 18320
DIN 18915
DIN 18916
DIN 18917
DIN 18918
DIN 18919
DIN 18920
DIN 1998
RAS-LP 4
RAS-Q
ZTV
ZTV
ZTV
Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art
Erdarbeiten
Verkehrswegebauarbeiten, Oberbauschichten ohne Bindemittel
Verkehrswegebauarbeiten, Oberbauschichten aus Asphalt
Verkehrswegebauarbeiten, Pflasterdecken, Plattenbeläge und Einfassungen
Landschaftsbauarbeiten
Vegetationstechnik im Landschaftsbau; Bodenarbeiten
Vegetationstechnik im Landschaftsbau; Pflanzen und Pflanzarbeiten
Vegetationstechnik im Landschaftsbau; Rasen und Saatarbeiten
Vegetationstechnik im Landschaftsbau; Ingenieurbiologische Sicherungsbauweisen;
Sicherungen durch Ansaaten, Bepflanzungen; Bauweisen mit lebenden und
nichtlebenden Stoffen und Bauteilen, kombinierte Bauweisen
Vegetationstechnik im Landschaftsbau; Entwicklungs- und Unterhaltungspflege von
Grünflächen
Vegetationstechnik im Landschaftsbau; Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und
Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen
Unterbringung von Leitungen und Anlagen in öffentliche Flächen; Richtlinien für die
Planung
Teil Landschaftspflege, Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren bei
Baumaßnahmen
Teil: Querschnitte
Großbaumverpflanzung
Baumpflege
Baum – StB 04
ZTVE-StB 94
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Erdarbeiten im
Straßenbau
ZTV La-StB 05 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für
Landschaftsbauarbeiten im Straßenbau
FLL
FLL
FLL
Leitfaden für die Planung, Ausführung und Pflege von funktionsgerechten
Gehölzpflanzungen im besiedelten Bereich
Empfehlungen für Baumpflanzungen Teil 1 Planung, Pflanzarbeiten, Pflege; Teil 2
Standortvorbereitungen für Neupflanzungen; Pflanzgruben und
Wurzelraumerweiterung, Bauweisen und Substrate
Gütebestimmungen für Baumschulpflanzen
Baumschutzsatzung zum Schutz und zur Pflege des Baumbestandes der Stadt Leipzig
Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V.: Qualitätskriterien und Güterichtlinien, Substratkompost
Merkblatt über Baumstandorte und unterirdische Ver- und Entsorgungsanlagen
Vereinbarung zum Schutz der Bäume in der Stadt Leipzig und zum Schutz der unterirdischen Ver- und
Entsorgungsanlagen bei Unterschreitung der Regelabstände mit:
• SWL
• KWL
• LVB
Seite 7
„Standards der Stadt Leipzig für die Planung und Ausschreibung von Straßenbegleitgrün“ 2011
Anlage 7
Vertragserfüllungsbürgschaft
Name und Adresse des Erschließungsträgers:
Gewerbepark Berliner Brücke GmbH & Co.KG
Isarstraße 1 c
83026 Rosenheim
HRA 12038 Amtsgericht Traunstein
Name und Adresse des Bürgen:
Sicherheitsleistung für Vertragserfüllung bis zum Höchstbetrag von
in Ziffern: 2.478.500,00 Euro
in Worten: zweimillionenvierhundertachtundsiebzigtausendfünfhundert Euro
für die Ansprüche aus dem Städtebaulichen Vertrag und der einseitig verpflichtenden
Erklärung gemäß § 1 des Städtebaulichen Vertrages mit der Stadt Leipzig, Martin-LutherRing 4-6, 04109 Leipzig (Postanschrift 04092 Leipzig) (Stand: 04.07.2018) zur Planung und
Herstellung der straßenseitigen Erschließungsanlagen im Gewerbegebiet an der Berliner
Brücke auf dem Flurstück Nr. 2758/15 der Gemarkung Leipzig und der endgültigen
Anbindung im Bereich des Knotens Rackwitzer Straße.
Hiermit übernehmen wir für den Erschließungsträger gegenüber der Stadt Leipzig die
selbstschuldnerische Bürgschaft für die Erfüllung des Städtebaulichen Vertrages und
verpflichten uns, jeden Betrag bis zum angegebenen Höchstbetrag zu zahlen, sofern der
Erschließungsträger seiner Verpflichtung zur vertragsgemäßen Ausführung der Leistung
einschließlich der Abrechnung nicht, nicht vollständig oder nicht fristgerecht nachgekommen
ist.
Auf die Einreden der Anfechtung und der Aufrechnung sowie der Vorausklage gemäß §§ 768,
770, 771 BGB wird verzichtet. Bezüglich der Einrede der Aufrechenbarkeit des § 770 Abs. 2
BGB steht dem Bürgen diese Einrede nur zu, soweit die Gegenforderung des
Hauptschuldners unbestritten ist oder diese rechtskräftig festgestellt wurde.
Eine Hinterlegung ist ausgeschlossen.
Nach Rückgabe der Bürgschaftsurkunde an den Erschließungsträger können Ansprüche
gegen den Bürgen nicht mehr geltend gemacht werden.
Ort, Datum
Siegel/ Stempel, Unterschriften
Anlage 8
Gewährleistungsbürgschaft
Name und Adresse des Erschließungsträgers:
Gewerbepark Berliner Brücke GmbH & Co.KG
Isarstraße 1 c
83026 Rosenheim
HRA 12038 Amtsgericht Traunstein
Name und Adresse des Bürgen:
Sicherheitsleistung für vertragsgemäße Gewährleistung bis zum Höchstbetrag von
in Ziffern:
in Worten:
für die Ansprüche aus dem Städtebaulichen Vertrag und der einseitig verpflichtenden
Erklärung gemäß § 1 des Städtebaulichen Vertrages mit der Stadt Leipzig, Martin-LutherRing 4-6, 04109 Leipzig (Postanschrift 04092 Leipzig) (Stand: 04.07.2018) zur Planung und
Herstellung der straßenseitigen Erschließungsanlagen im Gewerbegebiet an der Berliner
Brücke auf dem Flurstück Nr. 2758/15 der Gemarkung Leipzig und der endgültigen
Anbindung im Bereich des Knotens Rackwitzer Straße.
Hiermit übernehmen wir für den Erschließungsträger gegenüber der Stadt Leipzig die
selbstschuldnerische Bürgschaft für Gewährleistungsansprüche aus dem genannten Vertrag
und verpflichten uns, bei nicht fristgerechter Erfüllung dieser Ansprüche jeden Betrag bis
zum angegebenen Höchstbetrag zu zahlen.
Auf die Einreden der Anfechtung und der Aufrechnung sowie der Vorausklage gemäß §§ 768,
770, 771 BGB wird verzichtet. Bezüglich der Einrede der Aufrechenbarkeit des § 770 Abs. 2
BGB steht dem Bürgen diese Einrede nur zu, soweit die Gegenforderung des
Hauptschuldners unbestritten ist oder diese rechtskräftig festgestellt wurde. Eine
Hinterlegung ist ausgeschlossen.
Nach Rückgabe der Bürgschaftsurkunde an den Erschließungsträger können Ansprüche
gegen den Bürgen nicht mehr geltend gemacht werden.
Ort, Datum
Siegel/ Stempel, Unterschriften