Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1411316.pdf
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348 kB
Erstellt
18.06.18, 12:00
Aktualisiert
29.11.18, 17:28
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Inhalt der Datei
Verwaltungsausschuss
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-06023
Status: öffentlich
Eingereicht von
Beigeordneter für Umwelt, Ordnung, Sport
Betreff:
Quellensanierung Altstandort ehem. LACUFA-Lösungsmitteltanklager Mühlweg 2 in
Leipzig
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Finanzen
FA Umwelt und Ordnung
Verwaltungsausschuss
07.11.2018
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
1. Die Baumaßnahme wird realisiert (Beschluss gemäß Hauptsatzung § 13 in der zur Zeit
gültigen Fassung).
2. Der Beschluss ersetzt den Beschluss-Nr. BS/RBV-1623/13 vom 15.05.2013 (DS
V/2970)
3. Die Gesamtkosten für die Altlastenbearbeitung (inkl. Voruntersuchungen bzw. bereits
realisierter Sicherungsmaßnahmen) betragen 1.384.611,19 €.
4. Die Maßnahme wird in Höhe von 803.424,44 € durch den Freistaat Sachsen gefördert.
Der Eigenanteil der Stadt Leipzig beläuft sich auf maximal 581.186,75 €.
5. Für die Deckung des Vorhabens wurde 2013 eine Rückstellung in Höhe von 1.173.278 €
(Stand 12/2017) gebildet. Die Auszahlungen werden seitdem im PSP-Element „Abfall/Bodenschutzrechtliche Maßnahmen“ (1.100.56.1.0.03) als Innenauftrag 1036 0000
0008 in den Haushaltsjahren wie folgt vorgenommen bzw. geplant:
2011-2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
2024
Gesamt
211.009 ,46€
53.921,78 €
1.051.653,60 €
13.605,27 €
13.605,27 €
13.605,27 €
13.605,27 €
13.605,27 €
1.384.611,19 €
1/11
Zusammenfassung:
Anlass der Vorlage:
Rechtliche Vorschriften
Stadtratsbeschluss
Verwaltungshandeln
Sonstiges:
Das im Eigentum der Stadt Leipzig stehende Grundstück im Ortsteil Mölkau ist aufgrund der
Nutzungshistorie als Lösemitteltanklager kontaminiert. Zur Gefahrenabwehr bedarf es einer
Quellensanierung in Form eines Bodenaustausches auf einer Fläche von ca. 500 m². Es liegt
dazu eine verpflichtende bodenschutzrechtliche Anordnung seitens der Landesdirektion
Sachsen vor.
2/11
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
nicht relevant
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
x
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
Finanzhaushalt
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
von
bis
Höhe in EUR
Erträge
2017
2024
803.424,44
Aufwendungen
2011
2024
wo veranschlagt
IA: 1036 0000 0008
SK: 3141 0000
IA: 1036 0000 0008
1.384.611,19
SK: 4211 4000
Einzahlungen
Auszahlungen
x
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
x
nein
wenn ja,
x
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
Beschreibung des Abwägungsprozesses:
Durch die Maßnahme werden keine strategischen Ziele verfolgt. Im Zuge der
ämterübergreifenden Abstimmung gab es keine unterschiedlichen fachlichen Beurteilungen.
Insofern war eine Abwägung von Zielkonflikten entbehrlich.
3/11
Sachverhalt:
1.
Grundlagen
1.1
Ziel- und Entwicklungskonzeption
Die Maßnahme stellt für die Stadt Leipzig als Eigentümerin der Fläche eine Pflichtaufgabe
nach Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) dar. Neben der Abwehr von Gefahren und
Umweltschäden ist die Baumaßnahme zur Quellensanierung als ein erster Schritt
anzusehen, für eine derzeit nicht nutzbare Freifläche mittelfristig wieder Nutzungsoptionen
zu eröffnen.
1.2
Weitere Beschlüsse
Zu der Vorlage existiert ein Beschluss über eine Über-/außerplanmäßige Aufwendung gem.
§ 79 (1) GemO der Ratsversammlung vom 15.05.2013 /1/. Bezüglich der
Grundstückssicherung liegen zwei Beschlüsse des Dezernates VII vor /6/, /7/.
1.3
Bezüge/Quelle
/1/ Stadt Leipzig, Amt für Umweltschutz: Über-/außerplanmäßige Aufwendung gem. § 79
(1) GemO für das Haushaltsjahr 2012 für Gefahrenabwehrmaßnahmen auf dem
herrenlosen Grundstück Mühlweg 2 in Leipzig OT Mölkau i. H. v. 947.500 €; RBV1623/13 vom 15.05.2013; DS V/2970
/2/ Stadt Leipzig, Amt für Umweltschutz: Stand der Umsetzung der Beschlüsse; 02.12.2013
/3/ Stadt Leipzig, Amt für Umweltschutz: Antrag auf Zuwendung gemäß Förderrichtlinie
Inwertsetzung von belasteten Flächen; 24.11.2016
/4/ Landesdirektion Sachsen: Vollzug Förderrichtlinie Inwertsetzung von belasteten Flächen
– Zuwendungsbescheid AA007-16 RL IWB/2015; 20.03.2017
/5/ Ingenieurbüro R.W.Ashauer und Partner GmbH: Fortschreibung Sanierungsplan gem.
BBodSchV; 16.11.2017
/6/ Stadt Leipzig, Liegenschaftsamt: Vorlage Erwerb und Ausübung eines
Aneignungsrechtes gemäß § 928, Abs. 2, Satz 1 BGB; bestätigt durch den
Bürgermeister und Beigeordneten für Wirtschaft und Arbeit am 02.11.2016
/7/ Stadt Leipzig, Liegenschaftsamt: Vorlage Erwerb von Flurstücken durch Zuordnung
gem. § 2 Abs. 1 Vermögenszuordnungsgesetz; bestätigt durch den Bürgermeister und
Beigeordneten für Wirtschaft und Arbeit am 04.09.2017
2.
Begründete Zielstellung der Baumaßnahme
2.1
Ist-Zustand
Das Grundstück Mühlweg 2 ist aufgrund der Nutzungsvergangenheit im Sächsischen
Altlastenkataster registriert. Seit 1928 befinden sich insgesamt sieben Erdtankbehälter mit
einem Gesamtfassungsvermögen von ca. 200.000 Litern auf dem Gelände. Während
zunächst Vergaserkraftstoffe gelagert wurden, nutzte der ehemalige VEB Lack- und
Farbfabrik (VEB LACUFA) den Standort ab 1947 zur Aufbewahrung von Farbverdünnungen
und Lösungsmitteln. Durch die Lagerung bzw. damit in Verbindung stehende An- und
Abtransporte, Umfüllungen und Handhabungsverluste gelangten wesentliche
Schadstoffmengen in den Untergrund und belasten seitdem den Boden und das
Grundwasser.
Nach 1989 wurde das Gelände zwischenzeitlich durch einen Fuhrbetrieb genutzt. Seit 2013
findet keine Nutzung mehr statt.
Das Gelände hat eine Grundfläche von ca. 5.000 m² und besteht überwiegend aus
unversiegelter Brachfläche. Der darauf befindliche Flachbau (ca. 350 m² Grundfläche) ist
bereits vollständig entkernt und zukünftig nicht mehr nutzbar. An der Ostgrenze befinden
sich Reste des ehemaligen Anschlussgleises. In der unmittelbaren Umgebung sind weitere
4/11
Altstandorte vorhanden von welchen ebenfalls Schadstoffe in den Untergrund eingetragen
wurden bzw. werden. Der Umweltschaden ist demnach nicht isoliert zu betrachten. Im
Flächennutzungsplan ist der Standort als gewerbliche Baufläche registriert.
2.2
Historie der Projektbearbeitung
Seit 1991 fanden mehrere Erkundungsstufen im Auftrag der Stadt Leipzig am Standort statt.
Mit Abschluss der Detailuntersuchung im Jahr 2012 stand unumstößlich fest, dass eine
Sanierung zu erfolgen hat.
Gemäß BBodSchG ist zur Sanierung entweder der Verursacher, der Eigentümer oder der
Besitzer des Grundstückes zu verpflichten. Der vormals am Standort tätige VEB LACUFA
kann als Verursacher der Altlasten und schädlichen Bodenverunreinigungen nicht verpflichtet
werden. Seine Rechtsfähigkeit erlosch am 01.03.1990.
Seit 1993 war der Großteil des Altstandortes (Flurstück 129/13) durch Eigentumsverzicht
der Deutschen Shell Aktiengesellschaft herrenlos, was durch eine entsprechende
Grundbucheintragung dokumentiert wurde. Der zwischendurch vor Ort ansässige Betrieb
(Fuhrunternehmen Straube) war prinzipiell zu einer Sanierung bereit, zog sich aber aufgrund
des Kostenvolumens im Jahr 2013 vom Standort zurück.
Insofern war kein Verursacher, kein Eigentümer und kein Besitzer, also kein Verpflichteter
nach BBodSchG für die Sanierung heranziehbar. In derartigen Fällen hat die zuständige
Bodenschutzbehörde, in diesem Falle zunächst die Stadt Leipzig, selbst Maßnahmen zur
Gefahrenabwehr zu ergreifen.
Aus diesem Grunde wurden innerhalb der Stadt Leipzig mit dem Ratsbeschluss vom
15.05.2013 /1/ die finanziellen Voraussetzungen für die Gefahrenabwehr durch die Stadt
Leipzig geschaffen.
Danach wurde die Sanierungsuntersuchung durchgeführt und Ende 2015 ein
Sanierungskonzept erarbeitet. Dieses sah die Entfernung der Tankbehälter sowie des
umgebenden Erdreiches und eine anschließende Beobachtung des Standortes zur
Festlegung weiterer Maßnahmen vor. Im Oktober 2016 wurde aus dem Sanierungskonzept
ein Sanierungsplan (entspricht einer Entwurfs- und Genehmigungsplanung) entwickelt und
vorgelegt.
Während der Erarbeitung des Sanierungsplanes wurden nach Abstimmung zwischen
Liegenschaftsamt und Amt für Umweltschutz entschieden, dass eine Aneignung des
herrenlosen Grundstückes erfolgen sollte (vgl. Punkt 3.4). Die Beweggründe dafür waren
folgende:
Sicherstellung des uneingeschränkten Zugriffs auf das Grundstück
Inanspruchnahme von in Aussicht gestellten Fördermitteln nach der Richtlinie
Inwertsetzung belasteter Flächen (RL IWB/2015)
Möglichkeit der Inwertsetzung/Selbstnutzung nach Abschluss der Maßnahme
Mit der Übernahme des Flurstückes 129/13 der Gemarkung Mölkau war aufgrund der
Selbstbetroffenheit der Stadt Leipzig ein bodenschutzrechtlicher Zuständigkeitswechsel
verbunden. Die seit Beginn 2017 als zuständige Behörde agierende Landesdirektion
Sachsen (LDS) ordnete nochmals ergänzende Untersuchungen an. Nach Ausführung dieser
im Frühjahr 2017, musste die Sanierungszone nochmals angepasst und der Sanierungsplan
überarbeitet werden. Dieser liegt seit 20.11.2017 vor und bildet als Bezug /5/ die Grundlage
für den vorliegenden Beschlussvorschlag.
Parallel zur Planung der Baumaßnahme wird seit Juli 2017 als Sicherungsmaßnahme die auf
dem Grundwasser aufschwimmende Leichtphase aus dem Untergrund entfernt.
5/11
2.3
Notwendigkeit und Dringlichkeit der Maßnahme
Im Bereich des ehem. Lösungsmitteltanklagers wurde eine erhebliche Kontamination mit
leichtflüchtigen aromatischen Kohlenwasserstoffen (BTEX) im Untergrund festgestellt. Es
liegt eine schädliche Bodenveränderung im Sinne des BBodSchG vor.
Vom Boden ausgehend hat eine massive Schädigung des Grundwassers stattgefunden.
Dieser Prozess dauert aufgrund des erheblichen Nachschubpotenzials im Boden weiterhin
an. Als besonders schwerwiegend ist einzuschätzen, dass neben dem obersten
Grundwasserleiter auch das tiefer liegende Grundwasserstockwerk geschädigt ist. Auf dem
Grundwasser schwimmt zudem eine bis zu ca. 70 cm starke organische Leichtphase auf,
aus welcher heraus sich permanent Schadstoffe in das Grundwasser lösen.
Es liegt somit auch eine schädliche Grundwasserverunreinigung vor, woraus sich ein
Sanierungsbedarf ableitet. Eine weitere Ausdehnung der Schadstoffe über die
Grundstücksgrenze hinaus sowie eine Verfrachtung in tiefere Grundwasserstockwerke findet
statt. Insgesamt ist von einer Menge von ca. 7 Tonnen BTEX im Boden und Grundwasser
auszugehen.
BTEX sind stark gesundheits- und umweltschädlich. Der Einzelstoff Benzol ist zudem
krebserregend. Nach medizinischer Einschätzung existiert für krebserregende Stoffe wie
Benzol keine unschädliche Dosierung bzw. keinen Schwellenwert unter dem kein
gesundheitliches Risiko auftritt.
Um den weiteren Schadstoffnachschub über den Wirkungspfad Boden-Grundwasser zu
unterbinden und das Schadstoffpotential im Boden und oberflächennahen Grundwasserleiter
zu mindern, ist dringend eine Quellensanierung im Bereich des ehem. Lösungsmitteltanklagers einschl. angrenzendem Gleisbereich als Gefahrenabwehrmaßnahme erforderlich. Die
zuständige Bodenschutzbehörde, die LDS, wird die Sanierung in Form einer
Verbindlichkeitserklärung des Sanierungsplanes /5/ anordnen. Insofern besteht eine
Sanierungspflicht.
2.4
Zielstellung der Maßnahme
Um die Gefahr zu beseitigen und den noch stattfindenden Schadstoffnachschub zu
unterbinden, muss zuerst die aktive Schadstoffquelle aus dem Boden entfernt werden. Als
konkretes Ziel dieser Quellensanierung wurde vor dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
die Beseitigung von 80 % der abgeschätzten Schadstoffmenge formuliert. Dazu wurde
anhand der Untersuchungserkenntnisse eine geometrische Sanierungszone definiert,
innerhalb derer ein Bodenaustausch stattfinden soll. Die Entfernung der außerhalb der
Sanierungszone befindlichen Schadstoffe wird als nicht verhältnismäßig eingeschätzt. Nach
erfolgter Quellensanierung schließt sich eine 5jährige Grundwasserbeobachtung (Monitoring)
an. Dadurch soll festgestellt werden, ob die durchgeführten Maßnahmen ausgereicht haben,
die dann noch vorhandenen Grundwasserbelastung als tolerabel einstufen zu können, oder
ob weitere Maßnahmen notwendig werden.
2.5
Zeitpunkt der Vorlage und Folgen bei Nichtbeschlussfassung
Ursprünglich war vorgesehen, die Quellensanierung im Rahmen einer
Gefahrenabwehrmaßnahme als zuständige Behörde vorzunehmen. Für diese kurzfristige
Baumaßnahme wurde gemäß Dienstanweisung 41/2012 (Kap 3.2.3. Absatz 3) mit Datum
vom 15.05.2013 ein entsprechender Ratsbeschluss einer über-/außerplanmäßigen
Aufwendung gem. § 79 (1) GemO herbeigeführt /1/.
Aufgrund der eingetretenen Verzögerungen (vgl. Kapitel 2.2 und 3.4) und der Tatsache, dass
es sich jetzt um eine klassische Sanierungsmaßnahme nach Bodenschutzrecht handelt,
verschob sich die Realisierung der Baumaßnahme. 2017 wurde letztlich der Sanierungsplan
erstellt. Dieser entspricht der Entwurfs- und Genehmigungsplanung nach HOAI und
beinhaltet erstmals eine Kostenangabe auf der Stufe einer Kostenberechnung. Gemäß
Dienstanweisung 41/2012 ist auf dieser Basis ein Planungs-, Bau- und
Finanzierungsbeschluss herbeizuführen. Der vorliegende Planungs-, Bau- und
6/11
Finanzierungsbeschluss ersetzt damit den bereits bestehenden Ratsbeschluss vom
15.03.2013 /1/.
Eine Nichtdurchführung der Maßnahme entspricht einem Verstoß gegen geltendes
Bodenschutzrecht. Die zuständige LDS wird dementsprechende Rechtsmittel ausschöpfen
und die Stadt Leipzig gemäß § 4 BBodSchG zur Sanierung verpflichten.
Bei Nichtdurchführung des Bodenaustausches findet über Jahrzehnte eine weitere
Schädigung der Umweltmedien Boden und Grundwasser und eine Verfrachtung über die
Grundstücksgrenze hinaus statt. Im ungünstigsten Fall könnten Schadsensersatzansprüche
von möglicherweise Geschädigten gegen den Zustandsstörer, in dem Fall die Stadt Leipzig,
geltend gemacht werden.
Die derzeit bewilligten Fördermittel (vgl. Punkt 5) würden bei Nichtbeschluss nicht eingesetzt
werden können und stünden für eine spätere Maßnahme nicht mehr zur Verfügung.
Ohne die Durchführung der Bodensanierung bleibt das Gelände auf unabsehbare Zeit nicht
nutzbar.
3.
Beschreibung der beabsichtigten Baumaßnahme
3.1
Städtebauliche Einordnung
Das Grundstück befindet sich im Grenzbereich des Ortsteile Mölkau und Engelsdorf nördlich
der Engelsdorfer Straße und östlich des Mühlwegs im direkten Kreuzungsbereich der beiden
Straßen (vgl. nachstehende Abbildung). Die Grundstücke sind als Gewerbefläche eingestuft.
In der direkten Umgebung sind weitere Gewerbeflächen. Südlich des Standortes befindet
sich landwirtschaftliche Nutzfläche. Zu weiteren Ausführungen wird auf Kapitel 2.1
verwiesen.
7/11
3.2
Erläuterung Entwurfsplanung (Bauablauf)
Zu Beginn der Baumaßnahme erfolgen die Baufeldfreimachung und bauvorbereitende
Arbeiten. Danach werden die Betonrampe und diverse oberirdische Haufwerke, unter
welcher die Tankbehälter lagern, zurückgebaut.
Im Zuge des sich anschließenden Voraushubs der Baugrube bis in eine Tiefe von 2 Metern
werden die Tankbehälter geborgen, stillgelegt und entsorgt. Ausgehend von der so
entstehenden Arbeitsebene wird der umlaufende Baugrubenverbau (wasserdichte
Spundwand) in den Untergrund eingebracht.
Danach wird die ca. 540 m² große Baugrube bis zur Endtiefe von 4 Metern (bereichsweise
auch 5 Meter) ausgehoben und das kontaminierte Erdreich entfernt. Da sich diese
Teilmaßnahme z. T. im Bereich des anstehenden Grundwassers abspielt, ist eine
baubegleitende Grundwasserabsenkung auf das Niveau unterhalb der Baugrubensohle
notwendig. Das zu fördernde Grundwasser muss vor der Wiedereinleitung gereinigt werden.
Das ausgehobene Bodenmaterial wird extern entsorgt (z.B. in einer Bodenbehandlungsanlage) und durch unbelastetes Substrat ersetzt. Nach Rückbau des Baugrubenverbaus und
der Wiederverfüllung der Baugrube erfolgt eine Oberflächenwiederherstellung.
Neben der Entfernung der Tankbehälter werden insgesamt ca. 2.400 m³ Boden
ausgetauscht. Abgeschätzt wurde, dass dadurch ca. 5,7 Tonnen BTEX vom Standort
entfernt werden.
Die Bauzeit der Maßnahme wird insgesamt mit ca. 4 Monaten abgeschätzt.
Nach Abschluss der Maßnahme schließt sich ein 5jähriges Nachsorgemonitoring in Form
von jährlichen Grundwasserbeobachtungen an. Im Ergebnis dessen wird über den weiteren
Handlungsbedarf entschieden.
3.3
Nutzungsverbesserung durch die beabsichtigte Baumaßnahme
Im Ergebnis der Quellensanierung (Entfernung der Tankbehälter und Austausch des
umliegenden belasteten Erdreiches) steht eine ca. 5.000 m² große Fläche zur Verfügung,
welche größtenteils unversiegelt ist. Die vorhandene Grundwasserbelastung unter dem
Grundstück wird jedoch auch nach der Quellensanierung weiterhin zu konstatieren sein. Von
einem altlastenfreien Grundstück kann somit, auch aufgrund der auf dem
Nachbargrundstück vorhandenen Altlastenthematik, nicht ausgegangen werden.
Eine Nutzung des Grundstückes durch Gewerbe sollte mittelfristig möglich werden. Im
Vorfeld dazu müsste eine konkrete Gefährdungsbewertung hinsichtlich der tatsächlichen
Nutzungsabsicht erfolgen. Auch die noch ausstehenden altlastbedingt notwendigen
Folgemaßnahmen (Grundwassermonitoring, evtl. weitere Maßnahmen) sind dabei zu
berücksichtigen.
Das vorhandene und bereits entkernte Gebäude soll abgerissen werden. Dies erfolgt durch
das Liegenschaftsamt und ist nicht Gegenstand des vorliegenden Baubeschlusses. Im
weiteren Planungsprozess wird versucht, mögliche Synergieeffekte der beiden Maßnahmen
zu nutzen.
3.4
Eigentumsverhältnisse
Das Grundstück Mühlweg 2 besteht aus dem Flurstück 129/13 (ca. 4.400 m²) der
Gemarkung Mölkau und dem Flurstück 443/2 (ca. 550 m²) der Gemarkung Engelsdorf.
Das Flurstück 129/13 war aufgrund eines eingetragenen Eigentumsverzichtes seit 1993
herrenlos. Das Aneignungsrecht besaß zuletzt der Freistaat Sachsen bzw. der Staatsbetrieb
Sächsisches Immobilien- und Baumanagement (SIB). Seitens des Liegenschaftsamtes
erfolgte zur Sicherung des Zugriffs auf das Grundstück bzw. zur Ermöglichung einer
späteren Vermarktung im Jahr 2017 der Erwerb des Aneignungsrechts für ein Entgelt in
8/11
Höhe von 1 €. Seit 04.05.2017 ist die Stadt Leipzig im Grundbuch als Eigentümerin
eingetragen.
Das Flurstück 443/2 befand sich im Besitz der Gesellschaft zur Entwicklung und Sanierung
von Altstandorten mbH (GESA). Da sich die Sanierungszone auch auf dieses Flurstück
erstreckt, war die Erlangung einer Zutrittsgenehmigung bzw. Duldung der Maßnahme
erforderlich. Im Verlauf der diesbezüglichen Verhandlungen hat es sich als zweckmäßig
herausgestellt, auch dieses Grundstück mit zu erwerben. Der diesbezügliche Vertrag zur
kostenfreien Übernahme des Flurstückes datiert auf den 19.09.2017.
Insofern befinden sich sämtliche für die Maßnahme benötigte Flächen im Eigentum der Stadt
Leipzig. Während das Amt für Umweltschutz für diese Maßnahme das Baufachamt ist, tritt
das Liegenschaftsamt durch Übernahme der Fachliegenschaft formal als Bauherrenamt auf.
4.
Kosten
Die Kostenangaben beruhen auf der Kostenberechnung aus dem Sanierungsplan /5/ und auf
den bereits abgerechneten Leistungen. Die Gesamtkosten für die Altlastenbearbeitung ab
dem Jahr 2011 betragen nach derzeitigem Stand 1.384.611 €.
Auf die Baumaßnahme selbst, einschließlich der Herrichtungs- und zugehörigen
Baunebenkosten sowie dem sich anschließenden Grundwassermonitoring, entfällt dabei ein
Betrag in Höhe von 1.216.476 €. Bei Baumaßnahmen im Altlastenbereich fallen die
baubegleitenden Ingenieurleistungen (KG 700) aufgrund der besonderen Anforderungen an
den Arbeits- und Immissionsschutz bzw. an die Qualitätssicherung vergleichsweise hoch
aus. Die übrigen 167.811 € resultieren aus den Erkundungsleistungen zwischen 2011 und
2015 sowie der notwendigen Sofortmaßnahme der Phasenrückgewinnung in 2017-2018.
Die im Jahr 2012 durch den Ratsbeschluss /1/ herbeigeführte über-/außerplanmäßige
Aufwendung in Höhe von 947.500 € wird nunmehr deutlich überschritten. Die Hauptgründe
dafür sind:
Vergrößerung der Sanierungszone um ca. 20 % auf Anordnung der LDS
Realisierung eines umlaufenden Baugrubenverbaus aufgrund der
Nichtdurchführbarkeit einer offenen Baugrube wegen zu hohen
Grundwasserandrangs.
Erhöhung des Marktpreises für Aushub- und Entsorgungsleistungen
Kostengruppe
100
Grundstück
200
Herrichten und Erschließen
300
Bauwerk - Baukonstruktion
400
Bauwerk - Technische Anlagen
500
Außenanlagen
600
Ausstattung und Kunstwerke
700
Baunebenkosten
Nachsorgemonitoring (5 Jahre)
Kosten für Voruntersuchungen und Sofortmaßnahmen
zwischen 2011 bis 2018
Gesamtkosten für die Altlastenbearbeitung
5.
Gesamtkosten [€]
0
75.079,48
896.665,71
0
0
0
176.704,87
68.026,35
168.134,78
1.384.611,19
Finanzierungsplan
Für die gesamte Altlastenbearbeitung wurden im Jahr 2016 Fördermittel des Freistaates
Sachsens gemäß Förderrichtlinie „Inwertsetzung von belasteten Flächen vom März 2015 (RL
IWB/2015)“ beantragt /3/. Zum damaligen Zeitpunkt wurden die Gesamtkosten mit
1.004.280,55 € abgeschätzt. Mit entsprechendem Bescheid der LDS vom 20.03.2017 /4/
9/11
wurde bei einem Fördersatz von 80 % eine Fördersumme in Höhe von 803.424,44 €
bewilligt.
Der Fördermittelbescheid deckt neben den Kosten für die Baumaßnahme und den damit in
Verbindung stehenden ingenieurtechnischen Leistungen auch die bereits realisierten
Erkundungsleistungen bzw. die Leistungen für die Sofortmaßnahme der
Phasenrückgewinnung ab.
Eine Aufstockung der Fördermittel ist in Vorbereitung und wurde bereits gegenüber dem
Fördermittelgeber angekündigt. Eine Erhöhung wird als wahrscheinlich angesehen, da das
Vorhaben bei der LDS in der höchsten Förderprioritätsstufe gelistet ist. Je nach Ausgang ist
für die Realisierung der Baumaßnahme seitens der Stadt Leipzig ein Eigenanteil in Höhe von
276.922,24 € bzw. im ungünstigsten Fall in Höhe von 581.186,75 € aufzubringen (vgl.
nachstehende Tabelle).
Gesamtkosten
davon förderfähige Kosten
derzeit bestätigte Fördermittel
derzeit vorzuhaltender Eigenanteil Stadt Leipzig
zu erwartende Fördermittel
zu erwartender Eigenanteil Stadt Leipzig
6.
Kosten für die Altlastenbearbeitung [€]
1.384.611,19
1.384.611,19
803.424,44
581.186,75
1.107.688,95
276.922,24
Einordnung in die Haushaltsplanung
Die Einordnung in die mittelfristige Haushaltsplanung gestaltet sich wie folgt:
Jahr
2011-2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
2024
Gesamt
Kosten für die Altlastenbearbeitung [€]
Kosten
zu erwartende
zu erwartender
Fördermittel (80%)
Eigenanteil (20%)
211.009,46
168.807,57
42.201,89
53.921,78
43.137,42
10.784,36
1.051.653,60
841.322,88
210.330,72
13.605,27
10.884,22
2.721,05
13.605,27
10.884,22
2.721,05
13.605,27
10.884,22
2.721,05
13.605,27
10.884,22
2.721,05
13.605,27
10.884,22
2.721,05
1.384.611,19
1.107.688,95
276.922,24
Die finanziellen Mittel sind im PSP-Element „Abfall-/Bodenschutzrechtliche Maßnahmen“
(1.100.56.1.0.03) als Innenauftrag 1036 0000 0008 zur Verfügung zu stellen. Die
veranschlagten Mittel werden nach Vorliegen des Ausschreibungsergebnisses im Rahmen
der weiteren Haushaltsplanung an den tatsächlichen Bedarf angepasst.
7.
Effektivität und Wirtschaftlichkeit
7.1
Effektivität und Wirtschaftlichkeit
Im Rahmen der Sanierungsuntersuchung wurden mehrere Sanierungsverfahren hinsichtlich
Eignung und Wirtschaftlichkeit untersucht. Die Vorzugsvariante wurde mittels des
Sanierungsplans /5/ in die Genehmigungsreife geführt.
10/11
7.2
Folgekosten
Da die Baumaßnahme keine Investition im eigentlichen Sinne darstellt weil kein bleibendes
Bauwerk entsteht, sind keine Folgekosten für eine Unterhaltung der Investition abzusehen.
Die Kosten für die Unterhaltung der Liegenschaft, d.h. Grundsteuer, Winterdienst o. ä. stellen
so genannte Sowiesokosten dar, die auch ohne die Baumaßnahme anfallen würden, so dass
diese hier unberücksichtigt bleiben. Diese werden innerhalb des planmäßigen Budgets des
Fachamtes (Liegenschaftsamt) gedeckt.
Nicht absehbar ist, ob und in welcher Höhe weitere Kosten nach Durchführung der
Quellensanierung und des sich anschließenden Grundwassermonitorings für die weitere
Altlastenbearbeitung notwendig werden. Dies wird durch die zuständige Behörde in
Abhängigkeit der dann festgestellten Beobachtungsergebnisse festgelegt.
8.
Fristenplan
Nach erfolgter Bestätigung des Baubeschlusses ist nach derzeitigen Planungen von
folgenden Fristen auszugehen.
Leistung
Ausführungsplanung und Erstellung
Vergabeunterlagen (LP 5-6 nach HOAI)
Ausschreibung und Vergabe der
Bauleistung
Durchführung der Baumaßnahme
Grundwasserbeobachtung
9.
Dauer
2 Monate
Voraussichtliche Beendigung
Oktober 2018
3 Monate
Februar 2019
4 Monate
Juli 2019
5 Jahre
2024
Projektbeteiligte
Zuständige Bodenschutzbehörde
Baufachamt
Bauherrenamt und Liegenschaftsverwaltung
Planungsbüro
Landesdirektion Sachsen
Amt für Umweltschutz
Liegenschaftsamt
Ingenieurbüro R.W.Ashauer und Partner
GmbH; Borsdorf
Anlagen:
11/11