Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1423538.pdf
Größe
124 kB
Erstellt
17.08.18, 12:00
Aktualisiert
11.09.18, 14:38
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Verwaltungsstandpunkt zur Petition Nr. VI-P-06194-VSP-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff:
Sicheren Radverkehr in der inneren Jahnallee Leipzig ermöglichen
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Ratsversammlung
Petitionsausschuss
Zuständigkeit
Beschlussfassung
Vorberatung
☐
Zustimmung und Abhilfe
☒
Alternativvorschlag
☐
Berücksichtigung
☐
Erledigt
☐
Ablehnung
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung empfiehlt, siehe auch den Beschlussvorschlag der Verwaltung zum Antrag
VI-A-05894, folgenden Alternativvorschlag:
In der inneren Jahnallee wird als Sofortmaßnahme die Verkehrssicherheit mittels
verkehrsregelnder Maßnahmen, insbesondere durch die maßvolle Reduzierung des
ruhenden Verkehrs, hergestellt.
Es wird geprüft, inwieweit durch eine neue Straßenraumaufteilung die Verkehrssicherheit
des Fuß- und Radverkehrs erhöht werden kann. Hierzu sind intensive Abstimmungen mit
Händlern, Gewerbetreibenden bzw. deren Interessenvertretern zu führen, um ggf. alternative
Andienungslösungen zu finden und zu realisieren. Dabei sind die Belange des ÖPNV und
des Event-Verkehrs zu beachten und in angemessener Weise zu berücksichtigen.
In diesem Zusammenhang wird auch die Abtrennung einer Radverkehrsanlage (protected
bike lane) geprüft. Über das Ergebnis wird im II. Quartal 2019 informiert.
Es ist geplant, mit der Erstellung eines Verkehrskonzeptes, das die Belange der Radfahrer in
der Relation Lindenau – Innenstadt berücksichtigt, 2019 zu beginnen. Eine Umsetzung
dieses Konzepts mit baulichen und verkehrsorganisatorischen Maßnahmen wäre ab 2021
möglich.
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Zusammenfassung:
Anlass der Vorlage:
Rechtliche Vorschriften
Stadtratsbeschluss
Sonstiges:
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Verwaltungshandeln
Sachverhalt:
Die innere Jahnallee, d.h. der Straßenabschnitt zwischen den lichtsignalgeregelten
Kreuzungen Waldplatz und Leibnizstraße, ist ein Straßenabschnitt, der vielfältigste
Funktionen auf einer sehr beengten Verkehrsfläche zu erfüllen hat. Deshalb konnten bei dem
im Rahmen des Olympia-Sofortprogramms erfolgten Teilumbau im Jahr 2005/2006 keine
Radverkehrsanlagen eingeordnet werden. In der Tat kommt es aufgrund der vielfältigen
Nutzungen auf engem Raum zu Konflikten der Verkehrsteilnehmer untereinander und auch
zu Unfällen. Allerdings ist bei den Unfällen eine Verteilung über den gesamten
Straßenabschnitt zu verzeichnen. Eine nähere Untersuchung zu den polizeilich erfassten
Unfällen 2014 bis 2016 führte zu dem Ergebnis, dass nirgendwo eine Häufung gleichartiger
Unfälle zu verzeichnen ist. Eine oder gar mehrere Unfallhäufungsstellen konnten somit nicht
festgestellt werden. Dennoch wurde unter Federführung der Verkehrsunfallkommission im
Jahr 2017 eine anlassbezogene Verkehrsschau durchgeführt, um eventuelle Defizite an der
Verkehrsanlage aufzuspüren. Kurzfristig zu behebende, wesentliche Defizite an der
Verkehrsanlage konnten in der inneren Jahnallee nicht festgestellt werden. Das Hauptdefizit
ist eher funktioneller Natur und besteht im Fehlen eines sicheren Fahrraumes für Radfahrer.
Verbesserungen für den Radverkehr führen somit zwangsläufig zur Einschränkung anderer
Funktionen.
Aktuelle Unfallsituation
Für das Jahr 2017 bzw. die Jahre 2015 bis 2017 (hier nur Unfälle mit Personenschaden)
erfolgte bei anderer methodischer Herangehensweise aktuell eine erneute Betrachtung der
Unfallsituation. Dies erfolgte mit der besonderen Zielstellung, herauszufinden, bei welchen
Unfalltypen eine Radfahrerbeteiligung auffällig ist und ob sich daraus zwingend
umzusetzende verkehrsregelnde Maßnahmen zu einer Erhöhung der Verkehrssicherheit
ergeben.
2017
gesamt
RadfahrerBeteiligung
mit Personenschaden 2015 - 2017
gesamt
Radfahrerbeteiligung
Fahrunfall:
0
0
2
0
Abbiege-Unfall:
2
1
7
4
Einbiegen/Kreuzen-Unfall: 5
2
5
4
Überschreiten-Unfall:
2
1
2
1
Unfall durch ruhenden Verk.: 8
4*
7
7*
Unfall im Längsverkehr:
12
0
7
2*
Sonstiger Unfall:
8
2*
3
2*
Summe:
37
10
33
20
* = Radfahrunfälle, die mit hoher Wahrscheinlichkeit durch Unterbindung des ruhenden
Verkehrs vermeidbar gewesen wären
Im Jahr 2017 traten in der inneren Jahnallee (ohne LSA-Knoten), d.h. auf knapp 400 m
Länge, 37 Unfälle, darunter 10 mit Radfahrerbeteiligung auf. Bei Unfällen mit
Personenschaden traten von 2015 bis 2017 insgesamt 33 Unfälle, darunter 20 Unfälle mit
Radfahrerbeteiligung auf.
Das theoretische Minderungspotenzial für Unfälle mit Radfahrerbeteiligung durch ein Verbot
des ruhenden Verkehrs bzw. Markierung durchgehender Radfahrstreifen in der inneren
Jahnallee beträgt 6* von 10 Unfällen im Jahr 2017 bzw. 11* von 20 Unfällen mit
Personenschaden über 3 Jahre. Grund dafür, dass nicht alle Radverkehrsunfälle positiv
beeinflusst werden können ist, dass durch Minimierung des ruhenden Verkehrs bzw.
Markierung eines Radfahrstreifens nur das Gefährdungspotenzial bei den Unfalltypen
Längsverkehr, ruhender Verkehr und ggf. Sonstige positiv beeinflusst wird.
Bemerkenswert ist, dass für das Jahr 2017 kein Unfall im Längsverkehr mit
Radfahrerbeteiligung bekannt wurde, d.h. trotz beengter Verhältnisse kein Unfall im
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Zusammenhang mit dem Überholen von Radfahrern auftrat. Unfälle mit Radfahrerbeteiligung
stehen auch kaum in Zusammenhang mit der derzeit zugelassenen Höchstgeschwindigkeit
von 50 km/h, da Abbiegeunfälle und jene im Zusammenhang mit ruhendem Verkehr bei sehr
niedrigen Geschwindigkeiten auftreten.
Aufgrund dieser Unfalllage ist es notwendig, verkehrsregelnde Maßnahmen zur Erhöhung
der Verkehrssicherheit umzusetzen.
Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit - straßenverkehrsrechtliche
Sofortmaßnahmen
Während sich die Kurzzeitplätze überwiegend in die Seitenstraßen verlagern lassen und die
Fußweglänge dabei zumutbar bleibt, wird derzeit geprüft, in welchem Umfang weiterhin
Andienung stattfinden muss, um den Geschäftsstraßencharakter zu erhalten und Konflikte
mit Händlern und Verbänden, die eine schnelle Umsetzung der Maßnahmen zur Herstellung
der Verkehrssicherheit gefährden würden, zu vermeiden. Hierzu fand bereits eine
nochmalige Begehung der inneren Jahnallee statt, um unter Berücksichtigung zumutbarer
Andienungslösungen aus Seitenstraßen heraus bzw. bei gegebenen rückwärtigen
Andienungsmöglichkeiten diejenigen Abschnitte zu bestimmen, in denen weiterhin die ggf.
zeitbeschränkte Andienung von der Fahrbahn der inneren Jahnallee aus gewährleistet
werden muss.
Die zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit erforderliche Reduzierung des ruhenden
Verkehrs wird von zwei weiteren Maßnahmen zu Luftreinhaltung und Lärmschutz flankiert.
Diese wären ohnehin umgesetzt worden. Zwar lösen sie nicht das eigentliche Problem,
wirken aber zusätzlich positiv auf die allgemeine Verkehrssicherheit:
Im Zusammenhang mit der Umsetzung von Sofortmaßnahmen aus dem Entwurf der
Fortschreibung des Luftreinhalteplanes ist vorgesehen, die Verkehrsmenge in der inneren
Jahnallee um täglich bis 3.660 Fahrzeuge auf dann noch 13.220 Fahrzeuge zu reduzieren.
Dazu werden die Schaltungen mehrerer Lichtsignalanlagen angepasst.
Aus Gründen der erforderlichen Lärmreduzierung in Umsetzung des gültigen
Lärmaktionsplanes ist vorgesehen, für die innere Jahnallee eine Höchstgeschwindigkeit von
30 km/h verkehrsrechtlich anzuordnen. Hierfür sind ebenfalls Anpassungen an
Lichtsignalanlagen erforderlich.
Aus den 3 vorgenannten Einzelmaßnahmen wird zurzeit eine neue, komplexe
verkehrsorganisatorische Lösung zwischen Marschnerstraße und Leibnizstraße erarbeitet
und verkehrsrechtlich angeordnet. Mit einer Umsetzung ist voraussichtlich im ersten Halbjahr
2019 zu rechnen.
Die Realisierung von durchgängigen Radverkehrsanlagen setzt den vollständigen Entfall des
Längsparkens bzw. der Andienung einschl. einer alternativen Lösungsmöglichkeit voraus,
damit ergibt sich eine durchgehende Fahrstreifenreduzierung auf je einen Fahrstreifen für
Kfz und Straßenbahn je Richtung im Verlauf der Jahnallee zwischen Waldplatz und
Leibnizstraße (einschl. der Knotenpunktszufahrten). Der bisherige äußere Fahrstreifen wäre
dann für eine Radverkehrsanlage nutzbar.
Die Forderung nach Herstellung von "protected bike lanes" ist nur unter den identischen
Randbedingungen umsetzbar. Darüber hinaus sind bei der Herstellung von baulichen
Einbauten im Fahrbahnbereich Querungen und Fußgängerbeziehungen zu prüfen.
Bei Realisierung von "protected bike lanes" würde sich gegenüber einer Lösung mittels
Radfahrstreifen (durch Markierung auf der Fahrbahn) zusätzlich ein größerer Flächenbedarf
für den Radweg, bei der Berücksichtigung eines Sicherheitstrennstreifens/Sicherheitsraumes
bei festen Einbauten zur Trennung zwischen Radverkehr und Kfz-Verkehr, aus
Verkehrssicherheitsgründen ergeben. Bei der Festlegung der notwendigen Breitenmaße ist
die Form und Größe der Einbauten maßgebend.
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Die Prüfung der Art und Form der möglichen Radverkehrsanlage kann daher erst nach
Entscheidung zur Realisierbarkeit einer geänderten Verkehrsorganisation vorgenommen
werden.
Verkehrskonzept Lindenau - Innenstadt
Eine Verbesserung der Belange des Radverkehrs in der genannten Relation ist durchaus
notwendig. Ausgehend vom Lindenauer Markt bis zum Hauptbahnhof ist in beiden
Richtungen ein hohes, in den letzten Jahren deutlich zunehmendes Radverkehrsaufkommen
festzustellen. Gleichzeitig sind in dieser Relation Defizite bei der Ausgestaltung bzw. beim
den Radverkehrsanlagen zu konstatieren. Die Verkehrsunfallkommission hat ebenfalls
Defizite bei der Verkehrssicherheit für den Radverkehr aufgezeigt.
Die gesamte Relation ist im qualifizierten Hauptnetz des Radverkehrs des RVEP 2010-2020
der Kategorie IR III zugeordnet und hat damit eine hohe Priorität bei der Einrichtung von
Radverkehrsanlagen. Deshalb wird 2019 mit der Erarbeitung eines umfassenden
Verkehrskonzepts begonnen werden. Die Umsetzung ist ab 2021 geplant.
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