Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1432173.pdf
Größe
71 kB
Erstellt
07.09.18, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 20:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Antrag Nr. VI-A-06329
Status: öffentlich
Eingereicht von
Fraktion Freibeuter
Betreff:
Umgang mit Grundschulwegen
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
FA Finanzen
Ratsversammlung
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
19.09.2018
1. Lesung
1. Lesung
Verweisung in die Gremien
Beschlussvorschlag:
1. Ist der (sichere) Schulweg zur Grundschule länger als zwei Kilometer (Richtwert des
Schulentwicklungsplans), so erhalten die Kinder eine kostenfreie Monatskarte. Die
kostenfreie Monatskarte gilt auch in den Ferien.
2. In der Schulwegplanung wird die Nutzungsmöglichkeit von umsteigefreien ÖPNVVerbindungen für die Fälle mitbetrachtet und ausgewiesen, für die der (sichere)
Schulweg zu Fuß länger als zwei Kilometer ist.
Zusammenfassung:
Anlass der Vorlage:
Rechtliche Vorschriften
Stadtratsbeschluss x Verwaltungshandeln
Sonstiges:
1/2
Sachverhalt:
Lange Wege dürfen nicht zu Lasten der Kinder gehen. Es gilt der Grundsatz: Kurze Wege für
kurze Beine. Wo sich die Eltern für ihr Kind gegen den mehr als zwei Kilometer langen
Fußweg und für den ÖPNV entscheiden, dürfen sie nicht zusätzlich durch die Ausgaben für
eine Monatskarte belastet werden. Da der Hort zum Bildungsangebot der Schule gehört, gilt
die kostenfreie Monatskarte auch in den Ferien. Wenn es darum gehen soll, dass die
Familien auf das Auto verzichten sollen, dann müssen sie auch darauf verzichten können.
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