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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1432173.pdf
Größe
71 kB
Erstellt
07.09.18, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 20:01

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Inhalt der Datei

Antrag Nr. VI-A-06329 Status: öffentlich Eingereicht von Fraktion Freibeuter Betreff: Umgang mit Grundschulwegen Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule FA Finanzen Ratsversammlung voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit 19.09.2018 1. Lesung 1. Lesung Verweisung in die Gremien Beschlussvorschlag: 1. Ist der (sichere) Schulweg zur Grundschule länger als zwei Kilometer (Richtwert des Schulentwicklungsplans), so erhalten die Kinder eine kostenfreie Monatskarte. Die kostenfreie Monatskarte gilt auch in den Ferien. 2. In der Schulwegplanung wird die Nutzungsmöglichkeit von umsteigefreien ÖPNVVerbindungen für die Fälle mitbetrachtet und ausgewiesen, für die der (sichere) Schulweg zu Fuß länger als zwei Kilometer ist. Zusammenfassung: Anlass der Vorlage: Rechtliche Vorschriften Stadtratsbeschluss x Verwaltungshandeln Sonstiges: 1/2 Sachverhalt: Lange Wege dürfen nicht zu Lasten der Kinder gehen. Es gilt der Grundsatz: Kurze Wege für kurze Beine. Wo sich die Eltern für ihr Kind gegen den mehr als zwei Kilometer langen Fußweg und für den ÖPNV entscheiden, dürfen sie nicht zusätzlich durch die Ausgaben für eine Monatskarte belastet werden. Da der Hort zum Bildungsangebot der Schule gehört, gilt die kostenfreie Monatskarte auch in den Ferien. Wenn es darum gehen soll, dass die Familien auf das Auto verzichten sollen, dann müssen sie auch darauf verzichten können. 2/2