Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1432004.pdf
Größe
75 kB
Erstellt
07.09.18, 12:00
Aktualisiert
22.09.18, 12:38
Stichworte
Inhalt der Datei
Anfrage Nr. VI-F-06324
Status: öffentlich
Eingereicht von
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Betreff:
Fortschreibung Luftreinhalteplan: Wann bitte?
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
19.09.2018
mündliche Beantwortung
Sachverhalt:
Mit dem Verwaltungsgericht Wiesbaden hat erneut ein Verwaltungsgericht deutlich gemacht,
dass die Grenzwerte zur Luftreinhaltung durchaus ernst gemeint sind und die Behörden
tatsächlich wirksame Maßnahmen für den Gesundheitsschutz der Einwohner*innen ergreifen
müssen. Für die Stadt Frankfurt bedeutet dies nun Fahrverbote. Während also Gerichte
durch Urteile das Recht auf Gesundheit stärken, fehlt es der Verwaltung (seit Einführung der
Umweltzone) offensichtlich an politischem Willen, wirksame Maßnahmen tatsächlich selbst
vorzuschlagen und umzusetzen. Stattdessen wird das Problem verzögert und ausgesessen.
In 2016 wurde noch ein Umsetzungsbericht 2014 für den bestehenden Luftreinhalteplan
(LRP) vorgelegt, seit dem gibt es nicht mal mehr solche Berichte. Der Luftlärmdialog als
Bürgerbeteiligung erfolgte ebenfalls bereits 2016. Im Frühjahr wurde nun zwar ein Entwurf
für die Fortschreibung des LRP vorgestellt. Wenn es aber bei dem bisherigen Tempo der
Bearbeitung bleibt, scheint also mit Fertigstellung und Beschluss des LRP nicht vor 2020 zu
rechnen sein.
Die wachsende Stadt bringt steigende Belastungen durch motorisierten Verkehr mit sich, die
extreme Trockenheit des langen Sommers hat die natürliche Luftfilterfunktion der Bäume
beeinträchtigt – aber Gegenmaßnahmen und ein aktives Verwaltungshandeln im Sinne des
Gesundheitsschutzes finden nicht statt.
In diesem Zusammenhang fragen wir an:
1.
Wie ist der Stand der Fortschreibung des Luftreinhalteplanes und der Freigabe der
Dienstberatung des Oberbürgermeisters? Welche Gründe sind zu benennen, die die
Fortschreibung des Luftreinhalteplans verhindern?
2.
Gibt es derzeit Klagen gegen die Stadt Leipzig um die Einhaltung der Grenzwerte
bzw. geeignete Maßnahmen gerichtlich zu erzwingen?
3.
Da in 2018 nicht mehr mit der Umsetzung von Maßnahmen zu rechnen ist, wie will
der Oberbürgermeister sicherstellen, dass in 2019 schnell wirksame Maßnahmen
zur Luftreinhaltung umgesetzt werden?
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Anlagen:
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