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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1419389.pdf
Größe
200 kB
Erstellt
01.08.18, 12:00
Aktualisiert
03.10.18, 11:10

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Inhalt der Datei

Verwaltungsausschuss Beschlussvorlage Nr. VI-DS-02895-DS-02 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport, Beigeordneter H. Rosenthal Betreff: Änderung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss Sport- und Bewegungszentrum Grünau Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Finanzen FA Sport Vergabegremium VOB Verwaltungsausschuss 10.10.2018 Beschlussfassung Beschlussvorschlag: 1. Die 1. Änderung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss VI-DS-02895-DS-01 vom 19.09.2017 wird bestätigt. 2. Die Gesamtkosten der Baumaßnahme erhöhen sich von 780.000 EUR um 230.000 EUR auf 1.010.000 EUR. Der städtische Anteil an der Kostenerhöhung beträgt 76.650 EUR. 3. Der Mehrbedarf wird aus Fördermitteln i.H.v. 240.025 EUR und städtischen Eigenmitteln in 2018 i.H.v. 76.650 EUR gedeckt. 4. Die überplanmäßigen Auszahlungen nach § 79 (1) SächsGemO für das Haushaltsjahr 2018 i.H.v. 316.675 EUR im PSP-Element „Sport- und Bewegungszentrum Grünau (7.0001654.700) werden bestätigt. o Die Deckung i.H.v. 76.650 € erfolgt aus dem PSP-Element „Maßnahmen öffentlicher Raum (7.0001647.700) o Die Deckung i.H.v. 240.025 EUR im Sinne einer Vorfinanzierung der Fördermittel erfolgt aus der Kostenstelle „unterjährige Finanzierung formale Deckung im Finanzhaushalt“ (10987 20000). 5. Die im Haushaltsjahr 2019 eingehenden Fördermittel i.H.v. 390.650 EUR werden zur Deckung der Vorfinanzierung gesperrt. 1/7 Zusammenfassung: Anlass der Vorlage: Rechtliche Vorschriften Stadtratsbeschluss Verwaltungshandeln Sonstiges: Für die Erbringung der Bauleistungen wurde nur ein Angebot eingereicht. Dieses übersteigt, zuzüglich der entsprechenden Planungsmehrkosten, die veranschlagten Gesamtkosten um rund 230.000 EUR. Aufgrund der Marktlage und der dringenden Notwendigkeit für die Realisierung der Maßnahme werden der Auftrag erteilt und die Mehrkosten per Vorlage gemäß § 22, Absatz 2, Punkt 21b der Hauptsatzung bestätigt sowie gedeckt. Weil die Gesamtkosten für das Bauvorhaben aufgrund der Erhöhung nunmehr eine Million Euro übersteigen, trifft die Entscheidung gemäß § 13 Absatz 7 Punkt 1 der Hauptsatz der Verwaltungsausschuss. 2/7 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: nicht relevant Finanzielle Auswirkungen nein X wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein X ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein X ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein X ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen 2018 2019 Auszahlungen 2018 X Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von 240.025 390.650 7.0001654.705 / SK: 6811 0000 316.675 7.0001654.700/ SK: 7851 1000 wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: X nein wenn ja, X nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat Beschreibung des Abwägungsprozesses: Der Umbau der zentral in Leipzig-Grünau gelegenen öffentlichen Sportstätte zu einem Sportund Bewegungszentrum Grünau wurde bereits in der DB OBM am 19.09.2017 entschieden. Gesundheitliche Probleme im erstbeauftragten Planungsbüro führten zur Verzögerung; die Mittel 2017 wurden nach 2018 übertragen; ein Teil der Fördermittel hat eine Verwendungsfrist bis zum 31.12.2018. Es besteht ein dringender ordnungs-, bildungs- und sportpolitischer Handlungsbedarf für die Aufwertung dieser frei zugänglichen öffentlichen Sportstätte im Stadtbezirkszentrum Grünaus, so dass das einzige abgegebene Angebot angenommen werden sollte (Reaktivierung von Schulstandorten und Erfordernis präventiver Maßnahmen entlang der Stuttgarter Allee; generelle Unterversorgung des SB West mit Sportplatzflächen). Der Umbau der öffentlichen Sportplatzanlage Ratzelstraße in ein Sport- und Bewegungszentrum Grünau ist eine bedeutende Maßnahme im „Sportprogramm 2024“ (VI-DS-02503-NF-06). Die überplanmäßigen Auszahlungen sind im Budget gedeckt. 3/7 4/7 Begründung der Eilbedürftigkeit: Der Vergabeausschuss VOB hat am 02.08.2018 dem Vorschlag, die o. g. Baumaßnahme an die Firma Uwe Müller Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau zu vergeben, unter dem Vorbehalt zugestimmt, dass die benötigten Mehrkosten im Rahmen des erforderlichen Verfahrens im Haushalt der Stadt bereitgestellt werden. Zum Vergabeverfahren und zum Bauunternehmen selbst gab es keine Vorbehalte oder Einwände. Daher ist es zwingend erforderlich, mit dieser Vorlage den Verwaltungsausschuss (entscheidendes Gremium) am 10. Oktober 2018 zu erreichen Das Unternehmen wies bereits bei Angebotseinreichung darauf hin, dass es dieses bis Ende August 2018 aufrechterhält. Derzeit wird das Unternehmen um eine moderate Verlängerung ersucht. Angesichts der dringenden Notwendigkeit für den Baubeginn wegen - der dringend benötigten Sportinfrastruktur für den Schul-, Freizeit- und Vereinssport, - der dringend benötigten präventiven Auswirkung des Projektes im Bereich Stuttgarter Allee, - der erforderlichen zeitnahen Verwendung der Eigen- und Fördermittel - und der nahenden Kaltwetterperiode wird die Notwendigkeit für eine Eilbedürftigkeit und eine verkürzte Mitzeichnungsfrist gesehen, zumal der Mehrbedarf im Eigenmittelbudget und mit zusätzlichen Städtebaufördermitteln gedeckt werden kann. Sachverhalt: 1. Beschlusslage   VI-DS-02895-DS-01 - Sport- und Bewegungszentrum Grünau – Bau- und Finanzierungsbeschluss DB OBM vom 19.09.2017 VI-DS-02503-NF-06 – Sportprogramm 2024 RV vom 21.09.2016  2. Begründung Mehrbedarf Auf die öffentliche Ausschreibung hin reichte nur ein Bieter sein Angebot ein (Anlage). Dieses überschritt die vom Planungsbüro veranschlagten Baukosten um 221.978,53 EUR. Grund dafür ist vor allem die für Verbraucher schlechte Marktlage, die sich in gestiegenen Material- und Personalkosten wiederspiegelt. Hinzu kommen zusätzliche Planungskosten Baugrundgutachten in Höhe von rd. 8.000 EUR. für die Vermessungsplanung und Das führt zu Mehrkosten von insgesamt 229.978,53 EUR. 3. Kostengünstige Alternativen Zeitliche Verschiebungen der Maßnahme insgesamt oder aber von Teilmaßnahmen führen aufgrund der permanenten Materialpreissteigerung voraussichtlich zu weiteren Kostenerhöhungen. Die Verwendung preisgünstigerer Materialien führt zu Qualitätseinbußen, was sich negativ auf die Haltbarkeit der Anlagen auswirkt und mittel- und langfristig zu zusätzlichen Unterhaltungs- und Sanierungskosten führt. 5/7 4. Folgen der Ablehnung Ein wichtiges Sanierungsvorhaben aus dem „Sportprogramm 2024“ zur Verbesserung der Bedingungen für den Schul-, Vereins-, und Freizeitsport im Stadtbezirk West, mit positiven präventiven Auswirkungen auf den Standort Stuttgarter Allee, kann nicht realisiert werden. Die benötigten Fördermittel gegenüber dem Amt für Stadterneuerung und Wohnbauförderung (ASW) können nicht abgerufen werden. Bereits getätigte Auszahlungen führen nicht zum Abschluss der Baumaßnahme. Die schlechten Bedingungen für die Sportarten Fußball, Basketball, Volleyball, Klettern und Fitness bleiben bestehen. 5. Finanzierungsübersicht Im Vergleich zum bisherigen Bau- und Finanzierungsbeschluss VI-DS-02895-DS-01 vom 19.09.2017 erhöhen sich die Gesamtkosten der Baumaßnahme von 780.000 EUR um 230.000 EUR auf 1.010.000 EUR. Die Deckung erfolgt mit städtischen Eigenmitteln in Höhe von 76.650 EUR (1/3) aus dem PSP-Element 7.0001647.700 - Maßnahmen öffentlicher Raum, Sachkonto: 78511000 und einem um 153.350 EUR erhöhten Fördermittelanteil (2/3) aus dem PSP-Element 7.0001654.705 „Sport- und Bewegungszentrum Grünau“, Sachkonto 6811000. Da die Fördermittel erst nach Leistungserbringung gegenüber dem ASW und der Sächsischen Aufbaubank abgerufen werden können, müssen sämtliche Leistungen durch städtische Eigenmittel vorfinanziert werden. Aus dieser Tatsache heraus ergeben sich folgende Finanzbedarfe nach Haushaltsjahren: 5.1. Fördermittel Haushaltsjahr 2017 2018 2019 Gesamt Plan -260.000 € -260.000 € -€ -520.000 € VIst -173.300 € -109.425 € *) -390.650 € -673.375 € Abweichungen 86.700 € 150.575 € -390.650 € -153.375 € *) zu erwartende Fördermittel 2018: 282.700 EUR abzüglich der bereits erfolgten Anordnungen 2018 5.2. Auszahlungen Haushaltsjahr 2017 2018 2019 Gesamt Plan Ermächtig. 390.000 € -274.850 € 390.000 € 274.850 € -- € 780.000 € VIst Abweichungen 28.500 € -86.650 € 981.525 € 316.675 € -- € -- € 1.010.025 € 230.025 € 5.3. Eigenmittel Haushaltsjahr 2017 2018 2019 Gesamt Plan 130.000 € 130.000 € -- € 260.000 € VIst -144.800 € 872.100 € -390.650 € 336.650 € 6/7 Abweichungen -274.800 € 742.100 € -390.650 € 76.650 € Abschließend ist festzustellen, dass sich für das Haushaltsjahr 2018 Mehrauszahlungen in Höhe von 316.675 EUR für die Vorfinanzierung der Förderleistungen, hier schwerpunktmäßig für die Auftragsbuchung der Bauleistungen und deren Abschlagszahlungen ergeben (siehe Punkt 5.2). Die Ausreichung der Fördermittel durch die Bewilligungsbehörde erfolgt dann im Haushaltsjahr 2019 in Höhe von 390.650 EUR (siehe Punkt 5.1). Anlagen: - Angebot Uwe Müller Galabau - Abweichung von Kostenermittlung_FBL45 - nichtöffentlich - nichtöffentlich 7/7