Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1419389.pdf
Größe
200 kB
Erstellt
01.08.18, 12:00
Aktualisiert
03.10.18, 11:10
Stichworte
Inhalt der Datei
Verwaltungsausschuss
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-02895-DS-02
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport, Beigeordneter H. Rosenthal
Betreff:
Änderung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss Sport- und Bewegungszentrum
Grünau
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Finanzen
FA Sport
Vergabegremium VOB
Verwaltungsausschuss
10.10.2018
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
1.
Die 1. Änderung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss VI-DS-02895-DS-01 vom
19.09.2017 wird bestätigt.
2.
Die Gesamtkosten der Baumaßnahme erhöhen sich von 780.000 EUR um 230.000
EUR auf 1.010.000 EUR. Der städtische Anteil an der Kostenerhöhung beträgt
76.650 EUR.
3.
Der Mehrbedarf wird aus Fördermitteln i.H.v. 240.025 EUR und städtischen
Eigenmitteln in 2018 i.H.v. 76.650 EUR gedeckt.
4.
Die überplanmäßigen Auszahlungen nach § 79 (1) SächsGemO für das
Haushaltsjahr 2018 i.H.v. 316.675 EUR im PSP-Element „Sport- und
Bewegungszentrum Grünau (7.0001654.700) werden bestätigt.
o Die Deckung i.H.v. 76.650 € erfolgt aus dem PSP-Element „Maßnahmen
öffentlicher Raum (7.0001647.700)
o Die Deckung i.H.v. 240.025 EUR im Sinne einer Vorfinanzierung der
Fördermittel erfolgt aus der Kostenstelle „unterjährige Finanzierung
formale Deckung im Finanzhaushalt“ (10987 20000).
5.
Die im Haushaltsjahr 2019 eingehenden Fördermittel i.H.v. 390.650 EUR werden zur
Deckung der Vorfinanzierung gesperrt.
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Zusammenfassung:
Anlass der Vorlage:
Rechtliche Vorschriften
Stadtratsbeschluss
Verwaltungshandeln
Sonstiges:
Für die Erbringung der Bauleistungen wurde nur ein Angebot eingereicht. Dieses übersteigt,
zuzüglich der entsprechenden Planungsmehrkosten, die veranschlagten Gesamtkosten um
rund 230.000 EUR.
Aufgrund der Marktlage und der dringenden Notwendigkeit für die Realisierung der
Maßnahme werden der Auftrag erteilt und die Mehrkosten per Vorlage gemäß § 22, Absatz
2, Punkt 21b der Hauptsatzung bestätigt sowie gedeckt.
Weil die Gesamtkosten für das Bauvorhaben aufgrund der Erhöhung nunmehr eine Million
Euro übersteigen, trifft die Entscheidung gemäß § 13 Absatz 7 Punkt 1 der Hauptsatz der
Verwaltungsausschuss.
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Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
nicht relevant
Finanzielle Auswirkungen
nein
X
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
X
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
X
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
X
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
2018
2019
Auszahlungen
2018
X
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
240.025
390.650
7.0001654.705 /
SK: 6811 0000
316.675
7.0001654.700/
SK: 7851 1000
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
X
nein
wenn ja,
X
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
Beschreibung des Abwägungsprozesses:
Der Umbau der zentral in Leipzig-Grünau gelegenen öffentlichen Sportstätte zu einem Sportund Bewegungszentrum Grünau wurde bereits in der DB OBM am 19.09.2017 entschieden.
Gesundheitliche Probleme im erstbeauftragten Planungsbüro führten zur Verzögerung; die
Mittel 2017 wurden nach 2018 übertragen; ein Teil der Fördermittel hat eine
Verwendungsfrist bis zum 31.12.2018.
Es besteht ein dringender ordnungs-, bildungs- und sportpolitischer Handlungsbedarf für die
Aufwertung dieser frei zugänglichen öffentlichen Sportstätte im Stadtbezirkszentrum
Grünaus, so dass das einzige abgegebene Angebot angenommen werden sollte
(Reaktivierung von Schulstandorten und Erfordernis präventiver Maßnahmen entlang der
Stuttgarter Allee; generelle Unterversorgung des SB West mit Sportplatzflächen). Der
Umbau der öffentlichen Sportplatzanlage Ratzelstraße in ein Sport- und Bewegungszentrum
Grünau ist eine bedeutende Maßnahme im „Sportprogramm 2024“ (VI-DS-02503-NF-06).
Die überplanmäßigen Auszahlungen sind im Budget gedeckt.
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Begründung der Eilbedürftigkeit:
Der Vergabeausschuss VOB hat am 02.08.2018 dem Vorschlag, die o. g. Baumaßnahme an
die Firma Uwe Müller Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau zu vergeben, unter dem
Vorbehalt zugestimmt, dass die benötigten Mehrkosten im Rahmen des erforderlichen
Verfahrens im Haushalt der Stadt bereitgestellt werden. Zum Vergabeverfahren und zum
Bauunternehmen selbst gab es keine Vorbehalte oder Einwände. Daher ist es zwingend
erforderlich, mit dieser Vorlage den Verwaltungsausschuss (entscheidendes Gremium) am
10. Oktober 2018 zu erreichen
Das Unternehmen wies bereits bei Angebotseinreichung darauf hin, dass es dieses bis Ende
August 2018 aufrechterhält. Derzeit wird das Unternehmen um eine moderate Verlängerung
ersucht.
Angesichts der dringenden Notwendigkeit für den Baubeginn wegen
- der dringend benötigten Sportinfrastruktur für den Schul-, Freizeit- und Vereinssport,
- der dringend benötigten präventiven Auswirkung des Projektes im Bereich Stuttgarter Allee,
- der erforderlichen zeitnahen Verwendung der Eigen- und Fördermittel
- und der nahenden Kaltwetterperiode wird die Notwendigkeit für eine Eilbedürftigkeit und
eine verkürzte Mitzeichnungsfrist gesehen, zumal der Mehrbedarf im Eigenmittelbudget und
mit zusätzlichen Städtebaufördermitteln gedeckt werden kann.
Sachverhalt:
1. Beschlusslage
VI-DS-02895-DS-01 - Sport- und Bewegungszentrum Grünau – Bau- und
Finanzierungsbeschluss DB OBM vom 19.09.2017
VI-DS-02503-NF-06 – Sportprogramm 2024 RV vom 21.09.2016
2. Begründung Mehrbedarf
Auf die öffentliche Ausschreibung hin reichte nur ein Bieter sein Angebot ein (Anlage).
Dieses überschritt die vom Planungsbüro veranschlagten Baukosten um 221.978,53 EUR.
Grund dafür ist vor allem die für Verbraucher schlechte Marktlage, die sich in gestiegenen
Material- und Personalkosten wiederspiegelt.
Hinzu kommen zusätzliche Planungskosten
Baugrundgutachten in Höhe von rd. 8.000 EUR.
für
die
Vermessungsplanung
und
Das führt zu Mehrkosten von insgesamt 229.978,53 EUR.
3. Kostengünstige Alternativen
Zeitliche Verschiebungen der Maßnahme insgesamt oder aber von Teilmaßnahmen führen
aufgrund der permanenten Materialpreissteigerung voraussichtlich zu weiteren
Kostenerhöhungen.
Die Verwendung preisgünstigerer Materialien führt zu Qualitätseinbußen, was sich negativ
auf die Haltbarkeit der Anlagen auswirkt und mittel- und langfristig zu zusätzlichen
Unterhaltungs- und Sanierungskosten führt.
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4. Folgen der Ablehnung
Ein wichtiges Sanierungsvorhaben aus dem „Sportprogramm 2024“ zur Verbesserung der
Bedingungen für den Schul-, Vereins-, und Freizeitsport im Stadtbezirk West, mit positiven
präventiven Auswirkungen auf den Standort Stuttgarter Allee, kann nicht realisiert werden.
Die benötigten Fördermittel gegenüber dem Amt für Stadterneuerung und
Wohnbauförderung (ASW) können nicht abgerufen werden. Bereits getätigte Auszahlungen
führen nicht zum Abschluss der Baumaßnahme.
Die schlechten Bedingungen für die Sportarten Fußball, Basketball, Volleyball, Klettern und
Fitness bleiben bestehen.
5. Finanzierungsübersicht
Im Vergleich zum bisherigen Bau- und Finanzierungsbeschluss VI-DS-02895-DS-01 vom
19.09.2017 erhöhen sich die Gesamtkosten der Baumaßnahme von 780.000 EUR um
230.000 EUR auf 1.010.000 EUR. Die Deckung erfolgt mit städtischen Eigenmitteln in Höhe
von 76.650 EUR (1/3) aus dem PSP-Element 7.0001647.700 - Maßnahmen öffentlicher
Raum, Sachkonto: 78511000 und einem um 153.350 EUR erhöhten Fördermittelanteil (2/3)
aus dem PSP-Element 7.0001654.705 „Sport- und Bewegungszentrum Grünau“, Sachkonto
6811000.
Da die Fördermittel erst nach Leistungserbringung gegenüber dem ASW und der
Sächsischen Aufbaubank abgerufen werden können, müssen sämtliche Leistungen durch
städtische Eigenmittel vorfinanziert werden. Aus dieser Tatsache heraus ergeben sich
folgende Finanzbedarfe nach Haushaltsjahren:
5.1. Fördermittel
Haushaltsjahr
2017
2018
2019
Gesamt
Plan
-260.000 €
-260.000 €
-€
-520.000 €
VIst
-173.300 €
-109.425 € *)
-390.650 €
-673.375 €
Abweichungen
86.700 €
150.575 €
-390.650 €
-153.375 €
*) zu erwartende Fördermittel 2018: 282.700 EUR abzüglich der bereits erfolgten Anordnungen 2018
5.2. Auszahlungen
Haushaltsjahr
2017
2018
2019
Gesamt
Plan
Ermächtig.
390.000 € -274.850 €
390.000 €
274.850 €
-- €
780.000 €
VIst
Abweichungen
28.500 €
-86.650 €
981.525 €
316.675 €
-- €
-- €
1.010.025 €
230.025 €
5.3. Eigenmittel
Haushaltsjahr
2017
2018
2019
Gesamt
Plan
130.000 €
130.000 €
-- €
260.000 €
VIst
-144.800 €
872.100 €
-390.650 €
336.650 €
6/7
Abweichungen
-274.800 €
742.100 €
-390.650 €
76.650 €
Abschließend ist festzustellen, dass sich für das Haushaltsjahr 2018 Mehrauszahlungen in
Höhe von 316.675 EUR für die Vorfinanzierung der Förderleistungen, hier
schwerpunktmäßig für die Auftragsbuchung der Bauleistungen und deren Abschlagszahlungen ergeben (siehe Punkt 5.2).
Die Ausreichung der Fördermittel durch die Bewilligungsbehörde erfolgt dann im
Haushaltsjahr 2019 in Höhe von 390.650 EUR (siehe Punkt 5.1).
Anlagen:
- Angebot Uwe Müller Galabau
- Abweichung von Kostenermittlung_FBL45
- nichtöffentlich
- nichtöffentlich
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