Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1431792.pdf
Größe
73 kB
Erstellt
06.09.18, 12:00
Aktualisiert
20.09.18, 05:29
Stichworte
Inhalt der Datei
Anfrage Nr. VI-F-06319
Status: öffentlich
Eingereicht von
Fraktion Freibeuter
Betreff:
Fallzahlen im Bereich Verkehrsordnungswidrigkeiten des Ordnungsamtes
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
19.09.2018
schriftliche Beantwortung
Sachverhalt:
Die Fragen beziehen sich auf die Beantwortung der Anfrage VI-F-06172 „Auswirkungen der
Aufstockung des Stadtordnungsdienstes“ der Fraktion Freibeuter:
1. Wie haben sich die Fallzahlen bußgeldrelevanter Tatbestände im Vergleich der Jahre
2015, 2016, 2017 und 1. Halbjahr 2018 im Bereich der Verkehrsordnungswidrigkeiten
des Ordnungsamtes entwickelt?
2. Wie hat sich die Zahl der die im Außendienst erfassten Tatbestände
weiterbearbeitenden Mitarbeiter im Bereich der Verkehrsordnungswidrigkeiten des
Ordnungsamtes im Vergleich der Jahre 2015, 2016, 2017 und 1. Halbjahr 2018
entwickelt? Bitte um Gegenüberstellung von Fallzahlen, VZÄ lt. Stellenplan, VZÄBesetzung und Ausfallzeiten in VZÄ und analog der Tabelle in der Antwort zu Frage 4
in Anfrage VI-F-06172.
3. (siehe Antwort auf Frage 2 und 4 der Anfrage VI-F-06172):
a. Ist es richtig, dass ein Mitarbeiter der Stadtverwaltung softwareseitig nicht die
Einstellungsgründe (wie bspw. Verjährung) differenzieren und bei Abschluss
des Falles dokumentieren kann?
b. Welche Gründe führen zum Eintreten der Verjährung, wenn sie nicht
personeller Art sind?
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c. Warum wird dennoch angeführt, dass 2.000 Fallbearbeitungen je
Sachbearbeiter nicht überschritten werden sollen, um den Eintritt der
Verjährung wegen Zeitverfall zu verhindern?
4. (siehe Antwort auf Frage 4 der Anfrage VI-F-06172): Welche Maßnahmen ergreift der
Oberbürgermeister kurzfristig, um der seit 2016 anhaltenden Überschreitung der
Fallzahlen je Sachbearbeiter entgegen zu wirken. Welche Maßnahmen sind
langfristig geplant?
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