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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1431802.pdf
Größe
69 kB
Erstellt
06.09.18, 12:00
Aktualisiert
22.09.18, 12:38

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Inhalt der Datei

Anfrage Nr. VI-F-06320 Status: öffentlich Eingereicht von Fraktion Freibeuter Betreff: Kündigung der Kinderbetreuung durch die Stadt Leipzig nach Wohnortwechsel Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Ratsversammlung 19.09.2018 mündliche Beantwortung Sachverhalt: Seit Mai 2018 enthält die Benutzerregelung für Kindertagesstätten der Stadt Leipzig folgenden Passus: „Bei Wohnortwechsel des zu betreuenden Kindes außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Stadt Leipzig ist die Stadt Leipzig berechtigt, mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten nach Wohnortwechsel den Betreuungsvertrag mit den Personensorgeberechtigten schriftlich zu kündigen.“ 1. In wie vielen Fällen hat die Stadt Leipzig seit Mai 2018 von ihrem Kündigungsrecht nach Wohnortwechsel Gebrauch gemacht? 2. Wie ist vor diesem Hintergrund die Aussage zu verstehen, wonach die Kinder nach Wohnortwechsel in der Regel auf dem Betreuungsplatz der Stadt Leipzig verbleiben? (siehe Antwort auf Frage 1 der Anfrage VI-F-06173) 3. Verbleiben umgezogene Kinder auf dem Betreuungsplatz in Leipzig, obwohl die neue Gemeinde freie Betreuungskapazitäten hat? 4. Welche Kriterien führen dazu, dass ein Kind, deren Eltern den Wohnsitz außerhalb Leipzigs verlagern, den Betreuungsplatz in Leipzig behält? 1/2 2/2