Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1431802.pdf
Größe
69 kB
Erstellt
06.09.18, 12:00
Aktualisiert
22.09.18, 12:38
Stichworte
Inhalt der Datei
Anfrage Nr. VI-F-06320
Status: öffentlich
Eingereicht von
Fraktion Freibeuter
Betreff:
Kündigung der Kinderbetreuung durch die Stadt Leipzig nach Wohnortwechsel
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
19.09.2018
mündliche Beantwortung
Sachverhalt:
Seit Mai 2018 enthält die Benutzerregelung für Kindertagesstätten der Stadt Leipzig
folgenden Passus: „Bei Wohnortwechsel des zu betreuenden Kindes außerhalb des
Zuständigkeitsbereiches der Stadt Leipzig ist die Stadt Leipzig berechtigt, mit einer
Kündigungsfrist von drei Monaten nach Wohnortwechsel den Betreuungsvertrag mit den
Personensorgeberechtigten schriftlich zu kündigen.“
1. In wie vielen Fällen hat die Stadt Leipzig seit Mai 2018 von ihrem Kündigungsrecht
nach Wohnortwechsel Gebrauch gemacht?
2. Wie ist vor diesem Hintergrund die Aussage zu verstehen, wonach die Kinder nach
Wohnortwechsel in der Regel auf dem Betreuungsplatz der Stadt Leipzig verbleiben?
(siehe Antwort auf Frage 1 der Anfrage VI-F-06173)
3. Verbleiben umgezogene Kinder auf dem Betreuungsplatz in Leipzig, obwohl die neue
Gemeinde freie Betreuungskapazitäten hat?
4. Welche Kriterien führen dazu, dass ein Kind, deren Eltern den Wohnsitz außerhalb
Leipzigs verlagern, den Betreuungsplatz in Leipzig behält?
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