Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1431805.pdf
Größe
73 kB
Erstellt
06.09.18, 12:00
Aktualisiert
22.09.18, 12:38
Stichworte
Inhalt der Datei
Anfrage Nr. VI-F-06321
Status: öffentlich
Eingereicht von
Fraktion DIE LINKE
Betreff:
Bürgerbeteiligung stärken - Bürgerhaushalt in der Stadt Leipzig endlich einführen
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
19.09.2018
mündliche Beantwortung
Sachverhalt:
Etwa 260 Kommunen in der Bundesrepublik haben in den letzten 20 Jahren einen
Bürgerhaushalt eingeführt. Stuttgart aktivierte damit im Jahr 2017 beachtliche 9 Prozent der
Bevölkerung, d. h. etwa 52.000 Bürgerinnen und Bürger der Stadt.
In einer Zeit mit Tendenzen von Politik- und „Demokratieverdrossenheit“ halten wir die
Einführung für eine demokratische Möglichkeit, auch rechtspopulistischen Gesinnungen
entgegenzutreten.
Wir fragen daher:
1. Plant die Verwaltung mit dem Doppelhaushalt 2021/ 2022 die Einführung eines
Bürgerhaushaltes?
2. Sofern „ja“: Mit welchem Verfahren, Modell und finanziellem Rahmen will die
Verwaltung den Bürgerhaushalt untersetzen?
3. Sofern die erste Frage mit „nein“ beantwortet wird: Aus welchen Gründen wird die
Einführung des Bürgerhaushaltes abgelehnt?
Der Stadtrat zu Leipzig hat sich schon frühzeitig zum Bürgerhaushalt bekannt: Im Jahr 2007
beschloss er mit dem RBIV 812, auf der Ebene der Stadtbezirksbeiräte in Leipzig ein Projekt
zur Einführung eines Bürgerhaushaltes zu starten. Das Projekt sei „in Arbeit“ ist im
Beschlusstext zu lesen.
Wir fragen nach elf Jahren:
4. Was ist in den letzten elf Jahren in der Verwaltung zur Umsetzung des Beschlusses
getan worden?
5. Wenn nichts, welche Gründe gibt es zur Aussetzung des Stadtratsbeschlusses?
6. Wie wird der Beschluss für den Doppelhaushalt 2019/2020 umgesetzt?
7. Welche Rahmenbedingungen, Formen und finanzielle Ausstattung sind dafür
vorgesehen?
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