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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1431805.pdf
Größe
73 kB
Erstellt
06.09.18, 12:00
Aktualisiert
22.09.18, 12:38

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Inhalt der Datei

Anfrage Nr. VI-F-06321 Status: öffentlich Eingereicht von Fraktion DIE LINKE Betreff: Bürgerbeteiligung stärken - Bürgerhaushalt in der Stadt Leipzig endlich einführen Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Ratsversammlung 19.09.2018 mündliche Beantwortung Sachverhalt: Etwa 260 Kommunen in der Bundesrepublik haben in den letzten 20 Jahren einen Bürgerhaushalt eingeführt. Stuttgart aktivierte damit im Jahr 2017 beachtliche 9 Prozent der Bevölkerung, d. h. etwa 52.000 Bürgerinnen und Bürger der Stadt. In einer Zeit mit Tendenzen von Politik- und „Demokratieverdrossenheit“ halten wir die Einführung für eine demokratische Möglichkeit, auch rechtspopulistischen Gesinnungen entgegenzutreten. Wir fragen daher: 1. Plant die Verwaltung mit dem Doppelhaushalt 2021/ 2022 die Einführung eines Bürgerhaushaltes? 2. Sofern „ja“: Mit welchem Verfahren, Modell und finanziellem Rahmen will die Verwaltung den Bürgerhaushalt untersetzen? 3. Sofern die erste Frage mit „nein“ beantwortet wird: Aus welchen Gründen wird die Einführung des Bürgerhaushaltes abgelehnt? Der Stadtrat zu Leipzig hat sich schon frühzeitig zum Bürgerhaushalt bekannt: Im Jahr 2007 beschloss er mit dem RBIV 812, auf der Ebene der Stadtbezirksbeiräte in Leipzig ein Projekt zur Einführung eines Bürgerhaushaltes zu starten. Das Projekt sei „in Arbeit“ ist im Beschlusstext zu lesen. Wir fragen nach elf Jahren: 4. Was ist in den letzten elf Jahren in der Verwaltung zur Umsetzung des Beschlusses getan worden? 5. Wenn nichts, welche Gründe gibt es zur Aussetzung des Stadtratsbeschlusses? 6. Wie wird der Beschluss für den Doppelhaushalt 2019/2020 umgesetzt? 7. Welche Rahmenbedingungen, Formen und finanzielle Ausstattung sind dafür vorgesehen? 1/2 2/2