Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1431407.pdf
Größe
68 kB
Erstellt
05.09.18, 12:00
Aktualisiert
22.09.18, 12:38
Stichworte
Inhalt der Datei
Anfrage Nr. VI-F-06308
Status: öffentlich
Eingereicht von
Fraktion DIE LINKE
Betreff:
Vollzeitpflege ohne Kostenerstattung
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
19.09.2018
mündliche Beantwortung
Sachverhalt:
Wenn jemand die (Vollzeit)Pflegschaft für ein Kind übernimmt, steht ihm/ihr Pflegegeld zu. In
Fällen, in denen Anträge auf Einrichtung einer Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII abgelehnt
wurden, obwohl eine Pflegeerlaubnis nach § 44 Absatz 1 SGB VIII vorlag, wird kein
Pflegegeld gezahlt.
Wir bitten um Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie viele Pflegschaften nach § 44 SGB VIII gibt es in Leipzig, wie viele davon mit und
wie viele davon ohne Pflegeerlaubnis (bitte entsprechend der Unterpunkte des § 44
Absatz 1 SGB VIII aufschlüsseln)?
2. Wie viele Anträge von Vollzeitpflege-Berechtigten auf Einrichtung einer Vollzeitpflege
nach § 33 SGB VIII wurden in den letzten drei Jahren aus welchen Gründen
abgelehnt? In wie vielen Fällen wurden gegen die Ablehnung mit welchen
Ergebnissen Rechtsmittel eingelegt?
3. Wie viele Pflegschaften werden ohne die Zahlung von Pflegegeld absolviert, und wie
viele Pflegschaften mussten aus diesem Grund abgebrochen werden? Wie
unterstützt die Stadtverwaltung Menschen, die Kinder und Jugendliche in Pflegschaft
nehmen, die aber kein Anrecht auf Pflegegeld haben?
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