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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1431407.pdf
Größe
68 kB
Erstellt
05.09.18, 12:00
Aktualisiert
22.09.18, 12:38

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Inhalt der Datei

Anfrage Nr. VI-F-06308 Status: öffentlich Eingereicht von Fraktion DIE LINKE Betreff: Vollzeitpflege ohne Kostenerstattung Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Ratsversammlung 19.09.2018 mündliche Beantwortung Sachverhalt: Wenn jemand die (Vollzeit)Pflegschaft für ein Kind übernimmt, steht ihm/ihr Pflegegeld zu. In Fällen, in denen Anträge auf Einrichtung einer Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII abgelehnt wurden, obwohl eine Pflegeerlaubnis nach § 44 Absatz 1 SGB VIII vorlag, wird kein Pflegegeld gezahlt. Wir bitten um Beantwortung folgender Fragen: 1. Wie viele Pflegschaften nach § 44 SGB VIII gibt es in Leipzig, wie viele davon mit und wie viele davon ohne Pflegeerlaubnis (bitte entsprechend der Unterpunkte des § 44 Absatz 1 SGB VIII aufschlüsseln)? 2. Wie viele Anträge von Vollzeitpflege-Berechtigten auf Einrichtung einer Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII wurden in den letzten drei Jahren aus welchen Gründen abgelehnt? In wie vielen Fällen wurden gegen die Ablehnung mit welchen Ergebnissen Rechtsmittel eingelegt? 3. Wie viele Pflegschaften werden ohne die Zahlung von Pflegegeld absolviert, und wie viele Pflegschaften mussten aus diesem Grund abgebrochen werden? Wie unterstützt die Stadtverwaltung Menschen, die Kinder und Jugendliche in Pflegschaft nehmen, die aber kein Anrecht auf Pflegegeld haben? 1/1