Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1343178.pdf
Größe
8,8 MB
Erstellt
28.11.17, 12:00
Aktualisiert
07.09.18, 18:45

öffnen download melden Dateigröße: 8,8 MB

Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-05105 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport Betreff: Forstwirtschaftsplan 2018 Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Umwelt und Ordnung Ratsversammlung 24.10.2018 Beschlussfassung Beschlussvorschlag: Der jährliche forstliche Wirtschaftsplan für das Jahr 2018 wird beschlossen. Zusammenfassung: Anlass der Vorlage: Rechtliche Vorschriften Stadtratsbeschluss Verwaltungshandeln Sonstiges: Entsprechend dem Waldgesetz für den Freistaat Sachsen hat die Bewirtschaftung des Leipziger Stadtwaldes auf der Grundlage von jährlichen Wirtschaftsplänen, über die die Kommune beschließen muss, zu erfolgen. 1/4 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: nicht relevant Kostengünstigere Alternativen geprüft nein x x Folgen bei Ablehnung nein x Finanzielle Auswirkungen x Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt Finanzhaushalt nein nein wenn ja, ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung von bis Erträge Höhe in EUR wo veranschlagt 01.01.18 31.12.18 275.788,67 1.100.55.5.0.01 Aufwendungen 01.01.18 31.12.18 1.901.366,72 1.100.55.5.0.01 Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: x nein wenn ja, x nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 2/4 Beschreibung des Abwägungsprozesses: Die Aufstellung der jährlichen Wirtschaftspläne erfolgt auf der Grundlage der Forsteinrichtung für den Stadtwald Leipzig – die am 29.10.2015 von der Ratsversammlung der Stadt Leipzig beschlossen wurde (Vorlage VI-DS-01394). Der Planentwurf wurde u. a. zusammen mit der Unteren Naturschutzbehörde geprüft um Kollisionen mit naturschutzrechtlichen Vorschriften auszuschließen. Zur Optimierung bei der Erfüllung naturschutzfachlicher und –rechtlicher Zielvorgaben wurde in Abstimmung mit der Naturschutzbehörde eine Präzisierung von Teilen der Planung vorgenommen. Weiterhin mussten Aspekte der Verkehrssicherung beachtet werden. Soweit keine rechtlichen Verpflichtungen entgegenstehen, wurde die Planung auch im Sinne der erhöhten Erholungsfunktion des Leipziger Stadtwaldes optimiert. Sachverhalt: Am 29.10.2015 wurde in der Ratsversammlung die periodische Betriebsplanung (Forsteinrichtung) für den Stadtwald Leipzigs beschlossen (Vorlage VI-DS-01394). Entsprechend § 22 Abs. 2 und § 48 Abs. 3 und 4 SächsWaldG sind von der Stadt Leipzig als körperschaftliches Forstamt (Abteilung Stadtforsten des Amtes für Stadtgrün und Gewässer), unter Beachtung des periodischen Betriebsplanes jährliche forstliche Wirtschaftspläne aufzustellen und von der Körperschaft zu beschließen. Bisher wurden die jährlichen forstlichen Wirtschaftspläne nach ihrer Erarbeitung im Fachausschuss Umwelt und Ordnung vorgestellt. Danach erfolgte die Übersendung an die Obere Forstbehörde, welche über die Vorstellung im Fachausschuss Umwelt und Ordnung informiert wurde. Entsprechend der dargestellten Verfahrensweise wurde so seit Inkrafttreten des Waldgesetzes für den Freistaat Sachsen im Jahr 1992 verfahren. Bei seinen jährlichen Prüfungen hat die Aufsichtsbehörde, der Staatsbetrieb Sachsenforst, Obere Forstbehörde, keine Mängel bei der Bewirtschaftung des Stadtwaldes und/oder Verfahrensfehler beanstandet. Die wesentlichen Inhalte des jährlichen forstwirtschaftlichen Wirtschaftsplans werden in der Tagespresse und im Amtsblatt der Stadt Leipzig bekanntgegeben. Er ist für jeden Bürger auf der Homepage der Stadt Leipzig einsehbar und kann heruntergeladen werden. Der Wirtschaftsplan wird in den zuständigen Ortschaftsräten des Stadtgebiets und den betroffenen Stadtbezirksbeiräten vorgestellt, darüber hinaus auch dem Naturschutzbeirat und örtlich anerkannten Naturschutzverbänden. Im November 2017 hat die Aufsichtsbehörde die Stadt Leipzig darauf hingewiesen, dass entsprechend § 48 Abs. 4 SächsWaldG die Körperschaft über den jährlichen forstlichen Wirtschaftsplan beschließen muss und das bisherige Verfahren, den Wirtschaftsplan im Fachausschuss Umwelt und Ordnung vorzustellen, nicht ausreicht. Aus diesem Grund wird der jährliche forstliche Wirtschaftsplan im Jahr 2018 der Ratsversammlung zum Beschluss vorgelegt. Die Inhalte des jährlichen forstlichen Wirtschaftsplanes werden aus dem von der Ratsversammlung beschlossenen periodischen Betriebsplan (Ratsbeschluss vom 25.10.2015, Vorlage-Nr.: VI-DS-01394) übernommen. Der jährlichen forstlichen Wirtschaftspläne weichen nicht vom periodischen Betriebsplan ab, sondern setzen den periodischen Betriebsplan jahresweise um. 3/4 Alle zu erwartenden Erträge und Aufwendungen aus der Waldbewirtschaftung (nicht nur aus dem Holzverkauf) sind im Doppelhaushalt 2017/18 im Produkt 1.100.55.5.0.01 „Land- und Forstwirtschaft“ (Ratsbeschluss vom 01.02.2017, Vorlage-Nr.: VI-DS-03461) in den jeweiligen dargestellten Gesamtsummen in Höhe von 275.788,67 € an Erträgen und 1.901.366,72 € an Aufwendungen (davon Personalkosten: 1.465.650,00 € und Sachkosten: 435.716,72 €) enthalten. Mit diesem Vorgehen wird den vorgegebenen Rahmenbedingungen entsprochen. Eine kostengünstigere Alternative besteht nicht. Mit Beschluss dieser Vorlage werden die haushaltsrelevanten Positionen entsprechend der HH - Beschlussfassung nicht geändert. Perspektivisch wird angestrebt, die Beschlussfassung entsprechend dem Rhythmus der Haushaltsbeschlussfassung zu harmonisieren. Im Fall der Ablehnung der Vorlage können die oben genannten rechtlichen Vorgaben nicht umgesetzt werden. Es bestand Rechtsunsicherheit wegen der möglicherweise bestehenden Verpflichtungen der Stadt Leipzig, Forstverwaltung, ob das Forsteinrichtungswert der Stadt Leipzig (Vorlage VIDS-01394) als auch die jährlichen forstlichen Wirtschaftspläne eine FFH-Verträglichkeitsprüfung oder eine strategische Umweltprüfung einschließlich Verpflichtungen zur Öffentlichkeitsbeteiligung erfordern würden. Das daraufhin eingeholte Rechtsgutachten (Zusammenfassung siehe Anlage) hat ergeben, dass sowohl das Forsteinrichtungswerk, als auch die jährlichen forstlichen Wirtschaftspläne weder eine FFH-Verträglichkeitsprüfung noch eine strategische Umweltprüfung einschließlich Öffentlichkeitsbeteiligung erfordern. Die Planwerke gehören nicht dem Bereich des öffentlich-rechtlichen hoheitlichen, sondern dem des fiskalischen Handelns an und sind damit verwaltungsprivatrechtlicher Natur. Anlagen:   Forstwirtschaftsplan 08-2018 Zusammenfassung Rechtsgutachten (Herr Dr. Lau) - nichtöffentlich 4/4 Forstwirtschaftsplan (FWP) 2018 (inklusive Sanitärhiebsplanung nach Eschentriebsterben (ETS) für den Stadtwald Leipzig - weitere Informationen finden Sie unter \stadtwald). FDC01/2000 PEFC/0421091/0 15102000015 1 Gliederung: 1. Die geschichtliche Entwicklung des Leipziger Stadtwaldes Seite 3 2. Allgemeine Grundsätze der Bewirtschaftung im Leipziger Stadtwald Seite 4 3. Die heutige Bewirtschaftung der Stadtwaldflächen Seite 4 4. Übersicht über Pflege und Pflanzung im Leipziger Stadtwald von 2007 bis 2016 Seite 5 5. Erläuterung zum jährlichen Forstwirtschaftsplan (FWP) 2018 Seite 6 6. Präzisierung des jährlichen forstlichen Wirtschaftsplanes 2018 auf Grund der Prüfung der FFH-Konformität Seite 9 7. Abkürzungsverzeichnis Seite 12 8. Übersichtskarte – Forstliche Maßnahmen 2018 Seite 13 9. Revier Connewitz - geplante Maßnahmen nach FWP 2018 und Eschentriebsterben Seite 14 10. Revier Leutzsch - geplante Maßnahmen nach FWP 2018 Seite 20 2 1. Die geschichtliche Entwicklung des Leipziger Stadtwaldes: Die Wälder der Leipziger Flussauen haben seit Beginn der Bewaldung vor ca. 10.000 Jahren keinen Schlusswaldzustand erreicht, wie er für die meisten Urwälder typisch ist. Besonders seit der Bildung der Auenlehmschicht und damit seit dem Beginn der Entwicklung der Hartholzaue wurden die Leipziger Auwälder stark durch Menschen genutzt und dadurch die Baumartenzusammensetzung und -struktur beeinflusst. Vor 7.500 Jahren wanderten in Mitteleuropa Ackerbauern und Viehhalter ein. Durch die Rodungen der Wälder am Oberlauf der Flüße wurden dort die fruchtbaren Lößböden abgetragen und im Leipziger Binnendelta der Flüsse lagerte sich infolge des etwas geringeren Gefälles und der damit verbundenen verminderten Fließgeschwindigkeit langsam, aber beständig Auenlehm ab, so dass sich die Überflutungsflächen allmählich immer höher über den Flussläufen erhoben. Die Überschwemmungen wurden seltener und kürzer, dadurch siedelten sich Baumarten mit geringerer Überflutungstoleranz an. Als Folge der höheren Nährstoffversorgung nahm der Anteil an Baumarten mit hohen Nährstoffbedarf zu. Dadurch bildete sich an Stelle der Weichholzaue immer mehr eine Hartholzaue aus. Durch die natürliche Einwanderung der Bäume der Hartholzaue und die gleichzeitige zunehmende selektive menschliche Nutzung entwickelte sich eine Waldgesellschaft, in der die Baumarten andere Anteile, Durchmischungen und Bestandesstrukturen aufweisen, als dies ohne menschlichen Einfluss der Fall gewesen wäre. Durch die anthropogene Beeinflussung entstanden überwiegend lichte Wälder, deren Oberstand durch Stieleichen geprägt und die großflächig arten- und strukturreich waren. Dieser Artenreichtum liegt darin begründet, dass genau durch die beschriebene Kombination aus natürlicher Einwanderung von Bäumen der Hartholzaue und menschlichem Einfluss - vor allem die Bewirtschaftung im Mittelwaldbetrieb - eine Entmischung der Arten in den Leipziger Auenwäldern nicht erfolgte, wie sie in Wäldern stattgefunden hat, die sich in einem mehr oder weniger stabilen Endzustand befinden. Außerdem wurde die Stieleiche stark gefördert. Durch extreme anthropogene Eingriffe (z.B. Flussregulierung, Stickstoffeintrag, Kahlschlagswirtschaft) und durch neue Bewirtschaftungsformen (Aufgabe Mittelwaldbetrieb, „sich Selbstüberlassen von Beständen“) begann ab der Mitte des 19. Jahrhunderts eine Entwicklung, die den Verlust des Artenreichtums - und aus heutiger, menschlicher Sicht des ökologischen Wertes - bewirkte und weiter bewirken würde, wenn dem nicht entgegengewirkt wird. So findet z. B. seit ca. 100 Jahren in den Leipziger Auenwaldgebieten keine natürliche Verjüngung der Stieleiche mehr statt. Es ist deshalb eine dringende Aufgabe, in naher und ferner Zukunft durch geeignete forstliche Pflegemaßnahmen der Verarmung der Biodiversität entgegenzuwirken, die erhaltene Vielfalt zu sichern und zu fördern. 3 2. Allgemeine Grundsätze der Bewirtschaftung im Leipziger Stadtwald: Eine der wichtigsten Aufgaben der Bewirtschaftung im Leipziger Auenwald ist die nachhaltige Sicherung des Baumartenreichtums sowie der Strukturvielfalt der Hartholzaue, um dadurch die gesamte Biodiversität (Artenreichtum) zu erhalten. Dabei muss die Bewirtschaftung so erfolgen, dass die Erholungsfunktion des Leipziger Auenwaldes ausreichend gewahrt wird. Die forstliche Bewirtschaftung erfolgt zu diesem Zweck hauptsächlich in einer Sonderform des Hochwaldbetriebes. Als Grundlage für alle Planungen und Bewirtschaftungsmaßnahmen wurde von der Abteilung Stadtforsten eine „Konzeption zur forstlichen Pflege des Leipziger Auenwaldes“ erarbeitet. Für dieses Konzept und deren Umsetzung erhielt die Abteilung Stadtforsten im Jahr 2002 den Sonderpreis des Sächsischen Umweltpreises. Seit dem Jahr 2000 ist die Stadt Leipzig Mitglied der Umweltallianz. Im Jahr 2001 erfolgte die Zertifizierung der Leipziger Stadtwälder nach PEFC (Paneuropäischen Zertifizierungssystem). Dadurch erfolgt eine ständige Kontrolle der forstlichen Bewirtschaftung im Leipziger Stadtwald durch unabhängige Gutachter und durch die anerkannten Naturschutzverbände. Ein wichtiges Ziel der „Konzeption zur forstlichen Pflege des Leipziger Auenwaldes“ ist, dass der Anteil der Stieleiche erhöht wird. Die Stieleiche ist zum einen die wichtigste Charakterbaumart des Hartholzauenwaldes und zum anderen bietet sie optimale Habitatbedingungen für mehrere hundert, zum Teil vom Aussterben bedrohte, Lebewesen. Bei allen Bewirtschaftungsmaßnahmen wird darauf geachtet, dass ein ausreichend hoher Anteil von Alt- und Totholz im Bestand verbleibt. Besonders wichtig ist dabei stehendes Totholz von alten Stieleichen. Aus diesem Grund werden abgestorbene starke Stieleichen nicht gefällt, wenn dies nicht aus Gründen der Verkehrssicherung notwendig ist. 3. Die Bewirtschaftung der Stadtwaldflächen: Zuerst erfolgt ein Holzeinschlag auf der gesamten Fläche. Dieser Holzeinschlag ist eine Kombination von verschiedenen Pflegemaßnahmen und findet sowohl im Ober- als auch im Unterstand statt. Dabei werden großflächig Phänotypenauslese und Standraumregulierung durch Reduzierung der Stammzahl betrieben. Dadurch erhöhen sich die Stabilität und der Zuwachs der Einzelbäume. Danach werden zur Schaffung von Verjüngungsflächen von Halblichtbaumarten (vor allem für die Stieleiche) Freiflächen sogenannte Femellöcher - geschlagen. Diese müssen einen Mindestdurchmesser von 30 bis 50 m haben, um später eine ausreichende Versorgung der Jungbäume mit Licht abzusichern. Nach dem Rücken des eingeschlagenen Holzes und der teilweisen Beräumung der zukünftigen Pflanzplätze von Reisig erfolgt die Pflege bzw. Förderung der eventuell vorhandenen Naturverjüngung. Im Anschluss daran werden auf den Flächen der angelegten Femellöcher vorrangig Stieleichen, gegebenenfalls auch Roterlen und Wildäpfel gepflanzt und gegen Wildverbiss geschützt. Zurzeit liegt die durchschnittliche notwendige Gesamtfläche der Femellöcher im Leipziger Stadtwald bei 1,1 ha pro Jahr. Durch die beschriebene Vorgehensweise ist nicht nur abgesichert, dass die Baumartenzusammensetzung der Leipziger Hartholzauen erhalten bzw. wiederhergestellt wird, es ist gleichzeitig gesichert, dass ein Mosaik an unterschiedlichsten Bestandesstrukturen mit verschiedenen Lichtangeboten, Schichtungen und Randbeziehungen erhalten bleibt bzw. geschaffen wird. 4 4. Übersicht der Bewirtschaftung im Leipziger Stadtwald von 2007 bis 2016 5 5. Erläuterung zum jährlichen Forstwirtschaftsplan 2018 Der periodische Betriebsplan, wird auch als Forsteinrichtung bezeichnet, ist eine mittelfristige Planung, die gesetzlich vorgeschrieben ist. Sie gilt in der Regel 10 Jahre und enthält einen Taxationsteil, der die wichtigsten Angaben zu den Waldbeständen auf den jeweiligen Flächen macht (z. B. Flächengröße, Baumarten, Alter usw.) und einen Planungsteil (z. B. Flächengröße der Maßnahme, was/wieviel wird wo gepflanzt, wieviel Holz von jeder Baumart wird entnommen, usw.). Sie wurde vom Stadtrat beschlossen und von unserer Aufsichtsbehörde genehmigt. Die zurzeit gültige Forsteinrichtung wurde am 28.10.2015 beschlossen (Vorlage VI-DS-01394). Der jährliche Forstwirtschaftsplan (FWP) ist ebenfalls gesetzlich vorgeschrieben. Er wird von dem jeweiligen Forstbetrieb selbst, auf der Basis der Forsteinrichtung, aufgestellt. Das heißt, er enthält konkret was in dem jeweiligen Kalenderjahr aus der Planung der Forsteinrichtung übernommen und abgearbeitet wird. Der Stadtwald Leipzig umfasst alle Wälder, die sich im Eigentum der Stadt Leipzig befinden. Egal wo sie liegen, auch außerhalb der Stadtgrenzen (z. B. bei Taucha, Zwenkau). Die Fläche beträgt zurzeit ca. 2.100 ha. Der Stadtwald Leipzig wurde verwaltungstechnisch in zwei Reviere unterteilt. Die Grenze ist eine gedachte Linie – die von Ost nach West über den Leipziger Hauptbahnhof verläuft. Das Revier Leutzsch liegt im Norden, das Revier Connewitz im Süden. Im Stadtwald Leipzig gibt es historische Ortsnamen, die Revierorte (z. B. Gottge, Rosental, Nonne). Diese spielen im forstlichen Adressensystem keine Rolle, werden von der Abteilung Stadtforsten aber noch traditionell zur besseren Verständigung mit der Bevölkerung verwendet. Die geografischen Grenzen sind in der Regel noch relativ gut erkennbar (häufig auch auf den Stadtplänen). Das forstliche Adressensystem ist folgendermaßen gegliedert: Die Abteilung als größte Einheit, die im Wald durch natürliche geografische Grenzen (z. B. Straßen, Flussläufe) oder durch künstliche Schneisen begrenzt ist. Im Stadtwald Leipzig ist jede Abteilung mit einer aus drei Ziffern bestehenden Nummer versehen. Meistens werden die Abteilungen in Unterabteilungen, die im Wald durch geografische Merkmale begrenzt sind, eingeteilt. Diese werden mit kleinen lateinischen Buchstaben versehen. Zusätzlich werden die Unterabteilungen noch häufig in Teilflächen gegliedert, die ebenfalls entweder durch geografische Merkmale oder Merkmale der Bestände (Baumart, Alter, Höhe) abgrenzbar sind. Die Teilflächen erhalten eine Zahl aus ein oder mehreren Ziffern, die als Potenz an den Buchstaben der Unterabteilung angebracht werden. Beispiel einer forstlichen Adresse: Abteilung Teilfläche Unterabteilung 253 a² Abteilungen, Unterabteilungen und Teilflächen sind auf den Revierkarten (Maßstab 1:10000) und Forstgrundkarten (Maßstab 1:5000) eingezeichnet. Das forstliche Adressensystem ist somit eine wichtige Orientierungs- und Planungsgrundlage. 6 Die wichtigsten Maßeinheiten sind Festmeter (fm) und Hektar (ha). Ein Festmeter ist 1 m³ massives Holz (ohne Luft). Ein Hektar ist eine Fläche von 100 m x 100 m, also 10.000m². Die Abkürzung M.-Fläche bedeutet „Maßnahmefläche“, sie gibt Auskunft über die Flächengröße, auf der die jeweiligen Maßnahmen stattfinden (z. B. Jungdurchforstung, Pflanzung usw.). Die Nutzungsmenge ist die Menge an massivem Holz, die aus dem Wald entnommen wird (Stämme, Äste bis 7 cm Durchmesser). Die Verjüngung stellt dar, welche Baumarten auf einer bestimmten Fläche entweder gepflanzt (VA, AB) werden oder welche auf natürliche Weise gewachsene Bäume gefördert werden. Im letzten Fall spricht man von Naturverjüngung (NV). Bei der Pflanzung gibt es mehrere Möglichkeiten. Beim so genannten Voranbau (VA) werden die jungen Bäume unter den alten Bäumen oder auf kleineren Freiflächen (bis ca. 0,5 ha, so genannte Femellöcher) gepflanzt. Beim Anbau (AB) erfolgt die Pflanzung auf baumfreien Flächen (z.B. nach Kahlschlag oder bei Erstaufforstungen). Im Rahmen der Kulturpflege werden Wildkräuter und eventuell unerwünschte Beihölzer beseitigt. Diese Maßnahmen werden so lange durchgeführt, bis die Bäume der Kultur eine solche Höhe erreicht haben, dass sie weder durch Wildkräuter noch durch die Konkurrenz anderer Bäume gefährdet werden können. Weiterhin erfolgt im Bedarfsfall ein Einzelschutz vor Wildverbiss bzw. ein Schutz des Gesamtbestandes durch Zaunbau vor Wildverbiss und Fegeschäden. Unter Jungwuchspflege versteht man die Pflege von neu angelegten Waldbeständen, die eine Höhe zwischen 2 und 5 m erreicht haben. Dabei wird im Leipziger Stadtwald in diesen Beständen vordergründig versucht eine vorzeitige natürliche Verschiebung der Baumartenzusammensetzung zu verhindern, indem sehr schnell wachsende Einzelexemplare (sogenannte Protzen) entnommen werden. Unter Jungbestandespflege wird die Pflege von Waldbeständen in einer Bestandeshöhe von 5 bis 12 m verstanden. Die Bestände bestehen entweder aus einer Baumart der potenziellen natürlichen Vegetation oder aus mehreren Baumarten der potenziellen natürlichen Vegetation und sind gleichaltrig. Um die Stabilität der Einzelbäume, die mittlerweile einen erheblichen Dichtstand erreicht haben zu erhöhen wird in den jeweiligen Beständen als erster Schritt eine Reduzierung der Stammzahl durch den Einschlag eines Teiles der Bäume vorgenommen. Unter Jungdurchforstung wird die forstliche Pflege von Beständen ab einer Höhe von 12 m verstanden. Dabei wird die Stammzahl dieser Bestände erheblich reduziert um die Stabilität der Einzelbäume zu erhöhen und um Voraussetzungen zu schaffen unter dem Schirm des Restbestandes durch Nutzung von Naturverjüngung (NV) oder Voranbau (VA) von Verjungungsbaumarten die Baumartenzahl zu erhöhen und eine bessere Strukturierung der Bestände zu erreichen. Weiterhin wird durch die betriebene Phänotypenauslese dafür gesorgt, dass der verbleibende Bestand eine höhere Wertleistung erbringt und das ökonomische Ergebnis dieser Bestände sich bei der Bewirtschaftung verbessert. 7 Unter Altdurchforstung versteht man die Pflege von Beständen ab einer Höhe von über 21 m. Dabei erfolgt, wie bei der Jungdurchforstung eine negative Auslese, eine Standraumregulierung, um die Stabilität der Einzelbäume zu verbessern und eine Mischungsregulierung. Bei der Mischungsregulierung werden Eichen und andere ökologisch wertvolle Baumarten begünstigt, also weniger oder gar nicht eingeschlagen, um deren Anteil am Bestand, auch ohne zusätzliche Verjüngungsmaßnahmen zu erhöhen. Weiterhin wird durch die Maßnahme die evtl. vorhandene oder das Aufkommen von Naturverjüngung begünstigt, so dass die Waldbestände vertikal differenziert strukturiert werden. Dadurch erhöht sich der ökologische und ökonomische Wert des Bestandes sowie dessen Betriebssicherheit. Außerdem werden durch das schnellere Wachstum der verbliebenen Bäume schneller und mehr ökologisch wertvolle Bäume mit starken Durchmessern erzielt. Zur nachhaltigen Sicherung der Baumartenvielfalt, vor allem der ökologisch wertvollen Baumart Stieleiche, ist die kontinuierliche Anlage von Verjüngungsflächen notwendig. Zur Verjüngung der lichtbedürftigen Baumart Stieleiche ist das Schlagen von so genannten Femellöchern (Femelung) erforderlich. Das sind kleine Freiflächen auf denen alle Bäume entfernt werden, um diese Flächen anschließend wieder mit Stieleichen zu bepflanzen. Neben der Verjüngung der Stieleiche entsteht auch eine kurzzeitige Lichtstellung der angrenzenden Altbäume und eine bessere Strukturierung des Gesamtbestandes, was zu einer ökologischen Aufwertung führt (z. B. verbesserte Lebensbedingungen für den Eremiten). In der Regel werden diese Femellöcher im Rahmen von flächendeckenden forstlichen Bewirtschaftungsmaßnahmen angelegt. Die Wiederbepflanzung der Femellöcher (Voranbau) erfolgt möglichst mit autochthones Pflanzenmaterial d. h. mit Pflanzen die aus Saatgut gezogen wurden, welches aus dem Leipziger Auenwald stammt. Beim Kahlschlag werden auf der Fläche alle Bäume entnommen, anschließend wird die Fläche neu bepflanzt (Anbau). Dieses Verfahren wird in der Regel nur zur Beseitigung nicht standortheimischer Baumarten (Hybridpappeln, Eschenblättriger Ahorn) angewendet. Im Jahr 2018 ist vorgesehen 0,3 ha Eschenblättriger Ahorn (dieser gilt als Neophyt) zu beseitigen. Unter Sanitärhieb versteht man die Entnahme von kranken Bäumen. In den letzten Jahren ist der Leipziger Stadtwald besonders massiv vom so genannten Eschentriebsterben betroffen. Es ist nicht das Ziel, alle erkrankten Eschen zu entnehmen, da sich dadurch diese Krankheit nicht aufhalten ließe. Zur Verkehrssicherung an öffentlichen Straßen und Eisenbahnlinien sowie an stark genutzten Wanderwegen, Spielplätzen, Lagerfeuerplätzen und Reitwegen ist die Entnahme von potentiell gefährlichen Bäumen erforderlich. Beim Schirmhieb werden große Teile der vorhandenen Bäume entnommen. Es verbleiben nur wenige große Bäume, parkartig verstreut auf der Fläche. Dieses Verfahren findet aber zurzeit nur im Naturschutzgebiet „Burgaue“ Anwendung, um hier ökologisch günstige Situationen zu schaffen, die den Situationen vor mehreren hundert Jahren ähneln (Mittelwald). Abkürzungen der Baumarten: SEI Stieleiche BAH Bergahorn FAH Feldahorn GES Gewöhnliche Esche WLI Winterlinde VKI Vogelkirsche FUL Feldulme HBU Hainbuche WAP Wildapfel 8 6. Präzisierung des jährlichen forstlichen Wirtschaftsplanes 2018 auf Grund der Prüfung der FFH-Konformität Durch die vorgegebene Methodik ist es nicht möglich, im forstlichen Wirtschaftsplan bestimmte naturschutzfachlich und naturschutzrechtlich wichtige Details zu beschreiben. Auf Grund der Zuarbeiten und Rücksprachen mit wissenschaftlichen Einrichtungen (Universität Leipzig, iDiv), anerkannten Naturschutzverbänden und der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Leipzig, wird der jährliche forstliche Wirtschaftsplan 2018 für den Stadtwald Leipzig (ohne inhaltliche Änderung) in den genannten Punkten wie folgt präzisiert: Revier Connewitz Revierort Forstliche Adresse Maßnahme Nutzungsmenge in Festmeter (Fm) Connewitzer Holz 217 a1 Altdurchforstung 144 (Höchstwert) Präzisierung: Geringe Entnahme von Esche im Alter von 121 bis 141 Jahren. Keine Entnahme von Stieleiche im Alter von 160 bis 220 Jahren. Geringe Entnahme von Stieleiche im Alter von 121 bis 141 Jahren zur Standraumregulierung. Entnahme von Bergahorn im Alter von 41 bis 61 Jahren. Ein Großteil der Entnahme erfolgt unter Beachtung der Verkehrssicherheit durch „Ringeln“ zur Erzeugung von stehendem Totholz. Revierort Forstliche Adresse Maßnahme Nutzungsmenge in Festmeter (Fm) Nonne 259a² Altdurchforstung 240 (Höchstwert) Präzisierung: Keine Entnahme von Alteschen im Alter von 151 Jahren. Geringe Entnahme von Stieleichen im Alter von 131 Jahren zur Schadraumregulierung, keine Entnahme von Stieleiche im Alter von 180 bis 240 Jahren (nur aus akuten Verkehrssicherungsgründen). Das heißt, die Nutzung konzentriert sich größtenteils auf die Entnahme von Bergahorn im Alter von 51 bis 61 Jahren, Esche im Alter von 51 bis 61 Jahren, Roteiche im Alter von 91 Jahren und Esche im Alter von 39 Jahren. Unter Beachtung der Verkehrssicherheit erfolgt die Entnahme teilweise durch „Ringeln“ zur Erzeugung von stehendem Totholz. 9 Revierort Forstliche Adresse Maßnahme Nutzungsmenge in Festmeter (Fm) Nonne 259a3 Altdurchforstung 308 (Höchstwert) Präzisierung: Keine Entnahme von Stieleichen im Alter von 261 bis 361 Jahren (mit Ausnahme bei akuten Verkehrssicherungserfordernis). Nur geringe Entnahme von Stieleichen im Alter von 121 Jahren und von Alteschen im Alter von 131 bis 151 Jahren, vordergründig nur zur Verkehrssicherung und bei waldbaulichen Erfordernissen (Förderung der Naturverjüngung). Die Nutzung konzentriert sich schwerpunktmäßig auf Bestände aus Bergahorn im Alter von 36 bis 56 Jahren, Esche im Alter von 66 Jahren, Bergahorn im Alter von 61 bis 81 Jahren, Roteiche im Alter von 51 Jahren. Ein Teil der Entnahme erfolgt durch „Ringeln“ zur Erzeugung stehenden Totholzes. Revierort Forstliche Adresse Maßnahme Nutzungsmenge in Festmeter (Fm) Nonne 259a5 Altdurchforstung 427 (Höchstwert) Präzisierung: Geringer Einschlag von Eschen im Alter von 81 bis 111 Jahren zur Standraumregulierung. Kein Einschlag (außer bei akuter Verkehrssicherungserfordernis) bei Stieleichen im Alter von 161 bis 261 Jahren. Die Nutzung konzentriert sich vor allem auf folgende Bestände: Bergahorn im Alter von 31 bis 46 Jahren, Stieleichen im Alter von 91 bis 101 Jahren zur Standraumregulierung, Esche im Alter von 44 Jahren, Spitzahorn im Alter von 36 bis 46 Jahren, Bergahorn im Alter von 56 bis 66 Jahren, Rotbuchen im Alter von 121 Jahren. Ein Teil der Entnahme erfolgt durch „Ringeln“ zur Erzeugung von stehendem Totholz. Revierort Forstliche Adresse Maßnahme Nutzungsmenge in Festmeter (Fm) Nonne 259a7 Altdurchforstung 408 (Höchstwert) Präzisierung: Kein Einschlag von Stieleichen im Alter von 160 bis 240 Jahren (mit Ausnahme bei akuter Verkehrssicherungserfordernis). Geringe Entnahme von Alteschen im Alter von 131 Jahren, vordergründig zur Verkehrssicherung und bei waldbaulicher Erfordernis (Voranbau und Förderung von Naturverjüngung). Die Nutzung konzentriert sich auf folgende Bestände: Bergahorn im Alter von 36 bis 41 Jahren, Esche im Alter von 36 bis 41 Jahren, Spitzahorn im Alter von 36 bis 41 Jahren, Esche im Alter von 56 bis 61 Jahren, Bergahorn im Alter von 56 bis 61 Jahren, Stieleichen zur Standraumregulierung zur schnellen Erzielung starker Durchmesser im Alter von 66 bis 81 Jahren. Ein Teil der Entnahme erfolgt durch „Ringeln“ zur Erzeugung stehenden Totholzes. 10 Revierort Forstliche Adresse Maßnahme Nutzungsmenge in Festmeter (Fm) Nonne 259a8 Altdurchforstung 698 (Höchstwert) Präzisierung: Keine Entnahme von Stieleichen im Alter von 261 bis 361 Jahren (mit Ausnahme bei akuter Verkehrssicherungserfordernis). Geringe Entnahme von Alteschen im Alter von 111 bis 141 Jahren, vordergründig zur Verkehrssicherung und bei waldbaulicher Erfordernis (Voranbau). Die Nutzung konzentriert sich auf Bergahorn im Alter von 41 bis 66 Jahren, Bergahorn im Alter von 81 bis 111 Jahren, Esche im Alter von 61 Jahren, Stieleichen (zur Standraumregulierung und zur schnellen Erzielung starker Durchmesser ) im Alter von 41 Jahren. Präzisierung: Revierort Forstliche Adresse Maßnahme Nutzungsmenge in Festmeter (Fm) Nonne 259a12 Altdurchforstung 138 (Höchstwert) Keine Einschränkungen, da es sich um junge Bestände handelt. Revierort Forstliche Adresse Maßnahme Nutzungsmenge in Festmeter (Fm) Nonne 259 b Altdurchforstung 78 (Höchstwert) Präzisierung: Geringe Entnahme von Eschen im Alter von 141 Jahren, vordergründig zur Verkehrssicherung. Geringe Entnahme von Stieleichen im Alter von 141 Jahren, vordergründig zur Standraumregulierung und zur schnellen Erzielung starker Durchmesser. Die in der gültigen Forsteinrichtung enthaltenen Holzmengen für den Holzeinschlag, die in den vorliegenden jährlichen Forstwirtschaftsplan übernommen wurden, stellen den Höchstwert der Entnahme, also den äußeren Rahmen dar. Da der Ratsbeschluss zur Forsteinrichtung diese als „orientierend“ festlegte, sind in begründeten Fällen größere Abweichungen möglich. Da in einigen Bereichen des aktuell beplanten Stadtwaldes mit sehr vielen gesetzlich geschützten Biotopbäumen zu rechnen ist, werden voraussichtlich, wie in den vergangenen Jahren, die tatsächlich eingeschlagenen Holzmengen erheblich unter den geplanten Holzmengen liegen. Vor Beginn der Maßnahme werden, wie in den vergangenen Jahren, Vorortbegehungen durchgeführt. 11 7. Abkürzungsverzeichnis: AB (Anbau) Seite 7 M.-Fläche (Maßnahmefläche) Seite 7 Abteilung Seite 6 Maßeinheiten Seite 7 Altdurchforstung Seite 8 Maßnahmefläche Seite 7 Anbau Seite 7 Naturverjüngung Seite 7 BAH Seite 8 Nutzungsmenge Seite 7 Femellöcher Seite 8 NV (Naturverjüngung) Seite 7 Femelung Seite 8 Revier Seite 6 Festmeter Seite 7 Revier Connewitz Seite 6 Forsteinrichtung Seite 6 Revier Leutzsch Seite 6 Forstliches Adressensystem Seite 6 Revierorte Seite 6 Forstwirtschaftsplan (jährlicher) Seite 6 Sanitärhieb Seite 8 FUL Seite 8 Schirmhieb Seite 8 FWP (Forstwirtschaftsplan) Seite 6 SEI Seite 8 GES Seite 8 Stadtwald Leipzig Seite 6 Hektar Seite 7 Teilfläche Seite 6 Jungbestandespflege Seite 7 Unterabteilung Seite 6 Jungdurchforstung Seite 7 VA (Voranbau) Seite 7 Jungwuchspflege Seite 7 Verjüngung Seite 7 Kahlschlag Seite 8 Voranbau Seite 7 Kulturpflege Seite 7 WLI Seite 8 12 8. Übersichtskarte – Forstliche Maßnahmen 2018 13 9. Revier Connewitz Holznutzung (geplante Maßnahmen nach FWP 2018 und Eschentriebsterben) Verjüngung/Pflanzung Pflege 14 Revier Connewitz (geplante Maßnahmen nach FWP 2018 und Eschentriebsterben) Holznutzung Verjüngung/Pflanzung Pflege 15 Forstliche Maßnahmen 2018 – Revierort: Nonne 16 Forstliche Maßnahmen 2018 – Revierort: Connewitzer Holz 17 Forstliche Maßnahmen 2018 – Revierort: Lauer 18 Forstliche Maßnahmen 2018 – Revierort Cospuden 19 10. Revier Leutzsch (geplante Maßnahmen nach FWP 2018) Holznutzung Verjüngung/Pflanzung Pflege 20 Forstliche Maßnahmen 2018 – Revierort: Nördlicher Auenwald 21 Forstliche Maßnahmen 2018 – Revierort: Gottge 22 Forstliche Maßnahmen 2018 – Revierort: Rosental 23 Forstliche Maßnahmen 2018 – Revierort: Willwisch (bei Taucha) 24