Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1343178.pdf
Größe
8,8 MB
Erstellt
28.11.17, 12:00
Aktualisiert
07.09.18, 18:45
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-05105
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport
Betreff:
Forstwirtschaftsplan 2018
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Umwelt und Ordnung
Ratsversammlung
24.10.2018
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
Der jährliche forstliche Wirtschaftsplan für das Jahr 2018 wird beschlossen.
Zusammenfassung:
Anlass der Vorlage:
Rechtliche Vorschriften
Stadtratsbeschluss
Verwaltungshandeln
Sonstiges:
Entsprechend dem Waldgesetz für den Freistaat Sachsen hat die Bewirtschaftung des
Leipziger Stadtwaldes auf der Grundlage von jährlichen Wirtschaftsplänen, über die die
Kommune beschließen muss, zu erfolgen.
1/4
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
nicht relevant
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
x
x
Folgen bei Ablehnung
nein
x
Finanzielle Auswirkungen
x
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
Finanzhaushalt
nein
nein
wenn ja,
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
von
bis
Erträge
Höhe in EUR
wo veranschlagt
01.01.18
31.12.18
275.788,67
1.100.55.5.0.01
Aufwendungen
01.01.18
31.12.18
1.901.366,72
1.100.55.5.0.01
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
x
nein
wenn ja,
x
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
2/4
Beschreibung des Abwägungsprozesses:
Die Aufstellung der jährlichen Wirtschaftspläne erfolgt auf der Grundlage der
Forsteinrichtung für den Stadtwald Leipzig – die am 29.10.2015 von der Ratsversammlung
der Stadt Leipzig beschlossen wurde (Vorlage VI-DS-01394). Der Planentwurf wurde u. a.
zusammen mit der Unteren Naturschutzbehörde geprüft um Kollisionen mit
naturschutzrechtlichen Vorschriften auszuschließen. Zur Optimierung bei der Erfüllung
naturschutzfachlicher und –rechtlicher Zielvorgaben wurde in Abstimmung mit der
Naturschutzbehörde eine Präzisierung von Teilen der Planung vorgenommen. Weiterhin
mussten Aspekte der Verkehrssicherung beachtet werden. Soweit keine rechtlichen
Verpflichtungen entgegenstehen, wurde die Planung auch im Sinne der erhöhten
Erholungsfunktion des Leipziger Stadtwaldes optimiert.
Sachverhalt:
Am 29.10.2015 wurde in der Ratsversammlung die periodische Betriebsplanung
(Forsteinrichtung) für den Stadtwald Leipzigs beschlossen (Vorlage VI-DS-01394).
Entsprechend § 22 Abs. 2 und § 48 Abs. 3 und 4 SächsWaldG sind von der Stadt Leipzig als
körperschaftliches Forstamt (Abteilung Stadtforsten des Amtes für Stadtgrün und Gewässer),
unter Beachtung des periodischen Betriebsplanes jährliche forstliche Wirtschaftspläne
aufzustellen und von der Körperschaft zu beschließen.
Bisher wurden die jährlichen forstlichen Wirtschaftspläne nach ihrer Erarbeitung im
Fachausschuss Umwelt und Ordnung vorgestellt.
Danach erfolgte die Übersendung an die Obere Forstbehörde, welche über die Vorstellung
im Fachausschuss Umwelt und Ordnung informiert wurde.
Entsprechend der dargestellten Verfahrensweise wurde so seit Inkrafttreten des
Waldgesetzes für den Freistaat Sachsen im Jahr 1992 verfahren.
Bei seinen jährlichen Prüfungen hat die Aufsichtsbehörde, der Staatsbetrieb Sachsenforst,
Obere Forstbehörde, keine Mängel bei der Bewirtschaftung des Stadtwaldes und/oder
Verfahrensfehler beanstandet.
Die wesentlichen Inhalte des jährlichen forstwirtschaftlichen Wirtschaftsplans werden in der
Tagespresse und im Amtsblatt der Stadt Leipzig bekanntgegeben. Er ist für jeden Bürger auf
der Homepage der Stadt Leipzig einsehbar und kann heruntergeladen werden.
Der Wirtschaftsplan wird in den zuständigen Ortschaftsräten des Stadtgebiets und den
betroffenen Stadtbezirksbeiräten vorgestellt, darüber hinaus auch dem Naturschutzbeirat
und örtlich anerkannten Naturschutzverbänden.
Im November 2017 hat die Aufsichtsbehörde die Stadt Leipzig darauf hingewiesen, dass
entsprechend § 48 Abs. 4 SächsWaldG die Körperschaft über den jährlichen forstlichen
Wirtschaftsplan beschließen muss und das bisherige Verfahren, den Wirtschaftsplan im
Fachausschuss Umwelt und Ordnung vorzustellen, nicht ausreicht.
Aus diesem Grund wird der jährliche forstliche Wirtschaftsplan im Jahr 2018 der
Ratsversammlung zum Beschluss vorgelegt.
Die Inhalte des jährlichen forstlichen Wirtschaftsplanes werden aus dem von der
Ratsversammlung beschlossenen periodischen Betriebsplan (Ratsbeschluss vom
25.10.2015, Vorlage-Nr.: VI-DS-01394) übernommen. Der jährlichen forstlichen
Wirtschaftspläne weichen nicht vom periodischen Betriebsplan ab, sondern setzen den
periodischen Betriebsplan jahresweise um.
3/4
Alle zu erwartenden Erträge und Aufwendungen aus der Waldbewirtschaftung (nicht nur aus
dem Holzverkauf) sind im Doppelhaushalt 2017/18 im Produkt 1.100.55.5.0.01 „Land- und
Forstwirtschaft“ (Ratsbeschluss vom 01.02.2017, Vorlage-Nr.: VI-DS-03461) in den
jeweiligen dargestellten Gesamtsummen in Höhe von 275.788,67 € an Erträgen und
1.901.366,72 € an Aufwendungen (davon Personalkosten: 1.465.650,00 € und Sachkosten:
435.716,72 €) enthalten.
Mit diesem Vorgehen wird den vorgegebenen Rahmenbedingungen entsprochen. Eine
kostengünstigere Alternative besteht nicht. Mit Beschluss dieser Vorlage werden die
haushaltsrelevanten Positionen entsprechend der HH - Beschlussfassung nicht geändert.
Perspektivisch wird angestrebt, die Beschlussfassung entsprechend dem Rhythmus der
Haushaltsbeschlussfassung zu harmonisieren. Im Fall der Ablehnung der Vorlage können
die oben genannten rechtlichen Vorgaben nicht umgesetzt werden.
Es bestand Rechtsunsicherheit wegen der möglicherweise bestehenden Verpflichtungen der
Stadt Leipzig, Forstverwaltung, ob das Forsteinrichtungswert der Stadt Leipzig (Vorlage VIDS-01394) als auch die jährlichen forstlichen Wirtschaftspläne eine FFH-Verträglichkeitsprüfung oder eine strategische Umweltprüfung einschließlich Verpflichtungen zur
Öffentlichkeitsbeteiligung erfordern würden. Das daraufhin eingeholte Rechtsgutachten
(Zusammenfassung siehe Anlage) hat ergeben, dass sowohl das Forsteinrichtungswerk, als
auch die jährlichen forstlichen Wirtschaftspläne weder eine FFH-Verträglichkeitsprüfung
noch eine strategische Umweltprüfung einschließlich Öffentlichkeitsbeteiligung erfordern. Die
Planwerke gehören nicht dem Bereich des öffentlich-rechtlichen hoheitlichen, sondern dem
des fiskalischen Handelns an und sind damit verwaltungsprivatrechtlicher Natur.
Anlagen:
Forstwirtschaftsplan 08-2018
Zusammenfassung Rechtsgutachten (Herr Dr. Lau) - nichtöffentlich
4/4
Forstwirtschaftsplan (FWP) 2018
(inklusive Sanitärhiebsplanung nach Eschentriebsterben
(ETS) für den Stadtwald Leipzig - weitere Informationen
finden Sie unter \stadtwald).
FDC01/2000
PEFC/0421091/0
15102000015
1
Gliederung:
1.
Die geschichtliche Entwicklung des Leipziger Stadtwaldes
Seite 3
2.
Allgemeine Grundsätze der Bewirtschaftung im Leipziger Stadtwald
Seite 4
3.
Die heutige Bewirtschaftung der Stadtwaldflächen
Seite 4
4.
Übersicht über Pflege und Pflanzung im Leipziger Stadtwald von 2007 bis 2016
Seite 5
5.
Erläuterung zum jährlichen Forstwirtschaftsplan (FWP) 2018
Seite 6
6.
Präzisierung des jährlichen forstlichen Wirtschaftsplanes 2018 auf Grund der Prüfung der FFH-Konformität
Seite 9
7.
Abkürzungsverzeichnis
Seite 12
8.
Übersichtskarte – Forstliche Maßnahmen 2018
Seite 13
9.
Revier Connewitz - geplante Maßnahmen nach FWP 2018 und Eschentriebsterben
Seite 14
10. Revier Leutzsch - geplante Maßnahmen nach FWP 2018
Seite 20
2
1. Die geschichtliche Entwicklung des Leipziger Stadtwaldes:
Die Wälder der Leipziger Flussauen haben seit Beginn der Bewaldung vor ca. 10.000 Jahren keinen Schlusswaldzustand erreicht, wie er für
die meisten Urwälder typisch ist.
Besonders seit der Bildung der Auenlehmschicht und damit seit dem Beginn der Entwicklung der Hartholzaue wurden die Leipziger Auwälder
stark durch Menschen genutzt und dadurch die Baumartenzusammensetzung und -struktur beeinflusst.
Vor 7.500 Jahren wanderten in Mitteleuropa Ackerbauern und Viehhalter ein. Durch die Rodungen der Wälder am Oberlauf der Flüße wurden
dort die fruchtbaren Lößböden abgetragen und im Leipziger Binnendelta der Flüsse lagerte sich infolge des etwas geringeren Gefälles und
der damit verbundenen verminderten Fließgeschwindigkeit langsam, aber beständig Auenlehm ab, so dass sich die Überflutungsflächen
allmählich immer höher über den Flussläufen erhoben. Die Überschwemmungen wurden seltener und kürzer, dadurch siedelten sich
Baumarten mit geringerer Überflutungstoleranz an. Als Folge der höheren Nährstoffversorgung nahm der Anteil an Baumarten mit hohen
Nährstoffbedarf zu. Dadurch bildete sich an Stelle der Weichholzaue immer mehr eine Hartholzaue aus.
Durch die natürliche Einwanderung der Bäume der Hartholzaue und die gleichzeitige zunehmende selektive menschliche Nutzung entwickelte
sich eine Waldgesellschaft, in der die Baumarten andere Anteile, Durchmischungen und Bestandesstrukturen aufweisen, als dies ohne
menschlichen Einfluss der Fall gewesen wäre. Durch die anthropogene Beeinflussung entstanden überwiegend lichte Wälder, deren
Oberstand durch Stieleichen geprägt und die großflächig arten- und strukturreich waren.
Dieser Artenreichtum liegt darin begründet, dass genau durch die beschriebene Kombination aus natürlicher Einwanderung von Bäumen der
Hartholzaue und menschlichem Einfluss - vor allem die Bewirtschaftung im Mittelwaldbetrieb - eine Entmischung der Arten in den Leipziger
Auenwäldern nicht erfolgte, wie sie in Wäldern stattgefunden hat, die sich in einem mehr oder weniger stabilen Endzustand befinden.
Außerdem wurde die Stieleiche stark gefördert.
Durch extreme anthropogene Eingriffe (z.B. Flussregulierung, Stickstoffeintrag, Kahlschlagswirtschaft) und durch neue
Bewirtschaftungsformen (Aufgabe Mittelwaldbetrieb, „sich Selbstüberlassen von Beständen“) begann ab der Mitte des 19. Jahrhunderts eine
Entwicklung, die den Verlust des Artenreichtums - und aus heutiger, menschlicher Sicht des ökologischen Wertes - bewirkte und weiter
bewirken würde, wenn dem nicht entgegengewirkt wird.
So findet z. B. seit ca. 100 Jahren in den Leipziger Auenwaldgebieten keine natürliche Verjüngung der Stieleiche mehr statt. Es ist deshalb
eine dringende Aufgabe, in naher und ferner Zukunft durch geeignete forstliche Pflegemaßnahmen der Verarmung der Biodiversität
entgegenzuwirken, die erhaltene Vielfalt zu sichern und zu fördern.
3
2. Allgemeine Grundsätze der Bewirtschaftung im Leipziger Stadtwald:
Eine der wichtigsten Aufgaben der Bewirtschaftung im Leipziger Auenwald ist die nachhaltige Sicherung des Baumartenreichtums sowie der
Strukturvielfalt der Hartholzaue, um dadurch die gesamte Biodiversität (Artenreichtum) zu erhalten. Dabei muss die Bewirtschaftung so
erfolgen, dass die Erholungsfunktion des Leipziger Auenwaldes ausreichend gewahrt wird.
Die forstliche Bewirtschaftung erfolgt zu diesem Zweck hauptsächlich in einer Sonderform des Hochwaldbetriebes. Als Grundlage für alle
Planungen und Bewirtschaftungsmaßnahmen wurde von der Abteilung Stadtforsten eine „Konzeption zur forstlichen Pflege des Leipziger
Auenwaldes“ erarbeitet. Für dieses Konzept und deren Umsetzung erhielt die Abteilung Stadtforsten im Jahr 2002 den Sonderpreis des
Sächsischen Umweltpreises. Seit dem Jahr 2000 ist die Stadt Leipzig Mitglied der Umweltallianz. Im Jahr 2001 erfolgte die Zertifizierung der
Leipziger Stadtwälder nach PEFC (Paneuropäischen Zertifizierungssystem). Dadurch erfolgt eine ständige Kontrolle der forstlichen
Bewirtschaftung im Leipziger Stadtwald durch unabhängige Gutachter und durch die anerkannten Naturschutzverbände.
Ein wichtiges Ziel der „Konzeption zur forstlichen Pflege des Leipziger Auenwaldes“ ist, dass der Anteil der Stieleiche erhöht wird. Die
Stieleiche ist zum einen die wichtigste Charakterbaumart des Hartholzauenwaldes und zum anderen bietet sie optimale Habitatbedingungen
für mehrere hundert, zum Teil vom Aussterben bedrohte, Lebewesen.
Bei allen Bewirtschaftungsmaßnahmen wird darauf geachtet, dass ein ausreichend hoher Anteil von Alt- und Totholz im Bestand verbleibt.
Besonders wichtig ist dabei stehendes Totholz von alten Stieleichen. Aus diesem Grund werden abgestorbene starke Stieleichen nicht
gefällt, wenn dies nicht aus Gründen der Verkehrssicherung notwendig ist.
3. Die Bewirtschaftung der Stadtwaldflächen:
Zuerst erfolgt ein Holzeinschlag auf der gesamten Fläche. Dieser Holzeinschlag ist eine Kombination von verschiedenen
Pflegemaßnahmen und findet sowohl im Ober- als auch im Unterstand statt. Dabei werden großflächig Phänotypenauslese und
Standraumregulierung durch Reduzierung der Stammzahl betrieben. Dadurch erhöhen sich die Stabilität und der Zuwachs der
Einzelbäume. Danach werden zur Schaffung von Verjüngungsflächen von Halblichtbaumarten (vor allem für die Stieleiche) Freiflächen sogenannte Femellöcher - geschlagen. Diese müssen einen Mindestdurchmesser von 30 bis 50 m haben, um später eine ausreichende
Versorgung der Jungbäume mit Licht abzusichern.
Nach dem Rücken des eingeschlagenen Holzes und der teilweisen Beräumung der zukünftigen Pflanzplätze von Reisig erfolgt die Pflege
bzw. Förderung der eventuell vorhandenen Naturverjüngung. Im Anschluss daran werden auf den Flächen der angelegten Femellöcher
vorrangig Stieleichen, gegebenenfalls auch Roterlen und Wildäpfel gepflanzt und gegen Wildverbiss geschützt.
Zurzeit liegt die durchschnittliche notwendige Gesamtfläche der Femellöcher im Leipziger Stadtwald bei 1,1 ha pro Jahr. Durch die
beschriebene Vorgehensweise ist nicht nur abgesichert, dass die Baumartenzusammensetzung der Leipziger Hartholzauen erhalten bzw.
wiederhergestellt wird, es ist gleichzeitig gesichert, dass ein Mosaik an unterschiedlichsten Bestandesstrukturen mit verschiedenen
Lichtangeboten, Schichtungen und Randbeziehungen erhalten bleibt bzw. geschaffen wird.
4
4. Übersicht der Bewirtschaftung im Leipziger Stadtwald von 2007 bis 2016
5
5. Erläuterung zum jährlichen Forstwirtschaftsplan 2018
Der periodische Betriebsplan, wird auch als Forsteinrichtung bezeichnet, ist eine mittelfristige Planung, die gesetzlich vorgeschrieben ist.
Sie gilt in der Regel 10 Jahre und enthält einen Taxationsteil, der die wichtigsten Angaben zu den Waldbeständen auf den jeweiligen
Flächen macht (z. B. Flächengröße, Baumarten, Alter usw.) und einen Planungsteil (z. B. Flächengröße der Maßnahme, was/wieviel wird wo
gepflanzt, wieviel Holz von jeder Baumart wird entnommen, usw.).
Sie wurde vom Stadtrat beschlossen und von unserer Aufsichtsbehörde genehmigt. Die zurzeit gültige Forsteinrichtung wurde am
28.10.2015 beschlossen (Vorlage VI-DS-01394).
Der jährliche Forstwirtschaftsplan (FWP) ist ebenfalls gesetzlich vorgeschrieben. Er wird von dem jeweiligen Forstbetrieb selbst, auf der
Basis der Forsteinrichtung, aufgestellt. Das heißt, er enthält konkret was in dem jeweiligen Kalenderjahr aus der Planung der
Forsteinrichtung übernommen und abgearbeitet wird.
Der Stadtwald Leipzig umfasst alle Wälder, die sich im Eigentum der Stadt Leipzig befinden. Egal wo sie liegen, auch außerhalb der
Stadtgrenzen (z. B. bei Taucha, Zwenkau). Die Fläche beträgt zurzeit ca. 2.100 ha.
Der Stadtwald Leipzig wurde verwaltungstechnisch in zwei Reviere unterteilt. Die Grenze ist eine gedachte Linie – die von Ost nach West
über den Leipziger Hauptbahnhof verläuft. Das Revier Leutzsch liegt im Norden, das Revier Connewitz im Süden.
Im Stadtwald Leipzig gibt es historische Ortsnamen, die Revierorte (z. B. Gottge, Rosental, Nonne). Diese spielen im forstlichen
Adressensystem keine Rolle, werden von der Abteilung Stadtforsten aber noch traditionell zur besseren Verständigung mit der Bevölkerung
verwendet.
Die geografischen Grenzen sind in der Regel noch relativ gut erkennbar (häufig auch auf den Stadtplänen).
Das forstliche Adressensystem ist folgendermaßen gegliedert:
Die Abteilung als größte Einheit, die im Wald durch natürliche geografische Grenzen (z. B. Straßen, Flussläufe) oder durch künstliche
Schneisen begrenzt ist. Im Stadtwald Leipzig ist jede Abteilung mit einer aus drei Ziffern bestehenden Nummer versehen.
Meistens werden die Abteilungen in Unterabteilungen, die im Wald durch geografische Merkmale begrenzt sind, eingeteilt. Diese werden mit
kleinen lateinischen Buchstaben versehen. Zusätzlich werden die Unterabteilungen noch häufig in Teilflächen gegliedert, die ebenfalls
entweder durch geografische Merkmale oder Merkmale der Bestände (Baumart, Alter, Höhe) abgrenzbar sind. Die Teilflächen erhalten eine
Zahl aus ein oder mehreren Ziffern, die als Potenz an den Buchstaben der Unterabteilung angebracht werden.
Beispiel einer forstlichen Adresse:
Abteilung
Teilfläche
Unterabteilung
253 a²
Abteilungen, Unterabteilungen und Teilflächen sind auf den Revierkarten (Maßstab 1:10000) und Forstgrundkarten (Maßstab 1:5000)
eingezeichnet. Das forstliche Adressensystem ist somit eine wichtige Orientierungs- und Planungsgrundlage.
6
Die wichtigsten Maßeinheiten sind Festmeter (fm) und Hektar (ha). Ein Festmeter ist 1 m³ massives Holz (ohne Luft). Ein Hektar ist eine Fläche
von 100 m x 100 m, also 10.000m².
Die Abkürzung M.-Fläche bedeutet „Maßnahmefläche“, sie gibt Auskunft über die Flächengröße, auf der die jeweiligen Maßnahmen stattfinden
(z. B. Jungdurchforstung, Pflanzung usw.).
Die Nutzungsmenge ist die Menge an massivem Holz, die aus dem Wald entnommen wird (Stämme, Äste bis 7 cm Durchmesser).
Die Verjüngung stellt dar, welche Baumarten auf einer bestimmten Fläche entweder gepflanzt (VA, AB) werden oder welche auf natürliche Weise
gewachsene Bäume gefördert werden. Im letzten Fall spricht man von Naturverjüngung (NV). Bei der Pflanzung gibt es mehrere Möglichkeiten.
Beim so genannten Voranbau (VA) werden die jungen Bäume unter den alten Bäumen oder auf kleineren Freiflächen (bis ca. 0,5 ha, so genannte
Femellöcher) gepflanzt. Beim Anbau (AB) erfolgt die Pflanzung auf baumfreien Flächen (z.B. nach Kahlschlag oder bei Erstaufforstungen).
Im Rahmen der Kulturpflege werden Wildkräuter und eventuell unerwünschte Beihölzer beseitigt. Diese Maßnahmen werden so lange
durchgeführt, bis die Bäume der Kultur eine solche Höhe erreicht haben, dass sie weder durch Wildkräuter noch durch die Konkurrenz anderer
Bäume gefährdet werden können. Weiterhin erfolgt im Bedarfsfall ein Einzelschutz vor Wildverbiss bzw. ein Schutz des Gesamtbestandes durch
Zaunbau vor Wildverbiss und Fegeschäden.
Unter Jungwuchspflege versteht man die Pflege von neu angelegten Waldbeständen, die eine Höhe zwischen 2 und 5 m erreicht haben. Dabei
wird im Leipziger Stadtwald in diesen Beständen vordergründig versucht eine vorzeitige natürliche Verschiebung der
Baumartenzusammensetzung zu verhindern, indem sehr schnell wachsende Einzelexemplare (sogenannte Protzen) entnommen werden.
Unter Jungbestandespflege wird die Pflege von Waldbeständen in einer Bestandeshöhe von 5 bis 12 m verstanden. Die Bestände bestehen
entweder aus einer Baumart der potenziellen natürlichen Vegetation oder aus mehreren Baumarten der potenziellen natürlichen Vegetation und
sind gleichaltrig. Um die Stabilität der Einzelbäume, die mittlerweile einen erheblichen Dichtstand erreicht haben zu erhöhen wird in den
jeweiligen Beständen als erster Schritt eine Reduzierung der Stammzahl durch den Einschlag eines Teiles der Bäume vorgenommen.
Unter Jungdurchforstung wird die forstliche Pflege von Beständen ab einer Höhe von 12 m verstanden. Dabei wird die Stammzahl dieser
Bestände erheblich reduziert um die Stabilität der Einzelbäume zu erhöhen und um Voraussetzungen zu schaffen unter dem Schirm des
Restbestandes durch Nutzung von Naturverjüngung (NV) oder Voranbau (VA) von Verjungungsbaumarten die Baumartenzahl zu erhöhen und
eine bessere Strukturierung der Bestände zu erreichen. Weiterhin wird durch die betriebene Phänotypenauslese dafür gesorgt, dass der
verbleibende Bestand eine höhere Wertleistung erbringt und das ökonomische Ergebnis dieser Bestände sich bei der Bewirtschaftung verbessert.
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Unter Altdurchforstung versteht man die Pflege von Beständen ab einer Höhe von über 21 m. Dabei erfolgt, wie bei der Jungdurchforstung eine
negative Auslese, eine Standraumregulierung, um die Stabilität der Einzelbäume zu verbessern und eine Mischungsregulierung. Bei der
Mischungsregulierung werden Eichen und andere ökologisch wertvolle Baumarten begünstigt, also weniger oder gar nicht eingeschlagen, um
deren Anteil am Bestand, auch ohne zusätzliche Verjüngungsmaßnahmen zu erhöhen. Weiterhin wird durch die Maßnahme die evtl.
vorhandene oder das Aufkommen von Naturverjüngung begünstigt, so dass die Waldbestände vertikal differenziert strukturiert werden. Dadurch
erhöht sich der ökologische und ökonomische Wert des Bestandes sowie dessen Betriebssicherheit. Außerdem werden durch das schnellere
Wachstum der verbliebenen Bäume schneller und mehr ökologisch wertvolle Bäume mit starken Durchmessern erzielt.
Zur nachhaltigen Sicherung der Baumartenvielfalt, vor allem der ökologisch wertvollen Baumart Stieleiche, ist die kontinuierliche Anlage von
Verjüngungsflächen notwendig. Zur Verjüngung der lichtbedürftigen Baumart Stieleiche ist das Schlagen von so genannten Femellöchern
(Femelung) erforderlich. Das sind kleine Freiflächen auf denen alle Bäume entfernt werden, um diese Flächen anschließend wieder mit
Stieleichen zu bepflanzen. Neben der Verjüngung der Stieleiche entsteht auch eine kurzzeitige Lichtstellung der angrenzenden Altbäume und
eine bessere Strukturierung des Gesamtbestandes, was zu einer ökologischen Aufwertung führt (z. B. verbesserte Lebensbedingungen für den
Eremiten). In der Regel werden diese Femellöcher im Rahmen von flächendeckenden forstlichen Bewirtschaftungsmaßnahmen angelegt.
Die Wiederbepflanzung der Femellöcher (Voranbau) erfolgt möglichst mit autochthones Pflanzenmaterial d. h. mit Pflanzen die aus Saatgut
gezogen wurden, welches aus dem Leipziger Auenwald stammt.
Beim Kahlschlag werden auf der Fläche alle Bäume entnommen, anschließend wird die Fläche neu bepflanzt (Anbau). Dieses Verfahren wird in
der Regel nur zur Beseitigung nicht standortheimischer Baumarten (Hybridpappeln, Eschenblättriger Ahorn) angewendet. Im Jahr 2018 ist
vorgesehen 0,3 ha Eschenblättriger Ahorn (dieser gilt als Neophyt) zu beseitigen.
Unter Sanitärhieb versteht man die Entnahme von kranken Bäumen. In den letzten Jahren ist der Leipziger Stadtwald besonders massiv vom so
genannten Eschentriebsterben betroffen. Es ist nicht das Ziel, alle erkrankten Eschen zu entnehmen, da sich dadurch diese Krankheit nicht
aufhalten ließe. Zur Verkehrssicherung an öffentlichen Straßen und Eisenbahnlinien sowie an stark genutzten Wanderwegen, Spielplätzen,
Lagerfeuerplätzen und Reitwegen ist die Entnahme von potentiell gefährlichen Bäumen erforderlich.
Beim Schirmhieb werden große Teile der vorhandenen Bäume entnommen. Es verbleiben nur wenige große Bäume, parkartig verstreut auf der
Fläche. Dieses Verfahren findet aber zurzeit nur im Naturschutzgebiet „Burgaue“ Anwendung, um hier ökologisch günstige Situationen zu
schaffen, die den Situationen vor mehreren hundert Jahren ähneln (Mittelwald).
Abkürzungen der Baumarten:
SEI Stieleiche
BAH
Bergahorn
FAH
Feldahorn
GES Gewöhnliche Esche
WLI
Winterlinde
VKI
Vogelkirsche
FUL Feldulme
HBU
Hainbuche
WAP
Wildapfel
8
6. Präzisierung des jährlichen forstlichen Wirtschaftsplanes 2018 auf Grund der Prüfung der FFH-Konformität
Durch die vorgegebene Methodik ist es nicht möglich, im forstlichen Wirtschaftsplan bestimmte naturschutzfachlich und naturschutzrechtlich
wichtige Details zu beschreiben.
Auf Grund der Zuarbeiten und Rücksprachen mit wissenschaftlichen Einrichtungen (Universität Leipzig, iDiv), anerkannten Naturschutzverbänden
und der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Leipzig, wird der jährliche forstliche Wirtschaftsplan 2018 für den Stadtwald Leipzig (ohne
inhaltliche Änderung) in den genannten Punkten wie folgt präzisiert:
Revier Connewitz
Revierort
Forstliche Adresse
Maßnahme
Nutzungsmenge in Festmeter (Fm)
Connewitzer Holz
217 a1
Altdurchforstung
144 (Höchstwert)
Präzisierung: Geringe Entnahme von Esche im Alter von 121 bis 141 Jahren. Keine Entnahme von Stieleiche im Alter von 160 bis 220 Jahren.
Geringe Entnahme von Stieleiche im Alter von 121 bis 141 Jahren zur Standraumregulierung. Entnahme von Bergahorn im Alter von 41 bis
61 Jahren. Ein Großteil der Entnahme erfolgt unter Beachtung der Verkehrssicherheit durch „Ringeln“ zur Erzeugung von stehendem
Totholz.
Revierort
Forstliche Adresse
Maßnahme
Nutzungsmenge in Festmeter (Fm)
Nonne
259a²
Altdurchforstung
240 (Höchstwert)
Präzisierung: Keine Entnahme von Alteschen im Alter von 151 Jahren. Geringe Entnahme von Stieleichen im Alter von 131 Jahren zur
Schadraumregulierung, keine Entnahme von Stieleiche im Alter von 180 bis 240 Jahren (nur aus akuten Verkehrssicherungsgründen). Das
heißt, die Nutzung konzentriert sich größtenteils auf die Entnahme von Bergahorn im Alter von 51 bis 61 Jahren, Esche im Alter von 51 bis
61 Jahren, Roteiche im Alter von 91 Jahren und Esche im Alter von 39 Jahren. Unter Beachtung der Verkehrssicherheit erfolgt die
Entnahme teilweise durch „Ringeln“ zur Erzeugung von stehendem Totholz.
9
Revierort
Forstliche Adresse
Maßnahme
Nutzungsmenge in Festmeter (Fm)
Nonne
259a3
Altdurchforstung
308 (Höchstwert)
Präzisierung:
Keine Entnahme von Stieleichen im Alter von 261 bis 361 Jahren (mit Ausnahme bei akuten Verkehrssicherungserfordernis). Nur geringe Entnahme von Stieleichen im Alter von 121 Jahren und von Alteschen im Alter von 131 bis 151
Jahren, vordergründig nur zur Verkehrssicherung und bei waldbaulichen Erfordernissen (Förderung der Naturverjüngung).
Die Nutzung konzentriert sich schwerpunktmäßig auf Bestände aus Bergahorn im Alter von 36 bis 56 Jahren, Esche im Alter von 66
Jahren, Bergahorn im Alter von 61 bis 81 Jahren, Roteiche im Alter von 51 Jahren. Ein Teil der Entnahme erfolgt durch „Ringeln“ zur
Erzeugung stehenden Totholzes.
Revierort
Forstliche Adresse
Maßnahme
Nutzungsmenge in Festmeter (Fm)
Nonne
259a5
Altdurchforstung
427 (Höchstwert)
Präzisierung:
Geringer Einschlag von Eschen im Alter von 81 bis 111 Jahren zur Standraumregulierung. Kein Einschlag (außer bei
akuter Verkehrssicherungserfordernis) bei Stieleichen im Alter von 161 bis 261 Jahren. Die Nutzung konzentriert sich vor
allem auf folgende Bestände: Bergahorn im Alter von 31 bis 46 Jahren, Stieleichen im Alter von 91 bis 101 Jahren zur Standraumregulierung,
Esche im Alter von 44 Jahren, Spitzahorn im Alter von 36 bis 46 Jahren, Bergahorn im Alter von 56 bis 66 Jahren, Rotbuchen im Alter von 121
Jahren. Ein Teil der Entnahme erfolgt durch „Ringeln“ zur Erzeugung von stehendem Totholz.
Revierort
Forstliche Adresse
Maßnahme
Nutzungsmenge in Festmeter (Fm)
Nonne
259a7
Altdurchforstung
408 (Höchstwert)
Präzisierung:
Kein Einschlag von Stieleichen im Alter von 160 bis 240 Jahren (mit Ausnahme bei akuter Verkehrssicherungserfordernis).
Geringe Entnahme von Alteschen im Alter von 131 Jahren, vordergründig zur Verkehrssicherung und bei waldbaulicher
Erfordernis (Voranbau und Förderung von Naturverjüngung).
Die Nutzung konzentriert sich auf folgende Bestände: Bergahorn im Alter von 36 bis 41 Jahren, Esche im Alter von 36 bis 41 Jahren, Spitzahorn im
Alter von 36 bis 41 Jahren, Esche im Alter von 56 bis 61 Jahren, Bergahorn im Alter von 56 bis 61 Jahren, Stieleichen zur Standraumregulierung
zur schnellen Erzielung starker Durchmesser im Alter von 66 bis 81 Jahren. Ein Teil der Entnahme erfolgt durch „Ringeln“ zur Erzeugung stehenden
Totholzes.
10
Revierort
Forstliche Adresse
Maßnahme
Nutzungsmenge in Festmeter (Fm)
Nonne
259a8
Altdurchforstung
698 (Höchstwert)
Präzisierung:
Keine Entnahme von Stieleichen im Alter von 261 bis 361 Jahren (mit Ausnahme bei akuter
Verkehrssicherungserfordernis). Geringe Entnahme von Alteschen im Alter von 111 bis 141 Jahren, vordergründig zur Verkehrssicherung
und bei waldbaulicher Erfordernis (Voranbau). Die Nutzung konzentriert sich auf Bergahorn im Alter von 41 bis 66 Jahren, Bergahorn im
Alter von 81 bis 111 Jahren, Esche im Alter von 61 Jahren, Stieleichen (zur Standraumregulierung und zur schnellen Erzielung starker
Durchmesser ) im Alter von 41 Jahren.
Präzisierung:
Revierort
Forstliche Adresse
Maßnahme
Nutzungsmenge in Festmeter (Fm)
Nonne
259a12
Altdurchforstung
138 (Höchstwert)
Keine Einschränkungen, da es sich um junge Bestände handelt.
Revierort
Forstliche Adresse
Maßnahme
Nutzungsmenge in Festmeter (Fm)
Nonne
259 b
Altdurchforstung
78 (Höchstwert)
Präzisierung:
Geringe Entnahme von Eschen im Alter von 141 Jahren, vordergründig zur Verkehrssicherung. Geringe Entnahme von
Stieleichen im Alter von 141 Jahren, vordergründig zur Standraumregulierung und zur schnellen Erzielung starker
Durchmesser.
Die in der gültigen Forsteinrichtung enthaltenen Holzmengen für den Holzeinschlag, die in den vorliegenden jährlichen Forstwirtschaftsplan
übernommen wurden, stellen den Höchstwert der Entnahme, also den äußeren Rahmen dar. Da der Ratsbeschluss zur Forsteinrichtung diese
als „orientierend“ festlegte, sind in begründeten Fällen größere Abweichungen möglich. Da in einigen Bereichen des aktuell beplanten
Stadtwaldes mit sehr vielen gesetzlich geschützten Biotopbäumen zu rechnen ist, werden voraussichtlich, wie in den vergangenen Jahren, die
tatsächlich eingeschlagenen Holzmengen erheblich unter den geplanten Holzmengen liegen.
Vor Beginn der Maßnahme werden, wie in den vergangenen Jahren, Vorortbegehungen durchgeführt.
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7. Abkürzungsverzeichnis:
AB (Anbau)
Seite 7
M.-Fläche (Maßnahmefläche)
Seite 7
Abteilung
Seite 6
Maßeinheiten
Seite 7
Altdurchforstung
Seite 8
Maßnahmefläche
Seite 7
Anbau
Seite 7
Naturverjüngung
Seite 7
BAH
Seite 8
Nutzungsmenge
Seite 7
Femellöcher
Seite 8
NV (Naturverjüngung)
Seite 7
Femelung
Seite 8
Revier
Seite 6
Festmeter
Seite 7
Revier Connewitz
Seite 6
Forsteinrichtung
Seite 6
Revier Leutzsch
Seite 6
Forstliches Adressensystem
Seite 6
Revierorte
Seite 6
Forstwirtschaftsplan (jährlicher)
Seite 6
Sanitärhieb
Seite 8
FUL
Seite 8
Schirmhieb
Seite 8
FWP (Forstwirtschaftsplan)
Seite 6
SEI
Seite 8
GES
Seite 8
Stadtwald Leipzig
Seite 6
Hektar
Seite 7
Teilfläche
Seite 6
Jungbestandespflege
Seite 7
Unterabteilung
Seite 6
Jungdurchforstung
Seite 7
VA (Voranbau)
Seite 7
Jungwuchspflege
Seite 7
Verjüngung
Seite 7
Kahlschlag
Seite 8
Voranbau
Seite 7
Kulturpflege
Seite 7
WLI
Seite 8
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8. Übersichtskarte – Forstliche Maßnahmen 2018
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9. Revier Connewitz
Holznutzung
(geplante Maßnahmen nach FWP 2018 und Eschentriebsterben)
Verjüngung/Pflanzung
Pflege
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Revier Connewitz
(geplante Maßnahmen nach FWP 2018 und Eschentriebsterben)
Holznutzung
Verjüngung/Pflanzung
Pflege
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Forstliche Maßnahmen 2018 – Revierort: Nonne
16
Forstliche Maßnahmen 2018 – Revierort: Connewitzer Holz
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Forstliche Maßnahmen 2018 – Revierort: Lauer
18
Forstliche Maßnahmen 2018 – Revierort Cospuden
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10. Revier Leutzsch (geplante Maßnahmen nach FWP 2018)
Holznutzung
Verjüngung/Pflanzung
Pflege
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Forstliche Maßnahmen 2018 – Revierort: Nördlicher Auenwald
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Forstliche Maßnahmen 2018 – Revierort: Gottge
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Forstliche Maßnahmen 2018 – Revierort: Rosental
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Forstliche Maßnahmen 2018 – Revierort: Willwisch (bei Taucha)
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