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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1402105.pdf
Größe
292 kB
Erstellt
17.05.18, 12:00
Aktualisiert
07.09.18, 14:03

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Ratsversammlung Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-05880-VSP-01 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Kultur Betreff: Ehrenamt ermöglichen - Nutzung unterstützen Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Kultur Ratsversammlung 14.09.2018 19.09.2018 Vorberatung Beschlussfassung Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre ☐ Rechtswidrig und/oder ☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig. ☐ Zustimmung ☐ Ablehnung ☐ Zustimmung mit Ergänzung ☐ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln ☒ Alternativvorschlag ☐ Sachstandsbericht Beschlussvorschlag: Die Ratsversammlung beschließt die gebührenfreie Benutzung der städtischen Bibliotheken auch für Mitglieder des Fördervereins, die sich nach den Zielen und Zwecken ihrer Vereinssatzung ehrenamtlich und gemeinnützig für die städtischen Bibliotheken engagieren. Dazu wird der Oberbürgermeister beauftragt, die Gebührensatzung der Leipziger Städtischen Bibliotheken anzupassen und der Ratsversammlung zur Entscheidung vorzulegen. Die Gebührensatzung der Leipziger Städtischen Bibliotheken wird mit den Entgeltordnungen der städtischen Museen hinsichtlich der entgelt- bzw. gebührenfreien Benutzung für Mitglieder der Fördervereine gleichgestellt. 1/3 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: Finanzielle Auswirkungen nein X wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft X nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung X nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? X nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen X Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: x nein wenn ja, x nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 2/3 Sachverhalt: Es entspricht dem grundsätzlichen Ziel der Verwaltung, das Ehrenamt und das ehrenamtliche Engagement zu stärken. Dieses Ziel soll durch Beschluss der Ratsversammlung auch mit Wirkung für die städt. Bibliotheken angestrebt werden. In den Entgeltordnungen der jeweiligen Museen ist die Entgeltbefreiung bereits beschlossen. Dabei wird nicht verkannt, dass die Mitgliedschaft in Fördervereinen grundsätzlich nicht mit einer „Gegenleistung“ der geförderten Einrichtung verbunden ist. Es bleibt dem einzelnen Fördermitglied unbenommen, der jeweiligen Einrichtung trotz Entgelt- bzw. Gebührenfreiheit entsprechende finanzielle Zuwendungen zukommen zu lassen. Die Entgelt- bzw. Gebührenfreiheit erstreckt sich ausschließlich auf das Benutzungsentgelt bzw. die Benutzungsgebühr, nicht jedoch auf weitere Gebühren, wie zum Beispiel Säumnisund Mahngebühren sowie Verwaltungsauslagen (z. Bsp. Kopien, Porto). In Ergänzung zum Antragssachverhalt wird eine Synopse der aktuellen Ermäßigungen und Befreiungen in den städt. Museen und den Städt. Bibliotheken vorgelegt (Anlage 1) sowie eine Übersicht über Ermäßigungen bzw. Entgeltbefreiungen der Staatlichen Kunstsammlungen Dresden u. a. für Mitglieder von Fördervereinen (Anlage 2). Eine entsprechende Grundsatzvorlage zur Stärkung des ehrenamtlichen Engagements ist derzeit in Erarbeitung. Anlagen: 1. Synopse zu Ermäßigungen und Befreiungen bei städt. Museen und Städt. Bibliotheken. 2. Übersicht SKD „Freier Eintritt“ Stand 29.3.2018 3/3 Privatrecht. EntgeltO für das Museum der bildenden Künste Privatrechtl. EntgeltO für das Stadtgeschichtliche Museum Beschluss Nr. VI-DS016652 der Ratsversammlung vom 24.02.2016, (veröffentlicht im Leipziger Amtsblatt Nr. 5 vom 12.03.2016) Beschluss Nr. DS00587/14 der Ratsversammlung vom 24.02.2016 (veröffentlicht im Leipziger Amtsblatt Nr. 5 vom 12.03.2016) § 5 Ermäßigungen und Befreiungen § 5 Ermäßigungen und Befreiungen (2) Kein Entgelt nach ANHANG 1 ist zu entrichten: 4. von Privatrechtl. EntgeltO für das GRASSI Museum für Angewandte Kunst Privatrechtl. Gebührensatzung EntgeltO für das der Leipziger Naturkundemuseum Städtischen Beschluss Nr. RBVBibliotheken 460/10 der RV v. 18.08.2010, (veröffentlicht im Leipziger Amts-Blatt Nr. 16 vom 04.09.2010) (Änderung v. 12.12.2012, Beschluss Nr. RBV1470/12, Amts-Blatt Nr. 24 vom 22.12.2012) Stadtrat 16.09.2015 mit Beschluss-Nr. DS00617/14 § 5 Ermäßigungen und Befreiungen § 5 Ermäßigungen und Befreiungen Lt. Gebührentarif: (2) Kein Entgelt nach ANHANG 1 ist zu entrichten: 4. von (2) Kein Entgelt nach ANHANG 1 ist zu entrichten: 2. von (2) Kein Entgelt nach ANHANG 1 ist zu entrichten: 2. von Keine Benutzungsgebühr: Mitgliedern des Neuen Leipziger Kunstvereins e.V., des Freundeskreises Max Klinger e.V., des Vereins der Förderer des Museums der bildenden Künste Leipzig e.V. sowie von Mitgliedern ihrer Kooperationspartner, Mitgliedern der Fördervereine des Stadtgeschichtlichen Museums. Mitgliedern des Freundeskreises des GRASSI Museums für Angewandte Kunst, Mitgliedern des Vereins „Freunde und Förderer des Naturkundemuseums Leipzig e.V.“ Bibliotheksbenutzer/innen bis zum vollendetem 19.Lebensjahr von Mitgliedern mit ICOM - Ausweis (Internationaler Museumsbund), von Mitgliedern mit ICOM-Ausweis (Internationaler Museumsbund). von Mitgliedern mit ICOM-Ausweis (Internationaler Museumsbund), des Deutschen Museumsbundes (MDB) und von Mitgliedern mit DMB- Ausweis (Deutscher Museumsbund). von Mitgliedern des Verbandes Deutscher Kunsthistoriker, des Deutschen Museumsbundes und des Sächsischen Museumsbundes, von Mitgliedern des Bundes Bildender Künstler (BBK) Beschluss Nr. DS00572/14 der Ratsversammlung vom 24.02.2016 (veröffentlicht im Leipziger Amts-Blatt Nr. 5 v. 12.03.2016) Öffentliche, gemeinnützige oder private Einrichtungen im Sinne § 2 Abs. 5 der Benutzungssatzung, von Mitgliedern des Bundesverbandes Bildender Künstlerinnen und Künstler e. V. und von Inhabern eines Presseausweises. Beschäftigte der Stadt Leipzig ausschließlich für die dienstliche Nutzung der Angebote der Verwaltungsbibliothek Ehrenleser mit entsprechender Urkunde Gewährung von Vergünstigungen (aktualisiert am 29.03.2018) 1 FREIER EINTRITT Alle Museen 1. Allgemein a) Kinder/Jugendliche unter 17 Jahren x x x b) Begleitpersonen für Menschen mit Behinderungen (Schwerbehindertenausweis B) x x x c) Besucher am Geburtstag x x x Dresden Leipzig Herrnhut Alle Museen (außer Historisches Grünes Gewölbe) 2. Studierende der folgenden Hochschulen und Fachbereiche a) Hochschule für Bildende Künste Dresden x x x b) Hochschule für Grafik und Buchkunst Leipzig x x x c) Westsächsische Fachschule Zwickau: Fachbereich Angewandte Kunst Schneeberg x x x d) Fachbereich Kunstgeschichte x x x e) Fachbereich Archäologie x x x f) Fachbereich Kunstwissenschaften (Studiengang: Kunstpädagogik/Kunsterziehung/Kunst) x x x Dresden Leipzig Herrnhut 3. Begleitpersonen a) für Kindergartengruppen gilt, 2 Erwachsene je 10 Kinder x x x b) eine Lehrkraft je 10 Schüler x x x c) Reiseleiter bei angemeldeter Gruppe und gebuchter Führung x x x d) Busfahrer bei angemeldeter Gruppe und gebuchter Führung x x x e) Expedienten x x x 4. Mitglieder Kunst-/Kultureinrichtungen a) Sächsischer und Deutscher Museumsbund x b) Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler x c) Bundesverband der Gästeführer in Deutschland e.V. d) e) Mitarbeiter des Landesamts für Denkmalpflege (nur Residenzschloss, HGG nur für Personen laut Namensliste) ICOM - Internationaler Museumsrat x x x x f) Mitarbeiter der SKD mit einem Erwachsenen und Kindern unter 19 Jahren x x x 5. Mitglieder Freundeskreise und Fördervereine a) Freunde der Dresdner Galerie Neue Meister e.V. x x x b) Gesellschaft für Moderne Kunst in Dresden e.V. x x x c) Numismatischer Verein zu Dresden x x x d) Freunde der Puppentheatersammlung Dresden e.V. x x x e) Freundeskreis Kunstgewerbemuseum Dresden e.V. x x x f) Freunde des Kupferstich-Kabinetts Dresden x x x g) Verein Freunde des Grünen Gewölbe e.V. (inkl. HGG; Begleitpersonen Silber: 1, Gold: 2, Platin: 4, Ehrenkarte: 1) x x x h) Verein der Freunde und Förderer des GRASSI Museums für Völkerkunde zu Leipzig x x x i) Förderkreis des Museums für Völkerkunde Dresden der Staatlichen Ethnographischen Sammlungen Sachsen x x x j) Freundeskreis Völkerkundemuseum Herrnhut e.V. x x x k) Tschirnhaus-Gesellschaft e.V. x x x l) Dresden Leipzig Herrnhut Dresden Leipzig Herrnhut x x x Dresden Leipzig Herrnhut Freundeskreis der Porzellansammlung im Zwinger e.V. x x x m) Paragone Freundeskreis der Skulpturensammlung e.V. x x x n) Freundeskreis MUSEIS SAXONICIS USUI (Mitglied mit einem Familienangehörigen) ab 1.1.17 inkl. HGG nur Mitglied x x x 6. Card-Inhaber a) Familienpass Sachsen (mindestens ein Erziehungsberechtigter mit einem Kind) x x x b) Journalisten mit Presseausweis und gültigem Jahresaufdruck x x x c) schlösserlandKARTE (Pillnitz und Hausmannsturm freier Eintritt, ermäßigter Eintritt: Schlossticket und Zwingerticket, gültig bis 31.12.2018) x 7. Sonstige a) Lizenzführer (nur bei Führungen) b) an jedem ersten Mittwoch im Monat c) Asylbewerber mit gültigem Berechtigungsnachweis Dresden Leipzig Herrnhut Dresden Leipzig Herrnhut x x x x x x x Gewährung von Vergünstigungen (aktualisiert am 29.03.2018) 2 EINTRITTSPREISREDUZIERUNG Alle Museen (außer Historisches Grünes Gewölbe) 8. 1 EUR Sonderpreis a) Schüler* ab 17 Jahre im Klassenverband (eine Lehrkraft je 10 Schüler frei) Dresden Leipzig x Herrnhut x ERMÄßIGTER EINTRITT Alle Museen 9. Jahreskarte ermäßigt a) 40 EUR Rentner Dresden Leipzig Herrnhut x x x b) 40 EUR Inhaber der deutschen SparkassenCard, gültig bis 31.12.2018 x x x c) 20 EUR Studierende und Schüler ab 17 Jahre x x x d) 20 EUR SKD Lizenzführer x x x x x x 10. SparkassenCard-Inhaber Inhaber der deutschen SparkassenCard (EC-Karte der deutschen Sparkassen), inkl. weitere ermäßigte Tickets/ a) gültig bis 31.12.18 Alle Museen (außer Historisches Grünes Gewölbe) 11. Ausbildung und Freiwilligendienst Dresden Leipzig Herrnhut a) Studierende, Schüler ab 17 Jahre (einschl. ISIC = intern. Studentenausweis) x x x b) Teilnehmer Bundesfreiwilligendienst, FSJ, FÖJ x x x 12. Card-Inhaber und Mitglieder Kunst-/Kultureinrichtungen Dresden Leipzig Herrnhut a) Dresden Pass x x x b) Leipzig-Pass x x x c) Ehrenamtspass Dresden (Bürgerstiftung), montags bis freitags, Feiertage ausgenommen x x x d) Sächsische Ehrenamtskarte, montags bis freitags, Feiertage ausgenommen x x x e) IAA (International Association of Art) und Mitgliedsorganisation IGBK (Internationale Gesellschaft für Bildende Künste) x x x f) Kulturpass der Euroregion Elbe/Labe (Gültigkeitsbereich Dresden) x g) Archäologen-Verband x h) artcard des art-Magazins (Gültigkeit jeweils einen Monat, nur gültig mit Namen bzw. Unterschrift) x i) schlösserlandKARTE (ermäßigter Eintritt: Schlossticket und Zwingerticket, freier Eintritt: Pillnitz und Hausmannsturm, gültig bis 31.12.2018) x j) Leipzig-Card x k) Jugendleitercard "Juleica" x l) Verband der Deutschen Kunsthistoriker 13. Sonstige x x x Dresden Leipzig Herrnhut a) Empfänger von Arbeitslosengeld II und die im Bewilligungsbescheid erfassten Personen für die angegebene Gültigkeitszeit x x x b) Sozialhilfeempfänger, die im Besitz eines Sozialhilfebescheides sind, der nicht älter als 12 Monate ist x x x c) Menschen mit Behinderungen (mind. 50%) x x x d) Inhaber von Tickets der Tschechischen Bahn (einmaliger Eintritt in ein SKD-Museum) x GRUPPENEINTRITTSPREIS AB 10 PERSONEN Alle Museen (außer Historisches Grünes Gewölbe) a) entsprechend Eintrittspreisregelung (Gruppenpreis) Dresden Leipzig Herrnhut x x x * Schüler = Schüler im 1. Bildungsweg, einschl. Berufsschulen HGG = Historisches Grünes Gewölbe KGM = Kunstgewerbemuseum Die Staatlichen Kunstsammlungen Dresden behalten sich vor, für Sonderfälle abweichende Regelungen zu treffen. Die aufgrund der Bestimmungen zu freiem oder ermäßigtem Eintritt berechtigten Personen haben sich durch Vorlage gültiger Ausweise oder Bescheinigungen sowie einem Personaldokument als solche auszuweisen. Verkaufte Eintrittskarten der Staatlichen Kunstsammlungen Dresden werden nicht zurückgenommen. Änderungen vorbehalten. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: Staatliche Kunstsammlungen Dresden · Besucherservice Residenzschloss ·Taschenberg 2 · 01067 Dresden · T +49 (0)351 4914 2000 · F +49 (0)351 4914 2001 besucherservice@skd.museum · www.skd.museum