Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1402105.pdf
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292 kB
Erstellt
17.05.18, 12:00
Aktualisiert
07.09.18, 14:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-05880-VSP-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Kultur
Betreff:
Ehrenamt ermöglichen - Nutzung unterstützen
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Kultur
Ratsversammlung
14.09.2018
19.09.2018
Vorberatung
Beschlussfassung
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
☐
Rechtswidrig und/oder
☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig.
☐
Zustimmung
☐ Ablehnung
☐
Zustimmung mit Ergänzung
☐ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
☒
Alternativvorschlag
☐ Sachstandsbericht
Beschlussvorschlag:
Die Ratsversammlung beschließt die gebührenfreie Benutzung der städtischen Bibliotheken
auch für Mitglieder des Fördervereins, die sich nach den Zielen und Zwecken ihrer Vereinssatzung ehrenamtlich und gemeinnützig für die städtischen Bibliotheken engagieren. Dazu
wird der Oberbürgermeister beauftragt, die Gebührensatzung der Leipziger Städtischen Bibliotheken anzupassen und der Ratsversammlung zur Entscheidung vorzulegen. Die Gebührensatzung der Leipziger Städtischen Bibliotheken wird mit den Entgeltordnungen der städtischen Museen hinsichtlich der entgelt- bzw. gebührenfreien Benutzung für Mitglieder der
Fördervereine gleichgestellt.
1/3
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
Finanzielle Auswirkungen
nein
X
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
X
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
X
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
X
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
X
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
x
nein
wenn ja,
x
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
2/3
Sachverhalt:
Es entspricht dem grundsätzlichen Ziel der Verwaltung, das Ehrenamt und das ehrenamtliche Engagement zu stärken. Dieses Ziel soll durch Beschluss der Ratsversammlung auch
mit Wirkung für die städt. Bibliotheken angestrebt werden.
In den Entgeltordnungen der jeweiligen Museen ist die Entgeltbefreiung bereits beschlossen.
Dabei wird nicht verkannt, dass die Mitgliedschaft in Fördervereinen grundsätzlich nicht mit
einer „Gegenleistung“ der geförderten Einrichtung verbunden ist. Es bleibt dem einzelnen
Fördermitglied unbenommen, der jeweiligen Einrichtung trotz Entgelt- bzw. Gebührenfreiheit
entsprechende finanzielle Zuwendungen zukommen zu lassen.
Die Entgelt- bzw. Gebührenfreiheit erstreckt sich ausschließlich auf das Benutzungsentgelt
bzw. die Benutzungsgebühr, nicht jedoch auf weitere Gebühren, wie zum Beispiel Säumnisund Mahngebühren sowie Verwaltungsauslagen (z. Bsp. Kopien, Porto).
In Ergänzung zum Antragssachverhalt wird eine Synopse der aktuellen Ermäßigungen und
Befreiungen in den städt. Museen und den Städt. Bibliotheken vorgelegt (Anlage 1) sowie
eine Übersicht über Ermäßigungen bzw. Entgeltbefreiungen der Staatlichen Kunstsammlungen Dresden u. a. für Mitglieder von Fördervereinen (Anlage 2).
Eine entsprechende Grundsatzvorlage zur Stärkung des ehrenamtlichen Engagements ist
derzeit in Erarbeitung.
Anlagen:
1. Synopse zu Ermäßigungen und Befreiungen bei städt. Museen und Städt. Bibliotheken.
2. Übersicht SKD „Freier Eintritt“ Stand 29.3.2018
3/3
Privatrecht. EntgeltO
für das Museum der
bildenden Künste
Privatrechtl.
EntgeltO für das
Stadtgeschichtliche
Museum
Beschluss Nr. VI-DS016652 der
Ratsversammlung vom
24.02.2016,
(veröffentlicht im
Leipziger Amtsblatt Nr. 5
vom 12.03.2016)
Beschluss Nr. DS00587/14 der
Ratsversammlung vom
24.02.2016
(veröffentlicht im
Leipziger Amtsblatt Nr. 5
vom 12.03.2016)
§ 5 Ermäßigungen und
Befreiungen
§ 5 Ermäßigungen und
Befreiungen
(2) Kein Entgelt nach
ANHANG 1 ist zu
entrichten:
4. von
Privatrechtl.
EntgeltO für das
GRASSI Museum
für Angewandte
Kunst
Privatrechtl.
Gebührensatzung
EntgeltO für das
der Leipziger
Naturkundemuseum Städtischen
Beschluss Nr. RBVBibliotheken
460/10 der RV v.
18.08.2010,
(veröffentlicht im
Leipziger Amts-Blatt Nr.
16 vom 04.09.2010)
(Änderung v. 12.12.2012,
Beschluss Nr. RBV1470/12, Amts-Blatt Nr.
24 vom 22.12.2012)
Stadtrat 16.09.2015 mit
Beschluss-Nr. DS00617/14
§ 5 Ermäßigungen
und Befreiungen
§ 5 Ermäßigungen und
Befreiungen
Lt. Gebührentarif:
(2) Kein Entgelt nach
ANHANG 1 ist zu
entrichten:
4. von
(2) Kein Entgelt nach
ANHANG 1 ist zu
entrichten:
2. von
(2) Kein Entgelt nach
ANHANG 1 ist zu
entrichten:
2. von
Keine
Benutzungsgebühr:
Mitgliedern des Neuen
Leipziger Kunstvereins
e.V., des
Freundeskreises Max
Klinger e.V.,
des Vereins der
Förderer des Museums
der bildenden Künste
Leipzig e.V. sowie
von Mitgliedern ihrer
Kooperationspartner,
Mitgliedern der
Fördervereine des
Stadtgeschichtlichen
Museums.
Mitgliedern des
Freundeskreises des
GRASSI Museums für
Angewandte Kunst,
Mitgliedern des
Vereins „Freunde und
Förderer des
Naturkundemuseums
Leipzig e.V.“
Bibliotheksbenutzer/innen bis zum
vollendetem
19.Lebensjahr
von Mitgliedern mit
ICOM - Ausweis
(Internationaler
Museumsbund),
von Mitgliedern mit
ICOM-Ausweis
(Internationaler
Museumsbund).
von Mitgliedern mit
ICOM-Ausweis
(Internationaler
Museumsbund),
des Deutschen
Museumsbundes
(MDB) und
von Mitgliedern mit
DMB- Ausweis
(Deutscher
Museumsbund).
von Mitgliedern des
Verbandes
Deutscher
Kunsthistoriker, des
Deutschen
Museumsbundes
und des Sächsischen
Museumsbundes,
von Mitgliedern des
Bundes Bildender
Künstler (BBK)
Beschluss Nr. DS00572/14 der
Ratsversammlung vom
24.02.2016
(veröffentlicht im
Leipziger Amts-Blatt Nr.
5 v. 12.03.2016)
Öffentliche, gemeinnützige oder private
Einrichtungen
im Sinne § 2 Abs. 5
der Benutzungssatzung,
von Mitgliedern des
Bundesverbandes
Bildender
Künstlerinnen und
Künstler e. V. und
von Inhabern eines
Presseausweises.
Beschäftigte der Stadt
Leipzig ausschließlich
für die dienstliche
Nutzung der
Angebote der
Verwaltungsbibliothek
Ehrenleser mit entsprechender
Urkunde
Gewährung von Vergünstigungen
(aktualisiert am 29.03.2018)
1
FREIER EINTRITT
Alle Museen
1.
Allgemein
a)
Kinder/Jugendliche unter 17 Jahren
x
x
x
b)
Begleitpersonen für Menschen mit Behinderungen (Schwerbehindertenausweis B)
x
x
x
c)
Besucher am Geburtstag
x
x
x
Dresden Leipzig Herrnhut
Alle Museen (außer Historisches Grünes Gewölbe)
2.
Studierende der folgenden Hochschulen und Fachbereiche
a)
Hochschule für Bildende Künste Dresden
x
x
x
b)
Hochschule für Grafik und Buchkunst Leipzig
x
x
x
c)
Westsächsische Fachschule Zwickau: Fachbereich Angewandte Kunst Schneeberg
x
x
x
d)
Fachbereich Kunstgeschichte
x
x
x
e)
Fachbereich Archäologie
x
x
x
f)
Fachbereich Kunstwissenschaften (Studiengang: Kunstpädagogik/Kunsterziehung/Kunst)
x
x
x
Dresden Leipzig Herrnhut
3.
Begleitpersonen
a)
für Kindergartengruppen gilt, 2 Erwachsene je 10 Kinder
x
x
x
b)
eine Lehrkraft je 10 Schüler
x
x
x
c)
Reiseleiter bei angemeldeter Gruppe und gebuchter Führung
x
x
x
d)
Busfahrer bei angemeldeter Gruppe und gebuchter Führung
x
x
x
e)
Expedienten
x
x
x
4.
Mitglieder Kunst-/Kultureinrichtungen
a)
Sächsischer und Deutscher Museumsbund
x
b)
Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler
x
c)
Bundesverband der Gästeführer in Deutschland e.V.
d)
e)
Mitarbeiter des Landesamts für Denkmalpflege (nur Residenzschloss, HGG nur für Personen laut Namensliste)
ICOM - Internationaler Museumsrat
x
x
x
x
f)
Mitarbeiter der SKD mit einem Erwachsenen und Kindern unter 19 Jahren
x
x
x
5.
Mitglieder Freundeskreise und Fördervereine
a)
Freunde der Dresdner Galerie Neue Meister e.V.
x
x
x
b)
Gesellschaft für Moderne Kunst in Dresden e.V.
x
x
x
c)
Numismatischer Verein zu Dresden
x
x
x
d)
Freunde der Puppentheatersammlung Dresden e.V.
x
x
x
e)
Freundeskreis Kunstgewerbemuseum Dresden e.V.
x
x
x
f)
Freunde des Kupferstich-Kabinetts Dresden
x
x
x
g)
Verein Freunde des Grünen Gewölbe e.V. (inkl. HGG; Begleitpersonen Silber: 1, Gold: 2, Platin: 4, Ehrenkarte: 1)
x
x
x
h)
Verein der Freunde und Förderer des GRASSI Museums für Völkerkunde zu Leipzig
x
x
x
i)
Förderkreis des Museums für Völkerkunde Dresden der Staatlichen Ethnographischen Sammlungen Sachsen
x
x
x
j)
Freundeskreis Völkerkundemuseum Herrnhut e.V.
x
x
x
k)
Tschirnhaus-Gesellschaft e.V.
x
x
x
l)
Dresden Leipzig Herrnhut
Dresden Leipzig Herrnhut
x
x
x
Dresden Leipzig Herrnhut
Freundeskreis der Porzellansammlung im Zwinger e.V.
x
x
x
m) Paragone Freundeskreis der Skulpturensammlung e.V.
x
x
x
n)
Freundeskreis MUSEIS SAXONICIS USUI (Mitglied mit einem Familienangehörigen) ab 1.1.17 inkl. HGG nur Mitglied
x
x
x
6.
Card-Inhaber
a)
Familienpass Sachsen (mindestens ein Erziehungsberechtigter mit einem Kind)
x
x
x
b)
Journalisten mit Presseausweis und gültigem Jahresaufdruck
x
x
x
c)
schlösserlandKARTE (Pillnitz und Hausmannsturm freier Eintritt, ermäßigter Eintritt: Schlossticket und
Zwingerticket, gültig bis 31.12.2018)
x
7.
Sonstige
a)
Lizenzführer (nur bei Führungen)
b)
an jedem ersten Mittwoch im Monat
c)
Asylbewerber mit gültigem Berechtigungsnachweis
Dresden Leipzig Herrnhut
Dresden Leipzig Herrnhut
x
x
x
x
x
x
x
Gewährung von Vergünstigungen
(aktualisiert am 29.03.2018)
2
EINTRITTSPREISREDUZIERUNG
Alle Museen (außer Historisches Grünes Gewölbe)
8.
1 EUR Sonderpreis
a)
Schüler* ab 17 Jahre im Klassenverband (eine Lehrkraft je 10 Schüler frei)
Dresden Leipzig
x
Herrnhut
x
ERMÄßIGTER EINTRITT
Alle Museen
9.
Jahreskarte ermäßigt
a)
40 EUR Rentner
Dresden Leipzig Herrnhut
x
x
x
b)
40 EUR Inhaber der deutschen SparkassenCard, gültig bis 31.12.2018
x
x
x
c)
20 EUR Studierende und Schüler ab 17 Jahre
x
x
x
d)
20 EUR SKD Lizenzführer
x
x
x
x
x
x
10. SparkassenCard-Inhaber
Inhaber der deutschen SparkassenCard (EC-Karte der deutschen Sparkassen), inkl. weitere ermäßigte Tickets/
a)
gültig bis 31.12.18
Alle Museen (außer Historisches Grünes Gewölbe)
11. Ausbildung und Freiwilligendienst
Dresden Leipzig Herrnhut
a)
Studierende, Schüler ab 17 Jahre (einschl. ISIC = intern. Studentenausweis)
x
x
x
b)
Teilnehmer Bundesfreiwilligendienst, FSJ, FÖJ
x
x
x
12. Card-Inhaber und Mitglieder Kunst-/Kultureinrichtungen
Dresden Leipzig Herrnhut
a)
Dresden Pass
x
x
x
b)
Leipzig-Pass
x
x
x
c)
Ehrenamtspass Dresden (Bürgerstiftung), montags bis freitags, Feiertage ausgenommen
x
x
x
d)
Sächsische Ehrenamtskarte, montags bis freitags, Feiertage ausgenommen
x
x
x
e)
IAA (International Association of Art) und Mitgliedsorganisation IGBK (Internationale Gesellschaft für Bildende Künste)
x
x
x
f)
Kulturpass der Euroregion Elbe/Labe (Gültigkeitsbereich Dresden)
x
g)
Archäologen-Verband
x
h)
artcard des art-Magazins (Gültigkeit jeweils einen Monat, nur gültig mit Namen bzw. Unterschrift)
x
i)
schlösserlandKARTE (ermäßigter Eintritt: Schlossticket und Zwingerticket, freier Eintritt: Pillnitz und
Hausmannsturm, gültig bis 31.12.2018)
x
j)
Leipzig-Card
x
k)
Jugendleitercard "Juleica"
x
l)
Verband der Deutschen Kunsthistoriker
13. Sonstige
x
x
x
Dresden Leipzig Herrnhut
a)
Empfänger von Arbeitslosengeld II und die im Bewilligungsbescheid erfassten Personen für die angegebene Gültigkeitszeit
x
x
x
b)
Sozialhilfeempfänger, die im Besitz eines Sozialhilfebescheides sind, der nicht älter als 12 Monate ist
x
x
x
c)
Menschen mit Behinderungen (mind. 50%)
x
x
x
d)
Inhaber von Tickets der Tschechischen Bahn (einmaliger Eintritt in ein SKD-Museum)
x
GRUPPENEINTRITTSPREIS AB 10 PERSONEN
Alle Museen (außer Historisches Grünes Gewölbe)
a)
entsprechend Eintrittspreisregelung (Gruppenpreis)
Dresden Leipzig Herrnhut
x
x
x
* Schüler = Schüler im 1. Bildungsweg, einschl. Berufsschulen
HGG = Historisches Grünes Gewölbe
KGM = Kunstgewerbemuseum
Die Staatlichen Kunstsammlungen Dresden behalten sich vor, für Sonderfälle abweichende Regelungen zu treffen. Die aufgrund der
Bestimmungen zu freiem oder ermäßigtem Eintritt berechtigten Personen haben sich durch Vorlage gültiger Ausweise oder
Bescheinigungen sowie einem Personaldokument als solche auszuweisen. Verkaufte Eintrittskarten der Staatlichen
Kunstsammlungen Dresden werden nicht zurückgenommen.
Änderungen vorbehalten.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
Staatliche Kunstsammlungen Dresden · Besucherservice
Residenzschloss ·Taschenberg 2 · 01067 Dresden · T +49 (0)351 4914 2000 · F +49 (0)351 4914 2001
besucherservice@skd.museum · www.skd.museum