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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1418044.pdf
Größe
1,3 MB
Erstellt
18.07.18, 12:00
Aktualisiert
04.09.18, 14:46

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Inhalt der Datei

Dienstberatung des Oberbürgermeisters Beschlussvorlage Nr. VI-DS-06107 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff: Bau- und Finanzierungsbeschluss zur Umgestaltung Hirzelstraße zwischen Dieskauund Gießerstraße, überplanmäßige Auszahlung/ Aufwendung nach § 79 (1) SächsGemO Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Stadtentwicklung und Bau SBB Südwest FA Finanzen Zuständigkeit Beschlussfassung Information zur Kenntnis Information zur Kenntnis Information zur Kenntnis Beschluss des Oberbürgermeisters vom 04.09.2018: 1. Die Sanierung und Umgestaltung der Hirzelstraße im Abschnitt zwischen Dieskauund Gießerstraße wird gemäß § 22 Abs. 2 Ziffer 7 der Hauptsatzung in der zurzeit gültigen Fassung realisiert. Die Finanzierung des Vorhabens erfolgt aus sanierungsbedingten Einnahmen des Sanierungsgebietes Kleinzschocher (Ausgleichsbeträge). 2. Die Gesamtbaukosten einschließlich der Baunebenkosten für die Baumaßnahme betragen 257.300,00 €. 3. Für das Haushaltsjahr 2018 werden überplanmäßige Auszahlungen gem. § 79 (1) Sächs. Gemeindeordnung in Höhe von insgesamt 237.500,00 € (davon 225.500,00 € für Bauleistungen und 12.000,00 € für Baunebenkosten) im PSP-Element Kleinzschocher (7.0001626.700) und 19.800,00 € für die Straßenbeleuchtung im Innenauftrag SEP Kleinzschocher (1064000000031) bestätigt. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle Finanzierung Rücklagen/ sonstige Verbindlichkeiten (1098500000). 4. Die nicht verbrauchten Haushaltsmittel werden im Rahmen des Jahresabschlusses 2018 als Ermächtigung aus Vorjahren nach 2019 übertragen. Die Ermächtigungsübertragung steht unter dem Vorbehalt der Regelungen der Haushaltssatzung 2018. Ist eine Übertragung nicht möglich, da die zur Deckung angegebene Kostenstelle im Rahmen des Jahresabschlusses 2018 bereinigt werden muss, sind die nicht verbrauchten Mittel im Haushaltsjahr 2019 erneut als überplanmäßige Auszahlung gem. § 79 (1) SächsGemO im PSP-Element Kleinzschocher (7.0001626.700) bzw. Innenauftrag SEP Kleinzschocher (106400000031) bereitzustellen. Die Deckung erfolgt ebenso aus der Kostenstelle Finanzierung Rücklagen / sonstige Verbindlichkeiten (1098500000). 1/4 5. Die ab dem Haushaltsjahr 2020 anfallenden Folgekosten i.H.v. 120,00 € werden innerhalb des Budgets des Verkehrs- und Tiefbauamtes finanziert. Die ab dem Haushaltsjahr 2023 anfallenden Folgekosten i.H.v. 426,56 € werden zunächst zur Kenntnis genommen. Über eine zusätzliche Bereitstellung ist im Rahmen der Haushaltsplanung 2021 ff zu entscheiden. Die Mittel werden durch das Amt für Stadtgrün und Gewässer entsprechend angemeldet. 2/4 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen nein x wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung von bis Höhe in EUR wo veranschlagt 2018 2020 19.800,00 Innenauftrag 106400000031 Sachkonto 42711200 237.500,00 PSP-Element 7.0001626.700 Finanzkonto 78513000 Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen 2018 Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE x 2020 x nein wenn ja, Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt 2020 ff 120,00 1.100.541001.09 2023 ff 426,56 1.100.551.001 von bis Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: x nein wenn ja, x nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 3/4 Sachverhalt/Zusammenfassung: Im Rahmen der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme Kleinzschocher ist der Ausbau der Hirzelstraße aus den Einnahmen der freiwillig abgelösten Ausgleichsbeträge in 2019 vorgesehen. Die Maßnahme kann aufgrund verschiedener weitere Straßenbaumaßnahmen im Umfeld (Gießerstraße, Rolf-Axen-Straße etc.) und des Neubaus der einer 4-zügigen Grundschule an der Baumannstraße erst in 2019 bautechnisch realisiert, die Vorbereitung der Vergabe soll aber bereits bis Jahresende 2018 durchgeführt werden. Die grundhafte Neugestaltung der Hirzelstraße im Abschnitt Dieskau- bis Gießerstraße dient der Mängelbeseitigung des schlechten Straßenzustandes und ist ein wichtiger Beitrag zur Abrundung der Sanierungsziele im Sanierungsgebiet Kleinzschocher. Anlagen: Übersichtsplan Fotos Lageplan 4/4 Begründung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss der Hirzelstraße zwischen Gießer- und Dieskaustraße 1. Grundlagen 1.1. Ziel- und Entwicklungskonzeption Bei der Hirzelstraße handelt es sich um eine Anliegerstraße im Leipziger Westen mit Lage im Sanierungsgebiet Kleinzschocher. Die Hirzelstraße ist Bestandteil des Nebenstraßennetzes der Stadt Leipzig. Mit der Anbindung an die Gießerstraße und an die Dieskaustraße wird sie mit dem Hauptstraßennetz verbunden. Die Maßnahme umfasst den Ausbau zwischen der Gießerstraße und der Dieskaustraße. Die Gießerstraße wird von 2018 bis Anfang 2019 mit Mitteln aus dem Programm Stadtumbau Leipziger Westen finanziert. Der Ausbau der Hirzelstraße schließt an das Ausbauende Gießerstraße an. Die Finanzierung erfolgt aus Einnahmen von freiwillig abgelösten Ausgleichsbeträgen des Sanierungsgebietes Kleinzschocher. Der Ausbau der Hirzelstraße zwischen Dieskau- und Gießerstraße dient vorrangig der Erschließung der angrenzenden Wohngebäude. Die Quartierstraße wird durch eine geschlossene, dichte, meist gründer-zeitliche, Bebauung charakterisiert. Als besondere Nutzungsansprüche werden Fußgängerlängsverkehr und Parken hervorgehoben. Für den Radverkehr besitzt die Hirzelstraße eine untergeordnete Bedeutung. Verkehrsrechtlich ist die Hirzelstraße in eine „Zone 30“ eingeordnet. Die Sanierung der Anliegerstraßen ist ein wichtiges Sanierungsziel und Voraussetzung für die Entlassung des Sanierungsgebietes im Jahr 2020. Die Einnahmen aus den freiwillig abgelösten Ausgleichsbeträgen können hier für eine Reinvestition in das Sanierungsgebiet Kleinzschocher genutzt werden, ohne den städtischen Haushalt zu belasten. Vor Aufhebung der vollständigen Sanierungssatzung Kleinzschocher wird angestrebt durch Aufhebung des 1. Teilgebietes entlang des Kantatenweges die freiwillig abgelösten Einnahmen aus Ausgleichsbeträgen in die verbleibenden Teilgebiete des Sanierungsgebietes zu reinvestieren und diese nicht einfach an Bund und Land zurückzugeben. 1.2. Weitere Beschlüsse - Vorlage VI-DS-05226 Verwendung von sanierungsbedingten Ausgleichsbeträgen gemäß § 154 BauGB in 2017, bestätigt in DB OBM am 26.02.2018 - Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Kleinzschocher“ vom 14.09.1994, ortsüblich bekanntgemacht am 01.04.1995, erneut beschlossen am 19.06.2013 und ortsüblich bekannt gemacht am 29.06.2013 - Beschluss über die Teilaufhebung der Sanierungssatzung Kleinzschocher, Vorlage VI-DS-05718 (zur Zeit im Verfahren) 2. Begründete Zielstellung der Maßnahme 2.1. Ableitung des Investitionsbedarfes Mit der Straßenraumneugestaltung sollen Funktionsschwächen abgebaut und eine weitgehende Aufwertung und nachhaltige Verbesserung des öffentlichen Raumes hergestellt werden. Durch die Umgestaltung der Hirzelstraße werden mit Herstellung einer ebenen Fahrbahn- und Gehweg-oberfläche die Nutzungsfreundlichkeit und die Verkehrssicherheit erhöht. Durch die klare Neuordnung der Parkstellflächen werden die Nutzungsbereiche für die Nutzer klar geregelt und gegenseitige Beeinträchtigungen vermindert. Durch die Herstellung einer regelgerechten Fahrbahnoberfläche werden die Schallemissionen aus den Fahrgeräuschen verringert. Gleichzeitig wird die Oberflächenentwässerung des Straßenraumes verbessert, da durch die Herstellung der regelgerechten Längs- und Querneigung ein ordnungsgemäßer Abfluss gewährleistet wird. Mit den geplanten Baumpflanzungen wird der Straßenraum aufgewertet und gleichzeitig das Straßenklima verbessert. Durch Staubfilterung, Verdunstung und Sauerstoffproduktion wird die Stadtluft verbessert. Mit der Erneuerung der Straßenbeleuchtung wird die soziale Sicherheit des Straßenraumes erhöht. 2.2. Istzustand / Bauzustandsanalyse Die Hirzelstraße befindet sich in einem desolaten Zustand. Die Fahrbahn besteht aus unzähligen Flickstellen. Die Gehwege haben in ihren Belägen zahlreiche Stolperstellen und bilden eine Unfallgefahr für Fußgänger. 2.3. Folgen bei Nichtbeschlussfassung der beabsichtigen Baumaßnahmen Die Alternative bei Nichtrealisierung der Maßnahme wäre die Beibehaltung des vorhandenen Zustandes. Es wären weiterhin in Schadensfällen Maßnahmen der operativen Schadensbeseitigung zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit erforderlich, die keine dauerhaften Lösungen darstellen und einen ständig steigenden Aufwand im Ergebnishaushalt für die Straßeninstandsetzung nach sich ziehen. Die Reinvestition der Einnahmen aus den Ausgleichsbeträgen bieten eine günstige Gelegenheit für die Stadt, mit der Sanierung des genannten Abschnittes der Hirzelstraße, einen Beitrag zu einer grundhaften Erneuerung des Anliegerstraßennetzes zu leisten. 3. Beschreibung der beabsichtigten Maßnahme Die Hirzelstraße wird auf einer Länge von ca. 150 m ausgebaut. An der grundsätzlichen verkehrsrechtlichen Straßeneinstufung wird nichts geändert. Die Hirzelstraße ist weiterhin Bestandteil der Zone Tempo-30 des Gesamtgebietes. Der Radverkehr verbleibt auf der Fahrbahn. Für den ruhenden Verkehr werden klare Regelungen und Stellflächen geschaffen. Die Fahrbahn wird mit einer Breite von 6,00 m in Asphalt angelegt. Der südliche Gehweg wird auf eine Breite von ca. 2,0 m verbreitert. Der nördliche Gehweg verbleibt mit der Breite von ca. 1,85 m. Die Trennung der Fahrbahn von den Gehwegen erfolgt mit Natursteinborden mit einer Auftrittshöhe von 12 cm. An den Zufahrten wird die Auftrittshöhe auf 3 cm abgesenkt. Die vorhandenen Natursteinborde und die Gehwegbefestigungen aus Mosaikpflaster werden wiederverwendet. Fehlendes Pflaster und Bordsteine werden durch Neumaterial ergänzt. Die Befestigung der Gehwege erfolgt mit diagonal verlegten Betonplatten 25x25 cm mit Mosaikpflasterstreifen. Es erfolgt eine Anordnung von Parkstellflächen in Längsaufstellung auf der südlichen Fahrbahnseite. Zur Gestaltung des Straßenraumes wurden Baumstandorte in Abhängigkeit des Leitungsbestandes und in Abstimmung mit dem Amt für Stadtgrün und Gewässer eingeordnet. Insgesamt werden in dem Abschnitt acht Bäume (Malus trilobata) im Parkstreifen eingeordnet. Weiterhin ist die Einordnung von 6 Fahrradbügeln geplant. Für die Beleuchtung ist eine einseitige Straßenbeleuchtung auf dem nördlichen Gehweg vorgesehen. 3.1 Kinderfreundlichkeit/ Barrierefreiheit Die Sicherheit der Fußgänger wird mit durchgängigen Gehwegen gewährleistet. In den Einmündungsbereichen wird durch die Verringerung der Fahrbahnbreiten ebenfalls die Sicherheit der Fußgänger erhöht. 4. Kosten/ Finanzierungsplan Die Maßnahme wird über sanierungsbedingten Einnahmen (Ausgleichsbeträge) im Sanierungsgebiet Kleinzschocher finanziert. Hiermit wird auf die Vorlage über die Verwendung von Ausgleichsbeträgen 2018 VI-DS-05226 vom 26.02.2018 (Punkt 27 der Maßnahmeplanung) verwiesen. Straßenausbaubeiträge werden aufgrund der Lage im Sanierungsgebiet nicht erhoben. Die Gesamtkosten für den Ausbau der Hirzelstraße im Abschnitt Gießerstraße bis Dieskaustraße wurden mit der Kostenberechnung vom 01.11.2017 ermittelt und betragen 223.000 Euro. Für die Umsetzung in 2019 wird unter Berücksichtigung der Preisentwicklung für Leistungen und Materialien ein Index von 10 % berücksichtigt. Finanzhaushalt, PSPElement 7.0001626.700, Finanzkonto 785130000 Ergebnishaushalt 106400000031, Sachkonto 42711200 Summe (Straßenbeleuchtung) Baukosten entsprechend Kostenberechnung 01.11.2017 205.00,00 € 18.000,00 € 223.000,00 € Index in Höhe von 10% 20.500,00 € 1.800,00 € 22.300,00 € Baunebenkosten 12.000,00 € 0,00 € 12.000,00 € Gesamtkosten 237.500,00 € 19.800 € 257.300,00 € 5. Folgekosten Nach Abschluss der Fertigstellungs- und Entwicklungspflege entstehen die nachstehend genannten Folgekosten für die Bäume sowie die Folgekosten für einen zusätzlichen Lichtpunkt. Folgekosten pro Jahr Bezeichnung Straßenbäume (8 Stück) Beleuchtung Beleuchtung PSP-Element Kosten/Einheit und Jahr 1.100.551.001 53,32 €/ Stück ASG-HH-St. 70,00 €/ LP 1.100.541001.09 1.100.541001.09 50,00 €/ LP Beschreibung Kosten pro Jahr in Euro Unterhaltung Stromkosten Unterhaltung 426,56 € 70,00 € 50,00 € 6. Fristenplan Die Gesamtbauzeit wird mit ca. 3 Monaten geplant und ist für das 2. Halbjahr 2019 vorgesehen. Der Anlieger- und Anlieferverkehr wird gesichert. Die Baumaßnahme wird unter Vollsperrung für den Durchgangsverkehr durchgeführt. 7. Sonstiges Im Zuge der Maßnahme sind Leitungsbaumaßnahmen erforderlich. Vor der Straßenbaumaßnahme werden die Leipziger Wasserwerke ein Trinkwasserleitung im Baubereich auswechseln. Die Baumaßnahme umfasst den grundhaften Ausbau einer vorhandenen Verkehrsanlage. Die Kostentragung für Folgeleistungen an den Anlagen von Versorgungsunternehmen regelt sich auf der Grundlage von Koordinierungsverträgen. 8. Anliegerinformation Die Informationsveranstaltung der Eigentümer und Anwohner fand am 12.03.2018 in der Aula des JohannesKeppler-Gymnasiums statt. Es war eine Teilnahme von rund 100 Bewohnern zu verzeichnen. Dabei wurde vor allem der Neubau der 4-zügigen Grundschule an der Rolf-Axen-Straße sowie die geplanten Verkehrsmaßnahmen im Anliegernetz bis 2020 von der Stadtverwaltung vorgestellt. Auf Pinnwänden waren die Pläne zur Straßenraumumgestaltung der Rolf-Axen-, der Gießer- und der Baumannstraße sowie der Hirzelstraße nachzuvollziehen. Anlagen: Übersichtsplan Fotos Lageplan Baubereich Unterlage Nr.: 3, Blatt 1 Stadt Leipzig Verkehrs- und Tiefbauamt Übersichtslageplan Ausbau Hirzelstraße Planungsbüro Hanke GmbH Quelle: http://www.openstreetmap.org/ und www.creativecommons.org Geodaten © OpenStreetMap und Mitwirkende CC-BY-SA 04827 Machern, Polenzer Straße 6b Telefon 034292 / 71 35 - Fax 034292 / 7 10 36 zwischen Gießerstraße und Dieskaustraße Maßstab: ohne Geprüft: Anlage 2 - Fotodokumentation Hirzelstraße Blick in Hirzelstraße von Einmündung Gießerstraße in Richtung Dieskaustraße Blick in Richtung Gießerstraße, Beidseitige Bebauung mit 2 bis 4 geschossigen Wohngebäuden Anlage 2 - Fotodokumentation Hirzelstraße Straßenschäden, sichtbares Pflaster unter Asphaltbefestigung