Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1418044.pdf
Größe
1,3 MB
Erstellt
18.07.18, 12:00
Aktualisiert
04.09.18, 14:46
Stichworte
Inhalt der Datei
Dienstberatung des
Oberbürgermeisters
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-06107
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff:
Bau- und Finanzierungsbeschluss zur Umgestaltung Hirzelstraße zwischen Dieskauund Gießerstraße, überplanmäßige Auszahlung/ Aufwendung nach § 79 (1)
SächsGemO
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Stadtentwicklung und Bau
SBB Südwest
FA Finanzen
Zuständigkeit
Beschlussfassung
Information zur Kenntnis
Information zur Kenntnis
Information zur Kenntnis
Beschluss des Oberbürgermeisters vom 04.09.2018:
1. Die Sanierung und Umgestaltung der Hirzelstraße im Abschnitt zwischen Dieskauund Gießerstraße wird gemäß § 22 Abs. 2 Ziffer 7 der Hauptsatzung in der zurzeit
gültigen Fassung realisiert.
Die Finanzierung des Vorhabens erfolgt aus sanierungsbedingten Einnahmen des
Sanierungsgebietes Kleinzschocher (Ausgleichsbeträge).
2. Die Gesamtbaukosten einschließlich der Baunebenkosten für die Baumaßnahme
betragen 257.300,00 €.
3.
Für das Haushaltsjahr 2018 werden überplanmäßige Auszahlungen gem. § 79 (1)
Sächs. Gemeindeordnung in Höhe von insgesamt 237.500,00 € (davon 225.500,00 €
für Bauleistungen und 12.000,00 € für Baunebenkosten) im PSP-Element
Kleinzschocher (7.0001626.700) und 19.800,00 € für die Straßenbeleuchtung im
Innenauftrag SEP Kleinzschocher (1064000000031) bestätigt.
Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle Finanzierung Rücklagen/ sonstige
Verbindlichkeiten (1098500000).
4. Die nicht verbrauchten Haushaltsmittel werden im Rahmen des Jahresabschlusses
2018 als Ermächtigung aus Vorjahren nach 2019 übertragen. Die
Ermächtigungsübertragung steht unter dem Vorbehalt der Regelungen der
Haushaltssatzung 2018. Ist eine Übertragung nicht möglich, da die zur Deckung
angegebene Kostenstelle im Rahmen des Jahresabschlusses 2018 bereinigt werden
muss, sind die nicht verbrauchten Mittel im Haushaltsjahr 2019 erneut als
überplanmäßige Auszahlung gem. § 79 (1) SächsGemO im PSP-Element
Kleinzschocher (7.0001626.700) bzw. Innenauftrag SEP Kleinzschocher
(106400000031) bereitzustellen. Die Deckung erfolgt ebenso aus der Kostenstelle
Finanzierung Rücklagen / sonstige Verbindlichkeiten (1098500000).
1/4
5. Die ab dem Haushaltsjahr 2020 anfallenden Folgekosten i.H.v. 120,00 € werden
innerhalb des Budgets des Verkehrs- und Tiefbauamtes finanziert. Die ab dem
Haushaltsjahr 2023 anfallenden Folgekosten i.H.v. 426,56 € werden zunächst zur
Kenntnis genommen. Über eine zusätzliche Bereitstellung ist im Rahmen der
Haushaltsplanung 2021 ff zu entscheiden. Die Mittel werden durch das Amt für
Stadtgrün und Gewässer entsprechend angemeldet.
2/4
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
von
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
2018
2020
19.800,00
Innenauftrag
106400000031
Sachkonto 42711200
237.500,00
PSP-Element
7.0001626.700
Finanzkonto
78513000
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
2018
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
x
2020
x
nein
wenn ja,
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
2020 ff
120,00
1.100.541001.09
2023 ff
426,56
1.100.551.001
von
bis
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
x
nein
wenn ja,
x
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
3/4
Sachverhalt/Zusammenfassung:
Im Rahmen der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme Kleinzschocher ist der Ausbau der
Hirzelstraße aus den Einnahmen der freiwillig abgelösten Ausgleichsbeträge in 2019
vorgesehen. Die Maßnahme kann aufgrund verschiedener weitere Straßenbaumaßnahmen
im Umfeld (Gießerstraße, Rolf-Axen-Straße etc.) und des Neubaus der einer 4-zügigen
Grundschule an der Baumannstraße erst in 2019 bautechnisch realisiert, die Vorbereitung
der Vergabe soll aber bereits bis Jahresende 2018 durchgeführt werden.
Die grundhafte Neugestaltung der Hirzelstraße im Abschnitt Dieskau- bis Gießerstraße dient
der Mängelbeseitigung des schlechten Straßenzustandes und ist ein wichtiger Beitrag zur
Abrundung der Sanierungsziele im Sanierungsgebiet Kleinzschocher.
Anlagen:
Übersichtsplan
Fotos
Lageplan
4/4
Begründung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss der Hirzelstraße zwischen Gießer- und
Dieskaustraße
1. Grundlagen
1.1. Ziel- und Entwicklungskonzeption
Bei der Hirzelstraße handelt es sich um eine Anliegerstraße im Leipziger Westen mit Lage im
Sanierungsgebiet Kleinzschocher. Die Hirzelstraße ist Bestandteil des Nebenstraßennetzes der
Stadt Leipzig. Mit der Anbindung an die Gießerstraße und an die Dieskaustraße wird sie mit dem
Hauptstraßennetz verbunden. Die Maßnahme umfasst den Ausbau zwischen der Gießerstraße und
der Dieskaustraße. Die Gießerstraße wird von 2018 bis Anfang 2019 mit Mitteln aus dem
Programm Stadtumbau Leipziger Westen finanziert. Der Ausbau der Hirzelstraße schließt an das
Ausbauende Gießerstraße an. Die Finanzierung erfolgt aus Einnahmen von freiwillig abgelösten
Ausgleichsbeträgen des Sanierungsgebietes Kleinzschocher.
Der Ausbau der Hirzelstraße zwischen Dieskau- und Gießerstraße dient vorrangig der Erschließung
der angrenzenden Wohngebäude. Die Quartierstraße wird durch eine geschlossene, dichte, meist
gründer-zeitliche, Bebauung charakterisiert. Als besondere Nutzungsansprüche werden
Fußgängerlängsverkehr und Parken hervorgehoben. Für den Radverkehr besitzt die Hirzelstraße
eine untergeordnete Bedeutung. Verkehrsrechtlich ist die Hirzelstraße in eine „Zone 30“
eingeordnet.
Die Sanierung der Anliegerstraßen ist ein wichtiges Sanierungsziel und Voraussetzung für die
Entlassung des Sanierungsgebietes im Jahr 2020. Die Einnahmen aus den freiwillig abgelösten
Ausgleichsbeträgen können hier für eine Reinvestition in das Sanierungsgebiet Kleinzschocher
genutzt werden, ohne den städtischen Haushalt zu belasten. Vor Aufhebung der vollständigen
Sanierungssatzung Kleinzschocher wird angestrebt durch Aufhebung des 1. Teilgebietes entlang
des Kantatenweges die freiwillig abgelösten Einnahmen aus Ausgleichsbeträgen in die
verbleibenden Teilgebiete des Sanierungsgebietes zu reinvestieren und diese nicht einfach an Bund
und Land zurückzugeben.
1.2.
Weitere Beschlüsse
- Vorlage VI-DS-05226 Verwendung von sanierungsbedingten Ausgleichsbeträgen gemäß § 154
BauGB in 2017, bestätigt in DB OBM am 26.02.2018
- Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Kleinzschocher“ vom 14.09.1994,
ortsüblich bekanntgemacht am 01.04.1995, erneut beschlossen am 19.06.2013 und ortsüblich
bekannt gemacht am 29.06.2013
- Beschluss über die Teilaufhebung der Sanierungssatzung Kleinzschocher, Vorlage VI-DS-05718
(zur Zeit im Verfahren)
2. Begründete Zielstellung der Maßnahme
2.1.
Ableitung des Investitionsbedarfes
Mit der Straßenraumneugestaltung sollen Funktionsschwächen abgebaut und eine weitgehende
Aufwertung und nachhaltige Verbesserung des öffentlichen Raumes hergestellt werden.
Durch die Umgestaltung der Hirzelstraße werden mit Herstellung einer ebenen Fahrbahn- und
Gehweg-oberfläche die Nutzungsfreundlichkeit und die Verkehrssicherheit erhöht. Durch die klare
Neuordnung der Parkstellflächen werden die Nutzungsbereiche für die Nutzer klar geregelt und
gegenseitige Beeinträchtigungen vermindert. Durch die Herstellung einer regelgerechten
Fahrbahnoberfläche werden die Schallemissionen aus den Fahrgeräuschen verringert. Gleichzeitig
wird die Oberflächenentwässerung des Straßenraumes verbessert, da durch die Herstellung der
regelgerechten Längs- und Querneigung ein ordnungsgemäßer Abfluss gewährleistet wird. Mit den
geplanten Baumpflanzungen wird der Straßenraum aufgewertet und gleichzeitig das Straßenklima
verbessert. Durch Staubfilterung, Verdunstung und Sauerstoffproduktion wird die Stadtluft
verbessert. Mit der Erneuerung der Straßenbeleuchtung wird die soziale Sicherheit des
Straßenraumes erhöht.
2.2. Istzustand / Bauzustandsanalyse
Die Hirzelstraße befindet sich in einem desolaten Zustand. Die Fahrbahn besteht aus unzähligen
Flickstellen. Die Gehwege haben in ihren Belägen zahlreiche Stolperstellen und bilden eine
Unfallgefahr für Fußgänger.
2.3. Folgen bei Nichtbeschlussfassung der beabsichtigen Baumaßnahmen
Die Alternative bei Nichtrealisierung der Maßnahme wäre die Beibehaltung des vorhandenen
Zustandes. Es wären weiterhin in Schadensfällen Maßnahmen der operativen Schadensbeseitigung
zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit erforderlich, die keine dauerhaften Lösungen darstellen
und einen ständig steigenden Aufwand im Ergebnishaushalt für die Straßeninstandsetzung nach
sich ziehen.
Die Reinvestition der Einnahmen aus den Ausgleichsbeträgen bieten eine günstige Gelegenheit für
die Stadt, mit der Sanierung des genannten Abschnittes der Hirzelstraße, einen Beitrag zu einer
grundhaften Erneuerung des Anliegerstraßennetzes zu leisten.
3. Beschreibung der beabsichtigten Maßnahme
Die Hirzelstraße wird auf einer Länge von ca. 150 m ausgebaut. An der grundsätzlichen
verkehrsrechtlichen Straßeneinstufung wird nichts geändert. Die Hirzelstraße ist weiterhin Bestandteil
der Zone Tempo-30 des Gesamtgebietes. Der Radverkehr verbleibt auf der Fahrbahn. Für den ruhenden
Verkehr werden klare Regelungen und Stellflächen geschaffen. Die Fahrbahn wird mit einer Breite von
6,00 m in Asphalt angelegt. Der südliche Gehweg wird auf eine Breite von ca. 2,0 m verbreitert. Der
nördliche Gehweg verbleibt mit der Breite von ca. 1,85 m. Die Trennung der Fahrbahn von den
Gehwegen erfolgt mit Natursteinborden mit einer Auftrittshöhe von 12 cm. An den Zufahrten wird die
Auftrittshöhe auf 3 cm abgesenkt. Die vorhandenen Natursteinborde und die Gehwegbefestigungen aus
Mosaikpflaster werden wiederverwendet. Fehlendes Pflaster und Bordsteine werden durch Neumaterial
ergänzt. Die Befestigung der Gehwege erfolgt mit diagonal verlegten Betonplatten 25x25 cm mit
Mosaikpflasterstreifen. Es erfolgt eine Anordnung von Parkstellflächen in Längsaufstellung auf der
südlichen Fahrbahnseite. Zur Gestaltung des Straßenraumes wurden Baumstandorte in Abhängigkeit
des Leitungsbestandes und in Abstimmung mit dem Amt für Stadtgrün und Gewässer eingeordnet.
Insgesamt werden in dem Abschnitt acht Bäume (Malus trilobata) im Parkstreifen eingeordnet.
Weiterhin ist die Einordnung von 6 Fahrradbügeln geplant.
Für die Beleuchtung ist eine einseitige Straßenbeleuchtung auf dem nördlichen Gehweg vorgesehen.
3.1 Kinderfreundlichkeit/ Barrierefreiheit
Die Sicherheit der Fußgänger wird mit durchgängigen Gehwegen gewährleistet. In den
Einmündungsbereichen wird durch die Verringerung der Fahrbahnbreiten ebenfalls die Sicherheit der
Fußgänger erhöht.
4. Kosten/ Finanzierungsplan
Die Maßnahme wird über sanierungsbedingten Einnahmen (Ausgleichsbeträge) im Sanierungsgebiet
Kleinzschocher finanziert. Hiermit wird auf die Vorlage über die Verwendung von Ausgleichsbeträgen 2018 VI-DS-05226 vom 26.02.2018 (Punkt 27 der Maßnahmeplanung) verwiesen. Straßenausbaubeiträge werden
aufgrund der Lage im Sanierungsgebiet nicht erhoben.
Die Gesamtkosten für den Ausbau der Hirzelstraße im Abschnitt Gießerstraße bis Dieskaustraße wurden mit
der Kostenberechnung vom 01.11.2017 ermittelt und betragen 223.000 Euro. Für die Umsetzung in 2019
wird unter Berücksichtigung der Preisentwicklung für Leistungen und Materialien ein Index von 10 %
berücksichtigt.
Finanzhaushalt, PSPElement 7.0001626.700,
Finanzkonto 785130000
Ergebnishaushalt
106400000031, Sachkonto
42711200
Summe
(Straßenbeleuchtung)
Baukosten entsprechend
Kostenberechnung
01.11.2017
205.00,00 €
18.000,00 €
223.000,00 €
Index in Höhe von 10%
20.500,00 €
1.800,00 €
22.300,00 €
Baunebenkosten
12.000,00 €
0,00 €
12.000,00 €
Gesamtkosten
237.500,00 €
19.800 €
257.300,00 €
5. Folgekosten
Nach Abschluss der Fertigstellungs- und Entwicklungspflege entstehen die nachstehend genannten
Folgekosten für die Bäume sowie die Folgekosten für einen zusätzlichen Lichtpunkt.
Folgekosten pro Jahr
Bezeichnung
Straßenbäume (8 Stück)
Beleuchtung
Beleuchtung
PSP-Element
Kosten/Einheit und
Jahr
1.100.551.001 53,32 €/ Stück
ASG-HH-St. 70,00 €/ LP
1.100.541001.09
1.100.541001.09 50,00 €/ LP
Beschreibung
Kosten pro Jahr
in Euro
Unterhaltung
Stromkosten
Unterhaltung
426,56 €
70,00 €
50,00 €
6. Fristenplan
Die Gesamtbauzeit wird mit ca. 3 Monaten geplant und ist für das 2. Halbjahr 2019 vorgesehen.
Der Anlieger- und Anlieferverkehr wird gesichert.
Die Baumaßnahme wird unter Vollsperrung für den Durchgangsverkehr durchgeführt.
7. Sonstiges
Im Zuge der Maßnahme sind Leitungsbaumaßnahmen erforderlich. Vor der Straßenbaumaßnahme werden
die Leipziger Wasserwerke ein Trinkwasserleitung im Baubereich auswechseln.
Die Baumaßnahme umfasst den grundhaften Ausbau einer vorhandenen Verkehrsanlage. Die
Kostentragung für Folgeleistungen an den Anlagen von Versorgungsunternehmen regelt sich auf der
Grundlage von Koordinierungsverträgen.
8. Anliegerinformation
Die Informationsveranstaltung der Eigentümer und Anwohner fand am 12.03.2018 in der Aula des JohannesKeppler-Gymnasiums statt. Es war eine Teilnahme von rund 100 Bewohnern zu verzeichnen. Dabei wurde
vor allem der Neubau der 4-zügigen Grundschule an der Rolf-Axen-Straße sowie die geplanten
Verkehrsmaßnahmen im Anliegernetz bis 2020 von der Stadtverwaltung vorgestellt. Auf Pinnwänden waren
die Pläne zur Straßenraumumgestaltung der Rolf-Axen-, der Gießer- und der Baumannstraße sowie der
Hirzelstraße nachzuvollziehen.
Anlagen:
Übersichtsplan
Fotos
Lageplan
Baubereich
Unterlage Nr.: 3, Blatt 1
Stadt Leipzig
Verkehrs- und Tiefbauamt
Übersichtslageplan
Ausbau Hirzelstraße
Planungsbüro Hanke GmbH
Quelle: http://www.openstreetmap.org/ und www.creativecommons.org
Geodaten © OpenStreetMap und Mitwirkende CC-BY-SA
04827 Machern, Polenzer Straße 6b
Telefon 034292 / 71 35 - Fax 034292 / 7 10 36
zwischen Gießerstraße und Dieskaustraße
Maßstab: ohne
Geprüft:
Anlage 2 - Fotodokumentation Hirzelstraße
Blick in Hirzelstraße von Einmündung Gießerstraße in Richtung Dieskaustraße
Blick in Richtung Gießerstraße,
Beidseitige Bebauung mit 2 bis 4 geschossigen Wohngebäuden
Anlage 2 - Fotodokumentation Hirzelstraße
Straßenschäden, sichtbares Pflaster unter Asphaltbefestigung