Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1410735.pdf
Größe
168 kB
Erstellt
14.06.18, 12:00
Aktualisiert
20.10.18, 10:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-06016
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Finanzen
Betreff:
Übertragung von Ansätzen für Aufwendungen und Auszahlungen im
Ergebnishaushalt aus 2017 nach 2018
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Finanzen
Ratsversammlung
24.10.2018
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
Die Übertragung der in der Anlage ausgewiesenen Ansätze für Aufwendungen und
Auszahlungen im Ergebnishaushalt in Gesamthöhe von 2.085.652,40 EUR wird bestätigt.
1/3
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
2.085.652,40
EUR
2018
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
2/3
Sachverhalt:
Gemäß § 6 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 werden die Ansätze für
Aufwendungen und Auszahlungen von Budgets im Ergebnishaushalt 2017 für übertragbar
erklärt, sofern das geplante Gesamtergebnis sowie die Liquidität 2017 nicht gefährdet sind.
Eine Übertragung erfolgt nur auf Antrag der jeweiligen Budgetverantwortlichen bei
managementbedingten Einsparungen. Die Ratsversammlung entscheidet, ob und in welcher
Höhe Budgets nach 2018 übertragen werden.
Im Weiteren siehe Anlage Begründungstext
Anlagen:
Begründungstext
Übersicht zur empfohlenen Übertragung von Ansätzen im Ergebnishaushalt
3/3
Begründung zur Vorlage
1
Grundlagen der Übertragbarkeit
Die Übertragung wird in § 21 SächsKomHVO wie folgt geregelt:
(2) Ansätze für Aufwendungen und Auszahlungen eines Budgets können ganz oder teilweise
für übertragbar erklärt werden. Sie bleiben zwei Jahre nach Schluss des Haushaltsjahres
verfügbar; bei Baumaßnahmen bleiben sie bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung, längstens
jedoch zwei Jahre nach Schluss des Haushaltsjahres, in dem die Baumaßnahme in ihren
wesentlichen Teilen abgeschlossen wurde, verfügbar. Ansätze für Maßnahmen im Rahmen
der laufenden Verwaltungstätigkeit, die für die Auszahlung von Sicherheitseinbehalten und
von Honoraren für Grundleistungen von Architekten und Ingenieuren in Folgejahre
übertragen werden, bleiben längstens fünf Jahre nach Schluss des Haushaltsjahres, in dem
die Maßnahme in ihren wesentlichen Teilen abgeschlossen wurde, verfügbar.
(3) Sind Erträge oder Einzahlungen auf Grund rechtlicher Verpflichtungen zweckgebunden,
bleiben die Ermächtigungen zur Leistung der entsprechenden Aufwendungen bis zur
Erfüllung des Zwecks und die Ermächtigungen zur Leistung der entsprechenden
Auszahlungen bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung verfügbar.
(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten entsprechend für überplanmäßige und außerplanmäßige
Aufwendungen und Auszahlungen, wenn sie bis zum Ende des Haushaltsjahres in Anspruch
genommen, jedoch noch nicht geleistet worden sind.
Danach ist im Sinne einer kontinuierlichen Aufgabenerfüllung durch die Stadt Leipzig eine
Übertragung rechtlich möglich. Die Verfügbarkeit der Ansätze besteht jedoch nicht kraft
Gesetzes, sondern setzt eine entsprechende Entscheidung voraus.
Die Ermächtigungsgrundlage für eine Übertragung vom Haushaltsjahr 2017 nach 2018 bildet
§ 6 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017, die in der Ratsversammlung am
01.02.2017 beschlossen wurde, wie folgt:
Die Ansätze für Aufwendungen und Auszahlungen von Budgets im Ergebnishaushalt 2017
werden für übertragbar erklärt, sofern das geplante Gesamtergebnis sowie die Liquidität
2017 nicht gefährdet sind. Eine Übertragung erfolgt nur auf Antrag der jeweiligen
Budgetverantwortlichen bei managementbedingten Einsparungen. Die Ratsversammlung
entscheidet, ob und in welcher Höhe Budgets nach 2018 übertragen werden.
2
Gesamtergebnis zum 31.12.2017 und Liquidität
Der Ergebnishaushalt des Haushaltsjahres 2017 wurde mit einem Defizit von rund 38,2 Mio.
€ geplant. Ausweislich des Finanzberichtes zum 31.12.2017 (VI-Ifo-05736) wird aktuell
eingeschätzt, dass sich das geplante Defizit um 95,4 Mio. € auf ein voraussichtliches
Gesamtergebnis von 57,2 Mio. € (Überschuss) verbessern wird.
Auch die nicht verbrauchten Ansätze entlasten das Haushaltsjahr 2017 und tragen zu einem
positiven Rechnungsergebnis 2017 bei.
Die Übertragungen aus dem Haushaltsjahr 2017 erhöhen den entsprechenden
Haushaltsansatz des Haushaltsjahres 2018. Es handelt sich mithin um Vorbelastungen
künftiger
Haushaltsjahre.
Hieraus
resultieren
Vermerkpflichten
unter
der
Vermögensrechnung und Angabepflichten im Anhang zum Jahresabschluss 2017.
Mithin stehen einer Übertragung keine Hinderungsgründe entgegen.
1
3
Übertragung
Grundsätzlich war die Beantragung zur Übertragung für Ansätze möglich, wenn diesen
zweckgebundene Erträge gegenüberstanden. Alle darüber hinaus zur Übertragung
beantragten Ansätze wurden mit Ausnahme von begründeten Einzelfällen seitens der
Stadtkämmerei abgelehnt.
Zu übertragende Ansätze gesamt:
2.085.652,40 €
Der Einzelnachweis nebst Begründungen ist der Anlage zu entnehmen.
Anlage
Übersicht zur empfohlenen Übertragung von Ansätzen im Ergebnishaushalt
2
Seite 1
Übertragung von Ansätzen im Ergebnishaushalt
in EUR
Budgeteinheit
Kostenart
Kostenart
Beschreibung
PSP-Element/
Innenauftrag
Bezeichnung PSPElement/
Innenauftrag
Budget gesamt
(bezogen auf
Budgeteinheit)
Verfügt
(Inanspruchnahme im
HHJ 2017)
mögliche Übertragung
ins Folgejahr 2018
durch Fachamt
beantragte
Übertragung ins
Folgejahr 2018
Begründung Fachamt
Vorschlag zur
Übertragung
Ablehnung
Begründung der Ablehnung
Hauptamt
10_DV
4423 1000
DV zentral
1.100.11.1.6.06
IT-Koordination
Summe Budget 10_DV
1.733.471,77
1.661.204,84
72.266,93
12.828.871,37
12.408.968,94
419.902,43
10_111_ZW
4431 2000
Sachverständigen1.100.11.1.2.01.01
und
Gutachteraufwendungen
Organisationsangelegenheiten
181.550,00
58.232,48
123.317,52
10_111_ZW
4221 1000
Unterhaltung
Infrastruktur
1.100.11.1.6.06
IT-Koordination
138.000,00
44.403,92
93.596,08
10_111_ZW
4423 2000
Datenverarbeitung
dezentral
1.100.11.1.6.06
IT-Koordination
1.197.376,97
935.797,30
261.579,67
10_111_ZW
4423 2000
Summe Budget 10_111_ZW
DV dezentral
1.100.11.1.6.06
IT-Koordination
1.197.376,97
935.797,30
261.579,67
2.835.760,80
2.328.210,23
507.550,57
Im Sonderbudget 10_DV wurden im Haushaltsjahr im
Stundenkontingent 3.000 Stunden (280.000 €) weniger als
geplant abgerechnet. Die Eckwertplanung 2018 im
Sonderbudget 10_DV erfolgte mit der Preisinformation 2017.
Eine Preiserhöhung in 2018 wurde in der Planung für 2018
nicht berücksichtigt. Auf Grund der aktuellen Preise der Lecos
200.000,00 GmbH für 2018 ergeben sich in 2018 für das Mengengerüst
und im Stundenkontingent Mehraufwendungen i.H. von
200.000 €. Es wird davon ausgegangen, dass die Mittel für das
im Betriebsleistungsvertrag vereinbarte Stundenkontingent in
2018 in vollem Umfang benötigt werden und nicht zur
Deckung der Mehraufwendungen aus der Preisanpassung
2018 zur Verfügung stehen.
200.000,00
Der extern beauftragte Organisationsentwicklungsprozess
(geplant 100.000 €) zur Reorganisation der Aufgabenbereiche
Stadtplanung, Stadtentwicklung, Wohnungsbau und
Stadterneuerung, wurde mit einer Voruntersuchung in 2017
vorbereitet. Der sich daran anschließende
Organisationsentwicklungsprozess sollte noch in 2017
73.000,00
beginnen. Aufgrund noch nicht abgeschlossener
Abstimmungen auf höchster Verwaltungsebene, konnte der
Organisationsentwicklungsprozess noch nicht beauftragt und
begonnen werden. Insofern wird eine Übertragung der für
2017 geplanten Mittel in Höhe der verbleibenden 73 T€
beantragt.
93.000 T€ werden für die Datennetzanbindung (Telefon +
EDV) des neuen Stadtarchivs benötigt. Das Stadtarchiv soll
93.000,00 mit einer Festverbindung (via Glasfaser) als Primäranbindung
und einer Richtfunkanbindung als Backup an das städtische
Datennetzwerk angebunden werden. Eine alternative
Anbindung über eine Mietleitung kommt aufgrund der langen
Nutzungsdauer und der damit verbundenen höheren Kosten
61.000,00 nicht in Frage. 61.000 € sind für die Ausstattung des neuen
Stadtarchivs mit WLAN und DECT notwendig.
Im Haushaltsplan wurden für die Digitalisierung der Verwaltung
für das Jahr 2017 Haushaltsmittel i.H.v. 300.000 € und für das
Haushaltsjahr 2018 i.H.v. 500.000 € genehmigt Im Jahr 2017
wurde begonnen, erste Voraussetzungen für eine zentrale
Steuerung der Digitalisierung der Verwaltung zu schaffen. Es
wurde im ersten Schritt eine Geschäftsstelle gebildet (von der
Bestätigung der Vorlage „Steuerung der Digitalisierung der
Verwaltung“ ausgehend). Die Legitimation für die Etablierung
der Steuerungsstruktur durch den Oberbürgermeister steht
noch aus. Dennoch wurden die für 2017 avisierten
Digitalisierungsprojekte wie die Konzeption eines Bürger150.000,00
/Unternehmensportals/-kontos, die Konzeption und Etablierung
eines Antragsmanagements sowie die Pilotierung der eAkte
(inkl. Scanleistung) in Angriff genommen. In diesem
Zusammenhang zeigt sich, dass sich die verschiedenen
Planungsprozesse teilweise nicht konform verhalten. Es sind
2017 vorrangig Aufwände für Konzeption, Projektleitung,
Beratung, Infrastruktur entstanden. Für die Umsetzung und
Fortsetzung der in 2017 geplanten (und nur zum Teil
begonnenen) Maßnahmen werden in 2017 noch nicht
verausgabte Mittel i.H.v. 150.000 € zwingend im Haushaltsjahr
2018 benötigt.
377.000,00
200.000,00
0,00
200.000,00
0,00
65.000,00
Mit Vorlage VI-DS-05646 wurde
beschlossen, dass 8.000 € in 2017 zu
8.000,00 sperren sind. Diese Mittel sollen in
2018 unterjährig bereitgestellt
werden.
93.000,00
0,00
61.000,00
0,00
150.000,00
0,00
369.000,00
8.000,00
Seite 2
Übertragung von Ansätzen im Ergebnishaushalt
in EUR
Budgeteinheit
Kostenart
Kostenart
Beschreibung
Budget gesamt
(bezogen auf
Budgeteinheit)
Verfügt
(Inanspruchnahme im
HHJ 2017)
PSP-Element/
Innenauftrag
Bezeichnung PSPElement/
Innenauftrag
1.100.12.1.1.01
statistische
Angelegenheiten
10.000,00
16.546,27
-6.546,27
1.100.12.1.1.01
statistische
Angelegenheiten
11.400,00
11.483,27
-83,27
800.000,00
595.533,88
204.466,12
mögliche Übertragung
ins Folgejahr 2018
durch Fachamt
beantragte
Übertragung ins
Folgejahr 2018
Begründung Fachamt
Vorschlag zur
Übertragung
Ablehnung
Begründung der Ablehnung
Amt für Statistik und Wahlen
Porto und
Transportkosten
12_121_ZW
44310100
12_121_ZW
Bücher, Zeitschr.,
44310700 Drucksachen,
Bürobedarf (dezentral)
Summe Budget 12_121_ZW
Für 2017 geplante Leistung konnte erst in 2018 erbracht
werden, Porto, Falz - u. Verpackungsdienstleistungen
10.460,00 Erinnerungsschreiben (Auftragsvergabe bereits in 2017,
Leistungen teilw. In 2017 erbracht) Rg. in Januar/Februar 2018
bezahlt
für 2017 geplante Leistung konnte erst in 2018 erbracht
werden, Porto, Falz - u. Verpackungsdienstleistungen
990,00 Erinnerungsschreiben (Auftragsvergabe bereits in 2017,
Leistungen teilw. In 2017 erbracht) Rg. in Januar/Februar 2018
bezahlt.
11.450,00
10.460,00
0,00
990,00
0,00
11.450,00
0,00
0,00
1.800,00
0,00
1.800,00
Referat für Migration und Integration
18_111_ZW
4271 9270
KR Aufwendungen
sonstige Projekte
1.100.11.1.2.04.02
Förderung der
Integration von
Migranten
Summe Budget 18_111_ZW
4.800,00
3.000,00
1.800,00
4.800,00
3.000,00
1.800,00
Die Mittel wurden für die Fortschreibung des Gesamtkonzepts
zur Integration (vgl. RBV-1458/12) in den Haushalt 2017
eingestellt, konnten jedoch aufgrund eines mehrmonatigen
Amtshilfeeinsatzes unseres Referates (auf Weisung des BM
1.800,00
für Allgemeine Verwaltung) im Jahr 2017 nicht vollständig
verwendet werden. Daher müssen die Mittel übertragen
werden, um die Fortschreibung im Jahr 2018 abschließen zu
können.
1.800,00
Es stehen keine zweckgebundenen
Erträge gegenüber.
Branddirektion
44312000
37_126_1ZW
Sachverständigen- und
1.100.12.6.0.01
Gutachteraufwendungen
Vorbeugender
Brandschutz
Summe Budget 37_126_1ZW
44312000
37_126_2ZW
Sachverständigen- und
1.100.12.6.0.02
Gutachteraufwendungen
Abwehrender
Brandschutz u.. Fw.Leitstelle
Sachverständigen- und
1.100.28.2.0.01
Gutachteraufwendungen
Katastrophenschutz
Summe Budget 37_126_2ZW
44312000
37_128_ZW
Summe Budget 37_128_ZW
37_UH
42111000
Summe Budget 37_UH
Unterhaltung der
Grundstücke / baulichen 1.100.12.6.0.02
Anlagen
5.000,00
0,00
5.000,00
808.700,00
754.446,98
54.253,02
20.500,00
6.253,45
14.246,55
2.755.350,00
2.360.107,89
395.242,11
4.000,00
0,00
4.000,00
67.550,00
48.270,79
19.279,21
Abwehrender
Brandschutz u.. Fw.Leitstelle
744.800,00
686.587,16
58.212,84
5.000,00 Die letzte optionale Verlängerung mittels
Eränzungsvereinbarung zum Konzessionärsvertrag mit der
Firma BOSCH über das Aufschalten von Brandmeldeanlagen
läuft Ende 2018 aus und e bedarf einer Ausschreibung dieser
14.246,55
„neuen“ Konzession. Dazu ist technischer Sachverstand
notwendig, der weder in der Branddirektion noch bei anderen
14.246,55 Ämtern vorhanden ist und daher für das Vergabeverfahren
4.000,00 „eingekauft“ werden muss.
5.000,00
4.000,00
Die baulichen Zustände in den Feuerwehrgerätehäusern aller
Ortswehren der Freiwilligen Feuerwehr und in zahlreichen
Wachen der Berufsfeuerwehr, einschließlich ihrer
dazugehörigen Außenanlagen macht die Übertragung nach
2018 erforderlich. Es konnten nicht alle avisierten
69.712,84 Instandhaltungsmaßnahmen in 2017 umgesetzt werden und
um die dringend benötigten Mittel nicht „verfallen“ zu lassen, ist
dieser Ermächtigungsübertrag dringend erforderlich. Es
werden Rückstellungen für insgesamt 7 unterlassene
Instandhaltungsmaßnahmen im Gesamtumfang von 62.500 €
beantragt.
69.712,84
0,00
5.000,00
0,00
5.000,00
0,00
14.246,55
0,00
14.246,55
0,00
4.000,00
0,00
4.000,00
Es stehen keine zweckgebundenen
Erträge gegenüber.
0,00
Bei der Bildung von Rückstellungen
für unterlassene
69.712,84 Instandhaltungsmaßnahmen ist ein
Ermächtigungsübertrag nicht
erforderlich.
0,00
69.712,84
Seite 3
Übertragung von Ansätzen im Ergebnishaushalt
in EUR
Budgeteinheit
Kostenart
Kostenart
Beschreibung
PSP-Element/
Innenauftrag
Bezeichnung PSPElement/
Innenauftrag
Budget gesamt
(bezogen auf
Budgeteinheit)
Verfügt
(Inanspruchnahme im
HHJ 2017)
mögliche Übertragung
ins Folgejahr 2018
durch Fachamt
beantragte
Übertragung ins
Folgejahr 2018
Begründung Fachamt
Vorschlag zur
Übertragung
Ablehnung
Begründung der Ablehnung
Kulturamt
41_252_1ZW
42552000
UH Geräte,
Ausstattungen
1.100.25.2.0.02.01
Dauerausstellungen
150.477,68
50.687,40
99.790,28
41_252_1ZW
42719250
KR Aufwendungen f.
Veranstaltungen
1.100.25.2.0.01.02.01
Dauerausstellungen
84.609,45
77.100,00
7.509,45
2.312.315,72
2.161.148,00
151.167,72
Summe Budget 41_252_1ZW
41_281_ZW
41_281_ZW
44319200
42711200
sonst. Geschäftsaufw.
dez.
1.100.28.1.0.01.09
Besondere Verwaltungs1.100.28.1.0.01.02.02
und Betriebsaufw.
Kino der Jugend
Leipziger
Museumsnacht
Summe Budget 41_281_ZW
50.000,00
4.950,00
45.050,00
153.755,04
152.781,48
973,56
1.766.071,33
1.681.751,95
84.319,38
Mittel sind als Eigenmittel vorgesehen für die Fertigstellung der
2017 begonnenen Maßnahme Sanierung der
Innenbeleuchtung mit LED. Die Maßnahme dient der
68.882,50 Einsparung von Energie und somit dem Umweltschutz. Sie
wird vom Bundesministerium für Umwelt gefördert und konnte
2017 wegen Probleme bei der Ausschreibung nicht vollendet
werden.
Betr. die 1x jährl. stattfindende Grassimesse, Mittel sind mit
50.000 € im HHPlan veranschlagt, dazu kommen 29.805,29 €
aus Sponsoring und Teilnehmergebühren und 4.804,16 € aus
7.509,45 2016. Diese Mittel sind zweckgebunden für diese
Veranstaltung zu verwenden. Die zu übertragenden Mittel
dienen nun der Vorbereitung der Folgeveranstaltung
Grassimesse 2018.
76.391,95
Im Rahmen der Planung 2017/2018 wurden mit Antrag A
0002/17/18 jeweils 50.000 € für die Konzepterarbeitung Kino
45.050,00 der Jugend als Kulturzentrum des Leipziger Ostens bestätigt.
Die Mittel sind zweckgebunden für die Maßnahme
einzusetzen.
Das PSP E. Museumsnacht dient als Projektportal. Die Erträge
und Aufwendungen koreepondieren. Die unechte
Deckungsfähigkeit ist im HH-Plan verankert.
Die Stadt Leipzig ist allen beteiligten Einrichtungen zur
973,56 Rechenschaft über den Mitteleinsatz verpflichtet. Restbeträge
werden gleichmäßig aufgeteilt und ausgezahlt. Sollten zum
Jahresende die Ausz. Noch nicht vollständig erfolgt sein, sind
die Mittel zweckentspr. im Folgejahr auszureichen bzw. zu
verwenden.
46.023,56
68.882,50
0,00
7.509,45
0,00
76.391,95
0,00
45.038,99
11,01
973,56
0,00
46.012,55
11,01
Es stehen nur noch 45.038,99 € zur
Verfügung
Kulturamt (ehemals Museum der bildenden Künste)
43_252_ZW NEU:
41_252_4ZW
42419210
Sonderreinigung
PSP alt: 1100252004
neu Ist. 9012017401
43_252_ZW NEU:
41_252_4ZW
42719900
Sonst. Verw.- und
Betriebsaufwand
Innenauftrag alt:
104304020236
Innenauftrag neu:
104130020236
43_252_ZW NEU:
41_252_4ZW
42719900
Sonst. Verw.- und
Betriebsaufwand
43_252_ZW NEU:
41_252_4ZW
42112000
Technischer
Gebäudeunterhalt
Summe Budget 43_252_ZW (alt)
MdbK Neubau
Innenauftrag alt:
104304020236
Innenauftrag neu:
104130020236
KSt. 9012017401;
PSP 1100252005
23.300,65
Sonderreinigung war 2017 beauftragt, konnte aufgrund des
hohen Aufwands nicht mehr durchgeführt werden, obwohl die
Mittel in 2017 zur Verfügung gestellt wurden und die
vertragliche Verpflichtung bestand.
0,00
23.300,65
36.001,97
Zweckbindungsvermerk Drittmittel Kulturstiftung des Bundes,
Projektmittel Dispacements (Mona Hatoum und Ayshe
Erkmen), Rechnungslegung erst in 2018, Fördermittel und
Eigenmittel standen im HH-Jahr 2017 dafür zur Verfügung
36.001,97
0,00
0,00
15.132,87
Keine Übertragung der Mittel, da
Rückstellungen gebildet werden.
0,00
98.000,00
Keine Übertragung der Mittel, da
Rückstellungen gebildet werden.
36.001,97
136.433,52
15.132,87 Rückstellung für Katalogdruck Hatoum Erkmen beantragt
98.000,00
3.364.227,50
3.191.792,01
172.435,49
172.435,49
Rückstellung für unterlassene Instandhaltungsmaßnahmen
beantragt
Es stehen keine zweckgebundenen
Erträge gegenüber.
Seite 4
Übertragung von Ansätzen im Ergebnishaushalt
in EUR
Budgeteinheit
Kostenart
Kostenart
Beschreibung
PSP-Element/
Innenauftrag
Bezeichnung PSPElement/
Innenauftrag
1.100.21.1.1.01.98
Grundschulen –
Schulbudget
Budget gesamt
(bezogen auf
Budgeteinheit)
Verfügt
(Inanspruchnahme im
HHJ 2017)
mögliche Übertragung
ins Folgejahr 2018
durch Fachamt
beantragte
Übertragung ins
Folgejahr 2018
Begründung Fachamt
Vorschlag zur
Übertragung
Ablehnung
Begründung der Ablehnung
Amt für Jugend, Familie und Bildung
51_2111_ZW
4275 1000
Lernmittel, Schulbücher
Summe Budget 51_2111_ZW
51_2151_ZW
4275 1000
Lernmittel, Schulbücher
1.100.21.5.1.01.98
Oberschulen –
Schulbudget
Summe Budget 51_2151_ZW
51_2153_ZW
4275 1000
Lernmittel, Schulbücher
1.100.21.5.3.01.98
Abendoberschulen –
Schulbudget
Lernmittel, Schulbücher
1.100.21.5.4.01.98
Gemeinschaftsschul
en – Schulbudget
Summe Budget 51_2153_ZW
51_2154_ZW
4275 1000
Summe Budget 51_2154_ZW
51_2171_ZW
4275 1000
Lernmittel, Schulbücher
1.100.21.7.1.01.98
Gymnasien/Kolleg –
Schulbudget
Summe Budget 51_2171_ZW
51_2173_ZW
4275 1000
Lernmittel, Schulbücher
1.100.21.7.3.01.98
Abendgymnasien –
Schulbudget
Lernmittel, Schulbücher
1.100.22.1.1.01.98
Blinde und
SehbehinderteSchulbudget
Summe Budget 51_2173_ZW
51_2211_ZW
4275 1000
Summe Budget 51_2211_ZW
51_2213_ZW
4275 1000
Lernmittel, Schulbücher
1.100.22.1.3.01.98
geistig BehinderteSchulbudget
Summe Budget 51_2213_ZW
51_2214_ZW
4275 1000
1.100.22.1.4.01.98
KörperbehinderteSchulbudget
1.100.22.1.5.01.98
LernförderungSchulbudget
Lernmittel, Schulbücher
1.100.22.1.6.01.98
SprachheilschuleSchulbudget
Lernmittel, Schulbücher
1.100.22.1.7.01.98
FÖZ EZHSchulbudget
Lernmittel, Schulbücher
1.100.22.1.8.01.98
K-KHS-Schulbudget
Lernmittel, Schulbücher
1.100.23.1.1.01.98
BSZ-Schulbudget
Lernmittel, Schulbücher
1.100.23.1.3.01.98
BSZ 12-Schulbudget
Lernmittel, Schulbücher
Summe Budget 51_2214_ZW
51_2215_ZW
4275 1000
Lernmittel, Schulbücher
Summe Budget 51_2215_ZW
51_2216_ZW
4275 1000
Summe Budget 51_2216_ZW
51_2217_ZW
4275 1000
Summe Budget 51_2217_ZW
51_2218_ZW
4275 1000
Summe Budget 51_2218_ZW
51_2311_ZW
4275 1000
Summe Budget 51_2311_ZW
51_2313_ZW
4275 1000
Summe Budget 51_2313_ZW
1.824.110,00
1.774.038,99
50.071,01
50.071,01
50.071,01
0,00
1.824.110,00
1.774.038,99
50.071,01
50.071,01
50.071,01
0,00
1.452.014,15
1.348.608,26
103.405,89
75.440,26
75.440,26
0,00
1.452.014,15
1.348.608,26
103.405,89
75.440,26
21.350,00
18.451,55
2.898,45
1.570,19
21.350,00
18.451,55
2.898,45
1.570,19
60.900,00
55.614,25
5.285,75
4.524,47
60.900,00
55.614,25
5.285,75
4.524,47
1.687.702,24
1.640.785,01
46.917,23
1.427,21
1.687.702,24
1.640.785,01
46.917,23
1.427,21
29.550,00
18.480,53
11.069,47
4.960,49
29.550,00
18.480,53
11.069,47
4.960,49
20.000,00
17.564,23
2.435,77
1.612,09
20.000,00
17.564,23
2.435,77
1.612,09
45.500,00
44.133,11
1.366,89
1.330,13
45.500,00
44.133,11
1.366,89
1.330,13
33.950,00
31.795,94
2.154,06
1.225,82
33.950,00
31.795,94
2.154,06
1.225,82
177.000,00
160.916,78
16.083,22
9.723,44
177.000,00
160.916,78
16.083,22
9.723,44
38.150,00
35.532,06
2.617,94
1.879,46
38.150,00
35.532,06
2.617,94
1.879,46
30.850,00
29.776,79
1.073,21
869,81
30.850,00
8.900,00
8.900,00
1.122.100,00
1.122.100,00
48.460,31
48.460,31
29.776,79
7.036,91
7.036,91
909.870,35
909.870,35
40.822,00
40.822,00
1.073,21
1.863,09
1.863,09
212.229,65
212.229,65
7.638,31
7.638,31
869,81
1.500,33
1.500,33
141.428,65
141.428,65
7.638,31
7.638,31
Den kommunalen schulischen Einrichtungen der Stadt Leipzig
werden ausgewählte sächliche Schulausgaben als
Schulbudget zur eigenverantwortlichen Bewirtschaftung zur
Verfügung gestellt. D.h. Die Schulen können selbst
entscheiden ob die Pauschalansätze wirklich für die
ausgereichten Gründe (Lernmittel) eingesetzt werden oder
nicht.
Gemäß DA Nr. 09/2012 vom 24.04.2012 ist eine
Übertragung von Haushaltsausgaberesten in das Folgejahr
unter Beachtung der DA Budgetierung möglich. Konkret heißt
es: „Im Haushaltsvollzug der Einzelschulen können durch
wirtschaftliches Verhalten und einen gezielten Mitteleinsatz
Haushaltsreste gebildet werden.“ Diese Möglichkeit motiviert
die Schulen differenzierte Projekte auch mittelfristig zu
finanzieren. Größtenteils handelt es sich bei den zu
übertragenden Mitteln um Maßnahmen/Beschaffungen aus
dem Jahr 2017, welche vor dem Jahreswechsel nicht mehr
rechtzeitig beauftragt bzw. vertraglich gebunden werden
konnten. Die vertraglich gebunden Möbelfirmen für die
Ersatzbeschaffung von Klassenraumausstattungen haben
offiziell 6-8 Wochen Lieferfristen. Des Weiteren haben die
Schulbuchverlage und Firmen zur Lieferung von Lehr- und
Unterrichtsmaterial über den Jahreswechsel mehrere Tage
Betriebesruhe. Die Schulen haben zumeist im November
Aufträge für Schulbücher, Arbeitshefte, Unterrichtsmaterial
und Ergänzungen zur Klassenraumausstattung ausgelöst.
Durch die Vielzahl der Aufträge konnte nicht rechtzeitig im
Leistungszeitraum 2017 geliefert werden. Die Lieferungen
erfolgten in den ersten Kalenderwochen des Jahres 2018. Die
Leistungserbringung fällt ins Jahr 2018. Damit wird das
Schulbudget 2018 belastet, obwohl die Aufträge noch in 2017
ausgelöst wurden.
75.440,26
0,00
1.570,19
0,00
1.570,19
0,00
4.524,47
0,00
4.524,47
0,00
1.427,21
0,00
1.427,21
0,00
4.960,49
0,00
4.960,49
0,00
1.612,09
0,00
1.612,09
0,00
1.330,13
0,00
1.330,13
0,00
1.225,82
0,00
1.225,82
0,00
9.723,44
0,00
9.723,44
0,00
1.879,46
0,00
1.879,46
0,00
869,81
0,00
869,81
1.500,33
1.500,33
141.428,65
141.428,65
7.638,31
7.638,31
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Seite 5
Übertragung von Ansätzen im Ergebnishaushalt
in EUR
Budgeteinheit
51_3650_ZW
Kostenart
42711200
Kostenart
Beschreibung
PSP-Element/
Innenauftrag
Bezeichnung PSPElement/
Innenauftrag
Besondere Verwaltungsund
Betriebsaufwendungen
Summe Budget 51_3650_ZW
51_365_2ZW
4253 1000
Erw. bew. Gegenstände
bis 410 €
1.100.36.5.0.01.01.18
Kita öffentl. Tr.
Budget gesamt
(bezogen auf
Budgeteinheit)
Verfügt
(Inanspruchnahme im
HHJ 2017)
mögliche Übertragung
ins Folgejahr 2018
durch Fachamt
beantragte
Übertragung ins
Folgejahr 2018
Begründung Fachamt
845.364,09
790.631,28
54.732,81
Den kommunalen Horteinrichtungen der Stadt Leipzig werden
ausgewählte sächliche Sachausgaben als Hortbudget zur
eigenverantwortlichen Bewirtschaftung zur Verfügung gestellt.
D.h. Die Horte können selbst entscheiden ob die
Pauschalansätze wirklich für die ausgereichten Gründe
eingesetzt werden oder nicht. Gemäß DA Nr. 09/2012 vom
24.04.2012 ist eine Übertragung von Haushaltsausgaberesten
in das Folgejahr unter Beachtung der DA Budgetierung
möglich. Konkret heißt es: „Im Haushaltsvollzug der
54.732,81
Einzeleinrichtung können durch wirtschaftliches Verhalten und
einen gezielten Mitteleinsatz Haushaltsreste gebildet werden.“
Mit Punkt 2 der Vorlage werden die Inhalte der Vorlage auch
auf die Horte wirksam. Diese Möglichkeit motiviert die Horte
differenzierte Projekte auch mittelfristig zu finanzieren.
Größtenteils handelt es sich bei den zu übertragenden Mitteln
um Maßnahmen/Beschaffungen aus dem Jahr 2017, welche
vor dem Jahreswechsel nicht mehr rechtzeitig beauftragt bzw.
vertraglich gebunden werden konnten.
845.364,09
790.631,28
54.732,81
54.732,81
181.729,01
133.173,48
0,00
Ausstattung Sofort-Kitas ist mit
Beschluss DB OBM VI-DS-05096 per
Bestätigung überplanmäßiger
Aufwendungen 2018 gesichert.
Folgekosten sowie Ausstattungsaufwendungen für die Leipzig-Kitas
48.555,53
sind im Rahmen der Planung
2019/2020 zu beachten. Eine
Bereitsstellung in 2018 ist vor dem
Hintergrund des Baufortschritts der
vorgesehenen kommunal zu
führenden Objekte nicht erforderlich.
19.700,00
Es werden nur die Aufwendungen für
die Bestandsplätze übertragen, s.o.
0,00
25.962,81
Der Übertrag ist infolge von
Mindererträgen bei der Integrationspauschale i.H.v. 446 T€ in 2017
abzulehnen.
32.859,04
94.218,34
10.000,00
0,00
10.000,00
0,00
Kita öffentl. Tr.
226.190,68
173.631,64
52.559,04
51_365_2ZW
4271 9900
sonst. Verw.u.
Betriebsaufwand
1.100.36.5.0.01.01.18
Kita öffentl. Tr.
95.250,00
69.287,19
25.962,81
25.962,81
1.263.604,27
1.022.796,42
240.807,85
127.077,38
Summe Budget 51_362_ZW gesamt
54.732,81
32.859,04
1.100.36.5.0.01.01.18
Zuschüsse an freie
Träger nach § 11
0,00
0,00
Bes. Verw.-u.
Betriebsaufwand
sonstige soziale
1.100.36.2.0.01.21
Leistungen außerh. Einr.
54.732,81
Aufgrund der Eröffnung von neuen Kitas, die bei der HHPlanung für 2017/18 noch nicht berücksichtigt werden konnten
(Sofort-Kitas und Leipzig-Kitas), entsteht 2018 eine Mehrbedarf
durch die Neusstattung mit Geschirr und Wäsche, Ausstattung
usw.. Eine Übertragung der noch vorhandenen Mittel aus
2017, würde den Mehrbedarf für 2018 mindern.
4271 1200
43319000
Begründung der Ablehnung
48.555,53
51_365_2ZW
51_362_ZW
Ablehnung
48.555,53
Hieraus werden u.a. das Spiel- und Beschäftigungsmaterial für
Kitas gekauft. Aufgrund der relativ späten Auftragserteilung
konnten nicht alle Mittel verbraucht werden. Aus diesem Grund
52.559,04 wird eine Übertragung (siehe oben) beantragt. Hierzu ist
anzumerken, dass das Kitabudget dem Schulbudget in etwa
gleichzusetzen ist. Pro Einrichtung werden bestimmte
Summen zur Verfügung gestellt.
Summe Budget 51_365_2ZW gesamt
Vorschlag zur
Übertragung
Hieraus werden u.a Integrationsmittel gekauft. Aufgrund der
relativ späten Auftragserteilung konnten nicht alle Mittel
verbraucht werden. Aus diesem Grund wird eine Übertragung
(siehe oben) beantragt.
Übertrag gem. Beschluss Stadtrat vom 15.11.2017 zum
Antrag VI-A-04857 "Übertragung von Mitteln zur Förderung
10.000,00
von Trägern der freien Jugendhilfe von 2017 nach 2018" für
die Filmschule Leipzig e.V.
10.000,00
Seite 6
Übertragung von Ansätzen im Ergebnishaushalt
in EUR
Budgeteinheit
Kostenart
Kostenart
Beschreibung
PSP-Element/
Innenauftrag
Bezeichnung PSPElement/
Innenauftrag
Budget gesamt
(bezogen auf
Budgeteinheit)
Verfügt
(Inanspruchnahme im
HHJ 2017)
mögliche Übertragung
ins Folgejahr 2018
durch Fachamt
beantragte
Übertragung ins
Folgejahr 2018
Begründung Fachamt
Vorschlag zur
Übertragung
Ablehnung
Begründung der Ablehnung
Verkehrs- und Tiefbauamt
66_511_ZW
66_511_ZW
4271 9270
4272 9270
Aufwendungen sonstige
Projekte
Aufwendungen sonstige
Projekte
1.100.51.1.1.06
IA 106651110001
Verkehrsplanung,
sonstige Projekte
1.100.51.1.1.06
IA 106651110002
Verkehrsplanung,
Nahmobilität in
Stötteritz
Summe Budget 66_511_ZW
66_54_ZW
66_54_ZW
66_54_ZW
66_54_ZW
580.330,27
4255 2100
UH IT-Ausstattung
1.100.54.1.0.01
IA 106654100013
Gemeindestraße
Software "eVergabe"
4221 1000
Unterhaltung
Infrastruktur
1.100.54.1.0.01
IA 106654100014
Gemeindestraße
Querungshilfen
4221 1000
Unterhaltung
Infrastruktur
1.100.54.1.0.01
IA 106654100025
Gemeindestraße
Förderprojekte SBL
4221 1000
Unterhaltung
Infrastruktur
1.100.54.1.0.01.11
UH-Straßen
sonstiges
Summe Budget 66_54_ZW
Diese Mittel werden zur Finanzierung des Stadtanteils der
bereits erhaltenen, aber noch nicht verbrauchten Fördermittel
benötigt (Verbesserung der Radverkehrsqualität). Für die
Fördermittel in Höhe von 203,37 €, wurde eine sonstige
31,55 Verbindlichkeit gebildet.
Die Übertragung muss in den neuen IA 106651110006 NRVP
Radverkehrsqualität erfolgen.
Deckung aus Minderaufwand des IA 106651110001
150.000,00
280.544,27
67.118,53
389.772,28
38.510,64
180.738,88
46.798,36
31,55
0,00
Diese Mittel werden zur Finanzierung des Stadtanteils der
bereits erhaltenen, aber noch nicht verbrauchten Fördermittel
benötigt (Nahmobilität Stötteritz). Für die Fördermittel in Höhe
42.465,18 von 53.049,25 €, wurde eine sonstige Verbindlichkeit gebildet.
Deckung aus Minderaufwand des IA 106651110002
i. H. v. 15.665,18 € und dem PSP-Element 1.100.51.1.1.06 SK
4271 9270 i. H. v. 26.800 €
42.465,18
0,00
42.496,73
42.496,73
0,00
111.489,36
Diese Mittel werden zur Finanzierung der Projektnebenkosten,
welche im Zusammenhang mit der Erneuerung der
Vergabesoftware entstehen, benötigt. Die gemäß Anlage 1
111.489,36 (Kostenschätzung) zur Vorlage VI-DS-02695 aufgeführten
Leistungen wurden in 2017 noch nicht vollständig erbracht. Die
Mittel werden deshalb in 2018 gebraucht.
Deckung aus Minderaufwand des IA 106654100013
111.489,36
0,00
99.805,39
Diese Mittel werden zur Finanzierung des Stadtanteils zur
Maßnahme BHS Wildpark einschließlich Querungshilfe der
bereits erhaltenen, aber noch nicht verbrauchten Fördermittel
12.890,00
benötigt. Für die Fördermittel wurde eine sonstige
Verbindlichkeit i. H. v. 116.009,56 € gebildet.
Deckung aus Minderaufwand des IA 106654100014
12.890,00
0,00
20.320,17
Diese Mittel werden zur Finanzierung des Stadtanteils der
bereits erhaltenen, aber noch nicht verbrauchten Fördermittel
benötigt. Für die Fördermittel in Höhe von 225.000 €, wurde in
20.320,17
2016 eine sonstige Verbindlichkeit gebildet.
Davon wurden in 2017 bereits 42.118,53 € aufgelöst. Deckung
aus Minderaufwand des IA 106654100025.
20.320,17
0,00
1.402,57
0,00
146.102,10
0,00
190.557,99
302.707,55
152.380,52
150.327,03
23.329.721,57
7.014.400,73
16.315.320,84
Diese Mittel werden zur Finanzierung des Stadtanteils zur LSA
Prager Straße/Ostplatz und Prager Straße/Gerichtsweg
benötigt. Für bereits erhaltene aber noch nicht verbrauchte
1.402,57
Fördermittel in Höhe von 3.525,00 €, wurde eine sonstige
Verbindlichkeit gebildet.
Deckung aus Minderaufwand des TP 1.100.54.1.01.01
146.102,10
Seite 7
Übertragung von Ansätzen im Ergebnishaushalt
in EUR
Budgeteinheit
Kostenart
Kostenart
Beschreibung
PSP-Element/
Innenauftrag
Bezeichnung PSPElement/
Innenauftrag
Budget gesamt
(bezogen auf
Budgeteinheit)
Verfügt
(Inanspruchnahme im
HHJ 2017)
mögliche Übertragung
ins Folgejahr 2018
durch Fachamt
beantragte
Übertragung ins
Folgejahr 2018
Begründung Fachamt
Vorschlag zur
Übertragung
Ablehnung
Begründung der Ablehnung
Amt für Stadtgrün und Gewässer
67_755_ZW
51142000
Ao Aufwand f.Sachu.Dienstl.b.Katastr.FA
106775500008
Tosbecken
Ablaufbauwerk
Stauteich Lößn.
(Ident Nr.9190)
67_755_ZW
51142000
Ao Aufwand f.Sachu.Dienstl.b.Katastr.FA
106775500011
67_755_ZW
51142000
Ao Aufwand f.Sachu.Dienstl.b.Katastr.FA
67_755_ZW
51142000
67_755_ZW
51142000
Gemäß RL Hochwasserschäden sind für die
Einzelmaßnahmen Zuwendungen mit 100 %-iger Förderung
der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben für die Beseitigung
der Hochwasserschäden in 2013 und 2014 beschieden
208.515,03 worden. Aufgrund notwendiger Planungen, Ausschreibungen
und Vergaben war die vollständige Umsetzung und
Abrechnung in den Jahren von 2014 bis 2017 nicht möglich.
Änderungsbescheid v.04.12.2017; Bewilligungszeitraum endet
am 31.12.2017; Verlängerung bis 30.06.2018 beantragt
208.515,03
0,00
Änderungsbescheid v.10.01.17; Bewilligungszeitraum endet
am 31.12.2017
11.837,87
0,00
27.446,85
Änderungsbescheid v.27.07.16; Bewilligungszeitraum endet
am 31.12.2017
27.446,85
0,00
14.133,25
14.133,25
Änderungsbescheid v.09.01.17; Bewilligungszeitraum endet
am 31.12.2017
14.133,25
0,00
349,86
474.311,49
474.311,49
Änderungsbescheid v.30.11.16; Bewillgungszeitraum endet
am 30.06.2019
474.311,49
0,00
158.539,12
736.244,49
736.244,49
736.244,49
0,00
19.159,09
0,00
19.159,09
19.159,09
0,00
2.419.074,66
2.085.652,40
333.422,26
266.729,83
58.214,80
208.515,03
Westdamm
Meusdorfer Teich
(Ident Nr. 9232)
11.837,87
0,00
11.837,87
11.837,87
106775500013
Ersatzneubau
Staustufe Kleine
Luppe (Ident
Nr.9238)
95.160,33
67.713,48
27.446,85
Ao Aufwand f.Sachu.Dienstl.b.Katastr.FA
106775500014
Gr.Inselteichter-rasse
im Clarapark (Ident
Nr. 9187)
46.394,23
32.260,98
Ao Aufwand f.Sachu.Dienstl.b.Katastr.FA
106775500016
Sammelmaßn.
Svb.Lpz.d.Kleingärtner (Ident
Nr.9259)
474.661,35
894.783,61
Summe Budget 67_755_ZW
Marktamt
72_573_ZW
42719250
KR Aufwendungen für
Veranstaltungen
Summe Budget 72_573_ZW
Summe Ermächtigungsübertrag gesamt:
1.100.57.3.0.02.17.02
19.159,09
Weihnachtsmarkt
1.074.700,00
1.005.792,53
68.907,47
Zweckbindungsvermerk (48.060,00 € Erträge a. Verkauf
Eintrittskarten Gewandhaus, abzügl. 13.800,91 € Saalmiete
Gewandhaus, abzügl. Gage Landesverband der Bergleute…
e.V.)