Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1410735.pdf
Größe
168 kB
Erstellt
14.06.18, 12:00
Aktualisiert
20.10.18, 10:04

öffnen download melden Dateigröße: 168 kB

Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-06016 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Finanzen Betreff: Übertragung von Ansätzen für Aufwendungen und Auszahlungen im Ergebnishaushalt aus 2017 nach 2018 Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Finanzen Ratsversammlung 24.10.2018 Beschlussfassung Beschlussvorschlag: Die Übertragung der in der Anlage ausgewiesenen Ansätze für Aufwendungen und Auszahlungen im Ergebnishaushalt in Gesamthöhe von 2.085.652,40 EUR wird bestätigt. 1/3 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt 2.085.652,40 EUR 2018 Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 2/3 Sachverhalt: Gemäß § 6 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 werden die Ansätze für Aufwendungen und Auszahlungen von Budgets im Ergebnishaushalt 2017 für übertragbar erklärt, sofern das geplante Gesamtergebnis sowie die Liquidität 2017 nicht gefährdet sind. Eine Übertragung erfolgt nur auf Antrag der jeweiligen Budgetverantwortlichen bei managementbedingten Einsparungen. Die Ratsversammlung entscheidet, ob und in welcher Höhe Budgets nach 2018 übertragen werden. Im Weiteren siehe Anlage Begründungstext Anlagen: Begründungstext Übersicht zur empfohlenen Übertragung von Ansätzen im Ergebnishaushalt 3/3 Begründung zur Vorlage 1 Grundlagen der Übertragbarkeit Die Übertragung wird in § 21 SächsKomHVO wie folgt geregelt: (2) Ansätze für Aufwendungen und Auszahlungen eines Budgets können ganz oder teilweise für übertragbar erklärt werden. Sie bleiben zwei Jahre nach Schluss des Haushaltsjahres verfügbar; bei Baumaßnahmen bleiben sie bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung, längstens jedoch zwei Jahre nach Schluss des Haushaltsjahres, in dem die Baumaßnahme in ihren wesentlichen Teilen abgeschlossen wurde, verfügbar. Ansätze für Maßnahmen im Rahmen der laufenden Verwaltungstätigkeit, die für die Auszahlung von Sicherheitseinbehalten und von Honoraren für Grundleistungen von Architekten und Ingenieuren in Folgejahre übertragen werden, bleiben längstens fünf Jahre nach Schluss des Haushaltsjahres, in dem die Maßnahme in ihren wesentlichen Teilen abgeschlossen wurde, verfügbar. (3) Sind Erträge oder Einzahlungen auf Grund rechtlicher Verpflichtungen zweckgebunden, bleiben die Ermächtigungen zur Leistung der entsprechenden Aufwendungen bis zur Erfüllung des Zwecks und die Ermächtigungen zur Leistung der entsprechenden Auszahlungen bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung verfügbar. (4) Die Absätze 1 bis 3 gelten entsprechend für überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, wenn sie bis zum Ende des Haushaltsjahres in Anspruch genommen, jedoch noch nicht geleistet worden sind. Danach ist im Sinne einer kontinuierlichen Aufgabenerfüllung durch die Stadt Leipzig eine Übertragung rechtlich möglich. Die Verfügbarkeit der Ansätze besteht jedoch nicht kraft Gesetzes, sondern setzt eine entsprechende Entscheidung voraus. Die Ermächtigungsgrundlage für eine Übertragung vom Haushaltsjahr 2017 nach 2018 bildet § 6 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017, die in der Ratsversammlung am 01.02.2017 beschlossen wurde, wie folgt: Die Ansätze für Aufwendungen und Auszahlungen von Budgets im Ergebnishaushalt 2017 werden für übertragbar erklärt, sofern das geplante Gesamtergebnis sowie die Liquidität 2017 nicht gefährdet sind. Eine Übertragung erfolgt nur auf Antrag der jeweiligen Budgetverantwortlichen bei managementbedingten Einsparungen. Die Ratsversammlung entscheidet, ob und in welcher Höhe Budgets nach 2018 übertragen werden. 2 Gesamtergebnis zum 31.12.2017 und Liquidität Der Ergebnishaushalt des Haushaltsjahres 2017 wurde mit einem Defizit von rund 38,2 Mio. € geplant. Ausweislich des Finanzberichtes zum 31.12.2017 (VI-Ifo-05736) wird aktuell eingeschätzt, dass sich das geplante Defizit um 95,4 Mio. € auf ein voraussichtliches Gesamtergebnis von 57,2 Mio. € (Überschuss) verbessern wird. Auch die nicht verbrauchten Ansätze entlasten das Haushaltsjahr 2017 und tragen zu einem positiven Rechnungsergebnis 2017 bei. Die Übertragungen aus dem Haushaltsjahr 2017 erhöhen den entsprechenden Haushaltsansatz des Haushaltsjahres 2018. Es handelt sich mithin um Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre. Hieraus resultieren Vermerkpflichten unter der Vermögensrechnung und Angabepflichten im Anhang zum Jahresabschluss 2017. Mithin stehen einer Übertragung keine Hinderungsgründe entgegen. 1 3 Übertragung Grundsätzlich war die Beantragung zur Übertragung für Ansätze möglich, wenn diesen zweckgebundene Erträge gegenüberstanden. Alle darüber hinaus zur Übertragung beantragten Ansätze wurden mit Ausnahme von begründeten Einzelfällen seitens der Stadtkämmerei abgelehnt. Zu übertragende Ansätze gesamt: 2.085.652,40 € Der Einzelnachweis nebst Begründungen ist der Anlage zu entnehmen. Anlage Übersicht zur empfohlenen Übertragung von Ansätzen im Ergebnishaushalt 2 Seite 1 Übertragung von Ansätzen im Ergebnishaushalt in EUR Budgeteinheit Kostenart Kostenart Beschreibung PSP-Element/ Innenauftrag Bezeichnung PSPElement/ Innenauftrag Budget gesamt (bezogen auf Budgeteinheit) Verfügt (Inanspruchnahme im HHJ 2017) mögliche Übertragung ins Folgejahr 2018 durch Fachamt beantragte Übertragung ins Folgejahr 2018 Begründung Fachamt Vorschlag zur Übertragung Ablehnung Begründung der Ablehnung Hauptamt 10_DV 4423 1000 DV zentral 1.100.11.1.6.06 IT-Koordination Summe Budget 10_DV 1.733.471,77 1.661.204,84 72.266,93 12.828.871,37 12.408.968,94 419.902,43 10_111_ZW 4431 2000 Sachverständigen1.100.11.1.2.01.01 und Gutachteraufwendungen Organisationsangelegenheiten 181.550,00 58.232,48 123.317,52 10_111_ZW 4221 1000 Unterhaltung Infrastruktur 1.100.11.1.6.06 IT-Koordination 138.000,00 44.403,92 93.596,08 10_111_ZW 4423 2000 Datenverarbeitung dezentral 1.100.11.1.6.06 IT-Koordination 1.197.376,97 935.797,30 261.579,67 10_111_ZW 4423 2000 Summe Budget 10_111_ZW DV dezentral 1.100.11.1.6.06 IT-Koordination 1.197.376,97 935.797,30 261.579,67 2.835.760,80 2.328.210,23 507.550,57 Im Sonderbudget 10_DV wurden im Haushaltsjahr im Stundenkontingent 3.000 Stunden (280.000 €) weniger als geplant abgerechnet. Die Eckwertplanung 2018 im Sonderbudget 10_DV erfolgte mit der Preisinformation 2017. Eine Preiserhöhung in 2018 wurde in der Planung für 2018 nicht berücksichtigt. Auf Grund der aktuellen Preise der Lecos 200.000,00 GmbH für 2018 ergeben sich in 2018 für das Mengengerüst und im Stundenkontingent Mehraufwendungen i.H. von 200.000 €. Es wird davon ausgegangen, dass die Mittel für das im Betriebsleistungsvertrag vereinbarte Stundenkontingent in 2018 in vollem Umfang benötigt werden und nicht zur Deckung der Mehraufwendungen aus der Preisanpassung 2018 zur Verfügung stehen. 200.000,00 Der extern beauftragte Organisationsentwicklungsprozess (geplant 100.000 €) zur Reorganisation der Aufgabenbereiche Stadtplanung, Stadtentwicklung, Wohnungsbau und Stadterneuerung, wurde mit einer Voruntersuchung in 2017 vorbereitet. Der sich daran anschließende Organisationsentwicklungsprozess sollte noch in 2017 73.000,00 beginnen. Aufgrund noch nicht abgeschlossener Abstimmungen auf höchster Verwaltungsebene, konnte der Organisationsentwicklungsprozess noch nicht beauftragt und begonnen werden. Insofern wird eine Übertragung der für 2017 geplanten Mittel in Höhe der verbleibenden 73 T€ beantragt. 93.000 T€ werden für die Datennetzanbindung (Telefon + EDV) des neuen Stadtarchivs benötigt. Das Stadtarchiv soll 93.000,00 mit einer Festverbindung (via Glasfaser) als Primäranbindung und einer Richtfunkanbindung als Backup an das städtische Datennetzwerk angebunden werden. Eine alternative Anbindung über eine Mietleitung kommt aufgrund der langen Nutzungsdauer und der damit verbundenen höheren Kosten 61.000,00 nicht in Frage. 61.000 € sind für die Ausstattung des neuen Stadtarchivs mit WLAN und DECT notwendig. Im Haushaltsplan wurden für die Digitalisierung der Verwaltung für das Jahr 2017 Haushaltsmittel i.H.v. 300.000 € und für das Haushaltsjahr 2018 i.H.v. 500.000 € genehmigt Im Jahr 2017 wurde begonnen, erste Voraussetzungen für eine zentrale Steuerung der Digitalisierung der Verwaltung zu schaffen. Es wurde im ersten Schritt eine Geschäftsstelle gebildet (von der Bestätigung der Vorlage „Steuerung der Digitalisierung der Verwaltung“ ausgehend). Die Legitimation für die Etablierung der Steuerungsstruktur durch den Oberbürgermeister steht noch aus. Dennoch wurden die für 2017 avisierten Digitalisierungsprojekte wie die Konzeption eines Bürger150.000,00 /Unternehmensportals/-kontos, die Konzeption und Etablierung eines Antragsmanagements sowie die Pilotierung der eAkte (inkl. Scanleistung) in Angriff genommen. In diesem Zusammenhang zeigt sich, dass sich die verschiedenen Planungsprozesse teilweise nicht konform verhalten. Es sind 2017 vorrangig Aufwände für Konzeption, Projektleitung, Beratung, Infrastruktur entstanden. Für die Umsetzung und Fortsetzung der in 2017 geplanten (und nur zum Teil begonnenen) Maßnahmen werden in 2017 noch nicht verausgabte Mittel i.H.v. 150.000 € zwingend im Haushaltsjahr 2018 benötigt. 377.000,00 200.000,00 0,00 200.000,00 0,00 65.000,00 Mit Vorlage VI-DS-05646 wurde beschlossen, dass 8.000 € in 2017 zu 8.000,00 sperren sind. Diese Mittel sollen in 2018 unterjährig bereitgestellt werden. 93.000,00 0,00 61.000,00 0,00 150.000,00 0,00 369.000,00 8.000,00 Seite 2 Übertragung von Ansätzen im Ergebnishaushalt in EUR Budgeteinheit Kostenart Kostenart Beschreibung Budget gesamt (bezogen auf Budgeteinheit) Verfügt (Inanspruchnahme im HHJ 2017) PSP-Element/ Innenauftrag Bezeichnung PSPElement/ Innenauftrag 1.100.12.1.1.01 statistische Angelegenheiten 10.000,00 16.546,27 -6.546,27 1.100.12.1.1.01 statistische Angelegenheiten 11.400,00 11.483,27 -83,27 800.000,00 595.533,88 204.466,12 mögliche Übertragung ins Folgejahr 2018 durch Fachamt beantragte Übertragung ins Folgejahr 2018 Begründung Fachamt Vorschlag zur Übertragung Ablehnung Begründung der Ablehnung Amt für Statistik und Wahlen Porto und Transportkosten 12_121_ZW 44310100 12_121_ZW Bücher, Zeitschr., 44310700 Drucksachen, Bürobedarf (dezentral) Summe Budget 12_121_ZW Für 2017 geplante Leistung konnte erst in 2018 erbracht werden, Porto, Falz - u. Verpackungsdienstleistungen 10.460,00 Erinnerungsschreiben (Auftragsvergabe bereits in 2017, Leistungen teilw. In 2017 erbracht) Rg. in Januar/Februar 2018 bezahlt für 2017 geplante Leistung konnte erst in 2018 erbracht werden, Porto, Falz - u. Verpackungsdienstleistungen 990,00 Erinnerungsschreiben (Auftragsvergabe bereits in 2017, Leistungen teilw. In 2017 erbracht) Rg. in Januar/Februar 2018 bezahlt. 11.450,00 10.460,00 0,00 990,00 0,00 11.450,00 0,00 0,00 1.800,00 0,00 1.800,00 Referat für Migration und Integration 18_111_ZW 4271 9270 KR Aufwendungen sonstige Projekte 1.100.11.1.2.04.02 Förderung der Integration von Migranten Summe Budget 18_111_ZW 4.800,00 3.000,00 1.800,00 4.800,00 3.000,00 1.800,00 Die Mittel wurden für die Fortschreibung des Gesamtkonzepts zur Integration (vgl. RBV-1458/12) in den Haushalt 2017 eingestellt, konnten jedoch aufgrund eines mehrmonatigen Amtshilfeeinsatzes unseres Referates (auf Weisung des BM 1.800,00 für Allgemeine Verwaltung) im Jahr 2017 nicht vollständig verwendet werden. Daher müssen die Mittel übertragen werden, um die Fortschreibung im Jahr 2018 abschließen zu können. 1.800,00 Es stehen keine zweckgebundenen Erträge gegenüber. Branddirektion 44312000 37_126_1ZW Sachverständigen- und 1.100.12.6.0.01 Gutachteraufwendungen Vorbeugender Brandschutz Summe Budget 37_126_1ZW 44312000 37_126_2ZW Sachverständigen- und 1.100.12.6.0.02 Gutachteraufwendungen Abwehrender Brandschutz u.. Fw.Leitstelle Sachverständigen- und 1.100.28.2.0.01 Gutachteraufwendungen Katastrophenschutz Summe Budget 37_126_2ZW 44312000 37_128_ZW Summe Budget 37_128_ZW 37_UH 42111000 Summe Budget 37_UH Unterhaltung der Grundstücke / baulichen 1.100.12.6.0.02 Anlagen 5.000,00 0,00 5.000,00 808.700,00 754.446,98 54.253,02 20.500,00 6.253,45 14.246,55 2.755.350,00 2.360.107,89 395.242,11 4.000,00 0,00 4.000,00 67.550,00 48.270,79 19.279,21 Abwehrender Brandschutz u.. Fw.Leitstelle 744.800,00 686.587,16 58.212,84 5.000,00 Die letzte optionale Verlängerung mittels Eränzungsvereinbarung zum Konzessionärsvertrag mit der Firma BOSCH über das Aufschalten von Brandmeldeanlagen läuft Ende 2018 aus und e bedarf einer Ausschreibung dieser 14.246,55 „neuen“ Konzession. Dazu ist technischer Sachverstand notwendig, der weder in der Branddirektion noch bei anderen 14.246,55 Ämtern vorhanden ist und daher für das Vergabeverfahren 4.000,00 „eingekauft“ werden muss. 5.000,00 4.000,00 Die baulichen Zustände in den Feuerwehrgerätehäusern aller Ortswehren der Freiwilligen Feuerwehr und in zahlreichen Wachen der Berufsfeuerwehr, einschließlich ihrer dazugehörigen Außenanlagen macht die Übertragung nach 2018 erforderlich. Es konnten nicht alle avisierten 69.712,84 Instandhaltungsmaßnahmen in 2017 umgesetzt werden und um die dringend benötigten Mittel nicht „verfallen“ zu lassen, ist dieser Ermächtigungsübertrag dringend erforderlich. Es werden Rückstellungen für insgesamt 7 unterlassene Instandhaltungsmaßnahmen im Gesamtumfang von 62.500 € beantragt. 69.712,84 0,00 5.000,00 0,00 5.000,00 0,00 14.246,55 0,00 14.246,55 0,00 4.000,00 0,00 4.000,00 Es stehen keine zweckgebundenen Erträge gegenüber. 0,00 Bei der Bildung von Rückstellungen für unterlassene 69.712,84 Instandhaltungsmaßnahmen ist ein Ermächtigungsübertrag nicht erforderlich. 0,00 69.712,84 Seite 3 Übertragung von Ansätzen im Ergebnishaushalt in EUR Budgeteinheit Kostenart Kostenart Beschreibung PSP-Element/ Innenauftrag Bezeichnung PSPElement/ Innenauftrag Budget gesamt (bezogen auf Budgeteinheit) Verfügt (Inanspruchnahme im HHJ 2017) mögliche Übertragung ins Folgejahr 2018 durch Fachamt beantragte Übertragung ins Folgejahr 2018 Begründung Fachamt Vorschlag zur Übertragung Ablehnung Begründung der Ablehnung Kulturamt 41_252_1ZW 42552000 UH Geräte, Ausstattungen 1.100.25.2.0.02.01 Dauerausstellungen 150.477,68 50.687,40 99.790,28 41_252_1ZW 42719250 KR Aufwendungen f. Veranstaltungen 1.100.25.2.0.01.02.01 Dauerausstellungen 84.609,45 77.100,00 7.509,45 2.312.315,72 2.161.148,00 151.167,72 Summe Budget 41_252_1ZW 41_281_ZW 41_281_ZW 44319200 42711200 sonst. Geschäftsaufw. dez. 1.100.28.1.0.01.09 Besondere Verwaltungs1.100.28.1.0.01.02.02 und Betriebsaufw. Kino der Jugend Leipziger Museumsnacht Summe Budget 41_281_ZW 50.000,00 4.950,00 45.050,00 153.755,04 152.781,48 973,56 1.766.071,33 1.681.751,95 84.319,38 Mittel sind als Eigenmittel vorgesehen für die Fertigstellung der 2017 begonnenen Maßnahme Sanierung der Innenbeleuchtung mit LED. Die Maßnahme dient der 68.882,50 Einsparung von Energie und somit dem Umweltschutz. Sie wird vom Bundesministerium für Umwelt gefördert und konnte 2017 wegen Probleme bei der Ausschreibung nicht vollendet werden. Betr. die 1x jährl. stattfindende Grassimesse, Mittel sind mit 50.000 € im HHPlan veranschlagt, dazu kommen 29.805,29 € aus Sponsoring und Teilnehmergebühren und 4.804,16 € aus 7.509,45 2016. Diese Mittel sind zweckgebunden für diese Veranstaltung zu verwenden. Die zu übertragenden Mittel dienen nun der Vorbereitung der Folgeveranstaltung Grassimesse 2018. 76.391,95 Im Rahmen der Planung 2017/2018 wurden mit Antrag A 0002/17/18 jeweils 50.000 € für die Konzepterarbeitung Kino 45.050,00 der Jugend als Kulturzentrum des Leipziger Ostens bestätigt. Die Mittel sind zweckgebunden für die Maßnahme einzusetzen. Das PSP E. Museumsnacht dient als Projektportal. Die Erträge und Aufwendungen koreepondieren. Die unechte Deckungsfähigkeit ist im HH-Plan verankert. Die Stadt Leipzig ist allen beteiligten Einrichtungen zur 973,56 Rechenschaft über den Mitteleinsatz verpflichtet. Restbeträge werden gleichmäßig aufgeteilt und ausgezahlt. Sollten zum Jahresende die Ausz. Noch nicht vollständig erfolgt sein, sind die Mittel zweckentspr. im Folgejahr auszureichen bzw. zu verwenden. 46.023,56 68.882,50 0,00 7.509,45 0,00 76.391,95 0,00 45.038,99 11,01 973,56 0,00 46.012,55 11,01 Es stehen nur noch 45.038,99 € zur Verfügung Kulturamt (ehemals Museum der bildenden Künste) 43_252_ZW NEU: 41_252_4ZW 42419210 Sonderreinigung PSP alt: 1100252004 neu Ist. 9012017401 43_252_ZW NEU: 41_252_4ZW 42719900 Sonst. Verw.- und Betriebsaufwand Innenauftrag alt: 104304020236 Innenauftrag neu: 104130020236 43_252_ZW NEU: 41_252_4ZW 42719900 Sonst. Verw.- und Betriebsaufwand 43_252_ZW NEU: 41_252_4ZW 42112000 Technischer Gebäudeunterhalt Summe Budget 43_252_ZW (alt) MdbK Neubau Innenauftrag alt: 104304020236 Innenauftrag neu: 104130020236 KSt. 9012017401; PSP 1100252005 23.300,65 Sonderreinigung war 2017 beauftragt, konnte aufgrund des hohen Aufwands nicht mehr durchgeführt werden, obwohl die Mittel in 2017 zur Verfügung gestellt wurden und die vertragliche Verpflichtung bestand. 0,00 23.300,65 36.001,97 Zweckbindungsvermerk Drittmittel Kulturstiftung des Bundes, Projektmittel Dispacements (Mona Hatoum und Ayshe Erkmen), Rechnungslegung erst in 2018, Fördermittel und Eigenmittel standen im HH-Jahr 2017 dafür zur Verfügung 36.001,97 0,00 0,00 15.132,87 Keine Übertragung der Mittel, da Rückstellungen gebildet werden. 0,00 98.000,00 Keine Übertragung der Mittel, da Rückstellungen gebildet werden. 36.001,97 136.433,52 15.132,87 Rückstellung für Katalogdruck Hatoum Erkmen beantragt 98.000,00 3.364.227,50 3.191.792,01 172.435,49 172.435,49 Rückstellung für unterlassene Instandhaltungsmaßnahmen beantragt Es stehen keine zweckgebundenen Erträge gegenüber. Seite 4 Übertragung von Ansätzen im Ergebnishaushalt in EUR Budgeteinheit Kostenart Kostenart Beschreibung PSP-Element/ Innenauftrag Bezeichnung PSPElement/ Innenauftrag 1.100.21.1.1.01.98 Grundschulen – Schulbudget Budget gesamt (bezogen auf Budgeteinheit) Verfügt (Inanspruchnahme im HHJ 2017) mögliche Übertragung ins Folgejahr 2018 durch Fachamt beantragte Übertragung ins Folgejahr 2018 Begründung Fachamt Vorschlag zur Übertragung Ablehnung Begründung der Ablehnung Amt für Jugend, Familie und Bildung 51_2111_ZW 4275 1000 Lernmittel, Schulbücher Summe Budget 51_2111_ZW 51_2151_ZW 4275 1000 Lernmittel, Schulbücher 1.100.21.5.1.01.98 Oberschulen – Schulbudget Summe Budget 51_2151_ZW 51_2153_ZW 4275 1000 Lernmittel, Schulbücher 1.100.21.5.3.01.98 Abendoberschulen – Schulbudget Lernmittel, Schulbücher 1.100.21.5.4.01.98 Gemeinschaftsschul en – Schulbudget Summe Budget 51_2153_ZW 51_2154_ZW 4275 1000 Summe Budget 51_2154_ZW 51_2171_ZW 4275 1000 Lernmittel, Schulbücher 1.100.21.7.1.01.98 Gymnasien/Kolleg – Schulbudget Summe Budget 51_2171_ZW 51_2173_ZW 4275 1000 Lernmittel, Schulbücher 1.100.21.7.3.01.98 Abendgymnasien – Schulbudget Lernmittel, Schulbücher 1.100.22.1.1.01.98 Blinde und SehbehinderteSchulbudget Summe Budget 51_2173_ZW 51_2211_ZW 4275 1000 Summe Budget 51_2211_ZW 51_2213_ZW 4275 1000 Lernmittel, Schulbücher 1.100.22.1.3.01.98 geistig BehinderteSchulbudget Summe Budget 51_2213_ZW 51_2214_ZW 4275 1000 1.100.22.1.4.01.98 KörperbehinderteSchulbudget 1.100.22.1.5.01.98 LernförderungSchulbudget Lernmittel, Schulbücher 1.100.22.1.6.01.98 SprachheilschuleSchulbudget Lernmittel, Schulbücher 1.100.22.1.7.01.98 FÖZ EZHSchulbudget Lernmittel, Schulbücher 1.100.22.1.8.01.98 K-KHS-Schulbudget Lernmittel, Schulbücher 1.100.23.1.1.01.98 BSZ-Schulbudget Lernmittel, Schulbücher 1.100.23.1.3.01.98 BSZ 12-Schulbudget Lernmittel, Schulbücher Summe Budget 51_2214_ZW 51_2215_ZW 4275 1000 Lernmittel, Schulbücher Summe Budget 51_2215_ZW 51_2216_ZW 4275 1000 Summe Budget 51_2216_ZW 51_2217_ZW 4275 1000 Summe Budget 51_2217_ZW 51_2218_ZW 4275 1000 Summe Budget 51_2218_ZW 51_2311_ZW 4275 1000 Summe Budget 51_2311_ZW 51_2313_ZW 4275 1000 Summe Budget 51_2313_ZW 1.824.110,00 1.774.038,99 50.071,01 50.071,01 50.071,01 0,00 1.824.110,00 1.774.038,99 50.071,01 50.071,01 50.071,01 0,00 1.452.014,15 1.348.608,26 103.405,89 75.440,26 75.440,26 0,00 1.452.014,15 1.348.608,26 103.405,89 75.440,26 21.350,00 18.451,55 2.898,45 1.570,19 21.350,00 18.451,55 2.898,45 1.570,19 60.900,00 55.614,25 5.285,75 4.524,47 60.900,00 55.614,25 5.285,75 4.524,47 1.687.702,24 1.640.785,01 46.917,23 1.427,21 1.687.702,24 1.640.785,01 46.917,23 1.427,21 29.550,00 18.480,53 11.069,47 4.960,49 29.550,00 18.480,53 11.069,47 4.960,49 20.000,00 17.564,23 2.435,77 1.612,09 20.000,00 17.564,23 2.435,77 1.612,09 45.500,00 44.133,11 1.366,89 1.330,13 45.500,00 44.133,11 1.366,89 1.330,13 33.950,00 31.795,94 2.154,06 1.225,82 33.950,00 31.795,94 2.154,06 1.225,82 177.000,00 160.916,78 16.083,22 9.723,44 177.000,00 160.916,78 16.083,22 9.723,44 38.150,00 35.532,06 2.617,94 1.879,46 38.150,00 35.532,06 2.617,94 1.879,46 30.850,00 29.776,79 1.073,21 869,81 30.850,00 8.900,00 8.900,00 1.122.100,00 1.122.100,00 48.460,31 48.460,31 29.776,79 7.036,91 7.036,91 909.870,35 909.870,35 40.822,00 40.822,00 1.073,21 1.863,09 1.863,09 212.229,65 212.229,65 7.638,31 7.638,31 869,81 1.500,33 1.500,33 141.428,65 141.428,65 7.638,31 7.638,31 Den kommunalen schulischen Einrichtungen der Stadt Leipzig werden ausgewählte sächliche Schulausgaben als Schulbudget zur eigenverantwortlichen Bewirtschaftung zur Verfügung gestellt. D.h. Die Schulen können selbst entscheiden ob die Pauschalansätze wirklich für die ausgereichten Gründe (Lernmittel) eingesetzt werden oder nicht. Gemäß DA Nr. 09/2012 vom 24.04.2012 ist eine Übertragung von Haushaltsausgaberesten in das Folgejahr unter Beachtung der DA Budgetierung möglich. Konkret heißt es: „Im Haushaltsvollzug der Einzelschulen können durch wirtschaftliches Verhalten und einen gezielten Mitteleinsatz Haushaltsreste gebildet werden.“ Diese Möglichkeit motiviert die Schulen differenzierte Projekte auch mittelfristig zu finanzieren. Größtenteils handelt es sich bei den zu übertragenden Mitteln um Maßnahmen/Beschaffungen aus dem Jahr 2017, welche vor dem Jahreswechsel nicht mehr rechtzeitig beauftragt bzw. vertraglich gebunden werden konnten. Die vertraglich gebunden Möbelfirmen für die Ersatzbeschaffung von Klassenraumausstattungen haben offiziell 6-8 Wochen Lieferfristen. Des Weiteren haben die Schulbuchverlage und Firmen zur Lieferung von Lehr- und Unterrichtsmaterial über den Jahreswechsel mehrere Tage Betriebesruhe. Die Schulen haben zumeist im November Aufträge für Schulbücher, Arbeitshefte, Unterrichtsmaterial und Ergänzungen zur Klassenraumausstattung ausgelöst. Durch die Vielzahl der Aufträge konnte nicht rechtzeitig im Leistungszeitraum 2017 geliefert werden. Die Lieferungen erfolgten in den ersten Kalenderwochen des Jahres 2018. Die Leistungserbringung fällt ins Jahr 2018. Damit wird das Schulbudget 2018 belastet, obwohl die Aufträge noch in 2017 ausgelöst wurden. 75.440,26 0,00 1.570,19 0,00 1.570,19 0,00 4.524,47 0,00 4.524,47 0,00 1.427,21 0,00 1.427,21 0,00 4.960,49 0,00 4.960,49 0,00 1.612,09 0,00 1.612,09 0,00 1.330,13 0,00 1.330,13 0,00 1.225,82 0,00 1.225,82 0,00 9.723,44 0,00 9.723,44 0,00 1.879,46 0,00 1.879,46 0,00 869,81 0,00 869,81 1.500,33 1.500,33 141.428,65 141.428,65 7.638,31 7.638,31 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Seite 5 Übertragung von Ansätzen im Ergebnishaushalt in EUR Budgeteinheit 51_3650_ZW Kostenart 42711200 Kostenart Beschreibung PSP-Element/ Innenauftrag Bezeichnung PSPElement/ Innenauftrag Besondere Verwaltungsund Betriebsaufwendungen Summe Budget 51_3650_ZW 51_365_2ZW 4253 1000 Erw. bew. Gegenstände bis 410 € 1.100.36.5.0.01.01.18 Kita öffentl. Tr. Budget gesamt (bezogen auf Budgeteinheit) Verfügt (Inanspruchnahme im HHJ 2017) mögliche Übertragung ins Folgejahr 2018 durch Fachamt beantragte Übertragung ins Folgejahr 2018 Begründung Fachamt 845.364,09 790.631,28 54.732,81 Den kommunalen Horteinrichtungen der Stadt Leipzig werden ausgewählte sächliche Sachausgaben als Hortbudget zur eigenverantwortlichen Bewirtschaftung zur Verfügung gestellt. D.h. Die Horte können selbst entscheiden ob die Pauschalansätze wirklich für die ausgereichten Gründe eingesetzt werden oder nicht. Gemäß DA Nr. 09/2012 vom 24.04.2012 ist eine Übertragung von Haushaltsausgaberesten in das Folgejahr unter Beachtung der DA Budgetierung möglich. Konkret heißt es: „Im Haushaltsvollzug der 54.732,81 Einzeleinrichtung können durch wirtschaftliches Verhalten und einen gezielten Mitteleinsatz Haushaltsreste gebildet werden.“ Mit Punkt 2 der Vorlage werden die Inhalte der Vorlage auch auf die Horte wirksam. Diese Möglichkeit motiviert die Horte differenzierte Projekte auch mittelfristig zu finanzieren. Größtenteils handelt es sich bei den zu übertragenden Mitteln um Maßnahmen/Beschaffungen aus dem Jahr 2017, welche vor dem Jahreswechsel nicht mehr rechtzeitig beauftragt bzw. vertraglich gebunden werden konnten. 845.364,09 790.631,28 54.732,81 54.732,81 181.729,01 133.173,48 0,00 Ausstattung Sofort-Kitas ist mit Beschluss DB OBM VI-DS-05096 per Bestätigung überplanmäßiger Aufwendungen 2018 gesichert. Folgekosten sowie Ausstattungsaufwendungen für die Leipzig-Kitas 48.555,53 sind im Rahmen der Planung 2019/2020 zu beachten. Eine Bereitsstellung in 2018 ist vor dem Hintergrund des Baufortschritts der vorgesehenen kommunal zu führenden Objekte nicht erforderlich. 19.700,00 Es werden nur die Aufwendungen für die Bestandsplätze übertragen, s.o. 0,00 25.962,81 Der Übertrag ist infolge von Mindererträgen bei der Integrationspauschale i.H.v. 446 T€ in 2017 abzulehnen. 32.859,04 94.218,34 10.000,00 0,00 10.000,00 0,00 Kita öffentl. Tr. 226.190,68 173.631,64 52.559,04 51_365_2ZW 4271 9900 sonst. Verw.u. Betriebsaufwand 1.100.36.5.0.01.01.18 Kita öffentl. Tr. 95.250,00 69.287,19 25.962,81 25.962,81 1.263.604,27 1.022.796,42 240.807,85 127.077,38 Summe Budget 51_362_ZW gesamt 54.732,81 32.859,04 1.100.36.5.0.01.01.18 Zuschüsse an freie Träger nach § 11 0,00 0,00 Bes. Verw.-u. Betriebsaufwand sonstige soziale 1.100.36.2.0.01.21 Leistungen außerh. Einr. 54.732,81 Aufgrund der Eröffnung von neuen Kitas, die bei der HHPlanung für 2017/18 noch nicht berücksichtigt werden konnten (Sofort-Kitas und Leipzig-Kitas), entsteht 2018 eine Mehrbedarf durch die Neusstattung mit Geschirr und Wäsche, Ausstattung usw.. Eine Übertragung der noch vorhandenen Mittel aus 2017, würde den Mehrbedarf für 2018 mindern. 4271 1200 43319000 Begründung der Ablehnung 48.555,53 51_365_2ZW 51_362_ZW Ablehnung 48.555,53 Hieraus werden u.a. das Spiel- und Beschäftigungsmaterial für Kitas gekauft. Aufgrund der relativ späten Auftragserteilung konnten nicht alle Mittel verbraucht werden. Aus diesem Grund 52.559,04 wird eine Übertragung (siehe oben) beantragt. Hierzu ist anzumerken, dass das Kitabudget dem Schulbudget in etwa gleichzusetzen ist. Pro Einrichtung werden bestimmte Summen zur Verfügung gestellt. Summe Budget 51_365_2ZW gesamt Vorschlag zur Übertragung Hieraus werden u.a Integrationsmittel gekauft. Aufgrund der relativ späten Auftragserteilung konnten nicht alle Mittel verbraucht werden. Aus diesem Grund wird eine Übertragung (siehe oben) beantragt. Übertrag gem. Beschluss Stadtrat vom 15.11.2017 zum Antrag VI-A-04857 "Übertragung von Mitteln zur Förderung 10.000,00 von Trägern der freien Jugendhilfe von 2017 nach 2018" für die Filmschule Leipzig e.V. 10.000,00 Seite 6 Übertragung von Ansätzen im Ergebnishaushalt in EUR Budgeteinheit Kostenart Kostenart Beschreibung PSP-Element/ Innenauftrag Bezeichnung PSPElement/ Innenauftrag Budget gesamt (bezogen auf Budgeteinheit) Verfügt (Inanspruchnahme im HHJ 2017) mögliche Übertragung ins Folgejahr 2018 durch Fachamt beantragte Übertragung ins Folgejahr 2018 Begründung Fachamt Vorschlag zur Übertragung Ablehnung Begründung der Ablehnung Verkehrs- und Tiefbauamt 66_511_ZW 66_511_ZW 4271 9270 4272 9270 Aufwendungen sonstige Projekte Aufwendungen sonstige Projekte 1.100.51.1.1.06 IA 106651110001 Verkehrsplanung, sonstige Projekte 1.100.51.1.1.06 IA 106651110002 Verkehrsplanung, Nahmobilität in Stötteritz Summe Budget 66_511_ZW 66_54_ZW 66_54_ZW 66_54_ZW 66_54_ZW 580.330,27 4255 2100 UH IT-Ausstattung 1.100.54.1.0.01 IA 106654100013 Gemeindestraße Software "eVergabe" 4221 1000 Unterhaltung Infrastruktur 1.100.54.1.0.01 IA 106654100014 Gemeindestraße Querungshilfen 4221 1000 Unterhaltung Infrastruktur 1.100.54.1.0.01 IA 106654100025 Gemeindestraße Förderprojekte SBL 4221 1000 Unterhaltung Infrastruktur 1.100.54.1.0.01.11 UH-Straßen sonstiges Summe Budget 66_54_ZW Diese Mittel werden zur Finanzierung des Stadtanteils der bereits erhaltenen, aber noch nicht verbrauchten Fördermittel benötigt (Verbesserung der Radverkehrsqualität). Für die Fördermittel in Höhe von 203,37 €, wurde eine sonstige 31,55 Verbindlichkeit gebildet. Die Übertragung muss in den neuen IA 106651110006 NRVP Radverkehrsqualität erfolgen. Deckung aus Minderaufwand des IA 106651110001 150.000,00 280.544,27 67.118,53 389.772,28 38.510,64 180.738,88 46.798,36 31,55 0,00 Diese Mittel werden zur Finanzierung des Stadtanteils der bereits erhaltenen, aber noch nicht verbrauchten Fördermittel benötigt (Nahmobilität Stötteritz). Für die Fördermittel in Höhe 42.465,18 von 53.049,25 €, wurde eine sonstige Verbindlichkeit gebildet. Deckung aus Minderaufwand des IA 106651110002 i. H. v. 15.665,18 € und dem PSP-Element 1.100.51.1.1.06 SK 4271 9270 i. H. v. 26.800 € 42.465,18 0,00 42.496,73 42.496,73 0,00 111.489,36 Diese Mittel werden zur Finanzierung der Projektnebenkosten, welche im Zusammenhang mit der Erneuerung der Vergabesoftware entstehen, benötigt. Die gemäß Anlage 1 111.489,36 (Kostenschätzung) zur Vorlage VI-DS-02695 aufgeführten Leistungen wurden in 2017 noch nicht vollständig erbracht. Die Mittel werden deshalb in 2018 gebraucht. Deckung aus Minderaufwand des IA 106654100013 111.489,36 0,00 99.805,39 Diese Mittel werden zur Finanzierung des Stadtanteils zur Maßnahme BHS Wildpark einschließlich Querungshilfe der bereits erhaltenen, aber noch nicht verbrauchten Fördermittel 12.890,00 benötigt. Für die Fördermittel wurde eine sonstige Verbindlichkeit i. H. v. 116.009,56 € gebildet. Deckung aus Minderaufwand des IA 106654100014 12.890,00 0,00 20.320,17 Diese Mittel werden zur Finanzierung des Stadtanteils der bereits erhaltenen, aber noch nicht verbrauchten Fördermittel benötigt. Für die Fördermittel in Höhe von 225.000 €, wurde in 20.320,17 2016 eine sonstige Verbindlichkeit gebildet. Davon wurden in 2017 bereits 42.118,53 € aufgelöst. Deckung aus Minderaufwand des IA 106654100025. 20.320,17 0,00 1.402,57 0,00 146.102,10 0,00 190.557,99 302.707,55 152.380,52 150.327,03 23.329.721,57 7.014.400,73 16.315.320,84 Diese Mittel werden zur Finanzierung des Stadtanteils zur LSA Prager Straße/Ostplatz und Prager Straße/Gerichtsweg benötigt. Für bereits erhaltene aber noch nicht verbrauchte 1.402,57 Fördermittel in Höhe von 3.525,00 €, wurde eine sonstige Verbindlichkeit gebildet. Deckung aus Minderaufwand des TP 1.100.54.1.01.01 146.102,10 Seite 7 Übertragung von Ansätzen im Ergebnishaushalt in EUR Budgeteinheit Kostenart Kostenart Beschreibung PSP-Element/ Innenauftrag Bezeichnung PSPElement/ Innenauftrag Budget gesamt (bezogen auf Budgeteinheit) Verfügt (Inanspruchnahme im HHJ 2017) mögliche Übertragung ins Folgejahr 2018 durch Fachamt beantragte Übertragung ins Folgejahr 2018 Begründung Fachamt Vorschlag zur Übertragung Ablehnung Begründung der Ablehnung Amt für Stadtgrün und Gewässer 67_755_ZW 51142000 Ao Aufwand f.Sachu.Dienstl.b.Katastr.FA 106775500008 Tosbecken Ablaufbauwerk Stauteich Lößn. (Ident Nr.9190) 67_755_ZW 51142000 Ao Aufwand f.Sachu.Dienstl.b.Katastr.FA 106775500011 67_755_ZW 51142000 Ao Aufwand f.Sachu.Dienstl.b.Katastr.FA 67_755_ZW 51142000 67_755_ZW 51142000 Gemäß RL Hochwasserschäden sind für die Einzelmaßnahmen Zuwendungen mit 100 %-iger Förderung der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben für die Beseitigung der Hochwasserschäden in 2013 und 2014 beschieden 208.515,03 worden. Aufgrund notwendiger Planungen, Ausschreibungen und Vergaben war die vollständige Umsetzung und Abrechnung in den Jahren von 2014 bis 2017 nicht möglich. Änderungsbescheid v.04.12.2017; Bewilligungszeitraum endet am 31.12.2017; Verlängerung bis 30.06.2018 beantragt 208.515,03 0,00 Änderungsbescheid v.10.01.17; Bewilligungszeitraum endet am 31.12.2017 11.837,87 0,00 27.446,85 Änderungsbescheid v.27.07.16; Bewilligungszeitraum endet am 31.12.2017 27.446,85 0,00 14.133,25 14.133,25 Änderungsbescheid v.09.01.17; Bewilligungszeitraum endet am 31.12.2017 14.133,25 0,00 349,86 474.311,49 474.311,49 Änderungsbescheid v.30.11.16; Bewillgungszeitraum endet am 30.06.2019 474.311,49 0,00 158.539,12 736.244,49 736.244,49 736.244,49 0,00 19.159,09 0,00 19.159,09 19.159,09 0,00 2.419.074,66 2.085.652,40 333.422,26 266.729,83 58.214,80 208.515,03 Westdamm Meusdorfer Teich (Ident Nr. 9232) 11.837,87 0,00 11.837,87 11.837,87 106775500013 Ersatzneubau Staustufe Kleine Luppe (Ident Nr.9238) 95.160,33 67.713,48 27.446,85 Ao Aufwand f.Sachu.Dienstl.b.Katastr.FA 106775500014 Gr.Inselteichter-rasse im Clarapark (Ident Nr. 9187) 46.394,23 32.260,98 Ao Aufwand f.Sachu.Dienstl.b.Katastr.FA 106775500016 Sammelmaßn. Svb.Lpz.d.Kleingärtner (Ident Nr.9259) 474.661,35 894.783,61 Summe Budget 67_755_ZW Marktamt 72_573_ZW 42719250 KR Aufwendungen für Veranstaltungen Summe Budget 72_573_ZW Summe Ermächtigungsübertrag gesamt: 1.100.57.3.0.02.17.02 19.159,09 Weihnachtsmarkt 1.074.700,00 1.005.792,53 68.907,47 Zweckbindungsvermerk (48.060,00 € Erträge a. Verkauf Eintrittskarten Gewandhaus, abzügl. 13.800,91 € Saalmiete Gewandhaus, abzügl. Gage Landesverband der Bergleute… e.V.)