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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1417575.pdf
Größe
307 kB
Erstellt
11.07.18, 12:00
Aktualisiert
11.09.18, 19:47

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-02682-DS-02 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff: 1. Änderung Bau- und Finanzierungsbeschluss Holzhäuser Straße (Baumeyerstr. Gleisschleife) Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Finanzen FA Stadtentwicklung und Bau SBB Südost Ratsversammlung 24.10.2018 Beschlussfassung Beschlussvorschlag: Die Beschlusspunkte 1 und 2 des Beschlusses VI-DS-02682-DS-01 des Oberbürgermeisters vom 17.05.2016 bleiben unverändert und werden nicht erneut aufgeführt. Die Beschlusspunkte 1 und 4 des Beschlusses VI-DS-02682 der Ratsversammlung vom 22.06.2016 bleiben unverändert und werden nicht erneut aufgeführt. Die 1. Änderung des Beschlusses umfasst die Änderung der Beschlusspunkte 2 und 3 sowie die Neuaufstellung des Beschlusspunktes 5 wie folgt. 2. Die Gesamtkosten für Planung und Bau betragen 2.659.819 €. Darin enthalten sind 99.650 € für Stadtbeleuchtungsanlagen, welche aus dem Ergebnishaushalt zu finanzieren sind. 3. Die Auszahlungen werden im PSP-Element „Stadtanteil LVB-Vorhaben“ (7.0000655.700.300.320.03, Holzhäuser Straße) wie folgt bereitgestellt: 2017: 2018: 1.352.292,22 € 1.207.876,78 €. Die Aufwendungen werden im Innenauftrag „Straßenbeleuchtung-investiv“ (106654100010) i. H. v. 99.650 € wie folgt bereitgestellt: 2017: 2018: 70.792,75 € 28.947,25 €. Die Einzahlungen werden im PSP-Element „Zweckgebundene Zuweisung von Dritten“ (7.0000655.705.200.320.03, Holzhäuser Straße) wie folgt bereitgestellt: 1/9 2017: 2018: 2019: 2020: 500.000,00 € 500.000,00 € 449.566,15 € 76.292,96 €. 5. Im Jahr 2018 wird eine überplanmäßige Auszahlung gemäß § 79 SächsGemO im PSPElement „Stadtanteil LVB-Vorhaben“ (7.0000.655.700.300.320.03, Holzhäuser Straße) i. H. v. 333.818,33 € bestätigt. Die Deckung der überplanmäßigen Auszahlung erfolgt aus der Kostenstelle „unterjährige Finanzierung formale Deckung im Finanzhaushalt“ (1098720000). 2/9 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: Hinweis: Finanzielle Auswirkungen inanzielle Auswirkungen nein x Kostengünstigere Alternativen geprüft nein x wenn ja, ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt von bis 2017 2018 99.650,00 2017 2020 1.525.859,11 2017 2018 2.560.169,00 wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen x Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE Höhe in EUR nein von 106654100010 4221 1000 7.0000.655.705 68110000 7.0000.655.700 78512000 wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 3/9 Zusammenfassung Die 1. Änderung informiert über den Sachverhalt der erhöhten Baukosten über 10 % des Bau- und Finanzierungsbeschlusses (VI-DS-02682 und VI-DS-02682-DS-01) und zeigt Lösungen für die Deckung der benötigten Finanzmittel in 2018 auf. Die Deckung der Mehrkosten i. H. v. 483.340 € erfolgt 2018 aus der Kostenstelle 1098720000 und dem PSP-Element 7.0000655.700. Sachverhalt: 1. Grundlagen - Bau- und Finanzierungsbeschluss Holzhäuser Straße zwischen Baumeyerstraße und Gleisschleife, Beschluss Ratsversammlung VI-DS-02682 vom 22.06.2016 und Beschluss des Oberbürgermeisters VI-DS-02682-DS-01 vom 17.05.2016 - Zuwendungsbescheid des Freistaates Sachsen für die Förderung von Straßen- und Brückenbauvorhaben kommunaler Baulastträger vom 26.02.2018 für die Gesamtbaumaßnahme - Ausschreibungsergebnis der Gesamtbaumaßnahme Holzhäuser Straße, Zuschlagsschreiben vom 21.02.2017 für Los 1 (Straßenbau), Los 5.1 (Verkehrsgrün Straßenbau) und Los 7 (Verkehrsführung während der Bauzeit) - Mehrkostenermittlung des Verkehrs- und Tiefbauamtes vom Juni 2018 auf Basis von Aufmaßen, eingereichten verhandelten und unverhandelten Nachträgen sowie Hochrechnungen. 2. Veranlassung und Zielstellung Die vorliegende 1. Änderung des Bau- und Finanzierungsbeschlusses Holzhäuser Straße zwischen Baumeyerstraße und Gleisschleife soll über den Sachverhalt der erhöhten Baukosten über 10 % des ursprünglich gefassten Bau- und Finanzierungsbeschlusses (VIDS-02682 und VI-DS-02682-DS-01) informieren, eine Lösungsmöglichkeit der Deckung für die benötigten Finanzmittel in 2018 aufzeigen und den gegenständlichen 1. Änderungsbeschluss herbeiführen. 2.1 Beschreibung des Abwägungsprozesses Der Abwägungsprozess ist bei der gegenständlichen Vorlage nicht relevant, da es keinen inhaltlichen Zielkonflikt bezüglich der aufgeführten Mehrkosten gibt. 3. Begründung Die VOB-Abnahme der Hauptbauleistung erfolgte am 06.12.2017. In der bezuschlagten Baumaßnahme wurden in 2017 und 2018 diverse Nachträge der Baufirma zu den Bauleistungen eingereicht. Diese befinden sich teilweise noch in Prüfung und Verhandlung. Auf dieser Basis sind Hochrechnungen erstellt worden, um die Mehrkosten der Gesamtmaßnahme ermitteln zu können. Die Kostenerhöhung beruht im Wesentlichen auf (Beträge gerundet): a) Zusatzleistungen Fahrbahnaufbruch 4/9 Während der Durchführung der Bauarbeiten wurde teilweise im Straßenquerschnitt die Asphaltschicht dicker als kalkuliert angetroffen. Darunter befand sich Beton, welcher zusätzlich aufgebrochen und entsorgt wurde. Kosten: 48.000 € b) Regenwasserkanal und Entwässerungsgraben Im Zuge der Baumaßnahme musste der Regenwasserkanal sowie die Entwässerungsleitung im Bereich des offenen Grabens (Vorflut) angepasst werden. Kosten: 30.000 € c) Straßenentwässerung Ursprünglich war der Erhalt der bestehenden Anschlussleitungen der Straßenentwässerung vorgesehen. Im Zuge der Baumaßnahme ist aufgrund des angetroffenen Zustandes festgelegt worden, die vorhandenen Anschlussleitungen auszutauschen und weitere Abläufe und Anschlussleitungen vorzusehen. Kosten: 65.000 € d) Zufahrten und private Flächen Während der Bauausführung mussten Anpassungsarbeiten im Pflasterbereich auf privaten Flächen des Einkaufszentrums vorgenommen werden. Hoch beanspruchte Zufahrten wurden mit einem verstärkten Unterbau ausgebildet. Kosten: 53.000 € e) weitere Anpassungsarbeiten Dabei handelt es sich größtenteils um Anpassungsarbeiten an den Bestand, welche in der Planung so nicht vorhersehbar waren, wie Anpassungsarbeiten an Lichtschächten, Bushaltestelle Kolmstraße, Materialwechsel (z. B. Fugenmaterial der Traufbereiche). Kosten: 50.000 € f) zusätzliche Leistungen Leistungen, welche sich während der Bauausführung als notwendig erwiesen haben (Beseitigung von Schäden an der Kastenrinne zum Einkaufszentrum, Fundament für ALDIPylon, Abdeckung der Brunnenstube, baubegleitende Zusatzleistungen, Anmietung von Ersatzstellplätzen für Anlieger). Kosten: 32.000 € g) sonstige Einzelpositionen Änderungen von Material, zusätzliche Baustellen-FSA, Beräumung von Flächen zur zeitweiligen Nutzung, Verteilersäule und Ausrüstung der Leuchten, Anpassung der Markierung und Beschilderung, Beräumen von Unrat, Leistungen von Belangen der Anwohner, Umbau von Baumscheiben auf Verlangen der Anwohner und dem ZVNL. Kosten: 30.400 € h) Gabionenwand 5/9 Auf der Grundlage von § 7, Absatz 2 des Aufhebungs- und Gestattungsvertrages über eine Teilfläche des KGV "Am Kärrnerweg" e. V. zwischen der Stadt Leipzig, dem Stadtverband der Kleingärtner e. V., dem KGV "Am Kärrnerweg" e. V. und Herrn Werner Wetzig (Einzelpächter) vom Februar 2015 musste eine Gabionenwand zur Abschirmung des KGV im Bereich der neuen Haltestelle errichtet werden. Diese Leistung wurde gesondert ausgeschrieben. Die Abnahme erfolgte am 02.07.2018. Kosten: 21.000 € i) Nachträge LVB Hierbei handelt es sich um Nachträge der LVB GmbH, wonach gemäß Leistungsabgrenzungs- und Kostenteilungsvereinbarung zwischen der Stadt Leipzig und der LVB GmbH vom 07.09.2016/ 18.11.2016, bzw. der Bauherrenvereinbarung zwischen der Stadt Leipzig, der LVB GmbH und der KWL GmbH vom 03.08.2016/05.07.2016/18.07.2016 eine Kostenbeteiligung der Stadt Leipzig erforderlich ist (zusätzliche Maste mit Beleuchtung, Quertragwerk LSA, gestörter Bauablauf Gleis- und Straßenbau, Mengenmehrungen). Kosten: 100.000 € j) Nachtrag KWL Gemäß der Bauherrenvereinbarung zwischen der Stadt Leipzig, der LVB GmbH und der KWL GmbH vom 03.08.2016/05.07.2016/18.07.2016 ist eine Kostenbeteiligung der Stadt Leipzig erforderlich (gestörter Bauablauf Leitungsbau). Kosten: 10.000 € Zusammenfassung (Beträge gerundet): a) b) c) d) e) f) g) h) i) j) Zusatzleistungen Fahrbahnaufbruch Regenwasserkanal und Entwässerungsgraben Straßenentwässerung Zufahrten und private Flächen weitere Anpassungsarbeiten zusätzliche Leistungen sonstige Einzelpositionen Gabionenwand Nachträge LVB Nachtrag KWL 48.000 € 30.000 € 65.000 € 53.000 € 50.000 € 32.000 € 30.400 € 21.000 € 100.000 € 10.000 € Zwischensumme der Mehrkosten (Bau) 439.400 € Planungskosten (10 % der Baukosten) 43.940 € Die Summe der Mehrkosten (Planung und Bau) beträgt: (Beträge gerundet) 483.340 € Damit entsteht ein Mehrbedarf zum ursprünglichen Bau- und Finanzierungsbeschluss i. H. v. 483.319 € (gerundet 483.340 €). Der Mehrbedarf beträgt 22,21 %. Gesamtkosten laut BFB vom 22.06.2016: Baukosten gesamt: 1.909.192 € Planungskosten: 267.287 € Gesamtkosten Planung und Bau: 2.176.479 € 6/9 Gesamtkosten neu: Baukosten gesamt: 2.348.592 € Planungskosten: 311.227 € Gesamtkosten Planung und Bau: 2.659.819 € 4. Finanzierung 4.1 Finanzierung laut Beschlusslage In der Ratsversammlung am 22.06.2016 wurde der Bau- und Finanzierungsbeschluss für das Vorhaben Holzhäuser Straße zwischen Baumeyerstraße und Gleisschleife mit Gesamtkosten für Planung und Bau i. H. v. 2.176.500,00 € (2.076.850 € investive Kosten + 99.650 € konsumtive Kosten-SBL) beschlossen. in EURO Gesamt Stadtanteil LVB-Maßnahmen 7.0000655.700 (Auszahlung) davon planmäßig davon Ermächtigung aus Vorjahr 106654100010 (Aufwand) - davon Planung (Auszahlung) Zweckgebundene Zuwendung v. Dritten 7.0000655.705(Einzahlung) Stadtanteil insgesamt 2017 2.076.850 2.076.850 1.655.950 420.900 1.655.950 420.900 99.650 99.650 267.287 267.287 1.400.000 1.400.000 776.500 776.500 4.2. Finanzierung neu Im Zuge von schon erkannten Mehrkosten aus den Bauleistungen in 2017 wurden bereits Mittel für eine überplanmäßige Auszahlung in 2017 in Höhe von 99.950 € bereitgestellt. Insofern sind für die Deckung der Mehrkosten zum jetzigen Zeitpunkt 383.369 € (483.319 € 99.950 €) relevant. Die Beschlusspunkte der Vorlage weisen daher nur diese Deckung aus. Damit stehen zurzeit insgesamt 2.276.450 € (2.176.500 € + 99.950 €) zur Verfügung. Benötigt werden nach der aktuellen Hochrechnung folgende Gesamtkosten: Baukosten gesamt (neu): Planungskosten gesamt (neu): Gesamtkosten Planung und Bau (neu): in EURO Stadtanteil LVB-Maßnahmen 7.0000655.700 (Auszahlung) 1.909.192 € + 439.400 € 267.287 € + 43.940 € Gesamt 2.560.169 106654100010 (Aufwand) - davon Planung (Auszahlung) 2017 = = 2018 1.352.292 1.207.877 99.650 70.703 28.947 311.227 267.287 43.940 7/9 2.348.592 € 311.227 € 2.659.819 € 2019 2020 Zweckgebundene Zuwendung von Dritten 7.0000655.705 (Einzahlung) 1.525.859 500.000 500.000 449.566 76.293 Stadtanteil insgesamt 1.133.960 922.995 736.824 449.566 76.293 Die neue Finanzierung und Einordnung im Haushalt stellt sich nunmehr wie folgt dar: - Die Finanzansätze für 2017 stellen den tatsächlichen Finanzstand dar. Die Einzahlungen (Fördermittel) sind dem Zuwendungsbescheid des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr (LASuV) vom 22.09.2016 entnommen. - In 2018 sind zusätzliche Finanzmittel i. H. v. 383.369 € erforderlich. Für die Maßnahme wird ein aktualisierter Fördermittelantrag nach der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr für die Förderung von Straßen- und Brückenbauvorhaben kommunaler Baulastträger (RL KStB) beim Landesamt für Straßenbau und Verkehr eingereicht. Nach gegenwärtigem Stand kann aufgrund der begrenzten Fördermittelverfügbarkeit jedoch vorerst nicht von einer Fördermittelmehreinnahme für die ausgewiesenen Mehrkosten ausgegangen werden. Um eine Finanzierung der Mehrkosten insgesamt abzusichern, muss eine mögliche Fördermitteleinnahme vorerst durch Eigenmittel abgedeckt werden. Bei Gewährung von Zuwendungen würde sich der Stadtanteil entsprechend reduzieren. 4.3. Einordnung im Haushaltsplan Die Mehrkosten gegenüber dem Haushaltsplan 2018 in Höhe von 383.369 € werden in 2018 i. H. v. 333.818 € entsprechend der bilateralen Vereinbarung zwischen dem Dezernat II und dem Dezernat VI aus der Kostenstelle "unterjährige Finanzierung formale Deckung im Finanzhaus-halt" (1098720000) gedeckt. Die Deckung der Mehrkosten i. H. v. 49.551 € erfolgt unterjährig aus dem PSP-Element "Stadtanteil LVB-Vorhaben" (7.0000655.700). 5. Auswirkungen auf die Bauzeit Die vorgesehenen technologischen Verknüpfungen und Baufelder konnten nicht wie geplant realisiert werden. Es kam zu einem gestörten Bauablauf. Daraus resultierten neue Vertragstermine. Die ursprünglich vereinbarten Verkehrsfreigabetermine für den MIV in drei Etappen (Knoten Kolmstraße Nord-Südrichtung 12.06.2017, Bauanfang bis Knoten Kolmstraße 07.08.2017, Knoten Kolmstraße bis Bauende 29.09.2017) konnten nicht gehalten werden. Es fand eine komplette Verkehrsfreigabe von Bauanfang bis Bauende am 26.10.2017 statt. Das vereinbarte Bauende 01.12.2017 wurde realisiert. 6. Alternative bei Nichtrealisierung der Mehraufwendungen Die Erbringung dieser zusätzlichen Mehrleistungen war für die Gesamtfertigstellung der komplexen Verkehrsbaumaßnahme Holzhäuser Straße zwischen Baumeyerstraße und Gleisschleife zwingend erforderlich. Eine Reduzierung des Bauumfanges war unter Berücksichtigung der schon erbrachten Bauleistungen der beteiligten Bauherren nicht möglich. Das Entfallen von Teilleistungen war nicht zielführend. Insofern waren die Mehraufwendungen alternativlos. Notwendige Kontroll- und Steuerungsmaßnahmen (hier speziell Nachtragsprüfungen und Nachtragsverhandlungen) wurden durch die Projektleitung durchgeführt. Um die Kostenauswirkungen zu minimieren, wurden bzw. werden mit den ausführenden Baufirmen Nachtragsverhandlungen durchgeführt. Zur Reduzierung des Stadtanteils werden die Mehrleistungen zur Prüfung auf Förderfähigkeit eingereicht. 8/9 Anlagen: Anlage 1: Beschluss der Ratsversammlung vom 22.06.2016 Holzhäuser Straße zwischen Baumeyerstraße und Gleisschleife Anlage 2: Beschluss Dienstberatung des Oberbürgermeisters vom 17.05.2016 Holzhäuser Straße zwischen Baumeyerstraße und Gleisschleife (nichtöffentlich) 9/9 Beschluss Ratsversammlung vom 22.06.2016 Ö 18.31 Bau- und Finanzierungsbeschluss Holzhäuser Straße zwischen Baumeyerstraße und Gleisschleife Status: öffentlich Beschlussart: ungeändert beschlossen Vorlage: VI-DS-02682 Bau- und Finanzierungsbeschluss Holzhäuser Straße zwischen Baumeyerstraße und Gleisschleife Beschluss: 1. Die Baumaßnahme Holzhäuser Straße zwischen Baumeyerstraße und Gleisschleife wird realisiert (Baubeschluss gemäß § 8, Absatz 3, Ziffer 18 der Hauptsatzung in der zurzeit gültigen Fassung). 2. Die Gesamtkosten für Planung und Bau für den städtischen Anteil betragen 2.176.500 € bei einem Stadtanteil von 776.500 €. Darin enthalten sind 99.650 € für Stadtbeleuchtungsanlagen, welche aus dem Ergebnishaushalt zu finanzieren sind. 3. Im PSP-Element "Stadtanteil LVB-Vorhaben" (7.0000655.700) werden als Auszahlung 2017: 2.076.850 € bereitgestellt. Die Einzahlungen werden im PSP-Element "Zweckgebundene Zuweisung von Dritten" (7.0000655.705) im Jahr 2017 mit 1.400.000 € geplant. Die Aufwendungen sind im Haushaltsjahr 2017 im Innenauftrag "Straßenbeleuchtunginvestiv" (106654100010) in Höhe von 99.650 € geplant. 4. Mit dem Ausschreibungsverfahren muss im August 2016 begonnen werden, um im März 2017 mit dem Bau beginnen zu können. Damit sind trotz ggf. vorläufiger Haushaltsführung die Mittel bis spätestens nach Ausreichung des Zuwendungsbescheides freizugeben. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen