Daten
Kommune
Leipzig
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Erstellt
11.07.18, 12:00
Aktualisiert
11.09.18, 19:47
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Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-02682-DS-02
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff:
1. Änderung Bau- und Finanzierungsbeschluss Holzhäuser Straße (Baumeyerstr. Gleisschleife)
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Finanzen
FA Stadtentwicklung und Bau
SBB Südost
Ratsversammlung
24.10.2018
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
Die Beschlusspunkte 1 und 2 des Beschlusses VI-DS-02682-DS-01 des Oberbürgermeisters
vom 17.05.2016 bleiben unverändert und werden nicht erneut aufgeführt.
Die Beschlusspunkte 1 und 4 des Beschlusses VI-DS-02682 der Ratsversammlung vom
22.06.2016 bleiben unverändert und werden nicht erneut aufgeführt.
Die 1. Änderung des Beschlusses umfasst die Änderung der Beschlusspunkte 2 und 3 sowie
die Neuaufstellung des Beschlusspunktes 5 wie folgt.
2.
Die Gesamtkosten für Planung und Bau betragen 2.659.819 €. Darin enthalten sind
99.650 € für Stadtbeleuchtungsanlagen, welche aus dem Ergebnishaushalt zu
finanzieren sind.
3.
Die Auszahlungen werden im PSP-Element „Stadtanteil LVB-Vorhaben“
(7.0000655.700.300.320.03, Holzhäuser Straße) wie folgt bereitgestellt:
2017:
2018:
1.352.292,22 €
1.207.876,78 €.
Die Aufwendungen werden im Innenauftrag „Straßenbeleuchtung-investiv“
(106654100010) i. H. v. 99.650 € wie folgt bereitgestellt:
2017:
2018:
70.792,75 €
28.947,25 €.
Die Einzahlungen werden im PSP-Element „Zweckgebundene Zuweisung von Dritten“
(7.0000655.705.200.320.03, Holzhäuser Straße) wie folgt bereitgestellt:
1/9
2017:
2018:
2019:
2020:
500.000,00 €
500.000,00 €
449.566,15 €
76.292,96 €.
5. Im Jahr 2018 wird eine überplanmäßige Auszahlung gemäß § 79 SächsGemO im PSPElement „Stadtanteil LVB-Vorhaben“ (7.0000.655.700.300.320.03, Holzhäuser Straße) i.
H. v. 333.818,33 € bestätigt. Die Deckung der überplanmäßigen Auszahlung erfolgt aus
der Kostenstelle „unterjährige Finanzierung formale Deckung im Finanzhaushalt“
(1098720000).
2/9
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
inanzielle Auswirkungen
nein
x
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
x
wenn ja,
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
von
bis
2017
2018
99.650,00
2017
2020
1.525.859,11
2017
2018
2.560.169,00
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
x
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
Höhe in EUR
nein
von
106654100010
4221 1000
7.0000.655.705
68110000
7.0000.655.700
78512000
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
3/9
Zusammenfassung
Die 1. Änderung informiert über den Sachverhalt der erhöhten Baukosten über 10 % des
Bau- und Finanzierungsbeschlusses (VI-DS-02682 und VI-DS-02682-DS-01) und zeigt
Lösungen für die Deckung der benötigten Finanzmittel in 2018 auf.
Die Deckung der Mehrkosten i. H. v. 483.340 € erfolgt 2018 aus der Kostenstelle
1098720000 und dem PSP-Element 7.0000655.700.
Sachverhalt:
1. Grundlagen
- Bau- und Finanzierungsbeschluss Holzhäuser Straße zwischen Baumeyerstraße und Gleisschleife, Beschluss Ratsversammlung VI-DS-02682 vom 22.06.2016 und Beschluss des
Oberbürgermeisters VI-DS-02682-DS-01 vom 17.05.2016
- Zuwendungsbescheid des Freistaates Sachsen für die Förderung von Straßen- und
Brückenbauvorhaben kommunaler Baulastträger vom 26.02.2018 für die
Gesamtbaumaßnahme
- Ausschreibungsergebnis der Gesamtbaumaßnahme Holzhäuser Straße,
Zuschlagsschreiben vom 21.02.2017 für Los 1 (Straßenbau), Los 5.1 (Verkehrsgrün
Straßenbau) und Los 7 (Verkehrsführung während der Bauzeit)
- Mehrkostenermittlung des Verkehrs- und Tiefbauamtes vom Juni 2018 auf Basis von
Aufmaßen, eingereichten verhandelten und unverhandelten Nachträgen sowie
Hochrechnungen.
2. Veranlassung und Zielstellung
Die vorliegende 1. Änderung des Bau- und Finanzierungsbeschlusses Holzhäuser Straße
zwischen Baumeyerstraße und Gleisschleife soll über den Sachverhalt der erhöhten
Baukosten über 10 % des ursprünglich gefassten Bau- und Finanzierungsbeschlusses (VIDS-02682 und VI-DS-02682-DS-01) informieren, eine Lösungsmöglichkeit der Deckung für
die benötigten Finanzmittel in 2018 aufzeigen und den gegenständlichen 1.
Änderungsbeschluss herbeiführen.
2.1 Beschreibung des Abwägungsprozesses
Der Abwägungsprozess ist bei der gegenständlichen Vorlage nicht relevant, da es keinen
inhaltlichen Zielkonflikt bezüglich der aufgeführten Mehrkosten gibt.
3. Begründung
Die VOB-Abnahme der Hauptbauleistung erfolgte am 06.12.2017. In der bezuschlagten
Baumaßnahme wurden in 2017 und 2018 diverse Nachträge der Baufirma zu den
Bauleistungen eingereicht. Diese befinden sich teilweise noch in Prüfung und Verhandlung.
Auf dieser Basis sind Hochrechnungen erstellt worden, um die Mehrkosten der
Gesamtmaßnahme ermitteln zu können.
Die Kostenerhöhung beruht im Wesentlichen auf (Beträge gerundet):
a) Zusatzleistungen Fahrbahnaufbruch
4/9
Während der Durchführung der Bauarbeiten wurde teilweise im Straßenquerschnitt die
Asphaltschicht dicker als kalkuliert angetroffen. Darunter befand sich Beton, welcher
zusätzlich aufgebrochen und entsorgt wurde.
Kosten:
48.000 €
b) Regenwasserkanal und Entwässerungsgraben
Im Zuge der Baumaßnahme musste der Regenwasserkanal sowie die Entwässerungsleitung
im Bereich des offenen Grabens (Vorflut) angepasst werden.
Kosten:
30.000 €
c) Straßenentwässerung
Ursprünglich war der Erhalt der bestehenden Anschlussleitungen der Straßenentwässerung
vorgesehen. Im Zuge der Baumaßnahme ist aufgrund des angetroffenen Zustandes
festgelegt worden, die vorhandenen Anschlussleitungen auszutauschen und weitere Abläufe
und Anschlussleitungen vorzusehen.
Kosten:
65.000 €
d) Zufahrten und private Flächen
Während der Bauausführung mussten Anpassungsarbeiten im Pflasterbereich auf privaten
Flächen des Einkaufszentrums vorgenommen werden. Hoch beanspruchte Zufahrten
wurden mit einem verstärkten Unterbau ausgebildet.
Kosten:
53.000 €
e) weitere Anpassungsarbeiten
Dabei handelt es sich größtenteils um Anpassungsarbeiten an den Bestand, welche in der
Planung so nicht vorhersehbar waren, wie Anpassungsarbeiten an Lichtschächten,
Bushaltestelle Kolmstraße, Materialwechsel (z. B. Fugenmaterial der Traufbereiche).
Kosten:
50.000 €
f) zusätzliche Leistungen
Leistungen, welche sich während der Bauausführung als notwendig erwiesen haben
(Beseitigung von Schäden an der Kastenrinne zum Einkaufszentrum, Fundament für ALDIPylon, Abdeckung der Brunnenstube, baubegleitende Zusatzleistungen, Anmietung von
Ersatzstellplätzen für Anlieger).
Kosten:
32.000 €
g) sonstige Einzelpositionen
Änderungen von Material, zusätzliche Baustellen-FSA, Beräumung von Flächen zur
zeitweiligen Nutzung, Verteilersäule und Ausrüstung der Leuchten, Anpassung der
Markierung und Beschilderung, Beräumen von Unrat, Leistungen von Belangen der
Anwohner, Umbau von Baumscheiben auf Verlangen der Anwohner und dem ZVNL.
Kosten:
30.400 €
h) Gabionenwand
5/9
Auf der Grundlage von § 7, Absatz 2 des Aufhebungs- und Gestattungsvertrages über eine
Teilfläche des KGV "Am Kärrnerweg" e. V. zwischen der Stadt Leipzig, dem Stadtverband
der Kleingärtner e. V., dem KGV "Am Kärrnerweg" e. V. und Herrn Werner Wetzig
(Einzelpächter) vom Februar 2015 musste eine Gabionenwand zur Abschirmung des KGV
im Bereich der neuen Haltestelle errichtet werden. Diese Leistung wurde gesondert
ausgeschrieben. Die Abnahme erfolgte am 02.07.2018.
Kosten:
21.000 €
i) Nachträge LVB
Hierbei handelt es sich um Nachträge der LVB GmbH, wonach gemäß
Leistungsabgrenzungs- und Kostenteilungsvereinbarung zwischen der Stadt Leipzig und der
LVB GmbH vom 07.09.2016/ 18.11.2016, bzw. der Bauherrenvereinbarung zwischen der
Stadt Leipzig, der LVB GmbH und der KWL GmbH vom 03.08.2016/05.07.2016/18.07.2016
eine Kostenbeteiligung der Stadt Leipzig erforderlich ist (zusätzliche Maste mit Beleuchtung,
Quertragwerk LSA, gestörter Bauablauf Gleis- und Straßenbau, Mengenmehrungen).
Kosten:
100.000 €
j) Nachtrag KWL
Gemäß der Bauherrenvereinbarung zwischen der Stadt Leipzig, der LVB GmbH und der
KWL GmbH vom 03.08.2016/05.07.2016/18.07.2016 ist eine Kostenbeteiligung der Stadt
Leipzig erforderlich (gestörter Bauablauf Leitungsbau).
Kosten:
10.000 €
Zusammenfassung (Beträge gerundet):
a)
b)
c)
d)
e)
f)
g)
h)
i)
j)
Zusatzleistungen Fahrbahnaufbruch
Regenwasserkanal und Entwässerungsgraben
Straßenentwässerung
Zufahrten und private Flächen
weitere Anpassungsarbeiten
zusätzliche Leistungen
sonstige Einzelpositionen
Gabionenwand
Nachträge LVB
Nachtrag KWL
48.000 €
30.000 €
65.000 €
53.000 €
50.000 €
32.000 €
30.400 €
21.000 €
100.000 €
10.000 €
Zwischensumme der Mehrkosten (Bau)
439.400 €
Planungskosten (10 % der Baukosten)
43.940 €
Die Summe der Mehrkosten (Planung und Bau) beträgt:
(Beträge gerundet)
483.340 €
Damit entsteht ein Mehrbedarf zum ursprünglichen Bau- und Finanzierungsbeschluss i. H. v.
483.319 € (gerundet 483.340 €). Der Mehrbedarf beträgt 22,21 %.
Gesamtkosten laut BFB vom 22.06.2016:
Baukosten gesamt:
1.909.192 €
Planungskosten:
267.287 €
Gesamtkosten Planung und Bau:
2.176.479 €
6/9
Gesamtkosten neu:
Baukosten gesamt:
2.348.592 €
Planungskosten:
311.227 €
Gesamtkosten Planung und Bau:
2.659.819 €
4. Finanzierung
4.1 Finanzierung laut Beschlusslage
In der Ratsversammlung am 22.06.2016 wurde der Bau- und Finanzierungsbeschluss für
das Vorhaben Holzhäuser Straße zwischen Baumeyerstraße und Gleisschleife mit
Gesamtkosten für Planung und Bau i. H. v. 2.176.500,00 € (2.076.850 € investive Kosten +
99.650 € konsumtive Kosten-SBL) beschlossen.
in EURO
Gesamt
Stadtanteil LVB-Maßnahmen
7.0000655.700 (Auszahlung)
davon planmäßig
davon Ermächtigung aus Vorjahr
106654100010 (Aufwand)
- davon Planung (Auszahlung)
Zweckgebundene Zuwendung v. Dritten
7.0000655.705(Einzahlung)
Stadtanteil insgesamt
2017
2.076.850
2.076.850
1.655.950
420.900
1.655.950
420.900
99.650
99.650
267.287
267.287
1.400.000
1.400.000
776.500
776.500
4.2. Finanzierung neu
Im Zuge von schon erkannten Mehrkosten aus den Bauleistungen in 2017 wurden bereits
Mittel für eine überplanmäßige Auszahlung in 2017 in Höhe von 99.950 € bereitgestellt.
Insofern sind für die Deckung der Mehrkosten zum jetzigen Zeitpunkt 383.369 € (483.319 € 99.950 €) relevant. Die Beschlusspunkte der Vorlage weisen daher nur diese Deckung aus.
Damit stehen zurzeit insgesamt 2.276.450 € (2.176.500 € + 99.950 €) zur Verfügung.
Benötigt werden nach der aktuellen Hochrechnung folgende Gesamtkosten:
Baukosten gesamt (neu):
Planungskosten gesamt (neu):
Gesamtkosten Planung und Bau (neu):
in EURO
Stadtanteil LVB-Maßnahmen
7.0000655.700 (Auszahlung)
1.909.192 € + 439.400 €
267.287 € + 43.940 €
Gesamt
2.560.169
106654100010 (Aufwand)
- davon Planung (Auszahlung)
2017
=
=
2018
1.352.292 1.207.877
99.650
70.703
28.947
311.227
267.287
43.940
7/9
2.348.592 €
311.227 €
2.659.819 €
2019
2020
Zweckgebundene Zuwendung von Dritten
7.0000655.705 (Einzahlung)
1.525.859
500.000
500.000 449.566 76.293
Stadtanteil insgesamt
1.133.960
922.995
736.824 449.566 76.293
Die neue Finanzierung und Einordnung im Haushalt stellt sich nunmehr wie folgt dar:
-
Die Finanzansätze für 2017 stellen den tatsächlichen Finanzstand dar. Die Einzahlungen
(Fördermittel) sind dem Zuwendungsbescheid des Landesamtes für Straßenbau und
Verkehr (LASuV) vom 22.09.2016 entnommen.
-
In 2018 sind zusätzliche Finanzmittel i. H. v. 383.369 € erforderlich.
Für die Maßnahme wird ein aktualisierter Fördermittelantrag nach der Richtlinie des
Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr für die Förderung von
Straßen- und Brückenbauvorhaben kommunaler Baulastträger (RL KStB) beim Landesamt
für Straßenbau und Verkehr eingereicht. Nach gegenwärtigem Stand kann aufgrund der
begrenzten Fördermittelverfügbarkeit jedoch vorerst nicht von einer
Fördermittelmehreinnahme für die ausgewiesenen Mehrkosten ausgegangen werden. Um
eine Finanzierung der Mehrkosten insgesamt abzusichern, muss eine mögliche
Fördermitteleinnahme vorerst durch Eigenmittel abgedeckt werden. Bei Gewährung von
Zuwendungen würde sich der Stadtanteil entsprechend reduzieren.
4.3. Einordnung im Haushaltsplan
Die Mehrkosten gegenüber dem Haushaltsplan 2018 in Höhe von 383.369 € werden in 2018
i. H. v. 333.818 € entsprechend der bilateralen Vereinbarung zwischen dem Dezernat II und
dem Dezernat VI aus der Kostenstelle "unterjährige Finanzierung formale Deckung im
Finanzhaus-halt" (1098720000) gedeckt.
Die Deckung der Mehrkosten i. H. v. 49.551 € erfolgt unterjährig aus dem PSP-Element
"Stadtanteil LVB-Vorhaben" (7.0000655.700).
5. Auswirkungen auf die Bauzeit
Die vorgesehenen technologischen Verknüpfungen und Baufelder konnten nicht wie geplant
realisiert werden. Es kam zu einem gestörten Bauablauf. Daraus resultierten neue
Vertragstermine. Die ursprünglich vereinbarten Verkehrsfreigabetermine für den MIV in drei
Etappen (Knoten Kolmstraße Nord-Südrichtung 12.06.2017, Bauanfang bis Knoten
Kolmstraße 07.08.2017, Knoten Kolmstraße bis Bauende 29.09.2017) konnten nicht
gehalten werden. Es fand eine komplette Verkehrsfreigabe von Bauanfang bis Bauende am
26.10.2017 statt. Das vereinbarte Bauende 01.12.2017 wurde realisiert.
6. Alternative bei Nichtrealisierung der Mehraufwendungen
Die Erbringung dieser zusätzlichen Mehrleistungen war für die Gesamtfertigstellung der
komplexen Verkehrsbaumaßnahme Holzhäuser Straße zwischen Baumeyerstraße und
Gleisschleife zwingend erforderlich. Eine Reduzierung des Bauumfanges war unter
Berücksichtigung der schon erbrachten Bauleistungen der beteiligten Bauherren nicht
möglich. Das Entfallen von Teilleistungen war nicht zielführend. Insofern waren die
Mehraufwendungen alternativlos. Notwendige Kontroll- und Steuerungsmaßnahmen (hier
speziell Nachtragsprüfungen und Nachtragsverhandlungen) wurden durch die Projektleitung
durchgeführt. Um die Kostenauswirkungen zu minimieren, wurden bzw. werden mit den
ausführenden Baufirmen Nachtragsverhandlungen durchgeführt. Zur Reduzierung des
Stadtanteils werden die Mehrleistungen zur Prüfung auf Förderfähigkeit eingereicht.
8/9
Anlagen:
Anlage 1:
Beschluss der Ratsversammlung vom 22.06.2016
Holzhäuser Straße zwischen Baumeyerstraße und Gleisschleife
Anlage 2:
Beschluss Dienstberatung des Oberbürgermeisters vom 17.05.2016
Holzhäuser Straße zwischen Baumeyerstraße und Gleisschleife (nichtöffentlich)
9/9
Beschluss
Ratsversammlung vom 22.06.2016
Ö 18.31
Bau- und Finanzierungsbeschluss Holzhäuser Straße zwischen Baumeyerstraße
und Gleisschleife
Status:
öffentlich
Beschlussart: ungeändert beschlossen
Vorlage:
VI-DS-02682 Bau- und Finanzierungsbeschluss Holzhäuser Straße zwischen
Baumeyerstraße und Gleisschleife
Beschluss:
1. Die Baumaßnahme Holzhäuser Straße zwischen Baumeyerstraße und Gleisschleife wird
realisiert (Baubeschluss gemäß § 8, Absatz 3, Ziffer 18 der Hauptsatzung in der zurzeit
gültigen Fassung).
2. Die Gesamtkosten für Planung und Bau für den städtischen Anteil betragen 2.176.500 €
bei einem Stadtanteil von 776.500 €. Darin enthalten sind 99.650 € für
Stadtbeleuchtungsanlagen, welche aus dem Ergebnishaushalt zu finanzieren sind.
3. Im PSP-Element "Stadtanteil LVB-Vorhaben" (7.0000655.700) werden als Auszahlung
2017: 2.076.850 € bereitgestellt. Die Einzahlungen werden im PSP-Element
"Zweckgebundene Zuweisung von Dritten" (7.0000655.705) im Jahr 2017 mit 1.400.000 €
geplant.
Die Aufwendungen sind im Haushaltsjahr 2017 im Innenauftrag "Straßenbeleuchtunginvestiv" (106654100010) in Höhe von 99.650 € geplant.
4. Mit dem Ausschreibungsverfahren muss im August 2016 begonnen werden, um im März
2017 mit dem Bau beginnen zu können. Damit sind trotz ggf. vorläufiger Haushaltsführung
die Mittel bis spätestens nach Ausreichung des Zuwendungsbescheides freizugeben.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen