Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1424243.pdf
Größe
417 kB
Erstellt
20.08.18, 12:00
Aktualisiert
04.09.18, 14:19
Stichworte
Inhalt der Datei
Dienstberatung des
Oberbürgermeisters
Neufassung Nr. VI-DS-04085-NF-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule, Beigeordneter Prof. Dr. Fabian
Betreff:
Erweiterung zur Kapazitätserhöhung bestehender Kita-Einrichtungen im Eigentum der
Stadt Leipzig - Bestätigung gem. § 79 (1) SächsGemO
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Jugendhilfeausschuss
FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
FA Finanzen
SBB Mitte
SBB West
Zuständigkeit
Beschlussfassung
Information zur Kenntnis
Information zur Kenntnis
Information zur Kenntnis
Information zur Kenntnis
Information zur Kenntnis
Beschluss des Oberbürgermeisters vom 04.09.2018:
1. Der Änderung des Planungsbeschlusses DS-04085 wird zugestimmt.
2. Die Maßnahmen Schulzeweg 11-13 und Kändlerstraße 11 werden auf einen späteren
Zeitpunkt verschoben bis ein Auslagerungsobjekt zur Verfügung steht.
3. Die Reaktivierung der ehemaligen Kita Potschkaustraße 50 als Ersatzmaßnahme zu
Beschlusspunkt 2. wird beschlossen.
4. Es werden überplanmäßige Auszahlungen nach § 79 (1) SächsGemO im Haushaltsjahr
2018 im PSP-Element „Kita Tarostraße 7/9“ (7.0001764.700) i.H. von 177.000 € bestätigt.
Die Deckung erfolgt i.H.v. 32.000 € aus dem PSP-Element „Vorplanung von
Kindertagesstätten“ (7.0000876.700) und i.H. von 145.000 € formal aus der Kostenstelle
"Unterj.Finanzierung formale Deckung FinHH Kitabau" (1098760000). Dieser liegt eine
Sperre aus dem Ermächtigungsübertrag im PSP Element "Kita Schulzeweg 11-13
Kapazitätserw." (7.0001762.700) in gleicher Höhe zugrunde.
5. Es werden überplanmäßige Auszahlungen nach § 79 (1) SächsGemO im Haushaltsjahr
2018 im PSP-Element „Kita Potschkaustraße 50“ (7.0001847.700) i.H. von 218.000 €
bestätigt. Die Deckung erfolgt aus dem PSP-Element „Vorplanung von Kindertagesstätten“
(7.0000876.700) in gleicher Höhe.
1/5
Zusammenfassung:
Anlass der Vorlage:
Rechtliche Vorschriften
Stadtratsbeschluss
Verwaltungshandeln
Sonstiges:
Änderung zum Planungsbeschluss
Erweiterung zur Kapazitätserhöhung bestehender Kita-Einrichtungen im Eigentum der Stadt
Leipzig, DS-04085.
2/5
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur.
Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern
aus. (siehe Anlage Prüfkatalog)
Schaffung von Rahmenbedingungen für Arbeitsplätze
(siehe Anlage Prüfkatalog)
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
x
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
von
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
2018
2018
177.000
218.000
7.000.1764.700
7.000.1847.700
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
x
nein
wenn ja,
x
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
Beschreibung des Abwägungsprozesses:
Ziel der Erweiterung der in Betrieb befindlichen Kitas im Eigentum der Stadt Leipzig ist es, in
kurzer Zeit zusätzliche Betreuungsplätze in Leipzig zu schaffen.
Dabei ist ein optimierter Mitteleinsatz für nachhaltige Lösungen zu beachten.
Mit der Vorlage vom 12.04.2017, VI-DS-04085, wurden die drei Einrichtungen Tarostraße
7/9, Schulzeweg 11-13 und Kändlerstraße 11 zur Planung beschlossen. Im Zuge der
Grundlagenermittlung ist man zu dem Ergebnis gekommen, dass die Realisierung der
Baumaßnahmen Schulzeweg 11-13 sowie Kändlerstraße 11 nicht im laufenden Betrieb
möglich ist. Ein Auslagerungsobjekt für die Freilenkung der o.g. Einrichtungen steht derzeit
nicht zur Verfügung. Stattdessen soll die Reaktivierung der ehemalige Kita Potschkaustraße
50 als Ersatzmaßnahme realisiert werden..
3/5
4/5
5/5
VI-DS-04085 Änderung
Erweiterung zur Kapazitätserhöhung bestehender KitaEinrichtungen im Eigentum der Stadt Leipzig
Inhaltsverzeichnis
1 Nichtöffentlichkeits- und Eilbedürftigkeitsbegründung .........................................................1
2 Sachverhalt ..........................................................................................................................1
2.1 Anlass ...........................................................................................................................1
2.2 Strategische Ziele .........................................................................................................1
2.3 Operative Umsetzung ...................................................................................................2
2.4 Realisierungs-/ Zeithorizont ..........................................................................................2
3 Finanzielle Auswirkungen ....................................................................................................3
4 Auswirkungen auf den Stellenplan .......................................................................................4
5 Bürgerbeteiligung .................................................................................................................4
6 Besonderheiten der Vorlage ................................................................................................4
7 Folgen bei Nichtbeschluss ...................................................................................................5
1
Nichtöffentlichkeits- und Eilbedürftigkeitsbegründung
Nicht erforderlich.
2
2.1
Sachverhalt
Anlass
Ziel der Erweiterung der in Betrieb befindlichen Kita-Einrichtungen im
Immobilienbestand der Stadt Leipzig ist es, in kurzer Realisierungszeit zusätzliche
Betreuungsplätze in der Stadt Leipzig zu schaffen.
Dabei ist ein sinnvoller, sparsamer, nutzungsorientierter und optimierter
Mitteleinsatz für entsprechend nachhaltige Lösungen zu beachten, welche auf der
Grundlage der in den letzten Jahren gemachten Erfahrungen erarbeitet werden.
Mit der Vorlage vom 12.04.2017, Nr. VI-DS-04085, wurden die drei Einrichtungen
Tarostraße 7/9, Schulzeweg 11-13 und Kändlerstraße 11 zur Planung beschlossen.
Im Zuge der Grundlagenermittlung zum Bauvorhaben Schulzeweg 11-13 ist man zu
dem Ergebnis gekommen, dass die Realisierung der Baumaßnahmen Schulzeweg
11-13 sowie Kändlerstraße 11 nicht im laufenden Betrieb möglich ist. Ein
entsprechendes
Auslagerungsobjekt
für
die
Freilenkung
der
o.g.
Kindertageseinrichtungen steht derzeit nicht zur Verfügung. Stattdessen soll die
Reaktivierung der ehemalige Kindertageseinrichtung Potschkaustraße 50 als
Ersatzmaßnahme realisiert werden.
2.2
Strategische Ziele
Ausgehend vom Antrag A-0157 „Ausbau kommunaler Kitas“ ist Ziel dieser Vorlage,
die Beschlussgrundlage für ausgewählte Objekte der Stadt Leipzig über den
1
D:\DCS\temp\Allris\Work\01424242A01_000387458.pdf
Investitionsaufwand und die damit verbundenen Planungsmittel für eine
Kapazitätserweiterung darzustellen, um die Planungsmittel mit dieser Vorlage
bestätigen zu lassen. Diese Planungsmittel sollen aus dem PSP-Element
„Vorplanung von Kindertagesstätten“ (7.0000876) als über-/außerplanmäßigen
Aufwendungen/Auszahlungen gem. § 79 SächsGemO gedeckt werden.
Die über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen im Jahr 2017/18 nach
§ 78 (1) SächsGemO wurden bestätigt.
Die für die Jahresscheibe 2017 zur Verfügung gestellten Planungsmittel i.H.v. 250
T€ wurden i.H.v. ca. 105 T€ ausgeschöpft. Die verbliebenen Mittel i.H.v. 145 T€
wurden im Rahmen der Haushaltausgabereste im Haushalt 2018 bereitgestellt.
2.3
Operative Umsetzung
Für die Erweiterung der in Betrieb befindlichen Kita-Einrichtungen wurden geeignete
Kindertagesstätten untersucht, welche über ausreichende Freiflächen verfügen, die
eine angemessene Erweiterung der Kapazitäten zulassen. Zudem befinden sich die
Einrichtungen ausschließlich im städtischen Immobilienbesitz, für deren bauliche
Unterhaltung, einschließlich der Freiflächen, die Stadt Leipzig verantwortlich ist.
Es erfolgt eine Prüfung ausgewählter Einrichtungen bzw. Standorte, die nach
bestimmten Kriterien und Rahmenbedingen, wie z.B. der Reaktivierung von
leerstehenden Flächen, eventuell notwendige Auslagerungen sowie Anzahl der
möglichen zusätzlichen Kita-Plätze und der damit verbundenen Kosten. Anhand
dieser Kriterien wurde das Erweiterungspotenzial der unterschiedlichen
Kindereinrichtungen analysiert und dargestellt.
Unter Berücksichtigung der derzeit zur Verfügung stehenden Planungsmittel i.H.v.
145 T€ aus der JS 2017 und 250 T€ in der JS 2018 wurden hieraus zwei
Einrichtungen ausgewählt, welche die o.g. Kriterien bestmöglich erfüllen.
KiTa Tarostraße 7/9, Erweiterung durch einen separaten Neubau
Die bestehende Kindertageseinrichtung Tarostraße 7/9 befindet sich am Rande
des Entwicklungsgebietes Bayrischer Bahnhof. Da das Flurstück der Einrichtung
mit 8.300 m² über ausreichend Flächen verfügt, ist ein separater Neubau auf dem
Grundstück möglich. Hierfür bietet sich der östliche Grundstücksbereich an. Für
die Maßnahme sind keine Eingriffe am Bestandsgebäude bzw. keine Auslagerung
während der Bauzeit notwendig.
Kapazität Bestand: 240 Plätze;
Kapazitätserweiterung: 81 Plätze;
Kostenannahme: 2,66 Mio. €
Aufgrund neuer Erkenntnisse erfolgt eine Anpassung der zu betrachtenden
Kostengruppen. Ursprünglich wurden die KG 300-400 mit Kosten in Höhe von 1,7
Mio. € (vgl. Vorlage VI-DS-04085) betrachtet. Nunmehr werden die KG 100-700 mit
Kosten in Höhe von 2,66 Mio. € angenommen. Die neuen Kostenannahmen wurden
auf Grundlage des BKI 2017 „Kindergärten nicht unterkellert, mittlerer Standard“,
Mittelwert BGF 1.590 €/ m² berechnet. Es handelt sich um reine Neubaukosten, es
wird keine Maßnahme im Bestand bei dieser Baumaßnahme durchgeführt.
ehemalige KiTa Potschkaustraße 50, Sanierung und Erweiterung durch
Innutzungnahme des leerstehenden Gebäudeteils
Die ehemalige Kindertageseinrichtung befindet sich im Entwicklungsgebiet Grünau
und wird aktuell durch das „Mütterzentrum e.V. Leipzig“ genutzt. Die gegenwärtig
leerstehenden Gebäudeteile (ca. 87 %) wurden ehemals durch das St. Georg, u.a.
mit einer psychiatrischen Beratungsstelle, belegt. Die Abgabe des Objektes an die
2
D:\DCS\temp\Allris\Work\01424242A01_000387458.pdf
Stadt Leipzig erfolgte entsprechend dem Beschlussvorschlag, VI-DS-03680, zum
28.02.2018.
Die äußere energetische Sanierung des Gebäudes wurde bereits durchgeführt. Für
eine Reaktivierung als Kita sind eine Sanierung, die Herstellung des
entsprechenden Brandschutzes sowie diverse funktionale Anpassungen (z.B.
Einrichtung entsprechender Sanitärräume) im Gebäudeinneren notwendig. Dies
macht eine Auslagerung des Mütterzentrums während der Baumaßnahme
erforderlich, welches nach der Baumaßnahme weiterhin das Gebäude gemeinsam
mit der neugeschaffenen Kindertageseinrichtung nutzen soll. Das Mütterzentrum
wurde über diesen Sachverhalt informiert. Es ist geplant als Interimsquartier eine
Gewerbefläche in der Karlsruher Straße für die Bauzeit anzumieten, Kosten ca. 900
€/Monat. Hierzu finden bereits Verhandlungen mit dem Vermieter statt. Die
Finanzierung der Auslagerung erfolgt über den Ergebnishaushalt der UH
Jugendhilfe und nicht über die Baumaßnahme.
Kapazität Bestand: 0 Plätze;
Kapazitätserweiterung: ca. 180 Plätze;
Kostenannahme: 3,2 Mio.
2.4
Realisierungs-/ Zeithorizont
Objekte
3
Planung bis LP4
Realisierung
Tarostr. 7/9
IV. Quartal / 2018
I. Quartal / 2020
Potschkaustr. 50
II. Quartal / 2019
III. Quartal / 2020
Finanzielle Auswirkungen
Investitionsaufwand (Kosten in € brutto inkl. 19% MwSt)
Objekte
Sonstige
Planungskosten Planungskosten +
bis LP4
Baukosten
Gesamtkosten*
Tarostr. 7/9
177.000
2.483.000
2.660.000
Potschkaustr. 50
218.000
2.982.000
3.200.000
Summe
395.000
5.465.000
5.860.000
*die Notwendigkeit eines VgV-Verfahrens muss geprüft werden, dies ist mit
Mehrkosten von je ca. 20 T€ verbunden.
3
D:\DCS\temp\Allris\Work\01424242A01_000387458.pdf
Finanzierungsplan/ Einordnung in die mittelfristige Haushaltsplanung,
Planungskosten bis LP4 aus dem PSP-Element 7.000876 mit 250 T€ in der JS
2017 und 250 T€ in der JS 2018.
PSP-Element
7.0001762.700
Objekte
Schulzeweg 11-13
1.100.365.0.01.01.20 Bremerstr. 17
2018 bis
LP4
2017
Gesamt
5.000
0
5.000
100.000
0
100.000
7.0001764.700
Tarostr. 7/9
0
177.000
177.000
7.0001847.700
Potschkaustr. 50
0
218.000
218.000
105.000
395.000
500.000
Summe:
Die notwendigen finanziellen Bedarfe werden aus dem Haushalt des laufenden
Haushaltsjahres 2018, PSP-Element „Vorplanung von Kitas“ (7.0000876), gedeckt.
Die Einordnung der Maßnahme für das Haushaltjahr 2019 erfolgt im Rahmen der
Haushaltplanung 2019/2020.
Für die JS 2017 standen Planungsmittel i.H.v. 250.000 Euro aus dem PSP-Element
„Vorplanung von Kitas“ (7.0000876 zur Verfügung. Davon wurden 5 T€ für die
Grundlagenermittlung, Vermessung und Leitungsbefahrung, Schulzeweg 11-13
verwendet sowie für die Projektsteuerungskosten (LESG) i.H.v. 100 T€ für den KitaErsatzneubau
Bremerstraße
17,
PSP-Element
„Kita
Bremerstraße“
(1.100.365.0.01.01.20), zur Verfügung gestellt. Die Übertragung der nicht verwendeten
Mittel i.H.v. 145 T€ ist von 2017 auf 2018 im PSP-Element „Kita Schulzeweg 11-13
Kapazitätserw.“ (7.0001762.700), erfolgt und sollen überplanmäßig bereitgestellt
werden. Im PSP-Element „Vorplanung von Kitas“ (7.000876) stehen Planungsmittel
i.H.v. 250 T€ für die JS 2018 bereit. Damit stehen im Jahr 2018 durch die
Mittelübertragung i.H.v. 145 T€ sowie die Planungsmittel i.H.v. 250 T€ insgesamt 395
T€ zur Verfügung. Diese werden 2018 für die Planung bis LP 4 i.H.v. 395 T€ der
Maßnahmen Tarostraße 7-9 und Potschkaustraße 50 benötigt.
4
Auswirkungen auf den Stellenplan
Mit der Änderung des Planungsbeschlusses VI-DS-04085 sind keine Auswirkungen auf
den Stellenplan verbunden.
5
Bürgerbeteiligung
Die Beteiligung von Kindern erfolgt im Rahmen des zur Verfügung stehenden Budgets
und hat keine bautechnischen-, bauverzögernden- oder weitere finanzielle Auswirkungen.
6
Besonderheiten der Vorlage
Die Vorlage dient der Umsetzung des Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz ab
dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zu Schuleintritt.
4
D:\DCS\temp\Allris\Work\01424242A01_000387458.pdf
7
Folgen bei Nichtbeschluss
Die Stadt Leipzig hat unter den bundesdeutschen Städten mit mehr als einer halben
Million Einwohnern bereits heute mit Abstand eine der höchsten Betreuungsquoten im
Kinderkrippen- und Kindergartenbereich. Andererseits wird in der Bedarfsprognose für
Kita-Plätze ein überdurchschnittlicher Zuwachs bei Vorschulkindern (unter 6 Jahren)
angenommen, ferner besteht ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ab dem
vollendeten ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt. Somit ist die Schaffung weiterer
Betreuungsplätze eine der Hauptaufgaben der Stadt Leipzig.
Durch den Neubau in der Tarostraße 7-9 und die Reaktivierung der ehemaligen
Kindertagesstätte Potschkaustraße 50 werden 81 Plätzen sowie 180 Plätzen
neugeschaffen. Sie dienen der Sicherstellung und dem Ausbau der benötigten
Betreuungskapazität in der Stadt Leipzig.
Anlagen:
5
D:\DCS\temp\Allris\Work\01424242A01_000387458.pdf
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw.
die Neuschaffung von Arbeitsplätzen
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
verbessert
gesichert
verschlechtert
Begründung
keine
in Vorlage
Auswirkung
Seite 1
1 Arbeitsplatzsituation
☒
☐
☐
☐
2 Ausbildungsplatzsituation
☐
☐
☐
☒
3 finanzielle Situation der
Unternehmen: sie wird
durch städtische
Entscheidung (z. B. zu
Steuern, Gebühren,
Preisen für Gas-WasserStrom)
☐
☐
☐
☒
negative
Auswirkung
keine
Auswirkung
☐
☒
4 Bedeutung des
Vorhabens für
wirtschaftliche
Entwicklung
positive Auswirkung
☐ hoch
☐ mittel
5 Finanzierung
tadt Leipzig
1.15/016/01.12
1)
☐ niedrig
private Mittel
Drittmittel/
Fördermittel
☐ ja
☐ ja
☐ nein
Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
☐ nein
finanzielle
Folgewirkungen
für die Stadt
☒ ja ☐ nein
keine
Auswirkung
☐
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine
ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien
mit Kindern aus.
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
Indikatoren
verbessert
auf
bisherigen
Niveau
verschlechtert
keine
Auswirkung
1 Vorschulische Bildungs-
☒
☐
☐
☐
2 Schulische
Bildungsangebote,
Ausbildung und Studium
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
☒
☐
☐
☐
3 Wohnbedingungen für
Kinder, Jugendliche und
Familien (Angebot,
Attraktivität, Vielfalt,
Infrastruktur)
☐
☐
☐
☒
☒
☐
☐
☐
5 Gesundheit und Sicherheit
von Kindern und
Jugendlichen/Schutz vor
Gefahren
☒
☐
☐
☐
6 Integration von Kindern
und Jugendlichen mit
Behinderungen oder
Migrationshintergrund
☒
☐
☐
☐
7 Finanzielle Bedingungen
von Familien
☐
☐
☐
☐
hat stattgefunden
ist
vorgesehen
ist nicht vorgesehen
☐
☒
☐
und Betreuungsangebote
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
4 Kultur- und
Freizeitangebote,
Möglichkeiten zum Spielen,
Sporttreiben und Treffen
sowie Naturerfahrungen
für Kinder, Jugendliche
und Familien
Indikator
8 Beteiligung von Kindern,
Jugendlichen und Familien
bei der zu treffenden
Entscheidung
Stadt Leipzig
01.15/016/01.12
1)
Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
Begründung in
Vorlage Seite 1
Begründung in
Vorlage, Seite 1