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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1424243.pdf
Größe
417 kB
Erstellt
20.08.18, 12:00
Aktualisiert
04.09.18, 14:19

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Inhalt der Datei

Dienstberatung des Oberbürgermeisters Neufassung Nr. VI-DS-04085-NF-01 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule, Beigeordneter Prof. Dr. Fabian Betreff: Erweiterung zur Kapazitätserhöhung bestehender Kita-Einrichtungen im Eigentum der Stadt Leipzig - Bestätigung gem. § 79 (1) SächsGemO Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Dienstberatung des Oberbürgermeisters Jugendhilfeausschuss FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule FA Finanzen SBB Mitte SBB West Zuständigkeit Beschlussfassung Information zur Kenntnis Information zur Kenntnis Information zur Kenntnis Information zur Kenntnis Information zur Kenntnis Beschluss des Oberbürgermeisters vom 04.09.2018: 1. Der Änderung des Planungsbeschlusses DS-04085 wird zugestimmt. 2. Die Maßnahmen Schulzeweg 11-13 und Kändlerstraße 11 werden auf einen späteren Zeitpunkt verschoben bis ein Auslagerungsobjekt zur Verfügung steht. 3. Die Reaktivierung der ehemaligen Kita Potschkaustraße 50 als Ersatzmaßnahme zu Beschlusspunkt 2. wird beschlossen. 4. Es werden überplanmäßige Auszahlungen nach § 79 (1) SächsGemO im Haushaltsjahr 2018 im PSP-Element „Kita Tarostraße 7/9“ (7.0001764.700) i.H. von 177.000 € bestätigt. Die Deckung erfolgt i.H.v. 32.000 € aus dem PSP-Element „Vorplanung von Kindertagesstätten“ (7.0000876.700) und i.H. von 145.000 € formal aus der Kostenstelle "Unterj.Finanzierung formale Deckung FinHH Kitabau" (1098760000). Dieser liegt eine Sperre aus dem Ermächtigungsübertrag im PSP Element "Kita Schulzeweg 11-13 Kapazitätserw." (7.0001762.700) in gleicher Höhe zugrunde. 5. Es werden überplanmäßige Auszahlungen nach § 79 (1) SächsGemO im Haushaltsjahr 2018 im PSP-Element „Kita Potschkaustraße 50“ (7.0001847.700) i.H. von 218.000 € bestätigt. Die Deckung erfolgt aus dem PSP-Element „Vorplanung von Kindertagesstätten“ (7.0000876.700) in gleicher Höhe. 1/5 Zusammenfassung: Anlass der Vorlage: Rechtliche Vorschriften Stadtratsbeschluss Verwaltungshandeln Sonstiges: Änderung zum Planungsbeschluss Erweiterung zur Kapazitätserhöhung bestehender Kita-Einrichtungen im Eigentum der Stadt Leipzig, DS-04085. 2/5 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. (siehe Anlage Prüfkatalog) Schaffung von Rahmenbedingungen für Arbeitsplätze (siehe Anlage Prüfkatalog) Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen nein x wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein x ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt von bis Höhe in EUR wo veranschlagt 2018 2018 177.000 218.000 7.000.1764.700 7.000.1847.700 Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: x nein wenn ja, x nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat Beschreibung des Abwägungsprozesses: Ziel der Erweiterung der in Betrieb befindlichen Kitas im Eigentum der Stadt Leipzig ist es, in kurzer Zeit zusätzliche Betreuungsplätze in Leipzig zu schaffen. Dabei ist ein optimierter Mitteleinsatz für nachhaltige Lösungen zu beachten. Mit der Vorlage vom 12.04.2017, VI-DS-04085, wurden die drei Einrichtungen Tarostraße 7/9, Schulzeweg 11-13 und Kändlerstraße 11 zur Planung beschlossen. Im Zuge der Grundlagenermittlung ist man zu dem Ergebnis gekommen, dass die Realisierung der Baumaßnahmen Schulzeweg 11-13 sowie Kändlerstraße 11 nicht im laufenden Betrieb möglich ist. Ein Auslagerungsobjekt für die Freilenkung der o.g. Einrichtungen steht derzeit nicht zur Verfügung. Stattdessen soll die Reaktivierung der ehemalige Kita Potschkaustraße 50 als Ersatzmaßnahme realisiert werden.. 3/5 4/5 5/5 VI-DS-04085 Änderung Erweiterung zur Kapazitätserhöhung bestehender KitaEinrichtungen im Eigentum der Stadt Leipzig Inhaltsverzeichnis 1 Nichtöffentlichkeits- und Eilbedürftigkeitsbegründung .........................................................1 2 Sachverhalt ..........................................................................................................................1 2.1 Anlass ...........................................................................................................................1 2.2 Strategische Ziele .........................................................................................................1 2.3 Operative Umsetzung ...................................................................................................2 2.4 Realisierungs-/ Zeithorizont ..........................................................................................2 3 Finanzielle Auswirkungen ....................................................................................................3 4 Auswirkungen auf den Stellenplan .......................................................................................4 5 Bürgerbeteiligung .................................................................................................................4 6 Besonderheiten der Vorlage ................................................................................................4 7 Folgen bei Nichtbeschluss ...................................................................................................5 1 Nichtöffentlichkeits- und Eilbedürftigkeitsbegründung Nicht erforderlich. 2 2.1 Sachverhalt Anlass Ziel der Erweiterung der in Betrieb befindlichen Kita-Einrichtungen im Immobilienbestand der Stadt Leipzig ist es, in kurzer Realisierungszeit zusätzliche Betreuungsplätze in der Stadt Leipzig zu schaffen. Dabei ist ein sinnvoller, sparsamer, nutzungsorientierter und optimierter Mitteleinsatz für entsprechend nachhaltige Lösungen zu beachten, welche auf der Grundlage der in den letzten Jahren gemachten Erfahrungen erarbeitet werden. Mit der Vorlage vom 12.04.2017, Nr. VI-DS-04085, wurden die drei Einrichtungen Tarostraße 7/9, Schulzeweg 11-13 und Kändlerstraße 11 zur Planung beschlossen. Im Zuge der Grundlagenermittlung zum Bauvorhaben Schulzeweg 11-13 ist man zu dem Ergebnis gekommen, dass die Realisierung der Baumaßnahmen Schulzeweg 11-13 sowie Kändlerstraße 11 nicht im laufenden Betrieb möglich ist. Ein entsprechendes Auslagerungsobjekt für die Freilenkung der o.g. Kindertageseinrichtungen steht derzeit nicht zur Verfügung. Stattdessen soll die Reaktivierung der ehemalige Kindertageseinrichtung Potschkaustraße 50 als Ersatzmaßnahme realisiert werden. 2.2 Strategische Ziele Ausgehend vom Antrag A-0157 „Ausbau kommunaler Kitas“ ist Ziel dieser Vorlage, die Beschlussgrundlage für ausgewählte Objekte der Stadt Leipzig über den 1 D:\DCS\temp\Allris\Work\01424242A01_000387458.pdf Investitionsaufwand und die damit verbundenen Planungsmittel für eine Kapazitätserweiterung darzustellen, um die Planungsmittel mit dieser Vorlage bestätigen zu lassen. Diese Planungsmittel sollen aus dem PSP-Element „Vorplanung von Kindertagesstätten“ (7.0000876) als über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen gem. § 79 SächsGemO gedeckt werden. Die über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen im Jahr 2017/18 nach § 78 (1) SächsGemO wurden bestätigt. Die für die Jahresscheibe 2017 zur Verfügung gestellten Planungsmittel i.H.v. 250 T€ wurden i.H.v. ca. 105 T€ ausgeschöpft. Die verbliebenen Mittel i.H.v. 145 T€ wurden im Rahmen der Haushaltausgabereste im Haushalt 2018 bereitgestellt. 2.3 Operative Umsetzung Für die Erweiterung der in Betrieb befindlichen Kita-Einrichtungen wurden geeignete Kindertagesstätten untersucht, welche über ausreichende Freiflächen verfügen, die eine angemessene Erweiterung der Kapazitäten zulassen. Zudem befinden sich die Einrichtungen ausschließlich im städtischen Immobilienbesitz, für deren bauliche Unterhaltung, einschließlich der Freiflächen, die Stadt Leipzig verantwortlich ist. Es erfolgt eine Prüfung ausgewählter Einrichtungen bzw. Standorte, die nach bestimmten Kriterien und Rahmenbedingen, wie z.B. der Reaktivierung von leerstehenden Flächen, eventuell notwendige Auslagerungen sowie Anzahl der möglichen zusätzlichen Kita-Plätze und der damit verbundenen Kosten. Anhand dieser Kriterien wurde das Erweiterungspotenzial der unterschiedlichen Kindereinrichtungen analysiert und dargestellt. Unter Berücksichtigung der derzeit zur Verfügung stehenden Planungsmittel i.H.v. 145 T€ aus der JS 2017 und 250 T€ in der JS 2018 wurden hieraus zwei Einrichtungen ausgewählt, welche die o.g. Kriterien bestmöglich erfüllen.  KiTa Tarostraße 7/9, Erweiterung durch einen separaten Neubau Die bestehende Kindertageseinrichtung Tarostraße 7/9 befindet sich am Rande des Entwicklungsgebietes Bayrischer Bahnhof. Da das Flurstück der Einrichtung mit 8.300 m² über ausreichend Flächen verfügt, ist ein separater Neubau auf dem Grundstück möglich. Hierfür bietet sich der östliche Grundstücksbereich an. Für die Maßnahme sind keine Eingriffe am Bestandsgebäude bzw. keine Auslagerung während der Bauzeit notwendig. Kapazität Bestand: 240 Plätze; Kapazitätserweiterung: 81 Plätze; Kostenannahme: 2,66 Mio. € Aufgrund neuer Erkenntnisse erfolgt eine Anpassung der zu betrachtenden Kostengruppen. Ursprünglich wurden die KG 300-400 mit Kosten in Höhe von 1,7 Mio. € (vgl. Vorlage VI-DS-04085) betrachtet. Nunmehr werden die KG 100-700 mit Kosten in Höhe von 2,66 Mio. € angenommen. Die neuen Kostenannahmen wurden auf Grundlage des BKI 2017 „Kindergärten nicht unterkellert, mittlerer Standard“, Mittelwert BGF 1.590 €/ m² berechnet. Es handelt sich um reine Neubaukosten, es wird keine Maßnahme im Bestand bei dieser Baumaßnahme durchgeführt.  ehemalige KiTa Potschkaustraße 50, Sanierung und Erweiterung durch Innutzungnahme des leerstehenden Gebäudeteils Die ehemalige Kindertageseinrichtung befindet sich im Entwicklungsgebiet Grünau und wird aktuell durch das „Mütterzentrum e.V. Leipzig“ genutzt. Die gegenwärtig leerstehenden Gebäudeteile (ca. 87 %) wurden ehemals durch das St. Georg, u.a. mit einer psychiatrischen Beratungsstelle, belegt. Die Abgabe des Objektes an die 2 D:\DCS\temp\Allris\Work\01424242A01_000387458.pdf Stadt Leipzig erfolgte entsprechend dem Beschlussvorschlag, VI-DS-03680, zum 28.02.2018. Die äußere energetische Sanierung des Gebäudes wurde bereits durchgeführt. Für eine Reaktivierung als Kita sind eine Sanierung, die Herstellung des entsprechenden Brandschutzes sowie diverse funktionale Anpassungen (z.B. Einrichtung entsprechender Sanitärräume) im Gebäudeinneren notwendig. Dies macht eine Auslagerung des Mütterzentrums während der Baumaßnahme erforderlich, welches nach der Baumaßnahme weiterhin das Gebäude gemeinsam mit der neugeschaffenen Kindertageseinrichtung nutzen soll. Das Mütterzentrum wurde über diesen Sachverhalt informiert. Es ist geplant als Interimsquartier eine Gewerbefläche in der Karlsruher Straße für die Bauzeit anzumieten, Kosten ca. 900 €/Monat. Hierzu finden bereits Verhandlungen mit dem Vermieter statt. Die Finanzierung der Auslagerung erfolgt über den Ergebnishaushalt der UH Jugendhilfe und nicht über die Baumaßnahme. Kapazität Bestand: 0 Plätze; Kapazitätserweiterung: ca. 180 Plätze; Kostenannahme: 3,2 Mio. 2.4 Realisierungs-/ Zeithorizont Objekte 3 Planung bis LP4 Realisierung Tarostr. 7/9 IV. Quartal / 2018 I. Quartal / 2020 Potschkaustr. 50 II. Quartal / 2019 III. Quartal / 2020 Finanzielle Auswirkungen Investitionsaufwand (Kosten in € brutto inkl. 19% MwSt) Objekte Sonstige Planungskosten Planungskosten + bis LP4 Baukosten Gesamtkosten* Tarostr. 7/9 177.000 2.483.000 2.660.000 Potschkaustr. 50 218.000 2.982.000 3.200.000 Summe 395.000 5.465.000 5.860.000 *die Notwendigkeit eines VgV-Verfahrens muss geprüft werden, dies ist mit Mehrkosten von je ca. 20 T€ verbunden. 3 D:\DCS\temp\Allris\Work\01424242A01_000387458.pdf Finanzierungsplan/ Einordnung in die mittelfristige Haushaltsplanung, Planungskosten bis LP4 aus dem PSP-Element 7.000876 mit 250 T€ in der JS 2017 und 250 T€ in der JS 2018. PSP-Element 7.0001762.700 Objekte Schulzeweg 11-13 1.100.365.0.01.01.20 Bremerstr. 17 2018 bis LP4 2017 Gesamt 5.000 0 5.000 100.000 0 100.000 7.0001764.700 Tarostr. 7/9 0 177.000 177.000 7.0001847.700 Potschkaustr. 50 0 218.000 218.000 105.000 395.000 500.000 Summe: Die notwendigen finanziellen Bedarfe werden aus dem Haushalt des laufenden Haushaltsjahres 2018, PSP-Element „Vorplanung von Kitas“ (7.0000876), gedeckt. Die Einordnung der Maßnahme für das Haushaltjahr 2019 erfolgt im Rahmen der Haushaltplanung 2019/2020. Für die JS 2017 standen Planungsmittel i.H.v. 250.000 Euro aus dem PSP-Element „Vorplanung von Kitas“ (7.0000876 zur Verfügung. Davon wurden 5 T€ für die Grundlagenermittlung, Vermessung und Leitungsbefahrung, Schulzeweg 11-13 verwendet sowie für die Projektsteuerungskosten (LESG) i.H.v. 100 T€ für den KitaErsatzneubau Bremerstraße 17, PSP-Element „Kita Bremerstraße“ (1.100.365.0.01.01.20), zur Verfügung gestellt. Die Übertragung der nicht verwendeten Mittel i.H.v. 145 T€ ist von 2017 auf 2018 im PSP-Element „Kita Schulzeweg 11-13 Kapazitätserw.“ (7.0001762.700), erfolgt und sollen überplanmäßig bereitgestellt werden. Im PSP-Element „Vorplanung von Kitas“ (7.000876) stehen Planungsmittel i.H.v. 250 T€ für die JS 2018 bereit. Damit stehen im Jahr 2018 durch die Mittelübertragung i.H.v. 145 T€ sowie die Planungsmittel i.H.v. 250 T€ insgesamt 395 T€ zur Verfügung. Diese werden 2018 für die Planung bis LP 4 i.H.v. 395 T€ der Maßnahmen Tarostraße 7-9 und Potschkaustraße 50 benötigt. 4 Auswirkungen auf den Stellenplan Mit der Änderung des Planungsbeschlusses VI-DS-04085 sind keine Auswirkungen auf den Stellenplan verbunden. 5 Bürgerbeteiligung Die Beteiligung von Kindern erfolgt im Rahmen des zur Verfügung stehenden Budgets und hat keine bautechnischen-, bauverzögernden- oder weitere finanzielle Auswirkungen. 6 Besonderheiten der Vorlage Die Vorlage dient der Umsetzung des Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zu Schuleintritt. 4 D:\DCS\temp\Allris\Work\01424242A01_000387458.pdf 7 Folgen bei Nichtbeschluss Die Stadt Leipzig hat unter den bundesdeutschen Städten mit mehr als einer halben Million Einwohnern bereits heute mit Abstand eine der höchsten Betreuungsquoten im Kinderkrippen- und Kindergartenbereich. Andererseits wird in der Bedarfsprognose für Kita-Plätze ein überdurchschnittlicher Zuwachs bei Vorschulkindern (unter 6 Jahren) angenommen, ferner besteht ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt. Somit ist die Schaffung weiterer Betreuungsplätze eine der Hauptaufgaben der Stadt Leipzig. Durch den Neubau in der Tarostraße 7-9 und die Reaktivierung der ehemaligen Kindertagesstätte Potschkaustraße 50 werden 81 Plätzen sowie 180 Plätzen neugeschaffen. Sie dienen der Sicherstellung und dem Ausbau der benötigten Betreuungskapazität in der Stadt Leipzig. Anlagen: 5 D:\DCS\temp\Allris\Work\01424242A01_000387458.pdf Prüfkatalog Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw. die Neuschaffung von Arbeitsplätzen Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten: verbessert gesichert verschlechtert Begründung keine in Vorlage Auswirkung Seite 1 1 Arbeitsplatzsituation ☒ ☐ ☐ ☐ 2 Ausbildungsplatzsituation ☐ ☐ ☐ ☒ 3 finanzielle Situation der Unternehmen: sie wird durch städtische Entscheidung (z. B. zu Steuern, Gebühren, Preisen für Gas-WasserStrom) ☐ ☐ ☐ ☒ negative Auswirkung keine Auswirkung ☐ ☒ 4 Bedeutung des Vorhabens für wirtschaftliche Entwicklung positive Auswirkung ☐ hoch ☐ mittel 5 Finanzierung tadt Leipzig 1.15/016/01.12 1) ☐ niedrig private Mittel Drittmittel/ Fördermittel ☐ ja ☐ ja ☐ nein Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt. ☐ nein finanzielle Folgewirkungen für die Stadt ☒ ja ☐ nein keine Auswirkung ☐ Prüfkatalog Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten: Indikatoren verbessert auf bisherigen Niveau verschlechtert keine Auswirkung 1 Vorschulische Bildungs- ☒ ☐ ☐ ☐ 2 Schulische Bildungsangebote, Ausbildung und Studium (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang) ☒ ☐ ☐ ☐ 3 Wohnbedingungen für Kinder, Jugendliche und Familien (Angebot, Attraktivität, Vielfalt, Infrastruktur) ☐ ☐ ☐ ☒ ☒ ☐ ☐ ☐ 5 Gesundheit und Sicherheit von Kindern und Jugendlichen/Schutz vor Gefahren ☒ ☐ ☐ ☐ 6 Integration von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen oder Migrationshintergrund ☒ ☐ ☐ ☐ 7 Finanzielle Bedingungen von Familien ☐ ☐ ☐ ☐ hat stattgefunden ist vorgesehen ist nicht vorgesehen ☐ ☒ ☐ und Betreuungsangebote (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang) 4 Kultur- und Freizeitangebote, Möglichkeiten zum Spielen, Sporttreiben und Treffen sowie Naturerfahrungen für Kinder, Jugendliche und Familien Indikator 8 Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und Familien bei der zu treffenden Entscheidung Stadt Leipzig 01.15/016/01.12 1) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt. Begründung in Vorlage Seite 1 Begründung in Vorlage, Seite 1